Tarifordnung 2015 - Kinderkrippe Storchennest

Tarifordnung 2015
I.
Tarife bei Wohnsitz ausserhalb Bubikon und Dürnten

Familien mit Wohnsitz ausserhalb den Gemeinden Bubikon und Dürnten deren
Wohngemeinde keinen Defizitbeitrag leistet, zahlen für ihre Kinder den
folgenden kostendeckenden Beitrag:
Tagestarif
Halbtagestarif
Fr. 135.00 Säuglinge bis 18 Monaten / Fr. 122.00 Kleinkinder
Fr. 97.00 Säuglinge bis 18 Monaten / Fr. 88.00 Kleinkinder
Der Tarif wird in Form eines Monatspauschalbetrages verrechnet, der sich wie
folgt zusammensetzt:
Anz. Tage pro Woche x Tages- oder Halbtagestarif x 4
Monatspauschale für Ganztages- und Halbtagesbetreuung
1 Tag / Woche
2 Tage / Woche
bis 18
Mt.
540
1080
ab 18
Mt.
488
976
1 Halbtag / Woche
2 Halbtage / Woche
bis 18
Mt.
388
776
ab 18
Mt.
352
704
3 Tage / Woche
1620
1464
3 Halbtage / Woche
1164
1056
4 Tage / Woche
2160
1952
4 Halbtage / Woche
1552
1408
5 Tage / Woche
2700
2440
5 Halbtage / Woche
1940
1760
II.
Tarife bei Wohnsitz in Bubikon und Dürnten
1.
Tarife

Für Familien, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Bubikon und Dürnten haben, gelten
ebenfalls die Tagestarife von Fr. 135.00 / Fr. 122.00 und die Halbtagestarife von
Fr. 97.00/ Fr. 88.00. Die Aufteilung der Monatspauschale zwischen Eltern und der
Gemeinde ergibt sich aus der separaten Tarifliste.
2.
Einstufung in die Tarifordnung in der Gemeinde Bubikon:

Die genauen Bestimmungen der Tarifordnung sind bei der Krippenleiterin erhältlich.
3.
Einstufung in die Tarifordnung in der Gemeinde Dürnten:

Zur Einstufung in die Tarifordnung wird die letzte Steuerrechnung oder ein aktueller
Steuerausweis benötigt.
Für unverheiratete, im gleichen Haushalt lebende Eltern ist das Einkommen und das
Vermögen beider Partner maßgebend (beide Steuerrechnungen bzw. Steuerausweise
erforderlich).

Verein Kinderkrippe Storchennest, Sennweidstrasse 2, 8608 Bubikon, Tel. 055/ 243 46 57, Fax 055/ 243 46 58



Wird auf Abgabe der Steuerrechnung bzw. des Steuerausweises verzichtet, wird den
Eltern den Höchsttarif verrechnet. Soweit die Gemeinde eine Kostenbeteiligung verweigert, schulden die Eltern den Höchsttarif.
Für Familien mit Wohnsitz in Dürnten ist das steuerbare Einkommen und 10% des
steuerbaren Vermögens beider Elternteile massgebend. Zudem muss anhand der
Arbeitsverträge beider Elternteile nachgewiesen werden, dass beide erwerbstätig sind.
Die Tarife werden jährlich, jeweils per Mitte Jahr neu festgelegt. Die Eltern sind verpflichtet, die Steuerrechnung des laufenden Jahres jeweils bis zum 30. Juni bei der
Gemeinde abzugeben.
Wird bis am 30. Juni kein Nachweis über das steuerbare Einkommen und Vermögen
erbracht, wird den Eltern den Höchsttarif verrechnet.
lll.
Bestimmungen für alle Kinder, unabhängig vom Wohnsitz
1.
Tarifhöhe


Der Tages- bzw. Halbtagestarif ist vollumfänglich geschuldet.
Als Halbtage gelten Vormittage von 6.30 Uhr bis 13.30 Uhr oder Nachmittage von 12.00
Uhr bis 18.30 Uhr (maximal 6 Stunden). Kinder, die nur den Vormittag in der Krippe
verbringen, müssen bis spätestens 14 Uhr abgeholt werden. Für später abgeholte Kinder
wird der Ganztagestarif verrechnet.
2.
Verrechnungs- und Zahlungsregelung

Der Pauschalbetrag für die vereinbarten Betreuungstage ist monatlich im Voraus via
Dauerauftrag bis am letzten Tag des Vormonats zu begleichen.
Eventuelle zusätzliche Tage, welche das Kind in der Kinderkrippe verbringt, werden Ende
Monat separat in Rechnung gestellt, die innert 10 Tagen zu begleichen ist.
Bei Zahlungsverzögerung von mehr als zwei Wochen ist die Krippenleitung nicht mehr
verpflichtet, die betreffenden Kinder aufzunehmen.
Es werden keine Ermässigungen gewährt, z.B. bei Feiertagen, Abwesenheit durch
Krankheit, Unfall, Mutterschaftsurlaub oder Ferien.
Beginnt das Betreuungsverhältnis vor dem 15. Tag eines Monats, ist der ganze Monat zu
bezahlen.
Beginnt das Betreuungsverhältnis ab dem 15. Tag eines Monats, wird für diesen ein
Rabatt von 50% gewährt.
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3.
Tarifreduktionen

Wenn Geschwister am gleichen Wochentag in der Krippe aufgenommen werden, so
erhält das zweite und jedes weitere Kind 10% Tarifreduktion auf den Tages- bzw.
Halbtagestarif.
4.
Eingewöhnung

Die ersten drei Wochen in der Krippe gelten als Eingewöhnungszeit. Während dieser Zeit
begleitet eine Bezugsperson das Kind in der Krippe. Diese Eingewöhnungszeit wird
pauschal mit Fr. 400.00 verrechnet.
Der volle Tarif ist ab dem vereinbarten Eintrittsdatum geschuldet, unabhängig davon
ob die Eingewöhnung bis dann abgeschlossen ist.

Verein Kinderkrippe Storchennest, Sennweidstrasse 2, 8608 Bubikon, Tel. 055/ 243 46 57, Fax 055/ 243 46 58