Zweijährige Berufsfachschule Pflegeassistenz

Zweijährige Berufsfachschule Pflegeassistenz
Ausbildungsziel
Die zweijährige BFS Pflegeassistenz führt zum Berufsabschluss »Staatlich geprüfte Pflegeassistentin« /
»Staatlich geprüfter Pflegeassistent«. Pflegeassistenten können in Krankenpflege-, Altenpflege- und
Heilerziehungspflegeeinrichtungen sowie in der ambulanten Pflege arbeiten.
Aufnahmevoraussetzungen
Die zweijährige Berufsfachschule Pflegeassistenz setzt den Hauptschulabschluss oder den
Realschulabschluss voraus. Über die Aufnahme entscheidet ein Aufnahmeausschuss, wobei Eignung und Leistung berücksichtigt werden.
Praktische Ausbildung
Während des gesamten Bildungsganges wird
eine praktische Ausbildung von insgesamt 24
Wochen im Bereich Pflege und im Bereich
Versorgung und Betreuung durchgeführt. Die
Leistungen während der praktischen Ausbildung werden in einer Note für den berufsbezogenen Lernbereich Praxis zusammengefasst.
Prüfungen
Am Ende des zweiten Ausbildungsjahres finden eine theoretische und eine praktische
Prüfung statt.
Abschlüsse und Berechtigungen
Stundentafel
Unterrichtsfächer
Deutsch / Kommunikation
Englisch / Kommunikation
Mathematik
Politik
Sport
Religion
Berufsbezogener Lernbereich –
Theorie
Arbeits- und Beziehungsprozesse mit den
Lernfeldern:
 Berufliches Selbstverständnis entwickeln;
 Beziehungen gestalten;
Unterstützung des Menschen mit den
Lernfeldern:
 Menschen bei ihrer Versorgung unterstützen;
 Menschen bei der Lebensgestaltung unterstützen;
Pflege von Menschen mit den Lernfeldern:
 In stabilen Pflegesituationen pflegen und
begleiten;
 Veränderungen im Gesundheitszustand
wahrnehmen und adäquat reagieren;
Optionale Lernangebote:
Berufsbezogener Lernbereich –
Praxis
24 Wochen in geeigneten Einrichtungen
im Bereich Pflege, Betreuung, Versorgung
Gesamtwochenstunden
des 2-jährig.
Bildungsganges
12
6
12
12
Bei erfolgreichem Besuch wird der Berufsabschluss Staatlich geprüfter Pflegeassistent / Staatlich geprüfte Pflegeassistentin erworben. Bei einem Notendurchschnitt
3
von 3,0 auf dem Abschlusszeugnis wird zusätzlich der Sekundarabschluss 1 – Realschulabschluss erworben, wenn in den Fächern Deutsch und Englisch außerdem mindestens die Note 3 erreicht wurde auch der
Erweiterte Sekundarabschluss 1. Der erfolgreiche Abschluss mit Realschulabschluss berechtigt ferner zur
Aufnahme in die Fachschule Heilerziehungspflege sowie in die Klasse 12 der Fachoberschule Gesundheit und
Soziales.
Anrechnung auf Berufsausbildung
Der erfolgreiche Besuch der zweijährigen Berufsfachschule Pflegeassistenz kann als erstes Ausbildungsjahr
für die nachfolgenden Berufe angerechnet werden:
Berufsbildende Schulen des Landkreises Oldenburg • Feldstraße 12 • 27793 Wildeshausen • Tel.: 04431-9361-0
www.bbswildeshausen.de
BEC | 12.13
 Altenpfleger / in;
 Gesundheits- und Krankenpfleger / in
Kosten
 Entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln:
Schulbücher müssen selbst angeschafft werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Bücher gegen ein
Entgelt von der Schule zu leihen;
 Kosten für Lern- und Arbeitsmaterialien, Arbeitskleidung, Besichtigungen sowie Verpflegungskosten für
hauswirtschaftlichen Unterricht sind von den Schülerinnen und Schülern bzw. deren Erziehungsberechtigten zu tragen;
 Schülerbeförderung:
Die Schule ist flächendeckend durch öffentliche Busverbindungen zu erreichen.
Ärztliche Untersuchung
Für die Aufnahme in die Schulform ist eine ärztliche Gesundheitsbescheinigung mit Bestätigung eines Hepat itis- A und B Impfschutzes erforderlich. Vordrucke für diese Bescheinigung werden mit dem Aufnahmeb escheid verschickt.
Das Ergebnis der ärztlichen Untersuchung muss spätestens bei Schulantritt in der Schule abgegeben werden.
Ansprechpartner
 Ulrike Becker
[email protected]
 K.-H. Kröger
[email protected]
Anmeldungen
Anmeldetermin ist der 20. Februar eines jeden Jahres. Beizufügen sind die im Anmeldeformular geforderten
Unterlagen. Anmeldeformulare sind im Schulsekretariat erhältlich.
Berufsbildende Schulen des Landkreises Oldenburg • Feldstraße 12 • 27793 Wildeshausen • Tel.: 04431-9361-0
www.bbswildeshausen.de
BEC | 12.13