Berlin, den 13. April 2015 PRESSEMITTEILUNG Gefährdet das BSI die Industrie 4.0? Grundlage für das Funktionieren der Industrie 4.0 sind vernetze Systeme, die unter anderem durch sogenannte SCADA-Programme kontrolliert werden. Der sichere Datenaustausch zwischen solchen informationstechnischen Systemen wird durch Verschlüsselungstechniken gewährleistet. Durch die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) befürworteten Maßnahmen zur Einrichtung kryptographischer Protokolle (Transport Layer Security (TLS)) können Cyberkriminelle einfacher sensible Datenströme missbrauchen. In der Technischen Richtlinie „TR-02102-2“ empfiehlt das BSI die Einrichtung des Verschlüsselungsprotokolls TLS 1.2, während die Vorgängerversion TLS 1.0 „nicht mehr eingesetzt werden“ darf. Bei Umsetzung der Richtlinie kann es zu einer ungesicherten Datenübertragung kommen. Besonders anfällig hierfür sind die oft Jahrzehnte lang genutzten SCADA-Systeme, die die Grundlage für die Industrie 4.0 bilden. Laut unbestätigten Berichten hat das BSI bisher die eigene Richtlinie nicht umgesetzt. „Wie bereits im Falle des IT-Sicherheitsgesetzes, empfiehlt das BSI Maßnahmen, die es selbst nicht erfüllt. Zur Verbesserung der Cybersicherheit ist es dagegen notwendig, dass die Bundesregierung mit externen Ratgebern aus der Hard- und Softwareindustrie kooperiert und mit gutem Beispiel vorangeht“, so der Präsident des Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V., Arne Schönbohm. „In Anbetracht der ständig wachsenden Vernetzung durch Industrie 4.0., stellt die sichere Übertragung von Informationen eine Prämisse für den zukünftigen Erfolg des Wirtschaftsstandorts Deutschland dar. Es ist besorgniserregend, dass die für IT-Sicherheit zuständige Behörde Empfehlungen ausspricht, die zu einer Schwächung der Cybersicherheit führen könnten“, so Schönbohm. Der Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. wurde im August 2012 von namhaften Persönlichkeiten gegründet. Der in Berlin ansässige Verein ist politisch neutral und hat zum Zweck Unternehmen, Behörden und politische Entscheidungsträger im Bereich Cyber-Sicherheit zu beraten und im Kampf gegen die Cyber-Kriminalität zu stärken. Zu den Mitgliedern des Vereins zählen große und mittelständische Unternehmen, Betreiber kritischer Infrastrukturen sowie zahlreiche Bundesländer und Bundesinstitutionen, Experten und politische Entscheidungsträger mit Bezug zum Thema Cybersicherheit. Über seine Mitglieder repräsentiert der Verein etwa zwei Millionen Arbeitnehmer aus der Wirtschaft und über 1,8 Millionen Mitglieder aus Verbänden und Vereinen. Der Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. informiert und unterstützt mit vielfältigen Angeboten seine Mitglieder und richtet seine Tätigkeiten an deren operativen und betrieblichen Bedürfnissen aus. V.i.S.d.P.: Lorenzo Paolo Cau, Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. Kontakt: Telefon: 030 / 6796 365 28 Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. • Georgenstraße 22 • 10117 Berlin • Tel.: (+49)30 6796365 28 • Fax: (+49)30 6796365 29 Email: [email protected] • www.cybersicherheitsrat.de Präsidium: Arne Schönbohm (Präsident) • Hans-Wilhelm Dünn (Vizepräsident) Prof. Dr. Dr. h.c. Werner Weidenfeld • Hans-Peter Kröger Amtsgericht: Charlottenburg (Berlin) • Vereinsregisternummer: VR 31808B Bank: Berliner Sparkasse • Konto: 190153121 • BLZ: 10050000
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