Deutsches Lohnrechenzentrum®

Deutsches Lohnrechenzentrum®
Bei uns kommt jeder Lohn auf den Tisch – wenn Sie
wollen, auch künftig Ihrer, rechtssicher optimiert.
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Alle sind uns willkommen!
» LOHN und seine
rechtlichen Anforderungen
1. Arbeitsrecht (Tarifverträge, Betriebliche Übung,
Individualarbeitsrecht…)
– Was wird bezahlt und stimmt dies mit der
Gehaltsabrechnung überein?
2. Mindestlohngesetz inkl. Mindestlohnaufzeichnungsverordnung
– Was muss mindestens bezahlt und aufgezeichnet werden?
3. Nachweisgesetz
– Was muss schriftlich fixiert werden?
4. § 107/108 GewO
>> Entgeltbescheinigungsverordnung
– Was und wie muss bescheinigt werden?
5. Einkommensteuergesetz und Lohnsteuerrichtlinie
– Wie erfolgt der korrekte Lohnsteuerabzug
und welche Unterlagen sind zu den Lohnunterlagen zu nehmen?
6. Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz
– Welche Daten müssen elektronisch gemeldet werden?
7. Beitragsverfahrensverordnung der Krankenkassen
– Welche Daten müssen gemeldet und den
Lohnunterlagen beigefügt werden?
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» Dürfen wir Ihnen eine Frage stellen?
Würden Sie Ihren Steuerberater fragen, ob er lieber Löhne oder Steuerberatung macht. Er würde sich nicht für Löhne entscheiden. Und er würde Sie an seine Mitarbeiter verweisen.
Fragen Sie dann seine Mitarbeiter nach arbeitsrechtlichen Fragen, wie
Arbeitsverträge oder Urlaubsanspruch, würde er Sie an einen Fachanwalt
für Arbeitsrecht verweisen.
.... nun fragen Sie sich bestimmt, ob es nicht einen Ansprechpartner
für alle Fragen gibt!
» Das wünscht sich der Unternehmer
– Ein Ansprechpartner aus einer Hand zu allen rechtlichen Anforderungen von Arbeitsvertrag bis Zahlung
– Je nach Package möglicherweise auch ein Ansprechpartner für Rückfragen von Arbeitnehmern zur Entlastung der Personalabteilung
– Keine Kostensteigerung ggü. Ausgangssituation
» Das wünscht sich der Steuerberater
– Mandatsschutz
– Direkter Informationsfluss zwischen LRZ® und Kanzlei (Neuanstellung
Mitarbeiter, Übergabe der Löhne an die Buchhaltung, etc.)
– Kein Umsatzverlust durch Vergütungsbeteiligung bei Verringerung der
Haftung
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» Das Deutsche Lohnrechenzentrum®
1.
die Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen (es sind
auch 2 Zahlungstermine für Festangestellte und Stundenlohnempfänger
möglich)
2.
die monatlichen Lohnjournale
3.
die monatliche elektronische Übermittlung lt. Elstam
4.
die monatliche elektronische Übermittlung der Sozialversicherungsbeiträge
an die zuständigen Krankenkassen
5.
die monatliche elektronische Übermittlung der Lohnsteueranmeldungen
an das zuständige Finanzamt
6.
die monatliche elektronische Übermittlung an die Berufsgenossenschaft
7.
die monatliche Führung von Kostenstellen
8.
eine monatliche Aufstellung der Arbeitgeberkosten je Arbeitnehmer
und für alle Arbeitnehmer zusammen
9.
bei Bedarf individuelle Listen, soweit unsere Software dies anbietet
(Personalstatistiken, Krankheitszeiten etc.)
10. eine monatliche E-Mail mit den entsprechenden SEPA-Überweisungen
(Lohn-Gehalts-VWL-und bAV–Zahlungen) für das Onlinebanking. Sie
selbst bestimmen somit den Zeitpunkt der Überweisung und haben die
Möglichkeit, in entsprechende Überweisungen noch einzugreifen
11. monatliche Durchführung von Pfändungen
12. Durchführung der monatlichen Lohnoptimierung, BAV-verträge, etc.
13. Erstellung von Arbeitsbescheinigungen für das Arbeitsamt (Voraussetzung
durch uns wurden schon 12 Monate die Gehälter und Löhne abgerechnet)
14. Erstellung von Wohngeldbescheinigungen
15. Erstellung von Elternerziehungsgeldbescheinigungen
16. Erstellung von Nebenverdienstbescheinigungen für das Arbeitamt
17. Elektronische Übermittlungen der Berechnungsgrundlagen für die
Berechnung von Kranken-und Mutterschaftsgeld
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Der Mehrwert für Unternehmer/Steuerberater:
Wir bieten regelmäßig Entgeltoptimierungs- und Lohnworkshops
für Sie oder Ihre Mitarbeiter an.
Im Zusammenspiel mit der arbeitsrechtlichen Fachabteilung erhalten Sie so optimale Rechtssicherheit.
Die Termine erfahren Sie unter www.deutsches-lohnrechenzentrum.de.
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18. ATZ Berechnungen
19. elektronische Übermittlung der An-und Abmeldungen nach der DEUV
20. elektronische Übermittlungen von Unterbrechungsmeldungen nach der DEUV
21. Lohnsteuerbescheinigungen mit elektronischer Übermittlung an das zuständige Finanzamt
(bei Austritt und im Dezember)
22. die Erstellung der Jahresmeldungen nach der DEUV
23. Erstellung der Jahreslohnkonten und Jahreslohnjournale
24. jährliche Meldung an die Berufsgenossenschaft (erzielte Jahresentgelte und geleistete Stunden
aller Mitarbeiter)
25. jährliche und monatliche Listen aller Mitarbeiter, für die eine bAV besteht
26. Lohnbuchungsliste (Fibuauswertung) für Ihren Steuerberater (wird automatisch von Ihrem
Steuerberater eingelesen)
27. telefonische Beratung (ausschließlich im Rahmen des § 6 StBerG ohne Rechts und Steuerberatung).
» Zusatzleistungen
– Datenbank zu Lohnrechtsfragen
– Gutachten durch Steuerberater und Rechtsanwälte
– zwei online Steuerberaterworkshops (LRZ®) pro Monat
– steuerrechtlich geprüfte Entgeltoptimierung
– Führen von Zeitwertkonten
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» Honorarmodell LRZ®
– Monatliche pauschale Kosten je Arbeitnehmer
– Steuerberater bitte direkt Kontakt mit LRZ® bezüglich Mandatsschutz aufnehmen.
» Mögliche Kooperationen des LRZ®
Für rechtliche Fragen, Firmennachfolge und WP, sowie Sozialversicherungs- und Steuerrecht, aber auch für Entgeltoptimierung und
betriebliche Vorsorgeleistung stehen zur Verfügung:
– Kanzlei Steinpichler, RA Hansen
– Dr. Kusterer Warth & Klein Grant Thornton AG
– Kanzlei Arm, RA Arm, FA Steuerrecht, FA Steuerstrafrecht
– Deutscher Demografie Campus®
– KM Strategie, STB
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» Kommunikation mit LRZ®
Zur Kommunikation mit dem deutschen Lohnrechenzentrum
gibt es drei Wege:
– www.deutsches-lohnrechenzentrum.de
– App
– Telefonhotline Mo. bis Fr. von 9.00 bis 13.00 Uhr und
Mo. bis Do. von 14.00 bis 16.00 Uhr für Firmenkunden
Deutsches Lohnrechenzentrum
Haus der Demografie
Rechenzentrum Verwaltung
Münchner Straße 24
85774 Unterföhring
Telefon: +49 (0) 89. 244407350
Telefax: +49 (0) 89. 244407001
[email protected]
www.deutsches-lohnrechenzentrum.de
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