Informationen für MitarbeiterInnen und Kirchengemeinden

Fakten, Wissenswertes und Informationen
Stand: 16. Januar 2015
für Kirchengemeinden & Mitarbeitende am Konfi-Camp
Zusammenarbeit im und für´s Konfi-Camp
Das KonfiCamp ist ein Gemeinschaftsprojekt der beteiligten Kirchengemeinden und bei der Evangelischen Jugend im Dekanat
Schwabach angegliedert (Evangelische Jugend = „Haupt“-Veranstalter).
Jede und jeder stellt seine Arbeitskraft und seine/ihre speziellen Fähigkeiten zur Verfügung - in unserem großen Team ist das
vielfältig und unterschiedlich möglich. Trotz evtl. Unterschiedlichkeiten leben wir in einer Gemeinschaft zum Wohle der
KonfirmandInnen.
Vorbildfunktion der Mitarbeitenden
Die Jugendlichen sind jung und machen gerade ihre ersten Schritte auf dem Weg vom Kind zum Erwachsenen. Sie suchen
Vorbilder. Die MitarbeiterInnen werden am Konfi-Camp als solche gesehen. Wir wollen diese Aufgabe verantwortlich
annehmen und sind uns unserer Vorbildfunktion bewusst.
Das gilt insbesondere auch in Bezug auf den Umgang mit Alkohol & Zigaretten. Wir müssen immer in der Lage sein, der
Situation angemessen handeln zu können und halten andere Mitarbeitende zu diesem verantwortungsvollen Verhalten an.
Auf dem Camp gilt das deutsche Jugendschutzgesetz.
Für´s Camp heißt das ins Besondere: Rauchen nur im dafür vorgesehenen Bereich + Alkoholkonsum in Maßen
(= geringe, vertragbare Menge) erst nach „ins Bettgehen“ der Konfis!
Schlaf ist übrigens auch für die Mitarbeitenden und das gemeinschaftliche Leben am Camp wichtig!!!
→ für die KonfirmandInnen, Jugend-Campler (Trainees) sowie für die KoCaJuMas wird es eine zeitlich festgesetzte Bettruhe
geben! Die Nachtruhe des Campinplatzes ist von allen einzuhalten!!!
MitarbeiterInnen
Jede/r Mitarbeiter/in ist einem bestimmten Bereich zugeordnet. Für diesen ist er/sie verantwortlich zuständig (Planung,
Materialeinsatz, Durchführung, Aufräumen, Schäden melden/dokumentieren, etc.). Darüber hinaus ist es unerlässlich, am
Camp weitere Aufgaben zu übernehmen. Die Bereitschaft dafür wird vorausgesetzt – und die Aufgaben werden am Camp in
der Mittagsrunde bzw. nach dem Frühstück verteilt. Jede/r Mitarbeiter/in sollte sich in der Regel im Campbereich aufhalten,
damit er/sie für anfallende Aufgaben greifbar ist!
Grundsätzlich gilt: Erstfahrer/innen und Mitarbeitende unter 18 Jahre fahren nur eine Woche mit auf´s Camp.
Wenn 2 Wochen (ü18) Mitarbeit, dann i.d. Regel nicht im gleichen Bereich (v.a. nicht 2 Wochen Gemeinde-Team)
Von jeder/jedem Mitarbeiter/in über 18 Jahre wird mit Anmeldebestätigung ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
angefordert – Vorschrift ab 2015 gem. §72a SGB VIII (Bundeskinderschutzgesetz) – nur wenn dies vorgelegt und eingesehen
wurde, ist eine Mitarbeit möglich.
„Bei uns nicht – gemeinsam gegen sexuellen Missbrauch“
„Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Kirchengemeinden lebt durch Beziehungen von Menschen miteinander und mit
Gott. Vertrauen soll tragfähig werden und bleiben. Es darf nicht zum Schaden von Kindern und Jugendlichen ausgenutzt
werden.“
→ Schutz der anvertrauten Jugendlichen vor Schaden und Gefahren, Missbrauch und Gewalt
→ individuelle Grenzempfindungen der Jugendlichen wahr- und ernst- nehmen
→ Respektieren der persönlichen Grenzen und Intimsphäre der Jugendlichen
→ Leiterrolle für sexuelle Kontakte nicht ausnutzen!
 für´s Camp bitten wir daher um „geschlechtshomogene“ ZeltbetreuerInnen und das Respektieren der Intimsphäre
der Jugendlichen
 während des Camps dulden wir keine (sexuelle) Beziehung zwischen Mitarbeitenden und TeilnehmerInnen.
Verantwortliche für die Konfirmandinnen und Konfirmanden
Die Leitung der Kirchengemeinde hat die Aufsichtspflicht über die ihr/ihm anvertrauten Konfirmandinnen und Konfirmanden
und ist für die Gruppe verantwortlich (Beginn: Treffen zur Abfahrt - Ende: wenn alle Konfirmandinnen und Konfirmanden
vom Bus abgeholt wurden). Das heißt u.a., dass wenn auf dem Camp eine unvorhergesehene Situation eintritt (Krankheit,
Fehlverhalten, etc.) wird ein weiteres Vorgehen immer mit den Gemeindeleitungen (evtl. dann in Absprache mit den Eltern)
abgesprochen.
Kontaktpartner/Ansprechpartner für die Erziehungsberechtigten ist immer die Gemeindeleitung!
Fakten, Wissenswertes und Informationen
Stand: 16. Januar 2015
für Kirchengemeinden & Mitarbeitende am Konfi-Camp
Allgemeine Aufgaben der Kirchengemeindegruppe
Tagdienst – tageweise, im Wechsel mit den anderen Gruppen
= Spüldienst (d.h. Spülen des Kochgeschirrs der Küche) – v.a. Konfis mit mind. 1 MA
= Hilfe bei der Essensausgabe = 1-2 MAS
= 'Vor-Beter' - an diesen Tagen ist ein/e Gemeindemitarbeiter/in zuständig für die Tischgebete = 1 MA
= Einteilung der Essens-Schlange (wer darf wann wie zum Buffet) = 1 MA
Andachten / Gottesdienst
Im Wechsel bzw. Zusammenarbeit mit den teilnehmenden Kirchengemeinden werden Andachten und Gottesdienste
vorbereitet und durchgeführt.
Programmeinheiten
Für div. Programmeinheiten (z.B. Abendprogramm) werden lt. Wochenplan einzelne Angebote (z.B. Spiele) vorbereitet und
durchgeführt.
„Mitarbeiter-Konfi-Schlüssel“
Grundsätzlich gilt: pro fünf Konfis ist ein/e MitarbeiterIn im Gemeinde-Kontingent (dabei wird normalerweise auf die
nächsten 5 auf- und abgerundet – bis „2“ wird abgerundet, ab „3“ aufgerundet). Dazu kommt noch meist 1 JuMa. Alle
weiteren MitarbeiterInnen müssen entweder selbst zahlen bzw. werden über die Gemeinde finanziert oder durch eine
Mischung von beidem.
Zahlen-Beispiel:
20 Konfis = 4 MAs
22 Konfis = 4 MAs
23 Konfis = 5 Mas
Da sich die Mitarbeitenden grundsätzlich direkt über die Geschäftsstelle der Evang. Jugend bewerben, benötigen wir zur
Zuordnung Informationen/Wünsche von den Gemeinden, damit wir die entsprechenden Mitarbeitenden auch den GemeindeGruppen zuordnen.
KoCaJuMAs (=“Jung“-MitarbeiterInnen)
JuMas sind in der Regel Mitwirkende unter 16 Jahren (Ex-Konfis, die evtl. im letzten Jahr im Jugend-Camp mitgefahren sind),
die ans Mitarbeiterdasein herangeführt werden, die nicht voll in der Verantwortung stehen. Für die Jungmitarbeiter am
Camp ist grundsätzlich die Anzahl der Trainees der Kirchengemeinde aus dem letzten Jahr relevant. Daraus ergibt sich dann
der %-Anteil der Jungmitarbeiter für die teilnehmenden Kirchengemeinden. Pro Woche (je nach Bedarf) sind ca. 10 JuMAs
mit im Konfi-Camp. Ein/e Jungmitarbeiter/in nimmt nur an einer Konfi-Camp-Woche teil.
Zahlen für 2015
Woche 1: SC-St. Martin: 6, KaBa: 1, GEO: 1, HIP: 2 = 10 KoCaJuMAs
Woche 2: SC-St. Martin: 5, ECK: 1, Schwand: 3, Leerst.: 1, SC-Limbach: 1 = 11 KoCaJuMAs
MitarbeiterInnen-Tag
Am 16. Mai 2015 findet ein MitarbeiterInnen-Tag statt, an denen gemeinsam Grundsätzliches des Camps sowie der Ablauf
für´s jeweilige Jahr geklärt wird. Für JuMas sind diese Tage grundsätzlich verpflichtend – für alle anderen Mitarbeitenden ist
die Teilnahme wünschenswert. Die Kosten für diesen Tag tragen die teilnehmenden Kirchengemeinden.
Gemeinschaft erkennbar!
Nicht jede/r Konfi und jede/r Mitarbeitende auf dem Zeltplatz ist auf den ersten Blick dem Konfi-Camp zuzuordnen.
Damit wir uns „leichter erkennen“ können, gibt’s auf dem Camp das Konfi-Camp-Arm-Bändchen, das jede/r zu tragen
hat. Damit die Konfis sich am ersten Tag leichter tun, wird jede/r Mitarbeitende am ersten Tag das Konfi-Camp-TeamShirt tragen (hier kannst du deine Größe auswählen https://doodle.com/v4zuei4yxmsyq2zw – ansonsten wird geschätzt).
Versicherungen
Bitte im Auge behalten, dass das Gemeindematerial nicht über das Konfi-Camp versichert ist – Wer für die Zeit auf dem
Camp das Gemeindematerial inkl. das Bargeld (der Kirchengemeinde) versichert haben möchte, muss eigenständig eine
Versicherung (Reisegepäckversicherung mit Camprisiko) abschließen.
Versichert sind alle Dinge, die wir zum allgemeinen Gebrauch für alle mitnehmen! Privates und (wertvolles) GemeindeMaterial bitte selbst versichern!
Eine Reiserücktrittsversicherung ist ebenfalls eigenständig abzuschließen: Entweder über eine Versicherung der
Konfirmand(inn)en als „Einzelreisende“ oder als Gruppe über die Ecclesia- Versicherung möglich.
Fakten, Wissenswertes und Informationen
Stand: 16. Januar 2015
für Kirchengemeinden & Mitarbeitende am Konfi-Camp
Bargeld / Ausweise
Im Bürozelt wird ausschließlich Bargeld von Kirchengemeinden/Jugendlichen/Mitarbeitenden in eine Geldkasse
eingeschlossen. Allerdings gilt auch hier, dass ihr – falls ihr „euer“ Kirchengemeinde-Bargeld versichert haben wollt, bitte
gemeindeweise eine Versicherung abschließt. Personal-/Kinderausweise behaltet bitte bei euch bzw. die Konfirmand(inn)en
bei sich – Gerne nehmen wir diese auch gebündelt (im Umschlag/Geldtasche) mit zu unseren Unterlagen.
Impfpass / Auslandskrankenschein / Versichertenkarte
Oben genannte Dokumente von jeder/jedem Teilnehmenden bitte in den von uns erhaltenen Din-A4-Brief-Umschlag geben.
Alle Umschläge der Kirchengemeinde bitte alphabetisch sortiert bei Ankunft im Bürozelt abgeben.
Unterkunft
Für die KonfirmandInnen stehen gemeindeweise grundsätzlich 5/6/7-Personenzelte zur Verfügung. Die JugendCampler sind
2015 in den Maxi-Caravans untergebracht. Mitarbeitende bringen ihre eigenen Zelte mit bzw. sprechen sich mit anderen ab.
„Bungalow – Interessenten“
Jede/r Mitarbeitende, die/der nicht im Zelt übernachten möchte, steht es frei auf dem Campingplatz
(für 2015: http://www.spinacampingvillage.it/index.php/de/ ) eine Alternative zu buchen. Hierbei sind wir gerne behilflich.
Sofern die Unterkunft über das Konfi-Camp abgerechnet wird, stellen wir bei Gemeindeleitungen die entstandenen Kosten
1:1 der Kirchengemeinde (Voraussetzung: Vorherige Absprache mit der Kirchengemeindeleitung/KV/geschäftsführender
Pfarrer) bzw. den Mitarbeitenden in Rechnung.
„Privat – auf´s Camp – Fahrer“
Für jede/n, die/der auf´s Camp fährt (egal ob Konfirmand/in oder Mitarbeiter/in), ist grundsätzlich ein Busplatz reserviert.
Wer privat anreist, kann dies gerne tun, bekommt aber dadurch keine Ermäßigung des Teilnehmer(innen)beitrages bzw.
keine Erstattung der Fahrtkosten – außer es wird ausdrücklich mit der Campleitung vorher abgesprochen.
Krankheiten/Infektionsschutzgesetz
Bitte achtet darauf, dass ihr keine erkrankten Jugendlichen mit nach Italien nehmt (außer die Erkrankung stellt keine
Einschränkung für die/den Jugendlichen bzw. das Camp dar oder das O.K. liegt vom Arzt vor). Ein Kind darf nicht teilnehmen,
wenn eine Infektionskrankheit (Diphterie, Cholera, Typhus, Tuberkulose, Keuchhusten, Masern, Mumps, …) oder ein
Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist
- analog § 34 Abs. 5 IfSG.
Reisepreis / Rücktritt / Abmeldung vom KonfiCamp
30.04. des KonfiCamp-Jahres ist der Stichtag, an dem die KonfiCamp-Teilnehmerzahlen feststehen müssen (zwecks
Zeltplatzbuchung, Busplanung, Lebensmitteleinkauf, etc.). Bis 1 Tag vor diesem Zeitpunkt ist ein Rücktritt möglich – ohne
finanzielle Auswirkung.
Bei einer Abmeldung zum Stichtag und später wird der komplette Reisepreis (bzw. in Teilen) einbehalten – siehe auch
Reisebedingungen der Evang. Jugend im Dekanat Schwabach.
Wer das Rücktrittsrisiko wegen Krankheit mit einer Reise-Rücktrittsversicherung minimieren möchte, soll bitte
eigenverantwortlich eine Rücktrittsversicherung bei einem Versicherungsunternehmen abschließen.
Auf alle Fälle hat die Abmeldung schriftlich zu erfolgen → an die Gemeindeleitung → zur Weiterleitung an die KonfiCampLeitung!
Zuschussanträge an KJR/SJR
Der Haupt-Veranstalter des KonfiCamps ist die Evangelische Jugend im Dekanat Schwabach. Bei der Evang. Jugend findet
auch die Abrechnung des Camps statt. Durch sie wird ein eventuelles „Minus“ abgedeckt bzw. Rücklagen gebildet. Die Evang.
Jugend ist als Mitgliedsverband des SJRs und KJRs zuschussberechtigt und wird diesen auch beim KJR/SJR beantragen (sofern
es die Bestimmungen zulassen) – dies ist auch so in der Kalkulation mit eingerechnet. Die Kirchengemeinden sind mit ihren
Konfirmandinnen und Konfirmanden als Teilnehmer zu sehen.
Lebensmittel-Allergien / Lebensmittel-Unverträglichkeiten
Alle Jugendlichen sollen die Möglichkeit haben, am Konfi-Camp teilzunehmen. Wer an einer schwerwiegenden LebensmittelAllergie / Lebensmittel-Unverträglichkeit leidet (d.h. wer „Sonderessen“ benötigt) soll sich bitte über die
Fakten, Wissenswertes und Informationen
Stand: 16. Januar 2015
für Kirchengemeinden & Mitarbeitende am Konfi-Camp
Kirchengemeindeleitung mit der Camp-Leitung in Verbindung setzen, damit eine gemeinsame Lösung für ein
abwechslungsreiches Essen gefunden werden kann.
Arznei- und Heilmittel
Für „kleinere“ Verletzungen, Mückenstiche, Kopfschmerzen, etc. ist es ratsam, eine kleine Reiseapotheke – mit den Arzneiund Heilmitteln „seines Vertrauens“ - dabei zu haben. Auch die Mitarbeitenden der Kirchengemeinde sollte ein kleines
„KonfiCamp-Erste-Hilfe-Set“ dabei haben um damit die kleineren Beschwerden zu behandeln. Im Zweifelsfall bzw. bei
größeren Verletzungen sowie bei einer dauerhaften Erkrankung sollten grundsätzlich immer die Mitarbeitenden des SaniTeams aufgesucht werden.
Fotos / Videos, etc.
Auf dem Camp werden viele Fotos und auch Videos von den Konfirmand(inn)en sowie von Mitarbeitenden aufgenommen.
Bitte beachtet, dass jede Person das „Recht am eignen Bild“ besitzt. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst
darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden. In den
Reisebedingungen der Evang. Jugend ist dieser Punkt mit aufgeführt, d.h. dass alle entstandenen Abbildungen die Evang.
Jugend im Dekanat Schwabach zu öffentlichkeitswirksamen Zwecken verwenden darf. Eine Auswahl an Fotos wird auf die
Bilder-DVD gebrannt, sodass die Konfirmand(inn)en und Angehörige nach dem Camp sich an den Fotos erfreuen können.
Wer Abbildungen anderweitig öffentlich verwendet (z.B. im Gemeindebrief, private Homepage, Kirchengemeinde-Homepage
etc.), benötigt eine extra Zustimmung!
Abfahrtszeiten
Die genauen Abfahrtszeiten stehen erst kurz vor dem Konfi-Camp - etwa Ende Juli – fest. Aufgrund Erfahrungswerten liegen
die Abfahrtszeiten am Abfahrtstag zwischen 22:30 und 23:00 Uhr (Treffpunkt jeweils ½ - 1 Stunde früher!). Die
Erfahrungswerte für die Ankunftszeit liegen zwischen 22:00 – 22:30 Uhr.
Zeltschäden
Wird ein Zelt undicht (offensichtlich durch Deo-, Haar-, oder andere Sprays) oder durch offensichtlich unsachgemäße
Behandlung beschädigt, so wird der Kirchengemeinde der Schadensbetrag 1:1 in Rechnung gestellt. Den Betrag kann/wird
sich die Kirchengemeindeleitung vom „Verursacher“ erstatten lassen.
Busbeauftragte
Von jeder Kirchengemeinde ist mind. 1 Person zu nennen, die vor und während der Busfahrt die Aufsichtspflicht für die
Konfis der Kirchengemeinde wahrnimmt (sofern dies nicht die Gemeindeleitung übernimmt). Bereits vor der Abfahrt hat
diese Person die Aufgabe, die Anwesenheit der Gruppe festzustellen und den Einstieg in den „richtigen“ Bus zu veranlassen.
Alle weiteren Mitarbeitenden „arbeiten den Busbeauftragten zu“.
Das sollte eine Kirchengemeinde dabei haben
Stabile Kisten oder Boxen zum Materialtransport & Lagerung
Konfi-Arbeitsmaterial, „Moderationskoffer“, div. Papier
Ersatzbesteck/-teller/-decke/-Schlafsack?!/-Klopapier
Wäscheschnur/-klammern
Teelichter, u.U. Fackeln
mind. 1x Schaufel & Besen
Geldtasche/n für Geld und Pässe
„Eddings“ – besser: „flipchart marker“
Textilstifte für die Camp-Shirts
Scheren/Kleber
„Gemeinde-Erste-Hilfe-Set“
Digitalkamera
Geburtstagsgeschenke für Konfis + MAs, die während des
Camps Geburtstag haben
Tagesablauf – so sieht der klassische Konfi-Camp-Tag aus:
7.30 Uhr Wecken – Guten Morgen
KonfiCamp
8.00 Uhr „offenes“ Frühstück
9.00 Uhr Andacht
9.15 Uhr Thementeil „Konfi-Arbeit“ in
der Gemeindegruppe
12.00 Uhr Mittagessen
13.00 Uhr Besprechung
->„Mittagsrunde“ für alle MA / danach:
kurze Gemeindeleitungsrunde
14.00 Uhr Krea- und Sportangebote
16.30 Uhr Thementeil „Konfi-Arbeit“ in
der Gemeindegruppe
18.00 Uhr
19.30 Uhr
22.00 Uhr
23.00 Uhr
Abendessen
Abendprogramm
Zeltruhe
Nachtruhe = Schlafen –
Gute Nacht KonfiCamp!