Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der elexis AG 2015

Einladung
zur ordentlichen
Hauptversammlung
elexis | 1
elexis AG
Wenden
WKN: 508 500
ISIN: DE 000 508 500 5
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
in Wenden
Hiermit laden wir unsere
Aktionäre zur
ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur diesjährigen
der elexis AG
ein.
ordentlichen
Hauptversammlung
derfindet
elexisstatt
AG ein.
Sie
Sie findet statt
am
Dienstag, den 12. Mai 2015, um 14:30 Uhr
(Einlass
ab 13:30 Uhr)
am Donnerstag, dem 20. Mai 2010, um 11:00 Uhr
(Einlass ab 10:00 Uhr)
im Konferenzzentrum auf dem Betriebsgelände der
im Konferenzzentrum
auf
dem Betriebsgelände
der
EMG
Automation GmbH,
Industriestraße
1,
EMG
Automation
GmbH,
Industriestraße
1,
57482
57482 Wenden (bei Olpe).
Wenden (bei Olpe).
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Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des
gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten
Lageberichts für die elexis AG und den elexis-Konzern
sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Sämtliche vorgenannten Unterlagen sind im Internet unter
www.elexis.de, dort unter der Rubrik „Investor Relations/
Hauptversammlung“ zugänglich und liegen während der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der elexis AG für das Geschäftsjahr 2014 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 8.561.707,42
wie folgt zu verwenden:
a)Ausschüttung einer Dividende
für das Geschäftsjahr 2014 von
EUR 0,12 je dividenden berechtigter Stückaktie EUR 1.104.000,00
b)Einstellung in andere
Gewinnrücklagen
EUR 7.457.707,42
Bilanzgewinn
EUR 8.561.707,42
Die Dividende soll am 13. Mai 2015 ausgezahlt werden.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für
diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats
für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Umstellung der auf den
Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen
lautende Stückaktien und entsprechende Änderung
der Satzung
Die Aktien der Gesellschaft lauten derzeit gemäß § 5 Absatz
2 der Satzung auf den Inhaber. Vorstand und Aufsichtsrat
sind der Auffassung, dass Namensaktien im Vergleich zu
Inhaberaktien eine effektivere Kommunikation der Gesellschaft mit ihren Aktionären ermöglichen. Vor diesem
Hintergrund ist beabsichtigt, die derzeit auf den Inhaber
lautenden Aktien der Gesellschaft in Namensaktien umzuwandeln. Die Umwandlung der Inhaberaktien in Namensaktien erfordert die Einrichtung eines Aktienregisters.
Die Aktionäre haben der Gesellschaft zur Eintragung in
das Aktienregister, soweit es sich um natürliche Personen
handelt, ihren Namen, ihre Anschrift und ihr Geburtsdatum,
soweit es sich um juristische Personen handelt, ihre Firma,
ihre Geschäftsanschrift und ihren Sitz, sowie in allen
Fällen die Zahl der von ihnen gehaltenen Aktien und ihre
elektronische Postadresse anzugeben, sofern sie eine haben.
Mitzuteilen ist ferner, inwieweit die Aktien demjenigen, der
als Inhaber im Aktienregister eingetragen werden soll, auch
gehören. Zur Umwandlung der Aktien der Gesellschaft in
Namensaktien muss § 5 Absatz 2 der Satzung entsprechend
geändert werden. Des Weiteren sind § 17 und § 18 der
Satzung anzupassen, die die Einberufung und die Teilnahme
an der Hauptversammlung regeln.
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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, Folgendes zu
beschließen:
nicht mitzurechnen.
a)Die derzeit auf den Inhaber lautenden Aktien werden in
Namensaktien umgewandelt. Der Vorstand wird ermäch tigt, alles Erforderliche und Notwendige für die
Umwandlung der Inhaber- in Namensaktien zu veranlassen.
(3) Die Übermittlung der Mitteilung nach § 125 AktG ist
auf den Weg elektronischer Kommunikation beschränkt.
Der Vorstand ist jedoch berechtigt, Mitteilungen auch in
Papierform zu versenden. Ein Anspruch hierauf besteht
nicht.“
b)§ 5 Absatz 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
d)§ 18 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„(1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die rechtzeitig angemeldet und für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind.
(2) Die Anmeldung nach Absatz 1 muss der Gesellschaft
unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse
mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen.
In der Einberufung kann eine kürzere in Tagen zu bemessende Frist vorgesehen werden. Der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen.
(3) Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit
an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen
und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder
teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben
können. Der Vorstand ist auch ermächtigt, Bestimmungen
zum Umfang und zum Verfahren der Teilnahme und
Rechtsausübung nach Satz 1 zu treffen. Diese werden
zusammen mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht.“
„(2) Das Grundkapital ist eingeteilt in 9.200.000 auf den
Namen lautende Stückaktien. Trifft im Falle einer Kapitalerhöhung der Erhöhungsbeschluss keine Bestimmung darüber, ob die neuen Aktien auf den Inhaber oder
auf den Namen lauten sollen, so lauten sie ebenfalls auf
den Namen. Die Inhaber der Aktien haben der Gesell-
schaft die für die Eintragung in das Aktienregister gemäß
§ 67 Absatz 1 Satz 1 Aktiengesetz erforderlichen Angaben
mitzuteilen. Mitzuteilen ist ferner, inwieweit die Aktien
demjenigen, der als Inhaber im Aktienregister eingetragen
werden soll, auch gehören.“
c) § 17 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„(1) Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand oder in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen durch den Aufsichtsrat einberufen. Die Hauptversammlung kann
durch eingeschriebenen Brief einberufen werden; der
Tag der Absendung gilt als Tag der Bekanntmachung. Die Mitteilung erfolgt an die der Gesellschaft zuletzt bekannt gegebene Adresse der Aktionäre; jeder Aktionär
ist verpflichtet, der Gesellschaft eine Änderung seiner
Anschrift unverzüglich mitzuteilen.
(2) D
ie Hauptversammlung ist mindestens dreißig Tage vor dem Tag, bis zu dessen Ablauf die Anmeldung der
Aktionäre nach § 18 Absatz 2 der Satzung zugegangen
sein muss, einzuberufen. Der Tag der Einberufung ist
6. Weitere Satzungsänderung
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Nach dem erfolgten Delisting gilt die elexis AG nicht mehr
als kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft i.S.d. § 264d
HGB und ist daher nicht mehr zwingend unabhängig von
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ihrer Größe zur Aufstellung eines Lageberichts verpflichtet.
Ferner ist die elexis AG nach dem Delisting sowie aufgrund
der mehrheitlichen Übernahme durch die SMS-Gruppe
nicht mehr zwingend zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts verpflichtet, sofern ein
hinreichender Konzernabschluss und Konzernlagebericht
ihres Mutterunternehmens offengelegt wird. Vorstand und
Aufsichtsrat schlagen vor diesem Hintergrund vor, § 22
Absatz 1 der Satzung an die geänderten Verhältnisse anzupassen und wie folgt neu zu fassen:
„(1) Der Vorstand hat den von ihm aufgestellten Jahresabschluss zusammen mit dem Vorschlag für die Verwendung
des Bilanzgewinns und, sofern entsprechend den handelsrechtlichen Vorgaben verpflichtend, den Lagebericht sowie
den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht dem
Aufsichtsrat zur Prüfung vorzulegen.“
7. Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Düsseldorf, für das am 31. Dezember 2015 endende
Geschäftsjahr 2015 als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer zu bestellen.
Weitere Angaben und Hinweise
Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung
des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die
sich unter Vorlage eines besonderen Nachweises ihres Anteilsbesitzes bis zum Ablauf des 05. Mai 2015 (24:00 Uhr MESZ) in
deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB)
bei nachfolgend bezeichneter Stelle (postalisch, per Telefax
oder per E-Mail) angemeldet haben:
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elexis AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: + 49(0)89-309037 4675
E-Mail:[email protected]
Für den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme reicht ein in
Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache
erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das
depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes
muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor
der Versammlung, das ist der 21. April 2015 (00:00 Uhr MESZ)
(„Nachweisstichtag“), beziehen.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Teilnahme
an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen
Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden
Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und Übersendung des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes
werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut
vorgenommen. Im Gegensatz zur Anmeldung zur Hauptversammlung ist die Eintrittskarte nicht Teilnahmevoraussetzung,
sondern sie dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an
den Einlasskontrollen für den Zugang zur Hauptversammlung. Stimmrechtsausübung, Stimmrechtsvollmacht
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung
unter entsprechender Vollmachtserteilung auch durch Bevollmächtigte, z. B. durch das depotführende Kreditinstitut,
eine Vereinigung von Aktionären oder andere Personen ihrer
Wahl, ausüben lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine
Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.
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Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB).
Aktionäre, die ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125
Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes Unternehmen
oder eine der Personen oder Personenvereinigungen, für die
nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis
7 AktG für Kreditinstitute sinngemäß gelten, bevollmächtigen,
werden gebeten, etwaige Besonderheiten der Vollmachtserteilung bei den jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen und
sich mit diesen abzustimmen.
Aktionäre können die Formulare zur Vollmachtserteilung verwenden, die jeder Eintrittskarte beigefügt sind.
Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder (1) durch
Vorweisen der Vollmacht bei der Einlasskontrolle am Tag der
Hauptversammlung oder durch Übermittlung an die folgende
Adresse (postalisch, per Telefax oder per E-Mail)
elexis AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: + 49(0)89-309037 4675
E-Mail:[email protected]
oder (2) gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt werden. Wird
die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so
bedarf es gegenüber der Gesellschaft – soweit sich nicht aus
§ 135 AktG etwas anderes ergibt – eines Nachweises der Bevollmächtigung in Textform. Der Nachweis der Bevollmächtigung
kann der Gesellschaft an die vorstehend genannte Adresse
einschließlich des dort genannten Weges der elektronischen
Kommunikation (E-Mail) gesendet werden.
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Weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft
benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor
der Hauptversammlung zu bevollmächtigen und sich von
diesen in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Soweit
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle ausdrückliche
und eindeutige Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts
erteilt werden. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den erteilten
Weisungen abzustimmen. Sollte zu einzelnen Beschlussgegenständen keine oder keine eindeutige Weisung vorliegen, sind die
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter insoweit
nicht zur Stimmrechtsausübung befugt und werden sich im
Falle einer Abstimmung der Stimme enthalten.
Vollmachten und Weisungen einschließlich etwaiger Änderungen
erteilter Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und
müssen bis zum Ablauf des 11. Mai 2015 (24:00 Uhr MESZ) bei
der Gesellschaft unter der Adresse (postalisch, per Telefax oder
per E-Mail)
elexis AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: + 49(0)89-309037 4675
E-Mail:[email protected]
eingehen, um auf der Hauptversammlung berücksichtigt zu
werden.
Für die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können die
Aktionäre das zusammen mit der Eintrittskarte zur Verfügung
gestellte Vollmachts- und Weisungsformular nutzen.
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Der Widerruf der Vollmacht sowie die Änderung von Weisungen
sind ebenfalls in Textform an die genannte Adresse zu senden.
Am Tag der Hauptversammlung kann die Bevollmächtigung
des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft oder eine Weisung
an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bzw. ein Widerruf
oder eine Änderung der Vollmacht oder einer Weisung in Textform bei der Einlasskontrolle erteilt werden.
Bei einer Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der
Gesellschaft können die Aktionäre nicht an möglichen Abstimmungen über eventuelle, erst in der Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge, Wahlvorschläge oder sonstige, nicht
im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilte Anträge teilnehmen und auch keine Weisungen dazu erteilen. Der Stimmrechtsvertreter kann auch nicht zur Ausübung des Rede- und
Fragerechts sowie des Antragsrechts der Aktionäre bevollmächtigt werden.
elexis AG
Vorstand
Industriestraße 1
57482 Wenden
Telefax: + 49(0)2762-612 135
E-Mail:[email protected]
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Wenden, im April 2015
elexis AG
Der Vorstand
Aktionäre, die ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch
Bevollmächtigte, einschließlich durch die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen möchten,
müssen sich unter Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme
nach den oben unter der Rubrik „Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“ genannten
Bestimmungen anmelden.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß den §§ 126
Abs. 1, 127 AktG
Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen
einen Vorschlag des Vorstands und des Aufsichtsrats zu einem
bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge zur Wahl
von Abschlussprüfern der Gesellschaft übersenden. Gegenanträge müssen – im Gegensatz zu Wahlvorschlägen – begründet
werden. Solche Gegenanträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an (postalisch, per
Telefax oder per E-Mail):
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Anfahrt
... mit der Bahn
... mit dem Auto
Von Norden: Autobahn A45 (Sauerlandlinie) Dortmund-Gießen
bis zum Autobahnkreuz Olpe-Süd, Ausfahrt Wenden. Dann
weiter in Richtung Gerlingen-Freudenberg auf der Koblenzer
Straße. Etwa 1 km hinter dem Ortsausgang Gerlingen rechts
abbiegen in Richtung Hillmicke.
Von Westen: Autobahn A4 Köln-Olpe bis Autobahnkreuz
Olpe-Süd. Weiter wie zuvor.
Von Süden: Autobahn A45 (Sauerlandlinie) Gießen-Dortmund
bis zum Autobahnkreuz Olpe-Süd, Ausfahrt Wenden. Weiter
wie zuvor.
... mit dem Flugzeug
Flughafen Köln / Bonn: Vom Flughafen mit dem PKW über
die Autobahn A3 bis zum Autobahnkreuz Köln-Ost. Dann auf
der Autobahn A4, wie zuvor beschrieben. Fahrzeit etwa 35
Minuten bei mittlerer Verkehrsdichte.
Flughafen Düsseldorf: Vom Flughafen mit dem PKW über die
Autobahn A44 bis zum Autobahnkreuz Ratingen. Dann auf der
Autobahn A3 Richtung Köln-Frankfurt bis zum Autobahnkreuz
Köln-Ost. Weiter auf der Autobahn A4, wie zuvor beschrieben.
Fahrzeit etwa 1 Stunde bei mittlerer Verkehrsdichte.
Flughafen Frankfurt: Vom Flughafen mit dem PKW über die
Autobahn A5 Richtung Kassel bis zum Gambacher Kreuz. Von
dort über die Autobahn A45 Gießen-Dortmund bis zum Autobahnkreuz Olpe-Süd. Weiter wie zuvor beschrieben. Fahrzeit
etwa 1 Stunde 30 Minuten bei mittlerer Verkehrsdichte.
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Die für uns günstigsten Bahnstationen sind Siegen oder SiegenWeidenau. Sie sollten (je nach Fahrplanmöglichkeiten) mit uns
vor Ihrem Besuch Kontakt aufnehmen, damit wir Sie gegebenenfalls mit dem Wagen abholen lassen können.
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Industriestr. 1
57482 Wenden
Germany
Telefon:
Fax:
E-mail:
Internet:
+49 2762 612 130
+49 2762 612 135
[email protected]
www.elexis.de
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