DFA 0515 3Geiselwind

AMTS- UND MITTEILUNGSBLATT
JAHRGANG 12 • AUSGABE 5 • 13. MÄRZ 2015
DREI- SCHAUTAGE
FRANKENAKTUELL
in
GEISELWIND
Samstag, 21.03.2015 von
09:00 - 15:00 Uhr
Sonntag, 22.03.2015 von
10:00 - 16:00 Uhr
-VERKAUFSOFFEN-
Stadt Schlüsselfeld
Markt Burghaslach
Markt Geiselwind
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STADT SCHLÜSSELFELD • MARKT BURGHASLACH • MARKT GEISELWIND
Aktuelle Informationen und Veranstaltungen der Kommunalen Allianz 5/2015
Drei-Franken-Eck wieder auf der Freizeitmesse in Nürnberg vertreten
Vom 18. bis 22. März 2015 präsentieren sich rund 750 Aussteller aus dem Inund Ausland wieder auf der größten Freizeitmesse Nordbayerns. Die Kommunale Allianz Drei-Franken-Eck nimmt in diesem Jahr bereits zum fünften Mal
teil. Mit im Gepäck sind die gut etablierten Broschüren wie der
Natur-, Kultur- und Freizeitführer Drei-Franken-Eck, das neue Gastgeber- und
Unterkunftsverzeichnis „Schlemmen & schlummern im Drei-Franken-Eck“ und
die Imagebroschüre Drei-Franken-Eck. Versüßt wird unser Auftritt von den erlesenen Schokoladenspezialitäten miss m. - Confiserie & Lifestyle aus Burghaslach, die unseren Stand mit ihren Köstlichkeiten ausstattet. Ebenfalls auf
der 47. Freizeitmesse in Nürnberg wird der neue einSteiger 2015, das Regionaljournal der LAG südlicher Steigerwald e.V., verteilt. Spätestens Ende März
2015 erhält auch jeder Haushalt im LAG-Gebiet ein Exemplar. Sie können uns
am Donnerstag, den 19. März und am Freitag den 21. März 2015 am Stand des
Tourismusverbands Steigerwald (Halle 7, 7D 46) persönlich antreffen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Wohnungs- und Immobilienbörse
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Tel. 09556/1035.
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Kontakt
Kommunale Allianz Drei-Franken-Eck - Geschäftsstelle, Marktplatz 1, 96160
Geiselwind, Tel.: 09556/921 888, Fax: 09556/92 10 47, E-Mail: [email protected], Internet: www.drei-franken-info.de.
Öffnungszeiten: Dienstag bis Donnerstag jeweils von 9 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 16 Uhr.
Am Donnerstag, den 19. März ist die Geschäftsstelle aufgrund einer Messeteilnahme nur vormittags geöffnet.
WICHTIGE TELEFONNUMMERN
Notruf für Feuerwehr und Rettungsdienst: 112
Giftinformationszentrale:
Polizei:
Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bayern: 116 117
110 (Ortsteil u. Landkreis angeben)
Zahnärztl. Bereitschaftsdienst:
0911/398 24 51
0800/66 49 289
(ZAHN-)ÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST
Ärztl. Bereitschaftsdienst für Burghaslach und Schlüsselfeld
Zahnärztlicher Notdienst LKR Kitzingen
Bereitschaftsdienstpraxis an der Steigerwaldklinik Burgebrach
Mi.: 17.00-19.00 Uhr; Fr.: 18.00-20.00 Uhr; Sa., So. und Feiertage: 9.00-12.00
Uhr und 16.00-19.00 Uhr. Die Praxis ist unter Tel. 09546/88 88 8 zu den
Sprechstunden direkt erreichbar.
14./15. März
Ärztlicher Bereitschaftsdienst für Geiselwind
28./29. März
Bereitschaftsdienstpraxis an der Klinik Kitzinger Land
Mi.: und Fr.: 16.00-20.00 Uhr; Sa., So. und Feiertage: 9.00-13.00 Uhr und
16.00-20.00 Uhr. Die zentrale Aufnahme (Notfallambulanz) ist unter der
Tel. 09321/704-190 erreichbar.
Zahnärztlicher Notdienst LKR Bamberg
Zahnärztl. Notdienst LKR Neustadt a.d.Aisch/Bad Windsheim
21./22. März
14./15. März
berg
28./29. März
21./22. März
28./29. März
Dr. Gert Seubert, Pastoriusstr. 11,
91438 Bad Windsheim, Tel. 09841 / 3773
Dr. Thomas Rödig,,Untere Bergstr. 5,
91448 Emskirchen, Tel. 09104 / 2730
Dr. Thilo Funk, Kirchstr. 3, 91443 Scheinfeld,
Tel. 09162 / 7090
Dr. Bent Hanel MSc, Marktplatz 10, 9
7348 Markt Einersheim, Tel. 09326 / 90114
Dr. med. dent. Gerhard Hiebl, Birklinger Str. 10,
97346 Iphofen, Tel. 09323 / 804666
Dr. med. dent. Katja Hufnagel, Königsberger Str. 54,
97318 Kitzingen, Tel. 09321 / 34784
21./22. März
14./15. März
Dr. Judith Keller, Peuntstr. 17, 96050 Bamberg,
Dr. Claus Hillmann, Frankenstr. 8, 96129 Mistendorf
Dr. Josephine Hock, Peulendorfer Str. 1, 96110 Scheßlitz,
Dr. Robert Kleilein, Gaustadter Hauptstr. 120, 96049 BamDr.med.dent. S. Knigge, Willy-Lessing-Str. 7, 96047 Bamberg,
Dr. Adolf Hofmann, Hauptstr. 15, 96138 Burgebrach
Der zahnärztliche Notdienst erstreckt sich auf die Behandlungszeit in der Praxis von 10 bis 12 Uhr
und von 18 bis 19 Uhr, die Rufbereitschaft des notdiensthabenden Zahnarztes von 0.00-24.00 Uhr.
Die Tonbandansage für den Notdienst ist unter der Tel. 0921/761647 oder 0800/6649289 zu hören. Ebenso kann der Notdienst für alle Bereiche im Internet unter www.zbv-oberfranken.de oder
www.notdienst-zahn.de nachgelesen werden.
DIENSTBEREITSCHAFT DER APOTHEKEN
WWW.APOTHEKEN.DE ODER WWW.NOTDIENSTE-BAYERN.DE
Die Dienstbereitschaft beginnt um 8 Uhr und endet am darauf folgenden Tag um 8 Uhr. In der Zeit von 20-7 Uhr wird ein gesetzlicher Aufschlag (2,50€) erhoben.
13. März Marien-Apotheke Wiesentheid
14. März Apotheke Ebrach
15. März Stadt-Apotheke Gerolzhofen /
Rats-Apotheke Markt Bibart
16. März Markt-Apotheke Burghaslach
17. März Traut’sche Apotheke Sugenheim /
Kronen-Apotheke Gerolzhofen
18. März
19. März
20. März
21. März
22. März
23. März
24. März
Vitalo-Apotheke Schlüsselfeld
St. Michaels Apotheke Gerolzhofen
Steigerwald-Apotheke Geiselwind
Stadt-Apotheke Scheinfeld
Stadt-Apotheke Prichsenstadt
St. Elisabeth-Apotheke Scheinfeld
Marien-Apotheke Wiesentheid
25. März Apotheke Ebrach
26. März Stadt-Apotheke Gerolzhofen /
Rats-Apotheke Markt Bibart
27. März Markt-Apotheke Burghaslach
28. März Traut’sche Apotheke Sugenheim /
Kronen-Apotheke Gerolzhofen
29. März Vitalo-Apotheke Schlüsselfeld
Alle Angaben ohne Gewähr
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IMPRESSUM
Drei-Franken-Aktuell, das Mitteilungsblatt der Stadt
Schlüsselfeld und der Gemeinden Markt Burghaslach
und Markt Geiselwind, erscheint alle 14 Tage in einer
Gesamtauflage von 5.500 Exemplaren.
Die nächste Ausgabe erscheint am 27. März 2015.
Redaktions- & Anzeigenschluss ist der 20. März 2015.
Verantwortlich für den redaktionellen Teil:
Stadt Schlüsselfeld: 1. Bürgermeister Johannes Krapp
Markt Burghaslach:
1. Bürgermeister Armin Luther
Markt Geiselwind:
1. Bürgermeister Ernst Nickel
Herausgeber und Anzeigenverwaltung: Laufer Medien, Große Bauergasse 98, 91315 Höchstadt, Tel.: 09193 50813-10, Fax: 09193 - 50813-11
Redaktion: [email protected]
Anzeigen: [email protected]
Druck:
Schneider Druck GmbH,
Erlbacher Str. 102, 91541 Rothenburg
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Aktuelle Informationen und Veranstaltungen der Gemeinde Geiselwind 5/2015
3. Arbeitsstundenkosten
Wer ein Gerät einsetzt, das nicht zur feuertechnischen Beladung des eingesetzten Fahrzeugs gehört (und können demnach dafür keine Ausrückestundenkosten geltend gemacht werden ), werden Arbeitsstundenkosten berechnet.
In den Arbeitsstunden nicht eingerechnet wird der Zeitraum, währenddessen
ein Gerät am Einsatzort vorübergehend nicht in Betrieb ist.
Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten der halben, im Übrigen
die ganzen Stundenkosten erhoben.
Als Arbeitsstundenkosten werden berechnet für
1) Absturzsicherung
10,00 €
2) Atemschutzgerät
27,60 €
3) Atemschutzmaske (je eingesetzter Maske)
15,00 €
4) Auffangbehälter/Faltbehälter
25,50 €
5) B-Schlauch (Druckschlauch) je Schlauchlänge
6) C-Schlauch (Druckschlauch) je Schlauchlänge
8,00 €
50,00 €
8) Feuerlöschkreiselpumpe
55,20 €
9) Greifzug
15,00 €
10) Handölpumpe/Handmembranpumpe
15,00 €
11) Hebesatz H1
24,00 €
12) Heuwehrgerät
60,00 €
13) Hochleistungslüfter
60,00 €
14) Hydraulische Winde
12,50 €
15) Kehrmaschine
30,00 €
16) Klappleiter
17) Luftheber LH 30 S
24,00 €
30,50 €
20) Rettungszylinder
30,50 €
21) Rollgliss
24,00 €
22) Rohrdichtkissen (je Kissen)
18,00 €
12,00 €
25) Scheinwerfer
12,00 €
26) Schiebeleiter
18,00 €
27) Spreizer
30,50 €
28) Steckleiter
12,00 €
29) Stromerzeuger 15 KVA
55,00 €
30) Stromerzeuger 8 KVA
27,50 €
31) Sprungkissen
20,00 €
32) Säbelsäge
10,00 €
33) Tauchpumpe
15,60 €
34) Tragkraftspritze (TS 8/8)
58,00 €
35) Verkehrssicherungssatz
17,00 €
36) Wathose
37) Winkelschleifer
38) Wärmebildkamera
25,00 €
4,50 €
5,50 €
6,50 €
8,00 €
10,00 €
15,00 €
150,00 €
6.1 Hauptamtliches Personal
Für den Einsatz hauptamtlicher Bediensteter werden folgende Stundensätze
berechnet (Ergebnis einer Umfrage bei den Berufsfeuerwehren in Bayern):
a)
b)
für Beamte des fachlichen Schwerpunkts feuerwehrtechnischer Dienst, die ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 7 innehaben
33,00 €
für Beamte des fachlichen Schwerpunkts feuerwehrtechnischer Dienst, die ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 10
innehaben
43,00 €
(Wegen Art. 28 Abs. 4 Satz 2 BayFwG kann bei der Berechnung des Aufwendungsersatzes für Pflichtaufgaben nicht der gesamte Personalaufwand angesetzt werden.)
6.2 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende
6.2.1. Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird folgender Stundensatz berechnet (Ergebnis einer Auswertung verschiedener Satzungen bayerischer Gemeinden):
24,00 €
6.2.2. Verpflegungskosten
Nach einer Einsatzdauer von mehr als 4 Stunden steht dem Feuerwehrdienstleistenden Verpflegung zu.
Für die Verpflegung wird ein Pauschalsatz von 12,00 € je Person festgesetzt
(Aufwendungsersatz für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird verlangt, weil der Gemeinde Kosten auch für diesen Personenkreis
entstehen, beispielsweise durch Erstattung des Verdienstausfalls (Art. 9 Abs. 3
BayFwG), des fortgezahlten Arbeitsentgelts (Art. 10 BayFwG) oder durch Entschädigungen nach Art. 11 BayFwG. Wegen Art. 28 Abs. 4 Satz 2 BayFwG kann
bei der Berechnung des Aufwendungsersatzes für Pflichtaufgaben nicht der
gesamte Personalaufwand angesetzt werden.)
6,00 €
6,00 €
50,00 €
4. Leistungen der Atemschutzwerkstatt/Schlauchwerkstatt und Kosten
der Reinigung von Schutzbekleidung und sonstige Leistungen
Für die Leistung der Schlauchwerkstatt und für die Reinigung der Schutzbekleidung werden folgende Kosten erhoben:
a) Waschen, Reinigen und Trocknen eines C-Schlauches
b) Waschen, Reinigen und Trocknen eines B-Schlauches
c) Reinigung einer Feuerwehr – Überjacke (einschl. imprägnieren
u. trocken)
d) Reinigung einer Feuerwehr – Überhose
e) Reinigung eines Schutzanzuges (einschl. imprägnieren u. trocknen)
f) Reinigung einer Schutzanzugsjacke (einschl. imprägnieren u.
trocknen)
g) Reinigung einer Schutzanzugshose (einschl. imprägnieren u.
trocknen)
h) Reinigung, Desinfektion, trocknen, prüfen, einschweißen einer
Atemschutzmaske
i) Halbjährliche Überprüfung einer Atemschutzmaske
18,00 €
6. Personalkosten
Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus/der Feuerwache bis zum
Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.
2,50 €
24) Schaumrohr
28,00 €
5. Aufwendungsersatz bei Fehlalarm durch Brandmeldeanlagen
Für das auf Grund eines Fehlalarms einer Brandmeldeanlage erfolgte Ausrücken der Freiwilligen Feuerwehren wird eine Kostenpauschale in Höhe von
450,-- € erhoben.
25,00 €
19) Rettungsschere
23) Saugschlauch je Schlauchlänge
a) Türöffnung
(Schließzylinder werden bei Bedarf gesondert berechnet)
9,00 €
18) Motorsäge einschl. Kettenschärfen
Reparatur eines Atemschutzgerätes/Atemschutzmaske pro Stunde
(Ersatzteile für Atemschutzausrüstung sind nicht im Preis enthalten und werden nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt.)
k) Reinigung, Desinfektion, trocknen, prüfen, eines Lungenautomaten
l) Reinigung, trocknen, prüfen eines Pressluftatmers
m) Füllen von Pressluftflaschen bis 4 Liter
bis 5 Liter
bis 6 Liter
bis 8 Liter
bis 10 Liter
bis 15 Liter
4.1 Sonstige Leistungen
Für folgende Tätigkeiten werden pauschale Kosten erhoben:
8,00 €
7) Chemikalschutzanzüge
j)
15,00 €
17,00 €
15,00 €
10,00 €
15,00 €
6.3 Sicherheitswachen
6.3.1. Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1
BayFwG werden erhoben je Stunde Wachdienst (Es gilt der Zeitraum vom
Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus bis zum Wiedereinrücken) für
a)
b)
c)
Beamte des fachlichen Schwerpunkts feuerwehrtechnischer 13,70 €
Dienst, die ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 7 innehaben
sonstige Bedienstete
13,70 €
ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende (siehe § 11 Abs. 5 13,70 €
AVBayFwG)
20,00 €
6.3.2 Verpflegungskosten
Nach einer Einsatzdauer von mehr als 4 Stunden steht dem Feuerwehrdienstleistenden Verpflegung zu.
Für die Verpflegung wird ein Pauschalsatz von 12,00 € je Person festgesetzt
6.3.3 Fahrzeugkosten
Strecken- u. Ausrückestunden werden gem. Nr. 1 u. 2 der Anlage berechnet.
20,00 €
Geiselwind, 04.03.2015
Nickel, 1. Bürgermeister
9,00 €
9,00 €
(S)
Aktuelle Informationen und Veranstaltungen der Gemeinde Geiselwind 5/2015
Gemeindediener für Haag gesucht
Der Markt Geiselwind sucht zum 01.05.2015 einen neuen Gemeindediener
für den Gemeindeteil Haag. Bewerbungen (auch telefonisch oder per E-Mail)
richten Sie bitte an den Markt Geiselwind, Marktplatz 1, 96160 Geiselwind, Frau
Schorr, Tel. 09556/9222-40, E-Mail: [email protected]. Auskünfte über
die Tätigkeit erteilt ebenfalls Frau Schorr.
Notruf 112 hat sich etabliert
Wegfall der Vorwahl- und Gebührenfreiheit für die
Servicenummer 19 222
Ab dem 1. April entfällt die Vorwahl- und Gebührenfreiheit der früheren
Notrufnummer 19 222, welche auch weiterhin als Servicenummer für Krankentransporte genutzt wird. Nachdem sich die europaweit einheitliche Notrufnummer 112 landesweit durchgesetzt hat, haben die bayerischen Krankenkassen die Finanzierung der früheren Notrufnummer eingestellt.
Feuerwehren des Marktes Geiselwind
Wir bitten alle Feuerwehrkommandanten die Übungspläne der Feuerwehren
des Marktes Geiselwind bis spätestens 31. März 2015 in der Gemeindeverwaltung abzugeben.
Aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften und der Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB) ist es zwingend notwendig, dass die Übungspläne
vom zuständigen Sachgebietsleiter bzw. dem Bürgermeister genehmigt werden und in der Gemeindeverwaltung vorliegen!
Bekanntmachung der Feldgeschworenen aus
dem Gemeindebereich Geiselwind
Wir weisen darauf hin, dass nach Art. 3 des Abmarkungsgesetzes die gesetzten
Grenzsteine von den beteiligten Grundstückseigentümern / Bewirtschaftern
stets Instand gehalten werden müssen. Die Eigentümer der Grundstücke sind
verpflichtet, den Abgang oder die Beschädigung von Grenzsteinen binnen acht
Tagen der Gemeinde oder dem Obmann der Feldgeschworenen anzuzeigen.
Bei der Bearbeitung der Grundstücke (Pflügen) sind die Grenzsteine sorgfältig
zu schonen. Wer die Bestimmung missachtet, kann nach Art. 28 des Abmarkungsgesetzes mit einer Geldbuße bestraft werden.
Daneben ist es gem. Art. 65 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes verboten, Ackergeräte so anzuwenden, dass dadurch die Fahrbahndecke, die
Randstreifen, die Böschungen oder die Gräben einer Straße nicht beschädigt
werden. Die Feldgeschworenen müssen leider immer öfter feststellen, dass
dieses sogenannte „Überackern“ der Grenzlinien vorkommt.
Wenn die Feldgeschworenen bei ihren jährlichen Flurgängen Abmarkungen
vornehmen, d. h. Grenzsteine setzen, räumen oder suchen müssen, sind die
Kosten hierfür durch den Verursacher gemäß § 823 Abs. 1 BGB zu tragen. Die
Grundstückseigentümer / Bewirtschafter sind verpflichtet, diese Kosten der
Gemeinde zu ersetzen. Es werden wie bisher alle Kosten, die der Gemeinde
entstehen, den Grundstückseigentümern / Bewirtschaftern in Rechnung gestellt.
Wir bitten alle Landwirte und Grundstückseigentümer, die vorgenannten Bestimmungen unbedingt zu beachten und das Eigentum anderer nicht zu gefährden oder in Anspruch zu nehmen.
17
Zur langfristigen Planung der Abwasserentsorgung sind bestimmte Untersuchungen der Regenwasserkanäle jedoch erforderlich.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, für die Untersuchung der Mischwasserkanäle auch die Regenwasserkanäle im Werkvertrag mit aufzunehmen
und zukünftig zu berücksichtigen.
Für 2015 ist die Untersuchung der Mischwasserkanäle gem. Werkvertrag in den
Ortsteilen Röhrensee, Hohnsberg und Holzberndorf vorgesehen.
Zusätzlich sollen die Regenwasserkanäle in Geiselwind (Teilbereichen des Altortes und Gewerbegebiets v. Geiselwind) untersucht werden.
Die Kosten der zusätzlichen Untersuchung 2015 werden auf rd. 4.000,-- € geschätzt und sind bereits im Haushalt 2015 berücksichtigt.
Der Marktgemeinderat Geiselwind stimmte der Erweiterung des bestehenden
Werkvertrages mit der Firma Rohrreinigungsservice (RRS) Pelz, Nürnberg bzgl. der
Untersuchung von Regenwasserkanälen des Marktes Geiselwind zu den vereinbarten Konditionen zu.
Die Fa. RRS Pelz wird beauftragt 2015 zusätzlich zu den Ortsnetzen Hohnsberg,
Röhrensee u. Holzberndorf, die erforderliche Inspektion v. Regenwasserkanälen in
Teilbereichen des Ortes Geiselwind und im Gewerbegebiet Geiselwind mit durchzuführen.
Bgm. Nickel wird ermächtigt die erforderlichen Vereinbarungen bzw. Ergänzungen
zum Werkvertrag abzuschließen.
> Neuerlass der Satzung über Aufwendungs- u. Kostenersatz für Einsätze u. andere Leistungen gemeindl.
Feuerwehren des Marktes Geiselwind
Die bestehende Satzung über Aufwendungs- u. Kostenersatz für Einsätze u. andere Leistungen gemeindl. Feuerwehren des Marktes Geiselwind v.
07.09.1999 ist dem aktuellen Rechtsstand anzupassen.
Auf Grund zahlreicher Änderungen in der Anlage zur Satzung wird auf eine
Änderungssatzung verzichtet. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung
und der Rechtsklarheit ist der Neuerlass der Satzung einschließlich der Anlage
hierzu vorgesehen.
Auf Grundlage der Mustersatzung des Bayer. Staatsministeriums des Innern
und der vom Bayerischen Gemeindetag überarbeiteten Mustersatzung über
Aufwendungs- u. Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren sowie eines Pauschalsätze-Verzeichnisses als Anlage hierzu, wurde die Satzung des Marktes Geiselwind ausgearbeitet.
In der Anlage zur Satzung wurden die Kosten (Streckenkosten, Ausrückestundenkosten, Arbeitsstundenkosten, etc.) dem aktuellen Stand angepasst und
um neu angeschaffte Fahrzeuge, Geräte, etc., ergänzt.
Der Marktgemeinderat Geiselwind beschloss aufgrund des Art. 28 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) die Satzung über Aufwendungs- u. Kostenersatz für Einsätze u. andere Leistungen gemeindl. Feuerwehren des Marktes Geiselwind in der vorliegenden Fassung.
Die Satzung tritt am 01.04.2015 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung über Aufwendungs- u. Kostenersatz für Einsätze
und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren des Marktes Geiselwind v.
07.09.1999 (Amts- und Mitteilungsblatt Nr. 10/1999 v. 05.10.1999) außer Kraft.
REDAKTIONSSCHLUSS
Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe (Erscheinungstag: 27.03.2015):
Freitag, 20.03.2015, 9:00 Uhr!
Redaktionsschluss für die übernächste Ausgabe ist der 02.04.2015.
Reisepässe
Alle Reisepässe, die bis einschließlich 25.02.2015 beantragt waren, können
in der Gemeindeverwaltung, Zimmer 103, abgeholt werden. Bitte bringen Sie
dazu Ihre abgelaufenen Ausweispapiere mit.
SONSTIGE BEKANNTMACHUNGEN
TSV Geiselwind
AUS DEM MARKTGEMEINDERAT
Der Marktgemeinderat Geiselwind hat in seiner Sitzung vom 02.03.2015 folgende Tagesordnungspunkte beschlossen:
> Untersuchung von gemeindlichen Abwasserkanälen
Kanalreinigung und Inspektion nach Eigenüberwachungsverordnung
Auf Grund gesetzl. Vorschriften ist die Überprüfung der Kanäle in bestimmten
Zeitabständen (eingehende Prüfung durch Verfilmung grds. im Zeitraum v. 10
Jahren) erforderlich.
Für die Reinigung und Inspektion wurden im Werkvertrag mit der Fa. Pelz die
Verfilmung der Ortskanäle beauftragt. Im Auftragsumfang nicht enthalten
sind die Regenwasserkanäle.
Generalversammlung am Freitag, 13. März 2015 im Sportheim
Geiselwind, Beginn: 20:15 Uhr.
Fußballspiele der 1. und 2. Mannschaft
Sonntag, 15.03.2015
13.00 Uhr SG Geesdorf/Geiselwind II – FV Dingolshausen in Geiselwind
15.00 Uhr TSV Geiselwind I – TSV Heidenfeld
Sonntag, 22.03.2015
15.00 Uhr TSV/DJK Wiesentheid II – TSV Geiselwind I
Jagdgenossenschaft Langenberg
Am Freitag, 13. März 2015 findet um 19.30 Uhr im Gemeinderaum Langenberg eine nichtöffentliche Jagdversammlung der Jagdgenossenschaft Langenberg statt.
Tagesordnung:
1. Geschäfts- und Kassenbericht
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Aktuelle Informationen und Veranstaltungen der Gemeinde Geiselwind 5/2015
2. Verwendung des Reinertrages 2014/15 und der Spende
3. Wünsche und Anträge
4. Erörterung des bis 2017 laufenden Jagd-Pachtvertrags und eventuell Beschluss dazu.
Wilfried Hack, Jagdvorsteher
Erwachsenenbildung Geiselwind
Albert Lohmann, 1. Vorstand
Einladung zu einem Vortrag am Mittwoch, den 18.03.2015 um 19.30 Uhr im
Pfarrzentrum in Geiselwind, Fütterseerstr. 5.
Frau Dr. Helga Melzer-Keller referiert zu dem Thema:
„Wir sind das Volk!“ Warum auch Katholiken seit dem II. Vatikanischen Konzil
so rufen dürfen.
Eine der wesentlichen Leistungen des II. Vatikanischen Konzil war es ein neues
Kirchenbild zu definieren: weg von einer rein amtskirchlichen Sicht hin zur Kirche als „Volk Gottes unterwegs“.
Das führte zu einen Aufwertung der Laien und einem neuen Selbstbewusstsein.
Dies wieder stärker ins Bewusstsein zu bringen ist jetzt und vor allem in naher
Zukunft wichtig.
Jagdgenossenschaft Wasserberndorf
Informatives vom BRK-Blutspendedienst
Einladung zur nichtöffentlichen Jagdversammlung am Samstag, 14. März
2015 um 19.30 Uhr im Gasthaus Baier, Wasserberndorf.
Nächste Möglichkeit zur Blutspende: Donnerstag, 19. März 2015 von 18.00 –
20.30 Uhr in der Drei-Franken-Schule Geiselwind, Friedrichstraße 6.
Bitte bringen Sie zu jeder Spende unbedingt Ihren Blutspendepass mit, zumindest aber einen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein).
An alle Jagdgenossen ergeht herzliche Einladung.
Reinhard Albert, Jagdvorsteher
Soldaten- und Kameradschaftsverein „Drei Franken“
(Füttersee)
An alle Kameraden ergeht die Einladung zur Jahreshauptversammlung am
Samstag, 14. März 2015 in Ebersbrunn im Gasthaus „Zum Hirschen“.
Beginn: 19.30 Uhr.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Bericht des Jagdvorstandes
2. Bericht des Schriftführers
3. Bericht des Kassiers
4. Entlastung der Vorstandschaft und des Kassiers
5. Neuwahlen der gesamten Vorstandschaft und des Kassiers
6. Verwendung des Jagdpachtes
7. Wünsche und Anträge
Um das Jagdkataster immer auf dem neuesten Stand zu haben, bitten wir Sie,
Besitzer- und Eigentumswechsel mit Nachweis des Grundbuchauszuges beim
Jagdvorstand oder Kassier zu melden.
Josef Kohler, Jagdvorstand
Freiwillige Feuerwehr Rehweiler e. V.
Einladung zur Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Rehweiler e. V. am Samstag, den 14. März 2015 um 19.30 Uhr im Feuerwehrhaus
Rehweiler.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Vorstandsvorsitzenden
2. Bericht des Schriftführers
3. Bericht des Kassiers
4. Bericht des Kommandanten
5. Entlastung der Vorstandschaft
6. Wünsche und Anträge
Mit freundlichen Grüßen
Die Vorstandschaft, Christoph Dehn, 1. Vorstand
BBV Geiselwind
Gebietsversammlungen Mehrfachantrag 2015 – Antragstellung 2015 auf
der Basis der GAP-Reform. Referent: Erwin Martin.
Montag, 16. März 2015, 19.30 Uhr, Willanzheim, Sportheim
Mittwoch, 18. März 2015, 19.30 Uhr, Laub, Sportheim
Hans Haubenreich
Jagdgenossenschaft Ebersbrunn
Alle Grundstückseigentümer der Gemarkung Ebersbrunn, die eine
jagdbare Fläche besitzen, werden zu einer nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Ebersbrunn am Dienstag,
17.03.2015, um 19.30 Uhr ins Gasthaus Fleischmann, Ebersbrunn, herzlich
eingeladen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Bericht des Jagdvorstehers
2. Festlegung von Wegebau- u. sonstigen Maßnahmen
3. Kassenbericht
4. Kassenprüfungsbericht und Entlastung
5. Verwendung des Jagdpachtreinerlöses 2014/15
6. Wünsche, Anträge, Sonstiges
Grundeigentümerwechsel sind zur ordnungsgemäßen Führung des Jagdkatasters und Beschlussfassung dem Jagdvorsteher mitzuteilen.
Einladung zum Jagdessen
Alle Grundstückseigentümer welche eine jagdbare Fläche in der Gemarkung
Ebersbrunn haben, werden zum diesjährigen Grundholdenessen am Samstag, 21.03.2015 um 20.00 Uhr ins Gasthaus Fleischmann, Ebersbrunn recht
herzlich eingeladen.
Bekanntmachung: Versammlung der Jagdgenossenschaft
Appenfelden
Zur nicht öffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft
Appenfelden am Freitag, den 20. März 2015, um 20:00 Uhr im Feuerwehrhaus Appenfelden ergeht an alle Jagdgenossinnen und Jagdgenossen der
Jagdgenossenschaft Appenfelden herzliche Einladung.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
2. Bericht des Jagdvorstehers
3. Kassenbericht
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung des Kassenführers und der Vorstandschaft
6. Diskussion und Abstimmung über Neuerfassung Jagdkataster
7. Sonstiges, Wünsche und Anträge
Um den Jagdkataster auf dem neuesten Stand zu halten, bitten wir Sie, Besitz- und Eigentumswechsel immer dem Kassenführer, Herrn Willi Schorr, zu
melden. Ein kleiner Imbiss ist vorbereitet.
Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten.
Die Vorstandschaft
Jagdgenossenschaft Haag-Dürrnbuch
Alle Grundstückseigentümer und Nutznießer, die jagdbare Flächen in der Gemarkung Dürrnbuch-Haag haben, werden zu einer nicht öffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft eingeladen. Die Versammlung findet am
Samstag, den 21. März 2015 um 19.30 Uhr im Feuerwehrhaus Haag statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Bericht des Jagdvorstehers
2. Protokoll der letzten Versammlung
3. Bericht des Kassiers
4. Bericht der Kassenprüfer – Entlastung des Kassiers und der Vorstandschaft
5. Verwendung des Jagdpachtes
6. Antrag des Jagdpächters auf vorzeitige Verlängerung der Jagd
7. Neuwahlen der gesamten Vorstandschaft
8. Wünsche und Anträge
Flächenänderungen sind mit Vorlage einer Urkunde bis spätestens 14.03.2015
dem Jagdvorsteher vorzulegen.
Fritz Alt, Jagdvorsteher
Einladung zur nicht-öffentlichen Versammlung der Jagdgenossen des Gemeinschaftsjagdreviers Füttersee – Ilmenau
Am Montag, den 23.03.2015 um 20:00 Uhr findet im Schützenhaus in Füttersee eine Versammlung der Jagdgenossen statt. Dazu ergeht herzliche Einladung.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Eröffnung
2. Bericht des Schriftführers und Genehmigung der Niederschrift
3. Bericht des Jagdvorstehers
4. Kassenbericht und Bericht der Rechnungsprüfer
5. Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers
6. Aktualisierung des Jagdkataster
7. Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung
Aktuelle Informationen und Veranstaltungen der Gemeinde Geiselwind 5/2015
8. Neuwahlen der gesamten Vorstandschaft
9. Wünsche, Anträge und sonstiges
Hinweis:
Nach § 3 der Satzung der Jagdgenossenschaft sind die Jagdgenossen vor
Ausübung ihrer Mitgliedsrechte verpflichtet, Veränderungen im Grundstückseigentum unter Vorlage eines Grundbuchauszuges der Jagdgenossenschaft
nachzuweisen.
Beck Martin, Jagdvorsteher
Freiwillige Feuerwehr Burggrub-Neugrub e. V.
Jahreshauptversammlung
Unsere Jahreshauptversammlung steht wieder vor der Tür. Sie findet statt im
Feuerwehrhaus in Burggrub am Donnerstag, 26. März 2015 um 19.30 Uhr.
Tagesordnung:
Punkt 1: Begrüßung und Bericht des ersten Vorstandes mit Jahresrückblick
Punkt 2: Bericht des ersten Kommandanten
Punkt 3: Bericht des Kassiers mit anschließender Entlastung der gesamten
Vorstandschaft
Punkt 4: Wünsche, Anträge, Sonstiges
Besprechung Waldgottesdienst – Gedanken zur 125-Jahre-FFW-Feier
Eine rege Beteiligung ist erwünscht.
Gertraud Winkler, 1. Vorstand
Helmut Grashäuser, 1. Kommandant
Jagdgenossenschaft Hohnsberg
Am Donnerstag, den 26.03.2015 findet um 19.30 Uhr im Gemeinschaftshaus
Hohnsberg eine nicht-öffentliche Sitzung der Jagdgenossenschaft Hohnsberg statt, zu der alle Jagdgenossen herzlich eingeladen sind.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Protokoll der letzten Versammlung
3. Bericht des Vorstands und des Kassiers
4. Entlastung der Vorstandschaft
5. Maßnahmen 2015 / Beschlussfassung
6. Verwendung des Jagdpachtes
7. Neuwahl der Vorstandschaft
8. Wünsche, Anträge, Sonstiges
Klaus Fischer, Jagdvorstand
Steigerwaldklub Zweigverein Geiselwind
Generalversammlung 2015
Die Generalversammlung findet am Freitag, 27.03.2015 um 20 Uhr im Gasthof Fleischmann in Ebersbrunn statt.
Tagesordnung
1. Begrüßung durch die 1. Vorsitzende und Rückblick auf das Wanderjahr
2014
2. Bericht der Wegewarte
3. Bericht des Kassenwartes
4. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Vorstandschaft
5. Neuwahlen
6. Bilder von den Wanderungen 2014 und Vorschau 2015
7. Wünsche und Anträge
Es ergeht eine herzliche Einladung an alle Mitglieder und Freunde des Steigerwaldklubs Geiselwind.
Die Vorstandschaft
Schützengesellschaft Füttersee 1982 e. V.
Herzliche Einladungen zum Starkbierfest mit Pokalverleihung am Samstag, 28. März 2015 ab 19.30 Uhr im Schützenhaus.
Auf Euren Besuch freut sich die SG.
Mit freundlichem Schützengruß:
das Schützenmeisteramt
Krieger- und Soldatenkameradschaft Geiselwind
Die Krieger- und Soldatenkameradschaft Geiselwind fährt nach Stammheim
ins Militärmuseum.
Dort findet am Sonntag, 29. März 2015 der Museumsfrühling mit vielen Aktionen statt.
Abfahrt ist um 11.00 Uhr am Marktplatz. Fahrpreis mit Eintritt 18 €.
Anmeldung bei Feuerlein Werner, Tel. 09556/681.
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FEUERWEHR GEISELWIND
Übungsplan
der Freiwilligen Feuerwehr Geiselwind
Samstag, 21.03.2015 17:30 Uhr Übung 2
Sonntag, 12.04.2015 09:00 Uhr Übung 3
Gefahrgutzug-Übungen finden zusätzlich nach Bekanntgabe statt. Das Ausbildungsthema Unfallverhütung (UVV) wird in den einzelnen Übungen mit
abgehandelt.
Die Gruppeneinteilung entfällt. Pro Übungsmonat ist ein Termin wahrzunehmen, ausgenommen Veranstaltungen für Alle und Gefahrgutzug-Übungen!
Um pünktliches Erscheinen im Sinne aller wird gebeten.
SCHULNACHRICHTEN
Drei-Franken-Grundschule (Volksschule)
Friedrichstraße 6, 96160 Geiselwind
Tel. 09556/92 10 00, Fax 09556/92 10 02, [email protected]
Schulanmeldung an der Drei-Franken-Grundschule
(Volksschule) für das Schuljahr 2015/16:
Die Schulanmeldung für das neue Schuljahr 2015/16 findet am Samstag, 21.
März 2015 ab 9.30 Uhr statt.
Die Einladung mit Ihrem persönlichen Termin wurde Ihnen zugeschickt.
Sollten Sie keine Benachrichtigung erhalten haben, setzen Sie sich bitte umgehend mit der Schule in Verbindung.
Anzumelden sind alle Kinder, die bis 30.09.2015 sechs Jahre alt werden.
Anzumelden sind auch die Kinder, die im Vorjahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden.
Kinder, die zwischen dem 01.10.09 und dem 31.12.09 geboren sind, können
auf Antrag der Eltern wie schulpflichtige Kinder aufgenommen werden.
Kinder, die zwischen dem 01.01.10 und dem 30.06.10 geboren sind, können
eingeschult werden, wenn ein schulpsychologisches Gutachten feststellt,
dass das Kind auf Grund seiner Entwicklung erfolgreich am Unterricht teilnehmen kann.
Bitte bringen Sie folgendes mit:
das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde, ggf. einen Sorgerechtsbeschluss, ggf. den Rückstellungsbescheid 2014/15.
Ihr Kind ist persönlich vorzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Feser, Rektorin
Staatliche Wirtschaftsschule Kitzingen Friedrich-Bernbeck-Schule
Informationen zur Anmeldung und zum Ganztagsangebot
Schülerinnen und Schüler aller Schularten können für die 4-stufige Wirtschaftsschule (Klassen 7 – 10) und die 2-stufige Wirtschaftsschule (Klasse
10 – 11) angemeldet werden.
In der 4-stufigen Wirtschaftsschule ist der Besuch einer gebundenen Ganztagesklasse möglich.
Anmeldung und Probeunterricht:
Anmeldezeitraum: Ab 16. März 2015
Anmeldung zum Probeunterricht: 16. März bis 27. März 2015
Probeunterricht: 4. Mai bis 6. Mai 2015
Öffnungszeiten des Sekretariats:
Montag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag: 8:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
In der Zeit vom 16. März bis 27. März täglich bis 16:00 Uhr
Kontakt und Auskünfte:
Staatliche Wirtschaftsschule Kitzingen, Kaiserstraße 2, 97318 Kitzingen
Tel: 09321 92989-0, Fax 09321 92989-299
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.wirtschaftsschule-kt.de
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Aktuelle Informationen und Veranstaltungen der Gemeinde Geiselwind 5/2015
KINDERGARTENNACHRICHTEN
Anmeldung für das Kindergartenjahr 2015/16
im Kindergarten und der Kinderkrippe Sankt
Burkhard Geiselwind
Möchten Sie Ihr Kind in der Kinderkrippe oder im Kindergarten Sankt Burkhard
anmelden?
Dann rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin!
Wir freuen uns auf Sie und Ihr Kind!
Wir sind offen für alle Kinder und deren Eltern, unabhängig von Konfession, Religion, Nationalität und ethnischer Zugehörigkeit.
Kontakt: Frau Ruth Gründel, Leitung des Kindergartens, Frau Hilde Pfaff, Stellvertretung, Telefon: 09556/367
Evang.-Luth. Kirchengemeinden Rehweiler –
Füttersee
So., 15.03.2015 - Lätare
9.30 Uhr Füttersee: Kigo
10.00 Uhr Rehweiler: Gottesdienst mit Vorstellung der Konfirmanden
14.00 Uhr Autobahnkirche: Kath. Wortgottesdienst
Fr., 20.03.2015
19.30 Uhr Wasserberndorf: Passionsandacht
So., 22.03.2015 - Judika
9.00 Uhr Füttersee: Gottesdienst mit Abendmahl
9.30 Uhr Haag: Kigo
14.00 Uhr Autobahnkirche: Hl. Messe
Fr., 27.03.2015
19.30 Uhr Füttersee Alte Schule: Vortrag „Kinder und Abendmahl“
Referent: Pfr. Hartmut Klausfelder
Am Sonntag, den 22. März 2015 öffnen wir von 15.00 - 17.00 Uhr für alle
Interessierten unsere Krippe und den Kindergarten!
Freitag, 27. März 2015, 19.30 Uhr
Jeder ist herzlich Willkommen
Alte Schule Füttersee
Gemeindeabend
KIRCHLICHE NACHRICHTEN
für die Kirchengemeinden Rehweiler und Füttersee
Abendmahl mit Kindern
Referent: Pfr. Hartmut Klausfelder/Neustadt/Kulm
Kath. Kirchenstiftung Geiselwind
- Vermietung Pfarrzentrum
Neben der Nutzung für kirchliche Belange besteht die Möglichkeit, die Räume
(kleiner und großer Pfarrsaal) des Pfarrzentrums in Geiselwind anzumieten.
Anfragen für die Nutzung bitte im Pfarrbüro in 96160 Geiselwind, Kirchplatz
4 unter Tel. 09556 9219030 oder Ernst Nickel, Tel. 09556 1420, E-Mail: [email protected]
Nutzungsmöglichkeiten:
Private Feiern (Geburtstage/Jubiläen/Kommunion/Weihnachtsfeiern etc.)
Tagungen/Konferenzen/Vereinsfeiern usw.
Radwallfahrt 2015 nach Gößweinstein!
Anmeldung zur Radwallfahrt vom 9. bis 10. Mai nach Gößweinstein.
Anmeldungen nimmt Stefan Rückel, Tel.: 09556/432 oder
Mail: [email protected] entgegen.
Der Radwallfahrtsabend findet am Samstag, 28. März 2015 um 19.00 Uhr im
Pfarrheim St. Burkhard Geiselwind statt.
Kath. Pfarrei St. Burkhard, Geiselwind und
Kuratie St. Michael, Appenfelden
Tel. 09556/92 19 030, Fax. 09556/92 19 031,
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten Pfarramt:
Montag 8.45 - 10.45 Uhr, Mittwoch 15.00 - 18.00 Uhr
Freitag, 13.03.2015
18.00 Uhr Hl. Messe in Ilmenau
Samstag, 14.03.2015
18.00 Uhr Vorabendmesse in St. Michael, Appenfelden
Sonntag, 15.03.2015
10.00 Uhr Eucharistiefeier in lateinischer Sprache in der Pfarrkirche St.
Burkhard
14.00 Uhr Wort-Gottes-Feier Seelenzeiten in der Autobahnkirche
Donnerstag, 19.03.2015
17.30 Uhr Rosenkranz
18.00 Uhr Eucharistiefeier in der Pfarrkirche St. Burkhard
Freitag, 20.03.2015
19.00 Uhr Kreuzweg des Frauenbundens in der Pfarrkirche St. Burkhard
Sonntag, 22.03.2015
08.30 Uhr Eucharistiefeier in St. Michael, Appenfelden
08.30 Uhr Wort-Gottes-Feier in der Pfarrkirche, Geiselwind
14.00 Uhr Eucharistiefeier in der Autobahnkirche
Donnerstag, 26.03.2015
17.30 Uhr Rosenkranz
18.00 Uhr Hl. Messe in der Pfarrkirche, Geiselwind
Freitag, 27.03.2015
18.00 Uhr Hl. Messe in Gräfenneuses
Samstag, 28.03.2015
18.00 Uhr Segnung der Palmzweige am Dorfkreuz, anschl.
Prozession zur Kirche und Vorabendmesse
in St. Michael, Appenfelden
Christliche Buchhandlung im CVJM-Haus Haag
geöffnet: im März und April jeden Samstag von 14 – 16 Uhr (ab Mai jeden
1. Samstag im Monat).
Bereits vorrätig: viele Geschenkideen für Kommunion und Konfirmation, z.
B. Gesangbuchhüllen. Außerdem führen wir eine große Auswahl an Büchern,
CDs, DVDs und Geschenkartikeln für Groß und Klein sowie Glückwunschkarten
für alle Lebenslagen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Weitere Infos bei Irene Link (Tel. 09556/1416).
Ihr CVJM Haag u. Umgebung e. V.
Evang.-Luth. Kirchengemeinde GroßbirkachEbersbrunn
Sonntag, 15.03.2015 – Lätare – Kollekte: Kirchlicher Dienst an Frauen und
Müttern
10.00 Uhr Gottesdienst in Ebersbrunn
Mittwoch, 18.03.2015
14.30 Uhr Seniorenkreis in Ebrach: Weltgebetstagsnachlese
Sonntag, 22.03.2015 – Judika – Kollekte: Diakonie Bayern
09.00 Uhr Gottesdienst in Ebrach
10.00 Uhr Kindergottesdienst in Ebrach
10.00 Uhr Gottesdienst in Großbirkach
VERANSTALTUNGSKALENDER
13.03.
Jagdgenossenschaft Langenberg: Nichtöffentliche Versammlung,
19.30 Uhr, Gemeinderaum Langenberg
13.03.
TSV: Generalversammlung, 20.15 Uhr, Sportheim
14.03.
Frauenfrühstück, 9 Uhr, Thema „Kunststoffe“,
Pfarrzentrum Geiselwind
14.03.
Kriegerverein Drei-Franken: Jahreshauptversammlung, 19.30 Uhr,
Gasthof Fleischmann, Ebersbrunn
14.03.
Jagdgenossenschaft Wasserberndorf:
Nichtöffentliche Versammlung, 19.30 Uhr, Gasthaus Baier
14.03.
FFW Rehweiler:
Jahreshauptversammlung, 19.30 Uhr, FFW-Haus Rehweiler
14.03.
Music-Hall Strohofer: Schlagerabend
15.03.
13 Uhr SG Geesdorf II/Geiselwind II – FV Dingolshausen in Geiselwind
15 Uhr TSV Geiselwind I – TSV Heidenfeld
17.03.
Jagdgenossenschaft Ebersbrunn: Nichtöffentliche Versammlung,
19.30 Uhr, Gasthaus Fleischmann, Ebersbrunn
18.03.
Erwachsenenbildung:
Vortrag „Wir sind das Volk“, 19.30 Uhr, Pfarrzentrum Geiselwind
19.03.
Blutspendetermin, 18.00 – 20.30 Uhr, Schule Geiselwind