Stellungnahme der Gemeinde Piding zu den Ausbauvarianten der A

GEMEINDE PIDING
Landkreis Bercht esgadener Land
LUFTKURORT
Gemeinde Piding, Postfach 12 63, 83449 Piding
Autobahndirektion Südbayern
Seidlstr. 7 - 11
80335 München
Ihr Schr. v./ Ihr Az.:
unser Az.:
6312
Sachbearbeiter:
Frau Hirsch
Kontakt:
Tel.: 08651 7659 19
Fax: 08651 7659 24
E-Mail: [email protected]
Datum:
15.05.2015
Stellungnahme der Gemeinde Piding zu den Ausbauvarianten der Bundesautobahn A
8 im Bereich Piding
Anlage: Vortrag "Autobahnausbau A 8 und Ortsgestaltung Piding" des Planungsbüros Dr.Ing. Ditmar Hunger, Stadt-Verkehr-Umwelt, Dresden vom 25.04.2015
"Bewertung der Varianten zum 6-streifigen Ausbau der A 8 zw. Jechling und
Bundesgrenze
D/A"
des
Planungsbüros
Schuardt,
FreiraumplanungLandschaftsplanung-Landschaftsökologie, Traunstein vom 25.04.2015
Zusammenfassung "Ergebnisse der Plausibilitätsprüfung" des Planungsbüros
Schuardt, Traunstein vom 08.05.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit Bekanntwerden der Ausbaupläne der Bundesautobahn A 8 im Jahr 2008 befasst sich
der Gemeinderat immer wieder sehr zeit- und kostenintensiv mit diesem zentralen Thema.
Da auch seitens der Autobahndirektion mehrmals signalisiert worden ist, dass eine
Entscheidung der Gemeinde Piding über die einzelnen Ausbauvarianten für den weiteren
Verlauf des Verfahrens von Vorteil wäre, fasste der Gemeinderat im Oktober 2010 folgende
Grundsatzbeschlüsse:
1. Bezüglich des geplanten Ausbaus der A 8 spricht sich der Gemeinderat für die
Nordumfahrung im Planungsabschnitt der Gemeinde Piding aus.
2. Der Gemeinderat spricht sich für die Ausbauvariante "Nordumfahrung" mit langer
Einhausung (2.000 m) aus.
In einer Sondersitzung am 19.12.2014 lehnte der Gemeinderat ab, seinen
Grundsatzbeschluss vom 13.10.2010 aufzuheben und den von der Autobahndirektion
vorgeschlagenen bestandsorientierten Ausbau zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
Auch im Rahmen des Planungsdialogs bzw. überregionalen Planungsdialogs wurde die
Empfehlung ausgesprochen, eine Verlegung der Autobahn als Nordumgehung
durchzuführen und ausgehend von der ursprünglich untersuchten 400 m langen Einhausung
den Lärmschutz weiter zu optimieren (600 m).
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Am 11.12.2014 stellte die Autobahndirektion Südbayern bei einer öffentlichen
Informationsveranstaltung die Ergebnisse des bisherigen Variantenvergleichs zum Ausbau
der A 8 vor. Dabei wurde von der Autobahndirektion der Bestandsausbau favorisiert, jedoch
wurde auch dargelegt, dass bei Vorbringen entsprechender Gründe, auch die
Nordumfahrung weiter geprüft werde. Die Gemeinde Piding wurde daher aufgefordert, eine
Stellungnahme abzugeben.
Zur Erarbeitung der gemeindlichen Stellungnahme führte der Gemeinderat zwei
nichtöffentliche, moderierte Klausurtagungen am 28.02. und 25.04.2015 durch, bei denen
zum Teil neben einer juristischen Begleitung Fachplaner aus den Bereichen Straßenplanung,
Natur- und Landschaftsplanung sowie Stadtplanung zur Beurteilung und Bewertung der
einzelnen Varianten hinzugezogen wurden. Die Gemeinde Piding fügt dieser Stellungnahme
die Präsentationen des Planungsbüros Dr.-Ing. Ditmar Hunger, Stadt-Verkehr-Umwelt vom
25.04.2015 und des Planungsbüros Schuardt, Freiraumplanung- LandschaftsplanungLandschaftsökologie, Traunstein vom 25.04.2015 bzw. 08.05.2015 bei. Die Gemeinde
schließt sich diesen Stellungnahmen hinsichtlich der im Einzelnen aufgeworfenen
Fragenstellungen an und gibt diese zur Vermeidung von Wiederholungen in der folgenden
Stellungnahme nicht im Detail wieder. Allerdings erwartet die Gemeinde Piding hierzu
Antworten, die auf die Einzelfragen eingehen.
Die Gemeinde Piding nimmt zu den Ergebnissen des Variantenvergleichs nun wie folgt
Stellung:
1. Mit den vorgelegten Ausbauvarianten soll eine Anpassung der A 8 an die heutigen
Erfordernisse einer Fernautobahn unter anderem hinsichtlich Verkehrsqualität,
Verkehrssicherheit und Umweltschutz erfolgen. Da durch die geplanten
Baumaßnahmen keine nachteiligen Auswirkungen ausgelöst bzw. bestehende
Situationen nicht verschlechtert werden dürfen, mussten für verschiedene Bereiche
(wie z. B. Beeinträchtigung Abfluss Hochwasser) Lösungsansätze dargelegt werden.
Hierbei wurde jedoch nur "punktuell" angesetzt und keine übergreifende
Gesamtbetrachtung durchgeführt.
Die Gemeinde Piding fordert daher hinsichtlich beider Ausbauvarianten, mit allen
betroffenen Planungsträgern ein einheitliches Konzept zu erarbeiten, in dem
insbesondere die Themen Hochwasserschutz und untergeordnetes Straßennetz
erarbeitet und aufeinander abgestimmt werden.
2. Den bisherigen Planungen zum Ausbau der A 8 sowie zur Anpassung des
untergeordneten Straßennetzes (insbesondere der B 20) wurden die höchsten
Entwurfsklassen (Entwurfsklasse von Autobahnen - EKA 1 bzw. Entwurfsklasse von
Landstraßen - EKL 1) zu Grunde gelegt. Grundsätzlich geben die Entwurfsklassen
den Regelquerschnitt für neu zu bauende Straßenstrecken an. Diese sind jedoch bei
Ausbauplänen im Bestand aufgrund bestehender Zwangspunkte nicht ohne
Abweichungen von den Normvorgaben umsetzbar.
Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der verkehrlichen
Anforderungen sowie im Hinblick auf den sparsamen Umgang mit Grund und Boden
sind bei beiden Ausbauvarianten zur A 8 die EKA 1 B (vgl. Vortrag Dr.-Ing. Hunger)
als ausreichend anzusehen und daher entsprechend umzusetzen.
Hinsichtlich der B 20 soll diese ebenfalls standortangepasst entsprechend
vorhandener Zwangspunkte und des Verkehrsaufkommens unter Einhaltung der
Entwurfsklasse EKL 2 oder 3 angepasst werden.
3. Für die Gestaltung und Dimensionierung der Anschlussstellen der A 8 an die B 20
bzw. der St2103 an die B 20 sowie des bestehenden Gewerbegebiets
(Lattenbergstraße) an die B 20 sollen jeweils standortangepasste und individuelle
Lösungen unter Beachtung der vorhandenen Zwangspunkte erstellt werden. Die bei
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beiden Ausbauvarianten bisher vorgelegten Anschlussformen werden aufgrund ihrer
völlig überdimensionierten Auslegung und dem damit enormen Flächenverbrauch
abgelehnt. Zudem stellen die überdimensionierten Anschlussstellen als
verkehrstechnische Anlagen eine erhebliche Beeinträchtigung sowohl des Orts- und
Landschaftsbildes als auch der Wohn- und Aufenthaltsqualität im Siedlungsbereich
dar. Ziel muss sein, flächensparende funktionale Anschlussstellen zu schaffen, wie z.
B. durch Bau eines Kreisverkehrs bei der Einmündung der St2103 in die B 20 sowie
eines "langgestreckten Kreisels" ("Rauten-Knotenpunkt", Beispiel Salzburg "Tunnel
Liefering") für die Anschlüsse der B 20 an die A 8.
4. Zur Entlastung des immensen Verkehrsaufkommens auf der B 20 ist es zwingend
erforderlich, die neu geplante Anschlussstelle Schwarzbach zur Anbindung der B 21
an die A 8 umzusetzen sowie die Anschlussstelle Anger beizubehalten. Auch hier
sind flächensparende Anschlüsse sowie entsprechende Lärmschutzmaßnahmen zu
berücksichtigen.
In diesem Zusammenhang wird gefordert, die bisherige Anschlussstelle "Bad
Reichenhall" in "Piding" und die neue Anschlussstelle Schwarzbach in
"Schwarzbach/Bad Reichenhall" umzubenennen.
5. Bei beiden Ausbauvarianten wird der gemeindliche Fußballplatz durch die
Anschlussstellen und die Flutmulde derart überplant, dass sein Fortbestand sowie die
entsprechende Nutzung dieses Platzes mit der Umsetzung der Baumaßnahmen nicht
mehr möglich ist. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass unter Ziffer 10 gefordert
wird, im Rahmen eines "Vordringlichen Bedarfes Plus" zeitnah eine sog. Nordrampe
von der A 8 in Richtung Freilassing zu verwirklichen, was eine Beibehaltung des
Fußballplatzes an Ort und Stelle ebenfalls unmöglich machen würde.
Daher ist die Linienführung der B 20 mit den Anschlussstellen der Autobahn so zu
planen, dass der Fußballplatz mindestens in der derzeitigen Größe erhalten bleibt.
Sollte dies nicht möglich sein, muss der Gemeinde aus vorgenannten Gründen ein
Fußballplatz an geeigneter Stelle unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
6. Der Bereich des FFH-Gebietes "Marzoller Au" wird bei beiden Ausbauvarianten mit
einer Brücke gequert.
Zur Schonung der Landschaft sowie aus Gründen des Naturschutzes soll geprüft
werden, ob in diesem Bereich ein Sonderquerschnitt angewandt werden kann. Durch
die schmälere Straßenbreite erfolgt ein geringerer Eingriff in das FFH-Gebiet und die
Wirksamkeit der Lärmschutzanlage wird erhöht (Lärmschutzanlage näher an
Lärmquelle, niedrigere Lärmschutzanlage).
Außerdem können durch die
Reduzierung der Trassenbreite Kosten eingespart werden.
7. Die Bestandsvariante verläuft bei der Ortsdurchfahrt Piding auf einer Dammlage,
wobei die künftige Fahrbahnoberkante über dem Niveau der derzeitigen
Fahrbahnoberkante
liegen
wird.
Zusätzlich
sind
in
diesem
Bereich
Lärmschutzanlagen von bis zu 9 m (über der Fahrbahnoberkante) vorgesehen.
Dadurch wird mitten im Gemeindegebiet ein Riegel geschaffen, der sämtliche
Sichtbeziehungen beeinträchtigt und einen enormen Einschnitt für den Ort darstellt.
Um diese Trennwirkung zu verhindern, die dadurch entstehende Beeinträchtigung
des Orts- und Landschaftsbildes zu verringern sowie Lärmschutzbelange noch
besser berücksichtigen zu können, soll eine Tieferlegung der geplanten Trasse
zwischen der Anschlussstelle an die B 20 bis zur Saalachbrücke geprüft werden.
Dabei sollte die Autobahntrasse von Ost nach West so schnell wie möglich auf das
Niveau des alten Geländes abgesenkt und dann in einem zunehmend tieferen
geschlossenen Trog bis zur Berchtesgadener Straße und ab dort bis zur B 20 in
einem Tunnel bzw. einer Grünbrücke verlaufen. Diese unterirdische Strecke sollte
so ausgeführt werden, dass diese begehbar, begrünt und landwirtschaftlich nutzbar
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ist. Dadurch kann der Flächenverbrauch reduziert werden, da durch die Tunnellösung
keine zusätzlichen Flächen für Lärmschutzwälle oder -wände in Anspruch genommen
werden müssen.
Die durch die Tieferlegung entstehenden Mehrkosten könnten durch Einsparungen
bei den Anschlussstellen kompensiert werden.
8. Ab Beginn der Ausbaustrecke der Nordumfahrung verläuft die dabei geplante Trasse
zwischen Jechling und Inneberg auf einer Dammlage mit Lärmschutzanlagen
zwischen 2 und 6 m Höhe (ab Fahrbahnoberkante). Die damit verbundenen
Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes, die Behinderung der
Sichtbeziehungen aber auch die Einschränkungen des Luftaustausches
(Frischluftschneise) sind durch Reduzierung dieser Dammlage sowie einer
Verlängerung
der
Einhausung
in
Richtung
Westen
(analog
des
Gemeinderatsbeschlusses vom Oktober 2010) zu vermindern.
Damit wird auch die bisher vorhandene Lücke der Lärmschutzanlage westlich der
Einhausung geschlossen.
9. Die geplante Einhausung bei der Nordumfahrung ist aus Artenschutzgründen zur
Sicherung bestehender Flugbeziehungen mehrerer Fledermausarten bzw.
vorhandener Wanderbeziehungen verschiedenster Tierarten in Richtung Osten
(analog
des
Gemeinderatsbeschlusses
vom
Oktober
2010)
als
Einhausung/Grünbrücke zu verlängern.
10. Im Zuge der Erarbeitung des neuen Bundesverkehrswegeplans wurde eine
zusätzliche Dringlichkeitsstufe "Vordringlicher Bedarf Plus" eingeführt. Darin werden
Projekte eingestellt, die aus fachlicher Sicht eine besonders hohe verkehrliche
Bedeutung haben und deshalb möglichst frühzeitig umgesetzt werden sollen. Zur
Leistungssteigerung sowie zur Verbesserung der Verkehrssicherheit soll die
Aufnahme folgender Maßnahmen in den "Vordringlichen Bedarf Plus" erfolgen und
entsprechend umgesetzt werden (vgl. hierzu Folie Nr. 24, Konzept Dr.-Ing. D. Hunger
vom 25.04.2015):
• Bau einer Nordrampe zur Ableitung des Verkehrs von der A 8 in Richtung
Freilassing. Dadurch entfällt der Linksabbiege-Verkehr und somit der
Unfallschwerpunkt beim bisherigen Knotenpunkt Nord.
• Bau eines neuen "Südohrs" zur separaten Ableitung des Verkehrs von der B
20 zur A 8 in Richtung Salzburg sowie Errichtung eines weiteren Kreisels mit
entsprechenden Bypässen. Damit erfolgt eine deutliche Entlastung des
vorhandenen Kreisverkehres.
• Bau eines Kreisverkehrs mit entsprechenden Bypässen zur Anbindung der
St2103 an die B 20 (einschließlich Rad- und Gehwegunterführung) zur
Verbesserung der Leistungsfähigkeit dieses Knotenpunktes.
• Anschluss der A 8 an die B 21, mit Aufhebung der Tonnagenbeschränkung
auf der B 21.
11. Durch beide Ausbauvarianten bzw. durch die an dem untergeordneten Straßennetz
erforderlichen Baumaßnahmen (Anschlussstellen), werden für den Geh- und
Radverkehr starke Beeinträchtigungen und Trennwirkungen hervorgerufen. Es sind
daher im Zuge der erforderlichen Planungen auch Geh- und Radwege mit zu
berücksichtigen, um verkehrssichere Wegeverbindungen zwischen den betroffenen
Ortsteilen herzustellen.
12. Das Planungsbüro Schuardt führte im Auftrag der Gemeinde eine
Plausibilitätsprüfung des Variantenvergleichs (Stand: 05.11.2014) durch. Dabei
wurden insbesondere die Themen
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• Flächenverbrauch, planungs- und bautechnische Gesichtspunkte
• Raumordnung und Landesplanung
• FFH-Recht, europäischer Artenschutz, Naturschutz und UVPG
• Waldrecht
• Landwirtschaft
näher untersucht.
Dabei wurde festgestellt, dass
• verschiedene Ergebnisse und Aussagen nicht nachvollziehbar sind (z. B.
Berechnung Flächenbedarf und Versiegelungsflächen, Bilanzierung gemäß
BayKompV, Eingriff in landwirtschaftliche Flächen...),
• falsche Schlussfolgerungen gezogen worden sind (z. B. bei Bewertung
Betroffenheit von europäisch geschützten Vogelarten sowie von Arten des
Anhangs IV der FFH-Richtlinie, bei Auswirkungen auf landschaftliche
Vorbehaltsgebiete, bei Veränderung Landschaftsbild ggü. Istzustand, bei
Auswirkungen auf Klima, Wasser, Boden...),
• Beurteilungsmerkmale
herangezogen
worden
sind,
die
kein
Bewertungskriterium
darstellen
(z.
B.
Erforderlichkeit
eines
Raumordnungsverfahrens, Linienbestimmung...).
Unabhängig von der Plausibilität der Ergebnisse der Einzelbewertungen wirkt sich der
methodische Ansatz einer
Variantenuntersuchung
wesentlich auf
das
Gesamtergebnis aus.
Im Rahmen des vorliegenden Variantenvergleichs wird die Bestandsvariante und die
Nordumfahrung isoliert voneinander betrachtet und jegliche Wirkungen, die sich aus
der einen oder der anderen Variante ergeben, wird für die jeweilige Variante
bilanziert.
Im vorliegenden Fall ist es jedoch so, dass ein Wirkungszusammenhang zwischen
beiden Varianten dadurch besteht, dass bei Realisierung der Nordumfahrung
versiegelte Fläche der Bestandstrasse frei werden.
Im Sinne einer umfassenden Betrachtung der Veränderungen im Planungsraum, sind
deshalb sich daraus ergebende Wirkungen in der Bilanzierung und Bewertung zu
berücksichtigen.
Im Einzelnen verweisen wir auf die "Bewertung der Varianten zum 6-streifigen
Ausbau der A 8 zw. Jechling und Bundesgrenze D/A" und die "Ergebnisse der
Plausibilitätsprüfung" des Planungsbüros Schuardt vom 25.04.2015 bzw. 08.05.2015.
Die Autobahndirektion wird aufgefordert, die darin aufgeführten Unklarheiten und
Differenzen zu überprüfen und ggf. zu berichtigen.
13. Bei beiden Ausbauvarianten werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich.
Diese sollen möglichst im Gemeindegebiet im Bereich der Auenlandschaft umgesetzt
werden, keinesfalls aber auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Auch sollen
Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen umgesetzt werden, die den Erholungswert vor
Ort steigern!
14. Die Hochwasserproblematik wurde bei der Bestandsplanung mit der vorgesehenen
Ableitung entlang der B 20 und der Flutmulde in die Flächen östlich von Piding Dorf
nicht gelöst. Die Erfahrungen bei früheren Hochwässern haben gezeigt, dass diese
Flächen bereits stark überflutet waren und kaum Platz für weiteres, zusätzliches
Wasser zur Verfügung steht.
Seitens der Gemeinde wird daher gefordert, ein hydraulisches Gutachten unter
Einbeziehung aller vorhandenen Gewässer und der örtlichen Gegebenheiten zu
erstellen und die Hochwassersituation genauestens zu prüfen.
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Nach bisherigem Kenntnisstand kann der Autobahndamm der Bestandstrasse im
FFH-Gebiet aus Gründen des Unterliegerschutzes nicht zurückgebaut und muss
auch weiterhin von Gehölzen freigehalten werden. In der weiteren
Variantenbetrachtung sollte geprüft werden, wie hoch der Damm sein muss und
inwieweit der Unterliegerschutz auch durch andere Maßnahmen, beispielsweise
durch Errichtung eines Dammes unter der neuen Brücke oder im nördlich
angrenzenden Grünland gewährleistet werden kann.
15. Die Gemeinde Piding ist anerkannter Luftkurort. Das Fortbestehen dieses Prädikates
darf durch den geplanten Ausbau der A 8 nicht gefährdet werden. Insbesondere
dürfen weder die Durchlüftungsverhältnisse im Gemeindegebiet noch die
lufthygienischen Bedingungen (Luftqualität) beeinträchtigt werden.
16. Für beide Varianten wird eine Visualisierung, unter Berücksichtigung der zuvor
genannten Vorgaben (wie z. B. Tieferlegung Trasse, Reduzierung Dammlage etc.)
gefordert.
Zusammenfassend wird festgestellt, dass seitens der Gemeinde Piding keiner
vorgestellten Varianten zugestimmt wird. Insbesondere folgende Kernpunkte
nachzubessern bzw. zu berücksichtigen:
•
•
•
•
•
•
der
sind
Beide Varianten sind nicht nach den Entwurfsklassen EKA 1 bzw. EKL 1 sondern
nach EKA 1 B und EKL 2 oder EKL 3 zu planen und auszuführen.
Bei beiden Varianten ist im Bereich der Brücke durch das FFH-Gebiet ein
Sonderquerschnitt zu planen und auszuführen.
Bei der Bestandsvariante ist eine Tieferlegung der Trasse mit Absenkung auf
Geländeniveau sowie geschlossenem Trog und Tunnel zu berücksichtigen.
Bei der Nordumfahrung ist die Dammlage zu reduzieren und die Einhausung zu
verlängern.
Unabhängig der Ausbaupläne sind die Maßnahmen "Bau Nordrampe" als Abschleifer
in Richtung Freilassing, Errichtung eines Kreisverkehrs zur Anbindung der St2103 an
die B 20 sowie Bau eines neuen Anschlusses der A 8 an die B 21 im Zuge des
"Vordringlichen Bedarfes Plus" zeitnah umzusetzen.
Der derzeit vorliegende Variantenvergleich stellt keine geeignete Grundlage für eine
daraus abzuleitende Variantenempfehlung dar.
Wir fordern Sie auf, die aufgezählten Punkte zu berücksichtigen und diese Ihren weiteren
Planungen zu Grunde zu legen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen, wie auch unsere Fachplaner, jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Hannes Holzner
1. Bürgermeister
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