Rathaustelegramm 26. März 2015 GRÜNE Ratsfraktion Bonn 1. Hardtbergbahn - Wahlversprechen gehalten 2. WCCB 3. Zukunft der OGS 4. Ethisch-Ökologische Geldanlagen 5. Wahlrecht für Mitgrant*innen in NRW 6. Ratskoalition für 30%-Quote für sozialen Wohnraum 7. Regelsätze für Menschen mit Behinderung – Bundesministerium sabotiert höchstrichterliches Urteil 8. Baubeginn am Bahnhof Bad Godesberg 9. Und jährlich grüßt das Murmeltier: Freibäder sollen pünktlich öffnen 10. Verträgt das Lannesdorfer Ortszentrum ein neues Sozial-Kaufhaus in der Drachenburgstraße 11. Modernisierung darf Ortszentrum Pennenfeld nicht gefährden Rathaustelegramm 26. März 2015 GRÜNE Ratsfraktion Bonn 1. Hardtbergbahn - Wahlversprechen gehalten Mit einer modernen, oberirdischen Straßenbahn/Stadtbahn soll der Bonner Westen (Uni-Campus, Endenich, Brüser Berg) in Zukunft an die Bonner Innenstadt angeschlossen werden. Einen entsprechenden Beschluss hat der Bonner Stadtrat nun auf Initiative der Jamaika-Koalition gefasst. Die Planungen zur Hardtbergbahn in der bisherigen überwiegend unterirdischen Form sollen eingestellt werden. Sie waren zu teuer und zu wenig fahrgastfreundlich. Dieser Beschluss bedingt daher auch den Abbruch des hierzu laufenden Planfeststellungsverfahrens. Der Stadtrat hat die Verwaltung beauftragt, mögliche Routen für die schienengebundene Verbindung zu prüfen und vorzuschlagen. Darüber hinaus soll die Verwaltung die bestehenden Buslinien bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplans auf Beschleunigungsmöglichkeiten, den Einsatz von Elektrobussen sowie auf ausreichende Kapazitäten hin überprüfen und eventuell optimieren. Untersucht werden sollen mögliche Abbiege- und Vorrangspuren, eine Busspur parallel zur Autobahn zwischen Campus Poppelsdorf und Endenicher Straße/Endenicher Ei und schließlich der Einsatz moderner Oberleitungsbusse. Rolf Beu, Tel. 0170 47 34 593 2. WCCB Die GRÜNEN begrüßen die Entscheidung des Rates zur Fertigstellung des WCCB, weil damit für die Stadt die realistische Möglichkeit gewahrt wird, die wichtige UN-Konferenz des Klimasekretariats mit 5000 Teilnehmern im Juni zu ermöglichen. Damit können wir nach der unsäglichen Skandalgeschichte um das WCCB, deren vollständige Aufarbeitung noch längst nicht abgeschlossen ist, das Konferenzzentrum endlich seinem eigentlichen Zweck zur Verfügung stellen. Es leistet damit einen Beitrag zur Bewältigung einer der wichtigsten globalen Herausforderungen und festigt gleichzeitig die Bedeutung der UN-Stadt Bonn. Verwaltung und Berater haben nachvollziehbar ausgeführt, dass auch unabhängig von der Durchführung der UN-Konferenz und der möglichen Folgeschäden bei ihrer Absage, die schnellstmögliche Fertigstellung des Konferenzzentrums unter Einbeziehung der zu beschließenden Nachträge die wirtschaftlichste Lösung für die Stadt Bonn darstellt. Aufgrund der zusätzlichen Unterstützung des Bundes von weiteren 17 Mio. Euro entsteht für den städtischen Haushalt keine zusätzliche Belastung. Tom Schmidt 0228 – 772090 3. Zukunft der OGS Die Finanzierung der OGS beschäftigte seit einiger Zeit die politischen Gremien. Während der OB zur Konsolidierung des Haushaltes pro Kind und Platz im Jahr 110 Euro einsparen wollte, fordern die Träger schon seit geraumer Zeit ca. 300 Euro mehr pro Kind und Platz. Für die Koalition war es ein hartes Ringen, alleine die Kürzung zurück zu nehmen, denn es handelt sich in der Gesamtsumme um ca. 800.000 Euro jährlich. Rathaustelegramm 26. März 2015 GRÜNE Ratsfraktion Bonn Die Gespräche zwischen Politik, Verwaltung und Trägern der OGS haben nun ein Ergebnis. Für die Übergangszeit von einem Schuljahr erhalten die Träger 2.160 Euro pro Kind, der städtische Anteil beträgt 460 Euro und wird jährlich um 1,5% angehoben. Eltern ab einem Einkommen von 74.000 Euro zahlen künftig statt 150 nun 170 Euro monatlich. Es werden weiterhin sechs Ferienwochen betreut, davon sind drei Wochen kostenlos. Damit ist die OGS für das kommende Schuljahr abgesichert. Zeit genug, um die weitere Entwicklung der OGS in Bonn zu gestalten, dazu hat der Rat Eckpunkte beschlossen. Das neue Konzept soll am Ende des Jahres dem Schulausschuss vorgelegt werden. Petra Merz 0228 - 77 3814 4. Ethisch-Ökologische Geldanlagen Die GRÜNEN begrüßen den Beschluss des Rates, bei Geldanlagen künftig auch ethisch-ökologische Kriterien zu berücksichtigen. Der Beschluss des Rates war überfällig und schlägt ein neues Kapitel in der Anlagepolitik der Stadt Bonn auf. Künftig muss die Verwaltung einmal jährlich berichten, inwieweit bei den Anlagen ethisch-ökologische Kriterien eingehalten wurden. Jetzt wird es darauf ankommen, die Ausschlusskriterien für solche Geldanlagen festzulegen – es gibt hier bereits sehr konkrete Modelle in der Finanzwirtschaft. Geeignete Ausschlusskriterien können u.a. sein: Agrar-Gentechnik, Atomkraft, Spekulation mit Nahrungsmitteln, Fracking, Kinderarbeit, Menschenrechtsverletzungen, Waffen und Rüstung und Zerstörung von Ökosystemen Tom Schmidt 0228 – 772090 5. Wahlrecht für Migrant*innen in NRW Auf Dauer in NRW lebende Migrant*innen sollen bis zur Kommunalwahl 2020 aktives und passives Wahlrecht in NRW bekommen. Dazu hat der Bonner Rat auf seiner jüngsten Sitzung per Resolution den Landtag aufgerufen. Dieser soll das Thema diskutieren und den Beschluss einer entsprechenden Änderung der Landesverfassung auf die politische Agenda setzen. Nach Einschätzung der GRÜNEN war ein solcher Beschluss überfällig. Integration kann nur als beidseitiger, gemeinsamer Prozess gelingen. Integration muss immer auch bedeuten: Gemeinsame Verantwortung und gleiche Rechte. Das Wahlrecht gehört dazu. Tom Schmidt 0228 – 772090 6. Ratskoalition für 30%-Quote für sozialen Wohnraum Wir streben bezogen auf die Gesamtstadt eine 30%-Quote von gefördertem/ preiswertem Wohnungsbau an, um so das Angebot an preiswertem Wohnraum zu erhöhen und die Kosten der Unterkunft (in Bonn derzeit über 75 Mio. Euro jährlich) zu senken. So wurde es bereits in der Koalitionsvereinbarung geschrieben und nun auch über einen Änderungsantrag in den Rat eingebracht. Durch kostengünstigere Mieten können außerdem bevölkerungsgemischte Wohnviertel in den Stadtteilen besser erhalten werden. Damit machen wir deutlich: die klar ersichtlichen Probleme werden von uns nicht nur erkannt, wir packen sie auch an. Weitere erforderliche Maßnahmen, die wir ergreifen werden, sind Rathaustelegramm 26. März 2015 GRÜNE Ratsfraktion Bonn 1. Kontinuierliche Fortsetzung des Rückkaufs von Belegungs- und Besetzungsrechten von Wohnungen. 2. Die Entwicklung einer rechtssicheren Vergabe von städtischen Grundstücken für geförderten Wohnungsbau, vorzugsweise an die städtische Vebowag. 3. Fortsetzung und Beschleunigung der Verständigung mit Wohnungsgesellschaften (u.a. der Vebowag) über die zügige Identifizierung von geeignetem Bauflächen für geförderten und preisgünstigen Wohnungsbau. Bessere Abstimmung von Maßnahmen im Wohnungsmarkt mit dem Rhein-Sieg-Kreis. Martin Böttger 0228 – 77 2056 7. Regelsätze für Menschen mit Behinderung – Bundesministerium sabotiert höchstrichterliches Urteil Das Bundessozialgericht (BSG) urteilte im Juli 2014: Volljährigen Menschen mit Behinderung, die im Elternhaus oder in Wohngemeinschaften leben, steht die Regelbedarfsstufe 1, also 399 EUR an monatlicher Hilfe zum Lebensunterhalt statt der Regelbedarfsstufe 3 (320 EUR) zu. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ordnete am 16. Februar 2015 an, dass das Urteil des BSG zu ignorieren sei. Eine derart offene „Anordnung“, höchstrichterliche Urteile zu missachten, wirft die Frage auf, wie sich die Bonner Sozialverwaltung dazu verhalten will. Eine entsprechende Große Anfrage der Ratskoalition beantwortete die Verwaltung damit, dass sie an die Rechtsauffassung des Bundesministeriums gebunden, weil dieses weisungsbefugt sei. Bei der Umsetzung der Anordnung steht auch in Bonn eine Vielzahl (bis zu 230) individueller Klagen zu erwarten. Die Argumentation des BMAS stützt sich darauf, dass Gerichtsurteile in Deutschland immer nur inter partes (also zwischen den Streitparteien) gelten. Man nimmt also billigend Einzel- oder auch Sammelklagen in Kauf, weil man davon ausgeht, dass die Mehrzahl der Betroffenen den Rechtsweg nicht geht. Dabei ist davon auszugehen, dass Klägern aufgrund der bereits vorliegenden höchstrichterlichen Entscheidung Recht gegeben wird, was eine Anwendung der ministeriellen Anordnung in Bonn zusätzlich ad absurdum führen wird. Martin Böttger 0228 – 77 2056 8. Baubeginn am Bahnhof Bad Godesberg Pünktlich zum Beginn des Jahres haben die Vorbereitungen zur Sanierung des Bahnhofs Bad Godesberg begonnen. Nachdem diese Sanierung schon oft hinausgezögert wurde, freut sich die GRÜNE Bezirksfraktion nun umso mehr, dass die DB AG ihren Zeitplan aktuell einhält. Auch wenn die Baumaßnahmen die täglich tausenden Reisenden in Bad Godesberg vor neue Herausforderungen, wie die aktuell installierte riesige nicht behindertengerechte Behelfsbrücke stellen werden, so freuen wir uns doch sehr auf einen im Jahr 2016 dann frisch sanierten und barrierefreien Bahnhof. Leider lässt sich die DB AG aber immer noch nicht auf eine klare Zusage für die Installation einer Videoüberwachung im Bahnhof Bad Godesberg ein. Wir werden also auch weiterhin an diesem Thema dranbleiben und die DB bitten und drängen, den frisch sanierten Bahnhof mithilfe einer geeigneten Videoüberwachung vor Vandalismus und Farbschmierereien zu schützen, und für mehr Sicherheit für die Rathaustelegramm 26. März 2015 GRÜNE Ratsfraktion Bonn Fahrgäste und Passanten zu sorgen. Denn die mehrfach und nachdrücklich von uns geforderte Videoüberwachung in der Personenunterführung würde nicht nur die Sicherheit für Fahrgäste und Fußgänger erhöhen, sondern auch die frisch sanierte und moderne Unterführung vor Farbschmiererei und Vandalismus bewahren. Die vergleichbar geringe Investition für die Kameratechnik ist im Verhältnis zu den Folgekosten für die Beseitigung von Farbschmierereien und anderen Beschädigungen an der Unterführung sowie den neuen Aufzügen auf jeden Fall deutlich sinnvoller. Mit dem mittlerweile existierenden Stand der Technik wäre dies auch unter Datenschutzgesichtspunkten sicherlich problemlos umsetzbar. Andreas Falkowski 0228 2420755 9. Und jährlich grüßt das Murmeltier: Freibäder sollen pünktlich öffnen Und jährlich grüßt das Murmeltier ... Wie in nahezu jedem Jahr beschäftigt uns auch in diesem Frühjahr erneut mal wieder die Frage, ob die Stadtverwaltung die Freibäder pünktlich öffnen kann. Um nicht im Mai von plötzlichen Hiobsbotschaften ohne verbleibende Reaktionszeit überrascht zu werden, hat die Bad Godesberger Bezirksfraktion bereits jetzt nachgefragt, ob einer Öffnung der beiden Bad Godesberger Freibäder in Friesdorf und in Rüngsdorf aus Sicht der Stadtverwaltung nichts im Wege steht. Denn auch wenn der Winter bisher recht mild war, möchten wir uns rechtzeitig im März über den Sachstand in den beiden Bad Godesberger Freibädern informieren und sicherstellen, dass beide Freibäder ab Mai bereit sind, geöffnet zu werden, und dass alle Sanierungsarbeiten bis dahin, wie von der Verwaltung versprochen, vollständig abgeschlossen sein werden. Trotz eindeutigem Beschluss des Stadtrats, alle Freibäder zu öffnen, droht beiden Freibädern ja dann doch jedes Jahr wieder Gefahr für ihre Öffnung. Zum Glück entstehen, mangels Fliesen, im Friesdorfer Freibad in der Regel keine oder kaum Winterschäden. Dennoch ist die Öffnung dieses Freibads durch die Entscheidungen des Oberbürgermeisters immer wieder mal in Gefahr. Wir werden diesbezüglich ganz klar auf die Umsetzung des o.g. Ratsbeschlusses bestehen und die nötigen Haushaltsmittel bereitstellen. Die Stadtverwaltung hat uns nun fest zugesagt, dass beide Freibäder pünktlich öffnen werden, und dass auch die Sanierungsmaßnahmen im Panoramabad pünktlich zur Freibadöffnung abgeschlossen sein werden. Die eigentlich bereits für den September 2013 geplanten Sanierungen des Sprungturms und des Kinderbeckens waren aus verschiedenen verwaltungsinternen Gründen erst im Januar 2015 begonnen worden, so dass wir hier die Gefahr sahen, dass diese Baumaßnahmen bis Mai nicht rechtzeitig abgeschlossen sein könnten. Jetzt hoffen wir, dass die Verwaltung ihre Zusage auch einhält. Die Große Anfrage: http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/O/Htm/15/1510705.htm Antwort der Verwaltung: http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/15/1510705ST2.pdf Andreas Falkowski 0228 2420755 10. Verträgt das Lannesdorfer Ortszentrum ein neues Sozial-Kaufhaus in der Drachenburgstraße Die GRÜNE Bezirksfraktion Bad Godesberg begrüßt die Initiative des Vorhabenträgers in der Drachenburgstraße ein Sozial-Kaufhaus zu betreiben. Durch die direkte Nähe zum Lannesdorfer Ortszentrum sehen wir allerdings die Gefahr, dass sich diese mögliche Konkurrenz zum bestehenden Laden, dem DSK Das soziale Kaufhaus, nicht nur auf dieses Rathaustelegramm 26. März 2015 GRÜNE Ratsfraktion Bonn bestehende Geschäft sondern ggfs. durch die negative Auswirkung auf dieses Geschäft auch auf das Ortszentrum als solches auswirken könnte. Im Hinblick auf das Ziel, die Ortsteilzentren zu stärken und eben nicht zu schwächen, muss hier sehr vorsichtig vorgegangen werden. Die Bezirksvertretung hatte in der Vergangenheit jede weitere zusätzliche Erweiterung des Einzelhandels in der Drachenburgstraße zum Schutz der Ortsteilzentren in Mehlem, Lannesdorf und Rüngsdorf ausgeschlossen. Es gibt bereits heute viel zu viele Leerstände in diesen genannten Zentren, als dass wir riskieren möchten, hier weitere Leerstände zu verursachen. Der Änderungsantrag wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung am 18.03.2015 beschlossen und die Verwaltung hat zugesagt, entsprechende Gespräche zu führen. Mitteilungsvorlage: http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/15/1510503.pdf Änderungsantrag: http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/15/1510503AA3.pdf Andreas Falkowski 0228 2420755 11. Modernisierung darf Ortszentrum Pennenfeld nicht gefährden Die GRÜNE Bezirksfraktion in Bad Godesberg begrüßt grundsätzlich die geplante Modernisierung des Gebäudekomplexes an der Max-Planck-Straße, sieht allerdings durch dieses Vorhaben auch die Gefahr für das dortige Ortsteilzentrum im Pennenfeld. Wir befürchten, dass das dort aktuell vorhandene Zentrum durch die Planungen des Vorhabenträgers stark beeinträchtigt und langfristig ggfs. sogar komplett verschwinden könnte. Die dort seit Jahren ansässigen Geschäfte und Einrichtungen ohne wirtschaftliche Not der Betreiber durch dieses Bauvorhaben zu vertreiben, widerstrebt uns und wir befürchten, dass dies langfristig auch negative Auswirkungen auf die restlichen Ladenlokale in der direkten Nähe haben könnte. Eine solche Schwächung dieses Nahversorgungszentrums sehen wir sehr kritisch. Gerade auch mit Blick auf das dort aktuell entstehende neue Wohnquartier, der Siebengebirgsterrassen, wäre es sehr wichtig, die vorhandenen Geschäfte langfristig zu erhalten, um den neuen Anwohnerinnen und Anwohnern einen ortsnahen Einkauf zu ermöglichen und zusätzliche Fahrten zu vermeiden. In der Sitzung der Bezirksvertretung am 18.03.2015 hat die Verwaltung zugesagt, entsprechende Gespräche mit dem Vorhabenträger zu führen. Mitteilungsvorlage: http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/15/1510504.pdf Änderungsantrag: http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/15/1510504AA4.pdf Andreas Falkowski 0228 2420755 Rathaustelegramm 26. März 2015 GRÜNE Ratsfraktion Bonn IMPRESSUM Bei folgenden Arbeitskreisen besteht die Möglichkeit der Mitarbeit: BürgerInnenbeteiligung und Lokale Agenda, Finanzen und Beteiligungen, Internationales und Wissenschaft, Kinder und Jugend, Kultur, Migration und Integration, Schule, Soziales, Gesundheit und Wohnen, Sport, Planung-Verkehr-Denkmalschutz, Umwelt und Verbraucherschutz, WCCB, Finanzen, Wirtschaft. Fraktion und Arbeitskreise tagen grundsätzlich öffentlich GRÜNE Bonn auf Facebook: GRÜNE Bonn Herausgegeben von: GRÜNE im Rat der Stadt Bonn, Rathausgasse 5-7, 53111 Bonn Telefon: 0228-77 2073, Fax: 0228-77 2035 [email protected], www.gruene-bonn.de Fotos: © GRÜNE Ratsfraktion, Zusammenstellung: Sophie Goebel
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