Rathaustelegramm 26. März 2015 GRÜNE Ratsfraktion Bonn 1

Rathaustelegramm
26. März 2015
GRÜNE Ratsfraktion Bonn
1.
Hardtbergbahn - Wahlversprechen gehalten
2.
WCCB
3.
Zukunft der OGS
4.
Ethisch-Ökologische Geldanlagen
5.
Wahlrecht für Mitgrant*innen in NRW
6.
Ratskoalition für 30%-Quote für sozialen Wohnraum
7.
Regelsätze für Menschen mit Behinderung – Bundesministerium sabotiert
höchstrichterliches Urteil
8.
Baubeginn am Bahnhof Bad Godesberg
9.
Und jährlich grüßt das Murmeltier: Freibäder sollen pünktlich öffnen
10.
Verträgt das Lannesdorfer Ortszentrum ein neues Sozial-Kaufhaus in der Drachenburgstraße
11.
Modernisierung darf Ortszentrum Pennenfeld nicht gefährden
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26. März 2015
GRÜNE Ratsfraktion Bonn
1. Hardtbergbahn - Wahlversprechen gehalten
Mit einer modernen, oberirdischen Straßenbahn/Stadtbahn soll der Bonner Westen (Uni-Campus,
Endenich, Brüser Berg) in Zukunft an die Bonner Innenstadt angeschlossen werden. Einen
entsprechenden Beschluss hat der Bonner Stadtrat nun auf Initiative der Jamaika-Koalition gefasst. Die
Planungen zur Hardtbergbahn in der bisherigen überwiegend unterirdischen Form sollen eingestellt
werden. Sie waren zu teuer und zu wenig fahrgastfreundlich. Dieser Beschluss bedingt daher auch den
Abbruch des hierzu laufenden Planfeststellungsverfahrens.
Der Stadtrat hat die Verwaltung beauftragt, mögliche Routen für die schienengebundene Verbindung zu
prüfen und vorzuschlagen. Darüber hinaus soll die Verwaltung die bestehenden Buslinien bei der
Fortschreibung des Nahverkehrsplans auf Beschleunigungsmöglichkeiten, den Einsatz von Elektrobussen
sowie auf ausreichende Kapazitäten hin überprüfen und eventuell optimieren. Untersucht werden sollen
mögliche Abbiege- und Vorrangspuren, eine Busspur parallel zur Autobahn zwischen Campus Poppelsdorf
und Endenicher Straße/Endenicher Ei und schließlich der Einsatz moderner Oberleitungsbusse.
Rolf Beu, Tel. 0170 47 34 593
2. WCCB
Die GRÜNEN begrüßen die Entscheidung des Rates zur Fertigstellung des WCCB, weil damit für die Stadt
die realistische Möglichkeit gewahrt wird, die wichtige UN-Konferenz des Klimasekretariats mit 5000
Teilnehmern im Juni zu ermöglichen.
Damit können wir nach der unsäglichen Skandalgeschichte um das WCCB, deren vollständige
Aufarbeitung noch längst nicht abgeschlossen ist, das Konferenzzentrum endlich seinem eigentlichen
Zweck zur Verfügung stellen. Es leistet damit einen Beitrag zur Bewältigung einer der wichtigsten globalen
Herausforderungen und festigt gleichzeitig die Bedeutung der UN-Stadt Bonn.
Verwaltung und Berater haben nachvollziehbar ausgeführt, dass auch unabhängig von der Durchführung
der UN-Konferenz und der möglichen Folgeschäden bei ihrer Absage, die schnellstmögliche Fertigstellung
des Konferenzzentrums unter Einbeziehung der zu beschließenden Nachträge die wirtschaftlichste Lösung
für die Stadt Bonn darstellt.
Aufgrund der zusätzlichen Unterstützung des Bundes von weiteren 17 Mio. Euro entsteht für den
städtischen Haushalt keine zusätzliche Belastung.
Tom Schmidt 0228 – 772090
3. Zukunft der OGS
Die Finanzierung der OGS beschäftigte seit einiger Zeit die politischen Gremien. Während der OB zur
Konsolidierung des Haushaltes pro Kind und Platz im Jahr 110 Euro einsparen wollte, fordern die Träger
schon seit geraumer Zeit ca. 300 Euro mehr pro Kind und Platz. Für die Koalition war es ein hartes Ringen,
alleine die Kürzung zurück zu nehmen, denn es handelt sich in der Gesamtsumme um ca. 800.000 Euro
jährlich.
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Die Gespräche zwischen Politik, Verwaltung und Trägern der OGS haben nun ein Ergebnis. Für die
Übergangszeit von einem Schuljahr erhalten die Träger 2.160 Euro pro Kind, der städtische Anteil beträgt
460 Euro und wird jährlich um 1,5% angehoben. Eltern ab einem Einkommen von 74.000 Euro zahlen
künftig statt 150 nun 170 Euro monatlich. Es werden weiterhin sechs Ferienwochen betreut, davon sind
drei Wochen kostenlos. Damit ist die OGS für das kommende Schuljahr abgesichert. Zeit genug, um die
weitere Entwicklung der OGS in Bonn zu gestalten, dazu hat der Rat Eckpunkte beschlossen. Das neue
Konzept soll am Ende des Jahres dem Schulausschuss vorgelegt werden.
Petra Merz 0228 - 77 3814
4. Ethisch-Ökologische Geldanlagen
Die GRÜNEN begrüßen den Beschluss des Rates, bei Geldanlagen künftig auch ethisch-ökologische
Kriterien zu berücksichtigen. Der Beschluss des Rates war überfällig und schlägt ein neues Kapitel in der
Anlagepolitik der Stadt Bonn auf. Künftig muss die Verwaltung einmal jährlich berichten, inwieweit bei den
Anlagen ethisch-ökologische Kriterien eingehalten wurden.
Jetzt wird es darauf ankommen, die Ausschlusskriterien für solche Geldanlagen festzulegen – es gibt hier
bereits sehr konkrete Modelle in der Finanzwirtschaft. Geeignete Ausschlusskriterien können u.a. sein:
Agrar-Gentechnik, Atomkraft, Spekulation mit Nahrungsmitteln, Fracking, Kinderarbeit,
Menschenrechtsverletzungen, Waffen und Rüstung und Zerstörung von Ökosystemen
Tom Schmidt 0228 – 772090
5. Wahlrecht für Migrant*innen in NRW
Auf Dauer in NRW lebende Migrant*innen sollen bis zur Kommunalwahl 2020 aktives und passives
Wahlrecht in NRW bekommen. Dazu hat der Bonner Rat auf seiner jüngsten Sitzung per Resolution den
Landtag aufgerufen. Dieser soll das Thema diskutieren und den Beschluss einer entsprechenden
Änderung der Landesverfassung auf die politische Agenda setzen. Nach Einschätzung der GRÜNEN war
ein solcher Beschluss überfällig. Integration kann nur als beidseitiger, gemeinsamer Prozess gelingen.
Integration muss immer auch bedeuten: Gemeinsame Verantwortung und gleiche Rechte. Das Wahlrecht
gehört dazu.
Tom Schmidt 0228 – 772090
6. Ratskoalition für 30%-Quote für sozialen Wohnraum
Wir streben bezogen auf die Gesamtstadt eine 30%-Quote von gefördertem/ preiswertem Wohnungsbau
an, um so das Angebot an preiswertem Wohnraum zu erhöhen und die Kosten der Unterkunft (in Bonn
derzeit über 75 Mio. Euro jährlich) zu senken. So wurde es bereits in der Koalitionsvereinbarung
geschrieben und nun auch über einen Änderungsantrag in den Rat eingebracht. Durch kostengünstigere
Mieten können außerdem bevölkerungsgemischte Wohnviertel in den Stadtteilen besser erhalten werden.
Damit machen wir deutlich: die klar ersichtlichen Probleme werden von uns nicht nur erkannt, wir packen
sie auch an.
Weitere erforderliche Maßnahmen, die wir ergreifen werden, sind
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1. Kontinuierliche Fortsetzung des Rückkaufs von Belegungs- und Besetzungsrechten von
Wohnungen.
2. Die Entwicklung einer rechtssicheren Vergabe von städtischen Grundstücken für geförderten
Wohnungsbau, vorzugsweise an die städtische Vebowag.
3. Fortsetzung und Beschleunigung der Verständigung mit Wohnungsgesellschaften (u.a. der
Vebowag) über die zügige Identifizierung von geeignetem Bauflächen für geförderten und
preisgünstigen Wohnungsbau. Bessere Abstimmung von Maßnahmen im Wohnungsmarkt mit dem
Rhein-Sieg-Kreis.
Martin Böttger 0228 – 77 2056
7. Regelsätze für Menschen mit Behinderung – Bundesministerium sabotiert
höchstrichterliches Urteil
Das Bundessozialgericht (BSG) urteilte im Juli 2014: Volljährigen Menschen mit Behinderung, die im
Elternhaus oder in Wohngemeinschaften leben, steht die Regelbedarfsstufe 1, also 399 EUR an
monatlicher Hilfe zum Lebensunterhalt statt der Regelbedarfsstufe 3 (320 EUR) zu. Das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ordnete am 16. Februar 2015 an, dass das Urteil des
BSG zu ignorieren sei.
Eine derart offene „Anordnung“, höchstrichterliche Urteile zu missachten, wirft die Frage auf, wie sich die
Bonner Sozialverwaltung dazu verhalten will. Eine entsprechende Große Anfrage der Ratskoalition
beantwortete die Verwaltung damit, dass sie an die Rechtsauffassung des Bundesministeriums gebunden,
weil dieses weisungsbefugt sei. Bei der Umsetzung der Anordnung steht auch in Bonn eine Vielzahl (bis zu
230) individueller Klagen zu erwarten. Die Argumentation des BMAS stützt sich darauf, dass Gerichtsurteile
in Deutschland immer nur inter partes (also zwischen den Streitparteien) gelten. Man nimmt also billigend
Einzel- oder auch Sammelklagen in Kauf, weil man davon ausgeht, dass die Mehrzahl der Betroffenen den
Rechtsweg nicht geht. Dabei ist davon auszugehen, dass Klägern aufgrund der bereits vorliegenden
höchstrichterlichen Entscheidung Recht gegeben wird, was eine Anwendung der ministeriellen Anordnung
in Bonn zusätzlich ad absurdum führen wird.
Martin Böttger 0228 – 77 2056
8. Baubeginn am Bahnhof Bad Godesberg
Pünktlich zum Beginn des Jahres haben die Vorbereitungen zur Sanierung des Bahnhofs Bad Godesberg
begonnen. Nachdem diese Sanierung schon oft hinausgezögert wurde, freut sich die GRÜNE
Bezirksfraktion nun umso mehr, dass die DB AG ihren Zeitplan aktuell einhält. Auch wenn die
Baumaßnahmen die täglich tausenden Reisenden in Bad Godesberg vor neue Herausforderungen, wie die
aktuell installierte riesige nicht behindertengerechte Behelfsbrücke stellen werden, so freuen wir uns doch
sehr auf einen im Jahr 2016 dann frisch sanierten und barrierefreien Bahnhof.
Leider lässt sich die DB AG aber immer noch nicht auf eine klare Zusage für die Installation einer
Videoüberwachung im Bahnhof Bad Godesberg ein. Wir werden also auch weiterhin an diesem Thema
dranbleiben und die DB bitten und drängen, den frisch sanierten Bahnhof mithilfe einer geeigneten
Videoüberwachung vor Vandalismus und Farbschmierereien zu schützen, und für mehr Sicherheit für die
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Fahrgäste und Passanten zu sorgen. Denn die mehrfach und nachdrücklich von uns geforderte
Videoüberwachung in der Personenunterführung würde nicht nur die Sicherheit für Fahrgäste und
Fußgänger erhöhen, sondern auch die frisch sanierte und moderne Unterführung vor Farbschmiererei und
Vandalismus bewahren. Die vergleichbar geringe Investition für die Kameratechnik ist im Verhältnis zu den
Folgekosten für die Beseitigung von Farbschmierereien und anderen Beschädigungen an der Unterführung
sowie den neuen Aufzügen auf jeden Fall deutlich sinnvoller. Mit dem mittlerweile existierenden Stand der
Technik wäre dies auch unter Datenschutzgesichtspunkten sicherlich problemlos umsetzbar.
Andreas Falkowski 0228 2420755
9. Und jährlich grüßt das Murmeltier: Freibäder sollen pünktlich öffnen
Und jährlich grüßt das Murmeltier ... Wie in nahezu jedem Jahr beschäftigt uns auch in diesem Frühjahr
erneut mal wieder die Frage, ob die Stadtverwaltung die Freibäder pünktlich öffnen kann.
Um nicht im Mai von plötzlichen Hiobsbotschaften ohne verbleibende Reaktionszeit überrascht zu werden,
hat die Bad Godesberger Bezirksfraktion bereits jetzt nachgefragt, ob einer Öffnung der beiden Bad
Godesberger Freibäder in Friesdorf und in Rüngsdorf aus Sicht der Stadtverwaltung nichts im Wege steht.
Denn auch wenn der Winter bisher recht mild war, möchten wir uns rechtzeitig im März über den
Sachstand in den beiden Bad Godesberger Freibädern informieren und sicherstellen, dass beide Freibäder
ab Mai bereit sind, geöffnet zu werden, und dass alle Sanierungsarbeiten bis dahin, wie von der
Verwaltung versprochen, vollständig abgeschlossen sein werden. Trotz eindeutigem Beschluss des
Stadtrats, alle Freibäder zu öffnen, droht beiden Freibädern ja dann doch jedes Jahr wieder Gefahr für ihre
Öffnung. Zum Glück entstehen, mangels Fliesen, im Friesdorfer Freibad in der Regel keine oder kaum
Winterschäden. Dennoch ist die Öffnung dieses Freibads durch die Entscheidungen des
Oberbürgermeisters immer wieder mal in Gefahr. Wir werden diesbezüglich ganz klar auf die Umsetzung
des o.g. Ratsbeschlusses bestehen und die nötigen Haushaltsmittel bereitstellen.
Die Stadtverwaltung hat uns nun fest zugesagt, dass beide Freibäder pünktlich öffnen werden, und dass
auch die Sanierungsmaßnahmen im Panoramabad pünktlich zur Freibadöffnung abgeschlossen sein
werden. Die eigentlich bereits für den September 2013 geplanten Sanierungen des Sprungturms und des
Kinderbeckens waren aus verschiedenen verwaltungsinternen Gründen erst im Januar 2015 begonnen
worden, so dass wir hier die Gefahr sahen, dass diese Baumaßnahmen bis Mai nicht rechtzeitig
abgeschlossen sein könnten. Jetzt hoffen wir, dass die Verwaltung ihre Zusage auch einhält.
Die Große Anfrage: http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/O/Htm/15/1510705.htm
Antwort der Verwaltung: http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/15/1510705ST2.pdf
Andreas Falkowski 0228 2420755
10. Verträgt das Lannesdorfer Ortszentrum ein neues Sozial-Kaufhaus in der Drachenburgstraße
Die GRÜNE Bezirksfraktion Bad Godesberg begrüßt die Initiative des Vorhabenträgers in der
Drachenburgstraße ein Sozial-Kaufhaus zu betreiben.
Durch die direkte Nähe zum Lannesdorfer Ortszentrum sehen wir allerdings die Gefahr, dass sich diese
mögliche Konkurrenz zum bestehenden Laden, dem DSK Das soziale Kaufhaus, nicht nur auf dieses
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bestehende Geschäft sondern ggfs. durch die negative Auswirkung auf dieses Geschäft auch auf das
Ortszentrum als solches auswirken könnte.
Im Hinblick auf das Ziel, die Ortsteilzentren zu stärken und eben nicht zu schwächen, muss hier sehr
vorsichtig vorgegangen werden.
Die Bezirksvertretung hatte in der Vergangenheit jede weitere zusätzliche Erweiterung des Einzelhandels
in der Drachenburgstraße zum Schutz der Ortsteilzentren in Mehlem, Lannesdorf und Rüngsdorf
ausgeschlossen. Es gibt bereits heute viel zu viele Leerstände in diesen genannten Zentren, als dass wir
riskieren möchten, hier weitere Leerstände zu verursachen.
Der Änderungsantrag wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung am 18.03.2015 beschlossen und die
Verwaltung hat zugesagt, entsprechende Gespräche zu führen.
Mitteilungsvorlage: http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/15/1510503.pdf
Änderungsantrag: http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/15/1510503AA3.pdf
Andreas Falkowski 0228 2420755
11. Modernisierung darf Ortszentrum Pennenfeld nicht gefährden
Die GRÜNE Bezirksfraktion in Bad Godesberg begrüßt grundsätzlich die geplante Modernisierung des
Gebäudekomplexes an der Max-Planck-Straße, sieht allerdings durch dieses Vorhaben auch die Gefahr für
das dortige Ortsteilzentrum im Pennenfeld. Wir befürchten, dass das dort aktuell vorhandene Zentrum
durch die Planungen des Vorhabenträgers stark beeinträchtigt und langfristig ggfs. sogar komplett
verschwinden könnte. Die dort seit Jahren ansässigen Geschäfte und Einrichtungen ohne wirtschaftliche
Not der Betreiber durch dieses Bauvorhaben zu vertreiben, widerstrebt uns und wir befürchten, dass dies
langfristig auch negative Auswirkungen auf die restlichen Ladenlokale in der direkten Nähe haben könnte.
Eine solche Schwächung dieses Nahversorgungszentrums sehen wir sehr kritisch. Gerade auch mit Blick
auf das dort aktuell entstehende neue Wohnquartier, der Siebengebirgsterrassen, wäre es sehr wichtig, die
vorhandenen Geschäfte langfristig zu erhalten, um den neuen Anwohnerinnen und Anwohnern einen
ortsnahen Einkauf zu ermöglichen und zusätzliche Fahrten zu vermeiden.
In der Sitzung der Bezirksvertretung am 18.03.2015 hat die Verwaltung zugesagt, entsprechende
Gespräche mit dem Vorhabenträger zu führen.
Mitteilungsvorlage: http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/15/1510504.pdf
Änderungsantrag: http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/15/1510504AA4.pdf
Andreas Falkowski 0228 2420755
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IMPRESSUM
Bei folgenden Arbeitskreisen besteht die Möglichkeit der Mitarbeit:
BürgerInnenbeteiligung und Lokale Agenda, Finanzen und Beteiligungen, Internationales und
Wissenschaft, Kinder und Jugend, Kultur, Migration und Integration, Schule, Soziales, Gesundheit und
Wohnen, Sport, Planung-Verkehr-Denkmalschutz, Umwelt und Verbraucherschutz, WCCB, Finanzen,
Wirtschaft.
Fraktion und Arbeitskreise tagen grundsätzlich öffentlich
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Herausgegeben von:
GRÜNE im Rat der Stadt Bonn, Rathausgasse 5-7, 53111 Bonn
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Fotos: © GRÜNE Ratsfraktion,
Zusammenstellung: Sophie Goebel