SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 A001-K21 hebro®HB-200 Version: 2.0 Überarbeitet am 15.05.2015 Druckdatum 16.05.2015 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Handelsname : A001-K21 hebro®HB-200 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Verwendung des Stoffs/des Gemisches : Reinigungsmittel für berufsmäßige Anwendung in Industrie und Gewerbe 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Firma Ansprechpartner Telefon Telefax : hebro chemie- ZN der Rockwood Specialties Group GmbH Rostocker Str. 40 41199 Mönchengladbach : Wolfgang Schaffers : +49 (0) 2166 6009-0 : +49 (0) 2166 6009-99 Ansprechpartner Produktsicherheit Telefon Email-Adresse Abteilung Produktsicherheit : +49(0)2166 6009-176 : [email protected] 1.4 Notrufnummer : Giftinformationszentrum Erfurt: +49 (0) 361 730 730 ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 H315: Verursacht Hautreizungen. H318: Verursacht schwere Augenschäden. Einstufung (67/548/EWG, 1999/45/EG) Keine gefährliche Substanz oder kein gefährliches Gemisch im Sinne der EG-Richtlinien 67/548/EWG oder 1999/45/EG. 2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) 1 / 20 - DE SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 A001-K21 hebro®HB-200 Version: 2.0 Überarbeitet am 15.05.2015 Druckdatum 16.05.2015 Gefahrenpiktogramme : Signalwort : Gefahr Gefahrenhinweise : H315 H318 Sicherheitshinweise : Prävention: P264 Nach Gebrauch Haut gründlich waschen. P280 Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P280 Schutzhandschuhe tragen. Reaktion: P305 + P351 + P338 + P310 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P332 + P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenschäden. Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: Benzolsulfonsäure, C10-13-Alkylderivate, Natriumsalze 68411-30-3 Zusätzliche Kennzeichnung: EUH208 Enthält: Orange, süß, Extrakt Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Kennzeichnung gemäß EG-Richtlinien (1999/45/EG) Weitere Information : Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen nicht kennzeichnungspflichtig. Sensibilisierende Komponenten : Orange, süß, Extrakt Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 2.3 Sonstige Gefahren Dieses Sicherheitsdatenblatt enthält die notwendigen Informationen. 2 / 20 - DE SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 A001-K21 hebro®HB-200 Version: 2.0 Überarbeitet am 15.05.2015 Druckdatum 16.05.2015 ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.1 Stoffe Nicht anwendbar 3.2 Gemische Chemische Charakterisierung : Alkalische Lösung, die nichtionische und anionische Tenside enthält. Gefährliche Inhaltsstoffe Chemische Bezeichnung 2-Butoxyethanol CAS-Nr. Einstufung EG-Nr. (67/548/EWG) Registrierungsnum mer 111-76-2 Xn; R20/21/22 203-905-0 01-2119475108-36 Xi; R36/38 Einstufung Konzentration (VERORDNUN [%] G (EG) Nr. 1272/2008) Acute Tox. 4; >= 5 - < 10 H332 Acute Tox. 4; H312 Acute Tox. 4; H302 Eye Irrit. 2; H319 Skin Irrit. 2; H315 Benzolsulfonsäure, C10-13-Alkylderivate, Natriumsalze 68411-30-3 Xn; R22 270-115-0 01-2119489428-22 Xi; R38-R41 Acute Tox. 4; H302 >= 3 - < 5 Skin Irrit. 2; H315 Eye Dam. 1; H318 Aquatic Chronic 3; H412 Tetrakaliumpyrophosph 7320-34-5 Xi; R36 at 230-785-7 01-2119489369-18 Eye Irrit. 2; H319 >= 3 - < 10 3 / 20 - DE SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 A001-K21 hebro®HB-200 Version: 2.0 Überarbeitet am 15.05.2015 Druckdatum 16.05.2015 Kaliumcumolsulfonat 28085-69-0 Xi; R36 01-2119489427-24 Eye Irrit. 2; H319 >= 1 - < 2,5 Natriumcumolsulfonat 28348-53-0 Xi; R36 248-983-7 01-2119489411-37 Eye Irrit. 2; H319 >= 1 - < 2,5 Natriummetasilicat-5hydrat 10213-79-3 C; R34 229-912-9 01-2119449811-37 Xi; R37 Skin Corr. 1B; H314 >= 1 - < 2,5 STOT SE 3; H335 Met. Corr. 1; H290 Fettalkohol C12-C14, ethoxyliert, sulfatiert, Na- Salz 68891-38-3 Xi; R38-R41 01-2119488639-16 Skin Irrit. 2; H315 >= 1 - < 2,5 Eye Dam. 1; H318 Aquatic Chronic 3; H412 Isotridecanolethoxylat 9043-30-5 Xn; R22 Acute Tox. 4; H302 >= 1 - < 2,5 Xi; R41 Eye Dam. 1; H318 Orange, süß, Extrakt 8028-48-6 R10 232-433-8 01-2119493353-35 Xn; R65 R43 Xi; R38 Flam. Liq. 3; H226 >= 0,25 - < 1 Skin Irrit. 2; H315 Skin Sens. 1; H317 N; R51/53 Asp. Tox. 1; H304 Aquatic Chronic 2; H411 4 / 20 - DE SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 A001-K21 hebro®HB-200 Version: 2.0 Überarbeitet am 15.05.2015 Druckdatum 16.05.2015 Den vollen Wortlaut der hier genannten R-Sätze finden Sie in Abschnitt 16. Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt 16. Den Volltext der hier genannten Notas finden Sie in Abschnitt 16. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise : Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Nach Hautkontakt : Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. Nach Augenkontakt : Nach Augenkontakt, Kontaktlinsen entfernen. Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den Augenlidern. Ärztlichen Rat einholen. Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen. Nach Verschlucken : Sofort einen Arzt hinzuziehen. Betroffenen warm und ruhig lagern. Sofort reichlich Wasser trinken lassen. Erbrechen möglichst verhindern. 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Symptome : Keine Information verfügbar. Risiken : Keine Information verfügbar. 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Behandlung : Symptomatische Behandlung. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel : Das Produkt selbst brennt nicht. Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Besondere Gefahren bei der : Keine Information verfügbar. Brandbekämpfung 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung : Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. 5 / 20 - DE SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 A001-K21 hebro®HB-200 Version: 2.0 Weitere Information Überarbeitet am 15.05.2015 Druckdatum 16.05.2015 : Löschwasser nicht ins Oberflächenwasser oder Grundwassersystem gelangen lassen. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen : Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. 6.2 Umweltschutzmaßnahmen Umweltschutzmaßnahmen : Bei Eindringen in Kanalisation, Gewässer oder Erdreich zuständige Behörden benachrichtigen. 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Reinigungsverfahren : Das verschüttete Material eindämmen, mit nicht brennbarem, absorbierendem Material (z.B. Sand, Erde, Kieselgur, Vermiculit) aufnehmen und in Behälter zur Entsorgung gemäß lokalen / nationalen gesetzlichen Bestimmungen geben (siehe Abschnitt 13). Zur Entsorgung in geeignete und verschlossene Behälter geben. Verunreinigte Flächen werden äußerst rutschig. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Siehe Abschnitt 8 und 13 ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang : Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräume und Behälter : Keine besonderen Lagerungsbedingungen erforderlich. Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern um jegliches Auslaufen zu verhindern. Weitere Angaben zu Lagerbedingungen : Vor Frost schützen. Bei Temperaturen zwischen 5°C und 40°C aufbewahren. Zusammenlagerungshinweise : Keine besonders zu erwähnenden Stoffe. Lagerklasse (LGK) : 12 Nicht brennbare Flüssigkeiten 6 / 20 - DE SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 A001-K21 hebro®HB-200 Version: 2.0 Überarbeitet am 15.05.2015 Druckdatum 16.05.2015 7.3 Spezifische Endanwendungen Bestimmte Verwendung(en) : Reinigungsmittel für berufsmäßige Anwendung in Industrie und Gewerbe ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1 Zu überwachende Parameter Inhaltsstoffe CAS-Nr. Wert 2111-76-2 Butoxyethanol TWA Weitere Information : : : Grundlage 2009-12-19 2000/39/EC STEL 50 ppm 246 mg/m³ 2009-12-19 2000/39/EC Haut: Zeigt die Möglichkeit an, daß größere Mengen des Stoffs durch die Haut aufgenommen werden Indikativ 111-76-2 Weitere Information Stand Haut: Zeigt die Möglichkeit an, daß größere Mengen des Stoffs durch die Haut aufgenommen werden Indikativ 111-76-2 Weitere Information Zu überwachende Parameter 20 ppm 98 mg/m³ AGW 10 ppm 49 mg/m³ 2012-01-12 DE TRGS 900 AGS: Ausschuss für Gefahrstoffe Hautresorptiv Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden DNEL/DMEL 2-Butoxyethanol : Anwendungsbereich: Arbeitnehmer DNEL Expositionswege: Einatmen Mögliche Gesundheitsschäden: Langzeit - systemische Effekte Wert: 98 mg/m³ Anwendungsbereich: Arbeitnehmer DNEL 7 / 20 - DE SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 A001-K21 hebro®HB-200 Version: 2.0 Überarbeitet am 15.05.2015 Druckdatum 16.05.2015 Expositionswege: Einatmen Mögliche Gesundheitsschäden: Akut - systemische Effekte Wert: 663 mg/m³ Anwendungsbereich: Arbeitnehmer DNEL Expositionswege: Einatmen Mögliche Gesundheitsschäden: Akut - lokale Effekte Wert: 246 mg/m³ Anwendungsbereich: Arbeitnehmer DNEL Expositionswege: Hautkontakt Mögliche Gesundheitsschäden: Langzeit - systemische Effekte Wert: 75 mg/kg Körpergewicht/Tag Anwendungsbereich: Arbeitnehmer DNEL Expositionswege: Hautkontakt Mögliche Gesundheitsschäden: Akut - systemische Effekte Wert: 89 mg/kg Körpergewicht/Tag Benzolsulfonsäure, C10-13Alkylderivate, Natriumsalze : Anwendungsbereich: Arbeitnehmer DNEL Expositionswege: Einatmen Mögliche Gesundheitsschäden: Langzeit - systemische Effekte Wert: 12 mg/m³ Anwendungsbereich: Arbeitnehmer DNEL Expositionswege: Einatmen Mögliche Gesundheitsschäden: Langzeit - lokale Effekte Wert: 12 mg/m³ Anwendungsbereich: Arbeitnehmer DNEL Expositionswege: Hautkontakt Mögliche Gesundheitsschäden: Langzeit - systemische Effekte Wert: 170 mg/kg Körpergewicht/Tag Tetrakaliumpyrophosphat : Anwendungsbereich: Arbeitnehmer DNEL Expositionswege: Einatmen Mögliche Gesundheitsschäden: Langzeit - systemische Effekte Wert: 2,79 mg/m³ Natriummetasilicat-5-hydrat : Anwendungsbereich: Arbeitnehmer DNEL Expositionswege: Einatmen Mögliche Gesundheitsschäden: Langzeit - systemische Effekte Wert: 6,22 mg/m³ Anwendungsbereich: Arbeitnehmer DNEL Expositionswege: Hautkontakt 8 / 20 - DE SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 A001-K21 hebro®HB-200 Version: 2.0 Überarbeitet am 15.05.2015 Druckdatum 16.05.2015 Mögliche Gesundheitsschäden: Langzeit - systemische Effekte Wert: 1,49 mg/kg Körpergewicht/Tag Fettalkohol C12-C14, ethoxyliert, sulfatiert, NaSalz : Anwendungsbereich: Arbeitnehmer DNEL Expositionswege: Einatmen Mögliche Gesundheitsschäden: Langzeit - systemische Effekte Wert: 175 mg/m³ Anwendungsbereich: Arbeitnehmer DNEL Expositionswege: Hautkontakt Mögliche Gesundheitsschäden: Langzeit - systemische Effekte Wert: 2750 mg/kg Körpergewicht/Tag Orange, süß, Extrakt : Anwendungsbereich: Arbeitnehmer DNEL Expositionswege: Einatmen Mögliche Gesundheitsschäden: Langzeit - systemische Effekte Wert: 31,1 mg/m³ Anwendungsbereich: Arbeitnehmer DNEL Expositionswege: Hautkontakt Mögliche Gesundheitsschäden: Langzeit - systemische Effekte Wert: 8,89 mg/kg Körpergewicht/Tag Anwendungsbereich: Arbeitnehmer DNEL Expositionswege: Hautkontakt Mögliche Gesundheitsschäden: Akut - lokale Effekte Wert: 0,19 mg/cm2 PNEC Benzolsulfonsäure, C10-13Alkylderivate, Natriumsalze : Süßwasser Wert: 0,268 mg/l Meerwasser Wert: 0,0268 mg/l Abwasserkläranlage Wert: 3,43 mg/l Süßwassersediment Wert: 8,1 mg/kg Trockengewicht (TW) Meeressediment Wert: 8,1 mg/kg Trockengewicht (TW) Boden 9 / 20 - DE SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 A001-K21 hebro®HB-200 Version: 2.0 Überarbeitet am 15.05.2015 Druckdatum 16.05.2015 Wert: 35 mg/kg Trockengewicht (TW) Tetrakaliumpyrophosphat : Süßwasser Wert: 0,05 mg/l Meerwasser Wert: 0,005 mg/l Natriummetasilicat-5-hydrat : Süßwasser Wert: 7,5 mg/l Meerwasser Wert: 1 mg/l Abwasserkläranlage Wert: 1000 mg/l Fettalkohol C12-C14, ethoxyliert, sulfatiert, NaSalz : Süßwasser Wert: 0,24 mg/l Meerwasser Wert: 0,024 mg/l Abwasserkläranlage Wert: 10000 mg/l Süßwassersediment Wert: 5,45 mg/kg Trockengewicht (TW) Meeressediment Wert: 0,545 mg/kg Trockengewicht (TW) Boden Wert: 0,946 mg/kg Trockengewicht (TW) Orange, süß, Extrakt : Süßwasser Wert: 0,005 mg/l Meerwasser Wert: 0,0005 mg/l Zeitweise Verwendung/Freisetzung Wert: 0,0058 mg/l Abwasserkläranlage Wert: 2,1 mg/l Süßwassersediment Wert: 1,3 mg/kg Trockengewicht (TW) Meeressediment 10 / 20 - DE SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 A001-K21 hebro®HB-200 Version: 2.0 Überarbeitet am 15.05.2015 Druckdatum 16.05.2015 Wert: 0,13 mg/kg Trockengewicht (TW) Boden Wert: 0,261 mg/kg Trockengewicht (TW) Oral Wert: 13,3 mg/kg 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Persönliche Schutzausrüstung Atemschutz : Bei Konzentrationen über den AGW-Werten ist ein entsprechendes, geprüftes Atemschutzgerät zu tragen. Handschutz : Chemikalienschutzhandschuh aus Butylkautschuk oder Nitrilkautschuk der Kategorie III gemäß EN 374. Augenschutz : nicht erforderlich Haut- und Körperschutz : nicht erforderlich Schutzmaßnahmen : Hautschutzplan beachten. Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Allgemeine Hinweise : Bei Eindringen in Kanalisation, Gewässer oder Erdreich zuständige Behörden benachrichtigen. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen : flüssig Farbe : gelb Geruch : schwach pH-Wert : 10 bei 10 g/L 20 °C Die Einstufung des Stoffes erfolgte nach der in der TRGS 200 vorgeschriebenen Bestimmung der alkalischen Reserve nach der Methode von YOUNG et al.. Nach dieser Methode ist der Stoff nicht als reizend oder ätzend zu kennzeichnen. Andere Rohmaterialien bei denen die Kennzeichnung als reizend oder 11 / 20 - DE SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 A001-K21 hebro®HB-200 Version: 2.0 Überarbeitet am 15.05.2015 Druckdatum 16.05.2015 ätzend nicht von ihrem sauren oder basischen Charakter herrührt sind nicht bzw. nicht in Mengen enthalten, die eine andere Gesamtkennzeichnung des Produktes notwendig machen. Siedepunkt/Siedebereich : 100 °C Methode: DIN 51751 Dampfdruck : 23 hPa bei 20 °C Angaben stammen aus Nachschlagewerken und der Literatur. Dichte : 1,08 g/cm³ bei 20 °C Methode: DIN 51757 Wasserlöslichkeit : vollkommen löslich 9.2 Sonstige Angaben Explosionsgefährlichkeit : nicht explosionsgefährlich Richtlinie 1999/13/EG zur Emissionsbeschränkung von flüchtigen organischen Verbindungen : Wert: 7 % ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität Keine besonders zu erwähnenden Gefahren. 10.2 Chemische Stabilität Das Produkt ist chemisch stabil. 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Gefährliche Reaktionen : Keine gefährlichen Reaktionen bekannt bei bestimmungsgemäßem Umgang. 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Zu vermeidende Bedingungen 10.5 Unverträgliche Materialien : Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. 12 / 20 - DE SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 A001-K21 hebro®HB-200 Version: 2.0 Zu vermeidende Stoffe Überarbeitet am 15.05.2015 Druckdatum 16.05.2015 : Keine bekannt. 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte Zersetzungsrisiko. : Keine Daten verfügbar ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität Akute orale Toxizität Akute orale Toxizität 2-Butoxyethanol : Schätzwert Akuter Toxizität: > 2.000 mg/kg Methode: Rechenmethode : LD50: 1.746 mg/kg Spezies: Ratte Benzolsulfonsäure, C10-13Alkylderivate, Natriumsalze : LD50: 1.080 mg/kg Spezies: Ratte Tetrakaliumpyrophosphat : LD50: > 2.000 mg/kg Natriumcumolsulfonat : LD50 Oral: 7.000 mg/kg Spezies: Ratte Fettalkohol C12-C14, ethoxyliert, sulfatiert, NaSalz Orange, süß, Extrakt : LD50: > 2.000 mg/kg Spezies: Ratte Akute inhalative Toxizität : Schätzwert Akuter Toxizität: > 20 mg/l Dampf Expositionszeit: 4 h Methode: Rechenmethode Akute inhalative Toxizität Tetrakaliumpyrophosphat Akute dermale Toxizität : LD50: > 5.000 mg/kg Spezies: Ratte : > 1,1 mg/l Spezies: Ratte Methode: OECD Prüfrichtlinie 403 : Schätzwert Akuter Toxizität: > 2.000 mg/kg Methode: Rechenmethode 13 / 20 - DE SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 A001-K21 hebro®HB-200 Version: 2.0 Akute dermale Toxizität 2-Butoxyethanol Überarbeitet am 15.05.2015 Druckdatum 16.05.2015 : Schätzwert Akuter Toxizität: 1.100 mg/kg Methode: Umrechnungswert der akuten Toxizität Tetrakaliumpyrophosphat : LD50: > 7.940 mg/kg Spezies: Kaninchen Natriumcumolsulfonat : LD50 Dermal: > 2.000 mg/kg Spezies: Kaninchen Natriummetasilicat-5-hydrat : LD50: > 2.000 mg/kg Spezies: Ratte Fettalkohol C12-C14, ethoxyliert, sulfatiert, NaSalz Orange, süß, Extrakt : LD50: 4.100 mg/kg Spezies: Ratte : LD50: > 5.000 mg/kg Spezies: Kaninchen Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Hautreizung : Längerer oder wiederholter Kontakt mit dem Produkt beeinträchtigt die natürliche Hautrückfettung und führt zum Austrocknen der Haut. Kann bei empfindlichen Personen Hautreizungen verursachen. Schwere Augenschädigung/-reizung Augenreizung : Flüssigkeitsspritzer, die in die Augen gelangen, können Reizungen und reversible Schäden verursachen. Sensibilisierung der Atemwege/Haut Sensibilisierung : Keine Informationen verfügbar. Keimzell-Mutagenität Orange, süß, Extrakt : In-vitro-Tests zeigten keine erbgutverändernden Wirkungen Karzinogenität Anmerkungen Teratogenität Orange, süß, Extrakt : Nicht als krebserzeugendes Produkt für den Menschen einstufbar. : NOEL: 591 mg/kg 14 / 20 - DE SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 A001-K21 hebro®HB-200 Version: 2.0 Überarbeitet am 15.05.2015 Druckdatum 16.05.2015 NOAEL Eltern NOEL: 250 mg/kg Spezies: Ratte Zielorgan Systemischer Giftstoff - Wiederholte Exposition Orange, süß, Extrakt : Spezies: Maus Applikationsweg: Oral Weitere Information : Bei bestimmungsgemäßem Umgang sind keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bekannt oder zu erwarten. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1 Toxizität Toxizität gegenüber Fischen Toxizität gegenüber Fischen 2-Butoxyethanol Benzolsulfonsäure, C10-13Alkylderivate, Natriumsalze : Keine Daten verfügbar : LC50: 1.490 mg/l Expositionszeit: 96 h Spezies: Lepomis macrochirus (Sonnenbarsch) : LC50: 1,67 mg/l Expositionszeit: 96 h Spezies: Fisch NOEC: 0,25 mg/l Expositionszeit: 90 d Spezies: Fisch Tetrakaliumpyrophosphat : LC0: > 750 mg/l Expositionszeit: 48 h Spezies: Leuciscus idus (Goldorfe) LC50: > 100 mg/l Expositionszeit: 96 h Spezies: Oncorhynchus mykiss (Regenbogenforelle) Methode: OECD Prüfrichtlinie 203 Natriumcumolsulfonat : LC50: > 450 mg/l Expositionszeit: 96 h Spezies: Fisch Natriummetasilicat-5-hydrat : LC50: 210 mg/l Expositionszeit: 96 h 15 / 20 - DE SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 A001-K21 hebro®HB-200 Version: 2.0 Überarbeitet am 15.05.2015 Druckdatum 16.05.2015 Spezies: Brachydanio rerio (Zebrabärbling) Fettalkohol C12-C14, ethoxyliert, sulfatiert, NaSalz : LC50: 7,1 mg/l Expositionszeit: 96 h Spezies: Fisch Methode: OECD Prüfrichtlinie 203 NOEC: 1 mg/l Expositionszeit: 45 d Spezies: Fisch Methode: OECD Prüfrichtlinie 203 Orange, süß, Extrakt : LC50: 0,7 mg/l Expositionszeit: 96 h Spezies: Pimephales promelas (Dickkopfelritze) Methode: OECD Prüfrichtlinie 203 Toxizität gegenüber Daphnien und anderen wirbellosen Wassertieren 2-Butoxyethanol : EC50: 1.720 mg/l Expositionszeit: 24 h Spezies: Daphnia (Wasserfloh) Benzolsulfonsäure, C10-13Alkylderivate, Natriumsalze : EC50: 2,9 mg/l Expositionszeit: 48 h Spezies: Daphnia (Wasserfloh) NOEC: 1,18 mg/l Expositionszeit: 21 d Spezies: Daphnia (Wasserfloh) Tetrakaliumpyrophosphat : LC50: > 100 mg/l Expositionszeit: 48 h Spezies: Daphnia (Wasserfloh) Methode: OECD- Prüfrichtlinie 202 Natriumcumolsulfonat : EC50: > 450 mg/l Expositionszeit: 48 h Spezies: Daphnia (Wasserfloh) Natriummetasilicat-5-hydrat : EC50: 1.700 mg/l Expositionszeit: 48 h Spezies: Daphnia magna (Großer Wasserfloh) Fettalkohol C12-C14, ethoxyliert, sulfatiert, NaSalz : EC50: 7,4 mg/l Expositionszeit: 48 h Spezies: Daphnia (Wasserfloh) Methode: OECD- Prüfrichtlinie 202 NOEC: 1,2 mg/l Expositionszeit: 21 d 16 / 20 - DE SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 A001-K21 hebro®HB-200 Version: 2.0 Überarbeitet am 15.05.2015 Druckdatum 16.05.2015 Spezies: Daphnia (Wasserfloh) Orange, süß, Extrakt Toxizität gegenüber Algen 2-Butoxyethanol Benzolsulfonsäure, C10-13Alkylderivate, Natriumsalze : EC50: 0,67 mg/l Expositionszeit: 48 h Spezies: Daphnia magna (Großer Wasserfloh) Methode: OECD- Prüfrichtlinie 202 : Zellvermehrungshemmtest EC0: 900 mg/l Expositionszeit: 168 h Spezies: Scenedesmus quadricauda (Grünalge) : EC50: 47,3 mg/l Expositionszeit: 72 h Spezies: Algen NOEC: 3,1 mg/l Expositionszeit: 15 d Spezies: Algen Natriumcumolsulfonat : IC50: > 1.000 mg/l Expositionszeit: 72 h Fettalkohol C12-C14, ethoxyliert, sulfatiert, NaSalz : ErC50: 27,7 mg/l Expositionszeit: 72 h Spezies: Algen Methode: OECD- Prüfrichtlinie 201 NOEC: 0,95 mg/l Expositionszeit: 72 h Spezies: Algen Methode: OECD- Prüfrichtlinie 201 Orange, süß, Extrakt : ErC50: 150 mg/l Expositionszeit: 72 h Spezies: Desmodesmus subspicatus Methode: OECD- Prüfrichtlinie 201 Toxizität gegenüber Bakterien 2-Butoxyethanol : EC0: 700 mg/l Expositionszeit: 16 h Spezies: Pseudomonas putida 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Biologische Abbaubarkeit : Keine Daten verfügbar 17 / 20 - DE SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 A001-K21 hebro®HB-200 Version: 2.0 Biologische Abbaubarkeit Benzolsulfonsäure, C10-13Alkylderivate, Natriumsalze Überarbeitet am 15.05.2015 Druckdatum 16.05.2015 : > 60 % Methode: OECD- Prüfrichtlinie 301 B Leicht biologisch abbaubar Das in diesem Gemisch enthaltene Tensid erfüllt (Die in diesem Gemisch enthaltenen Tenside erfüllen) die Bedingungen der biologischen Abbaubarkeit, wie sie in der Verordnung (EG) Nr. 907/2006 über Detergenzien festgelegt sind. Unterlagen, die dies bestätigen, werden für die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten bereit gehalten und nur diesen entweder auf ihre direkte oder auf Bitte eines Detergenzienherstellers hin zur Verfügung gestellt. Natriumcumolsulfonat : 60 % Fettalkohol C12-C14, ethoxyliert, sulfatiert, NaSalz : 100 % Leicht biologisch abbaubar Dieses Tensid erfüllt die Bedingungen der biologischen Abbaubarkeit wie sie in der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien festgelegt sind. Unterlagen, die dies bestätigen, werden für die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten bereit gehalten und nur diesen entweder auf ihre direkte oder auf Bitte eines Detergentienherstellers hin zur Verfügung gestellt. 12.3 Bioakkumulationspotenzial Bioakkumulation : Keine Daten verfügbar 12.4 Mobilität im Boden Mobilität : Keine Daten verfügbar 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten, in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. 12.6 Andere schädliche Wirkungen Sonstige ökologische Hinweise : Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen lassen. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung 18 / 20 - DE SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 A001-K21 hebro®HB-200 Version: 2.0 Überarbeitet am 15.05.2015 Druckdatum 16.05.2015 Produkt : Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Nicht mit dem Hausmüll entsorgen. Abfallschlüsselnummern sollen vom Verbraucher, möglichst in Absprache mit den Abfallentsorgungsbehörden, ausgestellt werden. Verpackung : Nicht mit dem Hausmüll entsorgen. Verunreinigte Verpackungen : Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgen. Abfallschlüssel-Nr. : 070601 wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport ADR Kein Gefahrgut IATA Kein Gefahrgut IMDG Kein Gefahrgut RID Kein Gefahrgut ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Wassergefährdungsklasse : WGK 2 wassergefährdend VWVWS A4 Sonstige Vorschriften : Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen eingestuft und gekennzeichnet. Regionale oder nationale GHS Implementationen enthalten möglicherweise nicht alle Gefahrenklassen und -kategorien. 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung Eine Stoffsicherheitsbeurteilung (Chemical Safety Assessment) ist für diesen Stoff nicht erforderlich. 19 / 20 - DE SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 A001-K21 hebro®HB-200 Version: 2.0 Überarbeitet am 15.05.2015 Druckdatum 16.05.2015 ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Vollständiger Wortlaut der in den Abschnitten 2 und 3 aufgeführten R-Sätze R10 R20/21/22 R22 R34 R36 R36/38 R37 R38 R41 R43 R51/53 R65 Entzündlich. Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Verursacht Verätzungen. Reizt die Augen. Reizt die Augen und die Haut. Reizt die Atmungsorgane. Reizt die Haut. Gefahr ernster Augenschäden. Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. Volltext der Gefahrenhinweise in Abschnitt 2 und 3. H226 H290 H302 H304 H312 H314 H315 H317 H318 H319 H332 H335 H411 H412 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Verursacht Hautreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenschäden. Verursacht schwere Augenreizung. Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Kann die Atemwege reizen. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Weitere Information Die vorstehenden Angaben basieren auf unserem derzeitigen Kenntnis- bzw. Erfahrungsstand und beziehen sich auf das Produkt im Auslieferungszustand. Soweit sie Produkteigenschaften enthalten, werden diese nicht zugesichert. Die Übermittlung dieses Sicherheitsdatenblattes entbindet den Empfänger des Produktes nicht von der Verpflichtung, die für das Produkt einschlägigen Gesetze und Bestimmungen in eigener Verantwortung zu beachten. Dieses Sicherheitsdatenblatt erfüllt die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 20 / 20 - DE
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