SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 M054-W30 hebro®Serve K (Paste) Version: 2.0 Überarbeitet am 09.04.2015 Druckdatum 10.04.2015 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Handelsname : M054-W30 hebro®Serve K (Paste) 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Verwendung des Stoffs/des Gemisches : Beize für Eisenwerkstoffe 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Firma Ansprechpartner Telefon Telefax : hebro chemie- ZN der Rockwood Specialties Group GmbH Rostocker Str. 40 41199 Mönchengladbach : Wolfgang Schaffers : +49 (0) 2166 6009-0 : +49 (0) 2166 6009-99 Ansprechpartner Produktsicherheit Telefon Email-Adresse Abteilung Produktsicherheit : +49(0)2166 6009-176 : [email protected] 1.4 Notrufnummer : Giftinformationszentrum Erfurt: +49 (0) 361 730 730 ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Korrosiv gegenüber Metallen, Kategorie 1 Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1B H290: Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Einstufung (67/548/EWG, 1999/45/EG) Ätzend R34: Verursacht Verätzungen. 2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) 1 / 14 - DE SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 M054-W30 hebro®Serve K (Paste) Version: 2.0 Überarbeitet am 09.04.2015 Gefahrenpiktogramme : Signalwort : Gefahr Gefahrenhinweise : H290 H314 Sicherheitshinweise : Prävention: P280 Druckdatum 10.04.2015 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. Reaktion: P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P304 + P340 + P310 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P390 Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden. Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: Orthophosphorsäure 7664-38-2 Kennzeichnung gemäß EG-Richtlinien (67/548/EWG) Gefahrenpiktogramme : Ätzend R-Sätze : R34 Verursacht Verätzungen. S-Sätze : S26 Bei Berührung mit den Augen sofort 2 / 14 - DE SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 M054-W30 hebro®Serve K (Paste) Version: 2.0 Überarbeitet am 09.04.2015 Druckdatum 10.04.2015 gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). S36/37/39 S45 Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: Orthophosphorsäure 7664-38-2 2.3 Sonstige Gefahren Dieses Sicherheitsdatenblatt enthält die notwendigen Informationen. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.1 Stoffe Nicht anwendbar 3.2 Gemische Chemische Charakterisierung Gefährliche Inhaltsstoffe Chemische Bezeichnung Orthophosphorsäure : Zubereitung auf der Basis von anorganischen Säuren CAS-Nr. Einstufung EG-Nr. (67/548/EWG) Registrierungsnum mer 7664-38-2 C; R34 231-633-2 01-2119485924-24 Nota B Substanzen mit einem Arbeitsplatzexpositionsgrenzwert : Siliciumdioxid 112945-52-5 231-545-4 01-2119379499-16 Einstufung Konzentration (VERORDNUN [%] G (EG) Nr. 1272/2008) Met. Corr. 1; >= 50 - < 65 H290 Skin Corr. 1B; H314 Kein gefährlicher Stoff oder gefährliches Gemisch gemäss der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. >= 2,5 - < 10 3 / 14 - DE SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 M054-W30 hebro®Serve K (Paste) Version: 2.0 Überarbeitet am 09.04.2015 Druckdatum 10.04.2015 Den vollen Wortlaut der hier genannten R-Sätze finden Sie in Abschnitt 16. Den Volltext der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Abschnitt 16. Den Volltext der hier genannten Notas finden Sie in Abschnitt 16. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Nach Einatmen : Für Frischluft sorgen. Atemwege freihalten. Nach Hautkontakt : Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Bei Kontakt, Haut sofort mit viel Wasser und Seife abspülen. KEINE Lösungsmittel oder Verdünner gebrauchen. Nach Augenkontakt : Augenlider geöffnet halten und mindestens 10 Minuten lang reichlich mit sauberem, fließenden Wasser spülen. Ärztlichen Rat einholen. Nach Verschlucken : Ruhig halten. KEIN Erbrechen herbeiführen. Sofort Arzt hinzuziehen. 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Symptome : Hautrötung Blasenbildung Schmerz Risiken : ätzende Wirkungen 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Behandlung : Symptomatische Behandlung. Für Ratschläge eines Spezialisten soll sich der Arzt an die Giftzentrale wenden. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel : Alkoholbeständiger Schaum Kohlendioxid (CO2) Löschpulver Wassernebel Ungeeignete Löschmittel : kein(e,er) 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren 4 / 14 - DE SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 M054-W30 hebro®Serve K (Paste) Version: 2.0 Besondere Gefahren bei der Brandbekämpfung Überarbeitet am 09.04.2015 Druckdatum 10.04.2015 : Das Einatmen von Zersetzungsprodukten kann Gesundheitsschäden verursachen. 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung für die Brandbekämpfung Weitere Information : Im Brandfall, wenn nötig, umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. : Das Produkt selbst brennt nicht. Zur Kühlung geschlossener Behälter Wassersprühstrahl einsetzen. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8. 6.2 Umweltschutzmaßnahmen Umweltschutzmaßnahmen : Bei Eindringen in Kanalisation, Gewässer oder Erdreich zuständige Behörden benachrichtigen. 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Reinigungsverfahren : Das verschüttete Material eindämmen, mit nicht brennbarem, absorbierendem Material (z.B. Sand, Erde, Kieselgur, Vermiculit) aufnehmen und in Behälter zur Entsorgung gemäß lokalen / nationalen gesetzlichen Bestimmungen geben (siehe Abschnitt 13). Produkt mechanisch aufnehmen, den Vorschriften entsprechend entsorgen. Mit Kalkmilch oder Soda neutralisieren, und mit viel Wasser wegspülen. Verunreinigte Flächen werden äußerst rutschig. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Siehe Abschnitt 8 und 13 ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung 5 / 14 - DE SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 M054-W30 hebro®Serve K (Paste) Version: 2.0 Überarbeitet am 09.04.2015 Druckdatum 10.04.2015 Hinweise zum sicheren Umgang : Das Produkt wird in wässrigen Verdünnungen angewandt Augenspülflasche oder Augendusche im Arbeitsraum bereitstellen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz : Übliche Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräume und Behälter : Nur im Originalbehälter aufbewahren. Behälter aus Kunststoff verwenden. Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern um jegliches Auslaufen zu verhindern. Weitere Angaben zu : Vor Frost schützen. Lagerbedingungen Zusammenlagerungshinweise : Unverträglich mit Basen. Lagerklasse (LGK) : 8BS Nichtbrennbare ätzende Stoffe, fest 7.3 Spezifische Endanwendungen Bestimmte Verwendung(en) : Beize für Eisenwerkstoffe ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1 Zu überwachende Parameter Inhaltsstoffe CAS-Nr. Orthophosphor 7664-38-2 säure Weitere Information : : : 2 mg/m³ 2009-12-19 2000/39/EC AGW 2 mg/m³ Einatembare Fraktion 2010-08-04 DE TRGS 900 Grundlage 2009-12-19 2000/39/EC Indikativ 7664-38-2 Weitere STEL Stand Indikativ 7664-38-2 Weitere Information TWA Zu überwachende Parameter 1 mg/m³ Wert AGS: Ausschuss für Gefahrstoffe 6 / 14 - DE SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 M054-W30 hebro®Serve K (Paste) Version: 2.0 Überarbeitet am 09.04.2015 Information Druckdatum 10.04.2015 Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG (MAKKommission) Europäische Union (Von der EU wurde ein Luftgrenzwert festgelegt: Abweichungen bei Wert und Spitzenbegrenzung sind möglich.) Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden Siliciumdioxid 112945-52- AGW 5 Weitere Information : 4 mg/m³ Siliziumdioxid Einatembare Fraktion 2013-09-19 DE TRGS 900 DFG: Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG (MAKKommission) Kolloidale amorphe Kieselsäure (7631-86-9) einschließlich pyrogener Kieselsäure und im Nassverfahren hergestellter Kieselsäure (Fällungskieselsäure, Kieselgel). Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden Siliziumdioxid DNEL/DMEL Orthophosphorsäure : Anwendungsbereich: Arbeitnehmer DNEL Expositionswege: Einatmen Mögliche Gesundheitsschäden: Langzeit - lokale Effekte Wert: 2,92 mg/m³ 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Persönliche Schutzausrüstung Handschutz : Chemikalienschutzhandschuh aus Butylkautschuk oder Nitrilkautschuk der Kategorie III gemäß EN 374. Augenschutz : Schutzbrille mit Seitenschutz Haut- und Körperschutz : Schutzanzug Schutzmaßnahmen : Hautschutzplan beachten. Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Allgemeine Hinweise : Bei Eindringen in Kanalisation, Gewässer oder Erdreich zuständige Behörden benachrichtigen. 7 / 14 - DE SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 M054-W30 hebro®Serve K (Paste) Version: 2.0 Überarbeitet am 09.04.2015 Druckdatum 10.04.2015 ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen : Paste Farbe : blau Geruch : charakteristisch pH-Wert : 1,7 bei 10 g/L 20 °C Dichte : 1,5 g/cm³ bei 20 °C Methode: DIN 51757 Wasserlöslichkeit : 1.000 g/L vollkommen löslich 9.2 Sonstige Angaben Explosionsgefährlichkeit : Keine Daten verfügbar ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität Keine besonders zu erwähnenden Gefahren. 10.2 Chemische Stabilität Das Produkt ist chemisch stabil. 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Gefährliche Reaktionen : Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung. 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Zu vermeidende Bedingungen : Vor Frost schützen. Bei sachgemässer Verwendung ist das Produkt stabil. 10.5 Unverträgliche Materialien Zu vermeidende Stoffe : Basen 8 / 14 - DE SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 M054-W30 hebro®Serve K (Paste) Version: 2.0 Überarbeitet am 09.04.2015 Druckdatum 10.04.2015 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte Zersetzungsrisiko. : Keine Daten verfügbar ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität Akute orale Toxizität Orthophosphorsäure Siliciumdioxid Akute dermale Toxizität Siliciumdioxid : LD50: 2.600 mg/kg Spezies: Ratte Methode: OECD- Prüfrichtlinie 423 : LD50: > 10.000 mg/kg Spezies: Ratte Angaben stammen aus Nachschlagewerken und der Literatur. : LD50: > 5.000 mg/kg Spezies: Kaninchen Angaben stammen aus Nachschlagewerken und der Literatur. Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Hautreizung : Haut- und schleimhautreizend Schwere Augenschädigung/-reizung Augenreizung : Kann irreversible Augenschäden verursachen. Sensibilisierung der Atemwege/Haut Sensibilisierung : Keine Informationen verfügbar. Karzinogenität Anmerkungen : Nicht als krebserzeugendes Produkt für den Menschen einstufbar. Zielorgan Systemischer Giftstoff - Wiederholte Exposition Orthophosphorsäure : Spezies: Ratte Applikationsweg: Oral 9 / 14 - DE SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 M054-W30 hebro®Serve K (Paste) Version: 2.0 Überarbeitet am 09.04.2015 Druckdatum 10.04.2015 NOAEL: <= 500 mg/kg bw/d Methode: OECD- Prüfrichtlinie 422 Weitere Information : Bei Verschlucken starke Ätzwirkung in Mundraum und Rachen sowie Gefahr der Perforation der Speiseröhre und des Magens. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1 Toxizität Toxizität gegenüber Fischen Toxizität gegenüber Fischen Siliciumdioxid : Keine Daten verfügbar : LC50: > 10.000 mg/l Expositionszeit: 96 h Spezies: Brachydanio rerio (Zebrabärbling) Methode: OECD Prüfrichtlinie 203 Toxizität gegenüber Daphnien und anderen wirbellosen Wassertieren Orthophosphorsäure : EC50: > 100 mg/l Expositionszeit: 48 h Spezies: Daphnia magna (Großer Wasserfloh) Methode: OECD- Prüfrichtlinie 202 Siliciumdioxid Toxizität gegenüber Algen Orthophosphorsäure : EC50: > 10.000 mg/l Expositionszeit: 24 h Spezies: Daphnia magna (Großer Wasserfloh) Methode: OECD- Prüfrichtlinie 202 : EC50: > 100 mg/l Expositionszeit: 72 h Spezies: Desmodesmus subspicatus (Grünalge) Methode: OECD- Prüfrichtlinie 201 NOEC: 100 mg/l Expositionszeit: 72 h Spezies: Desmodesmus subspicatus (Grünalge) Methode: OECD- Prüfrichtlinie 201 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit 10 / 14 - DE SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 M054-W30 hebro®Serve K (Paste) Version: 2.0 Biologische Abbaubarkeit Überarbeitet am 09.04.2015 Druckdatum 10.04.2015 : Keine Daten verfügbar 12.3 Bioakkumulationspotenzial Bioakkumulation : Keine Daten verfügbar 12.4 Mobilität im Boden Mobilität : Keine Daten verfügbar 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten, in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. 12.6 Andere schädliche Wirkungen Sonstige ökologische Hinweise : Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen lassen. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung Produkt : Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgen. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Nicht mit dem Hausmüll entsorgen. Verpackung : Nicht mit dem Hausmüll entsorgen. Die auf dem Etikett aufgeführten Gefahren- und Warnhinweise gelten auch für alle im Behälter verbleibenden Restmengen. Verunreinigte Verpackungen : Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgen. Abfallschlüssel-Nr. : 110105 saure Beizlösungen ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport ADR UN-Nummer Ordnungsgemäße UNVersandbezeichnung Transportgefahrenklassen Verpackungsgruppe : 1805 : PHOSPHORSÄURE, LÖSUNG : 8 : III 11 / 14 - DE SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 M054-W30 hebro®Serve K (Paste) Version: 2.0 Klassifizierungscode Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr Begrenzte Menge (LQ) Innenverpackung Maximale Menge Etiketten Tunnelbeschränkungscode Umweltgefährdend IATA UN-Nummer Bezeichnung des Gutes Klasse Verpackungsgruppe Etiketten IATA_C Verpackungsanweisung (Frachtflugzeug) Verpackungsanweisung (LQ) Maximale Menge Umweltgefährdend IATA_P Verpackungsanweisung (Passagierflugzeug) Verpackungsanweisung (LQ) Maximale Menge Umweltgefährdend IMDG UN-Nummer Bezeichnung des Gutes Klasse Verpackungsgruppe Etiketten EmS Nummer 1 EmS Nummer 2 Begrenzte Menge (LQ) Innenverpackung Meeresschadstoff RID UN-Nummer Bezeichnung des Gutes Transportgefahrenklassen Verpackungsgruppe Klassifizierungscode Überarbeitet am 09.04.2015 Druckdatum 10.04.2015 : C1 : 80 : 5,00 L : : : : 30,00 KG 8 (E) nein : : : : : 1805 Phosphoric acid, solution 8 III 8 : 856 : Y841 : 60,00 L : nein : 852 : Y841 : 5,00 L : nein : : : : : : : : 1805 PHOSPHORIC ACID SOLUTION 8 III 8 F-A S-B 5,00 L : nein Acids : : : : : 1805 PHOSPHORSÄURE, LÖSUNG 8 III C1 12 / 14 - DE SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 M054-W30 hebro®Serve K (Paste) Version: 2.0 Überarbeitet am 09.04.2015 Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr Etiketten Begrenzte Menge (LQ) Innenverpackung Maximale Menge : 80 Umweltgefährdend : nein Druckdatum 10.04.2015 : 8 : 5,00 L : 30,00 KG ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Wassergefährdungsklasse : WGK 1 schwach wassergefährdend VWVWS A4 Sonstige Vorschriften : Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen eingestuft und gekennzeichnet. Regionale oder nationale GHS Implementationen enthalten möglicherweise nicht alle Gefahrenklassen und -kategorien. 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung Eine Stoffsicherheitsbeurteilung (Chemical Safety Assessment) ist für diesen Stoff nicht erforderlich. ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Vollständiger Wortlaut der in den Abschnitten 2 und 3 aufgeführten R-Sätze R34 Verursacht Verätzungen. Volltext der Gefahrenhinweise in Abschnitt 2 und 3. H290 H314 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Volltext der in Abschnitt 3 aufgeführten Notas 13 / 14 - DE SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 M054-W30 hebro®Serve K (Paste) Version: 2.0 Nota B Überarbeitet am 09.04.2015 Druckdatum 10.04.2015 Manche Stoffe (z.B. Säuren und Basen) werden als wässrige Lösungen in unterschiedlichen Konzentrationen in den Verkehr gebracht; dies erfordert auch eine unterschiedliche Kennzeichnung, da von den verschiedenen Konzentrationen unterschiedliche Gefahren ausgehen können. In Anhang I haben Einträge mit der Anmerkung B allgemeine Bezeichnungen, z.B. "Salpetersäure %". In diesem Fall hat der Hersteller oder derjenige, der einen solchen Stoff in den Verkehr bringt, die Konzentration in Prozent auf dem Kennzeichnungsschild anzugeben. Beispiel: Salpetersäure 45 %. Unter % ist ohne anderslautende Angabe stets der Gewichtsprozentsatz zu verstehen. Zusätzliche Angaben (z.B. spezifisches Gewicht, Grad Baumé usw.) oder beschreibende Formulierungen(z.B. rauchend oder eisig) sind zulässig. Weitere Information Die vorstehenden Angaben basieren auf unserem derzeitigen Kenntnis- bzw. Erfahrungsstand und beziehen sich auf das Produkt im Auslieferungszustand. Soweit sie Produkteigenschaften enthalten, werden diese nicht zugesichert. Die Übermittlung dieses Sicherheitsdatenblattes entbindet den Empfänger des Produktes nicht von der Verpflichtung, die für das Produkt einschlägigen Gesetze und Bestimmungen in eigener Verantwortung zu beachten. Dieses Sicherheitsdatenblatt erfüllt die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 14 / 14 - DE
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