Bayerischer Landesverband für Hundesport e.V.

Bayerischer Landesverband
für Hundesport e.V.
Bericht des Präsidenten zum VT 2015
Beim Verbandstag im März 2014 wurde ein neues geschäftsführendes Präsidium gewählt.
Das bisherige Präsidium Georg Hofmann (Präsident), Peter Mahr (Vizepräsident), Petra Schwarz (Schriftführerin) und Angelika Coll-Moreno (Schatzmeisterin) hat 6 Jahre die Geschicke des Verbandes geleitet
und wir möchten uns für das große Engagement und die vielen Stunden für den Verband herzlich
bedanken.
Wir haben die Zusammenführung der Kreisgruppen und des BLV-Präsidiums, die bereits unter unseren
Vorgängern begonnen wurde, fortgeführt.
Das Finanzwesen wurde in das BLV-Finanzwesen integriert. Die Regelungen, Ordnungen und
Verfahrensweisen gelten nun für alle Kreisgruppen, genauso wie für die BLV-Funktionäre.
Wir wollen die Kreisgruppentätigkeit zukünftig auch weiter ausbauen. Wir wollen Vereine bei
rückläufigen Sportarten unterstützen, Hilfen für neue Sportarten anbieten und den Vereinen bei
Prüfungen helfen.
Der Sportbetrieb wurde von uns in 2014 erstmal beobachtet und analysiert. Zukünftig wollen wir
Sportarten, die rückläufig sind, wieder attraktiv machen. Neue Sportarten, wie Rallye Obedience werden
wir möglichst schnell in das Prüfungsangebot integrieren, so dass die Vereine bei diesen Sportarten neue
Mitglieder finden können. Neben dem Breitensport sollten wir als Hundesportverband natürlich ein
besonderes Augenmerk auf den Spitzensport haben. Daher hat das Präsidium beschlossen, die
Bayerischen Meisterschaften in der Ausführung zu professionalisieren, die Qualifikations-bedingungen für
höherwertige Prüfungen den Bedingungen anderer Verbände anzupassen, damit unsere Sportler nicht
benachteiligt werden.
Ganz besonders freut es uns, bereits in 2014 fast 4.000 Euro an Sportler, die zur Deutschen Meisterschaft
gefahren sind, ausschütten konnten. In 2015 werden wir diese Unterstützung weiter ausbauen. Wir
werden unsere besten Sportler einer jeden Sportart am Verbandstag ehren. Für diese Sportler wird ein
Gesamtbudget bis zu 5.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Unterstützung für die Teilnehmer an
Deutschen Meisterschaften werden wir in diesem Jahr auf über 8.000 Euro erhöhen. Wir sind stolz auf
unseren Spitzensport und wir wollen ihn in dem Rahmen unterstützen, der uns möglich ist.
Der Bayerische Landesverband für Hundesport ist führender Dachverband für den Hundesport in Bayern.
Zum 1.1.2015 verzeichneten wir 171 Mitgliedsvereine mit insgesamt 12.416 Mitgliedern
Im Vergleich zum Vorjahr ist ein positiver Mitgliederanstieg zu bemerken, sowohl bei der Anzahl der
Vereine, wie bei den Mitgliedern.
Diesen Trend wollen wir weiter verstärken und erwarten uns für das nächste Jahr eine weitere Steigerung
unserer Mitgliedsvereine und deren Mitglieder.
Wir setzen dabei auf die Neuen Sportarten, wie Rallye Obedience, die unseren Mitgliedsvereinen neue
Mitglieder bringen sollte. Daneben werden wir die Vereine unterstützen, das Interesse und die
Attraktivität der bestehenden Sportarten zu steigern.
Bayerischer Landesverband für Hundesport e.V.
Präsident: Dr. Claus Wilimzig
Vize-Präsident: Hartmut Preuß
www.blv-hundesport.de
BLV-Geschäftsstelle:
Sachranger Straße 42
81549 München
Telefon: +49 (0)174 2423731
Bankverbindung:
IBAN DE23720692200000506397
BIC GENODEF1SMU
Bayerischer Landesverband
für Hundesport e.V.
Mitgliederstand:
KG
1
2
3
4
5
6
7
8
9
01.01.2015
Mitgl. Vereine
886
15
879
15
654
12
1.751
21
1.135
17
1.972
27
3.296
42
60
1
1.783
21
01.01.2014
Mitgl. Vereine
842
15
860
15
670
10
1.792
21
1.112
17
1.977
26
3.259
42
69
1
1.724
21
12.416
12.305
171
168
BLV-Ausbildung (§11)
Kurz nach Beginn der Amtszeit kam die erste große Herausforderung. Der §11 wurde in Bayern umgesetzt
und wir hatten die Aufgabe, unsere Vereine zu unterstützen, die Auflagen der Behörden zu erfüllen. Wir
haben beschlossen, zum Einen die bisherige bereits sehr gute BLV-Ausbildung, den BLV-Sachkundenachweis auszubauen und insbesondere an die Anforderungen der §11-Ausbildung anzupassen. In vielen
Verhandlungen mit den Bayerischen Ministerien ist uns dies gut gelungen.
Wir haben erreicht, dass unsere Vereine während unserer Verhandlungen von der Erfüllung der §11Auflagen verschont bleiben. Der BLV hat zusätzlich noch den Antrag gestellt, dass seine Ausbildung der
Ausbildung, bzw. Prüfung des Ministeriums gleichgestellt wird. Hintergrund ist, dass wir so ausbilden
müssen, wie es den Bedürfnissen von ehrenamtlichen Ausbildern in gemeinnützigen Vereinen gerecht
wird. Sobald wir eine Entscheidung haben, werden wir die Vereine informieren. Solange müssen BLVMitgliedsvereine keine §11-Ausbildungen durchführen, auch wenn sie dies eigentlich bereits seit 1.8.2014
müssten.
Bisher konnte jeder Hunde ausbilden, der sich berufen fühlte oder qualifizierte Seminare besuchte. Seit
dem 1.8.2014 ist alles anders. Der Gesetzgeber hat beschlossen, zukünftig sicherzustellen, dass Hundeausbildung immer tierschutzgerecht abläuft. Nach § 11 Abs.1, Nr. 8f des Tierschutzgesetzes unterliegt
diese Tätigkeit der Erlaubnispflicht, soweit sie gewerbs-mäßig betrieben wird. Grundsätzlich können auch
Vereine als juristische Personen der Erlaubnispflicht unterliegen. In diesen Fällen bedürfen auch sie einer
verantwortlichen, sachkundigen Person.
Um zu entscheiden, ob ein Verein unter die Erlaubnispflicht fällt, ist es also entscheidend, ob die
Hundeausbildung gewerbsmäßig betrieben wird oder nicht. Ein Kriterium für die Ermittlung der
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Präsident: Dr. Claus Wilimzig
Vize-Präsident: Hartmut Preuß
www.blv-hundesport.de
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Gewinnerzielungsabsicht bei gemeinnützigen Vereinen können beispielweise die lokal marktüblichen
Preise für diese Tätigkeit oder das Anbieten der Tätigkeit für Nichtmitglieder sein.
Werden von Vereinen Lehrgänge weit unter den marktüblichen Preisen angeboten und gehen diese
Einnahmen in die gemeinnützige Vereinskasse so geht das Ministerium davon aus, dass hierbei keine
Gewerbsmäßigkeit seitens des Vereins vorliegt.
Die Hundeausbilder sind in diesem Fall ehrenamtlich tätig und erhalten nur eine Unkostenerstattung.
Werden vom einzelnen Ausbilder jedoch zusätzlich Kurse oder einzelne Stunden auch für Nichtmitglieder
auf eigene Rechnung angeboten, so spielt die Höhe der Kursgebühr keine Rolle mehr, da sich die Ausbilder
hier automatisch im Wettbewerb mit allen anderen Hundeausbildern bewegen und durch Unterbietung
eines marktüblichen Preises zu den Mitbewerbern in Konkurrenz treten. In diesem Fall ist also der
Hundeausbilder als Person gewerbsmäßig tätig und unterliegt der Erlaubnispflicht.
Entscheidend ist also der Nutznießer der Kurseinnahmen. Nur wenn also der Nutznießer von Einnahmen
der gemeinnützige Verein ist, sind Ausnahmen von der Erlaubnisplicht, trotz Erhebung von Kursgebühren
gerechtfertigt.
Der BLV hat als einziger Verband im Juni 2014 einen Antrag auf Gleichstellungsanerkenntnis der BLV
Ausbildung gestellt. Im Rahmen dieses Verfahren haben wir mit dem Bayerischen Staatsministerium für
Umwelt und Verbraucherschutz, Referat 45 – Tierschutz vereinbart, dass die Erlaubnisverfahren für die
Vereine des BLV bis zur Entscheidung in diesem Verfahren, ruhen.
Zudem konnten in den vielen Verhandlungen seit dem Juni 2014 erreicht werden, dass die
Gewerbsmäßigkeit so ausgelegt wird, wie wir sie oben beschrieben haben. Im Juni 2014 fielen noch fast
alle Vereine in Bayern unter die Erlaubnispflicht.
Über den weiteren Verlauf der Verhandlungen des BLV mit dem Bayerischen Staatsministerium für
Umwelt und Verbraucherschutz werden wir berichten.
Mittlerweile haben wir unsere Ausbildung entsprechend den Anforderungen ausgebaut und haben
bereits die ersten Seminare in 2015 abgehalten. Die Resonanz war riesig. In wenigen Stunden waren die
Seminare ausgebucht und wir mußten kurzfristig weitere Termine zur Verfügung stellen.
Die Seminaranmeldung erfolgt seit diesem Jahr nur noch über die BLV-Homepage. Die Organisation
erfolgt über die Geschäftsstelle. Ansprechpartner in der Geschäftsstelle ist Frau Marina Fischbacher.
Zukünftig werden die BLV-Ausweise über die Geschäftsstelle verwaltet und die Ausbildungsunterlagen
dort zentral gespeichert. Diese und weitere Anforderungen sind bei der Zusammenarbeit mit den
Behörden erforderlich, um zu garantieren, dass die Vorgänge transparent und nach den besprochenen
Vorgaben erfolgen.
Wir freuen uns, zukünftig neben den BLV-Fachreferenten Kurt Husak, Konrad Ostermeier und Francesco
Coll-Moreno auch externe Referenten in die Ausbildung einzubinden. Wir haben für die BLV-Ausbildung
Frau Dr.med.vet. Patrizia Höß gewinnen können, die bereits die Prüfungen für die Ministerien
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Präsident: Dr. Claus Wilimzig
Vize-Präsident: Hartmut Preuß
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mitentwickelt hat und viele Prüfungen des Ministeriums durchführt. Als weitere Referentin konnten wir
Frau Christiane Ostermeier gewinnen. Zur Sicherung und der Ausbildungsqualität und um die Nachfrage
bewältigen zu können, sind wir dabei den Referentenpool zu erweitern.
Ausblick 2015
Wir erwarten für 2015 eine weitere Verbesserung der finanziellen Situation, eine Vereinfachung vieler
Prozesse in der Verwaltung und dem Turnierwesen und wir wollen die Ausbildungsstruktur bis Ende
2015 festgelegt wissen. Die Kommunikation zwischen den Kreisgruppen und dem Präsidium und die
Kommunikation zu den einzelnen Vereinen soll verbessert werden, damit wir schneller und effizienter die
Bedürfnisse unserer Vereine wissen.
Ich freue mich über die bisherige und auch die zukünftige Unterstützung durch die Vereine und meine
Kollegen im Präsidium und den Kreisgruppen und wünsche uns allen ein erfolgreiches Jahr!
Mit sportlichen Grüßen
Dr. Claus Wilimzig
Präsident
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Präsident: Dr. Claus Wilimzig
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