Bayerischer Landesverband für Hundesport e.V. Bericht des Präsidenten zum VT 2015 Beim Verbandstag im März 2014 wurde ein neues geschäftsführendes Präsidium gewählt. Das bisherige Präsidium Georg Hofmann (Präsident), Peter Mahr (Vizepräsident), Petra Schwarz (Schriftführerin) und Angelika Coll-Moreno (Schatzmeisterin) hat 6 Jahre die Geschicke des Verbandes geleitet und wir möchten uns für das große Engagement und die vielen Stunden für den Verband herzlich bedanken. Wir haben die Zusammenführung der Kreisgruppen und des BLV-Präsidiums, die bereits unter unseren Vorgängern begonnen wurde, fortgeführt. Das Finanzwesen wurde in das BLV-Finanzwesen integriert. Die Regelungen, Ordnungen und Verfahrensweisen gelten nun für alle Kreisgruppen, genauso wie für die BLV-Funktionäre. Wir wollen die Kreisgruppentätigkeit zukünftig auch weiter ausbauen. Wir wollen Vereine bei rückläufigen Sportarten unterstützen, Hilfen für neue Sportarten anbieten und den Vereinen bei Prüfungen helfen. Der Sportbetrieb wurde von uns in 2014 erstmal beobachtet und analysiert. Zukünftig wollen wir Sportarten, die rückläufig sind, wieder attraktiv machen. Neue Sportarten, wie Rallye Obedience werden wir möglichst schnell in das Prüfungsangebot integrieren, so dass die Vereine bei diesen Sportarten neue Mitglieder finden können. Neben dem Breitensport sollten wir als Hundesportverband natürlich ein besonderes Augenmerk auf den Spitzensport haben. Daher hat das Präsidium beschlossen, die Bayerischen Meisterschaften in der Ausführung zu professionalisieren, die Qualifikations-bedingungen für höherwertige Prüfungen den Bedingungen anderer Verbände anzupassen, damit unsere Sportler nicht benachteiligt werden. Ganz besonders freut es uns, bereits in 2014 fast 4.000 Euro an Sportler, die zur Deutschen Meisterschaft gefahren sind, ausschütten konnten. In 2015 werden wir diese Unterstützung weiter ausbauen. Wir werden unsere besten Sportler einer jeden Sportart am Verbandstag ehren. Für diese Sportler wird ein Gesamtbudget bis zu 5.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Unterstützung für die Teilnehmer an Deutschen Meisterschaften werden wir in diesem Jahr auf über 8.000 Euro erhöhen. Wir sind stolz auf unseren Spitzensport und wir wollen ihn in dem Rahmen unterstützen, der uns möglich ist. Der Bayerische Landesverband für Hundesport ist führender Dachverband für den Hundesport in Bayern. Zum 1.1.2015 verzeichneten wir 171 Mitgliedsvereine mit insgesamt 12.416 Mitgliedern Im Vergleich zum Vorjahr ist ein positiver Mitgliederanstieg zu bemerken, sowohl bei der Anzahl der Vereine, wie bei den Mitgliedern. Diesen Trend wollen wir weiter verstärken und erwarten uns für das nächste Jahr eine weitere Steigerung unserer Mitgliedsvereine und deren Mitglieder. Wir setzen dabei auf die Neuen Sportarten, wie Rallye Obedience, die unseren Mitgliedsvereinen neue Mitglieder bringen sollte. Daneben werden wir die Vereine unterstützen, das Interesse und die Attraktivität der bestehenden Sportarten zu steigern. Bayerischer Landesverband für Hundesport e.V. Präsident: Dr. Claus Wilimzig Vize-Präsident: Hartmut Preuß www.blv-hundesport.de BLV-Geschäftsstelle: Sachranger Straße 42 81549 München Telefon: +49 (0)174 2423731 Bankverbindung: IBAN DE23720692200000506397 BIC GENODEF1SMU Bayerischer Landesverband für Hundesport e.V. Mitgliederstand: KG 1 2 3 4 5 6 7 8 9 01.01.2015 Mitgl. Vereine 886 15 879 15 654 12 1.751 21 1.135 17 1.972 27 3.296 42 60 1 1.783 21 01.01.2014 Mitgl. Vereine 842 15 860 15 670 10 1.792 21 1.112 17 1.977 26 3.259 42 69 1 1.724 21 12.416 12.305 171 168 BLV-Ausbildung (§11) Kurz nach Beginn der Amtszeit kam die erste große Herausforderung. Der §11 wurde in Bayern umgesetzt und wir hatten die Aufgabe, unsere Vereine zu unterstützen, die Auflagen der Behörden zu erfüllen. Wir haben beschlossen, zum Einen die bisherige bereits sehr gute BLV-Ausbildung, den BLV-Sachkundenachweis auszubauen und insbesondere an die Anforderungen der §11-Ausbildung anzupassen. In vielen Verhandlungen mit den Bayerischen Ministerien ist uns dies gut gelungen. Wir haben erreicht, dass unsere Vereine während unserer Verhandlungen von der Erfüllung der §11Auflagen verschont bleiben. Der BLV hat zusätzlich noch den Antrag gestellt, dass seine Ausbildung der Ausbildung, bzw. Prüfung des Ministeriums gleichgestellt wird. Hintergrund ist, dass wir so ausbilden müssen, wie es den Bedürfnissen von ehrenamtlichen Ausbildern in gemeinnützigen Vereinen gerecht wird. Sobald wir eine Entscheidung haben, werden wir die Vereine informieren. Solange müssen BLVMitgliedsvereine keine §11-Ausbildungen durchführen, auch wenn sie dies eigentlich bereits seit 1.8.2014 müssten. Bisher konnte jeder Hunde ausbilden, der sich berufen fühlte oder qualifizierte Seminare besuchte. Seit dem 1.8.2014 ist alles anders. Der Gesetzgeber hat beschlossen, zukünftig sicherzustellen, dass Hundeausbildung immer tierschutzgerecht abläuft. Nach § 11 Abs.1, Nr. 8f des Tierschutzgesetzes unterliegt diese Tätigkeit der Erlaubnispflicht, soweit sie gewerbs-mäßig betrieben wird. Grundsätzlich können auch Vereine als juristische Personen der Erlaubnispflicht unterliegen. In diesen Fällen bedürfen auch sie einer verantwortlichen, sachkundigen Person. Um zu entscheiden, ob ein Verein unter die Erlaubnispflicht fällt, ist es also entscheidend, ob die Hundeausbildung gewerbsmäßig betrieben wird oder nicht. Ein Kriterium für die Ermittlung der Bayerischer Landesverband für Hundesport e.V. Präsident: Dr. Claus Wilimzig Vize-Präsident: Hartmut Preuß www.blv-hundesport.de BLV-Geschäftsstelle: Sachranger Straße 42 81549 München Telefon: +49 (0)174 2423731 Bankverbindung: IBAN DE23720692200000506397 BIC GENODEF1SMU Bayerischer Landesverband für Hundesport e.V. Gewinnerzielungsabsicht bei gemeinnützigen Vereinen können beispielweise die lokal marktüblichen Preise für diese Tätigkeit oder das Anbieten der Tätigkeit für Nichtmitglieder sein. Werden von Vereinen Lehrgänge weit unter den marktüblichen Preisen angeboten und gehen diese Einnahmen in die gemeinnützige Vereinskasse so geht das Ministerium davon aus, dass hierbei keine Gewerbsmäßigkeit seitens des Vereins vorliegt. Die Hundeausbilder sind in diesem Fall ehrenamtlich tätig und erhalten nur eine Unkostenerstattung. Werden vom einzelnen Ausbilder jedoch zusätzlich Kurse oder einzelne Stunden auch für Nichtmitglieder auf eigene Rechnung angeboten, so spielt die Höhe der Kursgebühr keine Rolle mehr, da sich die Ausbilder hier automatisch im Wettbewerb mit allen anderen Hundeausbildern bewegen und durch Unterbietung eines marktüblichen Preises zu den Mitbewerbern in Konkurrenz treten. In diesem Fall ist also der Hundeausbilder als Person gewerbsmäßig tätig und unterliegt der Erlaubnispflicht. Entscheidend ist also der Nutznießer der Kurseinnahmen. Nur wenn also der Nutznießer von Einnahmen der gemeinnützige Verein ist, sind Ausnahmen von der Erlaubnisplicht, trotz Erhebung von Kursgebühren gerechtfertigt. Der BLV hat als einziger Verband im Juni 2014 einen Antrag auf Gleichstellungsanerkenntnis der BLV Ausbildung gestellt. Im Rahmen dieses Verfahren haben wir mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Referat 45 – Tierschutz vereinbart, dass die Erlaubnisverfahren für die Vereine des BLV bis zur Entscheidung in diesem Verfahren, ruhen. Zudem konnten in den vielen Verhandlungen seit dem Juni 2014 erreicht werden, dass die Gewerbsmäßigkeit so ausgelegt wird, wie wir sie oben beschrieben haben. Im Juni 2014 fielen noch fast alle Vereine in Bayern unter die Erlaubnispflicht. Über den weiteren Verlauf der Verhandlungen des BLV mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz werden wir berichten. Mittlerweile haben wir unsere Ausbildung entsprechend den Anforderungen ausgebaut und haben bereits die ersten Seminare in 2015 abgehalten. Die Resonanz war riesig. In wenigen Stunden waren die Seminare ausgebucht und wir mußten kurzfristig weitere Termine zur Verfügung stellen. Die Seminaranmeldung erfolgt seit diesem Jahr nur noch über die BLV-Homepage. Die Organisation erfolgt über die Geschäftsstelle. Ansprechpartner in der Geschäftsstelle ist Frau Marina Fischbacher. Zukünftig werden die BLV-Ausweise über die Geschäftsstelle verwaltet und die Ausbildungsunterlagen dort zentral gespeichert. Diese und weitere Anforderungen sind bei der Zusammenarbeit mit den Behörden erforderlich, um zu garantieren, dass die Vorgänge transparent und nach den besprochenen Vorgaben erfolgen. Wir freuen uns, zukünftig neben den BLV-Fachreferenten Kurt Husak, Konrad Ostermeier und Francesco Coll-Moreno auch externe Referenten in die Ausbildung einzubinden. Wir haben für die BLV-Ausbildung Frau Dr.med.vet. Patrizia Höß gewinnen können, die bereits die Prüfungen für die Ministerien Bayerischer Landesverband für Hundesport e.V. Präsident: Dr. Claus Wilimzig Vize-Präsident: Hartmut Preuß www.blv-hundesport.de BLV-Geschäftsstelle: Sachranger Straße 42 81549 München Telefon: +49 (0)174 2423731 Bankverbindung: IBAN DE23720692200000506397 BIC GENODEF1SMU Bayerischer Landesverband für Hundesport e.V. mitentwickelt hat und viele Prüfungen des Ministeriums durchführt. Als weitere Referentin konnten wir Frau Christiane Ostermeier gewinnen. Zur Sicherung und der Ausbildungsqualität und um die Nachfrage bewältigen zu können, sind wir dabei den Referentenpool zu erweitern. Ausblick 2015 Wir erwarten für 2015 eine weitere Verbesserung der finanziellen Situation, eine Vereinfachung vieler Prozesse in der Verwaltung und dem Turnierwesen und wir wollen die Ausbildungsstruktur bis Ende 2015 festgelegt wissen. Die Kommunikation zwischen den Kreisgruppen und dem Präsidium und die Kommunikation zu den einzelnen Vereinen soll verbessert werden, damit wir schneller und effizienter die Bedürfnisse unserer Vereine wissen. Ich freue mich über die bisherige und auch die zukünftige Unterstützung durch die Vereine und meine Kollegen im Präsidium und den Kreisgruppen und wünsche uns allen ein erfolgreiches Jahr! Mit sportlichen Grüßen Dr. Claus Wilimzig Präsident Bayerischer Landesverband für Hundesport e.V. Präsident: Dr. Claus Wilimzig Vize-Präsident: Hartmut Preuß www.blv-hundesport.de BLV-Geschäftsstelle: Sachranger Straße 42 81549 München Telefon: +49 (0)174 2423731 Bankverbindung: IBAN DE23720692200000506397 BIC GENODEF1SMU
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