Erlaubniserteilung Persönliche Entscheidung für die Tätigkeit als KTPP Hilfreiche Hinweise zu persönlichen Voraussetzung finden Sie in der Checkliste „Anforderungsprofil KTPP“ Kontaktaufnahme zum örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) Persönliche und gesundheitliche Voraussetzung – erweitertes Führungszeugnis gemäß § 3 SächsQualiVO – Gesundheitszeugnisses gemäß § 3 SächsQualiVO – Mitbringen persönlicher Voraussetzungen in Beziehung zu Kindern und Erwachsenen sowie persönliche Eigenschaften und Fähigkeiten gemäß § 23 Abs. 3, § 43 Abs. 2 SGB VIII persönliches Gespräch mit Ansprechpartner(in) Jugendamt Fachliche Voraussetzung – Absolvierung des praxisvorbereitenden Abschnittes des DJI- Curriculum gemäß § 3 SächsQualiVO – Konzeption – 1.-Hilfe-Kurs für Säuglinge und Kleinkinder Eignungserteilung durch das Jugendamt Betreuung in eigenen oder angemieteten Räumen Betreuung ohne eigene Räume (bspw. als Vertretungsperson) Eignungsbescheid durch das Jugendamt Räumliche Voraussetzung – Kindgerechte Räume gemäß § 23 Abs. 3, § 43 Abs. 2 SGB VIII Hinweise zu kindgerechter Raumgestaltung finden Sie hier. eigene Räume: Hausbesuch durch Ansprechpartner(in) Jugendamt angemieteten Räumen: Hausbesuch durch Ansprechpartner(in) Jugendamt und Kommune Erlaubniserteilung durch das Jugendamt Aufnahme der Tätigkeit Ggf. Beendigung des DJI-Curriculum gemäß § 3 SächsQualiVO innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit Der PARITÄTISCHE Sachsen 08056 Zwickau Stiftstr. 11 Informations- und Koordinierungsstelle Kindertagespflege in Sachsen Tel.: 0375 / 88378001 Fax: 0375 / 88378000 E-Mail: [email protected] Seite 1 von 1
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