Grafik zum Verfahren der Eignungs- und Erlaubniserteilung

Erlaubniserteilung
Persönliche Entscheidung für die Tätigkeit als KTPP Hilfreiche Hinweise zu persönlichen
Voraussetzung finden Sie in der Checkliste „Anforderungsprofil KTPP“
Kontaktaufnahme zum örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt)
Persönliche und gesundheitliche Voraussetzung
– erweitertes Führungszeugnis gemäß § 3 SächsQualiVO
– Gesundheitszeugnisses gemäß § 3 SächsQualiVO
– Mitbringen persönlicher Voraussetzungen in Beziehung zu Kindern und Erwachsenen sowie
persönliche Eigenschaften und Fähigkeiten gemäß § 23 Abs. 3, § 43 Abs. 2 SGB VIII
 persönliches Gespräch mit Ansprechpartner(in) Jugendamt
Fachliche Voraussetzung
– Absolvierung des praxisvorbereitenden Abschnittes des DJI- Curriculum gemäß § 3 SächsQualiVO
– Konzeption
– 1.-Hilfe-Kurs für Säuglinge und Kleinkinder
Eignungserteilung durch das Jugendamt
Betreuung in eigenen oder angemieteten
Räumen
Betreuung ohne eigene Räume
(bspw. als Vertretungsperson)
Eignungsbescheid durch das Jugendamt
Räumliche Voraussetzung
– Kindgerechte Räume gemäß
§ 23 Abs. 3, § 43 Abs. 2 SGB VIII
Hinweise zu kindgerechter
Raumgestaltung finden Sie hier.
 eigene Räume:
Hausbesuch durch Ansprechpartner(in)
Jugendamt
 angemieteten Räumen:
Hausbesuch durch Ansprechpartner(in)
Jugendamt und Kommune
Erlaubniserteilung durch das Jugendamt
Aufnahme der Tätigkeit
Ggf. Beendigung des DJI-Curriculum gemäß § 3 SächsQualiVO innerhalb von 3 Jahren nach
Aufnahme der Tätigkeit
Der PARITÄTISCHE Sachsen
08056 Zwickau
Stiftstr. 11
Informations- und Koordinierungsstelle Kindertagespflege in Sachsen
Tel.: 0375 / 88378001 Fax: 0375 / 88378000
E-Mail: [email protected]
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