Unkrautentferner Herbox Art.-Nr.: 904002

Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Druckdatum: 06.05.2015
überarbeitet am: 04.05.2015
Unkrautentferner Herbox
ABSCHNITT 1
Seite 1/6
Art.-Nr.: 904002
Bezeichnung des Stoffes, bzw. des Gemisches und des Unternehmens
Produktidentifikator:
Unkrautentferner Herbox
Referenzmittel: TOUCHDOWN QUATTRO
Inhaber der Genehmigung für den Parellelhandel:Realchemie Trading B.V., Vogt 21, NL-6422 RK Heerlen
* TOUCHDOWN QUATTRO ist eine eingetragene Marke der Syngenta Agro GmbH
Relevante identifizierte Verwendungen des
Stoffs oder des Gemischs:
Herbizid.
Verwendungen, von denen abgeraten wird:
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor.
Lieferant:
Technolit GmbH
Industriestr. 8
Telefon: +49 (0) 6648 / 69-0
Qualitätssicherung
Dr. U. Halle
Tel.: +49 (0) 6648 / 69-0
Tel.: +49 (0) 30 / 30686 790
Auskunftgebender Bereich:
Giftnotruf Berlin:
ABSCHNITT 2
36137 Großenlüder
Fax: +49 (0) 6648 / 69-569
E-Mail: [email protected]
Mo. - Do.: 7.15 – 16.00 Uhr / Fr. 7.15 – 14.00 Uhr
Mögliche Gefahren
Einstufung des Stoffes oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
H411
Aquatic Chronic 2
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG
Das Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Richtlinie 1999/45/EG.
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Pitkogramm(e)
GHS09
Signalwort:
Gefahrbestimmende Komponente zur
Etikettierung:
Gefahrenhinweise:
Sicherheitshinweise:
Zusätzliche Angaben:
Enthält:
-
H411
P102
P270
P391
P501
EUH401
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
Verschüttete Mengen aufnehmen.
Inhalte/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung
einhalten.
Nur für gewerbliche Verbraucher.
Entleerte Verpackungen nicht wiederverwenden.
Keine bekannt.
Sonstige Gefahren:
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung:
ABSCHNITT 3
-
Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
Chemische Charakterisierung: Gemische
Beschreibung: -
Gefährliche Inhaltsstoffe
CAS-Nr.
EINECS-Nr.
Bezeichnung
Konzentration
-
Glyphosat-diammonium
~34% w/w
Einstufung gemäß Verordnung
(EG) Nr. 1272/2008
Aquatic Chronic 2, H411
D-Glucopyranose, oligomeric,
decyl octyl glycosides
10-20% w/w
Eye Dam.1, H318
01-2119488530-36-0000
REACh-Reg.
69254-40-6
68515-73-1
Zusätzliche Hinweise:
sr/KS/5105/02/pdf/OO
Einstufung gemäß RL
67/548/EWG
N
R51/53
Xi
R41
Stoffe für die es gemeinschaftliche Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz gibt.
Der Wortlaut der aufgeführten Gefahrenhinweise (R-/H-Sätze) ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
Produkt: Unkrautentferner Herbox
ABSCHNITT 4
Nach Einatmen:
Nach Hautkontakt:
Nach Augenkontakt:
Nach Verschlucken:
Hinweise für den Arzt:
Wichtigste akute und verzögerte auftretende
Symptome und Wirkungen:
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder
Spezialbehandlung:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Kein spezifisches Antidot (Gegengift) bekannt. Symptomatische Behandlung.
Wassersprühnebel, alkoholbeständiger Schaum, Trockenlöschmittel oder Kohlendioxid.
Bei großen Bränden: Alkoholbeständiger Schaum oder Wassersprühstrahl.
Ungeeignet:
Keinen Wasservollstrahl verwenden, um eine Zerstreuung und Ausbreitung des
Feuers zu unterdrücken.
Da das Produkt brennbare, organische Bestandteile enthält, bildet sich im Brandfall dichter
schwarzer Rauch, der gefährliche Verbrennungsprodukte enthält. (Siehe Abschnitt 10).
Das Einatmen von Zersetzungsprodukten kann Gesundheitsschäden verursachen.
Vollständigen Schutzanzug und umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Ablaufendes Wasser von der Brandbekämpfung nicht ins Abwasser oder in Wasserläufe
gelangen lassen. Geschlossene Behälter in Nähe des Brandherdes mit Wassersprühnebel
kühlen.
Geeignet:
Besondere vom Stoff oder Gemisch
ausgehende Gefahren:
Hinweise für die Brandbekämpfung:
Bei kleinen Bränden:
Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen,
Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren:
Umweltschutzmaßnahmen:
Methoden und Material für Rückhaltung und
Reinigung:
Verweis auf andere Abschnitte:
ABSCHNITT 7
Bitte halten Sie das Gefäß, das Etikett oder das Sicherheitsdatenblatt bereit, wenn Sie das
Toxikologische Informationszentrum der einen Arzt anrufen, oder wenn Sie einen Arzt zu
einer Behandlung aufsuchen.
Betroffene an die frische Luft bringen. Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand
künstliche Beatmung einleiten. Betroffenen warm und ruhig lagern. Sofort einen Arzt oder ein
Behandlungszentrum für Vergiftungen verständigen.
Beschmutzte, getränkte Kleidungsstücke sofort ausziehen. Sofort mit viel Wasser abwaschen. Bei andauernder Hautreizung einen Arzt benachrichtigen. Beschmutzte Kleidung
vor Wiedergebrauch waschen.
Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den Augenlidern.
Kontaktlinsen entfernen. Eine sofortige ärztliche Betreuung ist notwendig.
Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung bzw. Etikett vorzeigen.
KEIN Erbrechen herbeiführen.
Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Löschmittel:
ABSCHNITT 6
Seite 2/6
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Beschreibung der Erste-Hilfe Maßnahmen:
Allgemein:
ABSCHNITT 5
Sicherheitsdatenblatt
Für ausreichende Lüftung sorgen. Augen- und Hautkontakt sowie Inhalation vermeiden. Ggf.
Rutschgefahr beachten. (Siehe auch Schutzmaßnahmen unter Abschnitt 7 und 8).
Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies ohne Gefahr möglich ist. Nicht
in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen lassen.
Auslaufendes Material mit nicht brennbarem, absorbierendem Material (z.B. Sand, Erde,
Kieselgur, Vermiculit) eindämmen und aufnehmen. Anschließend in Behälter geben zur
Entsorgung gemäß lokalen/nationalen gesetzlichen Bestimmungen. (Siehe Abschnitt 13). Bei
der Verunreinigung von Gewässern oder der Kanalisation die zuständigen Behörden
benachrichtigen.
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7. Informationen zur persönlichen
Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8. Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
Handhabung und Lagerung
Handhabung
Schutzmaßnahmen zur sicheren
Handhabung:
Hinweise zum Brand- u. Explosionsschutz:
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Bei der Arbeit nicht essen, trinken und
rauchen. Persönliche Schutzausrüstung – Siehe Abschnitt 8.
Die im Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten.
Keine besonderen Brandschutzmaßnahmen erforderlich. (Siehe auch Abschnitt 5)
Lagerung
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Zusammenlagerungshinweise:
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Lagerklasse:
Spezifische Endanwendungen:
sr/KS/5105/02/pdf/OO
Nur im Originalbehälter lagern. Keine besonderen Lagerungsbedingungen erforderlich.
Behälter dicht geschlossen an einem trockenen, kühlen und gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Pflanzenschutzmittel sind so zu lagern, als wären sie in WGK 3 eingestuft.
Lagertemperatur: 0-35°C
Physikalisch und chemisch stabil während mindestens 2 Jahren, wenn das Produkt in
verschlossenem Originalgebinde bei Raumtemperatur aufbewahrt wird.
LGK 10 (Brennbare Flüssigkeiten)
Herbizid
Produkt: Unkrautentferner Herbox
ABSCHNITT 8
Sicherheitsdatenblatt
Seite 3/6
Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung
Zu überwachende Parameter
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
CAS-Nr.:
Bezeichnung:
Arbeitsplatzgrenzwert:
Glyphosat
10 mg/m³
(Messwert: 8h TWA / Quelle: Syngenta)
Zusätzliche Hinweise:
Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen und Tabellen.
AGW = Arbeitsplatzgrenzwert. E = einatembare Fraktion, A = Alveolengängige Fraktion. | Spb.-Üf. = Spitzenbegrenzung – Überschreitungsfaktor (1 bis 8) und Kategorie
(I, II) für Kurzzeitwerte. ''= ='' = Momentanwert. Kategorie (I) = Stoffe bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe, (II) =
Resorptiv wirksame Stoffe. | BGW = Biologischer Grenzwert. Probennahmezeitpunkt: a) keine Beschränkung, b) Expositionsende, bzw. Schichtende, c) bei
Langzeitexpostion: nach mehreren Schichten vorangegangenen Schichten, d) vor nachfolgender Schicht, e) nach Expositionsende .... Stunden. | Sonstige Angaben:
ARW = Arbeitsplatzrichtwert, H = hautresorptiv. Y = Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung von AGW und BGW nicht befürchtet werden. Z = Ein Risiko
der Fruchtschädigung kann auch bei Einhaltung des AGW und des BGW nicht ausgeschlossen werden (s. TRGS 900). DFG = Deutsche Forschungsgemeinschaft (MAKKommission). AGS = Ausschuss für Gefahrstoffe.
Begrenzung und Überwachung der
Exposition:
Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung
technischer Anlagen:
Empfohlene Überwachungsverfahren:
Technische Maßnahmen und die Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren haben Vorrang vor dem Einsatz
persönlicher Schutzausrüstungen.
Keine weiteren Angaben siehe unten „Technische Schutzmaßnahmen“ und Abschnitt 7.
Raumluftüberwachung zur Ermittlung der Wirksamkeit der Lüftung und/oder der Notwendigkeit für die
Verwendung von Atemschutzgeräten unter Beachtung der DIN EN 689.
(„Arbeitsplatzatmosphäre: Anleitung zur Ermittlung der inhalativen Exposition gegenüber chemischen Stoffen zum Vergleich von Grenzwerten und Mess-Strategie“).
Persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung ist in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen.
Nachfolgende Empfehlungen bezüglich der Überwachung der Exposition/persönlicher Schutzausrüstung
beziehen sich auch auf die Herstellung, Formulierung und Abfüllung des Produkts. Die Verwendung von
technischen Maßnahmen sollte immer Vorrang vor persönlicher Schutzausrüstung haben.
Allgemein:
Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken oder rauchen. Von Nahrungsmitteln, Getränken oder
Futtermitteln fernhalten. Auf größte Sauberkeit im Arbeitsbereich achten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Verunreinigte Kleidung vor Wiederbenutzung waschen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Die im Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten.
Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig. Atemschutz nur bei Aerosol- oder
Nebelbildung. (Ein Atemgerät mit Partikelfilter kann erforderlich sein bis wirksame technische
Maßnahmen installiert sind.) Partikelfiltrierende Einwegmaske DIN 149 mit Filter FFP2.
Allgemeine Schutzund Hygienemaßnahmen:
Atemschutz:
Das Tragen von Atemschutz, mit Ausnahme von belüfteten Hauben/Helmen, darf keine ständige Maßnahme sein. Die
Tragezeitbegrenzung ist durch eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung unter Einbeziehung eines Arbeitsmediziners zu ermitteln. Dabei ist die BGR 190 zu berücksichtigen.
Chemikalienbeständige Schutzhandschuhe nach EN 374
Handschuhe gemäß den Arbeitsanforderungen wählen.
Handschutz:
Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt/den Stoff/die Zubereitung sein. Aufgrund
fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt/die Zubereitung/das
Chemikaliengemisch abgegeben werden. Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten,
Permeationsraten und der Degradation.
Handschuhmaterial: Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren
Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine Zubereitung aus
mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialien nicht vorausberechenbar und muss deshalb
vor dem Einsatz überprüft werden.
Durchdringungszeit des Handschuhmaterials: Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren
und einzuhalten.
Augenschutz:
Körperschutz:
Vorsichtsmaßnahmen nach der Arbeit:
Hinweise und Auflagen des Bundesamtes
für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zum Schutz des Anwenders:
ABSCHNITT 9
Dichtschließende Schutzbrille gemäß EN 166.
Werksspezifische Augenschutzregeln befolgen.
Geeignete Arbeitsschutzkleidung (z.B. Overall aus dichtgewobenem Baumwoll- oder
Kunstfasergewebe. Arbeitsschuhe oder Stiefel. Haut- und Körperschutz gemäß den
Arbeitsanforderungen wählen.
Nach Arbeitsende Hände und gegebenenfalls betroffene Hautpartien gründlich waschen.
Kleidung wechseln. Gesamte Schutzausrüstung gründlich reinigen. Verschmutzte Geräte/
Gegenstände gründlich mit Sodalösung oder Seifenwasser reinigen. Siehe auch Gebrauchsanleitung/Etikett.
Für die bestimmungsgemäße Handhabung und Anwendung - siehe auch Gebrauchsanleitung
/Etikett. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im
Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des
Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
Physikalische und chemische Eigenschaften
Angaben zu den grundlegend physikalischen und chemischen Eigenschaften
Erscheinungsbild
Aggregatzustand:
flüssig
pH-Wert bei 25°C:
Schmelzpunkt / Schmelzbereich:
Siedepunkt / Siedebereich:
Flammpunkt:
Zündtemperatur:
sr/KS/5105/02/pdf/OO
Farbe:
hellbraun / dunkelbraun
6,8
Keine Daten verfügbar.
Keine Daten verfügbar.
>104
Keine Daten verfügbar.
Geruch: schwach süßlich
Geruchsschwelle: Keine Daten verfügbar.
°C
°C
°C
Produkt: Unkrautentferner Herbox
Entzündlichkeit (fest, gasförmig):
Zersetzungstemperatur:
Selbstentzündungstemperatur:
Oxidierende Eigenschaften:
Explosionsgefahr:
Untere Explosionsgrenze:
Obere Explosionsgrenze:
Dampfdruck bei 20°C:
Dichte bei 20°C:
Verdampfungsgeschwindigkeit:
Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln:
Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser):
Viskosität - kinematisch:
Viskosität - dynamisch:
Sicherheitsdatenblatt
Seite 4/6
Keine Daten verfügbar.
Keine Daten verfügbar.
EU-VOC:
Nicht oxidierend. (nicht brandfördernd)
Nicht explosiv.
Keine Daten verfügbar.
Vol. %
Keine Daten verfügbar.
Vol. %
Keine Daten verfügbar.
1,268
g/cm³
Keine Daten verfügbar.
Keine Daten verfügbar.
Keine Daten verfügbar.
Keine Daten verfügbar.
71
mPa.s bei 20°C
50
mPa.s bei 40°C
Keine Daten verfügbar.
g/l
Sonstige Angaben:
Oberflächenspannung:
42,6 mN/m
ABSCHNITT 10
Stabilität und Reaktivität
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. Siehe unten.
Stabil bei Verwendung unter Normalbedingungen.
Keine gefährlichen Reaktionen, wenn die Vorschriften/Hinweise für Lagerung und Umgang
beachtet werden.
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Es sind keine Substanzen bekannt, die zur Bildung gefährlicher Stoffe oder zu thermischen
Reaktionen führen können.
Bei Verbrennung oder thermischer Zersetzung entstehen toxische und reizende Dämpfe.
Reaktivität:
Chemische Stabilität:
Möglichkeit gefährlicher Reaktionen:
Thermische Zersetzung:
Zu vermeidende Bedingungen:
Unverträgliche Materialien:
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
ABSCHNITT 11
Toxikologische Angaben
Angaben zu toxikologischen Wirkungen:
Akute Toxizität
Oral LD50
Dermal LD50
Inhalativ LC50/4h
> 5000 mg/kg (Ratte / weiblich)
> 5000 mg/kg (Ratte / beide Geschlechter)
> 5,12 mg/l (Ratte / beide Geschlechter, abgeleitet von vergleichbarer Zubereitung)
Schwach reizend (Kaninchen).
Schwach reizend (Kaninchen).
Bühler Test: Nicht hautsensibilisierend in Tierversuchen (Meerschweinchen).
Glyphosat-diammonium: Zeigte keine erbgutverändernde Wirkung im Tierversuch.
Glyphosat-diammonium: Zeigte keine krebserzeugende Wirkung im Tierversuch.
D-Glucopyranose, oligo-meric, decyl octyl glycosides:
Nicht als krebserzeugendes Produkt für den
Menschen einstufbar.
Glyphosat-diammonium: Zeigte keine fruchtschädigende Wirkung im Tierversuch.
Glyphosat-diammonium: Tierversuche zeigten keine reproduktionstoxische Effekte.
D-Glucopyranose, oligo-meric, decyl octyl glycosides: Keine Reproduktionstoxizität.
Glyphosat-diammonium: In Prüfungen der chronischen Toxizität wurden keine schädlichen
Wirkungen beobachtet.
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut:
Schwere Augenschädigung/-reizung:
Sensibilisierung der Atemwege/Haut:
Keimzell-Mutagenität:
Karzinogenität:
Teratogenität:
Reproduktionstoxizität:
STOT – RE:
ABSCHNITT 12
Umweltbezogene Angaben
Toxizität
Aquatische Toxizität
Bemerkung:
LC50/96h (Fische)
EC50/48h (Wirbellose Wassertiere)
EbC50/72h (Wasserpflanzen)
ErC50/72h
800 mg/l [Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss)]
160 mg/l [Großer Wasserfloh (Daphnia Magna)]
140 mg/l [Grünalge (Desmodesmus subspicatus)]
320 mg/l [Grünalge (Desmodesmus subspicatus)]
Persistenz und Abbaubarkeit:
Verhalten in Umweltkompartimenten
Bioakkumulationspotential:
Mobilität im Boden:
Ökotoxische Wirkungen
Wassergefährdungsklasse:
Ergebnis der PBT- und vPvB-Beurteilung:
sr/KS/5105/02/pdf/OO
Gemäß Testresultaten mit ähnlichen
Gemäß Testresultaten mit ähnlichen
Gemäß Testresultaten mit ähnlichen
Gemäß Testresultaten mit ähnlichen
Produkten.
Produkten.
Produkten.
Produkten.
Biologische Abbaubarkeit:
Glyphosat-diammonium:Keine Informationen vorhanden.
Stabilität im Wasser:
Glyphosat-diammonium:Abbau-Halbwertzeit: 302 d / Persistenz im Wasser.
Stabilität im Boden:
Glyphosat-diammonium: Abbau-Halbwertzeit: 1.4 – 19 d / Nicht persistent im
Boden.
Keine Informationen verfügbar.
Glyphosat-diammonium: Glyphosate ist/sind unbeweglich im Boden.
Pflanzenschutzmittel sind so zu lagern, als wären sie in WGK 3 eingestuft.
Diese Substanz ist nicht persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT)
Diese Substanz ist nicht sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB).
Glyphosat-diammonium:
Produkt: Unkrautentferner Herbox
Sicherheitsdatenblatt
Seite 5/6
Diese Substanz ist nicht persistent, bioakkumulierbar
und toxisch (PBT) Diese Substanz ist nicht sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB).
Die Einstufung des Produktes basiert auf der Summierung der Konzentrationen der
eingestuften Komponenten.
Siehe Gebrauchsanleitung bzw. Etikett.
D-Glucopyranose, oligo-meric, decyl octyl glycosides:
Weitere Angaben:
Anwendungsbestimmungen und Auflagen
des Bundesamtes für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit:
ABSCHNITT 13
Hinweise zur Entsorgung
Verfahren der Abfallbehandlung
Keine stehenden oder fließenden Gewässer mit Chemikalie oder Verpackungsmaterial
verunreinigen. Abfälle nicht in den Ausguss schütten. Die Wiederverwertung (Recycling) ist,
wenn möglich, der Entsorgung oder Verbrennung vorzuziehen. Ist eine Wiederverwertung
nicht möglich, unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgen.
Leere Behälter nicht wieder verwenden.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der
Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
02 01 08
Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft, die gefährliche Stoffe enthalten.
Empfehlung – Produkt:
Verunreinigte Verpackungen:
Abfallschlüssel gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV):
20 01 19
ABSCHNITT 14
Pestizide
Angaben zum Transport
Landtransport ADR/RID
UN-Nummer:
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Transportgefahrenklassen:
Verpackungsgruppe:
Etiketten:
Umweltgefahren:
Tunnelbeschränkungscode:
UN3082
UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G.
(GLYPHOSATE DIAMMONIUM)
9
III
9
Umweltgefährdend
E
Seeschiffstransport IMDG
UN-Nummer:
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Transportgefahrenklassen:
Verpackungsgruppe:
Etiketten:
Umweltgefahren:
UN3082
ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, LIQUID, N.O.S.
(GLYPHOSATE DIAMMONIUM)
9
III
9
Meeresschadstoff
Lufttransport ICAO-DGR
UN-Nummer:
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Transportgefahrenklassen:
Verpackungsgruppe:
Etiketten:
UN3082
ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, LIQUID, N.O.S.
(GLYPHOSATE DIAMMONIUM)
9
III
9
Transport / weitere Angaben:
-
UN „Model Regulation“:
Besondere Vorsichtshinweise für
Keine.
den Verwender:
Massengutbeförderung gemäß
Nicht anwendbar.
Anhang II des MARPOLÜbereinkommens 73/78 und gemäß
IBC-Code:
ABSCHNITT 15
Rechtsvorschriften
Vorschriften zur Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz / spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Vorschriften
Sonstige Hinweise:
Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung:
Wassergefährdungsklasse:
Zusätzlicher Hinweis:
sr/KS/5105/02/pdf/OO
Das Produkt ist nach Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) zugelassen.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist Gebrauchsanleitung einzuhalten. Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig.
GP-Nr. 005079-00/012
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche nach § 22 Jugendarbeitsschutzgesetz
(JArbSchG) sowie werdende und stillende Mütter nach §§ 4 und 5 Verordnung zum Schutz
der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) beachten.
Pflanzenschutzmittel sind so zu lagern, als wären sie in WGK 3 eingestuft.
Es muss ausgeschlossen werden, dass Pflanzenschutzmittel in Gewässer gelangen. Sie Sind
deshalb entsprechend den Sicherheitsanforderungen zu lagern, wie sie für Stoffe der WGK 3
zu erfüllen sind.
Produkt: Unkrautentferner Herbox
Stoffsicherheitsbeurteilung:
ABSCHNITT 16
Sicherheitsdatenblatt
Seite 6/6
Das Gemisch wurde keiner Sicherheitsbeurteilung unterzogen.
Sonstige Angaben
Die in diesem SDB enthaltenen Informationen gelten ausschließlich für die Produkte, auf die sich dieses Blatt bezieht. Die obigen Informationen
haben wir nach unserem besten Wissen zum Zeitpunkt der Herausgabe zur Verfügung gestellt. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit bzw.
Fehlerfreiheit erhoben, die obige Information darf daher nur als Richtlinie betrachtet werden. Vorschriften sind in eigener Verantwortung zu
beachten. Nicht ausgefüllte Rubriken beruhen darauf, dass die Daten nicht bekannt sind bzw. dass Erfahrungen nicht vorliegen. Die Firma
übernimmt keine Haftung und kann nicht für Schäden, die durch den Umgang oder Kontakt mit dem obigen Produkt entstanden sind,
verantwortlich gemacht werden. Wenn das Produkt in anderen Zubereitungen, Formulierungen oder Mischungen verwendet wird, muss sich der
Anwender notwendigerweise vergewissern, ob sich die Klassifizierungen der Gefahren geändert haben. Die Aufmerksamkeit des Benutzers wird
darauf gezogen, dass andere Gefahren entstehen können, wenn das Produkt für andere Zwecke verwendet wird als für diejenigen, für die es
empfohlen wurde. In solchen Fällen könnte eine erneute Bewertung nötig sein und sollte von dem Benutzer durchgeführt werden. Dieses SDB
sollte nur dahingehend verwendet und reproduziert werden, dass die notwendigen Maßnahmen in Bezug auf Gesundheitsschutz und Sicherheit
bei der Arbeit ergriffen werden können. Es fällt unter den Verantwortungsbereich der Anwender, die gesamten in diesem Dokument enthaltenen
Informationen an (eine) nachfolgende Person(en) weiterzuleiten, die auf irgendeine Art und Weise mit diesem Produkt in Kontakt
kommt/kommen, es handhabt/handhaben oder verwendet/verwenden. Es sollte überprüft werden, ob die im SDB zu Verfügung gestellten
Informationen angemessen sind, bevor sie an Kunden / Personal weitergeleitet werden.
Hinsichtlich erforderlicher Schutzausrüstung verweisen wir auf unsere Produkte aus dem Bereich „Technolit Arbeitssicherheit“.
Gefahrenhinweise auf die in Abschnitt 2 und 3 Bezug genommen wird
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
H318
Verursacht schwere Augenschäden.
H411
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Gemäß Richtlinie 67/548/EWG:
R41
Gefahr ernster Augenschäden.
R51/53
Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Abkürzungen und Akronyme:
Acute Tox. 4
Acute toxicity, hazard category 4
ADR
Accord européen sur le transport des marchandises Dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of
Dangerous Goods by Road)
Aquatic Acute 1
Hazardous to the aquatic environment – acute hazard category 1
Aquatic Chronic 2
Hazardous to the aquatic environment – chronic hazard, category 2
Aquatic Chronic 3
Hazardous to the aquatic environment – chronic hazard, category 3
Asp. Tox. 1
Aspiration hazard, hazard category 1
CAS
Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society)
EINECS
European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances
ELINCS
European List of Notified Chemical Substances
Eye Dam. 1
Serious eye damage/eye irritation, hazard category 1
Eye Irrit. 2
Serious eye damage/eye irritation, hazard category 2
Flam. Aerosol 1
Flammable aerosols, hazard category 1
Flam. Gas 1
Flammable gases, hazard category 1
Flam. Liq. 2
Flammable liquid, hazard category 2
GHS
Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals
IATA
International Air Transport Association
ICAO
International Civil Aviation Organization
IMDG
International Maritime Code for Dangerous Goods
LC50
Lethal concentration, 50 percent
LD50
Lethal dose, 50 percent
PBT
Substances that are potentially persistent, bioaccumulative and toxic
Press. Gas
Gases under pressure: Compressed gas
RID
Reglement internationale concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the International
Transport of Dangerous Goods by Rail)
Skin Irrit. 2
Skin corrosion/irritation, hazard category 2
Skin Sens. 1
Skin sensitization, hazard category 1
STOT SE 3
Specific target organ toxicity – single exposure, hazard category 3
VOC
Volatile organic compounds
vPvB
Substances that are potentially very persistent and very bioaccumulative
Mit Erscheinen dieses Sicherheitsdatenblattes werden alle vorhergehenden Sicherheitsdatenblätter für dieses Produkt ungültig.
* Daten gegenüber Vorversion geändert [(*) - Unterpunkt / ** Abschnitt komplett geändert]
Dieses SDB entspricht formal der EG-Verordnung Nr. 1907/2006.
Inhaltliche Angaben, die nach dieser Verordnung notwendig sind/werden, werden in der vorgegebenen Zeit und nach Kenntnis der erforderlichen
Informationen nachgetragen bzw. ergänzt.
sr/KS/5105/02/pdf/OO