Aushilfe / Küchenhelfer m/w (Minijob)

Stellenausschreibung
Die gpe gGmbH Mainz - Gesellschaft für psychosoziale Einrichtungen in Mainz und Umgebung - ist als
mittelständischer sozialer Dienstleister mit zurzeit 270 MitarbeiterInnen im Bereich der medizinischen,
sozialen und beruflichen Rehabilitation und Integration von Menschen mit vorwiegend psychischer Erkrankung
und Behinderung tätig. Die Leistungen unserer Dienste und Einrichtungen sind in hohem Maße
kundenorientiert. Das schließt das positive und innovative Reagieren auf die neuen Herausforderungen sozialer
Arbeit ein.
„Die Zukunft soll man nicht voraussehen wollen, sondern möglich machen“.
In diesem Sinne bieten wir unseren Mitarbeitern familienfreundliche Arbeitsbedingungen mit flexiblen
Arbeitszeiten, variablen Wiedereinstiegsmöglichkeiten nach der Familienzeit und eine Personalpolitik, die sich
auf die unterschiedlichen Lebensphasen unserer Mitarbeiter einstellt.
Zur Unterstützung der Küchenabläufe in unserer INN-Küche im Hotel INNdependence und für die Rathauskantine
der Stadt Mainz suchen wir zum nächst möglichen Termin mehrere
Aushilfen / Küchenhelfer m/w
Kennziffer: GSCplus-43510-2015 001
(im Rahmen eines Minijobs)
Ihre Aufgaben:
-
vorbereitende Tätigkeiten
Spültätigkeiten
Bedienung der Kasse
Ihr Profil:
-
Zuverlässigkeit
Flexibilität
Freude an Teamarbeit
Kunden- und Serviceorientierung
Wir bieten eine sinnvolle und verantwortungsvolle Tätigkeit, ein engagiertes und kollegiales Team und der
Position entsprechende Bezahlung.
Für weitere Informationen stehen Ihnen Frau Meyer-Höflich unter der Nummer 06131 14429-14 und Herr
Brunswig unter der Nummer 06131 14429-17 zur Verfügung.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen baldmöglichst unter Angabe der Kennziffer GSCplus-43510-2015
001 - gern auch unter [email protected] - bis zum 10. Mai 2015 an die
gpe gGmbH Mainz – Gesellschaft für psychosoziale Einrichtungen Mainz und Umgebung
Personalabteilung
Galileo-Galilei Straße 9a
55129 Mainz
Wir bitten um Verständnis, dass wir die eingereichten Bewerbungsunterlagen nur mit einem beigelegten
Rückumschlag an Sie zurücksenden können.