Syzygy AG Bad Homburg v. d. Höhe WKN 510 480 / ISIN DE0005104806 Bekanntmachung gemäß § 122 Abs. 2, § 124 Abs. 1 S. 1 AktG Ergänzung zur Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung am 29. Mai 2015 Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 24. April 2015 wurde die ordentliche Hauptversammlung der Syzygy AG für den 29. Mai 2015, um 11.00 Uhr, im Vortragssaal der Deutschen Nationalbibliothek, Adickesallee 1, 60322 Frankfurt am Main, einberufen. Die DSBK Activate GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 53377, Geschäftsadresse Hanauer Landstraße 147, 60314 Frankfurt am Main, hat mit Schreiben vom 24. April 2015, beim Vorstand der Syzygy AG eingegangen am 24. April 2015, beantragt, folgende Gegenstände auf die Tagesordnung der am 29. Mai 2015 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Syzygy AG zu setzen und bekannt zu machen. 7. Beschlussfassung über die Abberufung von Herrn Thomas Strerath als Mitglied des Aufsichtsrats der Syzygy AG „Die DSBK Activate GmbH schlägt vor, zu beschließen: Das Mitglied des Aufsichtsrats Herr Thomas Strerath wird mit Wirkung zur Beendigung der am 29. Mai 2015 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Syzygy AG als Mitglied des Aufsichtsrats der Syzygy AG abberufen.“ 8. Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat „Der Aufsichtsrat der Syzygy AG setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 letzte Alternative, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen und besteht gemäß § 95 Abs. 1 AktG und § 6 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge für die von ihr zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats nicht gebunden. Für den Fall, dass die am 29. Mai 2015 stattfindende ordentliche Hauptversammlung der Syzygy AG gemäß dem vorstehend unterbreiteten Beschlussvorschlag das Mitglied des Aufsichtsrats Herrn Thomas Strerath als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft abberuft oder das Amt von Herrn Thomas Strerath als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft aus anderen Gründen spätestens mit Wirkung zur Beendigung der am 29. Mai 2015 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Syzygy AG endet, schlägt die DSBK Activate GmbH vor, zu beschließen: Herr Ralf Hering, wohnhaft in Düsseldorf, Principal Partner & CEO der HERING SCHUPPENER Unternehmensberatung für Kommunikation GmbH wird mit Wirkung ab der Beendigung der am 29. Mai 2015 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Syzygy AG für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung der Syzygy AG, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Syzygy AG gewählt. Die HERING SCHUPPENER Unternehmensberatung für Kommunikation GmbH ist ein verbundenes Unternehmen der WPP plc, die mittelbar mit rund 29,99% an der Syzygy AG beteiligt ist. Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Herr Hering hat keine Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Die persönlichen Voraussetzungen für die Wählbarkeit von Aufsichtsratsmitgliedern nach § 100 Abs. 1 und 2 AktG liegen bei Herrn Hering vor; die Satzung der Syzygy AG fordert keine weiteren persönlichen Voraussetzungen.“ Den Antrag begründet die DSBK Activate GmbH wie folgt: „Herr Thomas Strerath, CEO der Ogilvy & Mather Germany GmbH, eines verbundenen Unternehmens der WPP plc, deren Konzern („WPP-Konzern“) auch die DSBK Activate GmbH angehört, wurde zuletzt durch die ordentliche Hauptversammlung der Syzygy AG am 6. Juni 2014 ohne Bindung an einen Wahlvorschlag für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Syzygy AG gewählt. Herr Thomas Strerath wird zum 31. August 2015 aus der Ogilvy & Mather Germany GmbH ausscheiden. Aufsichtsratsmitglieder, die von der Hauptversammlung ohne Bindung an einen Wahlvorschlag gewählt worden sind, können von ihr vor Ablauf der Amtszeit gemäß § 103 Abs. 1 Satz 1 AktG abberufen werden. Mit Herrn Hering soll an Stelle von Herrn Strerath für eine Amtszeit, die der restlichen regulären Amtszeit von Herrn Strerath entspricht, ein neues Mitglied in den Aufsichtsrat der Syzygy AG gewählt werden; Herr Hering ist als Principal Partner & CEO bei der HERING SCHUPPENER Unternehmensberatung für Kommunikation GmbH, einem zum WPP-Konzern gehörenden Unternehmen, tätig. Herr Hering ist für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat zur Annahme des Amts bereit.“ Stellungnahme der Verwaltung Der Vorstand hat beschlossen, dem Ergänzungsverlangen der DSBK Activate GmbH stattzugeben, weil der Anteil der DSBK Activate GmbH am Grundkapital der Syzygy AG den Betrag von EUR 500.000,00 übersteigt. Die Beschlussvorlagen werden in der Hauptversammlung als zusätzliche Tagesordnungspunkte 7 und 8 abgehandelt. Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse http://ir.syzygy.net/ unter „Die Aktie“ und „Hauptversammlung“ bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. Bad Homburg v. d. Höhe, im April 2015 Syzygy AG Der Vorstand
© Copyright 2024