Ausschreibung der 1. und 2. Bundesligaturniere Jazz und Modern Dance für 2015 1. Bundesliga 7. März 2015 28. März 2015 25. April 2015 09. Mai 2015 21. März 2015 18. April 2015 16. Mai 2015 2. Mai 2015 30. Mai 2015 2. Bundesliga Süd 28. Febr. 2015 2. Bundesliga Nord-Ost/West 21. Febr. 2015 14. März 2015 RM Nord: 10. Mai oder 31. Mai 2015 RM Süd: 10. Mai oder 17. Mai 2015 Bewerbungen bis zum 1. September 2014 an den DTV Bundesbeauftragten JMD, Thorsten Süfke, Am Bergpfuhl 5, 12347 Berlin, E-Mail: [email protected] Erste Bundesliga Mindestvergütungen 1. Turnierleitung und Wertungsgericht a) Reisekosten: Bei (tlw.) Anreise mit einem PKW 0,25 € pro Fahrt-Km und Parkgebühren bis zu einem Höchstbetrag von 210,00 €, bei Anreise mit der Bahn Bahnfahrt 1. Klasse zuzüglich Zuschläge + Platzreservierung gegen Nachweis bis zu einem Höchstbetrag von 210,00 € oder Flug (Wochenendtarif) bis zu einem Höchstbetrag von 210,00 €. b) Aufenthaltskosten: Für 1 Nacht Hotelunterkunft (mindestens drei ***-Hotel) mit Frühstück (auch für eine Begleitung im Doppelzimmer), Transfer vom/zum nächstgelegenen Bahnhof/Flughafen, Verpflegung am Veranstaltungstag, 50,00 € Spesen, freier Eintritt zur Veranstaltung für eine Begleitung 2. Formationen a) Reisekosten pro Formation 0,30€ pro Entfernungs-km b) Aufenthaltskosten: Keine Zweite Bundesliga Nord-Ost/West und Süd-Ost Mindestvergütungen 1. Turnierleitung und Wertungsgericht a) Reisekosten: wie 1. Bundesliga b) Aufenthaltskosten: wie 1. Bundesliga 2. Formationen a) Reisekosten: Keine b) Aufenthaltskosten: Keine Mitglied im: Allgemeine Bestimmungen für 1. und 2. Bundesliga 1.) Ausweichtermine werden nicht berücksichtigt 2.) Vorschläge für die Turnierleitung müssen mit der Bewerbung benannt werden. 3.) Bodenbelag der Tanzfläche: Tanzboden (ohne Beschriftung und/oder Linien) 4.) In der Bewerbung sind anzugeben a) Veranstaltungsort b) Turnierbeginn Bankverbindung: Sparkasse Langen-Seligenst. BLZ 506 521 24 Kto. 34 00 52 98 Postbank Frankfurt am Main BLZ 500 100 60 Kto. 700 43 607 c) Größe und Belag der Tanzfläche d) Art der Veranstaltung e) Zuschauerfassungsvermögen f) Umkleidemöglichkeiten g) Eintrittspreisgestaltung h) ggf. bessere Vergütung als in der Ausschreibung gefordert 5.) Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist mit dem Pressesprecher des LTV und DTV abzustimmen. Auf allen Druckmedien ist das Logo von Tanzsport Deutschland prägnant zu platzieren. 6.) Bewerbungen für das jeweils vierte und letzte Turnier werden bevorzugt, wenn die Bereitschaft erklärt wird, am nächsten Tag (Sonntag) die entsprechende Regionalmeisterschaft Formationen JMD Jugend auszurichten (gem. den Bedingungen der separaten Ausschreibung). Leistungen für Sponsoren-Partner des DTV: Im Rahmen des Sponsoring-Konzepts sichert der DTV seinen Partnern in Abhängigkeit vom jeweiligen Partner-Status auch veranstaltungsbezogene Leistungen zu. Diese Leistungen sind von den Ausrichtern zu berücksichtigen und werden je nach Leistung mit den Ausrichtern vereinbart bzw. im Vorfeld der Veranstaltung abgestimmt. 1. VIP-Karten: Das für die DTV-Sponsoren evtl. erforderliche zusätzliche Kartenkontingent wird dem Ausrichter rechtzeitig mitgeteilt. Die über das DTV-Kontingent hinausgehenden Kartenwünsche und die damit verbundenen Kosten für Eintrittskarten bzw. VIP-Empfänge werden durch den DTV an den Ausrichter vergütet. 2. Weitere Leistungen: Sofern die DTV-Sponsoren weitere Leistungen während oder für die Veranstaltung in Anspruch nehmen möchten (z.B. Infostände, Bandenwerbung, Flyer, Steuartikel, Aufsteller, Anzeigen im Programmheft oder auf Eintrittskarten, Tischkarten) wird dies dem Ausrichter mitgeteilt und mit ihm abgestimmt. Evtl. anfallende Zusatzkosten gehen nicht zu Lasten des Ausrichters. Evtl. auftretende Interessenskollisionen mit Sponsoren des Ausrichters werden einvernehmlich geregelt. 3. Titelsponsoring: Für den Fall, dass Titelsponsoring vom DTV-Sponsor gewünscht wird, wird dies dem Ausrichter mitgeteilt. Evtl. auftretende Interessenskollisionen mit Sponsoren des Ausrichters werden einvernehmlich geregelt. 4. Namentliche Erwähnung von Sponsoren: Soweit der DTV mit den Sponsoren z.B. eine namentliche Nennung während der Veranstaltung vereinbart hat, muss diese Erwähnung durch den Turnierleiter erfolgen. Ebenso Einblendungen über Saalscreens, soweit vereinbart und technisch möglich. Der Ausrichter wird informiert, wenn eine namentliche Erwähnung erfolgen muss. Gebühren 1) Die Gebühren für die Übertragung der Rechte zur Durchführung der ausgeschriebenen Wettbewerbe richten sich nach der Finanzordnung des DTV. 2) Bei Rückgabe einer zugesprochenen Ausrichtung sind die dem Verband durch Neuausschreibung entstehenden Kosten in Höhe von 155 Euro zu erstatten. Mitglied im: Michael Eichert Bundesportwart Bankverbindung: Sparkasse Langen-Seligenst. BLZ 506 521 24 Kto. 34 00 52 98 Seite 2 von 2 Postbank Frankfurt am Main BLZ 500 100 60 Kto. 700 43 607
© Copyright 2024