Ausschreibung Bundesligaturniere JMD 2015 - Jazz

Ausschreibung der 1. und 2. Bundesligaturniere Jazz und Modern Dance für 2015
1. Bundesliga
7. März 2015
28. März 2015
25. April 2015
09. Mai 2015
21. März 2015
18. April 2015
16. Mai 2015
2. Mai 2015
30. Mai 2015
2. Bundesliga Süd
28. Febr. 2015
2. Bundesliga Nord-Ost/West
21. Febr. 2015
14. März 2015
RM Nord: 10. Mai oder 31. Mai 2015
RM Süd: 10. Mai oder 17. Mai 2015
Bewerbungen bis zum 1. September 2014 an den DTV Bundesbeauftragten JMD,
Thorsten Süfke, Am Bergpfuhl 5, 12347 Berlin, E-Mail: [email protected]
Erste Bundesliga
Mindestvergütungen
1.
Turnierleitung und Wertungsgericht
a) Reisekosten: Bei (tlw.) Anreise mit einem PKW 0,25 € pro Fahrt-Km und Parkgebühren bis zu
einem Höchstbetrag von 210,00 €, bei Anreise mit der Bahn Bahnfahrt 1. Klasse zuzüglich
Zuschläge + Platzreservierung gegen Nachweis bis zu einem Höchstbetrag von 210,00 € oder Flug
(Wochenendtarif) bis zu einem Höchstbetrag von 210,00 €.
b) Aufenthaltskosten: Für 1 Nacht Hotelunterkunft (mindestens drei ***-Hotel) mit Frühstück (auch
für eine Begleitung im Doppelzimmer), Transfer vom/zum nächstgelegenen Bahnhof/Flughafen,
Verpflegung am Veranstaltungstag, 50,00 € Spesen, freier Eintritt zur Veranstaltung für eine
Begleitung
2.
Formationen
a) Reisekosten pro Formation 0,30€ pro Entfernungs-km
b) Aufenthaltskosten: Keine
Zweite Bundesliga Nord-Ost/West und Süd-Ost
Mindestvergütungen
1.
Turnierleitung und Wertungsgericht
a) Reisekosten: wie 1. Bundesliga
b) Aufenthaltskosten: wie 1. Bundesliga
2.
Formationen
a) Reisekosten: Keine
b) Aufenthaltskosten: Keine
Mitglied im:
Allgemeine Bestimmungen für 1. und 2. Bundesliga
1.) Ausweichtermine werden nicht berücksichtigt
2.) Vorschläge für die Turnierleitung müssen mit der Bewerbung benannt werden.
3.) Bodenbelag der Tanzfläche: Tanzboden (ohne Beschriftung und/oder Linien)
4.) In der Bewerbung sind anzugeben
a) Veranstaltungsort
b) Turnierbeginn
Bankverbindung:
Sparkasse Langen-Seligenst.
BLZ 506 521 24
Kto. 34 00 52 98
Postbank Frankfurt am Main
BLZ 500 100 60
Kto. 700 43 607
c) Größe und Belag der Tanzfläche
d) Art der Veranstaltung
e) Zuschauerfassungsvermögen
f) Umkleidemöglichkeiten
g) Eintrittspreisgestaltung
h) ggf. bessere Vergütung als in der Ausschreibung gefordert
5.) Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ist mit dem Pressesprecher des LTV und DTV abzustimmen. Auf
allen Druckmedien ist das Logo von Tanzsport Deutschland prägnant zu platzieren.
6.) Bewerbungen für das jeweils vierte und letzte Turnier werden bevorzugt, wenn die Bereitschaft erklärt
wird, am nächsten Tag (Sonntag) die entsprechende Regionalmeisterschaft Formationen JMD Jugend
auszurichten (gem. den Bedingungen der separaten Ausschreibung).
Leistungen für Sponsoren-Partner des DTV:
Im Rahmen des Sponsoring-Konzepts sichert der DTV seinen Partnern in Abhängigkeit vom jeweiligen
Partner-Status auch veranstaltungsbezogene Leistungen zu. Diese Leistungen sind von den Ausrichtern
zu berücksichtigen und werden je nach Leistung mit den Ausrichtern vereinbart bzw. im Vorfeld der
Veranstaltung abgestimmt.
1. VIP-Karten:
Das für die DTV-Sponsoren evtl. erforderliche zusätzliche Kartenkontingent wird dem Ausrichter
rechtzeitig mitgeteilt. Die über das DTV-Kontingent hinausgehenden Kartenwünsche und die damit
verbundenen Kosten für Eintrittskarten bzw. VIP-Empfänge werden durch den DTV an den Ausrichter
vergütet.
2. Weitere Leistungen:
Sofern die DTV-Sponsoren weitere Leistungen während oder für die Veranstaltung in Anspruch nehmen
möchten (z.B. Infostände, Bandenwerbung, Flyer, Steuartikel, Aufsteller, Anzeigen im Programmheft oder
auf Eintrittskarten, Tischkarten) wird dies dem Ausrichter mitgeteilt und mit ihm abgestimmt. Evtl.
anfallende Zusatzkosten gehen nicht zu Lasten des Ausrichters. Evtl. auftretende Interessenskollisionen
mit Sponsoren des Ausrichters werden einvernehmlich geregelt.
3. Titelsponsoring:
Für den Fall, dass Titelsponsoring vom DTV-Sponsor gewünscht wird, wird dies dem Ausrichter mitgeteilt.
Evtl. auftretende Interessenskollisionen mit Sponsoren des Ausrichters werden einvernehmlich geregelt.
4. Namentliche Erwähnung von Sponsoren:
Soweit der DTV mit den Sponsoren z.B. eine namentliche Nennung während der Veranstaltung vereinbart
hat, muss diese Erwähnung durch den Turnierleiter erfolgen. Ebenso Einblendungen über Saalscreens,
soweit vereinbart und technisch möglich. Der Ausrichter wird informiert, wenn eine namentliche
Erwähnung erfolgen muss.
Gebühren
1) Die Gebühren für die Übertragung der Rechte zur Durchführung der ausgeschriebenen Wettbewerbe
richten sich nach der Finanzordnung des DTV.
2) Bei Rückgabe einer zugesprochenen Ausrichtung sind die dem Verband durch Neuausschreibung
entstehenden Kosten in Höhe von 155 Euro zu erstatten.
Mitglied im:
Michael Eichert
Bundesportwart
Bankverbindung:
Sparkasse Langen-Seligenst.
BLZ 506 521 24
Kto. 34 00 52 98
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Postbank Frankfurt am Main
BLZ 500 100 60
Kto. 700 43 607