Kienberger News - Gemeinde Kienberg

Kienberger News Ausgabe Ausgabe 157, März 2015
Kienberger News
Mitteilung der Einwohnerkontrolle
Aktuell wohnen 537 Personen in Kienberg
Per Februar 2015 waren in Kienberg 10 Personen auf Stellensuche, 8 waren arbeitslos.
Termine März 2015
27.
28.
28.
Generalversammlung
Baumpflanztag Besammlung 08.00 Uhr beim Hirschen
Einzug Gönnerbeitrag
Feldschützen
Gemeinde Kienberg
STV
Termine April 2015
09.
09.-11.
16.
18.
18.
22.
23.
24.
25.
26.
Hauskehricht / Sperrgut
Altmetall
Offener Mittagstisch
Blaskapellen-Gala
Binsenstuhl mit Pfiff
Grünabfuhr
Hauskehricht / Sperrgut
Generalversammlung
Kinder Kleider-und Spielzeugbörse
Sinneswanderung Buschberg
STV
Theaterfreunde
Elterngruppe
Wittnau
Öffnungszeiten über die Schulferien/Ostern
Die Gemeindekanzlei bleibt in der Kalenderwoche 14/2015 vom 30. März bis Ostermontag
6. April 2015 geschlossen. Ab dem 7. April sind wir gerne wieder für Sie da!
Seite 1 von 20
Kienberger News Ausgabe Ausgabe 157, März 2015
Gemeindeverwaltung
HUNDEMARKEN / HUNDEGEBÜHR 2015
Der Kanton Solothurn hat entschieden, per 2015 die Hundegebühr pro Hund um CHF 20.00 zu erhöhen.
Die Hundehalter werden gebeten, die Hundegebühr 2015 von CHF 120.00 bis spätestens Ende April
2015 auf der Gemeindeverwaltung zu entrichten.
BRINGEN SIE BITTE FOLGENDE UNTERLAGEN MIT:


Impfbüchli mit Mikrochipnummer
Nachweis für SKN 1 und 2 - Theorie- und Praxiskurs (wenn nötig gem. nachfolgendem Abschnitt
„Sachkundennachweis“)
SACHKUNDENNACHWEIS
Die Tierschutzverordnung (TSchV) schreibt eine Aus- und Weiterbildung (Sachkundennachweis; SKN) für
Tierhalterinnen und Tierhalter vor.
Für Hundehaltende gilt somit:
1.
Vor dem Erwerb eines Hundes ist ein Sachkundennachweis (SKN 1) über Hundehaltung zu
erbringen (Art. 68 Abs. 1 TSchV); Ausnahme: Wenn es sich nicht um den ersten selbstgehaltenen
Hund handelt.
2.
Innerhalb eines Jahres nach Erwerb des Hundes ist durch die Absolvierung des
Sachkundennachweises (SKN 2) der Nachweis zu erbringen, dass der Hund kontrolliert geführt
werden kann (Art. 68 Abs. 2 TSchV). Dies gilt auch für Hundehalter, die sich nach dem
01.09.2010 einen neuen Hund angeschafft haben. Hierfür gibt es keine Ausnahmen.
KENNZEICHNUNG UND REGISTRIERUNG
Alle meldepflichtigen Hunde müssen durch einen Tierarzt oder eine Tierärztin mit einem Mikrochip
gekennzeichnet und in der Datenbank „ANIS“ registriert werden. Der Registrierungsnachweis der ANISDatenbank oder die Bestätigung der Registrierung des Tierarztes (Heimtierpass) ist der Gemeinde bei der
Zahlung der Hundesteuer vorzuweisen. Handgeschriebene Zettel mit der Chipnummer können nicht
akzeptiert werden.
MELDEPFLICHT
Wer einen mehr als drei Monate alten Hund hält, hat diesen der Gemeindeverwaltung mit Angabe der
Mikrochipnummer zur Aufnahme in die Bezugsliste anzumelden. Ebenso sind die Weitergabe oder der
Tod des Hundes zu melden.
BEWILLIGUNGSPFLICHT
Hunde der folgenden Rassen (mit Abstammungsnachweis) dürfen nur mit Bewilligung des Kantons
erworben, gehalten, gezüchtet und/oder gehandelt werden: BULLTERRIER, STAFFORDSHIRE BULL TERRIER,
AMERICAN STAFFORDSHIRE TERRIER, AMERICAN PIT BULL TERRIER (PIT BULL), ROTTWEILER, DOBERMANN,
DOGO ARGENTINO UND FILA BRASILEIRO. Halter eines Hundes erwähnter Rassen haben uns bei der
Zahlung der Hundesteuer die kantonalen Bewilligungsdokumente vorzuweisen.
Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme
Gemeindeverwaltung Kienberg
Seite 2 von 20
Kienberger News Ausgabe Ausgabe 157, März 2015
Gemeindeverwaltung
Seniorenanlass
Der Seniorenanlass findet dieses Jahr am Mittwoch, 27. Mai 2015 statt und geht Richtung
Blapbach. Bitte reservieren Sie sich den Termin schon heute in Ihrer Agenda. Die Einladungen
folgen persönlich per Post.
Pass und Identitätskarte
Falls Sie ins Ausland reisen, prüfen Sie bitte rechtzeitig vor den Ferien, ob Ihre Reisedokumente
noch gültig sind. Die Einwohner und Einwohnerinnen werden ausdrücklich darauf aufmerksam
gemacht, dass die Ausstellung einzelner Ausweise nicht beschleunigt werden kann. Die
Ausstellung erfolgt nach Eingang der Anträge beim Ausweiszentrum. Für den Antrag eines
Passes oder eines Kombi-Antrages (Pass 10 und ID) beim Ausweiszentrum ist eine vorgängige
Terminvereinbarung erwünscht unter Telefon 032 627 63 70 oder [email protected].
Für die Erfassung der biometrischen Daten ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Die Frist
für die Zustellung des Ausweises beträgt 10 Arbeitstage ab Genehmigung des Antrages durch
die zuständige Behörde. Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter:


www.so.ch/verwaltung/departement-des-innern/migrationsamt/ausweiszentrum
und www.schweizerpass.ch
Für den Antrag einer Identitätskarte müssen Sie persönlich bei der Einwohnerkontrolle
vorsprechen und Ihre alte Identitätskarte sowie ein aktuelles Foto (farbig oder schwarz/weiss)
mitbringen. Auch Kinder ab dem 7. Lebensjahr müssen mit einem Elternteil persönlich
vorbeikommen. Die Frist für die Zustellung des Ausweises beträgt ca. 10 Arbeitstage. Die
Ausstellungsgebühren sind am Schalter bar zu bezahlen. Bitte beachten Sie die strengen
Fotokriterien. Mehr Infos unter www.schweizerpass.ch. Personen, die mit einem abgelaufenen
Ausweis unterwegs sind, reisen auf eigenes Risiko!
Baumpflanztag
Baumpflanztag der Gemeinde Kienberg
Wann:
Samstag, 28. März 2015
Besammlung:
8.00 Uhr beim Rest. Hirschen
(der Transport ist organisiert)
Ausrüstung:
Gute wetterfeste Kleidung
Verpflegung:
Znüni und Mittagessen für alle Helfer gratis
Der Gemeinderat und die Forstkommission freuen sich auf eine zahlreiche Beteiligung und
danken allen Helferinnen und Helfern schon im Voraus.
Seite 3 von 20
Kienberger News Ausgabe Ausgabe 157, März 2015
Vom Tisch des Gemeinderates
Die Bewohner der Hübelistrasse 26 sind eingezogen.
Da die Einschulung von fremdsprachigen Kindern für die Gemeinde finanziell nicht tragbar ist,
konnte keine passende Familie für das Haus gefunden werden. Aus diesem Grund wurde nach
zwei monatiger Suche vom Kanton bestimmt, dass auf die gestellte Bedingung der Gemeinde
keine Rücksicht genommen werden kann und die Liegenschaft anderweitig belegt werden muss.
Wir heissen die neuen Bewohner herzlich willkommen und wünschen ihnen, dass sie sich in
unserer Gemeinde gut einleben.
Ihr Gemeindepräsident
Roger Meier
Feuerungskontrolle in Kienberg
Die eidgenössische Luftreinhalteverordnung schreibt eine regelmässige Kontrolle der Feuerungsanlagen von Oel, Gas und Holz vor. Damit soll die Abgabe übermässiger Luftschadstoff Emissionen vermieden werden.
Ab März 2015 werden alle Oelfeuerungen in der Gemeinde Kienberg gemessen. Auch werden
visuelle Kontrollen von Holzfeuerungsanlagen durchgeführt.
Die Hausbesitzer werden vorher schriftlich oder mündlich informiert, wann die Messung, Kontrolle
stattfindet. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung:
Hans Wittwer
Kaminfegermeister, Feuerungskontrolleur, Brandschutzfachmann
4655 Stüsslingen
Tel. 079 415 77 38 / E-Mail: [email protected]
Unterstützung bei der Steuererklärung?
Unterstützung bei der Steuererklärung

Sie wünschen Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung?

Unsere fachkundigen Mitarbeiter kommen gerne zu Ihnen nach Hause und erledigen die Arbeiten.

Dieses Angebot richtet sich an Personen im AHV-Alter.
Nehmen Sie Kontakt auf mit der Fachstelle für Altersfragen: Olten/Gösgen 062 287 10 20
[email protected]
www.so.pro-senectute.ch
Seite 4 von 20
Kienberger News Ausgabe Ausgabe 157, März 2015
Gemeindeverwaltung
ZEUGENAUFRUF
Zeitungsbrand beim Bushüsli
In der Nacht vom Samstag 28.02. auf Sonntag 01.03.2015
wurden die Zeitungen, welche im Bushüsli deponiert worden
sind, von jemandem angezündet.
Falls es Zeugen zu diesem Vorfall gibt bitten wir diese, sich unbedingt bei unserer
Gemeindeverwaltung zu melden unter
062 844 24 34 oder [email protected]
Vielen Dank für die Mithilfe!
Seite 5 von 20
Kienberger News Ausgabe Ausgabe 157, März 2015
Gemeindeverwaltung
Seite 6 von 20
Kienberger News Ausgabe Ausgabe 157, März 2015
Gemeindeverwaltung
Wichtige Information betreffend Litteringbussen
Das Liegenlassen von Abfällen im öffentlichen Raum (Littering) ist für viele ein grosses Ärgernis.
Bisher wurden die Täterinnen und Täter vor allem mit Prävention dazu ermuntert, sich besser zu
benehmen. Obwohl Littering strafbar ist, konnte die Polizei höchstens mit aufwändigen
Strafverfahren dagegen vorgehen. Ab sofort geht es einfacher: Wer jetzt erwischt wird, erhält
direkt vor Ort eine Geldstrafe.
Die Hintergründe
Wie verschiedene Studien zeigen, befürwortet eine Mehrheit der Bevölkerung Geldbussen gegen
das so genannte Littering. Sie sind ein einfaches Gegenmittel und verursachen nur geringe
Kosten. Die Bussen ergänzen bestehende vorbeugende Massnahmen. Sie dienen als
repressives Werkzeug, wenn die Abfallsünder auf die Sensibilisierung nicht ansprechen.
Ausserdem wirkt schon das Wissen um mögliche Bussen abschreckend. Bereits 2004 hat
deshalb der Kantonsrat des Kantons Solothurn den Regierungsrat aufgefordert, «... einen
Ordnungsbussenkatalog zur kantonalen Abfallverordnung zu erlassen und die Polizeiorgane mit
der Bussenerhebung zu ermächtigen». Das zuständige Amt für Umwelt AfU ist daraufhin aktiv
geworden. Zuerst wurde im Rahmen eines mehrjährigen Massnahmenplanes das Problem mit
diversen Präventionskampagnen bekämpft. Zudem wird seit 2008 in den Schulen der durch die
KEBAG und die KELSAG finanzierte Abfallunterricht kostenlos angeboten. Nachdem dann erste
Erfahrungen mit Ordnungsbussen aus anderen Kantonen vorlagen, prüfte das AfU dieses
Vorgehen auch für den Kanton Solothurn.
Die gesetzliche Grundlage
Im neuen Gesetz über Wasser, Boden und Abfall (GWBA) ist nun die gesetzliche Grundlage zur
Einführung von Litteringbussen geschaffen worden. Seit 2010 kann die Polizei ertappte Sünder
unmittelbar büssen, also vor Ort und ohne Zeitverzögerung durch ein langwieriges
Gerichtsverfahren. In § 170 des GWBA wird der Regierungsrat ermächtigt, eine Liste der
Übertretungen aufzustellen, welche durch Ordnungsbussen geahndet werden sollen. In der
zugehörigen Verordnung (VWBA) werden die Details geregelt. Der Bussenkatalog wurde
bewusst einfach gehalten. Gebüsst wird das Wegwerfen, Ablagern oder Zurücklassen von
Abfällen im öffentlichen Raum, ausserhalb von Abfallanlagen oder Sammelstellen:
Die Bussen
Fr. 40.–
Einzelne Kleinabfälle wie Dosen, Flaschen, Verpackungen, Zigarettenstummel,
Kaugummi, Essensreste
Fr. 80.–
Mehrere Kleinabfälle unter einer Menge von 5 Litern (inkl. Hundekot oder Inhalt
eines Aschenbechers
Fr. 250.–
Kehrichtsäcke oder Kleinabfälle ab einer Menge von 5 Litern bis 110 Liter
Fr. 20.–
Zeigen die Täter keine Reue, z. B. keine Bereitschaft, die Abfälle ordentlich zu
entsorgen, so kann die Busse um Fr. 20.– erhöht werden.
Seite 7 von 20
Kienberger News Ausgabe Ausgabe 157, März 2015
Kindergarten und Primarschule Kienberg
Seite 8 von 20
Kienberger News Ausgabe Ausgabe 157, März 2015
Kindergarten und Primarschule Kienberg
Seite 9 von 20
Kienberger News Ausgabe Ausgabe 157, März 2015
MIR CHRISCHTE VO KIENBERG
Rückschau Suppentag
Jeder Mensch ist Manna
Das Volk Israel hatte es gut. Bei seinem Marsch durch die Wüste fielen die Vögel vom
Himmel und am Morgen war das Feld vor dem Lager voll mit brotähnlichem Manna. Dies
gemäss der Geschichte aus der Bibel, welche Pfarrer Lukas Baumann im ökumenischen
Gottesdienst zum Suppentag in der Dorfkirche Kienberg erzählte. Für die Schar im
Gotteshaus gab es auch Manna in Form von Traubenzucker. Alle waren aufgefordert sich zu
bedienen. Fast alle nahmen eines und bescheideten sich auch damit. Damit taten sie so, wie
in der Geschichte Gott von den Leuten Israels fordert. Nur so viel zu nehmen, wie man für
einen Tag braucht.
Die Verbindung der Geschichte zum Alltag schuf Gemeindeleiter Christoph Küng. Er
vermutete in seiner Interviewpredigt, dass viele Menschen bereit wären, sich einzuschränken,
damit andere nicht Hunger leiden müssen. Es brauche Menschen, welche zum Teilen bereit
sind. Sie seien selber Manna.
Geteilt wurde anschliessend die
Gemüsesuppe. Für die Suppe war das
Team Susanne und Jasmin Rippstein,
sowie Anita Hafner zuständig. Dass es
aber nicht nur eine Fastensuppe zu
geniessen gab, verrät das
nebenstehende Bild vom
Kuchenangebot. Beidem, Suppe und
Süssem, wurde kräftig zugehalten.
Beides schmeckte wie Manna.
HINWEISE
Der offene MittagsTisch ist im Pfarreisaal an folgenden Daten bereit.
Donnerstag 16. April 12.15
Donnerstag, 7. Mai 12.15
Reservationen nehmen wie immer bis jeweils am Mittwoch Röbi und Lisbeth Gubler unter der
Nummer 079-7096661 entgegen.
KONTAKT:
Katholische Kirchgemeinde:
Jasmin Rippstein, Wittnauerstrasse 113, 4468 Kienberg, Tel. 062-844 48 33
Reformierte Kirchgemeinde:
Anita Hafner, Saalhof 123, 4468 Kienberg, Tel. 062 844 12 45
Lukas Baumann, Ormalingerstrasse 51, 4467 Rothenfluh, Tel. 061 991 01 21
Seite 10 von 20
Kienberger News Ausgabe Ausgabe 157, März 2015
Reformierte Kirchgemeinde
REFORMIERTE KIRCHGEMEINDE
Information
Kollekte 2015
Der Kirchgemeinderat hat den Zweck der Kollekten bestimmt, welche in den
Gottesdiensten 2015 gesammelt werden. Die Gaben gehen an den Buechehof in
Lostorf. Diese sozialtherapeutische Einrichtung bietet Platz für erwachsene
Menschen mit einer verstandesmässigen Beein-trächtigung. Insgesamt leben in dem
Betrieb 20 Betreute. 12 arbeiten mit, wohnen aber auswärts. Insgesamt zählt der
Buechehof 60 Mitarbeitende. Arbeitsmässiger Mittelpunkt ist der Bauernhof und die
Gärtnerei. Daneben gilt es ein Bistro zu führen. Die Institution, welche ausserhalb des
Dorfes Lostorf liegt, hat in seiner Art der Betreuung und des Lebens, eine klar
christliche Ausrichtung. Dies unterstützt der Kirchgemeinderat gerne und dankt jetzt
schon für alle Gaben, welche während des Jahres gegeben werden.
Hinweis
Karfreitagsabendmahl am 3. April 2015
Wie die Jünger einst mit Jesus sitzen wir am Karfreitagabend zusammen um einen
Tisch und feiern Abendmahl mit Brot und unvergorenem Wein. Von den Gaben her
füllt dieses Mahl den Magen nicht. Doch innerlich wirkt dieses
Mahl und entlastet, was einem die Seele
schwer macht. Jesus ist der grossartige
Arzt, welcher uns gesund machen will.
Deshalb sind alle eingeladen zu diesem
Mahl in der Besinnlichkeit und der Stille des
Karfreitagabends. Bereitet wird das Mahl im
Pfarreisaal.
KONTAKT
Pfarramt: Pfr. Lukas Baumann-Brandenberg, Ormalingerstrasse 51,
4467 Rothenfluh, Tel. 061 991 01 21, Notfälle: 079-412 03 61
E-Mail: [email protected]
Präsidentin Kirchgemeinderat: Anita Hafner, Saalhof 123, 4468 Kienberg,
Tel. 062 844 12 45
Seite 11 von 20
Kienberger News Ausgabe Ausgabe 157, März 2015
Fundgrube
Es wurde ein weißer Plastiksack mit einer schwarzen Langhaar –Perücke und einem Glas
Dolomit Mineralsalz gefunden und in der Gemeindeverwaltung abgegeben. Die Fundstücke
können zu den üblichen Öffnungszeiten vom Besitzer abgeholt werden.
Zu verkaufen
Süsse, an Kinder gewöhnte Meerschweinchen



Männchen und Weibchen
diverse Alter (Babys und bereits Erwachsene)
diverses Farben
Interessenten melden sich bitte unter 079 / 378 49 69
Neu in Kienberg
Jetzt in Kienberg !
Futter-Hauslieferung für Katzen und Hunde
Endlich hat das schleppen von schweren Futtersäcken und/oder Dosen ein Ende.
ANiFiT




steht für:
Hoher Fleischanteil
Gute Fleischqualität
Keine Chemie
Heimlieferservice
Natürliche, qualitativ hochwertige Produkte und erstklassiger Service - das ist ANiFiT.
Unsere Tiernahrung enthält keine chemischen Zusatzstoffe und besteht zu über 60% aus
Fleisch (herkömmliche Tiernahrung enthält weniger als 10%). Ich helfe Ihnen, die richtigen
Komponenten für eine optimale Ernährung für Ihr Tier zusammenzustellen.
Ihre ANiFiT - Fachberaterin
079 / 378 49 69 - [email protected]
Seite 12 von 20
Kienberger News Ausgabe Ausgabe 157, März 2015
Direktverkauf ab Kienberg
Produkt
Name
Adresse
Kontakt
Apèro, Backwaren
Marbot
Stephanie
Bannhalden 270
079 419 70 52
[email protected]
www.backzauber.ch
Bienenhonig
Schmid Beat
und Sabine
Hübelistr. 21
062 844 25 62
[email protected]
Di + So frisches
Buurebrot mit
Hauslieferung
Burren-Bircher
Ueli und
Michaela
Ob. Sennhof
181
062 844 16 22
079 328 16 58
Blüten-/Waldhonig
Hürbi Hubert
Anwilerstr. 107
062 844 11 09
Eier
Ramseyer-Lang
Esther und
Roman
Unterburg 208
062 844 13 80
079 725 08 12
[email protected]
Natura-Beef Bio,
Mischpacket offen
oder vaccumiert
Rippstein Martin
und Patricia
Sonnhaldenhof
062 844 06 54
[email protected]
Socken div. Farben
und Grössen
Preis CHF 20.-
Bucher Vreni
Saalstrasse 108
062 844 18 30
Speck, Käse,
Trockenfrüchte,
Schnäpse usw.
Rippstein Lädeli
Saalhof 65
079 655 12 27
Natura-Beef
Mischpaket
Lammfleisch
Haben Sie Lebensmittel/Waren anzubieten und möchten mit Ihren Produkten gerne in
diesem Verzeichnis aufgeführt werden? Melden Sie sich bitte unter 062 844 24 34 oder
[email protected]
Seite 13 von 20
Kienberger News Ausgabe Ausgabe 157, März 2015
Vereine
Seite 14 von 20
Kienberger News Ausgabe Ausgabe 157, März 2015
Vereine
2. Kienberger Blaskapellengala am 18. April 2015
Jean-Pierre Kläui und der STV Kienberg präsentieren die 2. Kienberger Blaskapellengala. Am Samstag,
18. April 2015 ab 19.00 Uhr sind die Türen geöffnet und es kann ein schmackhaftes Abendessen
genossen werden. Um 20.00 Uhr beginnt das Konzert. Die Blaskapelle „Dineblaska“, bestehend aus
Jean-Pierre und zehn seiner Freunde, wird das Konzert eröffnen und 16 Stücke mit jeweils sehr
unterhaltsamen Überleitungen zum Besten geben.
Anschliessend beehrt uns die Blaskapelle „Kronjanka“ aus dem Raum Bern-Thun. Kronjanka setzt sich
aus 14 begeisterten Musikern zusammen. Die Blaskapelle hat es sich zur Aufgabe gemacht, ihr
Publikum mit der Böhmisch-Mährischen Blasmusik zu unterhalten und begeistern und versteht es auf die
Zuhörer einzugehen.
Nach der Premiere im vergangenen Jahr haben wir unser Konzept überarbeitet und haben eine Bar in
die Halle integriert. Wir wollen nicht einen steifen Anlass organisieren, sondern eine Art Hüttengaudi mit
guter Laune und Biergartenatmosphäre, wo gefeiert werden kann. Aber auch zum Plaudern und stillen
geniessen sollen unsere Gäste Platz haben.
Die Mitglieder des STV Kienberg sind während des ganzen Konzerts im Einsatz, damit auch bestimmt
niemand auf dem Trockenen sitzt oder Hunger haben muss.
Der STV Kienberg hofft, dass Sie liebe Kienbergerinnen und Kienberger, uns wiederum tatkräftig
unterstützen und diesen Abend mit uns geniessen.
Der Vorverkauf startet am Dienstag, 7. April 2015 unter Tel. 079 882 94 89 (jeweils von 19.00-20.00
Uhr). Eintrittspreis: Fr. 18.00
Gönnerbeitrag STV Kienberg
Liebe Kienbergerinnen und Kienberger
Am Samstag, 28. März 2015 ab 09.00 Uhr, wird durch die Mitglieder des Turnvereins der Gönnerbeitrag
eingezogen. Wir freuen uns auf zahlreiche Begegnungen mit bekannten und unbekannten
Einwohnerinnen und Einwohnern.
Sportliche Grüsse
STV Kienberg
Roland Bienz, Präsident
Seite 15 von 20
Kienberger News Ausgabe Ausgabe 157, März 2015
Dies & das
Kinderkleider- und
Spielzeugbörse
Frühling/Sommer
am Samstag, 25.04.2015
von 10-14 Uhr
im Schulhaus Kienberg, Bühlstrasse 192
mit Kaffeestube, kleiner Mittagsverpflegung
und Kinderkino
Interessierte Anbieter melden sich bitte bis 27.03.15 unter
[email protected]
oder via Telefon 079 672 88 27
Seite 16 von 20
Kienberger News Ausgabe Ausgabe 157, März 2015
Dies & das
Seite 17 von 20
Kienberger News Ausgabe Ausgabe 157, März 2015
Dies & das
Binsenstuhl mit Pfiff
Ein alter Stuhl im neuen Kleid. Dieser eingepackte Stuhl ist ein richtiger EyeCatcher. Wir verbinden und hüllen ihn mit Binsen ein. Die Deko kann je nach
Jahreszeit gewechselt werden. Der Stuhl kann drinnen oder auch draussen
aufgestellt werden. Bitte bringe Deinen ganz persönlichen Stuhl mit.
Kurs findet am 18. April um 14.00 Uhr bis ca: 18.00 Uhr statt.
Teilnehmerzahl beschränkt
Bei guter Witterung arbeiten wir draussen.
Material und Kurskosten : 95.- Franken
Mitbringen Bostitch und Tacker mit Klammern
Getränke, Kaffee und Kuchen wird offeriert.
Anmeldeschluss 10. April 2015.
Ich freue mich auf einen kreativen tollen Nachmittag mit Dir.
Atelier de Fleur
Anastasia Kehr Bühlstrasse 103 4468 Kienberg Tel: 079 736 87 05
[email protected]
Muttertagsausstellung am 9.Mai 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Seite 18 von 20
Kienberger News Ausgabe Ausgabe 157, März 2015
Dies & das
Feuerschalenkurs für Kinder ab 7 Jahren
Im Töpferchäller Kienberg
Modelliere am Mittwoch deine eigene Feuerschale mit speziellem, hitzebeständigem Ton und
schon bald hast du deine persönliche Feuerstelle. Wir machen am Samstag zusammen Feuer
und bräteln gemeinsam ein frisches, knuspriges Schlangenbrot .(1-2 Erwachsene Personen pro
Kind dürfen beim Bräteln dabei sein)
Daten:
Mittwoch, 06. Mai 13:30-15:30 Uhr
und Samstag, 16. Mai 16:00-17:30 Uhr
Preis:
Fr. 65.—(inkl. allen Materialien)
Anmeldung:
Lucia Brogle-Finatti 079 520 28 09 oder [email protected]
Sinneswanderung zum Kraftort Buschberg So 26. April
Verschiedene Stationen von der Wittnauer Martinskirche über den Kulturweg bis zur Kapelle auf
dem Buschberg laden ein, die Kräfte der Natur zu erleben.
Wittnau
13.30–17 Uhr
Treffpunkt Wittnau, Martinskirche
Endpunkt Wittnau, Buschberg
Leitung
Fabrice Müller, Geomant
Kosten
E 10.-, K 5.Anmeldung bis 23.4. an Jurapark Aargau, 062 877 15 04, [email protected]
Die Buschbergkapelle auf dem Hochplateau bei Wittnau
ist ein Kraftort.
Foto: Jurapark Aargau
Seite 19 von 20
Kienberger News Ausgabe Ausgabe 157, März 2015
Kehrichtmarken – Verkaufsstandorte
Getränkehandel, Isabel Meier
Restaurant Rössli
Gemeindeverwaltung
Schalteröffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Wochentag
Montag
Dienstag
Freitag
Vormittag
Abend
14:00 bis 17:00 Uhr
16.00 bis 19.00 Uhr
10.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch / Donnerstag geschlossen
Impressum:
Verlag:
Gemeindeverwaltung Kienberg
Daniela Hunziker, Gemeindeschreiberin
062 844 24 34
[email protected]
Auflage:
230 Exemplare, erscheint nach Bedarf, wird allen Haushaltungen
verteilt
Wir sind online:
www.kienberg.ch
Einsendeschluss für die nächste Ausgabe ist der 26. April 2015
Die nächste Ausgabe wird in der Kalenderwoche 18/2015 in die Haushaltungen verteilt.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Frühlingsanfang und ein fröhliches Osterfest.
Ihre Gemeindeverwaltung
Seite 20 von 20