Kienberger News Ausgabe Ausgabe 157, März 2015 Kienberger News Mitteilung der Einwohnerkontrolle Aktuell wohnen 537 Personen in Kienberg Per Februar 2015 waren in Kienberg 10 Personen auf Stellensuche, 8 waren arbeitslos. Termine März 2015 27. 28. 28. Generalversammlung Baumpflanztag Besammlung 08.00 Uhr beim Hirschen Einzug Gönnerbeitrag Feldschützen Gemeinde Kienberg STV Termine April 2015 09. 09.-11. 16. 18. 18. 22. 23. 24. 25. 26. Hauskehricht / Sperrgut Altmetall Offener Mittagstisch Blaskapellen-Gala Binsenstuhl mit Pfiff Grünabfuhr Hauskehricht / Sperrgut Generalversammlung Kinder Kleider-und Spielzeugbörse Sinneswanderung Buschberg STV Theaterfreunde Elterngruppe Wittnau Öffnungszeiten über die Schulferien/Ostern Die Gemeindekanzlei bleibt in der Kalenderwoche 14/2015 vom 30. März bis Ostermontag 6. April 2015 geschlossen. Ab dem 7. April sind wir gerne wieder für Sie da! Seite 1 von 20 Kienberger News Ausgabe Ausgabe 157, März 2015 Gemeindeverwaltung HUNDEMARKEN / HUNDEGEBÜHR 2015 Der Kanton Solothurn hat entschieden, per 2015 die Hundegebühr pro Hund um CHF 20.00 zu erhöhen. Die Hundehalter werden gebeten, die Hundegebühr 2015 von CHF 120.00 bis spätestens Ende April 2015 auf der Gemeindeverwaltung zu entrichten. BRINGEN SIE BITTE FOLGENDE UNTERLAGEN MIT: Impfbüchli mit Mikrochipnummer Nachweis für SKN 1 und 2 - Theorie- und Praxiskurs (wenn nötig gem. nachfolgendem Abschnitt „Sachkundennachweis“) SACHKUNDENNACHWEIS Die Tierschutzverordnung (TSchV) schreibt eine Aus- und Weiterbildung (Sachkundennachweis; SKN) für Tierhalterinnen und Tierhalter vor. Für Hundehaltende gilt somit: 1. Vor dem Erwerb eines Hundes ist ein Sachkundennachweis (SKN 1) über Hundehaltung zu erbringen (Art. 68 Abs. 1 TSchV); Ausnahme: Wenn es sich nicht um den ersten selbstgehaltenen Hund handelt. 2. Innerhalb eines Jahres nach Erwerb des Hundes ist durch die Absolvierung des Sachkundennachweises (SKN 2) der Nachweis zu erbringen, dass der Hund kontrolliert geführt werden kann (Art. 68 Abs. 2 TSchV). Dies gilt auch für Hundehalter, die sich nach dem 01.09.2010 einen neuen Hund angeschafft haben. Hierfür gibt es keine Ausnahmen. KENNZEICHNUNG UND REGISTRIERUNG Alle meldepflichtigen Hunde müssen durch einen Tierarzt oder eine Tierärztin mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank „ANIS“ registriert werden. Der Registrierungsnachweis der ANISDatenbank oder die Bestätigung der Registrierung des Tierarztes (Heimtierpass) ist der Gemeinde bei der Zahlung der Hundesteuer vorzuweisen. Handgeschriebene Zettel mit der Chipnummer können nicht akzeptiert werden. MELDEPFLICHT Wer einen mehr als drei Monate alten Hund hält, hat diesen der Gemeindeverwaltung mit Angabe der Mikrochipnummer zur Aufnahme in die Bezugsliste anzumelden. Ebenso sind die Weitergabe oder der Tod des Hundes zu melden. BEWILLIGUNGSPFLICHT Hunde der folgenden Rassen (mit Abstammungsnachweis) dürfen nur mit Bewilligung des Kantons erworben, gehalten, gezüchtet und/oder gehandelt werden: BULLTERRIER, STAFFORDSHIRE BULL TERRIER, AMERICAN STAFFORDSHIRE TERRIER, AMERICAN PIT BULL TERRIER (PIT BULL), ROTTWEILER, DOBERMANN, DOGO ARGENTINO UND FILA BRASILEIRO. Halter eines Hundes erwähnter Rassen haben uns bei der Zahlung der Hundesteuer die kantonalen Bewilligungsdokumente vorzuweisen. Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme Gemeindeverwaltung Kienberg Seite 2 von 20 Kienberger News Ausgabe Ausgabe 157, März 2015 Gemeindeverwaltung Seniorenanlass Der Seniorenanlass findet dieses Jahr am Mittwoch, 27. Mai 2015 statt und geht Richtung Blapbach. Bitte reservieren Sie sich den Termin schon heute in Ihrer Agenda. Die Einladungen folgen persönlich per Post. Pass und Identitätskarte Falls Sie ins Ausland reisen, prüfen Sie bitte rechtzeitig vor den Ferien, ob Ihre Reisedokumente noch gültig sind. Die Einwohner und Einwohnerinnen werden ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Ausstellung einzelner Ausweise nicht beschleunigt werden kann. Die Ausstellung erfolgt nach Eingang der Anträge beim Ausweiszentrum. Für den Antrag eines Passes oder eines Kombi-Antrages (Pass 10 und ID) beim Ausweiszentrum ist eine vorgängige Terminvereinbarung erwünscht unter Telefon 032 627 63 70 oder [email protected]. Für die Erfassung der biometrischen Daten ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Die Frist für die Zustellung des Ausweises beträgt 10 Arbeitstage ab Genehmigung des Antrages durch die zuständige Behörde. Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter: www.so.ch/verwaltung/departement-des-innern/migrationsamt/ausweiszentrum und www.schweizerpass.ch Für den Antrag einer Identitätskarte müssen Sie persönlich bei der Einwohnerkontrolle vorsprechen und Ihre alte Identitätskarte sowie ein aktuelles Foto (farbig oder schwarz/weiss) mitbringen. Auch Kinder ab dem 7. Lebensjahr müssen mit einem Elternteil persönlich vorbeikommen. Die Frist für die Zustellung des Ausweises beträgt ca. 10 Arbeitstage. Die Ausstellungsgebühren sind am Schalter bar zu bezahlen. Bitte beachten Sie die strengen Fotokriterien. Mehr Infos unter www.schweizerpass.ch. Personen, die mit einem abgelaufenen Ausweis unterwegs sind, reisen auf eigenes Risiko! Baumpflanztag Baumpflanztag der Gemeinde Kienberg Wann: Samstag, 28. März 2015 Besammlung: 8.00 Uhr beim Rest. Hirschen (der Transport ist organisiert) Ausrüstung: Gute wetterfeste Kleidung Verpflegung: Znüni und Mittagessen für alle Helfer gratis Der Gemeinderat und die Forstkommission freuen sich auf eine zahlreiche Beteiligung und danken allen Helferinnen und Helfern schon im Voraus. Seite 3 von 20 Kienberger News Ausgabe Ausgabe 157, März 2015 Vom Tisch des Gemeinderates Die Bewohner der Hübelistrasse 26 sind eingezogen. Da die Einschulung von fremdsprachigen Kindern für die Gemeinde finanziell nicht tragbar ist, konnte keine passende Familie für das Haus gefunden werden. Aus diesem Grund wurde nach zwei monatiger Suche vom Kanton bestimmt, dass auf die gestellte Bedingung der Gemeinde keine Rücksicht genommen werden kann und die Liegenschaft anderweitig belegt werden muss. Wir heissen die neuen Bewohner herzlich willkommen und wünschen ihnen, dass sie sich in unserer Gemeinde gut einleben. Ihr Gemeindepräsident Roger Meier Feuerungskontrolle in Kienberg Die eidgenössische Luftreinhalteverordnung schreibt eine regelmässige Kontrolle der Feuerungsanlagen von Oel, Gas und Holz vor. Damit soll die Abgabe übermässiger Luftschadstoff Emissionen vermieden werden. Ab März 2015 werden alle Oelfeuerungen in der Gemeinde Kienberg gemessen. Auch werden visuelle Kontrollen von Holzfeuerungsanlagen durchgeführt. Die Hausbesitzer werden vorher schriftlich oder mündlich informiert, wann die Messung, Kontrolle stattfindet. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung: Hans Wittwer Kaminfegermeister, Feuerungskontrolleur, Brandschutzfachmann 4655 Stüsslingen Tel. 079 415 77 38 / E-Mail: [email protected] Unterstützung bei der Steuererklärung? Unterstützung bei der Steuererklärung Sie wünschen Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung? Unsere fachkundigen Mitarbeiter kommen gerne zu Ihnen nach Hause und erledigen die Arbeiten. Dieses Angebot richtet sich an Personen im AHV-Alter. Nehmen Sie Kontakt auf mit der Fachstelle für Altersfragen: Olten/Gösgen 062 287 10 20 [email protected] www.so.pro-senectute.ch Seite 4 von 20 Kienberger News Ausgabe Ausgabe 157, März 2015 Gemeindeverwaltung ZEUGENAUFRUF Zeitungsbrand beim Bushüsli In der Nacht vom Samstag 28.02. auf Sonntag 01.03.2015 wurden die Zeitungen, welche im Bushüsli deponiert worden sind, von jemandem angezündet. Falls es Zeugen zu diesem Vorfall gibt bitten wir diese, sich unbedingt bei unserer Gemeindeverwaltung zu melden unter 062 844 24 34 oder [email protected] Vielen Dank für die Mithilfe! Seite 5 von 20 Kienberger News Ausgabe Ausgabe 157, März 2015 Gemeindeverwaltung Seite 6 von 20 Kienberger News Ausgabe Ausgabe 157, März 2015 Gemeindeverwaltung Wichtige Information betreffend Litteringbussen Das Liegenlassen von Abfällen im öffentlichen Raum (Littering) ist für viele ein grosses Ärgernis. Bisher wurden die Täterinnen und Täter vor allem mit Prävention dazu ermuntert, sich besser zu benehmen. Obwohl Littering strafbar ist, konnte die Polizei höchstens mit aufwändigen Strafverfahren dagegen vorgehen. Ab sofort geht es einfacher: Wer jetzt erwischt wird, erhält direkt vor Ort eine Geldstrafe. Die Hintergründe Wie verschiedene Studien zeigen, befürwortet eine Mehrheit der Bevölkerung Geldbussen gegen das so genannte Littering. Sie sind ein einfaches Gegenmittel und verursachen nur geringe Kosten. Die Bussen ergänzen bestehende vorbeugende Massnahmen. Sie dienen als repressives Werkzeug, wenn die Abfallsünder auf die Sensibilisierung nicht ansprechen. Ausserdem wirkt schon das Wissen um mögliche Bussen abschreckend. Bereits 2004 hat deshalb der Kantonsrat des Kantons Solothurn den Regierungsrat aufgefordert, «... einen Ordnungsbussenkatalog zur kantonalen Abfallverordnung zu erlassen und die Polizeiorgane mit der Bussenerhebung zu ermächtigen». Das zuständige Amt für Umwelt AfU ist daraufhin aktiv geworden. Zuerst wurde im Rahmen eines mehrjährigen Massnahmenplanes das Problem mit diversen Präventionskampagnen bekämpft. Zudem wird seit 2008 in den Schulen der durch die KEBAG und die KELSAG finanzierte Abfallunterricht kostenlos angeboten. Nachdem dann erste Erfahrungen mit Ordnungsbussen aus anderen Kantonen vorlagen, prüfte das AfU dieses Vorgehen auch für den Kanton Solothurn. Die gesetzliche Grundlage Im neuen Gesetz über Wasser, Boden und Abfall (GWBA) ist nun die gesetzliche Grundlage zur Einführung von Litteringbussen geschaffen worden. Seit 2010 kann die Polizei ertappte Sünder unmittelbar büssen, also vor Ort und ohne Zeitverzögerung durch ein langwieriges Gerichtsverfahren. In § 170 des GWBA wird der Regierungsrat ermächtigt, eine Liste der Übertretungen aufzustellen, welche durch Ordnungsbussen geahndet werden sollen. In der zugehörigen Verordnung (VWBA) werden die Details geregelt. Der Bussenkatalog wurde bewusst einfach gehalten. Gebüsst wird das Wegwerfen, Ablagern oder Zurücklassen von Abfällen im öffentlichen Raum, ausserhalb von Abfallanlagen oder Sammelstellen: Die Bussen Fr. 40.– Einzelne Kleinabfälle wie Dosen, Flaschen, Verpackungen, Zigarettenstummel, Kaugummi, Essensreste Fr. 80.– Mehrere Kleinabfälle unter einer Menge von 5 Litern (inkl. Hundekot oder Inhalt eines Aschenbechers Fr. 250.– Kehrichtsäcke oder Kleinabfälle ab einer Menge von 5 Litern bis 110 Liter Fr. 20.– Zeigen die Täter keine Reue, z. B. keine Bereitschaft, die Abfälle ordentlich zu entsorgen, so kann die Busse um Fr. 20.– erhöht werden. Seite 7 von 20 Kienberger News Ausgabe Ausgabe 157, März 2015 Kindergarten und Primarschule Kienberg Seite 8 von 20 Kienberger News Ausgabe Ausgabe 157, März 2015 Kindergarten und Primarschule Kienberg Seite 9 von 20 Kienberger News Ausgabe Ausgabe 157, März 2015 MIR CHRISCHTE VO KIENBERG Rückschau Suppentag Jeder Mensch ist Manna Das Volk Israel hatte es gut. Bei seinem Marsch durch die Wüste fielen die Vögel vom Himmel und am Morgen war das Feld vor dem Lager voll mit brotähnlichem Manna. Dies gemäss der Geschichte aus der Bibel, welche Pfarrer Lukas Baumann im ökumenischen Gottesdienst zum Suppentag in der Dorfkirche Kienberg erzählte. Für die Schar im Gotteshaus gab es auch Manna in Form von Traubenzucker. Alle waren aufgefordert sich zu bedienen. Fast alle nahmen eines und bescheideten sich auch damit. Damit taten sie so, wie in der Geschichte Gott von den Leuten Israels fordert. Nur so viel zu nehmen, wie man für einen Tag braucht. Die Verbindung der Geschichte zum Alltag schuf Gemeindeleiter Christoph Küng. Er vermutete in seiner Interviewpredigt, dass viele Menschen bereit wären, sich einzuschränken, damit andere nicht Hunger leiden müssen. Es brauche Menschen, welche zum Teilen bereit sind. Sie seien selber Manna. Geteilt wurde anschliessend die Gemüsesuppe. Für die Suppe war das Team Susanne und Jasmin Rippstein, sowie Anita Hafner zuständig. Dass es aber nicht nur eine Fastensuppe zu geniessen gab, verrät das nebenstehende Bild vom Kuchenangebot. Beidem, Suppe und Süssem, wurde kräftig zugehalten. Beides schmeckte wie Manna. HINWEISE Der offene MittagsTisch ist im Pfarreisaal an folgenden Daten bereit. Donnerstag 16. April 12.15 Donnerstag, 7. Mai 12.15 Reservationen nehmen wie immer bis jeweils am Mittwoch Röbi und Lisbeth Gubler unter der Nummer 079-7096661 entgegen. KONTAKT: Katholische Kirchgemeinde: Jasmin Rippstein, Wittnauerstrasse 113, 4468 Kienberg, Tel. 062-844 48 33 Reformierte Kirchgemeinde: Anita Hafner, Saalhof 123, 4468 Kienberg, Tel. 062 844 12 45 Lukas Baumann, Ormalingerstrasse 51, 4467 Rothenfluh, Tel. 061 991 01 21 Seite 10 von 20 Kienberger News Ausgabe Ausgabe 157, März 2015 Reformierte Kirchgemeinde REFORMIERTE KIRCHGEMEINDE Information Kollekte 2015 Der Kirchgemeinderat hat den Zweck der Kollekten bestimmt, welche in den Gottesdiensten 2015 gesammelt werden. Die Gaben gehen an den Buechehof in Lostorf. Diese sozialtherapeutische Einrichtung bietet Platz für erwachsene Menschen mit einer verstandesmässigen Beein-trächtigung. Insgesamt leben in dem Betrieb 20 Betreute. 12 arbeiten mit, wohnen aber auswärts. Insgesamt zählt der Buechehof 60 Mitarbeitende. Arbeitsmässiger Mittelpunkt ist der Bauernhof und die Gärtnerei. Daneben gilt es ein Bistro zu führen. Die Institution, welche ausserhalb des Dorfes Lostorf liegt, hat in seiner Art der Betreuung und des Lebens, eine klar christliche Ausrichtung. Dies unterstützt der Kirchgemeinderat gerne und dankt jetzt schon für alle Gaben, welche während des Jahres gegeben werden. Hinweis Karfreitagsabendmahl am 3. April 2015 Wie die Jünger einst mit Jesus sitzen wir am Karfreitagabend zusammen um einen Tisch und feiern Abendmahl mit Brot und unvergorenem Wein. Von den Gaben her füllt dieses Mahl den Magen nicht. Doch innerlich wirkt dieses Mahl und entlastet, was einem die Seele schwer macht. Jesus ist der grossartige Arzt, welcher uns gesund machen will. Deshalb sind alle eingeladen zu diesem Mahl in der Besinnlichkeit und der Stille des Karfreitagabends. Bereitet wird das Mahl im Pfarreisaal. KONTAKT Pfarramt: Pfr. Lukas Baumann-Brandenberg, Ormalingerstrasse 51, 4467 Rothenfluh, Tel. 061 991 01 21, Notfälle: 079-412 03 61 E-Mail: [email protected] Präsidentin Kirchgemeinderat: Anita Hafner, Saalhof 123, 4468 Kienberg, Tel. 062 844 12 45 Seite 11 von 20 Kienberger News Ausgabe Ausgabe 157, März 2015 Fundgrube Es wurde ein weißer Plastiksack mit einer schwarzen Langhaar –Perücke und einem Glas Dolomit Mineralsalz gefunden und in der Gemeindeverwaltung abgegeben. Die Fundstücke können zu den üblichen Öffnungszeiten vom Besitzer abgeholt werden. Zu verkaufen Süsse, an Kinder gewöhnte Meerschweinchen Männchen und Weibchen diverse Alter (Babys und bereits Erwachsene) diverses Farben Interessenten melden sich bitte unter 079 / 378 49 69 Neu in Kienberg Jetzt in Kienberg ! Futter-Hauslieferung für Katzen und Hunde Endlich hat das schleppen von schweren Futtersäcken und/oder Dosen ein Ende. 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Sennhof 181 062 844 16 22 079 328 16 58 Blüten-/Waldhonig Hürbi Hubert Anwilerstr. 107 062 844 11 09 Eier Ramseyer-Lang Esther und Roman Unterburg 208 062 844 13 80 079 725 08 12 [email protected] Natura-Beef Bio, Mischpacket offen oder vaccumiert Rippstein Martin und Patricia Sonnhaldenhof 062 844 06 54 [email protected] Socken div. Farben und Grössen Preis CHF 20.- Bucher Vreni Saalstrasse 108 062 844 18 30 Speck, Käse, Trockenfrüchte, Schnäpse usw. Rippstein Lädeli Saalhof 65 079 655 12 27 Natura-Beef Mischpaket Lammfleisch Haben Sie Lebensmittel/Waren anzubieten und möchten mit Ihren Produkten gerne in diesem Verzeichnis aufgeführt werden? Melden Sie sich bitte unter 062 844 24 34 oder [email protected] Seite 13 von 20 Kienberger News Ausgabe Ausgabe 157, März 2015 Vereine Seite 14 von 20 Kienberger News Ausgabe Ausgabe 157, März 2015 Vereine 2. Kienberger Blaskapellengala am 18. April 2015 Jean-Pierre Kläui und der STV Kienberg präsentieren die 2. Kienberger Blaskapellengala. Am Samstag, 18. April 2015 ab 19.00 Uhr sind die Türen geöffnet und es kann ein schmackhaftes Abendessen genossen werden. Um 20.00 Uhr beginnt das Konzert. Die Blaskapelle „Dineblaska“, bestehend aus Jean-Pierre und zehn seiner Freunde, wird das Konzert eröffnen und 16 Stücke mit jeweils sehr unterhaltsamen Überleitungen zum Besten geben. Anschliessend beehrt uns die Blaskapelle „Kronjanka“ aus dem Raum Bern-Thun. Kronjanka setzt sich aus 14 begeisterten Musikern zusammen. Die Blaskapelle hat es sich zur Aufgabe gemacht, ihr Publikum mit der Böhmisch-Mährischen Blasmusik zu unterhalten und begeistern und versteht es auf die Zuhörer einzugehen. Nach der Premiere im vergangenen Jahr haben wir unser Konzept überarbeitet und haben eine Bar in die Halle integriert. Wir wollen nicht einen steifen Anlass organisieren, sondern eine Art Hüttengaudi mit guter Laune und Biergartenatmosphäre, wo gefeiert werden kann. Aber auch zum Plaudern und stillen geniessen sollen unsere Gäste Platz haben. Die Mitglieder des STV Kienberg sind während des ganzen Konzerts im Einsatz, damit auch bestimmt niemand auf dem Trockenen sitzt oder Hunger haben muss. Der STV Kienberg hofft, dass Sie liebe Kienbergerinnen und Kienberger, uns wiederum tatkräftig unterstützen und diesen Abend mit uns geniessen. Der Vorverkauf startet am Dienstag, 7. April 2015 unter Tel. 079 882 94 89 (jeweils von 19.00-20.00 Uhr). Eintrittspreis: Fr. 18.00 Gönnerbeitrag STV Kienberg Liebe Kienbergerinnen und Kienberger Am Samstag, 28. März 2015 ab 09.00 Uhr, wird durch die Mitglieder des Turnvereins der Gönnerbeitrag eingezogen. Wir freuen uns auf zahlreiche Begegnungen mit bekannten und unbekannten Einwohnerinnen und Einwohnern. Sportliche Grüsse STV Kienberg Roland Bienz, Präsident Seite 15 von 20 Kienberger News Ausgabe Ausgabe 157, März 2015 Dies & das Kinderkleider- und Spielzeugbörse Frühling/Sommer am Samstag, 25.04.2015 von 10-14 Uhr im Schulhaus Kienberg, Bühlstrasse 192 mit Kaffeestube, kleiner Mittagsverpflegung und Kinderkino Interessierte Anbieter melden sich bitte bis 27.03.15 unter [email protected] oder via Telefon 079 672 88 27 Seite 16 von 20 Kienberger News Ausgabe Ausgabe 157, März 2015 Dies & das Seite 17 von 20 Kienberger News Ausgabe Ausgabe 157, März 2015 Dies & das Binsenstuhl mit Pfiff Ein alter Stuhl im neuen Kleid. Dieser eingepackte Stuhl ist ein richtiger EyeCatcher. Wir verbinden und hüllen ihn mit Binsen ein. Die Deko kann je nach Jahreszeit gewechselt werden. Der Stuhl kann drinnen oder auch draussen aufgestellt werden. Bitte bringe Deinen ganz persönlichen Stuhl mit. Kurs findet am 18. April um 14.00 Uhr bis ca: 18.00 Uhr statt. Teilnehmerzahl beschränkt Bei guter Witterung arbeiten wir draussen. Material und Kurskosten : 95.- Franken Mitbringen Bostitch und Tacker mit Klammern Getränke, Kaffee und Kuchen wird offeriert. Anmeldeschluss 10. April 2015. Ich freue mich auf einen kreativen tollen Nachmittag mit Dir. Atelier de Fleur Anastasia Kehr Bühlstrasse 103 4468 Kienberg Tel: 079 736 87 05 [email protected] Muttertagsausstellung am 9.Mai 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr Seite 18 von 20 Kienberger News Ausgabe Ausgabe 157, März 2015 Dies & das Feuerschalenkurs für Kinder ab 7 Jahren Im Töpferchäller Kienberg Modelliere am Mittwoch deine eigene Feuerschale mit speziellem, hitzebeständigem Ton und schon bald hast du deine persönliche Feuerstelle. Wir machen am Samstag zusammen Feuer und bräteln gemeinsam ein frisches, knuspriges Schlangenbrot .(1-2 Erwachsene Personen pro Kind dürfen beim Bräteln dabei sein) Daten: Mittwoch, 06. Mai 13:30-15:30 Uhr und Samstag, 16. Mai 16:00-17:30 Uhr Preis: Fr. 65.—(inkl. allen Materialien) Anmeldung: Lucia Brogle-Finatti 079 520 28 09 oder [email protected] Sinneswanderung zum Kraftort Buschberg So 26. April Verschiedene Stationen von der Wittnauer Martinskirche über den Kulturweg bis zur Kapelle auf dem Buschberg laden ein, die Kräfte der Natur zu erleben. Wittnau 13.30–17 Uhr Treffpunkt Wittnau, Martinskirche Endpunkt Wittnau, Buschberg Leitung Fabrice Müller, Geomant Kosten E 10.-, K 5.Anmeldung bis 23.4. an Jurapark Aargau, 062 877 15 04, [email protected] Die Buschbergkapelle auf dem Hochplateau bei Wittnau ist ein Kraftort. Foto: Jurapark Aargau Seite 19 von 20 Kienberger News Ausgabe Ausgabe 157, März 2015 Kehrichtmarken – Verkaufsstandorte Getränkehandel, Isabel Meier Restaurant Rössli Gemeindeverwaltung Schalteröffnungszeiten Gemeindeverwaltung Wochentag Montag Dienstag Freitag Vormittag Abend 14:00 bis 17:00 Uhr 16.00 bis 19.00 Uhr 10.00 bis 12.00 Uhr Mittwoch / Donnerstag geschlossen Impressum: Verlag: Gemeindeverwaltung Kienberg Daniela Hunziker, Gemeindeschreiberin 062 844 24 34 [email protected] Auflage: 230 Exemplare, erscheint nach Bedarf, wird allen Haushaltungen verteilt Wir sind online: www.kienberg.ch Einsendeschluss für die nächste Ausgabe ist der 26. April 2015 Die nächste Ausgabe wird in der Kalenderwoche 18/2015 in die Haushaltungen verteilt. Wir wünschen Ihnen einen schönen Frühlingsanfang und ein fröhliches Osterfest. Ihre Gemeindeverwaltung Seite 20 von 20
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