Landjugend ABC der KLJB Rottal-Inn

Landjugend ABC
der
KLJB Rottal-Inn
Inhaltsverzeichnis
Vorwort ............................................................................................................3
Was heißt es bei der KLJB zu sein??Fehler!
Textmarke
nicht
definiert.
Strukturen der KLJB ...................................................................................7
Der Kreis Rottal-Inn ....................................................................................9
Was heißt es Ortsgruppe zu sein? .......................................................... 12
Altkleidersammlung .................................................................................... 14
Mitgliedsbeiträge ........................................................................................ 16
Zuschüsse ...................................................................................................... 18
Zuschussrichtlinien „Soziales“ ................................................................ 20
Zuschussantrag „Soziales“ ........................................................................ 21
Zuschussrichtlinien „Baumaßnahmen & Gruppenbekleidung“ ........... 22
Zuschussantrag „Baumaßnahmen & Gruppenbekleidung“ .................. 23
Rechtliches .................................................................................................. 24
Kontakt ......................................................................................................... 28
2
Vorwort
Servus liebe KLJBlerin, lieber KLJBler,
wir von der Kreisvorstandschaft Rottal-Inn haben uns zum Ziel
gesetzt unsere Ortsgruppen besser zu informieren. Der erste Weg
dieses Ziel zu erreichen ist natürlich über dich, denn du bist der
aktuelle Vorstand deiner Ortsgruppe.
Du hast dich entschieden dieses Amt anzunehmen und trägst somit
für deine Ortsgruppe große Verantwortung. Der Großteil von uns
war selbst Ortsvorstand oder zumindest in der Vorstandschaft
dabei. Wir wissen also, dass es viel Arbeit ist, eine Ortsgruppe zu
leiten, jedoch macht es auch richtig Spaß.
Mit diesem Landjugend ABC
möchten wir dir die Arbeit als
Vorstand erleichtern und dich auch informieren was es heißt bei
der KLJB mit dabei zu sein. Wir beziehen dabei unsere
Informationen speziell auf den Kreis Rottal-Inn.
Nimm
dir
einfach
mal
kurz
Zeit
die
einzelnen
Bereiche
durchzulesen. Außerdem kannst du den Ordner nutzen um deine
Arbeit in der Ortsgruppe hier abzuheften und nach deiner
Amtszeit an deinen Nachfolger weiter zu geben.
Viel Spaß in deinem Amt als Ortsvorstand wünscht dir
die Kreisvorstandschaft der KLJB Rottal-Inn
3
K
L
Was heißt es bei der KLJB zu sein??
J
B
4
Die Katholische Landjugend in Bayern geht in ihrer Entstehung zurück auf den
Pfarrer Dr. Emmeran Scharl. Dieser wurde 1947 von dem damaligen Kardinal
Faulhuber beauftragt der ländlichen Jugend kirchliche und politische Anhaltspunkte
zu geben. Diese schaffte er von München aus mit Hilfe von Werkbriefen und später
auch diversen anderen Zeitschriften, welche auf die jugendlichen Interessen
ausgerichtet waren. Gleichzeitig schaffte er es, dass sich Jugendliche in den
ländlichen Ortschaften zusammenschlossen, um das Leben im Dorf mitzugestalten.
Um die Vernetzung der unterschiedlichen Gruppierungen zu sichern, wurde 1949 die
Landjugendordnung für alle bayerischen Diözesen beschlossen. Schon bald stellte
sich die Frage der Ausrichtung der KLJB, rein auf die Landwirte ausgerichtet oder
doch die Einbeziehung aller ländlichen Berufsgruppen. Die Entscheidung fiel auf die
zweite Möglichkeit. Da aber zur damaligen Zeit die landwirtschaftliche Schiene mehr
Einfluss hatte, setzte man sich mit dem Bayerischen Bauernverband in Verbindung.
Seither ist die KLJB in allen sieben bayerischen Diözesen vertreten.
Um dem Handeln in einer Gruppierung ein Vorbild und einen Patron zu liefern, braucht
man natürlich eine Person deren Handeln vorbildlich war. Die Wahl fiel dabei auf
Klaus von der Flüe, welchen Scharl auf einer Pilgerfahrt im Jahre 1951 als Patron der
KLJB erklärte. Klaus lebte von 1417 – 1487 und hatte mit seiner Gattin Dorothea
Wyss zehn Kinder. In seiner Gemeinde war er ein sehr angesehener Mann und wurde
somit früh Gemeinderat in Oberwalden, heutige Schweiz. Nachdem er das Handeln
der Mächtigen in seinem Dorf erkannte und hinter ihre Bestechlichkeit und ihrer
Machenschaften kam, legte er 1466 alle Ämter nieder und zog sich in Einsamkeit
zurück. Ein Jahr später verließ er sogar seine Frau und seine Kinder, um in einen
nahegelegenen Ranft (Bergeinschnitt) zu ziehen. Dort wurde er zu einem angesehenen
Vermittler und Ratgeber. Da er sehr wortgewandt war, konnte er den Hilfesuchenden
immer die richtigen Worte auf den Heimweg mit geben. Die Kraft, die Menschen so
zu beeindrucken erhielt er von Gott. Im Jahre 1487 verstarb Klaus von der Flüe,
nachdem er schon lange mit dem Tod gekämpft hatte.
Sein Handeln erscheint uns etwas unverständlich, da er seine Familie zurückließ um
selbst in Einsamkeit das Tun und Handeln anderer Menschen zu verstehen. Doch
genau das machte diesen Menschen aus, er ist kein gewöhnlicher Heiliger, er
versuchte Arbeit und Gebet, Politik und Glaube, Familienanbindung und
Selbstständigkeit, Reichtum und Armut, Weltoffenheit und Zurückgezogenheit in
Einklang zu bringen.
Das Symbol für Klaus von der Flüe ist das sogenannte Klausrad und besteht aus sechs
Speichen, welche abwechselnd nach außen oder innen zeigen. Es symbolisiert sein
Wirken nach außen als Ratgeber und zugleich seine innere Einkehr und die Beziehung
zu Gott. Ein weiteres wichtiges Vorbild der KLJB stellt die Gruppierung der „weißen
Rose“ dar.
Jede Landjugend sollte ihre eigenen Ziele haben, im Mittelpunkt sollte jedoch immer
der junge Mensch selbst stehen. Damit jede Ortsgruppe eine Orientierung für ihr
Handeln gegeben werden kann, hat die Landesversammlung der KLJB Bayern 2010
vier Schwerpunkte erarbeitet, die vier Leitsätze der KLJB.
5
Katholisch-kirchlich-christlich
Die KLJB ist Teil der Kirche, die jungen Menschen sollten zu einer
Selbstverwirklichung finden, die sich an Jesus Christus orientiert. Außerdem sollten
wir mit den kirchlichen Amtsträgern immer in Verbindung stehen.
Ländlich-demokratisch-engagiert
Als KLJB sind wir Teil des ländlichen Raumes und sollten diesen auch nach unseren
Interessen gestalten. Darüber hinaus besteht die KLJB aus demokratischen
Strukturen. Und bietet die Möglichkeit sich mit Kompetenz, Toleranz, Kritikfähigkeit
und Selbstbewusstsein auseinander zu setzen.
Landwirtschaftlich-ökologisch-nachhaltig
Wir, die Menschen sind Teil der Schöpfung und der Natur, dabei bildet im ländlichen
Raum die Landwirtschaft und Ökologie einen wesentlichen Schwerpunkt. Wir sollten
uns also auch dem fortschreitendem Strukturwandel der Landwirtschaft und der
Erhaltung des ländlichen Lebensraumes bewusst werden und diese Pflegen. Die KLJB
setzt sich des Weiteren mit kritischem Konsum auseinander und achtet auf Bio- und
Fair-Trade Siegel.
International-solidarisch-gerecht
Die KLJB befasst sich aber auch mit internationalen Themen und vertritt dabei die
Meinung der Jugend im ländlichen Raum. Zahlreiche Gruppen und Diözesanverbände
haben dabei intensive Beziehungen zu Partnerbewegungen in Europa und in anderen
Kontinenten aufgebaut.
Kreuz und Pflug sind ein wesentlicher Bestandteil der KLJB. Entstanden sind diese
beiden Symbole aus einem Werkbrief aus dem Jahre 1947. Zusammen sind diese
beiden Zeichen ein Wiedererkennungsmerkmal in der Öffentlichkeit. Doch welche
Botschaft vermitteln uns diese im Zusammenhang mit dem ganzen Logo?
Das Kreuz symbolisiert unseren Glauben. In der KLJB können junge Menschen ihren
Glauben entdecken und in zeitgemäßer Form zum Ausdruck bringen. Ebenfalls zeigt es
der Öffentlichkeit, dass wir Teil der katholischen Kirche sind und diese auch
mitgestalten.
Der Pflug ist ein traditionelles Werkzeug der Landwirtschaft und symbolisiert den
ländlichen Raum mit all seinen Chancen und Schwierigkeiten. Dafür setzt sich die
KLJB ein und legt ihren Schwerpunkt auf die Ökologie mit all ihren Inhalten.
Der Bogen soll die Dynamik im Verband darstellen, aber mit seinen beiden offenen
Enden zeigen, dass die KLJB offen ist für Menschen, Themen, Innovation, usw. Neben
diesen verbindet er Kreuz und Pflug, was für die Einheit zwischen Glauben und
Handeln steht.
Der Kreis symbolisiert die Gemeinschaft, was bedeutet, dass in der KLJB junge
Menschen, mit gemeinsamen Absichten, Zielen und Inhalten zusammenkommen.
Im Laufe der Zeit veränderte sich dieses
Logo ständig, aber die Symbole blieben
immer dieselben. Im Jahre 2006 wurde die
heutige Darstellung bundeseinheitlich mit
dem
anhängenden
Schriftzug
KLJB
festgelegt.
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Struktur
Hoch hinaus
Aufbau
KLJB
Basis
Vernetzung
Mitbestimmen
7
Überall in unserer Gesellschaft findet man Hierarchien und Strukturen. Diese
Strukturen findet man auch schon im Kleinen bei jeder Ortsgruppe durch die
Wahl einer Vorstandschaft.
Doch nicht nur in Ortgruppen gibt es diese, sondern auch im ganzen Verband
der KLJB. So ist die nächste Ebene bei uns im Rottal, die Kreisebene.
Wir von der Kreisebene versuchen euch Ortsgruppen untereinander zu
vernetzten und gemeinsame Veranstaltungen für zu organisieren. Deshalb
führen wir eine aktuelle Adressenliste (Änderungen solltet ihr uns nach
Wahlen immer mitteilen), die ihr dann abrufen könnt, um damit andere
Ortsgruppen zu euren Veranstaltungen einladen zu können. Außerdem nehmen
wir vom Kreisteam Vertretungsaufgaben zur Diözese (oft auch Landesebene)
hin
wahr,
um
unsere
Ortsgruppen
dort
zu
vertreten.
Diese
Vertretungsaufgaben machen immer riesigen Spaß und man erlebt einige
tiefere Einblicke in das Verbandsleben. Dieses spezielle Landjugendfeeling ist
unbeschreiblich und wir würden uns wünschen immer wieder neue Leute
mitnehmen zu können. Deshalb hier auch der kleine Aufruf, wenn du mal Lust
hast ins Kreisteam rein zu schnuppern oder du jemanden weist der dafür
geeignet wäre, gib‘ uns doch einfach Bescheid.
Die nächste Ebene ist die Diözesanebene (KLJB Passau). Sie macht in etwa
dasselbe wie die Kreisebene, nur in viel größerem Ausmaß. Außerdem werden
hier schon erste außerverbandliche Vertretungsaufgaben (zu Kirche und
Politik) sichtbar.
Nach der Diözese kommt die Landesebene (KLJB Bayern). Eine solche
Landesebene gibt es nur hier bei uns in Bayern und ist geschichtlich so
entstanden. Die Landesebene ist neben der Bundesebene das große
Sprachrohr des Verbandes gegenüber der Politik (z.B. Ministerien), anderen
Verbänden (z.B. Bayerischer Bauernverband) und der Kirche.
Nach der Bundesebene gibt es noch die Europaebene und die Weltebene
(MIJARC),
die
vor
allem
zur
Vernetzung
der
verschiedenen
Landjugendgruppen weltweit dienen.
Du siehst die KLJB ist logisch strukturiert und man kann Einiges im und durch
den Verband erreichen. Wir wissen aber auch, dass höhere Ebenen für
Ortsgruppenmitglieder nicht wirklich greifbar sind. Aber wenn ihr Themen
habt die euch interessieren und ihr es in den Verband tragen möchtet, könnt
ihr das gerne über uns machen.
8
9
Wer gehört zum Kreis Rottal-Inn?
> Anzenkirchen
> Arnstorf
> Neukirchen
> Bayerbach
> Falkenberg
> Niedernkirchen
> Furth
> Gschaid
> Pfarrkirchen
> Hebertsfelden
> Hirschbach
> Rogglfing
> Hirschhorn
> Johanniskirchen
> Taufkirchen
> Kirchberg a. Inn
> Malgersdorf
> Unterdietfurt
> Mariakirchen
> Mitterskirchen
> Wurmannsquick
> Münchsdorf
> Neuhofen
> Dietersburg
> Nöham
> Postmünster
> Zimmern
> Thanndorf
> Waldhof
> Zeilarn
> Zell
 der Kreis Rottal-Inn hat insgesamt über 1200 Mitglieder und ist damit der
größte Kreis in der Diözese Passau!
Gruppenleiter-Treff
Der Gruppenleiter-Treff findet einmal im Jahr statt und dient zum Termin- und
Informationsaustausch. Außerdem bekommt ihr dort die Säcke für die
Altkleidersammlung (nähere Infos siehe „Altkleidersammlung“)
Kreisversammlung
Die Kreisversammlung ist wie eine Jahreshauptversammlung. Sie findet einmal im
Jahr statt. Folgendes steht auf der Tagesordnung:

(geistlicher) Einstieg

Tätigkeitsbericht

Finanzbericht

Enlastung der Vorstandschaft

Wahl der Vorstandschaft (Amtszeit: zwei Jahre)

Neuigkeiten aus der Diözese

Neues vom Kirchlichen Jugendbüro

Neues vom BDKJ

Termine
Hierzu darf und sollte jede Ortsgruppe mindestens vier stimmberechtigte
Mitglieder schicken. Insgesamt muss mindestens 1/3 der Stimmen wahrgenommen
werden, da wir sonst nicht beschlussfähig sind! Es gibt im Gegenzug dazu immer a
guads Essn! ;-)
10
Newsletter

Seit 2015 gestaltet das Kreisteam regelmäßig (alle 3-4 Monate) einen
Newsletter für euch, den ihr im Gruppenraum aufhängen solltet

Auf diesem Newsletter steht, was im Kreis in der letzten Zeit passiert ist,
welche Termine auf Kreisebene wichtig sind und auch Veranstaltungen der
Diözese

Außerdem könnt ihr den Newsletter selbst mitgestalten, indem ihr uns
beispielsweise ein Foto vom neuen Vorstand nach einer Wahl schickt oder
uns eure kommenden Termine/Veranstaltungen mitteilt
Aktionen
Der Kreis veranstaltet unterschiedliche Aktionen wie:

Altkleidersammlung

Gruppenleiter-Treff

KLJB – des samma mir

Fahrt ins Blaue

Wallfahrt (Route Schönau – Altötting)

Gruppenleiter- und Finanzschulungen
Vertretungsaufgaben

Das Kreisteam übernimmt Vertretungsaufgaben auf Diözesanebene und
vertritt dabei die Ortsgruppen

Hierfür fahren Vertreter des Kreisteams zu den Diözesanausschüssen und
der Diözesanversammlung (wie Kreisversammlung nur auf Diözesanebene)
Unterstützung

Jede Ortsgruppe hat einen zuständigen Ansprechpartner vom Kreis

Dieser Ansprechpartner steht immer für Fragen oder Anmerkungen bereit

Außerdem kommen wir gerne zu euch in die Ortsgruppen wenn es Probleme
gibt

Wir freuen uns über Einladungen zu besonderen Veranstaltungen oder zu
Wahlen und stehen gerne als Wahlausschuss bereit

Außerdem geben wir eure Termine gerne auf unserer Homepage
(www.kljb-rottal-inn.de) oder in unserem Newsletter bekannt

Auf Anfrage geben wir an euch die Adressliste der Ortsvorstände weiter
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Ortsgruppe
Spaß
Werbung
Aktionen
Vertretung
Pfarrei und Gemeinde
Philosophieren
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Nichts in der KLJB geht ohne Ortsgruppen, da die Mitglieder die Basis
unseres Verbandes sind. Doch was heißt es eigentlich Ortsgruppe zu sein?
In höheren Ebenen sind die Inhaltliche Arbeit und die Repräsentation im
Vordergrund. Im Prinzip ist es in der Ortsgruppe nicht anders.
Die inhaltliche Arbeit bezieht sich dabei zwar nicht so sehr auf politische
Themen wie beispielsweise der Flüchtlingspolitik, jedoch habt auch ihr
Bereiche in denen ihr inhaltlich arbeiten könnt.
Etwa ganz einfach mit Aktionen, bei denen ihr den Erlös spendet oder einfach
bei Gruppenstunden in denen ihr euch zu einem Thema austauscht. Oder aber
einfach wenn ihr euch zusammen setzt und über Gott und die Welt
philosophiert.
Auch repräsentative Aufgaben habt ihr in eurer Pfarrei und Gemeinde. Diese
sind ebenfalls inhaltliche Aufgaben, wenn ihr zum Beispiel einen Gottesdienst
mitgestaltet.
Gern
darf
dieser
auch
kombiniert
werden
mit
einem
anschließenden Frühschoppen bei dem ihr zum einen Geld einnehmen könnt,
aber euch auch nach außen positiv präsentieren könnt.
Auf höheren Ebenen hat man natürlich immer andere Vorstellungen wie die
Arbeit auf Ortsebene ausschauen soll im Vergleich dazu, wie es tatsächlich
läuft. Die Hauptsache ist aber, ihr habt Spaß an dem was ihr tut.
Im Folgendem ein paar Wünsche, die wir an dich als Vorstand bzw. an euch als
Ortsgruppe haben:
> Infos immer weiter geben: Ihr erhaltet von uns oder auch von anderen
Ebenen immer wieder mal Informationen (wie z.B. unseren Newsletter), die
leider oft nur vom Ortsvorstand zur Kenntnis genommen werden, aber dann
nicht weiter gegeben werden.
> Positive Werbung der KLJB in der Öffentlichkeit: Dies geschieht vor allem
in der Gemeinde, ist aber auch in der Presse oder Facebook möglich.
> Teilnahme an Veranstaltungen: Die Teilnahme bezieht sich auf die
Kreisversammlung, Gruppenleitertreff und der Altkleidersammlung. Bis jetzt
können wir uns nicht beschweren, da ihr diese Aufgabe gewissenhaft
wahrnehmt.
Vergelt´s Gott dafür!
Wenn ihr Probleme in eurer Ortsgruppe oder Fragen habt könnt ihr immer zu
uns kommen und wir vermitteln bzw. geben euch dann Auskunft.
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Altkleidersammlung
Vergelt´s Gott!
Fair
Säcke
Sammelpunkte
Kleidung
Putzlappen
Brotzeit
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Wir
von
der
Altkleidersammlung
Kreisvorstandschaft
im
Landkreis.
organisieren
Dabei
können
jedes
wir
immer
Jahr
eine
auf
eure
Unterstützungen zählen, worauf wir sehr stolz sind. Deshalb vorweg an alle
Sammler und Sammlerinnen ein herzliches:
Vergelt´s Gott!
Die, die immer schon dabei sind wissen wie eine Altkleidersammlung abläuft,
jedoch freuen wir uns auch immer über neue teilnehmende Ortsgruppen.
Hier nun ein paar kleine Infos zu Altkleidersammlung:
> Termin ist jährlich meist ein Samstag Anfang April
> Die Altkleidersäcke werden immer beim Gruppenleitertreff ausgeteilt (falls ihr
nicht kommen könnt oder keine mehr habt, dann könnt ihr euch jederzeit bei uns
melden)
> Ihr macht in euren Orten Werbung für die Altkleidersammlung und legt einen
Ort oder auch Zeitpunkt fest, an den die gefüllten Säcke gebracht werden sollen.
Ihr braucht sie nur noch einzusammeln und zu unseren LKWs an die Sammelorten
bringen
> Sammelorte sind: Arnstorf, Eggenfelden, Pfarrkirchen, Simbach am Inn
> An jeder Station vom Kreis gibt es natürlich Getränke und Brotzeit für alle
Gesammelt wird:
Vollständige Kleidung
Schuhe (nur paarweise)
Bett- und Haushaltswäsche
Woll- und Strickwaren
Hüte
Doch was passiert danach mit der Kleidung?
Die gut erhaltene Kleidung wird gewaschen und in verschieden Lagern
untergebracht, danach meist nach Osteuropa gebracht und dort von
Einheimischen verkauft. Der Erlös der Kleidung geht ausschließlich an die
Einheimischen! Die Kleidung, die nicht mehr gebraucht werden kann, wird zu
Putzlappen verarbeitet und unter anderem auch in deutschen großen
Unternehmen benutzt.
Fair Wertung!
Wir haben bei unserer Altkleidersammlung das „Fair
Wertungs-Siegel“. Das bedeutet, dass unsere ausgewählten
Firmen, die die Klamotten weiterverarbeiten, geprüft sind
auf Faires Handeln.
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Mitgliedsbeiträge
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Mit diesem Geld ermöglicht Ihr es der KLJB, ihre Arbeit in eurem Interesse
zu tun. Sie setzt sich mit diesem Geld für eure Belange in den verschiedenen
Gremien (siehe Kapitel 5: „Struktur“) ein und natürlich könnt ihr euch für eure
Ortsgruppe durch Zuschüsse (siehe Kapitel 10: „Zuschüsse“) einen Teil des
Geldes wieder zurückholen.
Ein kleiner Teil des Geldes geht an die Kreisebene, die euch Ortsgruppen
damit untereinander vernetzen und euch in vielerlei Hinsicht unterstützen
soll.
Außerdem
setzt
gesellschaftspolitischen
sie
sich
Fragen
aber
auch
auseinander
mit
und
kommunalenbringt
diese
und
auch
entsprechend ein.
Ein weiterer Teil kommt der
Diözesanebene
zu
Gute,
diese bietet damit diverse
Bildungsveranstaltungen
und Aktionen an. Außerdem
unterstützt sie auch durch
Arbeitshilfen, Verleih von
Materialien oder Beratung
durch
hauptberufliche
Referenten. Hinzu kommen
noch die politischen und
kirchlichen Themen.
Die Bundesebene vertritt die Interessen der KLJB in der Politik und Kirche
genauso wie die anderen beiden Gremien. Nebenbei gibt es auch noch die
Akademie der KLJB, die Ehren- und Hauptamtlichen Fortbildungen anbieten.
Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) ist der Dachverband
der KLJB und koordiniert die verschiedenen Jugendverbände miteinander. Er
übernimmt die überverbandliche Interessensvertretung auf Bundesebene und
bietet vereinzelt Fortbildungen und Projekte an.
Der Internationale Weltverband nennt sich Movement International de la
Jeunesse Agricole Rurale Catholique und bekommt auch einen Teil des
Mitgliedsbeitrages. Dieser Teil unterstützt schwächere, ebenfalls unter
diesem Dach stehende Jugendverbände, damit diese auch bestehen bleiben
können.
Mehr zu den Tätigkeiten der einzelnen Gremien im Kapitel 5: „Struktur“
17
18
Wer kann Zuschüsse beantragen? Was wird bezuschusst? Wie viel Geld
bekommen wir? Wo kann meine Ortsgruppe Zuschüsse beantragen?
Alle
wichtigen
Antworten
findet
ihr
auf
unserer
Homepage
unter
http://www.kljb-rottal-inn.de/html/zuschuss.html oder unter den Richtlinien
auf den nächsten Seiten. Außerdem haben wir euch jeweils einen Antrag pro
Kategorie ausgedruckt und im Ordner abgeheftet. Diesen könnt ihr gerne
kopieren. Wenn ihr mehr braucht, könnt ihr sie auch auf unserer Homepage
downloaden und ausdrucken oder sogar direkt am PC ausfüllen!
Generelle Infos
Bevor ihr loslegt noch ein paar wichtige Tipps und Infos:

Bitte beachtet, wie viel ihr maximal pro Jahr an Zuschüssen erhalten
könnt!

Bedenkt deswegen, was ihr bezuschussen lassen wollt und plant und
besprecht es!

Bitte füllt die Anträge komplett und leserlich aus!

Seid ehrlich bei den Angaben!

Bitte die angeforderten Belege (Rechnungen, Zeitungsartikel …) dem
Antrag hinzufügen!

Reicht den Antrag rechtzeitig ein! (8 Wochen nach der Aktion oder
dem Einkauf)
Können wir noch wo anders Zuschüsse beantragen?
Ja! Ihr könnt auch beim BDKJ Rottal-Inn e.V. Zuschüsse beantragen. Die
Zuschussrichtlinien
und
den
Antrag
entnehmt
ihr
bitte
der
Seite
http://www.kjb-pfarrkirchen.de/bdkj.html !
Noch Fragen?
Wenn noch Fragen zu den Zuschussrichtlinien und Anträgen offen geblieben
sind beantworten wir sie gerne!
19
KLJB Rottal-Inn
www.kljb-rottal-inn.de
[email protected]
Zuschussrichtlinien „Soziales“
für Ortsgruppen der KLJB Rottal-Inn
Gefördert werden:
1) Landjugendspiele
2) Sozial-Aktionen
3) Umwelt-Aktionen
mit einmalig 100 € jährlich je Ortsgruppe
mit 50 €
mit 50 €
Im Bereich „Soziales“ werden die Ortsgruppen jährlich maximal mit 150 €
bezuschusst!
Der Zuschussantrag muss spätestens 8 Wochen nach der Veranstaltung
gestellt werden.
Inhalt eines Zuschussantrages:
 ausgefüllter Antragsvordruck
 Einladung (nur bei Landjugendspielen nötig)
 Fotos der Aktion mit Kommentar und Zeitungsartikel
Der Zuschussantrag kann auch digital per E-Mail gestellt werden.
([email protected])
Oder per Post an:
Kirchliches Jugendbüro Pfarrkirchen
Nock Andreas
Kolpingstraße 5
84347 Pfarrkirchen
_________________________________________________________________________________
Erklärung zu den geförderten Maßnahmen:
1) Die Landjugendspiele müssen wie bei uns im Kreis üblich ablaufen. Alle
Gruppierungen in der Gemeinde und alle KLJB-Ortsgruppen im Umkreis können
teilnehmen. Im Dorf sind verschiedene Stationen aufgebaut, welche die
teilnehmenden Gruppen absolvieren müssen. Die Siegerehrung findet im Rahmen
eines kleinen Festes oder eines Balls statt.
2) Beispiele für die Sozial-Aktion können sein: Altennachmittag,
Kinderferienprogramm, Ausflug mit behinderten Menschen, Kinderbetreuung am
Hl. Abend (Warten aufs Christkind), Erneuerung eines Spielplatzes, usw. …
3) Beispiele für Umwelt-Aktionen können sein: Anlegen oder Pflegen von
Grünflächen, Bäumen, etc. im Dorf, Sammeln von Müll am Straßenrand, im Dorf
oder Wäldern, Bauen und Aufhängen von Nistkästen, usw. …
20
KLJB Rottal-Inn
www.kljb-rottal-inn.de
[email protected]
Zuschussantrag „Soziales“
für Ortsgruppen der KLJB Rottal-Inn
OG: _______________________
Aktion für die der Zuschuss beantragt wird:
1) Landjugendspiele
2) Sozial-Aktionen
3) Umwelt-Aktionen
Wann hat die Aktion stattgefunden? ________________
Kurze Beschreibung der Aktion:
_________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________
Bitte Foto/Zeitungsartikel der Aktion hinzufügen
Bankverbindung:
Kontoinhaber: _________________________
Bank: _____________________
IBAN: _________________________________
BIC: ______________________
_________________________
Datum, Ort
________________________
Unterschrift OG-Vorstand
Bitte nicht ausfüllen – Zur internen Bearbeitung
Zuschuss gewährt?
Ja Betrag: _______
Nein ________________________
Name, Datum ______________________________________________________________
Ausbezahlt am: ___________________
Zuschussantrag an Kreisvorstand übergeben, per Fax an 08561/6235, per Mail an [email protected] oder
per Post an Kirchliches Jugendbüro Pfarrkirchen – Andreas Nock – Kolpingstraße 5 – 84347 Pfarrkirchen
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KLJB Rottal-Inn
www.kljb-rottal-inn.de
[email protected]
Zuschussrichtlinien
„Baumaßnahmen & Gruppenbekleidung“
für Ortsgruppen der KLJB Rottal-Inn
Gefördert werden:
1) Bau- oder Renovierungsmaßnahme
mit 10 % der Gesamtkosten aber maximal
100 € jährlich je Ortsgruppe für diese
Maßnahme
2) Kauf von FAIRER Gruppenbekleidung
mit 25 % der Gesamtkosten aber maximal
100 € jährlich je Ortsgruppe für diese
Maßnahme
Der Zuschussantrag muss spätestens 8 Wochen nach der Veranstaltung gestellt
werden.
Inhalt eines Zuschussantrages:



ausgefüllter Antragsvordruck
Fotos der Zuschussmaßnahme
Kopie der Rechnung
Der Zuschussantrag kann auch digital per E-Mail gestellt werden. ([email protected])
Oder per Post an:
Kirchliches Jugendbüro Pfarrkirchen
Nock Andreas
Kolpingstraße 5
84347 Pfarrkirchen
__________________________________________________________________________
Erklärung zu den geförderten Maßnahmen:
1) Die Neubau oder Renovierungsarbeiten am Gruppenraum oder dazugehörigen
Außenanlagen müssen eigenständig durch die Gruppenmitglieder erfolgen. Somit werden
lediglich Materialkosten und keine Dienstleistungskosten (wie beispielsweise Handwerker)
bezuschusst. Die Arbeiten sollen mit Fotos dokumentiert werden. Durch die KLJB RottalInn werden 10 % der Gesamtkosten, aber maximal 100 € jährlich je Ortsgruppe
bezuschusst.
2) Der Kauf von Gruppenbekleidung (wie beispielsweise T-Shirts oder Westen) wird nur
bezuschusst wenn durch die Ortsgruppe der Nachweis erbracht wird, dass die Kleidung
unter fairen Bedingungen produziert und vertrieben wurde. Durch die KLJB Rottal-Inn
werden 25 % der Gesamtkosten, aber maximal 100 € jährlich je Ortsgruppe bezuschusst.
22
KLJB Rottal-Inn
www.kljb-rottal-inn.de
[email protected]
Zuschussantrag
„Baumaßnahmen & Gruppenbekleidung“
für Ortsgruppen der KLJB Rottal-Inn
OG: ________________________________
Aktion für die der Zuschuss beantragt wird:
1) Bau- oder Renovierungsmaßnahme
2) Kauf von FAIRER Gruppenbekleidung
Wann hat die Maßnahme / der Einkauf stattgefunden? __________________
Kurze Beschreibung der Maßnahme:
_________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________
Bitte Foto/Zeitungsartikel der Aktion hinzufügen!!
Bankverbindung:
Kontoinhaber:
_______________________
IBAN: _________________________________
Datum, Ort
Bank:
BIC:
Unterschrift OG-Vorstand
Bitte nicht ausfüllen – Zur internen Bearbeitung
Zuschuss gewährt?
Ja Betrag: _______
Nein ________________________
Name, Datum ______________________________________________________________
Ausbezahlt am: ___________________
Zuschussantrag an Kreisvorstand übergeben, per Fax an 08561/6235, per Mail an [email protected]
oder per Post an Kirchliches Jugendbüro Pfarrkirchen – Andreas Nock – Kolpingstraße 5 – 84347 Pfarrkirchen
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Vorstand und minderjährig?




Kinder unter 7 Jahren sind geschäftsunfähig und können somit keine wirksame
Willenserklärung abgeben
Kinder zwischen 7 und 18 sind beschränkt geschäftsfähig und brauchen somit
eigentlich die Zustimmung der Erziehungsberechtigten
o z.B. für die Annahme eines Amtes
o Denn ELTERN HAFTEN FÜR IHRE KINDER!
Mindestens ein Vorstandsmitglied sollte also volljährig sein
Von allen anderen solltet ihr aus Haftungsgründen die schriftliche
Einverständniserklärung der Eltern (Vorab oder im Nachhinein) einholen
Jugendschutz
Beachtet das am Titelblatt dargestellte Jugendschutzgesetz bei euren
Veranstaltungen und bei den Gruppenstunden!
Zum Thema Sexualstrafrecht:
 Was ist sexuelle Gewalt?
o Passiert nie aus Versehen und geschieht gegen den Willen des
Kindes/Jugendlichen
o Zwischen dem Täter und dem Opfer gibt es ein Machtgefälle (der
Täter ist meist stärker oder das Opfer ist in irgendeiner Weise vom
Täter abhängig, z.B. Fußballtrainer, der darüber entscheidet, wer
mitspielt und wer auf der Bank sitzt)
o Neben körperlichen Übergriffen (Vergewaltigung, Küsse, Berührungen)
zählen auch Handlungen ohne Körperkontakt als sexuelle Gewalt
(Beobachten beim Umziehen, verbale Anmache)
 Was muss ich beachten, wenn ein Kind/Jugendlicher sich mir anvertraut?
o Keine überstürzten Aktionen  Ruhe bewahren!
o Kontaktiere Fachleute und lass dich beraten! (über Beratungsstellen
kann euch das Jugendamt Auskunft geben)
o Glaube dem Kind/Jugendlichen und versichere, dass es nicht Schuld am
Geschehenen ist und das es darüber sprechen darf!
o Nimm das Erzählte ernst und spiel es nicht herunter!
o Mach keine leeren Versprechen, die du nicht einhalten kannst!
o Beziehe die Betroffenen in deine Entscheidungen mit ein!
o Konfrontiere oder beschuldige den Täter nicht voreilig!
o Protokolliere alle Gespräche!
o Behandle die Informationen vertraulich, aber sag, dass du dir selbst
Hilfe suchen und dich beraten lassen wirst!
 An wen kann ich mich wenden?
o Präventionsstelle der Landesstelle für Katholische Jugendarbeit
(089/53293112)
o Fachstelle PräTect des Bayerischen Jugendrings
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Vereinsrecht, Rechtsfähigkeit



KLJB-Gruppen sind (meistens nicht rechtskräftige  kein „e.V.“) Vereine, die
keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgen  ideelle Vereine
Bei nicht rechtskräftigen Vereinen haftet immer der Handelnde selbst
o ist insbesondere dann interessant, wenn es darum geht Verträge
abzuschließen (z.B. Anmietung eines Raumes für Party)
o Bei nicht eingetragenen Vereinen (keine „e.V.“s) haften also die
Handelnden (insbesondere der Vorstand) persönlich und stehen somit
mit ihrem persönlichen Vermögen in der Kreide!
Vorteil von nicht eingetragenen Vereinen: es entstehen keine Kosten bei z.B.
Änderung der Vorstandschaft
o Eingetragene Vereine müssen das dem Amtsgericht melden
Gemeinnützigkeit


Vorteile:
o Steuervergünstigungen
o Berechtigung zum Erhalt von Spenden und zum Ausstellen von
Spendenquittungen
o Einfacherer Zugang zu öffentlichen Fördermitteln
o Befreiung von einigen staatlichen Gebühren und Kosten
Wenn ihr die Gemeinnützigkeit anerkannt haben wollt, müsst ihr zum
Finanzamt gehen und folgendes erfüllen/vorlegen:
o Satzung
o Kassenbericht
o Kirchliche, mildtätige oder gemeinnützige Zwecke verfolgen
o Nicht in erster Linie gewinnorientiert tätig sein (unverhältnismäßig
hohe Rücklagen)
o Gelder nur für satzungsmäßige Zwecke verwenden
o Bei Auflösung das Vereinsvermögen einem anderen gemeinnützigem
Zweck zukommen lassen
Aufsichtspflicht
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Ist die Pflicht der Erziehungsberechtigten, Minderjährige so zu
beaufsichtigen, dass sie weder sich selbst noch Anderen Schaden zufügen. Sie
kann vorübergehend an Dritte übertragen werden (z.B. an euch als
Gruppenleiter)
Dazu benötigt ihr keine schriftliche Vereinbarung. Stillschweigen genügt! (nur
bei besonderen Maßnahmen, die länger dauern oder eine besondere Gefahr mit
sich bringen, solltet ihr die Einverständniserklärung der Eltern schriftlich
einholen!)
Aufsichtspflicht beginnt erst am vereinbarten Treffpunkt und endet, wenn
dieser wieder verlassen wird. Der Hin- und Rückweg muss von den Eltern
beaufsichtigt werden!
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Was muss ich also tun, um meine Aufsichtspflicht zu erfüllen?
o Informier dich und vermeide Gefahren, warne und belehre, überwache
und wenn notwendig greif ein!
GEZ und GEMA – Veröffentlichung und Nutzung nicht eigener Quellen
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Wenn ihr im Gruppenraum einen Fernseher oder einen Radio habt, müsst ihr
diesen bei der GEZ anmelden und Gebühren zahlen
o Ihr könnt allerdings eine Befreiung (bei der zuständigen GEZ-Stelle)
beantragen!!
Wenn ihr bei einer öffentlichen Veranstaltung Musik spielt (live oder von
Tonträgern), müsst ihr diese bei der GEMA anmelden (schriftlich, mündlich
oder per Mail)
Die GEMA Gebühren richten sich nach Nutzungsfläche, Besucherzahl und
Eintrittspreis
ACHTUNG! GEMA forscht z.B. in der Presse nach! Nachzahlungen sind
bedeutend höher!!!
Veröffentlichungen
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Impressum bei Veröffentlichungen im Internet oder per Druck nicht
vergessen!
 Herausgeber, Datenschutzerklärung und Haftungsausschluss
Urheberrecht: Keine „geklauten“ Bilder etc. verwenden ohne das
Einverständnis des Urhebers! Oder: einfach selbst geschossene Bilder etc.
verwenden
Recht am Bild: Fotos von Personen nur mit deren Einwilligung veröffentlichen!!
Bei minderjährigen Einverständnis am besten BEIDER gesetzlichen Vertreter!
Steuern
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Mögliche Steuern die auf euch zukommen können sind:
o Zinsabschlagsteuer (30% auf Zins- und Kapitalerträge, davon könnt ihr
euch, je nachdem wie euer Konto angelegt ist und auf wen es läuft
freistellen lassen)
o Vergnügungssteuer (bis zu 30% auf z.B. den Eintritt bei öffentlichen
Festen und Tanzveranstaltungen, in der Gemeindeverwaltung
nachfragen!)
o Umsatzsteuer (wenn ihr im Vorjahr mehr als 17.500 € Gewinn z.B.
durch Parties, Bewirtung oder Werbeeinnahmen gemacht habt, dann
kann es sein, dass eure Einnahmen mit 19% versteuert werden)
Schulungen
Rechtlich gibt es sehr viel zu beachten. Die Diözese oder der Kreis bieten daher
immer wieder Finanz- & Rechtsschulungen an, in denen ihr euer Wissen vertiefen
könnt!
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Kontakt
Bei Fragen, Hilfegesuch oder weiteren Szenarien, stehen
wir euch gerne zur Seite und bieten Hilfe an!
KLJB Diösesanstelle Passau
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0851/393-5450
[email protected]
Kirchliches Jugendbüro Pfarrkirchen
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Thomas Wimmer (Jugendreferent)
Andreas Nock (Jugendseelsorger)
08561/6219
[email protected]
Kreisvorstandschaft Rottal-Inn
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[email protected]
Wir stehen euch gerne zur Seite
Servus, eure Kreisvorstandschaft
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