Tischvorlage DelTag2015 - Kreisfeuerwehrverband Trier

Herzlich Willkommen
zum
32. Delegiertentag
des Kreisfeuerwehrverbands
Trier-Saarburg e.V.
am 20.03.2015
in Reinsfeld
Tagesordnung Delegiertentag 20.03.2015, Reinsfeld
1.
Begrüßung durch die stellv. Vorsitzenden
2.
Eröffnung des Delegiertentags
3.
Feststellung der Beschlussfähigkeit
4.
Totengedenken
5.
Grußworte
6.
Bericht der stellv. Vorsitzenden
7.
Bericht des Kreisjugendfeuerwehrverband
8.
Bericht des Kassenwart
9.
Bericht der Kassenprüfer
10.
Aussprache zu den Berichten
11.
Antrag auf Entlastung des Vorstandes
12.
Abstimmung über die Anpassung der Mitgliedsbeiträge
13.
Bestätigung des Vorstandes des KJFV
14.
Grußworte
15.
Vorstellung der neuen Satzung
16.
Aussprache über die neue Satzung
17.
Abstimmung über die neue Satzung
18.
Wahl eines Wahlleiters und Wahlhelfer
19.
Wahl 1. Vorsitzender
20.
Wahl Beisitzer VG Hermeskeil
21.
Wahl von 3 Kassenprüfern/innen
22.
Eventuell anfallende Ergänzungswahlen
23.
Vorstellung neuer Fachbereichsleiter/innen
24.
Grußworte
25.
Vergabe von Veranstaltungen
Feuerwehrleistungsabzeichen 2015 wird durch SFV Trier ausgerichtet
Zu vergeben sind:
Stand: 23. Januar 2015
Delegiertentag 2016
Bewerber:
Geschicklichkeitsfahren 2015
Bewerber: Feuerwehr Fell
Feuerwehrleistungsabzeichen 2016
Bewerber:
26.
Verschiedenes
27.
Beendigung des Delegiertentages 2015
Anträge zum TOP 26 Verschiedenes müssen bis zum 06. März 2015 beim Vorstand
eingegangen sein.
zu Top 25: Veranstaltungen
Termin
vorl.
Bewerbungen
Veranstaltung
Vorgabe
Delegiertentag
Saal / Halle; ca. 250
Sitzplätze
keine Bewerbung
Feuerwehrleistungsabzeichen
großer, befestigter Platz
keine Bewerbung
Geschicklichkeitsfahren A + B großer, befestigter Platz
keine Bewerbung
Infos:
www.kfv-tr-sab.de
https://de-de.facebook.com/KreisfeuerwehrverbandTrierSaarburg
Tätigkeitsbericht des Vorstandes
für das Geschäftsjahr 2014
zu dem aktuellen Tagesordnungspunkt „Tätigkeitsbericht des Vorstandes“ geben wir Ihnen einen
Überblick der Arbeit im abgelaufenen Jahr 2014.
Neu geschaffen wurde eine Ehrennadel für unsere Alterskameraden zur Zugehörigkeit in der
Feuerwehr für 50, 60, und 70 Jahre.
Um unsere Arbeit für unsere Mitglieder so transparent wie möglich zu machen haben wir unsere
Internetseite neu überarbeitet. Diese wurde am Delegiertentag 2014 freigeschaltet und hat
seitdem fast 6800 Besucher informiert.
Informationen geben wir auch über Facebook und eine neu eingerichtete App weiter. Die könnt Ihr
auf eurem Smartphone einrichten.
Der gesamte Vorstand, mit seinen jeweiligen Fachbereichsleiter hat im Jahr 2014 gesamt 2958
Arbeitsstunden für die erfolgreiche Arbeit im Kreisfeuerwehrverband an folgenden Terminen
aufgebracht.
Dies wären:
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11 Vorstandssitzungen des KFV

7 Wehrleiterbesprechungen
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3 Eigene Veranstaltungen:
o 31. Delegiertenversammlung im Feuerwehr-Museum in Hermeskeil
o Leistungsabzeichen mit StFV. in Oberemmel,
o Geschicklichkeitsfahren in Verbindung mit dem Tag der Retter auf dem
Viehmarkt in Trier
Dieser war ein voller Erfolg. Der wird mit dem StFV auch wieder seinen Platz finden und im 3 – 5
jährigen Abstand wiederholt werden.,
Wir möchten uns hier nochmal bei den ausrichtenden Feuerwehren recht herzlich für Ihre Mühe
bedanken.
Weiterhin waren wir noch bei verschiedenen Veranstaltungen präsent:
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1 Versammlungen der Kreisverbände des ehem. Reg.-Bz. Trier
2 Verbandsversammlungen des Landesverbandes
3 Verbandsversammlungen im Vulkaneifel -Kreis, BKS- Wittlich und StFV – Trier
4 Termine bei der Kreisverwaltung, bezüglich Ehrungen, oder sonstigem
4 Treffen der Sprecher der Alterskameraden
mehrere Teilnahmen bei Sitzungen des Kreisjugendfeuerwehrverbandes
17 Ehrungen nahmen wir von Seiten des KFV vor, darin waren 10 Ehrungen der neu
geschaffenen Ehrennadel für unsere Alterskameraden für 50, 60, und 70 Jahre
Zugehörigkeit bei der Feuerwehr
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1 Teilnahme an Seminaren in Koblenz
7 Festbesuche in den Mitgliedswehren
4 Antrittsbesuche und Vorstellung des Kreisverbands bei den VG-Bürgermeistern im Kreis
Trier Saarburg
für weitere Antrittsbesuche und Vorstellung des KFV sind Termine für 2015 in Vorbereitung
1 Fahrt der Alterskameraden, an den Ruhr Stausee und nach Monschau.
1 Versammlungen der Brandschutzerzieher bzw. Schulklassenbetreuer,
Im abgelaufenem Jahr 2014 konnten wir 3 neue Bambini Feuerwehren Gründen.
Diese waren Greimerath, Beuren-Hochwald und Freudenburg
Für weitere Gründung von Bambini – Feuerwehren haben wir mit verschiedenen Feuerwehren
bereits Gespräche geführt.
Sehr gut ausgefüllt wurde der Ausbau des Fachbereiches Traditionspflege, mit Ernst Blasius. Im
April 2014 feierten wir die Eröffnung des Rheinland Pfälzischem Feuerwehr Museum Hermeskeil,
die bis zum Abgelaufenem Jahr 2014 ca. 8000 Besucher verzeichnen konnten
Das Spektrum der Aktivitäten der Feuerwehren ist breit gefächert, dass in einem solchen Bericht
nicht alle Themen abgearbeitet werden können. Er sollte jedoch einen Teileinblick in die
Tätigkeiten des Verbandes und der Feuerwehren im Landkreis Trier Saarburg geben.
Auf der Homepage des Landesfeuerwehrverbandes kann man ersehen, dass zahlreiche
Vergünstigen für Feuerwehren und Feuerwehrkammeraden / innen bereitgestellt werden.
www.LFV-RLP.de
Wegen häufiger Nachfrage werden wir in Zukunft folgende Seminare anbieten:
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Bambini
Sport und Gesundheit
Mitgliedergewinnung
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Integration
Internetrecht
Der Kreisfeuerwehrverband hatte Ende 2014 einen gesamt Mitgliederstand von 3528
Diese setzen sich zusammen aus:
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2564 Kameradinnen und Kameraden aus 129 Feuerwehren,
9 Ehrenmitglieder
9 aus der Abt. Musik
377 Alterskameraden
546 Förderer
23 Einzelmitglieder
Für die Zukunft:
Der Kreisfeuerwehrverband soll weiter mit Leben gefüllt werden. Die Zusammenarbeit zwischen
den Gremien soll intensiviert werden, ebenso wollen wir den Kreisverband in der Öffentlichkeit
noch besser darstellen (Internet, Facebook sowie eine App Die bereits eingerichtet ist.)
Selbstverständlich wollen wir auch zur Mitgliederwerbung mit den Feuerwehren Sprechen die dem
Kreisverband noch nicht angehören.
Das Thema Sport und Gesundheit soll ausgebaut werden.
Mit den Politischen Verantwortlichen im Kreis Trier Saarburg wollen wir Versuchen für die
Feuerwehren im Rahmen von Sport und Gesundheit einen Kostenlosen Schwimmbad besuch zu
ermöglichen.
Wir als Feuerwehr sollen unserem Leitspruch zu folge Gott zur Ehr dem nächsten zur Wehr als ein
Team zusammen arbeiten, denn „wir alle sind Feuerwehr“
Für die Zukunft:
Deine Heimat. Deine Feuerwehr Komm, und macht mit
Du im Kreisverband
KFV-TR-SAB für die Hosentasche
Mit unserer APP immer auf dem neusten Stand…
Fachbereich Brandschutzerziehung 2014
Fachbereichsleiter: Urban Zöllner / Lothar Müller
Jährlich entstehen in Deutschland ca. 230.000 Wohnungsbrände. Hierbei sterben ca.
600 Menschen, von denen 80 Kinder sind. Die Zahl der Schwerverletzten liegt bei ca. 10.000
Personen.
Ein sehr hoher Prozentsatz wird nicht durch Feuer verletzt oder getötet, sondern durch
Rauchvergiftung. Deshalb wurde auch im Juli letzten Jahres gesetzlich geregelt, dass in allen Neuund Altbauten Rauchmelder zu installieren sind.
Der Hauptaugenmerk liegt hierbei in der Brandschutzerziehung (BSE) in Schulen und
Kindertagesstätten.
Die BSE wird bei Kindern und Jugendlichen in 3 Stufen durchgeführt.
 Stufe 1 Elementarstufe bis 7 Jahre
Bezieht sich auf die BSE in Kindertagesstätten und Kindergärten
 Stufe 2 Primarstufe bis 14 Jahre
Wird mit Kindern im Grundschulalter durchgeführt
 Stufe 3 Sekundarstufe über 14 Jahre
Bezieht sich auf die BSE an Haupt- und weiterbildenden Schulen
Bei den Stufen 1 und 2 versucht man den Kindern den richtigen Umgang mit dem Feuer
spielerisch beizubringen. Man versucht ihnen den Unterschied zwischen gutem Feuer (Ofen, Kerze
etc.) und bösem Feuer (z.B. Brand) zu verinnerlichen.
Im Bereich der Erwachsenenbildung spricht man von Brandschutzaufklärung.
Hier werden der Umgang mit Feuer und das Verhalten bei einem Brand im Rahmen der
Erwachsenenbildung vermittelt.
Die Brandschutzaufklärung findet vor allem in Altersheimen und in Eirichtungen für Menschen mit
geistiger oder körperlicher Behinderung statt.
In den sieben Verbandsgemeinden des Landkreises Trier-Saarburg sind zurzeit 20
Schulklassenbetreuer in der Brandschutzerziehung und –Aufklärung eingesetzt.
Brandschutz
Vorbeugende
und abwehrende
Maßnahmen
gegen
Brandgefahr
und
Erziehung
Annahme
bzw.
Änderung
von
Verhaltensweisen
Rauchmelderpflicht in Deutschland
Die Rauchmelderpflicht ist mittlerweile in 13 von insgesamt 16 Bundesländern angekommen. Die
Länder Bayern, Bremen, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Thüringen, NordrheinWestfalen, Sachsen-Anhalt, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland und
Schleswig-Holstein schreiben somit die Installation der kleinen Lebensretter gesetzlich vor. Da
bisherige Kampagnen für Rauchwarnmelder kaum Wirkung zeigten, wurde es höchste Zeit, dass
dieser lebensrettende Schritt nahezu flächendeckend eingeleitet wurde.
Rheinland-Pfalz war 2003 das erste Bundesland, welches als Vorreiter die Rauchmelderpflicht
eingeführt hat. Schnell zog ein Bundesland nach dem anderen nach. Bis auf Sachsen, Berlin und
Brandenburg ist die Rauchmelderpflicht nun bundesweit in der LBO (Landesbauordnung) jedes
einzelnen Bundeslandes verankert.
Normen und Regularien
National geregelt wird die Planung, der Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern
durch die Anwendungsnorm DIN 14676. Anwendung findet diese Norm für private Wohnungen und
Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung. Angesprochen sind die für den Brandschutz zuständigen
Behörden und Sachverständigen, Feuerwehren, Hersteller von Rauchwarnmeldern, Planer,
Hauseigentümer und Bewohner.
Was regelt welche Norm?
DIN EN 14604
europäische Norm für Rauchwarnmelder
regelt Verbauungsgrundlagen, Funktionen und Nutzung
DIN 14676 (DIN_14676.pdf)
Anwendungsnorm für Rauchwarnmelder aufbauend auf DIN EN 14604 – beinhaltet Fachkraft für
Rauchwarnmelder
Montage, Anwendung
Wo und in welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder installiert werden?
Wo genau und in welchen Räumen Rauchwarnmelder installiert werden müssen, definiert jedes
Land unterschiedlich. Man kann jedoch allgemein sagen, dass mindestens alle Schlafräume und
Flure mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein müssen.
Reaktionen und Meinungen zur Rauchmelderpflicht
Die Reaktionen der Bürger auf diese vom Gesetzgeber vorgeschrieben Präventionsmaßnahme ist
überwiegend positiv. Eine Umfrage in Baden-Württemberg zeigte z. B., dass Baden-Württemberger
hinter der Rauchmelderpflicht stehen und diese kleinen „Schreihälse“ als veranlassen,
Rauchwarnmelder in den eigenen vier Wänden zu installieren – so ist die verbreitete 66,47 Prozent
der Lebensretter bezeichnen. Schon der pure Selbsterhaltungstrieb sollte jeden Menschen dazu
Meinung. Dennoch gibt es auch kritische Stimmen zu dieser „diktatorischen“ Maßnahme seitens des
Gesetzgebers. 32,56 Prozent finden, dass es jedem selber überlassen sein sollte, ob und wo er
Rauchwarnmelder in der Wohnung installiert.
Rauchwarnmelder retten Leben
Die Statistiken zeigen jedoch deutlich, dass Rauchwarnmelder Menschenleben retten! Rund 500
Menschen sterben jährlich immer noch an den Folgen eines Brandes – das sind 500 zu viel! Der
Großteil der Opfer erliegt bereits nach wenigen Minuten den giftigen Rauchgasen. Tückisch, denn
im Schlaf nehmen wir diese Gefahr nicht wahr, da unser Geruchssinn abgeschaltet ist. Genau an
dieser Stelle übernehmen die kleinen Rauchwarnmelder unsere fehlende Sinneswahrnehmung.
Die Technik
Modernste Sensorik in der Rauchkammer erkennt den Brandrauch sofort und löst einen lauten
Signalton aus, der uns weckt und uns die Möglichkeit gibt, noch rechtzeitig den Gefahrenbereich zu
verlassen. Moderne Rauchwarnmelder sind in der Regel optische Rauchmelder und arbeiten nach
dem Streulichtprinzip (siehe nachfolgende Grafik):
Rauchmelder Technik
Unterschiede gibt es jedoch im System, denn es können sogenannte Einzelmelder (Standalone) oder
funkvernetzte Rauchwarnmelder installiert werden. Doch welches das richtige System für die
eigenen vier Wände ist, entscheiden die individuellen räumlichen Gegebenheiten und die persönliche
Wohnsituation. In sehr großen Objekten oder Einfamilienhäuser, die sich über mehrere Etagen
erstrecken, machen Einzelmelder oft keinen Sinn, da selbst ein Signal von mind. 85 Dezibel (dB)
über mehrere Etagen nicht mehr gehört werden kann – vor allem nicht im Schlaf.
Der Gesetzgeber lässt dem Eigentümer bei der Wahl seiner Rauchwarnmelder freie Hand.
Maßgeblich ist nur, dass die Rauchwarnmelder der Norm DIN 14604 entsprechen müssen und nach
Ablauf der Übergangsfrist im jeweiligen Bundesland installiert sind.
Wer ist für die Installation und Wartung zuständig?
Auch hier gibt es klare Richtlinien! Für die Anschaffung der RWM ist immer der Eigentümer zuständig
– für den die Instandhaltung der direkte Besitzer. Bei einer Mietsituation heißt das im Klartext: Der
Eigentümer ist für die Anschaffung und Installation zuständig, der Mieter für die jährliche Wartung!
Je nach Bedienungsanleitung und Herstellerempfehlung sind RWM einmal jährlich auf ihre Funktion
zu überprüfen.
Immer wieder steht auch die Frage im Raum, ob die Einhaltung der Rauchmelderpflicht überhaupt
kontrolliert wird. Grundsätzlich ist diese Frage mit einem „Ja“ zu beantworten. Bei Neubauten wird
im Rahmen einer Bauabnahme durch den Schornsteinfeger die ordnungsgemäße Installation von
Rauchwarnmeldern ohnehin überprüft. In Bestandsbauten kann genau dieser im Rahmen der
Sichtung von Feuerstätten auch die Einhaltung der Rauchmelderpflicht kontrollieren. Zwar ist bei
Nichteinhaltung kein Bußgeld vorgesehen, jedoch wird die Versicherung im Schadensfall grobe
Fahrlässigkeit unterstellen und es ist mit Leistungskürzungen zu rechnen.
Ähnlich verhalt es sich mit der Instandhaltung bzw. Wartung. Eine Wartung ist jährlich vorgesehen
und die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft ist Sache der Besitzer/Besitzerinnen. Bei
Mietverhältnissen ist unmittelbare Besitzer der Mieter. Dennoch, wenn der Vermieter die Wartung
der Rauchwarnmelder an den Mieter delegiert, ist er nicht automatisch von jeglicher Haftung befreit.
Denn nach § 823 Abs. 1 BGB ist für die Verkehrssicherung eines Gebäudes ungeachtet dieser
landesgesetzlichen Regelungen dessen Eigentümer zuständig. Das heißt: Wenn ein
Rauchwarnmelder, der nicht oder schlecht gewartet wurde, versagt, haftet trotzdem der Eigentümer
für den entstandenen Schaden. Den Mieter kann höchstens eine Mitschuld treffen.
Wie verhalt sich die Versicherung im Schadensfall, wenn ich keine Rauchwarnmelder
installiere?
Bestandteil der Versicherungsbedingungen zu Wohngebäude und Hausratsversicherungen sind die
Sicherheitsvorschriften. Damit verpflichtet sich der Versicherungsnehmer, die gesetzlichen
Bestimmungen an Standort des Objektes einzuhalten. Die Rauchmelderpflicht gehört auch zu den
gesetzlichen Bestimmungen, welche eingehalten werden muss. Tun sie dies nicht oder geben Sie
an,
nichts von der Rauchmelderpflicht gewusst zu haben, wird die Versicherung Ihnen grobe
Fahrlässigkeit vorwerfen und einen Teil der Leistungen kürzen oder sich möglicherweise gänzlich
von der Leistungspflicht befreien wollen. Das kann im Zweifelsfall teuer werden für den
Versicherungsnehmer!
Summa summarum ist festzustellen, dass mit einer geringen Investition ein großes Maß an
Sicherheit erreicht werden kann. Rauchwarnmelder sind heutzutage in allen Preisklassen erhältlich
und es gibt für jedes Portemonnaie das passende Produkt.
Sind die Rauchmelder erst einmal ausgewählt und sicher und sinnvoll installiert sind, bleiben
natürlich noch einige Fragen zu Wartung und Unterhaltung offen.
Um den größten Nutzen, also die größtmögliche Sicherheit, aus Ihren neuen Rauchmeldern zu
ziehen ist es wichtig, diese regelmäßig zu warten und zu überprüfen.
Doch auch sollten vor der Beschaffung von Rauchmeldern in Mietwohnungen grundsätzliche
Kostenfragen mit allen Parteien geklärt werden.
Kann eine Sichtprüfung nach DIN 14676 durch eine Fernüberprüfung ersetzt werden?
Betreibern von Wohnungseinrichtungen werden zurzeit Konzepte vorgestellt, die Ihnen die
Überprüfung ihrer Rauchmelder durch Fernüberprüfung erleichtern und die Sichtprüfung vollständig
ersetzen soll. Nach unserer Meinung ist die Sichtprüfung unverzichtbar, da eine Fernprüfung
normativ ohne Grundlage ist und folglich mit einem hohen Haftungsrisiko einhergeht.
Der Anwendungsnorm DIN 14676 unterliegen die Anforderungen an die Geräte, deren Montage und
Instandhaltung, sowie Qualifikation der beteiligten Fachfirmen. Diese Norm gilt schon langjährig als
anerkannte Regel der Technik und wird von der Mehrzahl der Brandschutzexperten anerkannt. Ein
wesentlicher Bestandteil der Instandhaltung ist die „Sichtprüfung“, bei der nicht nur der optische
Zustand sondern auch das tatsächliche Vorhandensein des Rauchwarnmelders und die
Gegebenheiten am Installationsort überprüft werden (z. B. Umnutzung der Räumlichkeiten,
Umstellen von Mobiliar ). Gerade diese potentielle Umnutzung und weitere potentielle
Veränderungen „vor Ort“ stellen letztendlich die Sicherheitsproblematik und folglich auch die
Haftungsproblematik im Schadensfall dar.
Das Konzept der Fernprüfung wurde dem DIN-Normenausschuss vorgelegt und nach eingehender
Überprüfung zur Aufnahme in die Norm abgelehnt, u.a. wegen fehlender Erfahrungen und Studien
darüber.
Bezüglich des Datenschutzes bleiben Fragen offen. Durch die Fernüberprüfung werden Daten zum
Verhalten der Bewohner gesammelt, somit werden Informationen aus dem Privatbereich
unkontrollierbar von fremden Servern gespeichert.
Unser Fazit
Nutzer von Rauchwarnmeldern, die gemäß DIN 14676 installieren und betreiben, also nicht auf eine
Sichtprüfung verzichten, sind vom Ansatz her auf der sicheren Seite. Wartungsverträge von
Fernwartungsanbietern sollten wegen des hohen Haftungsrisikos äußerst genau überprüft werden!!!
Aktuelles Urteil vom Landgericht Wandsbek (Hamburg) – Umlage von Kosten auf den Mieter, wenn
der Vermieter seine Rauchmelder nur gemietet hat.
Laut aktuellstem Gerichtsurteil vom Amtsgericht Wandsbek dürfen Vermieter Mietkosten für
gemietete Rauchmelder nicht umlegen.
Wird der Rauchmelder vom Vermieter gekauft, angebracht und gewartet, ist der Vermieter lt.
Amtsgericht Wandsbek berechtigt, dem Mieter diesen Aufwand bei den Betriebskosten in Rechnung
zu stellen. Sind die Rauchmelder jedoch vom Vermieter nur gemietet, dürfen diese Mietkosten nicht
umgelegt werden.
Das Landgericht Magdeburg hat jedoch andersherum entschieden, es sei zu handhaben wie mit den
Wasseruhren.
Mit diesem grundsätzlichen Leitfaden sollten Sie bestens für die Nachrüstung oder Aufrüstung zur
Rauchmelderpflicht gewappnet sein.
Lassen Sie sich vom Fachmann beraten und schlafen Sie fortan ruhig!
Fachbereich Bambini-Feuerwehr
Fachbereichsleiter: Urban Zöllner
Die Bambini-Feuerwehr Hermeskeil wurde am Mai 2009 gegründet und feierte im Jahr 2014
ihr 5 jähriges Bestehen
Es dauerte 2 Jahre bis die nächste Bambini-Feuerwehr gegründet wurde.
Diese stammt aus der Verbandsgemeinde Trier-Land und gehört zur FFw Rodt und besteht seit
Juni 2011.
Im darauf folgenden Jahr, nämlich im September 2012 wurde wiederum in der Verbandsgemeinde
Hermeskeil die Bambini-Feuerwehr Grimburg gegründet.
Im Januar 2012 folgte die Bambini-Feuerwehr in Züsch-Neuhütten-Muhl ebenfalls aus der
Verbandsgemeinde Hermeskeil.
Ein weiterer Durchbruch erfolgte im Jahre 2013. Hier wurden im April die Bambini-Feuerwehr
Nittel in der Verbandsgemeinde Konz und im August in der Verbandsgemeinde Ruwer die beiden
Bambini-Feuerwehren Kasel und Mertesdorf gegründet.
Im Jahre 2015 folgten die Bambini-Feuerwehren Greimerath, Freudenburg und Beuren. Im Jahre
2015 wird im April die Bambini-Feuerwehr Welschbillig offiziell gegründet.
Sehr viele Feuerwehren standen und stehen der Bambini-Feuerwehr eher kritisch gegenüber. Die
zur Zeit bestehenden sieben Bambini-Feuerwehren zeigen jedoch wie wichtig diese Institution als
Nachwuchsorganisation sowohl für die Jugendfeuerwehren als auch die Freiwilligen Feuerwehren
des Kreises geworden sind, da der Feuerwehrnachwuchs inzwischen zu über 90 % aus den Reihen
der Jugendfeuerwehren gedeckt wird.
Bei den Bambini-Feuerwehren, die bereits seit einigen Jahren aktiv sind, sind auch schon die
ersten Kinder als Mitglieder der Jugendfeuerwehren übernommen worden.
Ein besonderer Dank gilt hier den Betreuerinnen und Betreuern, die vor Allem dazu beitragen,
dass die Nachwuchsgewinnung für die Jugendfeuerwehren und Freiwilligen Feuerwehren durch
ihre Arbeit und Einsatzbereitschaft sichergestellt werden kann.
Aus diesen o.a. Gründen hoffen wir viele andere Freiwillige Feuerwehren des Landkreises für die
Gründung weiterer Bambini-Feuerwehren begeistern zu können.
Bambini-Feuerwehren im Bereich des Kreisfeuerwehrverbandes Trier-Saarburg
Verbandsgemeinde
Hermeskeil
Hermeskeil
Hermeskeil
Ruwer
Ruwer
Kell am See
Konz
Saarburg
Hermeskeil
Trier-Land
Trier-Land
Bambini- Feuerwehr
Hermeskeil
Grimburg
Züsch-Neuhütten-Muhl
Kasel
Mertesdorf
Greimerath
Nittel
Freudenburg
Beuren
Rodt
Welschbillig
FFw
Hermeskeil
Grimburg
Züsch
Kasel
Mertesdorf
Greimerath
Nittel
Freudenburg
Beuren
Rodt
Welschbillig
Jahrestätigkeitsbericht, Fachbereich Alterskameraden !
Fachbereichsleiter Josef Stoffel
Zum alten Eisen gehören wir noch lange nicht!
Ich möchte Ihnen hiermit einen Überblick, über die getätigten Unternehmungen der
Alterskameraden des Kreisfeuerwehrverbandes Trier-Saarburg im Jahre 2014 geben.
Im Jahr 2014 wurden von den Monaten Januar bis Dezember 11 Dienstbesprechungen der
Alterskameraden einer jeder Verbandsgemeinde des Kreises Trier-Saarburg durchgeführt.
An den Dienstbesprechungen, im Gerätehaus der FFw. Mertesdorf nehmen alle Sprecher der
Alterskameraden, die von den Mitgliedern der Alterskameraden aller Verbandsgemeinden bestellt
wurden teil. Ebenso können wir immer zahlreiche Gäste zu unseren Besprechungen begrüßen.
Zwei Dienstbesprechungen wurden in Koblenz an der Landesfeuerwehrschule durchgeführt.
Einige der zahlreichen Themen der Sitzungen:
Jahresausflug der Alterskameraden:
Am 14. Mai 2014 wurde die alljährliche Jahresausflugsfahrt mit 230 Personen (5 Autobussen) nach
Schwammenauel am Rursee / Eifel durchgeführt.
Bei einer Schifffahrt von 2 Stunden auf dem Rursee mit Mittagessen fühlte man sich sehr gut und
war begeistert von der schönen Landschaft. Hiernach fuhren wir nach Monschau und besichtigten
das Handwerkerdorf. Nach Kaffee und Kuchen und einem Bierchen fuhren wir zur Haidsmühle nach
Manderscheid. Hier wurden wir schon erwartet und ganz herzlich begrüßt, denn wir waren ja schon
alte Bekannte. In der Haidsmühle wurde dann zu Abend gegessen und man ließ einen schönen
geselligen Tag ausklingen. Um 21:00 Uhr waren alle wieder zu Hause.
Ausflug der Ansprechpartner:
Am 06.08.2014 trafen sich die Ansprechpartner der einzelnen Verbandsgemeinden am Parkplatz
des Bergwerks in Fell. Nach einem Sektempfang wurde das Bergwerk in Fell besichtigt. Eine tolle
Führung von 1,5 Std. hatte unsere Kamerad Paul Münch organisiert. Nach einer kurzen
Verschnaufpause fuhren wir zum Feller Winzerkeller. Hier erwartete uns eine Sekt und Weinprobe
mit Weinen aus dem Feller Tal sowie ein sehr gutes Abendessen.
Nach der letzten Versammlung in Mertesdorf wurden ein Paar Würstchen und Schwenker gegrillt
und man ließ in froher Runde das Jahr ausklingen.
Planungen für das Jahr 2015
Für das Jahr 2015, wurde das Ziel des Jahresausflugs am 13.Mai 2015 zum Mühlenmuseum nach
Birgel vorgeschlagen. Hierzu laufen die Planungen in vollkommener Bearbeitung.
Alle Kameraden, deren Feuerwehr im Kreisverband ist, werden durch Ihre Sprecher genaue
Informationen erhalten.
Im Jahre 2014 habe ich insgesamt an 22
Veranstaltungen
Kreisfeuerwehrverbandes Trier-Saarburg teilgenommen.
und
Sitzungen
des
Für die sehr gute Zusammenarbeit, mit dem Vorstand, den Sprechern der VG, den Protokollführen,
Verwaltungen, sowie der Feuerwehr Mertesdorf , die uns den Schulungsraum zu Verfügung stellen,
möchte ich mich ganz herzlich bedanken und verbleibe in diesem Sinne mit
kameradschaftlichen Grüßen
Josef Stoffel
http://kfv-tr-sab.de/ehrungen/
Jahresbericht 2014
Fachbereichsleiter Josef Dellerie
Das Jahr 2014 war für die Spielmannszüge des Landkreises Trier- Saarburg wieder mit vielen
Auftritten und Proben verbunden.
Der 1956 gegr. Spielmannszug der Freiwilligen Feuerwehr Edingen hatte im Jahre 2014 22
Auftritte. 23 Musikerinnen und Musiker sind im Spielmannszug Edingen aktiv. Davon sind 9
Jugendliche in Ausbildung.
Stabführer des Edinger Spielmannszuges ist Franz- Josef Kimlingen.
Im Spielmannszug der Freiw. Feuerwehr Schweich gegr. 1950 spielen z.Z.
20 Mitglieder.
Die meisten Musiker des Spielmannszuges wurden auf mehreren Instrumenten ausgebildet. So
kann man als klassischer Spielmannszug als auch als Blaskapelle / Brass- Band auftreten.
Ausgebildet wird auf folgenden Instrumenten: Trompete, Bariton / Euphonium, Saxophon,
Schlagzeug / Wirbeltrommel, Percussion, Posaune, Horn, Querflöte und Mallets.
Im Repertoire sind moderne Unterhaltungsmusik als auch traditionelle Marschmusik.
Der unter der Stabführung von Markus Benk stehende Spielmannszug der Freiw. Feuerwehr
Schweich hatte im vergangenen Berichtsjahr 25 Auftritte.
Vorsitzende vom Spielmannszug Schweich ist Ingrid Reichert.
Etwa 15 Musiker spielen im 1950 gegr. „Alters“- Spielmannszug der Freiw. Feuerwehr
Schweich die zu Geburtstagen und Feuerwehrfesten auftreten. Drei Gründungsmitglieder
musizieren heute noch im oben genannten Zug. Die Stabführung hat Werner Schuh.
Der Spielmannszug der Freiwilligen Feuerwehr Serrig gegr. 1952 hatte 2014
17 Auftritte.
Durch die Nähe zum Saarland finden viele Auftritte bei Spielmanns- und Fanfarenzügen in diesem
Bundesland statt.
Auch bei Veranstaltungen in der Verbandsgemeinde Saarburg, im Landkreis Trier- Saarburg und
bei örtlichen Veranstaltungen war der Spielmannszug Serrig sehr rege.
Am 10.01.2014 wurde der Wehrleiter der VG Saarburg Bernhard Klein verabschiedet. Die
musikalische Gestaltung hatte der Spielmannszug der FF Serrig.
Vom 31.05. bis 01.06.2014 wurden die 28. Feuerwehrtage der VG Saarburg in Serrig
durchgeführt. Hier spielten die Spielmannszüge der freiwilligen Feuerwehren aus Primstal.
Wallerfangen, Saarlouis- Ost und der Fanfarenzug Hilbringen. Die Bläsergruppe der Freiwilligen
Feuerwehr Bengel sowie die Feuerwehrkapelle Pluwig musizierten ebenfalls.
An diesem Fest war der Kreisfeuerwehrverband unter dem Stellvertr. Vorsitzenden Matthias Liesch
sehr aktiv.
Am 22.08.2014 wurde in Schillingen der Wehrleiter Bruno Merten und sein Stellvertreter Erwin
Rommelfanger verabschiedet. Der Höhepunkt an diesem Abend war der große Zapfenstreich,
gespielt vom Musikverein Schillingen und dem Spielmannszug der F.F. Serrig. Das Kommando
hatte Kamerad Josef Stoffel.
Der Spielmannszug Serrig hat z. Z. 19 aktive Spieler.
Die Stabführung dieses Zuges hat Josef Dellerie.
Am 24. Januar verstarb Landesstabführer a.D. Kamerad Hermann Haselsteiner.
Die Beerdigung war am 29.01.2014. Daran nahmen Josef Stoffel und Josef Dellerie teil.
In Funktion als Kreisstabführer nahm ich im Arbeitszeitraum 2014
16 Terminen teil.
Ich möchte mich bei allen Musikern im Landkreis bedanken, die durch ihre Proben, Auftritte und
Jugendarbeit die Feuerwehrmusik weiterhin fördern.
Mit kameradschaftlichem Gruß
Josef Dellerie
Kreisstabführer
Fachbereich Wettbewerbe
Fachbereichsleiter Roman Bauer
Im Jahre 2014 wurde das Geschicklichkeitsfahren des Kreises Trier-Saarburg in Verbindung mit dem
Stadtverband Trier am Tag der Retter auf dem Viehmarkt in Trier ausgerichtet.
Teilnehmer vom Kreisverband waren insgesamt 16 Kameraden, davon 8 in der Klasse A und 8 in der Klasse
B.
Als Sieger in der Klasse A ging Valentin Benzmüller hervor; als Sieger in der Klasse B ging Kamerad Gerd
Keil hervor.
Des Weiteren fand die Abnahme des Leistungsabzeichens in Verbindung mit dem Stadtverband Trier bei
der Feuerwehr Konz-Oberemmel statt.
Aus dem Landkreis Trier-Saarburg haben folgende Gruppen erfolgreich teilgenommen:
Stufe Bronze:
Gruppe FF Trassem, Gruppe FF Pluwig, Gruppe VG Ruwer, Gruppe FF Oberemmel
Stufe Silber:
Keine Gruppe
Stufe Gold:
Staffel FF Oberemmel,
Teilnehmer Geschicklichkeitsfahren am Tag der Retter 06.09.2014
Infos zur Kampagne:
www.lfv-rlp.de und www.deine-heimat-deine-feuerwehr.de