Herzlich Willkommen zum 32. Delegiertentag des Kreisfeuerwehrverbands Trier-Saarburg e.V. am 20.03.2015 in Reinsfeld Tagesordnung Delegiertentag 20.03.2015, Reinsfeld 1. Begrüßung durch die stellv. Vorsitzenden 2. Eröffnung des Delegiertentags 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Totengedenken 5. Grußworte 6. Bericht der stellv. Vorsitzenden 7. Bericht des Kreisjugendfeuerwehrverband 8. Bericht des Kassenwart 9. Bericht der Kassenprüfer 10. Aussprache zu den Berichten 11. Antrag auf Entlastung des Vorstandes 12. Abstimmung über die Anpassung der Mitgliedsbeiträge 13. Bestätigung des Vorstandes des KJFV 14. Grußworte 15. Vorstellung der neuen Satzung 16. Aussprache über die neue Satzung 17. Abstimmung über die neue Satzung 18. Wahl eines Wahlleiters und Wahlhelfer 19. Wahl 1. Vorsitzender 20. Wahl Beisitzer VG Hermeskeil 21. Wahl von 3 Kassenprüfern/innen 22. Eventuell anfallende Ergänzungswahlen 23. Vorstellung neuer Fachbereichsleiter/innen 24. Grußworte 25. Vergabe von Veranstaltungen Feuerwehrleistungsabzeichen 2015 wird durch SFV Trier ausgerichtet Zu vergeben sind: Stand: 23. Januar 2015 Delegiertentag 2016 Bewerber: Geschicklichkeitsfahren 2015 Bewerber: Feuerwehr Fell Feuerwehrleistungsabzeichen 2016 Bewerber: 26. Verschiedenes 27. Beendigung des Delegiertentages 2015 Anträge zum TOP 26 Verschiedenes müssen bis zum 06. März 2015 beim Vorstand eingegangen sein. zu Top 25: Veranstaltungen Termin vorl. Bewerbungen Veranstaltung Vorgabe Delegiertentag Saal / Halle; ca. 250 Sitzplätze keine Bewerbung Feuerwehrleistungsabzeichen großer, befestigter Platz keine Bewerbung Geschicklichkeitsfahren A + B großer, befestigter Platz keine Bewerbung Infos: www.kfv-tr-sab.de https://de-de.facebook.com/KreisfeuerwehrverbandTrierSaarburg Tätigkeitsbericht des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014 zu dem aktuellen Tagesordnungspunkt „Tätigkeitsbericht des Vorstandes“ geben wir Ihnen einen Überblick der Arbeit im abgelaufenen Jahr 2014. Neu geschaffen wurde eine Ehrennadel für unsere Alterskameraden zur Zugehörigkeit in der Feuerwehr für 50, 60, und 70 Jahre. Um unsere Arbeit für unsere Mitglieder so transparent wie möglich zu machen haben wir unsere Internetseite neu überarbeitet. Diese wurde am Delegiertentag 2014 freigeschaltet und hat seitdem fast 6800 Besucher informiert. Informationen geben wir auch über Facebook und eine neu eingerichtete App weiter. Die könnt Ihr auf eurem Smartphone einrichten. Der gesamte Vorstand, mit seinen jeweiligen Fachbereichsleiter hat im Jahr 2014 gesamt 2958 Arbeitsstunden für die erfolgreiche Arbeit im Kreisfeuerwehrverband an folgenden Terminen aufgebracht. Dies wären: 11 Vorstandssitzungen des KFV 7 Wehrleiterbesprechungen 3 Eigene Veranstaltungen: o 31. Delegiertenversammlung im Feuerwehr-Museum in Hermeskeil o Leistungsabzeichen mit StFV. in Oberemmel, o Geschicklichkeitsfahren in Verbindung mit dem Tag der Retter auf dem Viehmarkt in Trier Dieser war ein voller Erfolg. Der wird mit dem StFV auch wieder seinen Platz finden und im 3 – 5 jährigen Abstand wiederholt werden., Wir möchten uns hier nochmal bei den ausrichtenden Feuerwehren recht herzlich für Ihre Mühe bedanken. Weiterhin waren wir noch bei verschiedenen Veranstaltungen präsent: 1 Versammlungen der Kreisverbände des ehem. Reg.-Bz. Trier 2 Verbandsversammlungen des Landesverbandes 3 Verbandsversammlungen im Vulkaneifel -Kreis, BKS- Wittlich und StFV – Trier 4 Termine bei der Kreisverwaltung, bezüglich Ehrungen, oder sonstigem 4 Treffen der Sprecher der Alterskameraden mehrere Teilnahmen bei Sitzungen des Kreisjugendfeuerwehrverbandes 17 Ehrungen nahmen wir von Seiten des KFV vor, darin waren 10 Ehrungen der neu geschaffenen Ehrennadel für unsere Alterskameraden für 50, 60, und 70 Jahre Zugehörigkeit bei der Feuerwehr 1 Teilnahme an Seminaren in Koblenz 7 Festbesuche in den Mitgliedswehren 4 Antrittsbesuche und Vorstellung des Kreisverbands bei den VG-Bürgermeistern im Kreis Trier Saarburg für weitere Antrittsbesuche und Vorstellung des KFV sind Termine für 2015 in Vorbereitung 1 Fahrt der Alterskameraden, an den Ruhr Stausee und nach Monschau. 1 Versammlungen der Brandschutzerzieher bzw. Schulklassenbetreuer, Im abgelaufenem Jahr 2014 konnten wir 3 neue Bambini Feuerwehren Gründen. Diese waren Greimerath, Beuren-Hochwald und Freudenburg Für weitere Gründung von Bambini – Feuerwehren haben wir mit verschiedenen Feuerwehren bereits Gespräche geführt. Sehr gut ausgefüllt wurde der Ausbau des Fachbereiches Traditionspflege, mit Ernst Blasius. Im April 2014 feierten wir die Eröffnung des Rheinland Pfälzischem Feuerwehr Museum Hermeskeil, die bis zum Abgelaufenem Jahr 2014 ca. 8000 Besucher verzeichnen konnten Das Spektrum der Aktivitäten der Feuerwehren ist breit gefächert, dass in einem solchen Bericht nicht alle Themen abgearbeitet werden können. Er sollte jedoch einen Teileinblick in die Tätigkeiten des Verbandes und der Feuerwehren im Landkreis Trier Saarburg geben. Auf der Homepage des Landesfeuerwehrverbandes kann man ersehen, dass zahlreiche Vergünstigen für Feuerwehren und Feuerwehrkammeraden / innen bereitgestellt werden. www.LFV-RLP.de Wegen häufiger Nachfrage werden wir in Zukunft folgende Seminare anbieten: Bambini Sport und Gesundheit Mitgliedergewinnung Presse und Öffentlichkeitsarbeit Integration Internetrecht Der Kreisfeuerwehrverband hatte Ende 2014 einen gesamt Mitgliederstand von 3528 Diese setzen sich zusammen aus: 2564 Kameradinnen und Kameraden aus 129 Feuerwehren, 9 Ehrenmitglieder 9 aus der Abt. Musik 377 Alterskameraden 546 Förderer 23 Einzelmitglieder Für die Zukunft: Der Kreisfeuerwehrverband soll weiter mit Leben gefüllt werden. Die Zusammenarbeit zwischen den Gremien soll intensiviert werden, ebenso wollen wir den Kreisverband in der Öffentlichkeit noch besser darstellen (Internet, Facebook sowie eine App Die bereits eingerichtet ist.) Selbstverständlich wollen wir auch zur Mitgliederwerbung mit den Feuerwehren Sprechen die dem Kreisverband noch nicht angehören. Das Thema Sport und Gesundheit soll ausgebaut werden. Mit den Politischen Verantwortlichen im Kreis Trier Saarburg wollen wir Versuchen für die Feuerwehren im Rahmen von Sport und Gesundheit einen Kostenlosen Schwimmbad besuch zu ermöglichen. Wir als Feuerwehr sollen unserem Leitspruch zu folge Gott zur Ehr dem nächsten zur Wehr als ein Team zusammen arbeiten, denn „wir alle sind Feuerwehr“ Für die Zukunft: Deine Heimat. Deine Feuerwehr Komm, und macht mit Du im Kreisverband KFV-TR-SAB für die Hosentasche Mit unserer APP immer auf dem neusten Stand… Fachbereich Brandschutzerziehung 2014 Fachbereichsleiter: Urban Zöllner / Lothar Müller Jährlich entstehen in Deutschland ca. 230.000 Wohnungsbrände. Hierbei sterben ca. 600 Menschen, von denen 80 Kinder sind. Die Zahl der Schwerverletzten liegt bei ca. 10.000 Personen. Ein sehr hoher Prozentsatz wird nicht durch Feuer verletzt oder getötet, sondern durch Rauchvergiftung. Deshalb wurde auch im Juli letzten Jahres gesetzlich geregelt, dass in allen Neuund Altbauten Rauchmelder zu installieren sind. Der Hauptaugenmerk liegt hierbei in der Brandschutzerziehung (BSE) in Schulen und Kindertagesstätten. Die BSE wird bei Kindern und Jugendlichen in 3 Stufen durchgeführt. Stufe 1 Elementarstufe bis 7 Jahre Bezieht sich auf die BSE in Kindertagesstätten und Kindergärten Stufe 2 Primarstufe bis 14 Jahre Wird mit Kindern im Grundschulalter durchgeführt Stufe 3 Sekundarstufe über 14 Jahre Bezieht sich auf die BSE an Haupt- und weiterbildenden Schulen Bei den Stufen 1 und 2 versucht man den Kindern den richtigen Umgang mit dem Feuer spielerisch beizubringen. Man versucht ihnen den Unterschied zwischen gutem Feuer (Ofen, Kerze etc.) und bösem Feuer (z.B. Brand) zu verinnerlichen. Im Bereich der Erwachsenenbildung spricht man von Brandschutzaufklärung. Hier werden der Umgang mit Feuer und das Verhalten bei einem Brand im Rahmen der Erwachsenenbildung vermittelt. Die Brandschutzaufklärung findet vor allem in Altersheimen und in Eirichtungen für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung statt. In den sieben Verbandsgemeinden des Landkreises Trier-Saarburg sind zurzeit 20 Schulklassenbetreuer in der Brandschutzerziehung und –Aufklärung eingesetzt. Brandschutz Vorbeugende und abwehrende Maßnahmen gegen Brandgefahr und Erziehung Annahme bzw. Änderung von Verhaltensweisen Rauchmelderpflicht in Deutschland Die Rauchmelderpflicht ist mittlerweile in 13 von insgesamt 16 Bundesländern angekommen. Die Länder Bayern, Bremen, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Thüringen, NordrheinWestfalen, Sachsen-Anhalt, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein schreiben somit die Installation der kleinen Lebensretter gesetzlich vor. Da bisherige Kampagnen für Rauchwarnmelder kaum Wirkung zeigten, wurde es höchste Zeit, dass dieser lebensrettende Schritt nahezu flächendeckend eingeleitet wurde. Rheinland-Pfalz war 2003 das erste Bundesland, welches als Vorreiter die Rauchmelderpflicht eingeführt hat. Schnell zog ein Bundesland nach dem anderen nach. Bis auf Sachsen, Berlin und Brandenburg ist die Rauchmelderpflicht nun bundesweit in der LBO (Landesbauordnung) jedes einzelnen Bundeslandes verankert. Normen und Regularien National geregelt wird die Planung, der Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern durch die Anwendungsnorm DIN 14676. Anwendung findet diese Norm für private Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung. Angesprochen sind die für den Brandschutz zuständigen Behörden und Sachverständigen, Feuerwehren, Hersteller von Rauchwarnmeldern, Planer, Hauseigentümer und Bewohner. Was regelt welche Norm? DIN EN 14604 europäische Norm für Rauchwarnmelder regelt Verbauungsgrundlagen, Funktionen und Nutzung DIN 14676 (DIN_14676.pdf) Anwendungsnorm für Rauchwarnmelder aufbauend auf DIN EN 14604 – beinhaltet Fachkraft für Rauchwarnmelder Montage, Anwendung Wo und in welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder installiert werden? Wo genau und in welchen Räumen Rauchwarnmelder installiert werden müssen, definiert jedes Land unterschiedlich. Man kann jedoch allgemein sagen, dass mindestens alle Schlafräume und Flure mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein müssen. Reaktionen und Meinungen zur Rauchmelderpflicht Die Reaktionen der Bürger auf diese vom Gesetzgeber vorgeschrieben Präventionsmaßnahme ist überwiegend positiv. Eine Umfrage in Baden-Württemberg zeigte z. B., dass Baden-Württemberger hinter der Rauchmelderpflicht stehen und diese kleinen „Schreihälse“ als veranlassen, Rauchwarnmelder in den eigenen vier Wänden zu installieren – so ist die verbreitete 66,47 Prozent der Lebensretter bezeichnen. Schon der pure Selbsterhaltungstrieb sollte jeden Menschen dazu Meinung. Dennoch gibt es auch kritische Stimmen zu dieser „diktatorischen“ Maßnahme seitens des Gesetzgebers. 32,56 Prozent finden, dass es jedem selber überlassen sein sollte, ob und wo er Rauchwarnmelder in der Wohnung installiert. Rauchwarnmelder retten Leben Die Statistiken zeigen jedoch deutlich, dass Rauchwarnmelder Menschenleben retten! Rund 500 Menschen sterben jährlich immer noch an den Folgen eines Brandes – das sind 500 zu viel! Der Großteil der Opfer erliegt bereits nach wenigen Minuten den giftigen Rauchgasen. Tückisch, denn im Schlaf nehmen wir diese Gefahr nicht wahr, da unser Geruchssinn abgeschaltet ist. Genau an dieser Stelle übernehmen die kleinen Rauchwarnmelder unsere fehlende Sinneswahrnehmung. Die Technik Modernste Sensorik in der Rauchkammer erkennt den Brandrauch sofort und löst einen lauten Signalton aus, der uns weckt und uns die Möglichkeit gibt, noch rechtzeitig den Gefahrenbereich zu verlassen. Moderne Rauchwarnmelder sind in der Regel optische Rauchmelder und arbeiten nach dem Streulichtprinzip (siehe nachfolgende Grafik): Rauchmelder Technik Unterschiede gibt es jedoch im System, denn es können sogenannte Einzelmelder (Standalone) oder funkvernetzte Rauchwarnmelder installiert werden. Doch welches das richtige System für die eigenen vier Wände ist, entscheiden die individuellen räumlichen Gegebenheiten und die persönliche Wohnsituation. In sehr großen Objekten oder Einfamilienhäuser, die sich über mehrere Etagen erstrecken, machen Einzelmelder oft keinen Sinn, da selbst ein Signal von mind. 85 Dezibel (dB) über mehrere Etagen nicht mehr gehört werden kann – vor allem nicht im Schlaf. Der Gesetzgeber lässt dem Eigentümer bei der Wahl seiner Rauchwarnmelder freie Hand. Maßgeblich ist nur, dass die Rauchwarnmelder der Norm DIN 14604 entsprechen müssen und nach Ablauf der Übergangsfrist im jeweiligen Bundesland installiert sind. Wer ist für die Installation und Wartung zuständig? Auch hier gibt es klare Richtlinien! Für die Anschaffung der RWM ist immer der Eigentümer zuständig – für den die Instandhaltung der direkte Besitzer. Bei einer Mietsituation heißt das im Klartext: Der Eigentümer ist für die Anschaffung und Installation zuständig, der Mieter für die jährliche Wartung! Je nach Bedienungsanleitung und Herstellerempfehlung sind RWM einmal jährlich auf ihre Funktion zu überprüfen. Immer wieder steht auch die Frage im Raum, ob die Einhaltung der Rauchmelderpflicht überhaupt kontrolliert wird. Grundsätzlich ist diese Frage mit einem „Ja“ zu beantworten. Bei Neubauten wird im Rahmen einer Bauabnahme durch den Schornsteinfeger die ordnungsgemäße Installation von Rauchwarnmeldern ohnehin überprüft. In Bestandsbauten kann genau dieser im Rahmen der Sichtung von Feuerstätten auch die Einhaltung der Rauchmelderpflicht kontrollieren. Zwar ist bei Nichteinhaltung kein Bußgeld vorgesehen, jedoch wird die Versicherung im Schadensfall grobe Fahrlässigkeit unterstellen und es ist mit Leistungskürzungen zu rechnen. Ähnlich verhalt es sich mit der Instandhaltung bzw. Wartung. Eine Wartung ist jährlich vorgesehen und die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft ist Sache der Besitzer/Besitzerinnen. Bei Mietverhältnissen ist unmittelbare Besitzer der Mieter. Dennoch, wenn der Vermieter die Wartung der Rauchwarnmelder an den Mieter delegiert, ist er nicht automatisch von jeglicher Haftung befreit. Denn nach § 823 Abs. 1 BGB ist für die Verkehrssicherung eines Gebäudes ungeachtet dieser landesgesetzlichen Regelungen dessen Eigentümer zuständig. Das heißt: Wenn ein Rauchwarnmelder, der nicht oder schlecht gewartet wurde, versagt, haftet trotzdem der Eigentümer für den entstandenen Schaden. Den Mieter kann höchstens eine Mitschuld treffen. Wie verhalt sich die Versicherung im Schadensfall, wenn ich keine Rauchwarnmelder installiere? Bestandteil der Versicherungsbedingungen zu Wohngebäude und Hausratsversicherungen sind die Sicherheitsvorschriften. Damit verpflichtet sich der Versicherungsnehmer, die gesetzlichen Bestimmungen an Standort des Objektes einzuhalten. Die Rauchmelderpflicht gehört auch zu den gesetzlichen Bestimmungen, welche eingehalten werden muss. Tun sie dies nicht oder geben Sie an, nichts von der Rauchmelderpflicht gewusst zu haben, wird die Versicherung Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorwerfen und einen Teil der Leistungen kürzen oder sich möglicherweise gänzlich von der Leistungspflicht befreien wollen. Das kann im Zweifelsfall teuer werden für den Versicherungsnehmer! Summa summarum ist festzustellen, dass mit einer geringen Investition ein großes Maß an Sicherheit erreicht werden kann. Rauchwarnmelder sind heutzutage in allen Preisklassen erhältlich und es gibt für jedes Portemonnaie das passende Produkt. Sind die Rauchmelder erst einmal ausgewählt und sicher und sinnvoll installiert sind, bleiben natürlich noch einige Fragen zu Wartung und Unterhaltung offen. Um den größten Nutzen, also die größtmögliche Sicherheit, aus Ihren neuen Rauchmeldern zu ziehen ist es wichtig, diese regelmäßig zu warten und zu überprüfen. Doch auch sollten vor der Beschaffung von Rauchmeldern in Mietwohnungen grundsätzliche Kostenfragen mit allen Parteien geklärt werden. Kann eine Sichtprüfung nach DIN 14676 durch eine Fernüberprüfung ersetzt werden? Betreibern von Wohnungseinrichtungen werden zurzeit Konzepte vorgestellt, die Ihnen die Überprüfung ihrer Rauchmelder durch Fernüberprüfung erleichtern und die Sichtprüfung vollständig ersetzen soll. Nach unserer Meinung ist die Sichtprüfung unverzichtbar, da eine Fernprüfung normativ ohne Grundlage ist und folglich mit einem hohen Haftungsrisiko einhergeht. Der Anwendungsnorm DIN 14676 unterliegen die Anforderungen an die Geräte, deren Montage und Instandhaltung, sowie Qualifikation der beteiligten Fachfirmen. Diese Norm gilt schon langjährig als anerkannte Regel der Technik und wird von der Mehrzahl der Brandschutzexperten anerkannt. Ein wesentlicher Bestandteil der Instandhaltung ist die „Sichtprüfung“, bei der nicht nur der optische Zustand sondern auch das tatsächliche Vorhandensein des Rauchwarnmelders und die Gegebenheiten am Installationsort überprüft werden (z. B. Umnutzung der Räumlichkeiten, Umstellen von Mobiliar ). Gerade diese potentielle Umnutzung und weitere potentielle Veränderungen „vor Ort“ stellen letztendlich die Sicherheitsproblematik und folglich auch die Haftungsproblematik im Schadensfall dar. Das Konzept der Fernprüfung wurde dem DIN-Normenausschuss vorgelegt und nach eingehender Überprüfung zur Aufnahme in die Norm abgelehnt, u.a. wegen fehlender Erfahrungen und Studien darüber. Bezüglich des Datenschutzes bleiben Fragen offen. Durch die Fernüberprüfung werden Daten zum Verhalten der Bewohner gesammelt, somit werden Informationen aus dem Privatbereich unkontrollierbar von fremden Servern gespeichert. Unser Fazit Nutzer von Rauchwarnmeldern, die gemäß DIN 14676 installieren und betreiben, also nicht auf eine Sichtprüfung verzichten, sind vom Ansatz her auf der sicheren Seite. Wartungsverträge von Fernwartungsanbietern sollten wegen des hohen Haftungsrisikos äußerst genau überprüft werden!!! Aktuelles Urteil vom Landgericht Wandsbek (Hamburg) – Umlage von Kosten auf den Mieter, wenn der Vermieter seine Rauchmelder nur gemietet hat. Laut aktuellstem Gerichtsurteil vom Amtsgericht Wandsbek dürfen Vermieter Mietkosten für gemietete Rauchmelder nicht umlegen. Wird der Rauchmelder vom Vermieter gekauft, angebracht und gewartet, ist der Vermieter lt. Amtsgericht Wandsbek berechtigt, dem Mieter diesen Aufwand bei den Betriebskosten in Rechnung zu stellen. Sind die Rauchmelder jedoch vom Vermieter nur gemietet, dürfen diese Mietkosten nicht umgelegt werden. Das Landgericht Magdeburg hat jedoch andersherum entschieden, es sei zu handhaben wie mit den Wasseruhren. Mit diesem grundsätzlichen Leitfaden sollten Sie bestens für die Nachrüstung oder Aufrüstung zur Rauchmelderpflicht gewappnet sein. Lassen Sie sich vom Fachmann beraten und schlafen Sie fortan ruhig! Fachbereich Bambini-Feuerwehr Fachbereichsleiter: Urban Zöllner Die Bambini-Feuerwehr Hermeskeil wurde am Mai 2009 gegründet und feierte im Jahr 2014 ihr 5 jähriges Bestehen Es dauerte 2 Jahre bis die nächste Bambini-Feuerwehr gegründet wurde. Diese stammt aus der Verbandsgemeinde Trier-Land und gehört zur FFw Rodt und besteht seit Juni 2011. Im darauf folgenden Jahr, nämlich im September 2012 wurde wiederum in der Verbandsgemeinde Hermeskeil die Bambini-Feuerwehr Grimburg gegründet. Im Januar 2012 folgte die Bambini-Feuerwehr in Züsch-Neuhütten-Muhl ebenfalls aus der Verbandsgemeinde Hermeskeil. Ein weiterer Durchbruch erfolgte im Jahre 2013. Hier wurden im April die Bambini-Feuerwehr Nittel in der Verbandsgemeinde Konz und im August in der Verbandsgemeinde Ruwer die beiden Bambini-Feuerwehren Kasel und Mertesdorf gegründet. Im Jahre 2015 folgten die Bambini-Feuerwehren Greimerath, Freudenburg und Beuren. Im Jahre 2015 wird im April die Bambini-Feuerwehr Welschbillig offiziell gegründet. Sehr viele Feuerwehren standen und stehen der Bambini-Feuerwehr eher kritisch gegenüber. Die zur Zeit bestehenden sieben Bambini-Feuerwehren zeigen jedoch wie wichtig diese Institution als Nachwuchsorganisation sowohl für die Jugendfeuerwehren als auch die Freiwilligen Feuerwehren des Kreises geworden sind, da der Feuerwehrnachwuchs inzwischen zu über 90 % aus den Reihen der Jugendfeuerwehren gedeckt wird. Bei den Bambini-Feuerwehren, die bereits seit einigen Jahren aktiv sind, sind auch schon die ersten Kinder als Mitglieder der Jugendfeuerwehren übernommen worden. Ein besonderer Dank gilt hier den Betreuerinnen und Betreuern, die vor Allem dazu beitragen, dass die Nachwuchsgewinnung für die Jugendfeuerwehren und Freiwilligen Feuerwehren durch ihre Arbeit und Einsatzbereitschaft sichergestellt werden kann. Aus diesen o.a. Gründen hoffen wir viele andere Freiwillige Feuerwehren des Landkreises für die Gründung weiterer Bambini-Feuerwehren begeistern zu können. Bambini-Feuerwehren im Bereich des Kreisfeuerwehrverbandes Trier-Saarburg Verbandsgemeinde Hermeskeil Hermeskeil Hermeskeil Ruwer Ruwer Kell am See Konz Saarburg Hermeskeil Trier-Land Trier-Land Bambini- Feuerwehr Hermeskeil Grimburg Züsch-Neuhütten-Muhl Kasel Mertesdorf Greimerath Nittel Freudenburg Beuren Rodt Welschbillig FFw Hermeskeil Grimburg Züsch Kasel Mertesdorf Greimerath Nittel Freudenburg Beuren Rodt Welschbillig Jahrestätigkeitsbericht, Fachbereich Alterskameraden ! Fachbereichsleiter Josef Stoffel Zum alten Eisen gehören wir noch lange nicht! Ich möchte Ihnen hiermit einen Überblick, über die getätigten Unternehmungen der Alterskameraden des Kreisfeuerwehrverbandes Trier-Saarburg im Jahre 2014 geben. Im Jahr 2014 wurden von den Monaten Januar bis Dezember 11 Dienstbesprechungen der Alterskameraden einer jeder Verbandsgemeinde des Kreises Trier-Saarburg durchgeführt. An den Dienstbesprechungen, im Gerätehaus der FFw. Mertesdorf nehmen alle Sprecher der Alterskameraden, die von den Mitgliedern der Alterskameraden aller Verbandsgemeinden bestellt wurden teil. Ebenso können wir immer zahlreiche Gäste zu unseren Besprechungen begrüßen. Zwei Dienstbesprechungen wurden in Koblenz an der Landesfeuerwehrschule durchgeführt. Einige der zahlreichen Themen der Sitzungen: Jahresausflug der Alterskameraden: Am 14. Mai 2014 wurde die alljährliche Jahresausflugsfahrt mit 230 Personen (5 Autobussen) nach Schwammenauel am Rursee / Eifel durchgeführt. Bei einer Schifffahrt von 2 Stunden auf dem Rursee mit Mittagessen fühlte man sich sehr gut und war begeistert von der schönen Landschaft. Hiernach fuhren wir nach Monschau und besichtigten das Handwerkerdorf. Nach Kaffee und Kuchen und einem Bierchen fuhren wir zur Haidsmühle nach Manderscheid. Hier wurden wir schon erwartet und ganz herzlich begrüßt, denn wir waren ja schon alte Bekannte. In der Haidsmühle wurde dann zu Abend gegessen und man ließ einen schönen geselligen Tag ausklingen. Um 21:00 Uhr waren alle wieder zu Hause. Ausflug der Ansprechpartner: Am 06.08.2014 trafen sich die Ansprechpartner der einzelnen Verbandsgemeinden am Parkplatz des Bergwerks in Fell. Nach einem Sektempfang wurde das Bergwerk in Fell besichtigt. Eine tolle Führung von 1,5 Std. hatte unsere Kamerad Paul Münch organisiert. Nach einer kurzen Verschnaufpause fuhren wir zum Feller Winzerkeller. Hier erwartete uns eine Sekt und Weinprobe mit Weinen aus dem Feller Tal sowie ein sehr gutes Abendessen. Nach der letzten Versammlung in Mertesdorf wurden ein Paar Würstchen und Schwenker gegrillt und man ließ in froher Runde das Jahr ausklingen. Planungen für das Jahr 2015 Für das Jahr 2015, wurde das Ziel des Jahresausflugs am 13.Mai 2015 zum Mühlenmuseum nach Birgel vorgeschlagen. Hierzu laufen die Planungen in vollkommener Bearbeitung. Alle Kameraden, deren Feuerwehr im Kreisverband ist, werden durch Ihre Sprecher genaue Informationen erhalten. Im Jahre 2014 habe ich insgesamt an 22 Veranstaltungen Kreisfeuerwehrverbandes Trier-Saarburg teilgenommen. und Sitzungen des Für die sehr gute Zusammenarbeit, mit dem Vorstand, den Sprechern der VG, den Protokollführen, Verwaltungen, sowie der Feuerwehr Mertesdorf , die uns den Schulungsraum zu Verfügung stellen, möchte ich mich ganz herzlich bedanken und verbleibe in diesem Sinne mit kameradschaftlichen Grüßen Josef Stoffel http://kfv-tr-sab.de/ehrungen/ Jahresbericht 2014 Fachbereichsleiter Josef Dellerie Das Jahr 2014 war für die Spielmannszüge des Landkreises Trier- Saarburg wieder mit vielen Auftritten und Proben verbunden. Der 1956 gegr. Spielmannszug der Freiwilligen Feuerwehr Edingen hatte im Jahre 2014 22 Auftritte. 23 Musikerinnen und Musiker sind im Spielmannszug Edingen aktiv. Davon sind 9 Jugendliche in Ausbildung. Stabführer des Edinger Spielmannszuges ist Franz- Josef Kimlingen. Im Spielmannszug der Freiw. Feuerwehr Schweich gegr. 1950 spielen z.Z. 20 Mitglieder. Die meisten Musiker des Spielmannszuges wurden auf mehreren Instrumenten ausgebildet. So kann man als klassischer Spielmannszug als auch als Blaskapelle / Brass- Band auftreten. Ausgebildet wird auf folgenden Instrumenten: Trompete, Bariton / Euphonium, Saxophon, Schlagzeug / Wirbeltrommel, Percussion, Posaune, Horn, Querflöte und Mallets. Im Repertoire sind moderne Unterhaltungsmusik als auch traditionelle Marschmusik. Der unter der Stabführung von Markus Benk stehende Spielmannszug der Freiw. Feuerwehr Schweich hatte im vergangenen Berichtsjahr 25 Auftritte. Vorsitzende vom Spielmannszug Schweich ist Ingrid Reichert. Etwa 15 Musiker spielen im 1950 gegr. „Alters“- Spielmannszug der Freiw. Feuerwehr Schweich die zu Geburtstagen und Feuerwehrfesten auftreten. Drei Gründungsmitglieder musizieren heute noch im oben genannten Zug. Die Stabführung hat Werner Schuh. Der Spielmannszug der Freiwilligen Feuerwehr Serrig gegr. 1952 hatte 2014 17 Auftritte. Durch die Nähe zum Saarland finden viele Auftritte bei Spielmanns- und Fanfarenzügen in diesem Bundesland statt. Auch bei Veranstaltungen in der Verbandsgemeinde Saarburg, im Landkreis Trier- Saarburg und bei örtlichen Veranstaltungen war der Spielmannszug Serrig sehr rege. Am 10.01.2014 wurde der Wehrleiter der VG Saarburg Bernhard Klein verabschiedet. Die musikalische Gestaltung hatte der Spielmannszug der FF Serrig. Vom 31.05. bis 01.06.2014 wurden die 28. Feuerwehrtage der VG Saarburg in Serrig durchgeführt. Hier spielten die Spielmannszüge der freiwilligen Feuerwehren aus Primstal. Wallerfangen, Saarlouis- Ost und der Fanfarenzug Hilbringen. Die Bläsergruppe der Freiwilligen Feuerwehr Bengel sowie die Feuerwehrkapelle Pluwig musizierten ebenfalls. An diesem Fest war der Kreisfeuerwehrverband unter dem Stellvertr. Vorsitzenden Matthias Liesch sehr aktiv. Am 22.08.2014 wurde in Schillingen der Wehrleiter Bruno Merten und sein Stellvertreter Erwin Rommelfanger verabschiedet. Der Höhepunkt an diesem Abend war der große Zapfenstreich, gespielt vom Musikverein Schillingen und dem Spielmannszug der F.F. Serrig. Das Kommando hatte Kamerad Josef Stoffel. Der Spielmannszug Serrig hat z. Z. 19 aktive Spieler. Die Stabführung dieses Zuges hat Josef Dellerie. Am 24. Januar verstarb Landesstabführer a.D. Kamerad Hermann Haselsteiner. Die Beerdigung war am 29.01.2014. Daran nahmen Josef Stoffel und Josef Dellerie teil. In Funktion als Kreisstabführer nahm ich im Arbeitszeitraum 2014 16 Terminen teil. Ich möchte mich bei allen Musikern im Landkreis bedanken, die durch ihre Proben, Auftritte und Jugendarbeit die Feuerwehrmusik weiterhin fördern. Mit kameradschaftlichem Gruß Josef Dellerie Kreisstabführer Fachbereich Wettbewerbe Fachbereichsleiter Roman Bauer Im Jahre 2014 wurde das Geschicklichkeitsfahren des Kreises Trier-Saarburg in Verbindung mit dem Stadtverband Trier am Tag der Retter auf dem Viehmarkt in Trier ausgerichtet. Teilnehmer vom Kreisverband waren insgesamt 16 Kameraden, davon 8 in der Klasse A und 8 in der Klasse B. Als Sieger in der Klasse A ging Valentin Benzmüller hervor; als Sieger in der Klasse B ging Kamerad Gerd Keil hervor. Des Weiteren fand die Abnahme des Leistungsabzeichens in Verbindung mit dem Stadtverband Trier bei der Feuerwehr Konz-Oberemmel statt. Aus dem Landkreis Trier-Saarburg haben folgende Gruppen erfolgreich teilgenommen: Stufe Bronze: Gruppe FF Trassem, Gruppe FF Pluwig, Gruppe VG Ruwer, Gruppe FF Oberemmel Stufe Silber: Keine Gruppe Stufe Gold: Staffel FF Oberemmel, Teilnehmer Geschicklichkeitsfahren am Tag der Retter 06.09.2014 Infos zur Kampagne: www.lfv-rlp.de und www.deine-heimat-deine-feuerwehr.de
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