21.05.2015 10. Europäisches Expertentreffen Drogenerkennung Prohibition ends – fun begins? Folgen einer Drogenfreigabe für die Gesellschaft, Betriebe und Verfolgungsbehörden St. Ingbert, 07. Mai 2015 Seite 1 1 21.05.2015 Workshop 1 Verfolgungs- und Fahrerlaubnisbehörden Referent Axel Uhle Dipl. Psychologe, TÜV Süd Pluspunkt GmbH Experte Jörn Patzak Oberstaatsanwalt, Autor Betäubungsmittelrecht (Beck) Moderator Ralf Geisert Leiter Zentrale Verkehrspolizeiliche Dienste, Saarland Seite 2 2 21.05.2015 Workshop 1 Verfolgungs- und Fahrerlaubnisbehörden Bedeutung des Konsums psychoaktiver Substanzen für die Verfolgungsbehörden. Verursacht die Freigabe von Cannabis einen Anstieg von Straftaten/Verkehrsunfällen? Auswirkungen des missbräuchlichen Konsums psychoaktiver Substanzen auf die Fahrerlaubnis! Seite 3 3 21.05.2015 Auswirkungen des missbräuchlichen Konsums psychoaktiver Substanzen auf die Fahrerlaubnis! Einmaliger Gebrauch von Amphetamin mit 0,9 Promille Alkohol. Wie lange beträgt hier der Abstinenznachweis? • Auf jeden Fall eine MPU, je nach BL nach 6 oder 12 Monaten MPU auch schon ab 1,1 Promille Alkohol? • vier Bundesländer haben die Regel bereits umgesetzt. Das Saarland nicht. • Volker Kalus (ehem. Leiter Führerscheinstelle) gibt an, dass das Bundesverkehrsministeriums noch Informationen zu dieser Thematik steuern wird. • Zukünftige Grenzwerte für Cannabis (Dietz) • AG Tiergarten 20ng/ml THC • BGH: derzeit keine Grenzwerte möglich, sondern Wert plus Ausfallerscheinung • Grenzwert im Gesetzesentwurf, bezogen auf ehemalige Untersuchungen, 5ng/ml; angeblich belegen Untersuchungen dass Wirkung von 5ng/ml THC etwa 0,5 Promille Alkohol vergleichbar • Norwegen und Niederlande Grenzwerte von 5 ng/ml THC • bis 2 ng/ml signifikante Ausfälle bei gelegentlichem Konsum (ehemalige Studie Homburg), 5 ng/ml zu hoch – 10 ng/ml als absoluten Fahruntüchtigkeitswert Seite 4 4 21.05.2015 Bedeutung des Konsums psychoaktiver Substanzen für die Verfolgungsbehörden. Zukünftige Grenzwerte für Cannabis • AG Tiergarten 20ng/ml THC • BGH: derzeit keine Grenzwerte möglich, sondern Wert plus Ausfallerscheinung • Grenzwert im Gesetzesentwurf, bezogen auf ehemalige Untersuchungen, 5ng/ml; angeblich belegen Untersuchungen dass Wirkung von 5ng/ml THC etwa 0,5 Promille Alkohol vergleichbar • Norwegen und Niederlande Grenzwerte von 5 ng/ml THC • bis 2 ng/ml signifikante Ausfälle bei gelegentlichem Konsum (ehemalige Studie Homburg), 5 ng/ml zu hoch – 10 ng/ml als absoluten Fahruntüchtigkeitswert Wer berät die Verfasser einer Gesetzesinitiative und wer möchte ein solches Gesetz? GdP: unterstützt das Gesetz nicht. Diskussion mit Befürwortern • Kritik: - Konzentration auf Cannabis; • Abgrenzung zu anderen psychoaktiven Substanzen werden nicht thematisiert Patzak: Verwunderung über Äußerung von Verantwortlichen einer Polizeigewerkschaft, dass die Polizei auch eine Legalisierung begrüße Seite 5 5 21.05.2015 Bedeutung des Konsums psychoaktiver Substanzen für die Verfolgungsbehörden. Beispiel Dr. Ewald nach vier Tagen Cannabiswert gestiegen?! Aber auch bei Amphetamin nach vier Tagen Problem der Vorwerfbarkeit • Richter muss konkret belegen woraus der VT hätte erkennen müssen dass er noch Fahruntüchtig ist • Jeder VT muss so fahrtüchtig sein (eigenverantwortlich), dass er nichts mehr im Blut hat Generelle Skepsis zur Einführung eines Cannabiskontrollgesetzes Seite 6 6 21.05.2015 Workshop 1 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Seite 7 7
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