Anforderungen für die Teilnahme am Straßenfest des Christopher Street Days am 21. & 22.08.2015 Allgemeine Informationen zum CSD-Straßenfest ! ! Datum: ! ! ! ! ! Freitag! ! ! 21. August 2015! ! ! &! ! ! Samstag 22. August 2015 Beginn: ! ! Ende: ! ! ! ! 18:00 Uhr! ! 24:00 Uhr! ! ! ! ! ! 12:00 Uhr 24:00 Uhr Ort:! ! ! An der Obertrave (vor der Musikhochschule) ! ! ! Hinweis: Nach den Erfahrungen aus dem CSD-Straßenfest 2013 sind wir leider gezwungen, vor Aufbau des Standes eine Müll-Kaution von 25,00 Euro zu kassieren, die nach Abbau und sauberem Hinterlassen des Standplatzes erstattet wird. Wir bitten um Verständnis! 1. Grundlage Der Lübecker CSD e.V. stellt Ausstellern Standflächen gegen ein Endgeld zu Verfügung. Ein Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Platzes besteht nicht. Der Lübecker CSD e.V. behält sich das Recht vor bestimmte Anbieter von der Veranstaltung auszuschließen. 2. Kostenbeitrag Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen! Die Anmeldung schicken Sie bitte bis spätestens 03.08.2015 an folgende Adresse: Lübecker CSD e.V.! ! Straßenfestorganisation Hartengrube 25/27 23552 Lübeck ! oder! ! Fax: 0451/3894187 Für einen kommerziellen Stand wird ein Pauschalbetrag von 100,00 EUR, für Infostände von politischen Parteien und anderen Institutionen wird ein Pauschalbetrag von 50,00 EUR berechnet. Infostände von Vereinen und Verbänden sind von einem Kostenbeitrag befreit. Die Standgebühren sind nach Erhalt der Rechnung bis spätestens 21.08.2015 zu überweisen. 3. Standgröße Die Standgröße ist auf 3 x 3 Meter beschränkt. Größere Stände sind in Absprache mit dem Lübecker CSD e.V. möglich. 4. Nutzungsbestimmungen Der Verkaufsstand darf nur die für den Verkauf gemeldeten Waren anbieten. Nicht erlaubt ist das Verteilen von Werbeflyern und Promotionmaterial. Ausnahmen sind vorher mit dem Veranstalter abzusprechen. Lautsprecher und Tonträger sind dem Standplatzbetreiber ebenfalls untersagt. Der Lübecker CSD e.V. übernimmt keine Gewähr für den Verkaufs- und Werbeerfolg. 5. Auf- und Abbauzeiten Freitag, 21.08.15:! Der Aufbau ist ab 12:00 Uhr möglich und muss bis spätestens 17:30 Uhr ! ! ! abgeschlossen sein. Der Abbau ist erst nach Veranstaltungsende möglich. Samstag, 22.08.15:! ! ! ! Der Aufbau ist ab 9:00 Uhr möglich und muss bis spätestens 11:30 Uhr abgeschlossen sein. Der Abbau ist erst nach Veranstaltungsende möglich. Einfahrten zum Veranstaltungsplatz sind max. mit einem Transporter möglich. Parken ist im Bereich der Eventfläche besonders während der Veranstaltung nicht möglich. Fahrzeuge sind nach Auf- bzw. Abbau zügig zu entfernen. Seite 1/2! © Lübecker CSD e.V. 6. Strom und Wasser Benötigt ein Standplatzbetreiber Strom oder Wasser, so ist dies dem Veranstalter in der Anmeldung mitzuteilen. Abwasserleitungen sind nicht vorhanden! Die Kosten für die Stromnutzung werden gesondert in Rechnung gestellt. 7. Reinigung Der Standplatzbetreiber hat nach Ende der Veranstaltung für die Sauberkeit an seinem Standplatz zu sorgen (Müll beseitigen etc.). Nach den Erfahrungen aus dem CSD-Straßenfest 2013 sind wir leider gezwungen, vor Aufbau des Standes eine Müll-Kaution von 25,00 Euro zu kassieren, die nach Abbau und sauberem Hinterlassen des Standplatzes erstattet wird. 8. Haftung des Standplatzbetreibers Der Standplatzbetreiber haftet für jede schuldhafte Beschädigung, bauliche Veränderung an Grund und Boden und grobe Verunreinigungen des Platzes, die er, seine Angehörigen, Mitarbeiter oder Lieferanten verursachen. Der Standplatzbetreiber stellt den Veranstalter von allen Ansprüchen frei, die von Dritten, einschließlich staatlicher Institutionen, aufgrund von Nutzung des Standplatzes oder des Betriebes / des Geschäftes geltend gemacht werden. Ebenso ist er gehalten, für die aus der Nutzung entstehenden Gefahren eine Ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung auf eigene Kosten abzuschließen. 9. Verlust der Teilnahmeberechtigung. Die Teilnehmer verpflichten sich ausdrücklich, den Anweisungen der CSD-Mitarbeiter und der Polizei immer strikt folge zu leisten. Wer gegen die Teilnahmebedingungen verstößt, hat seine Berechtigung an der Teilnahme verloren. Eine Rückerstattung des Kostenbeitrages erfolgt nicht. 10. Schlussbestimmungen Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Ergänzungen und Änderungen der Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Zuständigkeit: Verantwortlicher für das Straßenfest und damit Ansprechpartner in der Vorbereitung ist : Christian Till Mobil: 0151 1720 1166 Email: [email protected] Lübecker CSD e.V. Hartengrube 25/27 23552 Lübeck Seite 2/2! © Lübecker CSD e.V.
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