Tipps zur giftfreien Entfernung von Wildkräutern - - Nach dem Regen lassen sich unerwünschte Wildkräuter leicht aus Ritzen und Fugen mit der Hand ausreißen. Bei größeren Flächen kann man die Fugen mit einem Ritzenkratzer, einer Drahtbürste oder einem Spaten nach dem Regen leicht unkrautfrei bekommen. Sehr effektiv ist ein Hochdruckreiniger, es gibt sie auch zum Ausleihen in Baumärkten Für kleine Flächen bietet der Gartenbedarf raffinierte Fugenkratzer. Unkrautvernichter auf Pflaster und Wegen verboten Die LANDWIRTSCHAFTSKAMMER NORDRHEIN WESTFALEN teilt mit: Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Bürgersteigen, Gehwegen, Hofflächen, Zufahrten oder ähnliches ist durch das Pflanzenschutzgesetz verboten Umweltberatung der Stadt Kreuztal 02732-51-313 Ob Löwenzahn, Wegerich oder Sternmoos: In der Pflasterfuge am Hauszugang, in der Garagenzufahrt oder auf der Terrasse blüht es wie im Garten – zum Leidwesen manchen Eigentümers. Der feuchte Sommer hat die Pflanzenvegetation in den Spalten und Fugen der befestigten Wege stark begünstigt. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist nur auf Flächen erlaubt, die land- oder forstwirtschaftlich sowie gärtnerisch genutzt werden. Weil die Mittel zur Unkrautbekämpfung häufig auf Flächen eingesetzt werden, von denen kein Oberflächenwasser versickern kann und dann über die Kanalisation entwässert werden, ist es hier verboten. Wenn der optische Eindruck unordentlich ist, rückt manch einer den jungen Pflänzchen mit Chemie zu Leibe. Was viele immer noch nicht wissen: Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Bürgersteigen, Gehwegen, Hofflächen, Zufahrten oder ähnliches ist durch das Pflanzenschutzgesetz verboten Dieses grundsätzliche Verbot gilt auch für Hausmittel wie zum Beispiel Essigreiniger oder Salzwasser. In dem Augenblick, in dem diese Hausmittel zur Unkrautvernichtung eingesetzt werden, sind sie Pflanzenschutzmittel. Wer zuwider handelt, muss mit einem Bußgeld in Höhe bis zu 50.000 Euro rechnen! Sich an das Verbot zu halten ist nicht nur wegen der Geldstrafe sinnvoll, sondern auch um die Gesundheit und die Umwelt zu schonen. Chemische Unkrautvernichter sind für beides sehr schädlich. Eine ganze Reihe ist sogar krebserregend und steht auf der Liste für ein generelles Verbot. Wer dennoch solche giftigen Mittel benutzt, sollte bedenken, Herbizide werden bei der Anwendung zwangläufig eingeatmet und mit den Schuhen ins Haus getragen. Auch für Haustiere, insbesondere Katzen, die ständig ihr Fell lecken, besteht eine erhebliche Gefährdung. Auch ein biologischer Abbau im Boden ist auf diesen Flächen nicht möglich. Wird etwa auf einem Gehweg oder einer Garageneinfahrt mit Plattenbelag ein Herbizid aufgebracht, kann das Mittel in die Kanalisation gelangen und den Wasserwerken große Probleme bereiten. Im Interesse des Wasser- und Umweltschutzes empfiehlt es sich, gegen unerwünschten Bewuchs mit mechanischen oder thermischen Methoden, wie Hacken oder Kratzen, Hochdruckreiniger oder Abflammgeräten vorzugehen. Das schont die Umwelt und den Geldbeutel. Ausnahmen sind nur im Einzelfall möglich und müssen beantragt werden Das Herbizidverbot gilt für alle nicht landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen, also für Industriegelände, Bahngleise oder kommunale Flächen, wie Marktplätze oder Friedhofswege. Wer dafür verantwortlich ist, dass Gehwege verkehrssicher sind, wie Kommunen oder Firmen, kann eine Ausnahmegenehmigung von diesem Verbot erhalten.
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