Unkrautvernichter auf Pflaster und Wegen verboten 2

Tipps zur giftfreien Entfernung von Wildkräutern
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Nach dem Regen lassen sich unerwünschte Wildkräuter leicht aus Ritzen und Fugen mit der Hand
ausreißen.
Bei größeren Flächen kann man die Fugen mit einem Ritzenkratzer, einer Drahtbürste oder einem
Spaten nach dem Regen leicht unkrautfrei bekommen.
Sehr effektiv ist ein Hochdruckreiniger, es gibt sie
auch zum Ausleihen in Baumärkten
Für kleine Flächen bietet der Gartenbedarf raffinierte
Fugenkratzer.
Unkrautvernichter auf Pflaster und
Wegen verboten
Die LANDWIRTSCHAFTSKAMMER NORDRHEIN WESTFALEN
teilt mit:
Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Bürgersteigen, Gehwegen, Hofflächen, Zufahrten oder ähnliches
ist durch das Pflanzenschutzgesetz verboten
Umweltberatung der Stadt Kreuztal
02732-51-313
Ob Löwenzahn, Wegerich oder Sternmoos: In der Pflasterfuge am Hauszugang, in der Garagenzufahrt oder auf der
Terrasse blüht es wie im Garten – zum Leidwesen manchen
Eigentümers. Der feuchte Sommer hat die Pflanzenvegetation in den Spalten und Fugen der befestigten Wege stark
begünstigt.
Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist nur auf Flächen
erlaubt, die land- oder forstwirtschaftlich sowie gärtnerisch
genutzt werden.
Weil die Mittel zur Unkrautbekämpfung häufig auf Flächen
eingesetzt werden, von denen kein Oberflächenwasser versickern kann und dann über die Kanalisation entwässert
werden, ist es hier verboten.
Wenn der optische Eindruck unordentlich ist, rückt manch
einer den jungen Pflänzchen mit Chemie zu Leibe. Was
viele immer noch nicht wissen:
Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Bürgersteigen,
Gehwegen, Hofflächen, Zufahrten oder ähnliches ist durch
das Pflanzenschutzgesetz verboten
Dieses grundsätzliche Verbot gilt auch für Hausmittel wie
zum Beispiel Essigreiniger oder Salzwasser. In dem Augenblick, in dem diese Hausmittel zur Unkrautvernichtung
eingesetzt werden, sind sie Pflanzenschutzmittel. Wer zuwider handelt, muss mit einem Bußgeld in Höhe bis zu
50.000 Euro rechnen!
Sich an das Verbot zu halten ist nicht nur wegen der Geldstrafe sinnvoll, sondern auch um die Gesundheit und die
Umwelt zu schonen. Chemische Unkrautvernichter sind für
beides sehr schädlich. Eine ganze Reihe ist sogar krebserregend und steht auf der Liste für ein generelles Verbot.
Wer dennoch solche giftigen Mittel benutzt, sollte bedenken, Herbizide werden bei der Anwendung zwangläufig eingeatmet und mit den Schuhen ins Haus getragen.
Auch für Haustiere, insbesondere Katzen, die ständig ihr
Fell lecken, besteht eine erhebliche Gefährdung.
Auch ein biologischer Abbau im Boden ist auf diesen Flächen nicht möglich. Wird etwa auf einem Gehweg oder einer Garageneinfahrt mit Plattenbelag ein Herbizid aufgebracht, kann das Mittel in die Kanalisation gelangen und
den Wasserwerken große Probleme bereiten.
Im Interesse des Wasser- und Umweltschutzes empfiehlt es
sich, gegen unerwünschten Bewuchs mit mechanischen
oder thermischen Methoden, wie Hacken oder Kratzen,
Hochdruckreiniger oder Abflammgeräten vorzugehen.
Das schont die Umwelt und den Geldbeutel.
Ausnahmen sind nur im Einzelfall möglich und müssen
beantragt werden
Das Herbizidverbot gilt für alle nicht landwirtschaftlich oder
gärtnerisch genutzten Flächen, also für Industriegelände,
Bahngleise oder kommunale Flächen, wie Marktplätze oder
Friedhofswege.
Wer dafür verantwortlich ist, dass Gehwege verkehrssicher
sind, wie Kommunen oder Firmen, kann eine Ausnahmegenehmigung von diesem Verbot erhalten.