hier - Männerturnverein Mägenwil

Männerturnverein Mägenwil
Gesuch zur Benutzung des Waldhauses des Männerturnvereins
GesuchstellerIn:
Name / Firma:
Vorname:
Verantwortliche(r):
Geburtsdatum:
Telefonnummer :
Strasse:
Nr.
PLZ:
Ort:
E-Mail:
Angaben zur Reservation:
Wir möchten das Waldhaus reservieren am:
Datum:
von:
Uhr bis:
Uhr (Schlüsselrückgabe)
Um welchen Anlass handelt es sich?
Familienfeier
Vereinsanlass
Firmenanlass
Andere:
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, die nachstehenden
Reservationsbestimmungen gelesen und verstanden zu haben und werde mich an
diese halten.
Zudem werde ich während der gesamten Benützungsdauer persönlich als
verantwortliche Person anwesend sein!
Ort:
Datum:
Unterschrift: ___________________________________________________________
Reservationsbestimmungen:
✗
Von ca. Mitte April bis ca. Mitte Oktober wird das Waldhaus am Sonntag nicht
vermietet
✗
Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Gesuch muss mindestens
2 (zwei) Wochen vor dem Anlass beim Hüttenwart eintreffen. Entweder per Post:
Hans Eichelberger, Lettenstrasse 25, 5506 Mägenwil,
oder das eingescannte Formular per E-Mail an: [email protected]
senden
✗
Die Bewilligung wird nur an volljährige Personen erteilt
✗
Die Mietgebühr beträgt CHF 120.00 pro Anlass / Tag. Im Mietpreis inbegriffen sind
Holz, Wasser und Strom. (Bei übermässigem Verbrauch behalten wir uns vor, eine
Nachzahlung einzufordern)
✗
Es ist keine direkte Zufahrt zum Waldhaus möglich! Vom Parkplatz zum Waldhaus
sind etwa 48Treppenstufen zu überwinden
✗
Die Zufahrt zum Parkplatz unterhalb des Waldhauses ist nur mit 1 (einem)
Transportfahrzeug (PW) gestattet. (Fahrverbot im Wald)
✗
Das Waldhaus ist nach dem Gebrauch und vor der Rückgabe aufzuräumen, das
Geschirr ist abzuwaschen und der Boden sowie das WC sind Besenrein zu reinigen
✗
Vor dem Verlassen des Waldhauses sind die Fensterläden und die Fenster zu
schliessen, die Glasscheibe vor dem Cheminéé zu schliessen. Die Asche ist im
Cheminéé liegen zu lassen
✗
Aussenfeuerstelle: Die Asche ist in der Feuerstelle liegen zu lassen. Sie ist mit der
vorhandenen Vorrichtung wieder abzudecken und abzuschliessen
✗
Der Hauptschalter ist in die Stellung 0 (Aus) zu stellen. Der Strom schaltet nach
einigen Minuten automatisch ab
✗
Das Waldhaus und die Nebenräume sind mit dem Schlüssel abzuschliessen
✗
Die Abfälle müssen durch die Mieter mitgenommen und fachgerecht entsorgt
werden
✗
Für allfällige Schäden an Geschirr, Mobiliar oder Gebäuden haftet der Mieter und
hat dafür aufzukommen
✗
Die Schlüsselübergabe erfolgt durch den Hüttenwart Hans Eichelberger,
Lettenstrasse 25, 5506 Mägenwil (062 896 26 24) oder durch dessen Stellvertreter.
Die Schlüsselrückgabe erfolgt bei Abnahme des Waldhauses nach dem Anlass
Wird durch den Hüttenwart ausgefüllt:
Benützungsbewilligung erteilt:
Datum: ______________________
Stempel / Unterschrift Hüttenwart: _________________________________________
Gebühr: CHF __________________ bei Schlüsselübergabe bar zu bezahlen
Kopie an: Kassier Dominik Rüttimann, Münzelweg 12, 5506 Mägenwil, 062 896 21 61