Männerturnverein Mägenwil Gesuch zur Benutzung des Waldhauses des Männerturnvereins GesuchstellerIn: Name / Firma: Vorname: Verantwortliche(r): Geburtsdatum: Telefonnummer : Strasse: Nr. PLZ: Ort: E-Mail: Angaben zur Reservation: Wir möchten das Waldhaus reservieren am: Datum: von: Uhr bis: Uhr (Schlüsselrückgabe) Um welchen Anlass handelt es sich? Familienfeier Vereinsanlass Firmenanlass Andere: Mit meiner Unterschrift bestätige ich, die nachstehenden Reservationsbestimmungen gelesen und verstanden zu haben und werde mich an diese halten. Zudem werde ich während der gesamten Benützungsdauer persönlich als verantwortliche Person anwesend sein! Ort: Datum: Unterschrift: ___________________________________________________________ Reservationsbestimmungen: ✗ Von ca. Mitte April bis ca. Mitte Oktober wird das Waldhaus am Sonntag nicht vermietet ✗ Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Gesuch muss mindestens 2 (zwei) Wochen vor dem Anlass beim Hüttenwart eintreffen. Entweder per Post: Hans Eichelberger, Lettenstrasse 25, 5506 Mägenwil, oder das eingescannte Formular per E-Mail an: [email protected] senden ✗ Die Bewilligung wird nur an volljährige Personen erteilt ✗ Die Mietgebühr beträgt CHF 120.00 pro Anlass / Tag. Im Mietpreis inbegriffen sind Holz, Wasser und Strom. (Bei übermässigem Verbrauch behalten wir uns vor, eine Nachzahlung einzufordern) ✗ Es ist keine direkte Zufahrt zum Waldhaus möglich! Vom Parkplatz zum Waldhaus sind etwa 48Treppenstufen zu überwinden ✗ Die Zufahrt zum Parkplatz unterhalb des Waldhauses ist nur mit 1 (einem) Transportfahrzeug (PW) gestattet. (Fahrverbot im Wald) ✗ Das Waldhaus ist nach dem Gebrauch und vor der Rückgabe aufzuräumen, das Geschirr ist abzuwaschen und der Boden sowie das WC sind Besenrein zu reinigen ✗ Vor dem Verlassen des Waldhauses sind die Fensterläden und die Fenster zu schliessen, die Glasscheibe vor dem Cheminéé zu schliessen. Die Asche ist im Cheminéé liegen zu lassen ✗ Aussenfeuerstelle: Die Asche ist in der Feuerstelle liegen zu lassen. Sie ist mit der vorhandenen Vorrichtung wieder abzudecken und abzuschliessen ✗ Der Hauptschalter ist in die Stellung 0 (Aus) zu stellen. Der Strom schaltet nach einigen Minuten automatisch ab ✗ Das Waldhaus und die Nebenräume sind mit dem Schlüssel abzuschliessen ✗ Die Abfälle müssen durch die Mieter mitgenommen und fachgerecht entsorgt werden ✗ Für allfällige Schäden an Geschirr, Mobiliar oder Gebäuden haftet der Mieter und hat dafür aufzukommen ✗ Die Schlüsselübergabe erfolgt durch den Hüttenwart Hans Eichelberger, Lettenstrasse 25, 5506 Mägenwil (062 896 26 24) oder durch dessen Stellvertreter. Die Schlüsselrückgabe erfolgt bei Abnahme des Waldhauses nach dem Anlass Wird durch den Hüttenwart ausgefüllt: Benützungsbewilligung erteilt: Datum: ______________________ Stempel / Unterschrift Hüttenwart: _________________________________________ Gebühr: CHF __________________ bei Schlüsselübergabe bar zu bezahlen Kopie an: Kassier Dominik Rüttimann, Münzelweg 12, 5506 Mägenwil, 062 896 21 61
© Copyright 2024