Gutachten: Volkswirtschaftliche Auswirkungen der Steuererhöhung auf die Hotellerie Erstellt für: Österreichische Hoteliervereinigung Erstellt von: Agnes Streissler-Führer Datum: 8. Mai 2015 e 2126 Prechtlgass 1090 Wien E [email protected] r +43 1 9683262 www agnesstrerssler.at Executive Summary 3 Ausgangslage 6 Tourismus als Wirtschaftsfaktor Wertschöpfung und Beschäftigung Beitrag der Hotellerie dazu Entwicklung des Tourismus seit Beginn der Wirtschaftskrise Entwicklung 2008 bis 2013/14 Derzeitige Entwicklungstendenzen Die österreichische Hotellerie Hotels in Zahlen Kennzahlen der österreichischen Hotellerie Investitionstätigkeit Fragestellung Kosten der Steuern 6 6 7 8 8 9 10 10 11 12 13 14 Mehrwertsteuern Grunderwerbsteuer Verlängerung Abschreibung Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Steuerreform 14 18 23 25 Die Mehrwertsteuererhöhung Auswirkung auf Investitionen Auswirkung auf die betriebswirtschaftliche Situation Literatur ÖHV Steuerreform 25 27 28 32 Seite 2 Executive Summary Mit der geplanten Steuerreform sind einige Maßnahmen verbunden, die die österreichische Hotellerie empfindlich treffen würden. Im vorliegenden Papier werden die Anhebung des Mehrwertsteuersatzes für Beherbergung von zehn auf 13 Prozent, die Verlängerung der Abschreibungsdauer für Investitionen bei Immobilien sowie die Veränderung von Freibetrag und Steuersätzen beim unentgeltlichen Grunderwerb hinsichtlich ihrer betriebs- und volkswirtschaftlichen Auswirkungen untersucht. Kommen alle Maßnahmen wie im Ministerratsvortrag vorgesehen, würde die österreichische Hotellerie jährliche Mehrkosten von über 190 Mio Euro zu tragen haben, verbunden mit einem Rückgang an Wertschöpfung und Gefährdung von Beschäftigung. Die österreichische Hotellerie steht aufgrund starken globalen Wettbewerbs einerseits und der Nachfrageschwäche in Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise vor großen Herausforderungen – so stagniert etwa in realen Werten der Tourismuskonsum seit 2010. Gewinnspannen im hochqualitativen Bereich betragen bereits heute nur zwei Prozent im Durchschnitt und fünf Prozent im Dreisterne-Bereich. Summiert man die Kosten der Steuerreform für den einzelnen durchschnittlichen Betrieb auf, so würden die Gewinnspanne für den durchschnittlichen Dreisterne-Betrieb von fünf Prozent auf 3,9 Prozent sinken, für einen durchschnittlichen Vier-/Fünfsterne-Betrieb von mageren zwei auf kaum mehr wahrnehmbare 0,6 Prozent! Die drei Maßnahmen wirken sehr unterschiedlich: Die Mehrwertsteuererhöhung löst eine Nachfrageveränderung bei den Nächtigungen aus, die Verlängerung der Abschreibungsdauer stellt einen negativen Investitionsanreiz dar und die Änderungen beim Grunderwerb verteuern die Transaktionen innerhalb der Familie erheblich. Die ersten beiden Maßnahmen verursachen Wertschöpfungs- und Beschäftigungsverluste, die geplante Änderung der Grunderwerbsteuer wirkt vor allem negativ auf das Geschäftsmodell von Hotels und erschwert Familienübergaben. Mehrwertsteuererhöhung führt zu Wertschöpfungs- und Beschäftigungsverlust Wenn Nächtigungen teurer werden, kommen weniger Gäste. Bei Unterstellung einer Elastizität von -0,75 käme es zu einem Nächtigungsrückgang von einem halben bis einem Prozent, je nachdem wie stark die Mehrwertsteuererhöhung in die Preise überwälzt wird. Das im Regierungsprogramm deklarierte Ziel von 140 Mio Nächtigungen im Jahr 2018 würde ÖHV Steuerreform Seite 3 dadurch jedenfalls beeinträchtigt werden. Das zusätzliche Mehrwertsteueraufkommen würde jährlich rund 175 Mio Euro betragen. Für den einzelnen Betrieb würden sich die Nettoerlöse dadurch reduzieren – einerseits durch den Nachfragerückgang, andererseits durch den Anteil der Mehrwertsteuererhöhung, der nicht in die Bruttopreise übergewälzt wird. Im Durchschnitt würden die Nettoerlöse um ca 2,5 Prozent sinken. Verbunden mit dem Nächtigungsrückgang sind Verluste in der Wertschöpfung, sowohl bei den Hotels als auch bei anderen touristischen Betrieben. Wenn die Hälfte der Erhöhung von den Hotels selbst getragen wird und die andere Hälfte an die KonsumentInnen weitergegeben wird, so käme es in der österreichischen Volkswirtschaft zu einem Gesamtverlust von 200 Mio Euro an jährlicher Wertschöpfung und der Gefährdung von fast 3.000 Arbeitsplätzen (was bis zu 27 Mio an zusätzlichem Arbeitslosengeld und verminderten Lohn- und Sozialabgaben bedeuten könnte). Neuerungen bei der Grunderwerbsteuer belasten vor allem Vier- und Fünfsterne-Hotels Die geplanten Maßnahmen bei der Grunderwerbsteuer würden vor allem Vier- und Fünfsterne-Hotels stark treffen, da ihr Verkehrswert im Durchschnitt bei rund fünf Mio Euro liegt – die Grunderwerbsteuer würde für so einen Betrieb von heute 24.000 Euro auf fast 140.000 Euro ansteigen, was bei ohnehin sehr angespannten betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten eine hohe Belastung darstellt, die in manchen Fällen dazu führen könnte, dass das Hotel verkauft werden muss und nicht mehr in der Familie weitergeführt werden kann. Insgesamt würden die Maßnahmen bei der Grunderwerbsteuer für Hotels ein steuerliches Mehraufkommen von rund sechs Mio Euro bedeuten. Die neuerdings kolportierte Version einer Grunderwerbsteuer von 0,5 Prozent bei Erben / Schenken würde dieses Problem auflösen und keine zusätzlichen steuerlichen Kosten für die Hotellerie verursachen. Es wäre allerdings aufgrund der Notwendigkeit der Verifizierung der Verkehrswerte administrativ deutlich aufwändiger als heute – es ist daher fraglich, wie sinnvoll/realistisch ein in der Verwaltung wesentlich teureres Modell mit gleichem Steueraufkommen ist. ÖHV Steuerreform Seite 4 Abschreibungsraten hemmen dringend notwendige Investitionen Bereits heute sind Abschreibungsraten für Hotelimmobilien unrealistisch hoch: Niemand kann es sich leisten 33 Jahre lang nicht in die Bausubstanz und Immobilien-Ausstattung zu investieren. Dies soll nun auf 40 Jahre verlängert werden, was nur dazu führt, dass Betriebsergebnisse auf dem Papier geschönt werden (geringere Abschreibungsraten) und damit höhere Körperschaftsteuereinnahmen erzielt werden – in Summe um ca 12 Mio Euro im Jahr. Die österreichische Hotellerie hat bereits heute zu niedrige Re-Investitionsraten. Die Ertragslage erlaubt nur in sehr eingeschränktem Ausmaß Investitionen zu tätigen. Auf Dauer kann dies zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen insbesondere in den hochqualitativen Kategorien führen. Da die Investitionstätigkeit stark auf Veränderungen der Kapitalkosten reagiert, würde die Verlängerung der Abschreibungsdauer zu einem weiteren Rückgang der Investitionen führen – von derzeit 693 Mio Euro auf 677 Mio im Jahr. Damit verbunden wären wiederum Wertschöpfungsverluste von jährlich rund 12 Mio Euro und die Gefährdung von 180 weiteren Arbeitsplätzen. ÖHV Steuerreform Seite 5 Ausgangslage Tourismus als Wirtschaftsfaktor Wertschöpfung und Beschäftigung ‣ Umfangreiches Datenmaterial Der österreichische Tourismus ist ein statistisch und ökonomisch sehr gut analysierter Sektor. Es werden hier in der Folge daher nur die wesentlichsten Eckzahlen wiedergegeben, für weitere Darstellungen sei auf das Tourismus-Satellitenkonto zur VGR, auf den Bericht über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft des BMWFW, auf Tourismus und Freizeitwirtschaft in Zahlen der Wirtschaftskammer sowie auf die zahlreichen Analysen von Egon Smeral (WIFO) verwiesen. ‣ Tourismuswertschöpfung: Fünf Prozent des Bruttoinlandsprodukts … Im Jahr 2013 (das letztaktuelle vollständige Jahr in der Statistik) gaben in- und ausländische Gäste in Österreich für Urlaubs- und Geschäftsreisen 35,81 Mrd Euro aus. Mit diesen Ausgaben ist eine direkte Wertschöpfung von 18,06 Mrd Euro bzw 5,5 Prozent des BIP in den Tourismus- und Freizeitwirtschaftsunternehmen selbst verbunden. 1,12 Mrd Euro davon (sechs Prozent der gesamten Wertschöpfung) werden durch Dienst- und Geschäftsreisen generiert. Diese direkte Wertschöpfung erzeugt indirekte und induzierte Effekte in der Volkswirtschaft durch Nachfrage bei Zulieferern bzw Einkommenseffekte, so dass laut Satellitenkonto insgesamt 25,44 Mrd Euro (7,7 Prozent des BIP) Wertschöpfung durch den Tourismus generiert werden. ‣ … und rund acht Prozent der österreichischen Beschäftigten Wiederum aus dem Satellitenkonto lassen sich insgesamt 334.300 Beschäftigungsverhältnisse (das sind rund acht Prozent aller Beschäftigten) direkt den Tourismusindustrien zuordnen, in Vollzeitäquivalenten sind das 270.500. Wiederum unter Berücksichtigung der indirekten und induzierten Effekte sichert der Tourismus insgesamt in Österreich rund 348.200 Vollzeitarbeitsplätze – das sind etwa zehn Prozent aller Vollzeitäquivalente in Österreich. ÖHV Steuerreform Seite 6 Beitrag der Hotellerie dazu ‣ 30 Prozent des touristischen Konsums … Eine erste Abschätzung der volkswirtschaftlichen Bedeutung der österreichischen Hotellerie als wesentlichem Teil des gesamten Tourismussektor bietet ebenfalls das Satellitenkonto. 29,4 Prozent des touristischen Konsums in Österreich wird in Hotels und anderen Unterkünften ausgegeben, das sind 10,5 Mrd Euro. Nimmt man die Wertschöpfungsmultiplikatoren der Tourismuswirtschaft insgesamt dafür als Schätzer, so wären mit dieser Nachfrage in etwa fünf Mrd Euro an direkter und weitere zwei Mrd Euro an indirekter Wertschöpfung für die österreichische Volkswirtschaft verbunden (bzw 2,3 Prozent des österreichischen BIP). ‣ … und 25 Prozent der Arbeitsplätze Etwa ein Viertel der direkten Beschäftigungsverhältnisse im Tourismus ist in „Hotels und ähnlichen Betrieben“, das sind 82.500 Arbeitsplätze bzw 63.800 Vollzeitäquivalente. Wiederum mit den obigen Multiplikatoren geschätzt sind darüber hinaus indirekt und induziert noch weitere 22.850 Vollzeitäquivalente mit der Wertschöpfung in der Hotellerie verbunden. Wertschöpfung und Beschäftigung durch die österreichische Hotellerie Wertschöpfung Beschäftigung Kopfzahlen Vollzeitäquivalent direkt 5,31 Mrd 82.500 63.800 indirekt und induziert 2,17 Mrd 28.600 22.850 Summe 7,48 Mrd 111.100 86.650 Quelle: Eigene Schätzungen aufgrund der Zahlen des Tourismus-Satellitenkontos. ÖHV Steuerreform Seite 7 Entwicklung des Tourismus seit Beginn der Wirtschaftskrise Entwicklung 2008 bis 2013/14 ‣ Einbruch durch die Wirtschaftskrise Mit Beginn der Wirtschaftskrise erlitt auch der internationale Tourismus einen erheblichen Dämpfer. Da sich seither die Wirtschaft insbesondere in Europa nicht wirklich erholen konnte, hat der Tourismus nach wie vor mit einer schwächelnden Nachfrage zu kämpfen. Vor allem die Ausgaben von ausländischen Gästen stagnieren seit Beginn der Wirtschaftskrise, dies wird durch einen verstärkten Tourismuskonsum von InländerInnen im Inland kompensiert. In nominellen Größen kann daher seit 2000 ein leichter Anstieg der Tourismusausgaben verzeichnet werden. Nominell steigen die Ausgaben im Tourismus dank inländischer Nachfrage etwas an 40.000 Nominale Ausgaben in Mio Euro 35.000 30.000 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 0 2000 2001 2002 2003 2004 Ausgaben ausländischer BesucherInnen 2005 2006 2007 2008 2009 Ausgaben inländischer BesucherInnen 2010 2011 2012 2013 2014 Ausgaben in Zweitwohnsitzen Quelle: Tourismus-Satellitenkonto. Eigene Berechnung und Darstellung. Wenn man die obige Grafik mit dem VPI auf reale Beträge (mit Preisniveau 2000) abdiskontiert, zeigt sich allerdings: Die Ausgaben steigen bis Beginn der Wirtschaftskrise schwach und seither stagnieren sie. Die Ausgaben ausländischer BesucherInnen, die sich schon vor der Krise nicht rasend entwickelten, knickten 2008/09 ein und haben heute gerade einmal das Niveau von 2000 (siehe auch Tourismusbericht 2013, 13). ÖHV Steuerreform Seite 8 Reale Ausgaben in Mio Euro, Preisniveau = 2000 Real stagnieren die Ausgaben seit 2010 30.000 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 0 2000 2001 2002 2003 2004 Ausgaben ausländischer BesucherInnen 2005 2006 2007 2008 2009 Ausgaben inländischer BesucherInnen 2010 2011 2012 2013 2014 Ausgaben in Zweitwohnsitzen Quelle: Tourismus-Satellitenkonto. Eigene Berechnung und Darstellung. Derzeitige Entwicklungstendenzen ‣ Währungen helfen ein wenig Derzeit gibt es nicht viele Hoffnungsschimmer für eine mittelfristige Verbesserung der Wirtschaftslage. Einen Wettbewerbsvorteil könnte die österreichische Tourismuswirtschaft durch die Wechselkursentwicklungen des Euro gegenüber dem US-Dollar und gegenüber dem Schweizer Franken erzielen – hier könnten unter Umständen durch attraktive Angebote internationale Gäste für die Destination Österreich gewonnen werden. ‣ Geopolitik bringt massive Downward-Risks Erschwerend wirkt hingegen die geopolitische Lage. Insbesondere die Russland-Ukraine Krise und die damit verbundenen Sanktionen haben zu einem Rückgang der Gästezahlen aus Russland geführt. ‣ Anhaltende Wachstumsschwäche Insgesamt ist in Europa und insbesondere in Österreich auch für die kommenden Jahre mit einer anhaltenden Wachstumsschwäche zu rechnen. Gäste werden preissensibler werden, wobei mit länger dauerndem Konjunkturtal bei den Urlaubsausgaben nicht nur gespart wird, sondern ganz auf den Urlaub verzichtet wird (Smeral 2009b, 13). Ein wenig kann hier noch gegenwirken, dass zunächst eher auf Flug- und Fernreisen verzichtet und daher die inländische Nachfrage stabil bleiben wird. ÖHV Steuerreform Seite 9 Die österreichische Hotellerie Hotels in Zahlen ‣ Fast zwei Drittel aller Hotels mit mindestens drei Sternen In Österreich gibt es 12.613 Hotels, 20 Prozent davon sind Vier-/Fünfsterne-Betriebe, weitere 42 Prozent Dreisterne-Hotels. Ein- und Zweisterne-Hotels sind nur mehr Minderheit Betriebe Betten Übernachtungen Vier-/Fünfsterne 2.519 254.846 47.586.429 Dreisterne 5.267 207.853 27.655.699 Ein-/Zweisterne 4.827 111.063 10.529.912 Summe 12.613 573.762 85.772.040 Quelle: Tourismus und Freizeitwirtschaft in Zahlen, 35. Dieses Verhältnis verschiebt sich sowohl bei Betten, vor allem aber bei den Übernachtungen immer stärker in den Bereich der höheren Kategorien: 62 Prozent aller Betriebe haben drei oder mehr Sterne, in diesen Betrieben stehen 80 Prozent aller Betten mit 87 Prozent aller Übernachtungen. Allerdings: Laut Tourismusbericht 2013 gab es bis 2008 in Österreich einen positiven Strukturwandel hin zu steigender Bedeutung von Vier- und Fünfsterne-Betrieben, dieser hat sich seit Beginn der Krise verlangsamt – und würde, wie in der Folge gezeigt werden wird, durch die geplanten Maßnahmen der Steuerreform weiter gefährdet werden. ‣ Ein Vergleich mit der Schweiz Zum Vergleich – laut Schweizerischem Bundesamt für Statistik sind die Anteile bei den hotelleriesuisse klassierten Betrieben folgendermaßen: 79 Prozent aller Betriebe haben drei und mehr Sterne, mit 86 Prozent aller Betten und 87 Prozent aller Übernachtungen. Das Angebot in Österreich ist laut diesen Zahlen also im Durchschnitt noch etwas stärker in niedrigeren Kategorien, die Nachfrage (=Übernachtungen) sind hingegen in beiden Ländern gleich stark in den oberen Kategorien. ÖHV Steuerreform Seite 10 ‣ Methodik: Schätzungen mit Drei- bzw Vier-/Fünfsterne-Hotels Die Österreichische Hotel- und Tourismusbank stellt auf ihrer Website für Drei- und Vier-/ Fünfsterne-Hotels typische Bilanzvergleiche dar. Diese werden in der Folge den meisten Schätzungen von Steuerbelastungen zugrunde gelegt, obgleich damit nicht die gesamte Hotel-Landschaft abgedeckt ist. Während Investitionen und Grunderwerbsfälle oberhalb der Pauschalierungsgrenze zur Gänze den Drei- und Vier-/Fünfsterne-Betrieben zugerechnet werden, wird bei den Beherbergungs-Umsätzen für Urlaubsreisende davon ausgegangen, dass die Umsätze in Drei- und Vier-/Fünfsterne-Hotels nur rund 90 Prozent aller Umsätze ausmachen und die errechnete Zahl dementsprechend hochgerechnet. Kennzahlen der österreichischen Hotellerie ‣ Auslastung im oberen Segment vergleichsweise gut Die Auslastung in den österreichischen Vier- und Fünfsterne-Betrieben ist mit 51,2 Prozent etwas höher als in den vergleichbaren Schweizer Hotels (47,1 Prozent), in den Kategorien darunter haben hingegen Schweizer Hotels eine höhere Auslastung: Dreisterne-Hotels in Österreich haben eine durchschnittliche Auslastung von 36,5 Prozent, in der Schweiz 42,3 Prozent, im Ein- und Zweisterne-Bereich liegt Österreich mit 26 Prozent Auslastung deutlich unter den Schweizer Betrieben (42,4 Prozent). ‣ Eigenkapitalschwäche Der österreichische Tourismus leidet bekanntermaßen unter Eigenkapitalschwäche. Während laut den Jahresabschlusskennzahlen der Oesterreichischen Nationalbank die Eigenkapitalquote sowohl von durchschnittlichen Dienstleistungs- als auch Industrieunternehmen bei knapp über 25 Prozent liegt, ist diese in der Abteilung „Beherbergung“ nur 10,52 Prozent. Dies wird auch durch den Bilanzvergleich der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank in etwa bestätigt: Demzufolge haben Dreisterne-Hotels im Median eine Eigenkapitalquote von 13 Prozent, Vier- und Fünfsterne-Hotels elf Prozent! ‣ Geringe Gewinnspanne Österreichische Hotels sind nicht sehr profitabel: Das EGT beträgt für Dreisterne-Betriebe fünf Prozent der Betriebseinnahmen, für Vier-/Fünfsterne-Betriebe überhaupt nur zwei Prozent. Der Handlungsspielraum ist daher nicht sehr groß, Einschränkungen des ÖHV Steuerreform Seite 11 Geschäftsmodells würden viele Unternehmen sehr rasch in die Verlustzone und damit mittelfristig in die Schließung treiben. Laut Tourismusbericht 2013 sinken die realen Umsätze pro Übernachtung seit 2008 stetig: In Preisen von 2005 betrug der Umsatz im Jahr 2008 165 Euro, 2013 aber nur mehr 141 Euro. Investitionstätigkeit ‣ Fast 700 Mio Euro an Investitionen Das IHS (Hochmuth et al 2014) hat für 2011 das Investitionsvolumen im Beherbergungsbereich mit 693,2 Mio Euro geschätzt. Auch mit dieser Nachfrage ist ein Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekt verbunden: Investitionen 693,2 Mio Bruttowertschöpfung 525 Mio Beschäftigte Kopfzahlen VZÄ 8.000 7.000 ‣ Re-Investitionen sind zu gering Betrachtet man in den OeNB Jahresabschlusskennzahlen nur die Investitionsquoten, so würde man Beherbergungsbetriebe als durchaus investitionsaktiv bezeichnen: Während sowohl in Industrie als auch im Dienstleistungssektor insgesamt die Investitionsquote zwischen zwei und 2,5 Prozent liegt, ist sie bei Beherbergungsbetrieben 4,25 Prozent. Aussagekräftiger ist allerdings die Re-Investitionsquote, die das Verhältnis von Nettoinvestitionen zu Abschreibungen angibt (und daher angibt, wie viel alte Anlagen ersetzt und neue Möglichkeiten aufgebaut werden): Diese beträgt in der Industrie 76 Prozent, bei Dienstleistungsunternehmen 67 Prozent, aber bei Beherbergungsbetrieben nur 46 Prozent! ‣ Zu geringe Investitionen schwächen Wettbewerbsposition Es wurde gezeigt, dass die touristische Nachfrage hinter der gesamtwirtschaftlichen zurückbleibt. Dies kann mittelfristig zu Strukturproblemen führen, wie auch im Tourismusbericht ausgeführt wird: Wegen des bereits sehr hohen Niveaus der Tourismuswertschöpfung in Österreich mag dies tolerierbar erscheinen, jedoch erzeugt ein längeres Nachhinken eines Sektors hinter der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung einen wachsenden Kosten- und Gewinndruck, der sich negativ auf die Investitionskraft der Betriebe auswirkt. Eventuell fehlende Investitionen könnten in der Folge die Wettbewerbsfähigkeit erodieren, Marktanteilsverluste entstehen. (Tourismusbericht 2013, 14) ÖHV Steuerreform Seite 12 Auch Smeral sieht die Notwendigkeit eines Ausbaus von Angeboten um auf den sich ändernden Markt besser reagieren zu können: Das Zurückbleiben der touristischen Entwicklung im ländlichen Raum dürfte zu einem guten Teil mit Angebotsproblemen zusammenhängen bzw auch mit der Tatsache, dass die Anbieter das Wachstumspotenzial der rasch expandierenden Kurzreisesegmente nur zum Teil nützen können. Das bedeutet aber nicht, dass das Angebot im ländlichen Raum „schlecht“, sondern eben nicht umfangreich genug ist, um die Potenziale relativ rasch wachsender Märkte bzw Segmente entsprechend auszuschöpfen. (Smeral 2014, 7) Fragestellung Der Tourismus als wichtiger Wirtschafts- und Arbeitgebersektor steht somit derzeit vor der großen Herausforderung in einem nachfrageschwachen Umfeld bei traditionell schwierigen Geschäftsmodellen einen Strukturwandel in Richtung mehr Qualität und individuellere Angebote zu schaffen. Insofern werden – nicht überraschend – die Vorschläge in der Steuerreform, die die Hotellerie betreffen, seitens der Branchenvertretung sehr kritisch gesehen. Es soll im Folgenden nun herausgearbeitet werden, welche Kosten auf den einzelnen Betrieb sowie auf die Hotellerie insgesamt durch drei spezifische Vorschläge aus dem Ministerratsvortrag entstehen würden und welche volkswirtschaftlichen Konsequenzen dies mit sich brächte. Analysiert werden hierfür: - die Anhebung des Mehrwertsteuersatzes für Beherbergung von zehn auf 13 Prozent - die Verlängerung der Abschreibungsdauer für Investitionen bei Immobilien - die Änderung von Freibetrag und Steuersätzen beim unentgeltlichen Grunderwerb. ÖHV Steuerreform Seite 13 Kosten der Steuern Mehrwertsteuern ‣ Geplante Maßnahme: Erhöhung des Umsatzsteuersatzes Laut Ministerratsvortrag soll ab 1. April 2016 der Umsatzsteuersatz für Beherbergung von bisher zehn auf 13 Prozent angehoben werden. Diese Erhöhung betrifft dabei nicht nur reine Leistungen der Beherbergung, sondern laut geltender Gesetzespraxis auch All-Inclusive-Leistungen (Nebenleistungen, die regelmäßig mit der Hauptleistung der Beherbergung verbunden sind, wie etwa Parkplätze, Kinderbetreuung, Sportgeräteverleih, Massagen und dgl, soweit sie im All Inclusive Package bereits enthalten sind). Laut Steuerverein betrifft dies weiters jene Mahlzeiten, die in Pauschalpreisen enthalten sind: Zu den mit der Beherbergung regelmäßig verbundenen Nebenleistungen zählt kraft gesetzlicher Fiktion auch die Verabreichung eines ortsüblichen Frühstücks, wenn der Preis hierfür im Beherbergungsentgelt enthalten ist. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass die im Hotel- und Gaststättengewerbe häufig vorkommenden Pauschalpreise (Vollpension, Halbpension, Zimmer mit Frühstück) zur Gänze dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Ein Sektfrühstück wird in aller Regel nicht als ortsübliches Frühstück angesehen werden können. Damit kann davon ausgegangen werden, dass jedenfalls für alle als „Beherbergungserlöse“ ausgewiesene Umsätze die Erhöhung des Umsatzsteuersatzes gilt. ‣ Schätzung der Beherbergungserlöse in Österreich Aus dem Satellitenkonto ist bekannt, dass die Bruttoumsätze für Hotels und andere Unterkünfte 10,53 Mrd Euro betragen. Aus den Bilanzzahlen der ÖHT Bank wiederum lässt sich (tendenziell eher als Untergrenze) ableiten, dass die reinen Betreuungserlöse für Urlaubsgäste etwas über sieben Mrd Euro liegen – wie die Tabelle darstellt: ÖHV Steuerreform Seite 14 Beherbergungserlöse durch Urlaubsgäste Zahl Beherbergungserlös pro Betrieb Summe Dreisterne 5.267 528.754 2,75 Mrd Vier-/Fünfsterne 2.519 1.466.946 3,70 Mrd Schätzer für andere Hotels 0,85 Mrd Summe 7,30 Mrd Quelle: Schätzungen aus Bilanzzahlen der ÖHT Bank sowie dem Satellitenkonto. Die geschätzten Umsätze für Dienst- und Geschäftsreisen wurden von den Beherbergungserlösen abgezogen. Diese Bottom-up Berechnung der Erlöse dürfte tendenziell eher eine Untergrenze darstellen. ‣ Mehrwertsteuererhöhung führt zu Nächtigungsrückgang Was passiert, wenn ein Mehrwertsteuersatz erhöht wird? Ein Unternehmen kann den erhöhten Satz in voller Höhe an seine KundInnen weitergeben, dann tragen diese in Form von erhöhten Konsumausgaben die Steuerlast in Form gestiegener Preise – bei einer Erhöhung des Satzes von zehn auf 13 Prozent ist das eine Preiserhöhung um 2,7 Prozent. In diesem Fall würde bei den oben geschätzten Beherbergungserlösen das zusätzliche Mehrwertsteueraufkommen 197 Mio Euro betragen. Es ist allerdings anzunehmen, dass eine derartige Preiserhöhung eine Nachfragereaktion auslöst. KonsumentInnen werden von dem entsprechenden Gut weniger konsumieren. Diese Reaktion wird in der Ökonomie mit der Elastizität gemessen: Um wie viel verändert sich die Nachfrage, wenn sich der Preis um ein Prozent erhöht? Eine Nachfrage von -1 würde dann heißen, dass die Nachfrage um ein Prozent sänke. Sinkt die Nachfrage, sinkt nicht nur der Umsatz für das Hotel, sondern auch das Steueraufkommen daraus. In Antizipation einer solchen Reaktion ist anzunehmen, dass die Unternehmen einen Teil der Kosten selbst übernehmen werden, indem sich ihre Nettoerlöse verringern. Im Extremfall reduziert der Hotelier seine Nettoerlöse so stark, dass die Bruttoerlöse gleich bleiben und der Konsument gar keine Preiserhöhung hat. Die Grafik veranschaulicht, wie sich das Volumen der Nächtigungen verändert, in Abhängigkeit von der Nachfrageelastizität der Gäste sowie dem Anteil der Preiserhöhung, die seitens des Hotels an die Gäste weitergegeben wird. ÖHV Steuerreform Seite 15 Geschätzte Veränderung der Nächtigungsnachfrage durch die Mehrwertsteuererhöhung in Abhängigkeit von Elastizität und Überwälzung Quelle: Schätzung aus Bilanzvergleich. Eigene Rechnungen, eigene Darstellung. Bei einer Elastizität von -2,5 würde das Urlaubsnächtigungsvolumen um rund sechs Prozent zurückgehen (bzw um knapp fünf Mio Nächtigungen), unter der Annahme, dass die Hotels die Preiserhöhung voll auf die Gäste überwälzen. Bei einer Elastizität von -0,75 fällt der Nächtigungsrückgang deutlich geringer aus, würde aber noch immer – je nach Überwälzung – zwischen einem halben und einem Prozent betragen. ‣ … mit unterschiedlicher Auswirkung auf das Mehrwertsteueraufkommen Die folgende Grafik stellt die Höhe des Mehraufkommens der Steuer in Abhängigkeit von der Höhe der Elastizität und dem Anteil, den der Hotelbetrieb selbst übernimmt, dar. Da es sich jeweils um eine unterschiedliche Preis-Mengen-Kombination handelt, schwanken die errechneten Aufkommen – im Durchschnitt machen sie etwa 177 Mio Euro aus. Je höher die angenommene Elastizität ist, um so geringer ist das Mehraufkommen. Umgekehrt steigt das Aufkommen bis zu einer Elastizität von -1 mit dem Grad der Überwälzung an die Gäste. Wenn die Nachfrage hingegen prozentuell stärker sinkt als die ÖHV Steuerreform Seite 16 Preiserhöhung, kann bei Überwälzung das Steueraufkommen unter denjenigen Betrag sinken, bei dem nichts überwälzt wird. Elastizitäten, die jeweils der Schätzung unterlegt sind Schätzung des Mehraufkommens der Mehrwertsteuererhöhung von 10% auf 13% in Abhängigkeit der Nachfrageelastizität und der preislichen Überwälzung -2,5 -1,5 -1 -0,75 -0,5 0 155 160 165 170 175 180 185 190 195 200 Hotel überwälzt alle Kosten an die Gäste Hotel überwälzt die Hälfte der Kosten an die Gäste Hotel überwälzt 25% der Kosten an die Gäste Hotel überwälzt nichts an Gäste 205 Quelle: Schätzung aus Bilanzvergleich. Eigene Rechnungen, eigene Darstellung. ‣ Elastizität der Nachfrage nach Beherbergungsleistungen eher gering In seiner Studie aus 2010 unterstellt Schneider Elastizitäten zwischen -1,5 und -2,5. Er stellt dabei selbst fest, dass es dazu wenig gesicherte Evidenzen gibt. Aus Enz; Canina (2009) oder Konovalova; Vidishcheva (2013) lässt sich ableiten, dass die Elastizitäten für Hotelzimmer, insbesondere im etwas gehobeneren Bereich, eher zwischen Null und minus Eins liegen dürften. Es wird in der Folge daher konservativer geschätzt und von einer Preiselastizität der Beherbergungsnachfrage von -0,75 ausgegangen ‣ Auswirkung auf den einzelnen Betrieb Welche Auswirkung dies auf den einzelnen Betrieb hat, ist wiederum von den Elastizitäten und dem Überwälzungsgrad abhängig. ÖHV Steuerreform Seite 17 Es wird hier dargestellt, wie sich bei einer Elastizität von -0,75 die Nettoerlöse (und damit auch das EGT) in einem typischen Vier-/Fünfstern-Hotel in Abhängigkeit der Überwälzungsstrategie verändern würden: Reduktion der Nettoerlöse durch eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes, die nicht vollständig an Gäste weitergegeben wird (Vier-/Fünfstern-Hotel) Veränderung Nettoerlöse in Prozent 100% der Kosten bei Hotel -35.405 -2,7 % 75% der Kosten bei Hotel -33.482 -2,5 % 50% der Kosten bei Hotel -25.685 -1,9 % Quelle: Eigene Berechnungen aus Bilanzdaten ÖHT Bank. Unterstellte Elastizität: -0,75. Grunderwerbsteuer ‣ Geplante Maßnahme: Verteuerung der Betriebsübergabe in der Familie Laut Ministerratsvortrag ist geplant die Grunderwerbsteuer bei der unentgeltlichen Grundstücksübertragung zu reformieren. Bislang war die Bemessungsgrundlage das Dreifache des Einheitswertes und bei der altersbedingten unentgeltlichen Betriebsübertragung kam ein Freibetrag von 365.000 Euro zum Tragen. Der Steuersatz betrug im Familienverband zwei Prozent. Geplant ist nun, dass die Bemessungsgrundlage dem Verkehrswert entspricht. Bei der altersbedingten unentgeltlichen Betriebsübergabe soll nun ein Freibetrag von 900.000 Euro gelten Der Tarif wird dafür auf einen Stufentarif umgestellt: 0,5 Prozent bis 250.000 Euro, zwei Prozent für die nächsten 150.000 Euro und 3,5 Prozent für die über 400.000 Euro liegenden Teile der Bemessungsgrundlage (Szenario 1). Die Hotellerie schlägt zur leichteren Berechnung und Administrierbarkeit als Alternative hierzu vor, statt des Verkehrswertes den sechsfachen Einheitswert heranzuziehen (Szenario 2). Neu kolportiert wird nun zusätzlich (Szenario 3), dass bei der Weitergabe innerhalb der Familie (Erben / Schenken) ein Grunderwerbsteuersatz von einheitlich 0,5 Prozent auf den Verkehrswert gelten solle (mit einem Freibetrag von 900.000 Euro). ÖHV Steuerreform Seite 18 Maßnahmen bei der Grunderwerbsteuer bei unentgeltlicher, altersbedingter Betriebsübertragung Grunderwerbsteuer alt Bemessungsgrundlage 3-facher Einheitswert Freibetrag 365.000 Euro Steuersatz 2 % Grunderwerbsteuer neu Szenario 1 Szenario 2 Szenario 3 Verkehrswert 6-facher Einheitswert Verkehrswert 900.000 Euro bis 250.000: 0,5% zwischen 250.000 und 400.000: 2% über 400.000: 3,5% 0,5 % ‣ Mit steigendem Verkehrswert steigende Mehrbelastung Unter der Annahme, dass im nicht-landwirtschaftlichen Bereich Einheitswerte ca zehn Prozent des Verkehrswertes ausmachen (für diese Annahme siehe Arbeiterkammer 2012, würde dieses neue Modell folgende Auswirkung, abhängig vom Verkehrswert haben: ÖHV Steuerreform Seite 19 Grunderwerbsteuerbelastung in Abhängigkeit vom Verkehrswert 350.000 300.000 250.000 200.000 150.000 100.000 50.000 Grunderwerbsteuer ALT Grunderwerbsteuer NEU 10.300.000 9.700.000 10.000.000 9.100.000 9.400.000 8.500.000 8.800.000 7.900.000 8.200.000 7.300.000 7.600.000 6.700.000 7.000.000 6.100.000 6.400.000 5.500.000 5.800.000 5.200.000 4.900.000 4.300.000 4.600.000 3.700.000 4.000.000 3.100.000 3.400.000 2.500.000 2.800.000 1.900.000 2.200.000 1.300.000 1.600.000 700.000 1.000.000 100.000 400.000 0 NEU mit 6fachem Einheitswert Quelle: eigene Berechnung und Darstellung. Bis 900.000 Euro wäre die Belastung in allen Modellen nahe null, danach steigt die Steuerlast im vom BMF ursprünglich vorgeschlagenen Modell stark an, im Modell der Hotellerie (Sechsfacher Einheitswert) etwas weniger. Im neu kolportierten Modell mit einem Steuersatz von 0,5 Prozent (Szenario 3) würde sich gegenüber heute wenig ändern – es wäre nur aufgrund Beeinspruchungen und aufwändigen Gutachten die Administration dieses Modells deutlich höher, daher ist es auch nicht in der Grafik dargestellt. Bei einem Verkehrswert von fünf Millionen Euro wären im alten Modell 22.700 Euro Grunderwerbsteuer fällig gewesen, im Ministerratsvortrags-Modell wären es 133.750 Euro (in dem Modell mit sechsfachem Einheitswert 63.750, bei einem Steuersatz von 0,5 Prozent wären es 20.500 Euro). Bei zehn Mio Euro Einheitswert würde die Steuerlast statt bisher 52.700 Euro auf 308.750 Euro (bzw 168.750 Euro bei sechsfachem Einheitswert und 45.500 bei einem Steuersatz von 0,5 Prozent) ansteigen. ‣ Schätzung von Verkehrswerten Um eine erste Einschätzung zu bekommen, wurde folgende grobe Schätzung genommen: ÖHV Steuerreform Seite 20 Laut Angaben der Hoteliervereinigung beträgt der durchschnittliche Verkehrswert eines Dreisterne-Hotels mit 50 Betten 1,5 bis zwei Mio Euro, eines Viersterne-Hotels mit 90 Betten vier bis fünf Mio Euro und eines Fünfsterne-Hotels mit 150 Betten zehn Mio Euro. Diese Angaben lassen sich durch eine Internetabfrage auf immobilien.net für gewerbliche Beherbergungsbetriebe gut plausibilisieren. ‣ Anzahl der Betriebe, Anzahl der Betriebsübergaben Aus „Tourismus und Freizeitwirtschaft in Zahlen“ ist bekannt, dass es 2013 2.519 Betriebe mit vier bzw fünf Sternen (im Durchschnitt 101 Betten pro Betrieb) gegeben hat. Der Großteil dieser Betriebe hat vier Sterne, so dass die oben genannten Verkehrswerte entsprechend gewichtet werden. Weiters gibt es 5.267 Dreisterne-Betriebe (mit im Durchschnitt 39 Betten pro Betrieb). Es ist anzunehmen, dass Betriebe mit niedrigerer Kategorie unterhalb des Freibetrags von 900.000 liegen würden, daher werden sie hier nicht weiter erfasst. Die Wirtschaftstreuhänder stellen auf ihrer Website fest, dass es in den kommenden fünf Jahren zu rund 60.000 Betriebsübergaben kommen würde, das wären also 12.000 im Jahr bzw eine Quote von 3,8 Prozent. Wenn man annimmt, dass diese Quote auch für Hotels gilt, so würden pro Jahr knapp 300 Hotels übergeben werden. Es konnten keine Daten gefunden werden, wie viele dieser Übergaben üblicherweise unentgeltlich innerhalb der Familie stattfinden. Es wurde daher als Schätzer angenommen, dass 50 Prozent aller Betriebsübergaben unentgeltliche Übergaben sind. Die Tabelle zeigt die Ergebnisse: ÖHV Steuerreform Seite 21 Schätzung der Auswirkungen der Maßnahmen der Grunderwerbsteuer bei der unentgeltlichen Betriebsübergabe – für jeweils Durchschnittsbetriebe gerechnet Dreisterne-Hotels Vier- und FünfsterneHotels Verkehrswert pro Bett 35.000 51.000 Durchschnittliche Zahl der Betten 39 101 Grunderwerbsteuer alt pro Betrieb 1.136 23.608 Grunderwerbsteuer neu pro Betrieb 6.525 139.049 100 48 539.323 5.525.000 Unentgeltliche Betriebsübergabe – Fallzahl Unterschied im Steueraufkommen alt und neu Quelle: Eigene Schätzungen mit den dargestellten Annahmen. Die zusätzliche durchschnittliche Belastung im Dreisterne-Bereich dürfte demnach rund 5.400 Euro betragen, im Vier- und Fünfsterne-Bereich 115.000 Euro. In Summe würde die Grunderwerbsteuer neu bei den Dreisterne-Hotels etwas mehr als eine halbe Million Euro generieren, von Vier- und Fünfstern-Hotels würden 5,5 Mio Euro in die Staatskasse gespielt werden. Bei der neu kolportierten Variante eines einheitlichen Steuersatzes von 0,5 Prozent würde sich das Steueraufkommen gegenüber heute geringfügig reduzieren. Da es aber gleichzeitig aufgrund der aufwändigen Ermittlung der Verkehrswerte in der Administration deutlich teurer sein dürfte, erscheint es eher unwahrscheinlich, dass tatsächlich diese Variante gewählt wird. Anmerkung: Der Ministerratsvortrag geht von einem Gesamtvolumen von 35 Mio Euro an zusätzlichen Einnahmen aus. Unter der Schätzung, dass das durchschnittliche Unternehmen mit Immobilien- bzw Grundbesitz einen Verkehrswert von 2,5 Mio Euro hat, würde dies bedeuten, dass das Ministerium von nicht einmal 780 Betriebsübergaben im Jahr ausgeht (bei einem Durchschnittsverkehrswert von 1,5 Mio Euro wären es auch nur 957 ÖHV Steuerreform Seite 22 Betriebsübergaben). Nun hat sicher nur ein Teil aller Unternehmen Grund- und Immobilienbesitz, aber diese Zahlen erscheinen doch relativ gering. Verlängerung Abschreibung ‣ Berechnung der Kapitalkosten In Österreich gibt es die lineare Abschreibung. Für Wirtschaftsgebäude hat diese bislang drei Prozent pro Jahr betragen, was einer Abschreibungsdauer von 33 Jahren entspricht. Nun soll die Abschreibungsrate auf 2,5 Prozent gesenkt werden, womit die Abschreibungsdauer auf 40 Jahre verlängert wird. Bei einem Körperschaftsteuersatz von 25 Prozent verringert sich damit die jährliche Steuerentlastung von bisher 0,75 Prozent der Investitionssumme auf 0,625 Prozent bzw um 17 Prozent. ‣ Kürzer und längere Lebensdauer von Investitionen Aus den Daten der Tourismusbank lässt sich ablesen, dass das Anlagevermögen bei Vier- und Fünfsterne-Hotels im Durchschnitt ca 3,7 Mio Euro beträgt, bei Dreisterne-Hotels 1,2 Mio Euro. Die zugehörigen jährlichen Abschreibungen sind im Durchschnitt bei Vier- und Fünfsterne-Hotels 273.000 und bei Dreisterne-Hotels 95.000 1. Ein Teil dieses Anlagevermögens hat kurze Abschreibungsdauern, der Rest sind Gebäudeinvestitionen mit längerer Abschreibungsdauer. Schätzt man mittels Kalibrierung der Einfachheit halber nur mit zwei möglichen Abschreibungssätzen (15 Prozent für kürzerfristige, drei Prozent für längerfristige), so erhält man folgende Aufteilung: Schätzung der Aufteilung des Anlagevermögens je nach Abschreibungsdauer Dreisterne-Hotels Vier- und Fünfsterne-Hotels kürzerfristiges Anlagevermögen 490.000 1.350.000 längerfristiges Anlagevermögen 740.000 2.330.000 1.230.000 3.680.000 Summe Quelle: Schätzung aus ÖHT Bilanzvergleich. Unterstellte Abschreibungsraten: Drei Prozent für längerfristiges und 15 Prozent für kürzerfristiges Anlagevermögen. 1 Dem gegenüber steht die Schätzung von Hochmuth et al (2014), dass Hotels etwa 693 Mio jährlich investieren. ÖHV Steuerreform Seite 23 ‣ Durch die Verlängerung der Abschreibungsdauer steigt die Körperschaftsteuerbelastung Die Tabelle zeigt den Effekt einer Verlängerung der langfristigen Abschreibungsraten von 33 auf 40 Jahre auf die Abschreibungsrate und die damit verbundene steuerliche Mehrbelastung aufgrund einer höheren jährlichen Körperschaftsteuerlast. Effekt der Verlängerung der Abschreibungsdauer auf durchschnittliche Betriebe Dreisterne-Hotels Vier- und Fünfsterne-Hotels jährliche Abschreibung bisher 95.370 271.310 davon Abschreibung für Immobilien (geschätzt) 22.100 70.000 Abschreibung neu (geschätzt) 18.400 58.000 920 2.900 4,9 Mio 7,3 Mio steuerliche Mehrbelastung (geschätzt) Steuerlicher Mehrertrag Quelle: Tourismusbank, durchschnittliche Kennzahlen. Eigene Berechnungen und Schätzungen. Die Verlängerung der Abschreibungsdauer führt dazu, dass auf dem Papier die Betriebsergebnisse „schöner“ werden, womit die Körperschaftsteuerlast steigt – für Dreisterne-Betriebe im Durchschnitt um ca 900 Euro, für Vier- und Fünfsterne-Hotels im Durchschnitt um ca 2.900 Euro. Für Vier-/Fünfsterne-Betriebe macht diese Erhöhung sieben Prozent des EGT aus! Aus der Erhöhung der Körperschaftsteuer ergibt sich für den Finanzminister ein Mehrertrag von 12 Mio Euro. Es wird im nächsten Abschnitt gezeigt werden, welche negativen Investitionsanreize durch diese Maßnahme entstehen und was davon die volkswirtschaftlichen Kosten sind. ÖHV Steuerreform Seite 24 Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Steuerreform Die Mehrwertsteuererhöhung ‣ Nachfragerückgang durch Mehrwertsteuererhöhung Es wurde gezeigt, dass die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Nächtigungen aller Wahrscheinlichkeit nach zu einem Rückgang der Nächtigungen führen wird. Unter der vorsichtigen Annahme, dass die Elastizität der Nachfrage -0,75 beträgt, kommt es zu folgenden aggregierten Rückgängen, die sich aus der erhöhten Mehrwertsteuerlast, die das Hotel selbst trägt und durch geringere Erlöse bei den Nächtigungen, ausgelöst durch eine Preissteigerung, zusammensetzen. Geschätzter Rückgang der Gesamtnächtigungszahlen sowie der Nettoerlöse in österreichischen Hotels Rückgang Nächtigungen Rückgang Nettoerlöse keine Überwälzung 25% Überwälzung 50% Überwälzung 0 -370.000 -740.000 -177 Mio -168 Mio -129 Mio Schätzung aus ÖHT Bilanzvergleich und Tourismus in Zahlen, hochgerechnet auf alle Hotels. Wie vorne gezeigt wurde, sind die Beträge höher, wenn höhere Elastizitäten unterstellt werden. Dieser Effekt eines Nächtigungsrückgang trägt jedenfalls nicht zur Erreichung des im Regierungsprogramms deklarierten Ziels von 140 Mio Nächtigungen im Jahr 2018 (das wären plus 7,4 Mio gegenüber 2013) bei. ‣ Wertschöpfungsverlust durch weniger Nächtigungen Während sich eine Kostenerhöhung für Hotels nicht unmittelbar auf die Wertschöpfung auswirkt, bedeutet ein Rückgang der Nächtigungen selbstverständlich einen Wertschöpfungsverlust. Dieser betrifft nicht nur einen Rückgang an Umsätzen aus der Beherbergung selbst sondern auch der Nebenausgaben. Nebenausgaben fallen in den Hotels selbst an – Gäste konsumieren nicht nur „Beherbergung“, sondern generieren über Packages hinaus Verpflegungsumsatz. ÖHV Steuerreform Seite 25 Zudem lässt sich aus Tourismus in Zahlen (2013, 17) ablesen, dass jeder Gast pro Tag zusätzlich zu Reise-, Unterkunft- und Packagekosten im Durchschnitt (über Winter und Sommer gemittelt) ca 60 Euro ausgibt. Auch diese Ausgaben würden bei einem Nächtigungsrückgang wegfallen. Wertschöpfungsverlust durch einen mehrwertsteuerbedingten Nächtigungsrückgang, in Mio Euro 25% Überwälzung 50% Überwälzung Beherbergung 31 63 Nebenkosten Hotel 17 33 weitere Gästeausgaben 22 44 Summe 70 140 Quelle: Eigene Schätzungen und Rechnungen wie dargestellt. Wie gezeigt wurde, sind mit der Wertschöpfung im Tourismus indirekte und induzierte Effekte verbunden – geht man davon aus, dass die Hotels zu 50 Prozent die Preiserhöhung an die Gäste weitergeben (was bei einer so niedrigen Elastizität sehr wahrscheinlich ist), ergeben sich folgende volkswirtschaftliche Effekte: Damit verbundene Effekte bei 50% Überwälzung Wertschöpfung Beschäftigung Kopfzahlen Vollzeitäquivalent direkt 140 Mio 2.175 1.682 indirekt und induziert 60 Mio 754 602 200 Mio 2.929 2.284 Summe Quelle: Eigene Schätzungen aufgrund der Zahlen des Tourismus-Satellitenkontos. Insgesamt würden der Volkswirtschaft so 200 Mio an Wertschöpfung verloren gehen, womit fast 3.000 Arbeitsplätze gefährdet würden. Würden diese Arbeitsplätze tatsächlich zur Gänze verloren gehen (und bewertet man sie mit einem durchschnittlichen Einkommen im Tourismus), so bedeutete dies einen Entgang an Lohnsteuer und Sozialabgaben von 13,5 Mio Euro und einem zusätzlichen Aufwand an Arbeitslosengeld von 13,8 Mio Euro pro Jahr. ÖHV Steuerreform Seite 26 Auswirkung auf Investitionen ‣ Steuerliche Investitionsanreize in der ökonomischen Literatur … Die ökonomische Literatur hat eine lange Tradition der Untersuchung von Investitionen und wie die Wirtschaftspolitik Investitionen anregen kann. Die wesentlichsten Erkenntnisse (siehe etwa Hassett; Hubbard 1996 oder Hall; Jorgenson 1967) dabei waren und bleiben: - Die Höhe der Kapitalkosten beeinflusst die Investitionsentscheidung. - Die Investitionsnachfrage reagiert daher deutlich auf Besteuerung. ‣ … und speziell für Österreich Für Österreich hat Kaniovski (2002) eine Untersuchung gemacht mit folgenden Ergebnissen: Aus der Analyse folgt, dass die Begünstigung der Abschreibungsbedingungen durch eine Anhebung des Abschreibungssatzes um einen Prozentpunkt aufgrund der hohen Elastizität einen vergleichsweise starken positiven Effekt auf die realen Investitionen ausüben sollte. Dieser Effekt beträgt im Durchschnitt über alle Investitionsgüter rund 2,5%. Da die daraus folgende Entlastung der Kapitalkosten erst allmählich anfällt, kann ihr Wirkungsgrad in der Praxis, im Gegensatz zu einer unmittelbar spürbaren Steuertarifsenkung, unterschätzt werden. In der Regel nimmt das Ausmaß dieser Effekte mit steigender Lebensdauer des Investitionsgutes zu. Dies bedeutet insbesondere, dass in der Folge einer Steuererhöhung für langlebige Investitionsgüter wie Bauten ein stärkerer Rückgang der Investitionstätigkeit zu erwarten wäre. (Kaniovski 2002, 344). In Anerkennung des deutlichen Zusammenhangs zwischen Abschreibung und Investitionsverhaltens wurden 2009/10 in der Steuerreform die Vornahme einer vorzeitigen Absetzung für körperliche Anlagegüter, nicht aber für Grund und Boden und Gebäude eingeführt. ‣ Auswirkung der Senkung des Abschreibungssatzes für Investitionen in Hotels Laut WIFO (Kaniovski 2002) reagieren Bauinvestitionen besonders stark: Die Veränderung der Investitionen in Nichtwohnbauten verändern sich bei Veränderung des Abschreibungssatzes um einen Prozentpunkt um 4,52 Prozent. Statt 693 Mio Euro würden die heimischen Hotels also bei einer Veränderung von drei Prozent auf 2,5 Prozent Abschreibungssatz nur mehr 677 Mio Euro (also um 15,7 Mio Euro weniger) investieren. ÖHV Steuerreform Seite 27 Entsprechend den Wertschöpfungsberechnungen des IHS (2013) wären damit folgende Effekte verbunden: Wertschöpfungs-, und Beschäftigungsverluste durch den Rückgang an Investitionen Wertschöpfung Beschäftigung 693 Mio 525 Mio 8.000 - 16 Mio -12 Mio -180 Die österreichische Wertschöpfung würde dadurch um zwölf Mio Euro sinken, 180 Arbeitsplätze wären gefährdet. Gewichtet mit den Durchschnittseinkommen der Bauwirtschaft (als der am meisten betroffenen Branche) bedeuten 180 verlorene Arbeitsplätze zwei Mio zusätzliches Arbeitslosengeld und drei Mio weniger Lohn- und Sozialabgaben. ‣ Doppelt problematisch, da ohnehin zu geringe Investitionen Es wurde bereits die Unterinvestition österreichischer Hotels erwähnt. Diese bestätigt sich auch, wenn man aus dem Bilanzvergleich der ÖHT-Bank die Abschreibungen hochrechnet. Multipliziert mit der Gesamtzahl der Hotels würden die österreichische Hotels somit geschätzterweise ca 1,2 Mr Euro an Abschreibungen jährlich haben – gleichzeitig betragen die Investitionen aber nur 693 Mio. Es wird also deutlich weniger investiert als jährlich abgeschrieben werden muss. Abgesehen davon also, dass in der derzeitigen Konjunktursituation Investitionsimpulse dringend notwendig wären, kann der negative Investitionsanreiz zu einer dauerhaften Schädigung der Wettbewerbsposition der österreichischen Hotellerie führen. Auswirkung auf die betriebswirtschaftliche Situation ‣ Veränderung bei EGT und dem Ergebnis nach Steuern Die geplanten Steuermaßnahmen haben nicht nur negative volkswirtschaftliche Effekte für Wertschöpfung und Investitionen, sondern sie beeinträchtigen auch erheblich die betriebswirtschaftliche Situation der österreichischen Hotels. Die beiden Tabellen stellen exemplarisch für jeweils ein durchschnittliches Dreistern- bzw ein Vier-/Fünfstern-Hotel die Auswirkungen auf das EGT und das Ergebnis nach (Körperschafts-) Steuer dar. Es wurden dabei die Kosten der Mehrwertsteuererhöhung, die erhöhten ÖHV Steuerreform Seite 28 Ausgaben bei der KöST sowie das zu erwartende Mehraufkommen bei der Grunderwerbsteuer, aufgeteilt auf alle Hotels, in Rechnung gestellt. Zudem wird ein so genanntes „wahres“ Ergebnis nach Steuer ausgewiesen, da – wie dargestellt – die Veränderung der Abschreibungsrate ja nicht wirklich etwas an der betriebswirtschaftlichen Situation verändert, obwohl das Ergebnis nach Steuern verbessert wird. Das „wahre“ Ergebnis stellt somit das Ergebnis nach Steuern dar mit Unterstellung der alten Abschreibungsraten. Auswirkungen auf ein durchschnittliches Dreisterne-Hotel keine Überwälzung 25% Überwälzung 50% Überwälzung heute EGT 43.350 Ergebnis nach Steuern 32.513 nach Steuerreform EGT 33.246 33.156 32.791 Ergebnis nach Steuern 24.935 24.867 24.593 "wahres" Ergebnis nach Steuern 21.249 21.182 20.908 Quelle: Schätzungen aufgrund des Bilanzvergleichs der ÖHT und den dargestellten Rechnungen. ÖHV Steuerreform Seite 29 Auswirkungen auf ein durchschnittliches Vier-/Fünfsterne-Hotel keine Überwälzung 25% Überwälzung 50% Überwälzung heute EGT 41.740 Ergebnis nach Steuern 31.305 nach Steuerreform EGT 13.167 12.917 11.903 Ergebnis nach Steuern 9.875 9.687 8.927 "wahres" Ergebnis nach Steuern -1.717 -1.905 -2.665 Quelle: Schätzungen aufgrund des Bilanzvergleichs der ÖHT und den dargestellten Rechnungen. Das „wahre“ Ergebnis nach Steuern ist das neue Ergebnis nach Steuern aber mit alten Abschreibungsraten gerechnet. ‣ Vier- und Fünfsterne-Hotels werden unwirtschaftlich Die geplanten Maßnahmen haben für beide Kategorien maßgebliche Auswirkungen, für Vierund Fünfsterne-Hotels sind diese allerdings deutlich höher. Dies liegt daran, dass alle drei Steuerarten in dieser Kategorie stark wirken: Die Mehrwertsteuererhöhung wirkt auf die Beherbergungserlöse, die Grunderwerbsteuererhöhung trifft Hotels mit höherem Verkehrs wesentlich stärker und die Höhe der jährlichen Abschreibungen ist hier auch höher. Wenn Investitionen nicht tatsächlich auf 40 Jahre hinausgezögert werden sollen (was für die Wettbewerbsfähigkeit von High Quality Hotels denkunmöglich ist), führen die drei geplanten Maßnahmen für Vier- und Fünfsterne-Hotels dazu, dass sie vollkommen unwirtschaftlich werden bzw sich notwendige Ersatzinvestitionen nicht mehr leisten können. ‣ Eine veränderte Form der Grunderwerbsteuer ändert nur wenig Die neu kolportierte Variante einer Grunderwerbsteuer bei Erben / Schenken mit einem Steuersatz von 0,5 Prozent würde an diesen Ergebnissen nur relativ wenig ändern. Für den einzelnen tatsächlichen Erbfall ergäbe sich natürlich eine Erleichterung, wenn man aber das zu erwartende Steueraufkommen auf alle Hotels als Durchschnittswert aufteilt, so sind die jährlichen Steuerkosten im Vergleich zu den anderen Belastungen relativ gering: 102 Euro im Dreistern-Hotel und 2.193 Euro für Vier-/Fünfsterne-Betriebe. ÖHV Steuerreform Seite 30 Die größte Belastung entsteht jedenfalls durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer, gefolgt von der Veränderung der Abschreibungsraten. ‣ Gewinnspannen sinken gegen Null Die Gewinnspannen, die selbst für Unternehmen im Median schon heute nicht wirklich tragfähig sind, würden durch die geplanten Maßnahmen noch weiter sinken: Für Dreisterne-Hotels würden die durchschnittlichen Gewinnspannen von derzeit fünf Prozent auf 3,8 Prozent sinken, für Vier- und Fünfsterne-Betriebe von zwei Prozent auf 0,6 Prozent! ÖHV Steuerreform Seite 31 Literatur Enz, Cathy A; Canina, Linda (2009). Competitive Pricing Decision in Uncertain Times. Cornell Hospitality Quarterly 50/3, 325-341. (Abstract) Hall, Robert E; Jorgenson, Dale W (1967). Tax Policy and Investment Behavior. The American Economic Review 57/3, 391-414. Hasset, Kevin A; Hubbard, R Glenn (1996). Tax Policy and Investment. NBER Working Paper 5683. Hochmuth, Brigitte et al (2014). 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