Augen - pferdezucht

Die Augenmerkmale
Die beiden Augen sollen gleichgroß, lebhaft und klar sein und der Blick zutraulich und offen.
Die Augen müssen sich sofort
schließen, wenn man mit dem
Finger in die Nähe des Auges
kommt.
Die Tränenabsonderung darf nur
soweit vor sich gehen, als zur
Feuchthaltung des Auges
notwendig ist. Fließen Tränen
über die Augenlieder herab, so ist
das ein Zeichen dafür, dass
Fremdkörper (Staub, Schmutz,
Insekten, Futterteile, usw.) in das
Auge eingedrungen sind oder das
eine Entzündung des Auges
vorliegt.
Die äußere durchsichtige Haut
des Augapfels, die Hornhaut,
muss vollständig klar, glashell
und durchsichtig sein.
Ist die Hornhaut getrübt, und
bemerkt man, dass Blutgefäße in
die Hornhaut hineinsickern, dann
liegt eine bedenkliche
Hornhautentzündung vor.
Solange sich nur schwache
Trübungen am Rande der
Hornhaut zeigen, schaden sie
dem Sehvermögen nicht. Sobald
sie aber die Pupille verdecken, wird das Sehen ganz oder teilweise aufgehoben. Frisch entstandene
Flecken auf der Hornhaut, die verwaschen und an den Rändern verschwommen aussehen, sind meist
günstig zu beurteilen, da sie bei frühzeitiger Behandlung verhältnismäßig schnell verschwinden.
Dasselbe gilt auch für kleine Geschwüre auf der Hornhaut, die durch Strohhalme und andere
Fremdkörper verursacht werden. Auch sie pflegen bei rechtzeitiger Behandlung wieder abzuheilen.
Um die inneren Teile des Auges zu beurteilen, muss man die Pferde unter die Tür eines Raumes
stellen, so dass das einfallende Sonnenlicht das zu untersuchende Auge des Pferdes voll erleuchtet
(wenn man gerade keine anderen Hilfsmittel zur Hand hat). Man übersieht dann die Regenbogenhaut,
die Sehspalte (Pupille), die sich als ein dunkler, ovaler Spalt darstellt, und am oberen Rande der
Sehspalte die Traubenkörner (Zilliarkörper).Die Sehspalte muss vor allem offen sein. Ist sie
verschlossen, dann können keine Lichtstrahlen den Augenhintergrund erreichen und die Pferde sehen
mit diesem Auge nichts. Die Ränder der Sehspalte müssen vollständig glatt und gleichmäßig sein.
Gezackte Ränder oder unregelmäßige Formen der Sehspalte sind ein Zeichen für abgelaufene
Entzündungen im Innern des Auges.
Die Sehspalte muss sich bei grell einfallendem Licht verengen und bei mattem Licht erweitern.
Besteht sie nur aus einem engen, länglichen Spalt, dann ist das Sehvermögen vollständig
aufgehoben. In der Sehspalte dürfen keine Trübungen, graue oder weiße Punkte, vorhanden sein.
Ist die Regenbogenhaut weiß, bläulich oder gesprenkelt, dann bezeichnet man das Auge als
Glasauge.
Für die Beurteilung von Sehstörungen des Pferdes gilt der alte Erfahrungsgrundsatz: Die vollständige
Erblindung eines Auges beeinflusst die Dienstfähigkeit weniger als eine vollständige. Wenn Pferde bei
der unvollständigen Erblindung nur noch einen Schein haben oder durch teilweisen Verschluss der
Spalte alle Gegenstände unrichtig sehen, ist ihre Verwendbarkeit durch das dann auftretende
Scheuen immer stark eingeschränkt, oft sogar vollständig aufgehoben.
© by Bianca Westphal-Leppin 2010, überarbeitet 12/2012
Quelle oben stehnder Text: Ludwig Steuert, Das Buch vom gesunden und kranken Haustier, 12.
Auflage, 1955 Paul Parey in Berlin und Hamburg, Verlag für Landwirtschaft, Veterinärmedizin,
Gartenbau und Forstwesen, Berlin / Das Pferd, I Das gesunde Pferd, A. Äußere Merkmale für die
Beurteilung der Dienstfähigkeit und Gesundheit eines Pferdes, Seite 25 ff.
© by Bianca Westphal-Leppin 2010, überarbeitet 12/2012