Die Augenmerkmale Die beiden Augen sollen gleichgroß, lebhaft und klar sein und der Blick zutraulich und offen. Die Augen müssen sich sofort schließen, wenn man mit dem Finger in die Nähe des Auges kommt. Die Tränenabsonderung darf nur soweit vor sich gehen, als zur Feuchthaltung des Auges notwendig ist. Fließen Tränen über die Augenlieder herab, so ist das ein Zeichen dafür, dass Fremdkörper (Staub, Schmutz, Insekten, Futterteile, usw.) in das Auge eingedrungen sind oder das eine Entzündung des Auges vorliegt. Die äußere durchsichtige Haut des Augapfels, die Hornhaut, muss vollständig klar, glashell und durchsichtig sein. Ist die Hornhaut getrübt, und bemerkt man, dass Blutgefäße in die Hornhaut hineinsickern, dann liegt eine bedenkliche Hornhautentzündung vor. Solange sich nur schwache Trübungen am Rande der Hornhaut zeigen, schaden sie dem Sehvermögen nicht. Sobald sie aber die Pupille verdecken, wird das Sehen ganz oder teilweise aufgehoben. Frisch entstandene Flecken auf der Hornhaut, die verwaschen und an den Rändern verschwommen aussehen, sind meist günstig zu beurteilen, da sie bei frühzeitiger Behandlung verhältnismäßig schnell verschwinden. Dasselbe gilt auch für kleine Geschwüre auf der Hornhaut, die durch Strohhalme und andere Fremdkörper verursacht werden. Auch sie pflegen bei rechtzeitiger Behandlung wieder abzuheilen. Um die inneren Teile des Auges zu beurteilen, muss man die Pferde unter die Tür eines Raumes stellen, so dass das einfallende Sonnenlicht das zu untersuchende Auge des Pferdes voll erleuchtet (wenn man gerade keine anderen Hilfsmittel zur Hand hat). Man übersieht dann die Regenbogenhaut, die Sehspalte (Pupille), die sich als ein dunkler, ovaler Spalt darstellt, und am oberen Rande der Sehspalte die Traubenkörner (Zilliarkörper).Die Sehspalte muss vor allem offen sein. Ist sie verschlossen, dann können keine Lichtstrahlen den Augenhintergrund erreichen und die Pferde sehen mit diesem Auge nichts. Die Ränder der Sehspalte müssen vollständig glatt und gleichmäßig sein. Gezackte Ränder oder unregelmäßige Formen der Sehspalte sind ein Zeichen für abgelaufene Entzündungen im Innern des Auges. Die Sehspalte muss sich bei grell einfallendem Licht verengen und bei mattem Licht erweitern. Besteht sie nur aus einem engen, länglichen Spalt, dann ist das Sehvermögen vollständig aufgehoben. In der Sehspalte dürfen keine Trübungen, graue oder weiße Punkte, vorhanden sein. Ist die Regenbogenhaut weiß, bläulich oder gesprenkelt, dann bezeichnet man das Auge als Glasauge. Für die Beurteilung von Sehstörungen des Pferdes gilt der alte Erfahrungsgrundsatz: Die vollständige Erblindung eines Auges beeinflusst die Dienstfähigkeit weniger als eine vollständige. Wenn Pferde bei der unvollständigen Erblindung nur noch einen Schein haben oder durch teilweisen Verschluss der Spalte alle Gegenstände unrichtig sehen, ist ihre Verwendbarkeit durch das dann auftretende Scheuen immer stark eingeschränkt, oft sogar vollständig aufgehoben. © by Bianca Westphal-Leppin 2010, überarbeitet 12/2012 Quelle oben stehnder Text: Ludwig Steuert, Das Buch vom gesunden und kranken Haustier, 12. Auflage, 1955 Paul Parey in Berlin und Hamburg, Verlag für Landwirtschaft, Veterinärmedizin, Gartenbau und Forstwesen, Berlin / Das Pferd, I Das gesunde Pferd, A. Äußere Merkmale für die Beurteilung der Dienstfähigkeit und Gesundheit eines Pferdes, Seite 25 ff. © by Bianca Westphal-Leppin 2010, überarbeitet 12/2012
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