BVK Bayerische Versorgungskammer Zurück an: BVK Zusatzversorgung 81920 München Telefax: (089) 9235 - 7408 Anlage 2 zum Antrag auf Betriebsrente (Kinder) Die Angaben dienen als Nachweis der Elterneigenschaft für den geringeren Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Bitte füllen Sie dieses Formular vollständig aus und beachten Sie die Hinweise auf der Rückseite. Versicherungsnummer bei der BVK Zusatzversorgung (Unser Zeichen) 1. GZ Angaben zur Antragstellerin/zum Antragsteller Frau Herr Name Vorname Geburtsdatum Telefon 2. Angaben zu Kindern Ich habe/hatte keine Kinder (mindestens) ein leibliches Kind/Adoptivkind (Das heutige Alter des Kindes ist ohne Bedeutung.) Bitte fügen Sie als Nachweis Ihrer Elterneigenschaft die folgenden Dokumente in Kopie bei: • Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde/Auszug aus dem Familienbuch oder • Einkommensteuerbescheid (mit Berücksichtigung eines Kinderfreibetrages) (mindestens) ein Stiefkind (Das heutige Alter des Kindes ist ohne Bedeutung.) Bitte fügen Sie als Nachweis Ihrer Elterneigenschaft die folgenden Dokumente in Kopie bei: • Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes (Kind ist oder war im Haushalt gemeldet) und Heiratsurkunde oder • Einkommensteuerbescheid (mit Berücksichtigung eines Kinderfreibetrages) (mindestens) ein Pflegekind (Das heutige Alter des Kindes ist ohne Bedeutung.) Anlage 2 - 03.2015 Bitte fügen Sie als Nachweis Ihrer Elterneigenschaft die folgenden Dokumente in Kopie bei: • Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes (Kind ist oder war im Haushalt gemeldet) und Nachweis des Jugendamtes über Pflegeverhältnis oder • Einkommensteuerbescheid (mit Berücksichtigung eines Kinderfreibetrages) Datum X Formular zurücksetzen Unterschrift (Antragstellerin/Antragsteller, Vertreter) Postanschrift: BVK Zusatzversorgung, 81920 München Telefon: (089) 9235-7400, Telefax: (089) 9235-7408 Formular drucken -2- Hinweise Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung für Rentnerinnen und Rentner, die älter als 23 Jahre sind, erhöht sich um einen Zuschlag von 0,25 Prozentpunkten, sofern sie nicht Eltern mindestens eines Kindes sind. Für leibliche Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern oder Pflegeeltern eines Kindes wird der Beitragssatz nicht erhöht. Dies muss der BVK Zusatzversorgung jedoch nachgewiesen werden. Bitte füllen Sie deshalb dieses Formular vollständig aus und senden Sie es unterschrieben an uns zurück. Wir benötigen den Nachweis aufgrund gesetzlicher Vorgaben auch dann, wenn Sie diesen schon gegenüber anderen Stellen (z.B. Deutsche Rentenversicherung) abgegeben haben. Kontakt Postanschrift: Hausanschrift: Telefon: E-Mail: De-Mail: Internet: Sie erreichen uns: BVK Zusatzversorgung, 81920 München Denninger Straße 37, 81925 München (089) 9235 - 7400, Telefax: (089) 9235 - 7408 [email protected] [email protected] www.bvk-zusatzversorgung.de von 8.00 bis 16.30 Uhr, donnerstags bis 18.00 Uhr, freitags bis 14.00 Uhr
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