Punkte - GÖD - Landesvorstand Salzburg

Ausgabe Nr. 137 salzburg.goed.at
PUNKTE
ZEITUNG
Sonderopfer -
SO NICHT!
Wir lehnen Sonderopfer für den Öffentlichen Dienst ab! Es darf nicht sein,
dass sich der Öffentliche Dienst die Steuerreform selber finanziert.
Eine Arbeitszeiterhöhung z.B. für Lehrer und Lehrerinnen - diskutiert
werden 4 Stunden pro Woche ohne Lohnausgleich - wird strikt abgelehnt.
Allein diese Maßnahme würde in Salzburg über 800 Arbeitsplätze
zunichtemachen und unverantwortbar eine Erhöhung von Arbeitslosen zur
Folge haben.
- 2015/2016 werden alle Organe der
GÖD neu gewählt
- Aus der BVA
- Zuviel Öffentliche Bedienstete?
- Dienstrechtsnovelle 2015
- Neuer Lohnsteuertarif
- Voranschlag und Abschluss Budget 2014
GÖD
SALZBURG
2 │ salzburg.goed.at
Mitgliederzahlen 2014
Herzlichen Dank für die engagierte Werbearbeit!
Landesleitungen
Stand
1.1.2015
Stand
1.1.2014
Hoheitsverwaltung
Wirtschaftsverwaltung
Unterrichtsverwaltung
Justiz
Finanz
LFUW-Gewerkschaft
Arbeit, Soziales, Gesundheit
Landesverwaltung
GÖD-Gesundheitsgewerkschaft
Pflichtschullehrer/-innen
AHS-Gewerkschaft
Berufsschule
Universitätsgewerkschaft w/k Personal
BMHS-Gewerkschaft
Polizeigewerkschaft
Universitätsgewerkschaft allg. Personal
Post- und Fernmeldehoheitsverwaltung
Justizwachegewerkschaft
Kammern und Körperschaften
Pensionisten
Richter und Staatsanwälte
Öffentlicher Baudienst
Bundesheergewerkschaft
Arbeitsmarktservice
Landwirtschaftslehrer/-innen
Sonstige
49
56
258
268
535
88
60
704
1 255
3 369
972
229
232
761
987
136
12
64
206
3 631
44
296
1 065
195
127
10
52
60
362
269
526
90
61
790
1 351
3 316
925
217
204
708
974
133
10
64
210
3 579
45
231
1 161
204
124
9
Gesamt 15 609
GÖD
SALZBURG
15 576
salzburg.goed.at │ 3
Werte Kolleginnen und Kollegen!
Die Dienstrechtsnovelle 2015, die Lohnsteuerreform, die Folgen des neuen Arbeitszeitgesetzes für das Ärzte-, Pflege- und medizinisch/technisches Personal sind unsere
derzeitigen Hauptarbeitsfelder.
Doch der Reihe nach:
Der
europäische
Gerichtshof
erklärte
unser
Besoldungssystem
insbesondere
Bereich des Vorrückungsstichtages für europarechtswidrig. Dies hatte eine Reparatur
Gesetzes mit 12. Februar 2015 zur Folge.
Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst wurde in diese Gesetzesreparatur nicht
sozialpartnerschaftlich miteinbezogen. Wir verlangten daher eine Reparatur dieser Reparatur.
Dafür liegt derzeit ein Entwurf zur Begutachtung auf (siehe http://salzburg.goed.at).
Die wichtigsten Eckpfeiler der Überleitung in das neue System finden Sie in den folgenden Seiten.
im
des
Die Tarifreform in der Aktion „Lohnsteuer runter“ konnte erfolgreich verhandelt werden.
Die Senkung des Eingangssteuersatzes, die Streckung der Tarifgruppen, sowie die Erhöhung der Beträge für
die einzelnen Lohnsteuerstufen sind ein Erfolg der gewerkschaftlichen Arbeit. Nun gilt es im Rahmen der
Gesetzeswerdung die Ecken und Kanten, die in der Begleitmusik auch als „Gegenfinanzierung“ diskutiert
werden, abzuschleifen.
Wir lehnen Sonderopfer für den Öffentlichen Dienst ab, es darf nicht sein, dass sich der
Öffentliche Dienst die Steuerreform selber finanziert.
Eine Arbeitszeiterhöhung z.B.: für Lehrer und Lehrerinnen - diskutiert werden 4 Stunden pro Woche ohne
Lohnausgleich - wird strikt abgelehnt.
Allein diese Maßnahme würde in Salzburg über 800 Arbeitsplätze zunichtemachen und unverantwortbar eine
Erhöhung von Arbeitslosen zur Folge haben.
Abgelehnt wird die derzeit vorgeschlagene Neuregelung für die Berechnung der Erbschaftssteuer mit Hilfe
des Verkehrswertes. Die derzeit von der Regierung vorgeschlagenen Lösungen brechen den Vertrauensgrundsatz und das Vertrauen in die Politik, weil je nach Situation unzumutbar hohe Belastungen entstünden. Die
jeweilige regionale Situation schafft zusätzliche Ungerechtigkeiten.
Die Verpflichtung zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes für den Bereich der Kliniken ist seit mehr als einem
Jahrzehnt bekannt. Die Folgen, dass die Politik erst kurz vor in Kraft treten nur mit entsprechendem Druck
reagierte, hat die Politik zu verantworten.
Ihr
Hans Siller
Vorsitzender GÖD-Salzburg
PUNKTE ZEITUNG
4 │ salzburg.goed.at
Neuwahl und Konstituierung der GÖD-Organe
Die Ausgangslage
Die Wahlergebnisse bei der Bundespersonalvertretungswahl und den Wahlen der Landeslehrerinnen und
Landeslehrer sowie der Ergebnisse der Personalvertretungs- und Betriebsratswahlen auf Landesebene im
Landesdienst. Detailergebnisse siehe http://salzburg.goed.at.
SBG PV-Wahl Bundesverwaltung, Bildung, Exekutive, Bundesheer
Organ
Jahr
Wahlberechtigte
Abgeg.
Stimmen
Gültige
Stimmen
FCG
FSG
AUF
UG
Einheitsliste Wahlbeteiligung
Gesamt 2009
SBG
14616
12038
11625
7065
60,77 %
2688
23,12 %
478
1335
4,11 % 11,48 %
59
0,51 %
82,36 %
Gesamt 2014
SBG
14846
11742
11340
6924
61,06 %
2184
19,26 %
826
1279
7,28 % 11,28 %
121
1,07 %
79,09 %
SBG PV- und BRwahl Landes- & Bezirksverwaltung, Baudienst, Kliniken
Organ
Jahr
Wahlberechtigte
Abgeg.
Stimmen
Gültige
Stimmen
FCG
FSG
Auge
UG
Ärzte 2 Einheits- NL
NL
liste
Ärzte
Gesamt 2008
8 9 24 10
8807
5589
5423
2263
41,73 %
2193
40,44 %
433
0
7,98 % 0,00 %
226
4,17 %
308
5,68%
63 %
Gesamt 2013
8 9 24 14
9263
5359
5202
2062
39,64 %
2171
41,73 %
315
63
6,06 % 1,21 %
180
3,46 %
411
7,90 %
58 %
8 = Landes- und Bezirksverwaltung, Betriebe 9 = Kliniken, 24 = Öffentlicher Baudienst
GÖD
SALZBURG
Wahlbeteiligung
salzburg.goed.at │ 5
Bildung und Wahl der GÖD-Organe
Salzburgs 2015/2016
Stichtag
Der Stichtag für die Mitgliederzahlen (Organgröße) für Landestage und den Landeskongress ist der 30. Juni 2015.
Die Ausschreibungen und die Ergebnisse sind im jeweiligen Bereich öffentlich zu machen.
Betriebsausschüsse / Vertrauenspersonen
Die Betriebsausschüsse (GBA) bzw. Vertrauenspersonen (VP) sind bis 30. Oktober 2015 zu konstituieren.
Vorstandsbeschluss
Die generelle Ausschreibung durch den Vorstand der GÖD für die Landestage und Landeskongresse erfolgt
rechtzeitig.
Landestage
Die Landestage (früher Landessektionstage) sind von Jänner bis Anfang März 2016 durchzuführen.
Landeskongress
Der Landeskongress (früher Landestag) wird im Juni 2016 abgehalten.
Organisatorisches / Finanzielles / Inhaltliches
Die verwertbaren Wahlergebnisse der gesetzlichen Interessensvertretung (Personalvertretung, Betriebsrat,
Vertrauenspersonen) bzw. die Mitgliederwahlen bilden für die gewerkschaftlichen Organe unseres Bundeslandes
die demokratische Legitimation der GÖD sowie die Legitimation der politischen Verhältnisse der Wählergruppen
im entsprechenden Organ.
Die finanziellen Ausgaben belasten die Landesleitungen bzw. den Landesvorstand.
Besonders zu beachten ist, dass die Räumlichkeiten rechtzeitig reserviert werden und eine Terminabsprache mit
dem Landesvorstand erfolgt.
Eintägige Veranstaltungen für die Landestage sind vorgesehen, die Kosten für allfällige mehrtägige Veranstaltungen sind jedenfalls von den Landesleitungen abzudecken.
Für Planungshilfen der Organtage steht das Landessekretariat unserer GÖD zur Verfügung.
Wichtige Themenbereiche (Slogan, Bericht, Programm, Anträge, Personalia, Funktionen) sind für die Organtage
zu erarbeiten.
Die Chronik (Bericht) der Gewerkschaftsgeschichte der GÖD Salzburg fortführend ab 2011 ist zu erstellen.
Dazu wird jede Landesleitung um Unterstützung gebeten. Jede Landesleitung wird ersucht und ist gefordert,
Fotos zur Verfügung zu stellen.
PUNKTE ZEITUNG
6 │ salzburg.goed.at
Neuwahl der GÖD-Organe
Die Personalvertretungs- und Betriebsratswahlen bzw. GÖD-Mitgliederwahlen (27.11. 2014) führen mit den
Delegierten der Wählergruppen im Jahr 2015 bzw. 2016 zu den Wahlen in unsere 25 Berufsvertretungen, in den
GÖD-Landesvorstand Salzburg und in den Vorstand der GÖD österreichweit.
Gewählt werden die Betriebsausschüsse der Dienststellen, die Landesleitungen Hoheitsverwaltung, Wirtschaftsverwaltung, Unterrichtsverwaltung, Justiz, Finanz, Land- und Forstwirtschaft, Soziale Verwaltung, Landes- und
Bezirksverwaltung, Gesundheitsgewerkschaft, Pflichtschullehrer und Pflichtschullehrerinnen, Höhere Schule,
Berufsschullehrer und Berufsschullehrerinnen, Universitätsgewerkschaft wissenschaftliches und künstlerisches
Personal, Lehrer und Lehrerinnen an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen, Polizeigewerkschaft, Universitätsgewerkschaft des Verwaltungspersonals, Justizwache, Kammern und Körperschaften, Pensionisten, Richter
und Staatsanwälte, Öffentlicher Baudienst, Bundesheergewerkschaft, Arbeitsmarktservice, Landwirtschaftslehrer
und Landwirtschaftslehrerinnen. Es werden die entsprechenden Bundesleitungen, der Landesvorstand Salzburg,
der Bundesvorstand, die Kontrollkommission und das Schiedsgericht gewählt.
Der erweiterte Landesvorstand Salzburg mit den Vertretern aller Berufsgruppen hat in seiner Sitzung am 10.3.2015
folgende Beschlüsse gefasst:
Ausschreibung an alle Dienststellen
Gewerkschaftliche Betriebsausschüsse bzw. Vertrauenspersonen –
Periode 2015 - 2020
Zuständigkeit
Am Sitz des jeweiligen Dienststellenausschusses bzw. Betriebsrates ist ein gewerkschaftlicher Betriebsausschuss
(GBA) bzw. eine gewerkschaftliche Vertrauenspersonen (VP) einzurichten und spätestens bis 30.10.2015 das
Organ zu konstituieren.
Mandate
Die Anzahl der Mandate in den GBA/VP ergeben die GÖD Mitglieder in den einzelnen Dienststellen in denen ein
GBA, eine VP zu errichten ist. Die Landesleitungen teilen dem GBA, der VP ihre Mitglieder/Mitgliederstatistik der
Dienststelle bis spätestens 30.6.2015 mit.
Die für die Betriebsausschüsse bzw. für die Vertrauenspersonen ab heutigem Beschluss auszuschreibende Wahl
ergibt folgende Mandate in den Ausschüssen:
Mitglieder
5 – 19
20 – 50
51 – 100
101 – 200
201 – 300
301 – 400
401 – 500
GÖD
SALZBURG
VP
2
3
4
5
6
7
8
Mitglieder
501 – 600
601 – 700
701 – 800
801 – 900
901 – 1000
1001 – 1400
1401 – 1800
VP
9
10
11
12
13
14
15
salzburg.goed.at │ 7
Konstituierung
Bedachtnahme auf die Wahl einer gesetzlichen Interessensvertretung
Es sind Wählergruppen zu berücksichtigen, deren Listenbezeichnung einen Hinweis auf die Gewerkschaft
enthalten, deren Wahlprogramm der Geschäftsordnung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und den ÖGBStatuten entsprechen, und deren Mandatare mindestens 6 Monate Mitglieder der GÖD sind.
Die Mandatsaufteilung auf diese Wählergruppen erfolgt auf Grund der Wahlen in die korrespondierenden
gesetzlichen Interessensvertretungen (PV/BR/VP). Die Aufforderung an die Wählergruppen (Fraktionen),
Bestellungsvorschläge einzureichen, wird von den Landesleitungen in den Dienststellen bis spätestens 30.09.2015
ausgeschrieben.
Die Frist, Bestellungsvorschläge einzubringen, beträgt ab Ausschreibung 3 Wochen.
Die Verantwortlichkeit dafür sowie für die Konstituierung der gewerkschaftlichen Betriebsausschüsse liegt bei der
jeweiligen Landesleitung bzw. für die Bestellungsvorschläge bei den jeweiligen Wählergruppen.
Die Konstituierung ist dem Landesvorstand mitzuteilen und vom GBA, von der VP in der Dienststelle kundzutun
(Dienststelle, Bezeichnung des Organs, Namen der Mitglieder, Angabe der Funktionen).
Gibt es keine verwertbaren Wahlergebnisse einer gesetzlichen Interessensvertretung
(Personalvertretung,
Betriebsrat,
Vertrauensperson),
ist
der
gewerkschaftliche
Betriebsausschuss durch die GÖD Mitglieder der Dienststelle(n) zu wählen.
Dafür ist von der Landesleitung ein Antrag bis spätestens 30.06.2015 an den Landesvorstand zu stellen. Soweit
Mitgliederwahlen im Rahmen der letzten Personalvertretungs- oder Betriebsratswahlen durchgeführt wurden,
gelten diese Ergebnisse.
Bei Zusammenfassung von mehreren Dienststellen zu einem Betriebsausschuss ist das Einvernehmen
mit dem Landesvorstand herzustellen.
Bürozeiten des Landesvorstandes Salzburg
Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag von 8:00 Uhr bis 13:30 Uhr
Tel: 0662/842272-2519
Ansprechpartner im Landesvorstand der GÖD
Hans Siller
Vorsitzender
Andreas Rager
Landessekretär
telefonische Anmeldung erbeten
e-mail: [email protected]
telefonische Anmeldung erbeten
e-mail: [email protected]
Weitere Ansprechpartner unter: http://salzburg.goed.at
Mit uns auf der richtigen Seite Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Schon Mitglied? http://salzburg.goed.at
Der Mitgliedsbeitrag ist steuerbegünstigt, daher ist der tatsächliche persönlich zu leistende
Betrag um ca. 37 – 43 % geringer!
PUNKTE ZEITUNG
8 │ salzburg.goed.at
Aus der Versicherungsanstalt Öffentlich Bediensteter (BVA):
Kurzfassung spezieller Leistungsverbesserungen
Zahnersatz
Entbehrlicher Zahnersatz
¾¾ Zuschuss je Krone- oder Brückenglied Euro 200,¾¾ Zuschuss je Implantat Euro 350,-
Unentbehrlicher Zahnersatz
¾¾ Zuschuss je Krone- oder Brückenglied Euro 450,¾¾ Zuschuss je Implantat Euro 700,-
Ärztliche Leistungen
¾¾ Zuschuss für Akupunktur Euro 15,¾¾ Zuschuss für Chirotherapie Euro 15,-
Leistungen aus dem Unterstützungsfonds für psychotherapeutische Behandlungen
¾¾ Zwei Mal jährlich Leistung eines Zuschusses für Mundhygiene ab dem 10. Lebensjahr je Euro 35, ¾¾ Leistungen für Zahnversiegelung pro Zahn Euro 20,- als Zuschuss
¾¾ Leistung für festsitzende Zahnregulierung pro Behandlungsjahr Euro 1.000,- als
Zuschuss, zusätzlich
¾¾ Leistung aus dem Unterstützungsfonds möglich.
Sonderklasse
Sonderklassevertrag mit feststehenden Aufzahlungen für Vertragskrankenanstalten in Salzburg. Diese
Aufzahlungen decken sowohl den Aufenthalt für interne Erkrankungen als auch eine allfällig durchzuführende Operation ab. Sie können durch eine private Einzel- oder Gruppenversicherung nach
Berufsgruppen abgedeckt oder direkt beglichen werden. Die Betreuung für eine private Gruppenversicherung läuft über die einzelne Berufsvertretungen (siehe Homepage).
Gültig ab 1.1.2015 - 31.12.2015
Vertragskrankenanstalten
Patientenaufzahlung
LaborRöntgenbeitrag
Gesamtaufzahlung
(netto)
LKH St.Johanns Spital
LKH Christian Doppler Klinik
LKH St.Veit/Pg.
KH der Barmherzigen Brüder Sbg
Kard. Schwarzenb. KH Schwarzach
A.ö. KH Hallein
A.ö. KH Zell am See
A.ö. KH Oberndorf
A.ö. KH Tamsweg
A.ö. KH Mittersill
271,92 Euro
168,02 Euro
67,89 Euro
242,54 Euro
277,80 Euro
151,88 Euro
134,64 Euro
112,79 Euro
115,59 Euro
115,12 Euro
29,29 Euro
39,39 Euro
301,21 Euro
207,41 Euro
67,89 Euro
259,04 Euro
307,09 Euro
176,01 Euro
158,77 Euro
132,63 Euro
135,36 Euro
134,89 Euro
GÖD
SALZBURG
16,50 Euro
29,29 Euro
24,13 Euro
24,13 Euro
19,84 Euro
19,77 Euro
19,77 Euro
salzburg.goed.at │ 9
Vertragskrankenanstalten
„Patienten“
Gesamtaufzahlung
bzw.
Kostenbeitrag
EMCO-Privatklinik
Heilbad Dürrnberg
Privatklinik Ritzensee in Saalfelden
Krankenanstalt Radstadt-Obertauern
Dr. Aufmesser GmbH
EZ bzw. DZ
PremiQaMed Privatkliniken GmbHPrivatklinik Wehrle Sbg
Klinik Diakonissen Sbg GmbH
Medizinisches Zentrum Bad Vigaun
GmbH &Co KG
PKS Privatklinik Sbg
GmbH & Co KG
Krankenanstalt Altenmarkt
GmbH & Co KG
353,83 Euro
707,65 Euro
341,06 Euro
159,23 Euro
682,11 Euro
318,45 Euro
341,06 Euro
682,11 Euro
341,06 Euro
353,83 Euro
„Geburten“
Patienten
Gesamtaufzahlung bzw.
Kostenbeitrag
561,24 Euro
„Endoprothetik“
Patienten
Gesamtaufzahlung
bzw. Kostenbeitrag
682,11 Euro
707,65 Euro
341,06 Euro
682,11 Euro
341,06 Euro
682,11 Euro
Unterstützungsfonds
Leistung bei krankheitsbedingter Situation und ärztlich bestätigten notwendigen Umbauten in Fahrzeugen
durch Einstiegshilfen, bei Lifteinbauten im Haus- bzw. Wohnungstreppenbereich, für Badumbauten, etc.
Direktionsärztlicher Dienst
Individuelle Prüfung der Leistungsanträge, Einzelfallprüfung durch unseren chefärztlichen Dienst,
Einzelfallprüfung bei Notwendigkeit spezieller Medikamente etc.
Vertragspartnerinnen und Partner
15 % mehr Vertragsärzte im Bundesland Salzburg
Zu viel Öffentlich Bedienstete?
Das Personaljahrbuch des Bundeskanzleramtes weist in den letzten Zahlen (2011) für
Österreich einen Anteil der öffentlich Bediensteten von nur mehr 10,7% aus. Der Durchschnitt
aller OECD-Länder arbeitet mit 15,5% im öffentlichen Sektor, also um 4,9% höher als in
Österreich. In der oftmals als Vorbild in Sachen moderner Staatsarchitektur dienenden
skandinavischen Ländern (Schweden, Norwegen, Dänemark) ist dieser Wert deutlich über der
20% Marke. Wir werden in der nächsten Statistik im Jahr 2014, die wir erst in drei Jahren
erfahren werden, unter der 10% Marke liegen. Das strapazierte Bild vom schlanken Staat ist
somit längst Realität.
PUNKTE ZEITUNG
10 │ salzburg.goed.at
Dienstrechtsnovelle 2015
steht vor einer Beschlussfassung:
Neue Begriffe – die Zeitschiene – neue Gehaltstabellen – keine Verluste - neue Besoldung
1. Das Überleitungsmonat ist der Februar 2015
2. Der Überleitungsbetrag ist das volle Gehalt bzw. Monatsentgelt ohne Zulagen des Februar 2015
3. Das Aufsuchen in der neuen Gehaltstabelle erfolgt auf der Stufe, die betraglich (gerundet) unmittelbar
unter dem Überleitungsbetrag liegt.
4. Die Wahrungszulage 1 als ruhegenussfähige Zulage gleicht bis zur nächsten Vorrückung allfällige
Verluste auf das bisherige Gehalt (alte Tabelle) aus.
5. Das vorläufige Besoldungsdienstalter rechnet bereits verbrachte Zeiten seit der letzten Vorrückung alt
für das Vorrücken in der neuen Gehaltstabelle an.
6. Mit dieser Vorrückung kommt man in die Überleitungsstufe im neuen System.
7. Die nächste Vorrückung wird einmalig je nach Vorbildung vorgezogen.
8. Diese ist die Zielstufe.
9. Die weiteren Vorrückungen laufen nach zwei Jahren (bzw. vier Jahren) mit jeweils nachfolgendem
Monat.
10.Der neue Terminus „Erfahrungszeiten“ ist die Spanne zwischen den Vorrückungen.
11.Wahrungszulage 2
Sie gleicht Verluste, falls im Vergleich der alten Gehaltstabellen zu den neuen Gehaltstabellen
solche entstehen durch eine ruhegenussfähige Wahrungszulage 2 aus.
12.Die Überleitung erfolgt ex-lege. Es besteht kein Optionsrecht
13.Die Anrechnung von pauschalen Vordienstzeiten gilt für Kolleginnen und Kollegen, die mit ihrer
Anstellung ins neue Gehaltssystem einsteigen. Grundsätzlich beginnt man dabei mit der ersten Gehaltsstufe im neuen Gehaltssystem. Durch pauschale Vordienstzeitenanrechnung verändert sich diese Gehaltsstufe entsprechend.
14.Für ex-lege übergeleitete Kolleginnen und Kollegen bleiben bisherige Anrechnungen erhalten.
15.Der Referenzbetrag ersetzt die Berechnungen nach der Dienstklasse V/2 der allgemeinen Verwaltung.
16.Die neu gestalteten Gehaltszettel (Entgeltzettel) werden ab 1.7. 2015 ausgestellt. Auch eine
Dienstgeberinformation wird diese Neugestaltung erläutern.
17.Die Gehaltstabellen nach dem derzeitigen Verhandlungsstand finden Sie auf unserer Homepage.
GÖD
SALZBURG
salzburg.goed.at │ 11
Voranschlag und Abschluss der Anteile der
Mitgliedsbeiträge für den Landesvorstand Salzburg
Der Landesvorstand Salzburg hat jährlich sein Budget zu beschließen und abzurechnen. Der ÖGB erhält derzeit
22 %, die GÖD 78 % der Mitgliedsbeiträge. Der Voranschlag und der Abschluss werden im Landesvorstand
beschlossen und zusätzlich von der Kontrollkommission geprüft.
Voranschlag – Ausgaben im Kalenderjahr nach Positionen
Voranschlag
2014
Abschluss
2014
Bildungsmittel, Schulungskurse, Beiträge für kulturelle Aktivitäten
Aufwendungen für allg. gew. Veranstaltungen und Besprechungen,
Mitgliederwerbung, -bindung, -betreuung
Veranstaltungen für Delegierte
Spesenersätze und Reisekosten für gew. Tätigkeiten im Gesamtbereich
des Landesvorstandes Sbg.
Außerordentliche Unterstützung für Mitglieder
Bürobetrieb, Telefon und Postgebühr
Info/Zeitung
36900.20900.-
25028,49.10669,31.-
32230.33000.-
15787,58.64120,23.-
24900.27454,4.21100.-
20096,83.22785,26.10135,51.-
Die Tarifreform 2016 der Lohnsteuer
Brutto/Monat
Lohnsteuer Lohnsteuer
bisher/Jahr NEU/Jahr
Entlastung
in %
€ 1.200
€ 120
€ 174
332%
€ 1.500
€ 2.000
€ 2.500
€ 3.000
€ 4.000
€ 5.000
€ 6.000
€ 7.000
€ 8.000
€ 1.133
€ 2.909
€ 4.753
€ 6.886
€ 11.234
€ 16.032
€ 21.473
€ 27.593
€ 33.713
-€ 54
€ 648
€ 2.027
€ 3.797
€ 5.568
€ 9.677
€ 14.647
€ 19.904
€ 25.784
€ 31.664
€ 485
€ 882
€ 956
€ 1.318
€ 1.557
€ 1.385
€ 1.569
€ 1.809
€ 2.049
43%
30%
20%
19%
14%
9%
7%
7%
6%
Hinweis: In unserer Punkte Nummer 131 haben wir Prozentsätze der Lohnsteuer veröffentlicht. Diese
durchschnittlichen Prozentsätze bezogen sich nicht nur auf die laufenden, sondern auch auf die sonstigen
Bezüge. (z.B.: 13te und 14te Monatsbezug) gemeinsam berechnet.
PUNKTE ZEITUNG
GÖD
SALZBURG
“Die etwas andere Seite”
Zum Schmunzeln, zum Nachdenken, eine Geschichte ...
Bewerbung als Reinigungskraft
Der Personalleiter lässt sie einen
Test machen (den Boden reinigen),
darauf folgt ein Interview und
schließlich teilt er ihr mit “Sie sind
bei IBM eingestellt. Geben Sie mir
Ihre E-Mail-Adresse dann schicke
ich Ihnen die nötigen Unterlagen”.
Die Frau antwortet ihm, dass sie
weder einen Computer besitzt noch
eine E-Mail-Adresse hat. Der Personalmensch antwortet ihr, dass sie
ohne E-Mail-Adresse virtuell nicht
existiert und daher nicht angestellt
werden kann.
Die Frau verlässt verzweifelt das
Gebäude mit nur 10$ Reisekosten
in der Tasche. Sie beschließt in den
nächsten Supermarkt zu gehen und
10 Kilo Tomaten zu kaufen.
Dann verkauft sie die Tomaten von
Tür zu Tür und innerhalb von 2
Stunden verdoppelt sie ihr Kapital.
Sie wiederholt die Aktion 3 Mal und
hat am Ende 160$.
Sie realisiert, dass sie auf diese Art
und Weise ihre Existenz bestreiten
kann, also startet sie jeden Morgen und kehrt abends spät zurück.
Jeden Tag verdoppelt oder verdreifacht sie ihr Kapital.
In kurzer Zeit kauft sie sich einen
kleinen Wagen, dann einen Lastwagen und bald verfügt sie über einen
kleinen Fuhrparkt für ihre Lieferungen. Innerhalb von 5 Jahren besitzt
sie eine der größten Lebensmittelketten der USA.
Sie beschließt an ihre Zukunft
zu denken und einen Finanzplan
für sich und ihre Familie erstel-
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len lassen. Sie setzt sich mit einem
Berater in Verbindung und er
erarbeitet einen Vorsorgeplan. Am
Ende des Gesprächs fragt der Vertreter sie nach ihrer E-Mail-Adresse,
um ihr die entsprechenden Unterlagen schicken zu können.
Sie antwortet ihm, dass sie nach
wie vor keinen Computer und somit
auch keine E-Mail-Adresse besitzt.
Der Versicherungsvertreter schmunzelt und bemerkt: “Kurios Sie haben ein Imperium aufgebaut
und besitzen nicht mal eine E-MailAdresse.
Stellen Sie sich mal vor, was Sie mit
einem Computer alles erreicht hätten!”
Die Frau überlegt und sagt:
“Ich wäre Putzfrau bei IBM”.
egen das Verg
essen
egen das Verges
sen gilt:
Gut sozial integr
iert zu sein
iedriger Blutfett
- und Blutzuckerwert
esen, schreiben,
diskutieren, mus
izieren,
Brettspiele spiele
n
egelmäßige Bew
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rei Sprachen be
herrschen
isch, Gemüse ha
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enig Stress, Stre
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N
L
RD
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F
TB
Liebe ist gesund
Heilen mit viel Liebe
Liebe macht stark
Guter Sex wirkt wie Medizin
Küssen stärkt die Abwehrkraft
bis 15%!
Die Lebenserwartung steigt um 10%
Offenlegung gem. § 25 Mediengesetz:
Medieninhaber: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Salzburg,
Kaigasse 23, 5020 Salzburg,
Hans Siller – Vorsitzender, Mag. Walter Scharinger – Stellvertreter,
Ing. Hans Lindinger – Stellvertreter
Die Blattlinie entspricht jenen Grundsätzen, die in den Statuten und der
Geschäftsordnung der GÖD festgehalten sind.
Medieninhaber: GÖD Salzburg, Kaigasse 23, 5020 Salzburg
Redaktion: Siller Hans, Rager Andreas
Layout: Susanne Lenzbauer / Fotos: Manfred Laux, SalzburgerLandTourismus
ZVR-Nr. 576439352 / DVR-Nr. 0046655 / P.b.b. 02Z031059 M
5020 Salzburg
Punkte 137 – Mai 2015