DR. rer.nat. MICHAEL BARSIG BAUMBIOLOGE Tegeler Str. 36, 13353 Berlin Tel. & Fax: 030 - 454 904 39 E-Netz: 0171 - 341 09 45 e-mail: [email protected] Von der Industrie- u. Handelskammer Berlin öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für: Statik und Verkehrssicherheit von Bäumen; biotische und abiotische Schäden an Bäumen; Baumpflege _____________________________________________________________________________________ Berlin, den 12.05.2015 Baumgutachterliche Stellungnahme / Ergebnis einer Ortsbesichtigung zu Baumfällungen und Gehölzrückschnitten am Teltowkanal (zwischen Späthbrücke - Stelling-Janitzky-Brücke) Auftraggeber: BI und Verein Bäume am Landwehrkanal e.V. c/o Birgit Dorbert, Skalitzer Str. 95, 10997 Berlin 1. Anlass und Auftrag Auf Veranlassung des WSA Berlin, ABz Neukölln, fanden im vergangenen Winterhalbjahr bis März 2015 umfassende Baum- und Gehölzfällungen entlang des Teltowkanals (TeK) im Abschnitt km 29,24, Späthbrücke, bis km 36,51, Stelling-Janitzky-Brücke, statt. Daraufhin kam es zu kritischen Anfragen von Bürgern. Der Sachverständige sollte diese Maßnahmen in Augenschein nehmen und im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit der in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) per Erlass vom Bundesverkehrsministerium (heute BMVI) eingeführten Regelungen (HANATSCH, ab April 2015: LEITFADEN UMWELTBELANGE BEI DER UNTERHALTUNG VON BUNDESWASSERSTRAßEN sowie das LEITBILD GEHÖLZUNTERHALTUNG AN BUNDESWASSERSTRAßEN (in der Fassung vom 23.02.2015) überprüfen und bewerten – unter Berücksichtigung der wasserwirtschaftlichen Unterhaltungsverpflichtung der WSV. Nach einer vom ABz-Leiter Herrn Augsten angebotenen und organisierten Befahrung am 29.04.2015 (ebenfalls anwesend. Herr Röske vom WSA Berlin) wurde folgendes gemeinsam abgestimmtes Protokoll vom Sachverständigen angefertigt und verschickt: „1. Seitens des ABz wurde bei der Befahrung auf Schäden an den Kanaldielen (in den 1960er Jahren eingebaute, nicht fachgerechte Spundwandbohlen) hingewiesen, die durch einzelne auflastende Bäume zusätzlich derangiert worden sind einschl. zu beobachtender Verlagerungen der auflagernden Betonplatten in das Kanalwasser. Hierzu wurde auch aus baumsachverständiger Sicht die Fällung der einzelnen Bäume als alternativlos erklärt. 2. Die teilweise über eine größere Strecke erfolgte pauschale Gehölzbeseitigung in einem Abstand >1m von der Gewässerkante wurde vom Baumsachverständigen als nicht vereinbar mit den einschlägigen WSV-Leitlinien zur Gehölzunterhaltung erklärt und ist auch aus Naturschutzgründen sowie dem Ziel der Erhaltung des Landschaftsbilds nicht vereinbar. Es wird aber aufgrund der Ortsbesichtigung eingeräumt, dass hierbei nicht nur heimische Bäume und Sträucher, sondern auch standortfremde und unerwünschte, invasive Gehölze beseitigt worden waren. Es wurde gemeinsam festgestellt, dass allerdings an einzelnen Uferabschnitten aufgrund von Schäden in der Böschung sowie des Uferverbaus Baumgutachterliche Stellungnahme_Teltowkanal Berlin 12.05.2015 (dazu gehören auch Überlastungen durch nicht genehmigte Erdaufschüttungen durch Kleingärtner) dringende Notsicherungsmaßnahmen erforderlich sind. 3. Einzelne Astrückschnitte ohne Verkehrssicherheitsrelevanz sollen vom Abz nochmals hinsichtlich der Ausschreibung überprüft werden. 4. Der ABz-Leiter hat verbindlich zugesagt, dass in den Uferbereichen mit intakten Steinschüttungen keine künftigen Gehölzentfernungen geplant sind (Ausnahme: Herstellung der Verkehrssicherheit). Einzelne Auskolkungen auf der Strecke zwischen Späthbrücke und Ernst-Keller-Brücke wurden beobachtet. Hier muss dann im Einzelfall landseitig auch mit Gehölzrückschnitten eingriffen werden um die Steinschüttung aufbauen zu können). Insgesamt kann und soll das Landschaftsbild mit den Ufergehölzen erhalten werden. Außerdem wurde vereinbart, dass künftige Gehölzentfernungen (bis auf die genannten Ausnahmen) pauschal nur bis 1m Abstand von der Spundwandkante in den beschädigten Bereichen erfolgen und dass für die Sicherungsmaßnahmen notwendige Gehölzentfernungen künftig nur noch abschnittsweise durchgeführt werden. 5. Zur Erreichung des Ziels einer strukturreichen Gehölzvegetation gemäß Leitbild Gehölzunterhaltung sowie dem neuen Leitfaden Umweltbelange bei der Unterhaltung der WSV (jeweils in der Fassung von 2015) am TeK wurde die Einbringung von natürlichen, standortgerechten Strauch- bzw. Baumgehölzen (z.B. Weidenstecklinge, ggf. heimische Traubenkirschen- oder Weißdorn-Heister) vereinbart. 2 Baumgutachterliche Stellungnahme_Teltowkanal Berlin 12.05.2015 Fotodokumentation Abb.1a/b: gefällte Bäume (Pfeile) mit direkter Auflast auf den relativ instabilen Kanaldielen (diese Spundwände sind teilweise verformt). 3 Baumgutachterliche Stellungnahme_Teltowkanal Berlin 12.05.2015 Abb.2a-c: gefällte Bäume und Strauchgehölze im Bereich von Auskolkungen (Unterspülungen und Erosion der Ufer an der Gewässerkante, oben mit Absacken einer Steintreppe), aber auch überzogene Gehölzbeseitigung auf der jeweiligen Oberseite der Böschung. 4 Baumgutachterliche Stellungnahme_Teltowkanal Berlin 12.05.2015 Abb.3a/b: gefällte (auch heimische) Strauchgehölze abseits der Wasserkante im Uferstreifen zwischen Radweg und Kanal. Abb.4a/b: zu flächige Gehölzbeseitigung, aber auch lokale Markierung und durch Freistellungen geförderte Entwicklung heimischer Gehölze (re.: Weißdorn,) 5 Baumgutachterliche Stellungnahme_Teltowkanal Berlin 12.05.2015 Abb.5a/b: Bereiche ohne derzeitigen Sanierungsbedarf (mi.+unten mit Steinschüttungen an der Uferkante), die nach Angaben des ABz zum Erhalt von Natur und Landschaft auch künftig nicht angetastet werden (hier erfolgen nur im Bedarfsfall verkehrssichernde Einzelmaßnahmen an Gehölzen). 6 Baumgutachterliche Stellungnahme_Teltowkanal Berlin 12.05.2015 Abb.6: künftig sollen solche unnötigen Astrückschnitte gemäß Vermeidungsgebot des BNatSchG (hier an einer heimischen Eiche) unterbleiben; auch Totholz, das gemäß LEITFADEN BAUMKONTROLLE AN BUNDESWASSERSTRAßEN (2013) den Verkehrsraum nicht erreichen kann, soll belassen bleiben. Mit freundlichen Grüßen Dr. Michael Barsig 7
© Copyright 2024