Info Büren neu - Fachbereich Bund + Länder NRW

Information
Landesfachkommission Justizvollzug NRW
www.vollzug-nrw.verdi.de
Aktuelle Informationen zum Thema „Abschiebehaft Büren“
[April 2015]
Informationen der
Vereinten
Dienstleistungsgewerkschaft
Fachbereich Bund + Länder
Nordrhein-Westfalen
INFORMATION
www.nrw6.verdi.de
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nachdem die Abschiebehaft in Büren künftig in
Eigenregie durch das Ministerium für Inneres
und Kommunales (MIK) ausgeführt wird, verhandelten JM und MIK über das dazu erforderliche Personal, welches vom Justizvollzug für das
Innenministerium zur Verfügung gestellt werden
soll. Den neuesten Informationen zufolge sind
diese Verhandlungen vorerst beendet worden.
Wie bereits im Vorfeld mitgeteilt, gibt es noch
keinen festgelegten Stellenpool für hoheitliche
Aufgaben im Rahmen der neu zu konzeptionierenden Abschiebehaft. Klar war von Beginn
an, dass die Gelder, die vom Justizministerium
für das bisherige Betreiben der JVA Büren
genutzt worden sind, nunmehr dem MIK zur
Verfügung gestellt werden. Strittig blieb bislang
die Frage, ob und wenn ja in welchem Maße der
Vollzug Stellen an das MIK abzugeben hat?
Unsere ver.di-Position hierzu haben wir bereits
in einer Information für den Landtag im März
diesen Jahres abgegeben.
„…1. Zurzeit laufen bereits Maßnahmen zur
Personalgewinnung für den Vollzugsdienst.
Diese richten sich in der Anfangsphase insbesondere an die Bediensteten der früheren Justizvollzugsanstalt Büren. Es ist beabsichtigt, dass diese
in eine neue Laufbahn des mittleren Vollzugsdienstes im Geschäftsbereich des MIK übernommen werden sollen.
Aus unserer Sicht fehlt es dafür noch an
wichtigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen.
Bspw., dass die bisherige Rechtsstellung der
Justizvollzugsbeamten in Bezug auf die besondere Altersgrenze von 62 Jahren erhalten bleibt,
sowie die bestehenden Aufstiegs- und Beförderungsmöglichkeiten auch im MIK weiterhin
bestehen bleiben. Zudem sollten auch die voll-
zugsspezifischen Zulagen gleichwertig im MIK
geregelt werden.
Wir regen daher an, diese erforderlichen dienstrechtlichen Vorschriften bereits in das jetzige
Gesetzgebungsverfahren verbindlich aufzunehmen, um den betroffenen Kollegen/innen damit
Rechtssicherheit zu geben.
2. Wir möchten daran erinnern, dass bei der
Inbetriebnahme der JVA Büren das seinerzeit
dafür erforderliche Personal aus den umliegenden Anstalten rekrutiert wurde, zusätzliche
Stellen hatte das Justizministerium nicht
erhalten. In der Folge wäre es daher aus unserer
Sicht konsequent und erforderlich, die jetzt ggf.
zum MIK wechselnden „Stellenanteile“ entsprechend beim JM auszugleichen. …“
Aktuell hat das MIK das „Angebot“ des JM, dem
MIK 20 Stellen für hoheitliche Aufgaben in
Büren zur Verfügung zu stellen angenommen.
Ob damit aus Sicht des MIK das Ende der
Verhandlungen auf anderer Ebene erreicht ist,
bleibt abzuwarten.
Die Kollegen, die sich im Rahmen der Interessenabfrage für die Abschiebehaftanstalt Büren
gemeldet haben, sollen nach Auffassung des JM
für ein Jahr abgeordnet werden, so dass sich aus
diesem „Pool“ – es liegen ca. 35 Interessensbekundungen vor – die Kräfte rekrutieren lassen,
die später in den Bereich des MIK versetzt
werden sollen. Die Rahmenbedingungen sind
bislang noch nicht geklärt, auch nicht die
Voraussetzungen, die Vorliegen müssen, um
zum MIK versetzt werden zu können. Wir
werden weiter berichten …
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Ihre/Eure ver.di Fachkommission Justizvollzug
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