Erhöhung der Pfändungsfreigrenze Ende April wurde die

Erhöhung der Pfändungsfreigrenze
Ende April wurde die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2015 im Bundesgesetzblatt
veröffentlicht.
Demnach erhöht sich die Pfändungsfreigrenze gemäß § 850c der Zivilprozessordnung zum 1. Juli
dieses Jahres auf 1073,88 Euro monatlich.
Für den Fall, dass die Schuldnerin/der Schuldner gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen hat,
erhöht sich dieser Betrag um
 404,16 Euro für die erste Person und
 225,17 Euro für die zweite bis fünfte Person,
der Unterhalt gewährt wird.
Quelle: Newsletter BtPrax Mai 2015