Jugendrahmenordnung - Segelclub Wassenberg Roermond e.V.

JUGENDRAHMENORDNUNG
SEGELCLUB
WASSENBERG – ROERMOND
1967 e. V. Mitglied im DSV
Jugend
§ 1 Mitgliedschaft
Mitglieder der Jugendabteilung sind alle weiblichen und männlichen Vereinsjugendlichen bis zum
Ablauf des Jahres, in dem das 19. Lebensjahr vollendet wird sowie die gewählten und berufenen
Mitarbeiter der Jugendabteilung.
§ 2 Aufgaben
Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem:
a)
Förderung und Pflege des Sports und der Gemeinschaft
b)
Zusammenarbeit mit allen Jugendorganisationen
c)
Pflege der internationalen Verständigung
d)
Ausbildung und Training zum Regattasegeln
§ 3 Organe
Die Jugendabteilung führt und verwaltet sich im Rahmen der bestehenden Ordnung und Satzung
selbständig. Organe der Jugendabteilung des SWR sind:
a)
der Vereinsjugendtag
b)
der Vereinsjugendausschuss
§ 4 Vereinsjugendtag
Die Vereinsjugendtage sind ordentliche und außerordentliche. Sie bilden das oberste Organ der
Jugendabteilung. Sie bestehen aus den Vereinsjugendlichen und den Mitgliedern des
Vereinsjugendausschusses.
Aufgaben des Vereinsjugendtages sind:
a)
Wahl und Entlastung des Vereinsjugendausschusses
b)
Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Vereinsjugendausschusses
c)
Entgegennahme der Berichte und der Abrechnungen des Vereinsjugendausschusses
d)
Wahl der Delegierten zu Jugendtagungen und Veranstaltungen
e)
Beschlussfassung über vorliegende Anträge
f)
Änderung der Jugendordnung
Segelclub Wassenberg Roermond 1967 e.V.
Manfred Peggen (1. Vorsitzender)
Schlußweg 7, 41849 Wassenberg
Tel.:
+49 (02432) 4203
Mobil:
+49 1622472727
E-Mail:
[email protected]
Homepage: segelclubwassenbergroermond.jimdo.com
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Jugend
Der ordentliche Vereinsjugendtag (Jugendversammlung) findet jährlich statt. Er wird zwei Wochen
vorher vom Jugendwart, im Verhinderungsfall vom stellv. Jugendwart unter Bekanntgabe der
Tagesordnung und der evtl. Anträge einberufen. Ist auch der stellv. Jugendwart verhindert, kann
der Vereinsjugendtag auch vom Betreuer für Opti-Kinder einberufen werden. Unter Antrag eines
Drittels der stimmberechtigten Mitglieder des Vereinsjugendtages oder eines mit 50% der
Stimmen gefassten Beschlusses des Vereinsjugendausschusses muss ein außerordentlicher
Vereinsjugendtag innerhalb zwei Wochen mit einer Ladungsfrist von sieben Tagen stattfinden.
Der Jugendwart, bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter, ist Versammlungsleiter. Ist auch der
stellv. Jugendwart verhindert, kann die Versammlung auch durch den Betreuer für Opti-Kinder
geleitet werden.
Zu Beginn einer Versammlung ist ein Schriftführer zu benennen. Über die Versammlung ist ein
Protokoll aufzunehmen, dass den Angehörigen des Vereinsjugendausschusses, dem Vorstand des
SWR und auf Antrag jedem jugendlichen auszuhändigen ist.
Die Mitglieder der Jugendabteilung haben je eine nicht übertragbare Stimme.
Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden
Stimmberechtigten. Abstimmungen zu Personen erfolgen geheim. Steht nur ei- ne Person zur
Wahl, kann durch Handaufheben gewählt werden es sei denn, ein Stimmberechtigter beantragt
die geheime Wahl.
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§ 5 Vereinsjugendausschuss
Der Vereinsjugendausschuss setzt sich zusammen aus:
a)
b)
c)
d)
dem Jugendwart
dem stellvertretenden Jugendwart
dem Betreuer für Opti-Kinder
dem/der Jugendobmann/Männer
Jugendobmänner werden auf zwei Jahre vom Vereinsjugendtag gewählt. Jugendabteilungen mit
weiblichen und männlichen Mitgliedern sollten je einen weiblichen und männlichen
Jugendobmann (-sprecher) wählen lassen. (Bei ungefähr gleichem Mitgliederverhältnis.)
Der Jugendwart und sein Stellvertreter werden gemäß der Hauptsatzung des SWR von der
Jugendversammlung auf vier Jahre gewählt und bedürfen der Bestätigung von 1/3 der Mitglieder
der Jahreshauptversammlung. Der Betreuer für Opti-Kinder wird von der
Jahreshauptversammlung des SWR auf vier Jahre gewählt. Die übrigen Mitglieder des
Vereinsjugendausschusses werden durch den Vereinsjugendtag gewählt.
Der Jugendwart, sein Stellvertreter und der Betreuer für Opti-Kinder sind Mitglieder des
Vereinsvorstandes.
Der Jugendwart vertritt die Interessen der Vereinsjugend.
Die Sitzungen des Vereinsjugendausschusses finden nach Bedarf statt. Auf Antrag der Hälfte der
Mitglieder des Vereinsjugendausschusses ist vom Jugendwart eine Sitzung binnen zwei Wochen
einzuberufen.
Bei den Sitzungen des Vereinsjugendausschusses führt der Jugendwart, bei seiner Verhinderung
sein Stellvertreter den Vorsitz.
Der Vereinsjugendausschuss fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit
gilt ein Antrag als abgelehnt.
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Jugend
Der Vereinsjugendausschuss ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten. Er entscheidet über die
Verwendung der der Jugendabteilung zufließenden Mittel. Seine Aufgaben erfüllt er im Rahmen
der Vereinssatzung, der Jugendrahmenordnung sowie der Beschlüsse des Vereinsjugendtages.
Der Vereinsjugendausschuss ist für seine Beschlüsse dem Vereinsjugendtag und dem Vorstand des
Vereins verantwortlich.
Zur Planung und Durchführung besonderer Aufgaben kann der Vereinsjugendausschuss
Unterausschüsse bilden. Ihre Beschlüsse bedürfen der Zustimmung des Vereinsjugendausschusses.
§ 6 Änderung der Jugendrahmenordnung
Änderungen der Jugendrahmenordnung können nur auf Vereinsjugendtagen mit 2/3 Mehrheit der
anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Mit der Einladung sind die
Änderungsvorschläge bekanntzugeben.
Effeld den 22.03.2015
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