Sicherheitsbulletin 2015/1 des Segelflugverbandes Liebe Segelfliegerin, lieber Segelflieger Es ist unübersehbar: die Tage werden länger, die Wolken erhalten mehr Struktur, Bussarde ziehen wieder ihre Kreise. Auch uns zieht es wieder in die Luft. Die Saisonvorbereitung läuft auf Hochtouren, kleine und grössere Pläne werden geschmiedet. Der Luftraumrefresher ist absolviert. Fliegen in der Schweiz ist so kompliziert. Zum Glück ist im Ausland alles einfacher… oder doch nicht? Auch die Lufträume in unseren Nachbarländern ändern gelegentlich ein wenig, leider nicht immer bzw. eher selten zu unseren Gunsten. Ich möchte an dieser Stelle kurz zusammenfassen, was in unserer Umgebung luftraummässig zu beachten ist – allerdings ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Deutschland In Deutschland wurde der Luftraum F durch sogenannte Radio Mandatory Zones RMZ ersetzt. Betroffen sind unkontrollierte Flugplätze mit IFR-Verkehr. Für den Einflug in eine RMZ ist keine Freigabe erforderlich, eine Bekanntgabe der Flugabsichten vor dem Einflug und dauernde Hörbereitschaft in der RMZ sind obligatorisch. Ein Beispiel für eine RMZ findet ihr beim Flugplatz Donaueschingen. Ähnlich verhält es sich mit den neuen Transponder Mandatory Zones TMZ: Einflug nur mit Transponder erlaubt, vor dem Einflug Transponder auf Mode S oder A/C einschalten, Code 7000. Keine ATC-Freigabe erforderlich, look out for IFR-traffic! Beispiel: TMZ Memmingen. Österreich Österreich hat diverse neue Luftraumbeschränkungen eingeführt. Wer in oder nach Österreich fliegen will, muss sich entsprechend vorbereiten. Beispielsweise wurde die TMA Innsbruck nach Westen und Osten um einige Stücke mit stufenweise ansteigender Untergrenze erweitert. Zu beachten ist auch, dass ein grosser Teil der CTA westlich, nördlich und östlich von Innsbruck sowie Teile der TMA oberhalb 11‘000ft eine TMZ sind. Teilweise betrifft das auch Luftraum E! Details sind unter folgendem Link zu finden: https://www.austrocontrol.at/jart/prj3/austro_control/data/uploads/SO2014_LOWIV_2.pdf Frankreich In den französischen Alpen sind diverse Restriktionen über Nationalparks zu beachten (die – nebenbei gesagt – schon seit Jahren gelten). Die Karten im Anhang zeigen die entsprechenden Gebiete, welche von (ausländischen…) Segelfliegern immer wieder unberechtigterweise durchflogen werden. Bei der sogenannten „Route Royale“ in den Ecrins als vorgeschriebene Durchflugroute gilt es zu beachten, dass bei gutem Flugwetter mit viel Flugverkehr in beiden Richtungen zu rechnen ist. Eine gute Luftraumüberwachung und genügend Wolkenabstand sind essentiell! Aktuell ist (wegen dem Absturz des German Wings Airbus‘) ein grosses Sperrgebiet in der Region südwestlich von Barcelonette zu beachten (NOTAM LFFA-R0809/15, Stand 05.04.2015). Italien Nachdem der Überflug des Grand Paradiso Massivs mehrere Jahre verboten war, ist nun vermutlich jene Regelung auf der Schweizer ICAO-Karte aufgedruckt, wie sie schon immer gültig war (?): eine Mindestüberflughöhe von 1500ft bzw. 450m AGL ist einzuhalten. Für die Flüge ins Veltlin, das im Frühling bei Nordföhn immer wieder Verhältnisse für grosse Flughöhen anbietet, gilt es die verschiedenen Maximalhöhen zu beachten. Datenbanken für Rechner und mobile Geräte Unsere diversen hilfreichen elektronischen Assistenten lassen sich mit Luftraum-, Flugplatz-, Wegpunkt- und anderen Datenbanken beladen. Gerade bei Vereinsflugzeugen wird dies häufig von verschiedenen Piloten gemacht. Man kann zwar individuelle Pilotenprofile speichern und benutzen, aber ich habe die Erfahrung gemacht, dass das von wenigen Piloten genutzt wird. Wenn man den Rechner nicht so gut kennt, dann ist das Risiko gross, dass jemand mit einer veralteten – oder noch besser – gar keiner aktiven Luftraumdatenbank herumfliegt. Auch bei aktuellen Datenbanken gibt es keine Garantie, dass sie vollständig und richtig sind. So fehlt z.B. auf der Luftraumdatenbank von LX Navigation die RMZ von Donaueschingen (sonst sind viele schöne Details enthalten, z.B. auch die Durchflugkorridore im Ecrin-Nationalpark). Die Angaben auf den Bildschirmen sind also mit der nötigen Skepsis zu benutzen und ersetzen keine offizielle Karte. Streckenflugausweis Der Streckenflugausweis von 1978 hat im letzten Jahr ein unerwartetes Revival feiern können und ist vor allem bei den deutschen Behörden wieder sehr beliebt geworden. Wir empfehlen deshalb, bei allen Streckenflügen über die Landesgrenze einen Streckenflugausweis mitzuführen. Das DABS für die Schweiz ist eine praktisches System um sich einen schnellen Überblick über Luftraumbechränkungen machen zu können. Leider existiert so etwas für die anderen Länder nicht (oder ich kenne es nicht). Deshalb ist es wichtig, dass Informationen unter den Piloten ausgetauscht weden. Das gilt für alle Arten von Einschränkungen, aber auch für Infos über Aussenlandemöglichkeiten etc. Hinweise, Ergänzungen und Korrekturen zu den oben erwähnten Gebieten nehme ich gerne entgegen! Besten Dank und gute Flüge, Kehrsatz, 6. März 2015 Roland Bieri Anhang LFFA-R0809/15 Q)LFMM/QROLP/IV/NBO/ W/000/100/4417N00626E005 A) LFMM MARSEILLE FIR B ) 201504040000 C) 201504302359 E) CREATION D'UNE ZONE INTERDITE TEMPORAIRE (ZIT) SUR LA COMMUNE DU VERNET (RDL230DEG/10NM AD BARCELONNETTE/LFMR) : 1) LIMITES LATERALES : CERCLE DE 5 NM DE RAYON CENTRE SUR 441648N 0062624E. 2) STATUT : ZONE INTERDITE TEMPORAIRE QUI SE SUBSTITUE AUX PORTIONS D'ESPACE AERIEN CONTROLE ET AUX ZONES REGLEMENTEES AVEC LESQUELLES ELLE INTERFERE. 3) CONDITIONS DE PENETRATION ET D'UTILISATION : PENETRATION ET CIRCULATION DANS LA ZIT INTERDITE A TOUT AERONEF Y COMPRIS LES AERONEFS CIRCULANT SANS PERSONNE A BORD, A L'EXCEPTION DES AERONEFS D'ETAT OU AFFECTES A DES MISSIONS DE SECOURS OU DE SAUVETAGE LORSQUE LEUR MISSION L'EXIGE. F)SFC G)10000FT AMSL Flugverbotszone gültig bis 30.04.2015, von GND bis 3050m/M Nationalpark Vanoises: Mindestflughöhe 1000m AGL. In den Sektoren P1 und P2 darf vom 15. Mai bis zum 30. Oktober tiefer geflogen werden. Nationalpark Ercins: Mindestflughöhe 1000m AGL. Überflug in den eingezeichneten Korridoren darf tiefer geflogen werden. Nationalpark Mercantour: Überflug tifer als 1000m AGL westlich des Col d’Allos erlaubt
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