Antrag auf Zulassung und Anrechnung von Prüfungsleistungen

Antrag auf Zulassung ins höhere Fachsemester
u n d auf Anrechnung von Prüfungsleistungen
für den Studiengang Humanmedizin (Staatsexamen)
Bewerbungsfristen
Sommersemester 15.12. bis 15.01.
Wintersemester 01.06. bis 15.07.
Eine Bewerbung zum Wintersemester 2015/16 ist
nur ins 3., 5. oder 7. Fachsemester möglich!
Carl von Ossietzky
Universität Oldenburg
Immatrikulationsamt
Postfach 2503
26111 Oldenburg
Zutreffendes ist anzukreuzen oder auszufüllen !
1.
Bewerbernummer aus Online-Bewerbung (Pflichtfeld)
www.uni-oldenburg.de/studium/bewerben-staatsexamen/
2.
Angaben zur Person
ggf. Matrikelnummer
Name, Vorname
3.
Studiengang, für den Sie die Zulassung / Immatrikulation beantragen
3.1
Studienfach
Fachsemester
Humanmedizin (Staatsexamen)
Hinweise zur Bewerbung
Eine Aufnahme in ein höheres Fachsemester ist unter folgenden Voraussetzungen möglich: wenn
•
•
•
bereits Semester in demselben Studiengang absolviert wurden
oder
bereits Studien- oder Prüfungsleistungen in einem anderen Studiengang erworben wurden und
eine Anrechnung von Studienzeiten und -leistungen (Kreditpunkten) erfolgen kann
und
ein Studienplatz für Humanmedizin zugewiesen werden kann.
Aktuell
Wintersemester 2015/16 – Bewerbung ins 3, 5. oder 7. Fachsemester möglich.
Eine Bewerbung ins 1. Fachsemester ist nur über Hochschulstart möglich. Bitte schicken Sie uns keine
Bewerbungsunterlagen!
Wichtige Hinweise:
Die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg führt seit dem Wintersemester 2012/13 im Studiengang
Humanmedizin einen Modellstudiengang durch (Info unter www.uni-oldenburg.de/medizin).
Eventuell freie Studienplätze für höhere Semester können daher nur an Bewerberinnen und Bewerber
vergeben werden, die bereit sind in den Modellstudiengang zu wechseln.
Ein Wechsel wird in der Regel zu einer Verlängerung des Studiums um mindestens 1 – 2 Semester
führen, da u. a. ein Einstieg in begonnene Module nicht möglich ist.
3.2
Bisheriges Studium
Sind oder waren Sie bereits an der Universität Oldenburg oder an einer anderen
Universität/Fachhochschule eingeschrieben?
Wenn ja, bitte alle Studienzeiten aufführen:
AntragZulassungAnrechnung_Humanmedizin (06/2015)
ja
nein
Name und Ort der Hochschule
3.3
von - bis
Studiengang
Abschluss
ja
nein
ja
nein
ja
nein
Prüfungsanspruch
Haben Sie bereits eine Prüfung im beantragten Studiengang endgültig nicht bestanden?
(ggf. Bescheinigung beifügen)
nein (Prüfungsanspruch ist vorhanden)
4.
ja (mindestens eine Prüfung wurde endgültig nicht bestanden)
Beigefügte Unterlagen

Hochschulzugangsberechtigung (Abitur o. ä.) als amtlich beglaubigte Kopie beifügen

Ggf. Hochschulabschlusszeugnis als amtlich beglaubigte Kopie beifügen

Immatrikulations- oder Exmatrikulationsbescheinigung/en
(mit Angabe Hochschulsemester, Semesterzahl, Studienfach, Abschlussart)

Bei EU-Bewerberinnen/Bewerbern und deutsche Staatsangehörige mit ausländischem
Vorbildungsnachweis: Deutschprüfungszeugnis

Zeugnisse oder Bescheinigungen über Prüfungsleistungen

Anrechnungsbescheid des Landesprüfungsamtes.
(Falls dies zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorliegt, wird eine Nachreichfrist bis zum 31.08.2015 gewährt. Sollte
dieser Termin von Ihnen nicht eingehalten werden können, kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden.)
Sonstige Nachweise über Prüfungsleistungen
5.
Erklärungen und eidesstattliche Versicherung
5.1
a) Ich versichere an Eides statt, dass ich weder ein derzeitiges noch ein früheres Studium
verschwiegen habe.
b) Ich versichere, dass alle Angaben vollständig und richtig sind.
c) Ich habe im beantragten Studiengang noch keine Prüfung endgültig nicht bestanden.
d) Ich weiß, dass falsche und verschwiegene Angaben zum Ausschluss vom Bewerbungsverfahren,
bzw. nach ihrem späteren Bekanntwerden zum Unwirksamwerden der Zulassung, zum Widerruf der
Immatrikulation bzw. zur Exmatrikulation führen.
6.
Ort, Datum
Unterschrift der Bewerberin / des Bewerbers
Hinweise zur Anrechnung
Bisher erbrachte Studienleistungen werden auf den Modellstudiengang nicht automatisch anerkannt sondern
unterliegen einer Überprüfung und Anerkennungsentscheidung durch den zuständigen Prüfungsausschuss der
Hochschule. Dies gilt auch für Studienzeiten und Studienleistungen, die bereits durch ein Landesprüfungsamt
für Humanmedizin anerkannt wurden.
Bewerberinnen und Bewerber, die aus einem anderen Studiengang kommen oder im Ausland bereits Medizin
studiert haben, stellen den Antrag auf Zulassung beim Immatrikulationsamt und wenden sich gleichzeitig an
das Niedersächsische Landesprüfungsamt für Soziales, Jugend und Familie, Landesprüfungsamt für
Heilberufe, Berliner Allee 20, 30175 Hannover, Tel.: 0511/380-2590 (Herrn Geuke, weitere Telefonnummern
auf der Homepage), https://www.aekn.de
AntragZulassungAnrechnung_Humanmedizin (06/2015)