Blazer B2 - AGORAphil

Exova Warringtonfire, Frankfurt
Industriepark Höchst, C369
Frankfurt am Main
D-65926
Germany
T : +49 (0) 69 305 3476
F : +49 (0) 69 305 17071
E : [email protected]
W: www.exova.com
Prüfbericht Nr. 2013-1834
zur Beantragung eines vorgeschriebenen Verwendbarkeitsnachweises
vom 29.07.2013
Auftraggeber:
Camira Fabrics Ltd,
Meltham Mills,
Meltham Mills Road
Meltham
West Yorkshire
HD9 4AY
Auftragsdatum:
Datum der Probenahme:
28.06.2013
eine offizielle Probennahme durch einen Beauftragten
von Exova Warringtonfire, Frankfurt
05.07.2013
25.07.2013
B2 nach DIN 4102 Teil 1
B1 nicht bestanden
Eingang der Proben:
Datum der Prüfungen:
Beurteilung:
Auftrag
Prüfung auf Schwerentflammbarkeit (Baustoffklasse B1) nach DIN 4102-1 (Mai 1998)
Beschreibung / Bezeichnung des Prüfgegenstandes
Stoff für Sitzmöbel bezeichnet als „Blazer“
Beschreibung der zugrunde liegenden Prüfverfahren
DIN 4102 Teil 1 (Mai 1998)
Dieser Prüfbericht ersetzt nicht den erforderlichen bauaufsichtlich geforderten
Verwendbarkeitsnachweis. Er dient lediglich zu seiner Erstellung.
Registered Office: Exova GmbH, Industriepark Höchst, C369, Frankfurt, D-65926, Registered Company No. HRB 83049
Ust-Id Nr. DE259957713
30.07.2013
Prüfbericht Nr. 2013-1834 vom 29.07.2013
Seite 2 von 8
1. Beschreibung des Probenmaterials
1.1 Angaben des Auftraggebers:
Handelsname:
Blazer
Probenmaterial:
Stoff
Materialart:
100 % Wool
Run/roll Nr.:
155877/0104
Vorgesehener Einsatzbereich
des Produkts:
Stoffgewebe für Sitzmöbel
1.2 Bei der Probenvorbereitung durch Exova Warringtonfire, Frankfurt festgestellte Werte:
Probenmaterial:
Stoff
Farbe:
blau
Flächengewicht (I.M.):
502,92 g/m²
Die Proben wurden vor der Prüfung einer Klimalagerung (23°C / 50 % rel. F.) unterzogen.
30.07.2013
Prüfbericht Nr. 2013-1834 vom 29.07.2013
2.
2.1.1
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Versuchsergebnisse
Brandschachtprüfung nach DIN 4102-1
Probe A: Farbe Blau, Material längs zur Produktionsrichtung geprüft
Ergebnisse der Brandschachtprüfungen Teil 1
Zeilen
Nr.
1
2
Messwerte Probenkörper
A
B
C
Nr. Probenanordnung gemäß DIN 4102 Teil
15, Tabelle 1
Maximale Flammenhöhe über
Probenunterkante
1)
Zeitpunkt
3
Feststellungen an der Probenvorderseite
Flammen/Glimmen
1)
Zeitpunkt
4
Durchschmelzen / Durchbrennen
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
1)
1
Cm
min : s
100
0:29
min : s
0:11
nicht
erfolgt
Zeitpunkt 1)
min : s
Feststellungen an der Probenrückseite
Flammen/Glimmen
1)
Zeitpunkt
Verfärbungen
1)
Zeitpunkt
min : s
Brennendes Abtropfen
1)
Beginn
Umfang
vereinzelnd abtropfendes Probenmaterial
stetig abfallendes Probenmaterial
Brennend abfallende Probenteile
1)
Beginn
vereinzelnd abfallende Probenteile
stetig abfallendes Probenmaterial
Dauer des Weiterbrennens auf dem
Siebboden(max.)
Beeinträchtigung der Brennerflamme durch
abtropfendes / abfallendes Material
1)
Zeitpunkt
Vorzeitiges Versuchsende
Ende des Brandgeschehens an der
1)
Probe
Zeitpunkt eines ggf. erfolgten
1)
Versuchsabbruchs
2
3
D
4
nein
min : s
nein
min : s
nein
min : s
nein
min : s
nicht
erfolgt
nein
min : s
min : s
0:34
min : s
Zeitpunkt ab Versuchsbeginn
30.07.2013
Prüfbericht Nr. 2013-1834 vom 29.07.2013
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Ergebnisse der Brandschachtprüfungen Teil 2
Zeilen
Nr.
24
25
26
27
Nachbrennen nach Versuchsende
Dauer
Anzahl der Proben
Probenvorderseite
Probenrückseite
Flammenlänge
Nachglimmen nach Versuchsende
Dauer
Anzahl der Proben
Ort des Auftretens
untere Probenhälfte
obere Probenhälfte
Probenvorderseite
Probenrückseite
28
29
30
Rauchdichte
< 400 % x min
> 440 % x min
Diagramm in Anlage Nr.
31
Restlängen
Einzelwerte
32
33
Mittel der Einzelversuche
Foto des Probekörpers auf Seite
34
35
36
Rauchgastemperatur
Maximum des Mittelwertes
1)
Zeitpunkt
Diagramm in Anlage Nr.
17
18
19
20
21
22
23
1)
min : s
cm
min . s
Messwerte Probenkörper
A
B
C
0:00
--/---/---/---/--
D
0:00
--/---/---/---/---/---/-0
--/-1
cm
cm
°C
min : s
0/0
0/0
0
5
293
0:29
1
Zeitpunkt ab Versuchsbeginn
Bemerkung:
Temperatur über 200 °C Versuchsabbruch
30.07.2013
Prüfbericht Nr. 2013-1834 vom 29.07.2013
2.1.3
Seite 5 von 8
Aussehen der Probe nach dem Versuch:
Probe A
30.07.2013
Prüfbericht Nr. 2013-1834 vom 29.07.2013
2.2.1
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Normalentflammbarkeitsprüfung nach DIN 4102-1
Versuche mit Kantenbeflammung ohne Hinterlegung
Flammenangriffspunkt : untere Probenvorderkante
Längsproben:
Proben-Nr.
Zeitangaben ab Versuchsbeginn
Entzündungszeitpunkt
[s]
Erreichen der Messmarke
Innerhalb 20 Sekunden
Selbstverlöschen der Flamme[s]
Max. Flammenhöhe
[mm]
Zeitpunkt
[s]
Nachbrennenzeit
[s]
Nachglimmzeit
[s]
Flammen gelöscht nach
[s]
Rauchentwicklung
(Visueller Eindruck)
Brennendes Abfallen bis
20 Sekunden
Zeitpunkt
[s]
1
2
3
4
5
1
1
1
1
1
nein
nein
nein
nein
nein
100
20
10
25
18
80
15
3
-
80
17
10
25
130
19
10
25
140
20
10
25
mäßige Rauchentwicklung
nein
nein
nein
nein
nein
-
-
-
-
-
1
2
3
4
5
1
1
1
1
1
nein
nein
nein
nein
nein
120
20
10
25
130
20
10
25
130
20
10
25
110
18
10
25
110
17
10
25
Bemerkung: keine.
Querproben:
Proben-Nr.
Zeitangaben ab Versuchsbeginn
Entzündungszeitpunkt
[s]
Erreichen der Messmarke
Innerhalb 20 Sekunden
Selbstverlöschen der Flamme[s]
Max. Flammenhöhe
[mm]
Zeitpunkt
[s]
Nachbrennenzeit
[s]
Nachglimmzeit
[s]
Flammen gelöscht nach
[s]
Rauchentwicklung
(Visueller Eindruck)
Brennendes Abfallen bis
20 Sekunden
Zeitpunkt
[s]
mäßige Rauchentwicklung
nein
nein
nein
nein
nein
-
-
-
-
-
Bemerkung: keine
30.07.2013
Prüfbericht Nr. 2013-1834 vom 29.07.2013
2.2.4
Seite 7 von 8
Aussehen der Probe nach den Kleinbrennerversuchen:
30.07.2013
Prüfbericht Nr. 2013-1834 vom 29.07.2013
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Beurteilung
Das in Abschnitt 1 Material genannte Material hat die Anforderungen an die Baustoffklasse B2
nach DIN 4102-1 (Mai 1998) erfüllt.
Die bei den Versuchen ermittelten Ergebnisse zeigen, dass das Material die Anforderungen an die
Baustoffklasse B1 nach DIN 4102-1 (Mai 1998) aufgrund der Rauchgastemperaturerhöhung >200 °C
und einer Restlänge von < 15 cm nicht erfüllt.
Besonderer Hinweis
Das Brandversuchsergebnis gilt nur für das in Abschnitt 1 beschriebene Material, in den geprüften
Farben, in freihängender Anordnung.
Der Abstand zu anderen flächigen Materialien muss ≥ 40 mm sein.
Eine Prüfung nach einer Bewitterung im Freien wurde nicht durchgeführt.
Im Verbund mit anderen Materialien (z.B. Beschichtungen, Hinterlegungen) kann das Brandverhalten
ungünstig beeinflusst werden, so dass die o.a. Klassifizierung nicht mehr gültig ist. Das
Brandverhalten des Materials im Verbund mit anderen Materialien ist nach DIN 4102-1 gesondert
nachzuweisen.
Dieser Prüfbericht ersetzt nicht den erforderlichen bauaufsichtlich geforderten
Verwendbarkeitsnachweis. Es dient lediglich zu seiner Erstellung.
Frankfurt, den 29.07.2013
H. Anders
Verantwortlicher Prüfer
Dipl.-Ing. T. Zachäus
Laborleiter
Die Gültigkeit dieses Prüfberichtes endet am 25.07.2018.
Die Prüfergebnisse beziehen sich nur auf das Verhalten der Proben unter den speziellen Prüfbedingungen bei der Prüfung; sie sind nicht
als einziges Kriterium zur Bewertung der potentiellen Brandgefahr des Produktes im Anwendungsfall zu verstehen. Prüfberichte dürfen
ohne Zustimmung von Exova Warringtonfire, Frankfurt nur nach Form und Inhalt unverändert veröffentlicht oder vervielfältigt werden. Die
gekürzte Wiedergabe eines Prüfberichtes ist nur mit Zustimmung von Exova Warringtonfire, Frankfurt zulässig.
Dieser Prüfbericht umfasst 8 Seiten und 1 Anlage.
30.07.2013
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 2013-1834 vom 29.07.2013
Probekörper A:
Registered Office: Exova GmbH, Industriepark Höchst, C369, Frankfurt, D-65926, Registered Company No. HRB 83049
Ust-Id Nr. DE259957713
30.07.2013