Kreismitglieder-Vollversammlung am 1.6. und 8.6.2015 jeweils von

KV Bündnis 90/Die Grünen
Alternative Liste Spandau
Jagowstr. 15 * 13585 Berlin * Tel: 030 – 335 97 14 * Fax: 030 – 336 02 73
[email protected] * wwww.alspandau.de * www.facebook.com/alspandau
Mitglieder der
Alternativen Liste Spandau
Kreisverband Bündnis 90 /Die Grünen
Berlin-Spandau, 07.05.2015
Einladung
zur Kreismitgliedervollversammlung
am Montag, 01.06.2015
19.30 – 22.00 Uhr
und
am Montag, 08.06.2015
19.30 – 22.00 Uhr
Ort: Freie Georgschule, Seecktstr. 2, 13597 Berlin
Ehemals Standort Gottfried-Kinkel-Oberschule – Bus M37
Liebe Mitglieder,
die Fortsetzung der Diskussion und Beschlussfassung über die vertagten Tagesordnungspunkte
sind zwei Termine vorgesehen. Zu Beginn der Sitzung wurde neu der TOP aktuelle Situation
aufgenommen.
Zu den Anträgen:
Abgabeschluss für die 2. Versendung ist der 15.05.2015:
- angekündigte Änderungen der Antragsteller/innen zum eingebrachten Antrag werden unter
der vergebenen Nr. mit dem Zusatz „neu“ gekennzeichnet
- Änderungsanträge zu den vorliegenden Anträgen werden fortlaufend nummeriert.
Die Diskussion der dann vorliegenden Anträge ist am Montag den 18.05.2015, 20.00 h (Plenum,
Jagowstr. 15) vorgesehen. Ferner ist für den 26.05.15, 20.00 h ein Sondertreffen angesetzt, in
dem ggf. weitere Anträge/Änderungsanträge infolge der Diskussion am 18. 05. vorgestellt und
diskutiert werden können.
Mitglieder, deren Stimmrecht ruht, haben die Möglichkeit vor Ort den Nachweis über die
Begleichung des Beitragsrückstandes vorzulegen.
Falls eine Kinderbetreuung erforderlich ist, bitten wir um eine telefonische Absprache unter der
Tel.- Nr. 335 97 14 oder Benachrichtigung per Mail an [email protected].
i.A.
Angelika Höhne
(Die Einladung wurde maschinell erstellt und ist auch ohne handschriftliche Unterschrift gültig.)
Alternative Liste Spandau - KV von Bündnis 90/ Die Grünen
Kreismitgliedervollversammlung am 01.06.2015
TO–01
Tagesordnung 01.06.2015
Antragstellerinnen: Kreisvorstand/Plenum
Gegenstand:
Tagesordnung
Anmerkungen:
04.05.2015
Tagesordnung
1. Formalia
a.
b.
c.
d.
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Wahl der Versammlungsleitung
Bestätigung der Tagesordnung
Wahl der Zählkommission
2. Aktuelle Situation
Bericht und Aussprache
3. Mittelfristige Finanzplanung: Haushaltsplan 2015
Vorliegende Unterlagen (versendet mit der Einladung zur KMVV am 16.03.2015 und 23.03.2015):
- Mittelfristige Finanzplanung
Anträge: HH – 01 bis 03
4. Beschlussfassung über die Satzung des Kreisverbandes
Vorliegende Unterlagen (versendet mit der Einladung zur KMVV am 16.03.2015 und 23.03.2015):
Antrag: S - 01
5. Verschiedenes
Alternative Liste Spandau - KV von Bündnis 90/ Die Grünen
Kreismitgliedervollversammlung am 08.06.2015
TO–01
Tagesordnung 08.06.2015
Antragstellerinnen: Kreisvorstand/Plenum
Gegenstand:
Tagesordnung
Anmerkungen:
04.05.2015
Tagesordnung
1. Formalia
a.
b.
c.
d.
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Wahl der Versammlungsleitung
Bestätigung der Tagesordnung
Wahl der Zählkommission
2. Haushaltsplan 2015 / Mittelfristige Finanzplanung
Ggf. Fortsetzung der Diskussion / Beschlussfassung der KMVV am 01.06.2015
3. Beschlussfassung über die Satzung des Kreisverbandes:
Ggf. Fortsetzung der Diskussion / Beschlussfassung der KMVV am 01.06.2015.
4. Verschiedenes
KV Bündnis 90/Die Grünen
Alternative Liste Spandau
Jagowstr. 15 * 13585 Berlin * Tel: 030 – 335 97 14 * Fax: 030 – 336 02 73
[email protected] * wwww.alspandau.de * www.facebook.com/alspandau
Mitglieder der
Alternativen Liste Spandau
Kreisverband Bündnis 90 /Die Grünen
Berlin-Spandau, 20.05.2015
2. Versendung zur Kreismitgliedervollversammlung (KMVV)
am Montag, 01.06.2015 und
am Montag, 08.06.2015 , jeweils19.30 – 22.00 Uhr
Ort: Freie Georgschule, Seecktstr. 2, 13597 Berlin
Liebes Mitglied,
mit dieser Versendung erhältst Du die vorliegenden Unterlagen für die KMVV. Leider fehlten 2 Seiten
der Anlage Mietshäusersyndikat, das beigefügte Blatt gehört zu den Verbundbausteinen (vor
Solidartransfer). Ich bitte um Verständnis, dass von einer erneuten Kopie abgesehen wurde.
Die Tagesordnung wurde bereits versendet. Die vorliegenden Anträge und das Verfahren wurde
während des Plenums am 19.03.15 besprochen. Zunächst werden jeweils die Änderungsanträge zu den
Leitanträgen HH – 01 und S – 01 neu abgestimmt. Reihenfolge siehe Rückseite.
Am Dienstag, den 26. Mai 2015 ist ab 20. 00 h eine zweite Diskussion zur Vorbereitung der
KMVV vorgesehen.
Falls eine Kinderbetreuung erforderlich ist, bitten wir um eine telefonische Absprache unter der Tel.Nr. 335 97 14 oder Benachrichtigung per Mail an [email protected].
i.A.
Angelika Höhne
(Die Einladung wurde maschinell erstellt und ist auch ohne handschriftliche Unterschrift gültig.)
Folgende Anträge entfallen (redaktionelle Änderungen / nicht Teil der Versendung):
HH – 07 GEZ/Rundfunkbeitrag
S – 10 durchgängige Nummerierung der Paragraphen
Folgende Anträge sollen wie folgt aufgerufen werden:
TOP 4:
HH - 01 Mittelfristige Finanzplanung: Haushaltsplan 2015 (s. Unterlagen zur KMVV am 23.03.15)
Abstimmungen:
HH - 05
E 1.5
Mitgliedsbeiträge
HH - 02neu E 1.1 A 3.14 Mehreinnahmen Mandatsträgerbeitrag
Gemeinsame Besprechung, getrennte Abstimmung:
HH – 04
A 3.1 Entwurf schriftlicher Mietvertrag
HH – 03
A 3.1 Aufrechterhaltung Mietvertrag / Beitritt Verein
HH – 08
A 5.3
Publikationen
HH – 01 Schlussabstimmung
hierzu beigefügt auch Informationen über das Mietshäusersyndikat und die Satzung des Vereins zur
Förderung alternativer Publizistik und alternativer Labensformen e.V.
TOP 5:
S – 01neu Satzung
Abstimmungen:
S - 12 Nichtbefassung der Anträge zur Satzung*
S – 02 § 1 Name und Sitz: Absatz 3
S – 03 § 2 Zuständigkeit: Absatz 1
S – 04 § 3 Mitgliedschaft: Absatz 1
S – 05 § 5 Ordnungsmaßnahmen
V – 01 § 8 Plenum / Inhalte und Turnus
S - 06 § 10 Kreisvorstand: Absatz 2
S – 07 § 10 Kreisvorstand: Absatz 3
S – 08 § 10 Kreisvorstand: Absatz 5
S – 09 § 16 Quotierung: Absatz 3 NEUFASSUNG ANGEKÜNDIGT
S - 11 § 19 Satzungsänderung
S – 01 Schlussabstimmung
* Bei Annahme wird V – 01 unter Verschiedenes aufgerufen
Alternative Liste Spandau - KV von Bündnis 90/ Die Grünen
Kreismitgliedervollversammlung am 01.06.2015
HH – 02 neu
Mittelfristige Finanzplanung: Haushaltsplan 2015
Antragstellerinnen:
Angelika Höhne
Gegenstand:
Mandatsträgerbeiträge/Haushaltswirtschaft
Anmerkungen:
Tischvorlage 23.05.2015 / Neufassung
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Alternative Liste Spandau - KV von Bündnis 90/ Die Grünen
Kreismitgliedervollversammlung am 01.06.2015
HH – 04
Mittelfristige Finanzplanung: Haushaltsplan 2015
Antragstellerinnen:
Rudolf Königer
Gegenstand:
Mietvertrag
Anmerkungen:
Maileingang 16.05.15 gemäß Vorankündigung
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Alternative Liste Spandau - KV von Bündnis 90/ Die Grünen
Kreismitgliedervollversammlung am 01.06.2015
HH – 03
Mittelfristige Finanzplanung: Haushaltsplan 2015
Antragstellerinnen:
Angelika Höhne
Gegenstand:
Mietvertrag
Anmerkungen:
Tischvorlage 23.03.2015
angenommen
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Alternative Liste Spandau - KV von Bündnis 90/ Die Grünen
Kreismitgliedervollversammlung am 01.06.2015
HH – 05
Mittelfristige Finanzplanung: Haushaltsplan 2015
Antragstellerinnen:
Konrad Hickel
Gegenstand:
Mitgliedseinnahmen
Anmerkungen:
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Alternative Liste Spandau - KV von Bündnis 90/ Die Grünen
Kreismitgliedervollversammlung am 01.06.2015
HH – 08
Mittelfristige Finanzplanung: Haushaltsplan 2015
Antragstellerinnen:
Konrad Hickel
Gegenstand:
Publikationen
Anmerkungen:
Maileingang 15.05.15
angenommen
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Kreismitgliedervollversammlung am 01.06.2015
V – 01
Satzung
Antragstellerinnen:
Bodo Byszio
Gegenstand:
Plenum Inhalte und Turnus
Anmerkungen:
Maileingang 15.05.15
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Kreismitgliedervollversammlung am 01.06.2015
S – 01 neu
Satzung
Antragstellerinnen:
Angelika Höhne, Rudolf Königer, Sieglinde Müller
Gegenstand:
Beschlussfassung über die Satzung des Kreisverbandes Spandau
Anmerkungen:
ersetzt S – 01 / Änderungen Fettdruck
angenommen
zurückgezogen
übernommen
nicht befasst
geändert angenommen
vertagt
abgelehnt
Satzung Kreisverband Spandau
PRÄAMBEL
Abschnitt 1: Name, Sitz und Zuständigkeit
§ 1
§ 2
NAME UND SITZ
ZUSTÄNDIGKEIT
Abschnitt 2: Mitgliedschaft
§ 3
§ 4
§ 5
MITGLIEDSCHAFT
RECHTE UND PFLICHTEN DER MITGLIEDER
ORDNUNGSMASSNAHMEN
Abschnitt 3: Organe und Gremien des Kreisverbandes
§ 6
§ 7
§ 8
§ 9
§ 10
§ 11
WAHLVERSAMMLUNG
DIE KREISMITGLIEDERVOLLVERSAMMLUNG (KMVV)
PLENUM
FRAUENVOLLVERSAMMLUNG (FVV)
KREISVORSTAND
ARBEITSGRUPPEN
Abschnitt 4: Verfahrensvorschriften
§ 12
§ 13
§ 14
§ 15
VERSAMMLUNGEN
PRESSEERKLÄRUNGEN, SOZIALE NETZWERKE
VETORECHT
URABSTIMMUNG
Abschnitt 5: Grundsätze
§ 16
§ 17
§ 18
§ 19
§ 20
QUOTIERUNG
ENTLOHNUNGSGRUNDSÄTZE
WAHRNEHMUNG VON MANDATEN
KONSENSPRINZIP
ZUSAMMENARBEIT IM BEZIRK UND BETEILIGUNG VON BÜRGERN UND
BÜRGERINNEN AN DER ARBEIT DES KREISVERBANDES
Abschnitt 6: Schlussbestimmungen
§ 21
§ 22
SATZUNGSÄNDERUNG
SALVATORISCHE KLAUSEL
Alternative Liste Spandau - KV von Bündnis 90/ Die Grünen
Kreismitgliedervollversammlung am 01.06.2015
PRÄAMBEL
Der Kreisverband Bündnis 90/Die Grünen - Alternative Liste Spandau ist ein Zusammenschluss
mündiger Bürgerinnen und Bürger, die sich an der innerparteilichen Diskussion um die Ideale, Ziele
und Programmatik der Partei Bündnis 90/Die Grünen beteiligen und deren Umsetzung im
kommunalen Umfeld verfolgen. Die Mitglieder stehen sich eigenverantwortlich und
gleichberechtigt gegenüber, der Umgang untereinander und gegenüber Dritten unterliegt den
rechtsstaatlichen Prinzipien.
Abschnitt 1: Name, Sitz und Zuständigkeit
§ 1
(1)
(2)
(3)
(4)
§ 2
(1)
(2)
NAME UND SITZ
Der Name lautet „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Alternative Liste Spandau“.
Er ist ein Kreisverband des Bundesverbandes der politischen Partei BÜNDNS 90/DIE
GRÜNEN.
Seine Kurzbezeichnung lautet „Die Grünen/AL Spandau“.
Sitz und Arbeitsgebiet ist der Bezirk Spandau von Berlin.
ZUSTÄNDIGKEIT
Der Kreisverband erfüllt alle innerparteilichen Aufgabenstellungen im Rahmen und im
Sinne der Bundessatzung und wählt aus seinem Kreis die Delegierten gemäß den Vorgaben
der Bundes- bzw. Landessatzung.
Er ist die zuständige Gliederung für alle Belange der kommunalen Selbstverwaltung im
Sinne des Parteiengesetzes. Dies betrifft
a. die Aufstellung von Direktkandidatinnen und Direktkandidaten im Wahlkreis sowie gemäß den Vorgaben des Landesverbandes - die Beteiligung bzw. die Aufstellung von
Landes- oder Bezirklisten zu öffentlichen Wahlen.
b. die Aufstellung von Bezirkslisten für die Wahl der Bezirksverordnetenversammlung
Spandau sowie die politische Begleitung der Arbeit der Bezirksverordneten.
Abschnitt 2: Mitgliedschaft und Mitarbeit
§ 3
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
MITGLIEDSCHAFT
Mitglied kann jeder Mensch werden, der die politischen Ziele von Bündnis 90/Die Grünen
sowie des Kreisverbandes anerkennt und keiner anderen Partei angehört.
Der Beitritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Kreisvorstand unter
Anerkennung von Programm, Grundkonsens und der Satzung des Kreisverbandes und der
übergeordneten Verbände.
Der Kreisvorstand kann dem Beitritt widersprechen. Die Ablehnung eines
Aufnahmeantrages bedarf der Schriftform. Gegen die Ablehnung kann innerhalb von vier
Wochen nach Zugang der Ablehnung Widerspruch eingelegt werden. Über den Widerspruch
entscheidet die Mitgliederversammlung in nichtöffentlicher Sitzung mit einfacher Mehrheit.
Gegen die Entscheidung der Mitgliederversammlung kann binnen vier Wochen nach
Beschlussfassung Klage vor dem Landesschiedsgericht erhoben werden.
Die Mitgliedschaft beginnt erst mit der formalen schriftlichen Aufnahme durch den
Kreisvorstand und dem Eingang der ersten Beitragszahlung, ggf. der Zustimmung des
Kreisvorstandes zur Beitragsbefreiung. Näheres regelt die Beitrags- und Kassenordnung.
Die Mitgliedschaft erlischt mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Austrittserklärung, Tod
oder den Ausschluss.
Bei Eintritt vor Wahlterminen gilt eine Sperrfrist von vier Wochen, in dem das aktive
Stimmrecht nicht ausgeübt werden kann. Als Wahltermine gelten Vorstandswahlen,
Alternative Liste Spandau - KV von Bündnis 90/ Die Grünen
Kreismitgliedervollversammlung am 01.06.2015
Nominierungstermine - wie die Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten zu
öffentlichen Wahlen – Urabstimmungen und dergleichen.
§ 4
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
(7)
(8)
(9)
(10)
(11)
(12)
RECHTE UND PFLICHTEN DER MITGLIEDER
Jedes Mitglied kann unter Beachtung der Quotierung in alle satzungsgemäß vorgesehenen
Funktionen gewählt werden
Jedes Mitglied hat im Rahmen datenschutzrechtlicher Bestimmungen das Recht, an allen
Sitzungen des Kreisverbandes, seiner Gliederungen sowie der BVV-Gruppe oder BVVFraktion teilzunehmen.
Jedes Mitglied hat Stimmrecht:
• in allen Gliederungen des Kreisverbandes.
• bei der innerparteilichen Erstellung von Wahlvorschlägen für die Aufstellung der
Kandidatinnen und Kandidaten für öffentliche Wahlen in der
Kreismitgliedervollversammlung.
• bei Urabstimmungen.
Sofern schriftliche Einladungen und Versendungen des Kreisverbandes erfolgen hat jedes
Mitglied das Recht auf Zustellung per e-Mail alternativ zur postalischen Zustellung. Der
handschriftlich unterschriebene Antrag ist in der Kreisgeschäftsstelle zu hinterlegen.
Jedes Mitglied hat das Recht, sich im Rahmen datenschutzrechtlicher Bestimmungen über
alle Unterlagen und Einladungen der AL-Spandau und ihrer Gliederungen in Kenntnis zu
setzen.
Jedes Mitglied hat das Recht, gegenüber dem Kreisverband zu erklären, dass es keine
postalischen Zusendungen oder e-Mails erhalten möchte. Die handschriftlich
unterschriebene schriftliche Erklärung ist in der Kreisgeschäftsstelle zu hinterlegen. Sie gilt
nicht für Wahlversammlungen zu öffentlichen Wahlen.
Jedes Mitglied hat das Recht, sich mit anderen Mitgliedern schriftlich in Verbindung zu
setzen. Zur Wahrung des Datenschutzes erfolgt die Versendung des Schriftsatzes über die
Kreisgeschäftsstelle an alle stimmberechtigten Mitglieder. Der Kreisvorstand kann im
Einzelfall entscheiden, dass die Mitglieder über den Wunsch des Mitgliedes und das Thema
des Schreibens sowie die Möglichkeit der Einsichtnahme und Anfertigung einer Kopie in
der Kreisgeschäftsstelle informiert werden.
Jedes Mitglied zahlt einen Mindestbeitrag in Höhe von 1% seines Nettoeinkommens,
mindestens aber monatlich Euro 5,00.
Über Anträge zur teilweisen oder völligen Beitragsbefreiung entscheidet der Kreisvorstand.
Wenn nicht anders angegeben, gilt die Beitragsbefreiung jeweils bis zum 31. März des
Folgejahres. Näheres regelt die Beitrags- und Kassenordnung.
Jedes Mitglied hat die Pflicht, seinen Mitgliedsbeitrag pünktlich zu entrichten. Die
Modalitäten der Beitragszahlung regelt die - Beitrags- und Kassenordnung.
Jedes Mitglied hat eigenständig darauf zu achten, dass es erreichbar ist und den
Kreisverband über Änderungen der Anschrift ggf. der Mail-Adresse umgehend zu
informieren.
Die Mitgliedsrechte ruhen ab einem Beitragsrückstand von mehr als zwei Monaten und bei
dreimaliger Nichterreichbarkeit.
Mandatsträger/-innen zahlen Sonderbeiträge nach Maßgabe der Beschlüsse der
Kreismitgliedervollversammlung. Näheres regelt die Beitrags- und Kassenordnung.
§ 5 ORDNUNGSMASSNAHMEN
Bei Anträgen auf Einleitung von Ordnungsmaßnahmen gegenüber Mitgliedern ist gemäß § 20 der
Bundessatzung zu verfahren.
Ergänzend zur Satzung des Bundesverbandes ruhen die Mitgliedsrechte im Kreisverband gemäß § 4
Absatz 11 dieser Satzung.
Alternative Liste Spandau - KV von Bündnis 90/ Die Grünen
Kreismitgliedervollversammlung am 01.06.2015
Abschnitt 3: Organe und Gremien des Kreisverbandes
§ 6
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
§ 7
(1)
(2)
(3)
(4)
WAHLVERSAMMLUNG
Für die Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten zu öffentlichen Wahlen werden
Wahlversammlungen einberufen, zu denen die Feststellung der aktiven und passiven
Stimmberechtigung der Mitglieder entsprechend der Wahlgesetzgebung erfolgt:
a. Gemäß den rechtlichen Bestimmungen ist eine Einschränkung des Stimmrechts durch
Staatsangehörigkeit zu beachten.
b. Gemäß den rechtlichen Bestimmungen ist die Zuordnung von Mitgliedern anderer
Kreisverbände durch eine von den Bezirksgrenzen abweichende Festlegung der
Wahlkreisgröße – z. B. bei Bundestagswahlen - zu beachten.
c. Gemäß den rechtlichen Bestimmungen ist eine Zuordnung der Mitglieder, die ihr
Stimmrecht regelmäßig in einem anderen Bezirk oder einer Landesarbeitsgemeinschaft
wahrnehmen zu beachten. Bei Wahlfreiheit des Bezirkes unabhängig vom Wohnort in
Berlin – z. B. bei Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und den
Bezirksverordnetenversammlungen – können die Mitglieder schriftlich ihre
Entscheidung mitteilen. Liegt am Stichtag keine Erklärung des Mitgliedes vor, so gilt die
Zuordnung nach Wohnbezirk (Hauptwohnsitz).
Zur Wahlversammlung wird schriftlich unter Angabe des Termins, des Ortes, der Dauer und
der Tagesordnung mit einer Frist von 14 Tagen (Tag der Versendung –Datum der
Mail/Poststempel) eingeladen.
Die vorliegenden Bewerbungen werden zum angegebenen Datum auf der Internetseite des
Kreisverbandes eingestellt. Die letzte Aktualisierung erfolgt am Tag vor der Versammlung.
Der Wahlversammlung wird zu Beginn der Sitzung ein Wahlvorschlag der
Kreismitgliedervollversammlung vorgelegt. Darüber hinaus hat jedes Mitglied mit passivem
Wahlrecht das Recht unter Einhaltung der Quotierung zu den aufgerufenen Wahlgängen zu
kandidieren.
Wahlen werden in geheimer Wahl durchgeführt. Näheres regelt die Geschäfts- und
Wahlordnung.
DIE KREISMITGLIEDERVOLLVERSAMMLUNG (KMVV)
Die Kreismitgliedervollversammlung ist die Hauptversammlung des Kreisverbandes. Sie
wird einmal jährlich im März einberufen.
Außerordentliche Sitzungen der Kreismitgliedervollversammlung sind einzuberufen auf
Verlangen:
a) des Plenums.
b) des Kreisvorstandes.
c) von 10 % der Mitglieder.
d) der Frauenvollversammlung.
Die Kreismitgliedervollversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 15 % der
Mitglieder anwesend sind. Die Zahl der Anwesenden ergibt sich aus der Anzahl der
ausgegebenen Stimmausweise. Sofern nicht anders bestimmt beschließt sie mit einfacher
Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Personalentscheidungen erfolgen
mit absoluter Mehrheit. Bei Satzungs- und Grundsatzfragen gilt das Konsensprinzip.
Näheres regelt die Geschäfts- und Wahlordnung.
Die Kreismitgliedervollversammlung ist in der Regel schriftlich unter Angabe des Termins,
des Ortes, der Dauer und der Tagesordnung mit einer Frist von zehn Tagen (Tag der
Versendung –Datum der Mail/Poststempel) einzuladen.
Alternative Liste Spandau - KV von Bündnis 90/ Die Grünen
Kreismitgliedervollversammlung am 01.06.2015
(5)
(6)
(7)
(8)
§ 8
(1)
Die Unterlagen für die Kreismitgliedervollversammlung werden am Tag der Einladung auf
der Internetseite des Kreisverbandes eingestellt und täglich aktualisiert. Die letzte
Aktualisierung erfolgt am Tag vor der Sitzung.
Anträge usw. zur Kreismitgliedervollversammlung sollen auf dem vorhergehenden Plenum
diskutiert werden. Gleiches gilt für Vorschläge zur Kandidatinnen- und
Kandidatenaufstellung.
Grundsatzanträge zu Programm und Satzung müssen auf dem vorhergehenden Plenum vor
der Kreismitgliedervollversammlung vorgelegt werden.
Bei Nichteinhaltung der Frist entscheidet die Kreismitgliedervollversammlung über die
Behandlung des Antrages.
Die Kreismitgliedervollversammlung gibt sich eine Geschäfts- und Wahlordnung, die für
alle Versammlungen des Kreisverbandes gilt. Diese bleibt auch für die folgenden
Kreismitgliedervollversammlungen in Kraft, sofern sie nicht zu Beginn einer KMVV
geändert wird.
Die Kreismitgliedervollversammlung tagt öffentlich, sie kann mit einfacher Mehrheit die
Behandlung von Tagesordnungspunkten unter Ausschluss der Öffentlichkeit beschließen.
Ihre Aufgaben sind insbesondere:
Die Beschlussfassung über das gemeinsame Wahlprogramm.
Die Beschlussfassung über politische Grundsätze.
Die Aufstellung von Direktkandidaten/-innen zu öffentlichen Wahlen.
Gemäß den Vorgaben des Landesverbandes die Beschlussfassung über die Aufstellung
der Bezirkslisten für die Wahl zum Abgeordnetenhaus.
Die Beschlussfassung über die Aufstellung der Bezirkslisten für die Wahl zur
Bezirksverordnetenversammlung Spandau.
Die Beschlussfassung über Richtlinien für Abgeordnete des Kreisverbandes,
Bezirksverordnete und über Koalitionen und die Bildung von Zählgemeinschaften.
Die Wahl und Entlastung des Kreisvorstandes nach vorherigem Rechenschaftsbericht
und Rechnungslegung.
Die Kontrolle der Parteifinanzen und Beschlussfassung über finanzpolitische Vorgaben,
den Haushalt und die Mittelfristige Finanzplanung des Kreisverbandes. Zur Ausübung
der Kontrolle wählt die Kreismitgliedervollversammlung zwei Rechnungs- und
Kassenprüfer/-innen. Das Ergebnis ihrer Prüfung ist Bestandteil des
Rechenschaftsberichtes.
Die Wahl von zwei Rechnungs- und Kassenprüfer/-innen. Die Amtszeit der
Rechnungsprüferinnen beträgt zwei Jahren. Wenn nach Ablauf der Amtszeit keine
Neuwahl erfolgt, bleiben die Rechnungs- und Kassenprüfer/-innen bis zur erfolgreichen
Durchführung von Neuwahlen im Amt. Die Wiederwahl ist unbegrenzt möglich. Die
Beschlussfassung über Rechenschaftsberichte ihrer Organe und der gewählten
Vertreter/-innen.
Die Rechnungs- und Kassenprüfer/-innen sind zugleich Mandatsprüfer/-innen zur
Feststellung der Stimmberechtigung eines Mitglieds.
Die Beschlussfassung über die Beitrags- und Kassenordnung.
Die Wahl und Abberufung der Delegierten und Ersatzdelegierten zur
Bundesdelegiertenkonferenz (BDK), zur Landesdelegiertenkonferenz (LDK) und zum
Landesausschuss (LA). Die Amtszeit richtet sich nach den Vorgaben der Bundes- bzw.
Landessatzung.
PLENUM
Das Plenum ist die ständige Mitgliederversammlung des Kreisverbandes. Es tagt in der
Regel wöchentlich, mindestens aber zweimal im Monat zu festgelegten Zeiten an einem
festgesetzten Wochentag. Es ist beschlussfähig, wenn mindestens 10 % der Mitglieder
Alternative Liste Spandau - KV von Bündnis 90/ Die Grünen
Kreismitgliedervollversammlung am 01.06.2015
(2)
(3)
§ 9
(1)
(2)
(3)
anwesend sind. Es entscheidet mit einfacher Mehrheit, wenn nicht anderes in der Satzung
bestimmt ist.
Die Tagesordnung wird jeweils vier Tage vor der Sitzung auf der Internetseite des
Kreisverbandes veröffentlicht.
Das Plenum dient der Beratung, Bündelung und Beschlussfassung aller bezirklichen
Politikfelder. Es präzisiert im Rahmen der Beschlüsse der Kreismitgliedervollversammlung
die Positionen zu politisch relevanten Themen.
Es hat insbesondere folgende Aufgaben:
a) Mandatierung und Unterstützung der Delegierten für die BDK, die LDK und den LA.
b) Mandatierung und politische Begleitung der Arbeit der Bezirksverordneten.
c) Einsetzung von ständigen Arbeitsgruppen und Erteilung von Arbeitsaufträgen.
d) zur Erledigung dringlicher Aufgaben die Einsetzung du Beauftragung von ad hoc
Arbeitsgruppen, Kommissionen und Ausschüsse.
e) Der Wahl und Abwahl der Stachelredaktion im Rahmen des Stachelstatuts.
f) Koordinierung und Delegieren aller sonstigen politischen Aufgaben.
g) Die Pflicht, sich über die Arbeit der Arbeitsgruppen zu informieren.
h) Entscheidungen über Veröffentlichungen jedweder Art zu treffen, ausgenommen hiervon
ist der Spandauer Stachel.
FRAUENVOLLVERSAMMLUNG (FVV)
Die Frauenvollversammlung wird auf Wunsch von 10% der stimmberechtigten weiblichen
Mitglieder einberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich unter Angabe des Termins, der
Ortes, der Dauer und der Tagesordnung mit einer Frist von zehn Tagen.
Die Frauenvollversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 10 % der weiblichen
Mitglieder anwesend sind. Die Zahl der Anwesenden ergibt sich aus der Anzahl der
ausgegebenen Stimmkarten. Die Versammlung beschließt mit einfacher Mehrheit.
Personalentscheidungen erfolgen mit absoluter Mehrheit. Näheres regelt die Wahl- und
Geschäftsordnung.
Die Frauenversammlung tagt frauenöffentlich. Ihre Aufgaben sind die Beschlussfassung der
frauenpolitischen / feministischen Leitlinien des Kreisverbandes.
§ 10 KREISVORSTAND
(1)
Der Kreisvorstand besteht aus drei Personen, die für die Funktionen Vorsitz,
stellvertretender Vorsitzend und Schriftführung gewählt werden. Ein Mitglied des
Vorstandes ist als Finanzverantwortliche/r zu benennen. Darüber hinaus können bis zu zwei
Beisitzer/-innen gewählt werden, die den Kreisverband in Absprache mit dem/der
Finanzverantwortlichen im Landesfinanzrat vertreten.
(2)
Der Kreisvorstand erfüllt seine funktionale Aufgabe im Sinne des Parteiengesetzes
ausschließlich nach Maßgabe der von der Kreismitgliedervollversammlung und dem Plenum
gefassten Beschlüsse. Der Kreisvorstand entscheidet unterjährig in dringenden Fällen,
zu denen eine Beschlussfassung vor dem nächsten Sitzungstermin des Plenums
erforderlich ist. Die Berichterstattung erfolgt in der darauf folgenden Sitzung des Plenums.
Der Kreisvorstand übt keine politische Leitungsfunktion nach innen aus.
(3)
Der Kreisvorstand wird für zwei Jahre gewählt. Die Wiederwahl ist möglich. Wenn nach
Ablauf der Amtszeit keine Neuwahl erfolgt, bleibt der Kreisvorstand bis zur erfolgreichen
Durchführung von Neuwahlen im Amt.
(4)
Der Kreisvorstand beurkundet die Wahlversammlungsbeschlüsse über die Aufstellung von
Kandidatinnen und Kandidaten zu öffentlichen Wahlen (Wahlvorschläge).
(5)
Der Kreisvorstand tagt bei Bedarf. Über Sitzungen ist Protokoll zu führen. Die Mitglieder
des Kreisvorstandes entscheiden mit einfacher Mehrheit. Er ist beschlussfähig, wenn sich
mehr als die Hälfte der gewählten Mitglieder beteiligt.
Alternative Liste Spandau - KV von Bündnis 90/ Die Grünen
Kreismitgliedervollversammlung am 01.06.2015
§ 11
(1)
(2)
(3)
(4)
ARBEITSGRUPPEN
Arbeitsgruppen sind Facharbeitsgruppen, die im Rahmen ihrer Bestimmungen und des
politischen Grundkonsens selbständig politische Themen aufgreifen und bearbeiten.
Arbeitsaufträge durch das Plenum sind möglich.
Die Arbeitsgruppen können zu ihren Fachthemen selbständig (Presse-)Erklärungen
veröffentlichen. Diese sind dem Plenum möglichst vorab, spätestens aber auf der nächsten
Sitzung vorzulegen.
Die AGs haben das Recht, sich Sprecher/-innen zu wählen.
Die Bezirksverordneten sind den jeweiligen Facharbeitsgruppen zugeordnet. Die AGs haben
die Aufgabe, die betreffenden Themen zu bearbeiten und die Tätigkeit der
Bezirksverordneten politisch zu begleiten und zu unterstützen. Die AGs erarbeiten mit den
Bezirksverordneten Anträge und Anfragen und unterstützen sie fachlich bei der
Vorbereitung der Ausschusssitzungen. Über die Arbeit der AGs ist das Plenum in
regelmäßigen Abständen und auf Anfrage zu informieren.
Abschnitt 4: Verfahrensvorschriften
§ 12
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
(7)
(8)
§ 13
(1)
(2)
VERSAMMLUNGEN
Das Hausrecht liegt bei der Versammlungsleitung. Im Einvernehmen mit der
Versammlungsleitung kann das Hausrecht durch anwesende Mitglieder des Kreisvorstandes
ausgeübt werden.
Versammlungen sind barrierefrei durchzuführen.
Versammlungen finden zu Zeiten statt, die für Menschen mit Kindern angemessen sind. Bei
Bedarf ist eine Kinderbetreuung zu organisieren. Der Bedarf ist bis drei Tage vor der
Sitzung gegenüber der Kreisgeschäftsstelle anzumelden.
Die Dauer von Mitgliederversammlungen und Sitzungen fester Gremien ist auf zweieinhalb
Stunden zu begrenzen. Im Einzelfall kann die Versammlung mit einer 2/3 Mehrheit eine
Verlängerung beschließen. Die Abstimmung ist spätestens 30 Minuten vor Ende der
regulären Sitzungszeit durchzuführen.
Die Versammlungsleitungen sind mindestparitätisch mit Frauen zu besetzen und sollten von
Sitzung zu Sitzung wechseln.
Die Redezeit ist deutlich zu begrenzen, wobei angeregt wird, sich und andere nicht zu
wiederholen.
Das Recht von Frauen auf die Hälfte der Redezeit ist durch die Führung getrennter
Redelisten sicherzustellen.
Über Mitgliederversammlungen sind eine Anwesenheitsliste und ein Protokoll zu führen.
Die Anwesenheitslisten und Protokollbücher sind nach vorheriger Terminabsprache
mitgliederöffentlich in der Kreisgeschäftsstelle einsehbar. Ein Ergebnisprotokoll wird auf
der Internetseite veröffentlicht. Im Ergebnisprotokoll sind die behandelten Themen und
Beschlüsse aufzuführen, wobei die einstimmige oder mehrheitliche Annahme oder
Ablehnung eines Antrages zu dokumentieren ist.
PRESSEERKLÄRUNGEN, SOZIALE NETZWERKE
Presseerklärungen im Namen des Kreisverbandes unterliegen grundsätzlich dem vierAugen-Prinzip, sie sind mit einem der vom Kreisverband für Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit Beauftragten vor Herausgabe abzustimmen.
Für die Betreuung der Webseite, Facebookseite, Twitter sowie etwaige zukünftige
Anmeldungen des Kreisverbandes in sozialen Netzwerken werden Beauftragte ernannt, die
eigenverantwortlich die Interessen des Kreisverbandes wahrnehmen und Kommentare
sperren, löschen oder mit einem klärenden Kommentar versehen können. Über
Alternative Liste Spandau - KV von Bündnis 90/ Die Grünen
Kreismitgliedervollversammlung am 01.06.2015
diesbezügliche Eingriffe ist die AG Öffentlichkeit, bei grundsätzlicher Bedeutung das
Plenum, in der nächsten Sitzung zu informieren und die Entscheidung zu begründen.
§ 14 VETORECHT
Die Mehrheit der Frauen einer Versammlung hat ein Vetorecht mit aufschiebender Wirkung. Eine
Abstimmung unter den stimmberechtigten Frauen wird auf Verlangen vor der Gesamtabstimmung
durchgeführt. Lehnt die Mehrheit der stimmberechtigten Frauen eine Beschlussvorlage unter
frauenpolitischen Aspekten ab, wird erneut diskutiert und über die Vorlage auf der nächsten
Versammlung entschieden. Hierbei gilt das Konsensprinzip.
§ 15
(1)
(2)
URABSTIMMUNG
Die Urabstimmung wird durchgeführt auf Verlangen von:
a) der Kreismitgliedervollversammlung - KMVV.
b) der ständigen Mitgliederversammlung - Plenum.
c) 15 % der stimmberechtigten Mitglieder.
Die Urabstimmung ist zulässig bei grundsätzlichen politischen Fragen. Dazu gehören
insbesondere:
a) Beschlussfassung über Programm und Satzung.
b) Beschlussfassung über Wahlprogramme.
c) Regierungsbeteiligung und Koalitionsvereinbarung.
Die Ausführungsbestimmungen des Landes- und Bundesverbandes gelten entsprechend,
sofern in dieser Satzung keine andere Regelung festgelegt ist
Abschnitt 4: Grundsätze
§ 16
(1)
(2)
(3)
QUOTIERUNG
Es wird angestrebt Gremien, Ausschüsse, Kommissionen und Arbeitsgruppen
mindestparitätisch mit Frauen zu besetzen. Die Wahl von Sprecherinnen und Sprechern
erfolgt mindestparitätisch.
Um die Mindestparität von Frauen auf allen Wahllisten zu gewährleisten ist das
Wahlverfahren so zu gestalten, dass getrennt nach Frauen und Männern gewählt wird und
Frauen mindestens die ungeraden Listenplätze einnehmen.
Sollte es im ersten Wahlgang nicht möglich sein, mindestens die Hälfte der zu besetzenden
Listenplätze mit Frauen zu besetzen, müssen diese Plätze frei bleiben und erneut gezielt
Frauen geworben werden. Diesbezüglich kann der zweite Wahlgang frühestens sieben Tage
nach dem ersten Wahlgang durchgeführt werden. Bei parteiinternen Wahlen bleibt das
Wahlverfahren für gerade Listenplätze hiervon unberührt. Bei Aufstellungen zu
öffentlichen Wahlen gilt: wenn die paritätische Besetzung auch im zweiten Wahlgang
nicht gewährleistet ist, können die zu besetzenden Listenplätze im dritten Wahlgang
geschlechtsunabhängig besetzt werden.
§ 17 ENTLOHNUNGSGRUNDSÄTZE
Für alle vom Kreisverband Beschäftigten sowie Amts- und Mandatsträger/-innen, die ein
Beschäftigungsverhältnis auf Vorschlag und im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den
Kreisverband inne haben, gilt der Einheitslohn. Näheres regelt die Beitrags- und Kassenordnung.
§ 18 WAHRNEHMUNG VON MANDATEN
Als Repräsentanten/-innen des Kreisverbandes sind Mandatsträger/-innen und Delegierte
aufgefordert, bei der Ausübung des Amtes die Beschlüsse des Kreisverbandes zu beachten.
Näheres regelt die Geschäfts- und Wahlordnung.
Alternative Liste Spandau - KV von Bündnis 90/ Die Grünen
Kreismitgliedervollversammlung am 01.06.2015
§ 19 KONSENSPRINZIP
Um einen möglichst breiten Konsens zu erreichen, sollen Abstimmungen über strittige
Positionen erst in zweiter 2.Lesung erfolgen. Nach dem Austausch der Positionen in erster
Lesung sind die Antragsteller/-innen aber auch die übrigen Mitglieder aufgefordert, einen
Kompromiss zu suchen. Positionen, die sich unvereinbar gegenüber stehen sind mehrheitlich
zu entscheiden.
§ 20
(1)
(2)
ZUSAMMENARBEIT IM BEZIRK UND BETEILIGUNG VON BÜRGERN UND
BÜRGERINNEN AN DER ARBEIT DES KREISVERBANDES
Die Zusammenarbeit mit Initiativen und Organisationen im Bezirk und die Beteiligung des
Kreisverbandes an Netzwerken erfolgt im Sinne der Satzung.
Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an den Sitzungen des Kreisverbandes ist
ausdrücklich erwünscht. Bei regelmäßiger Teilhabe können Nichtmitglieder an offenen
Abstimmungen teilnehmen, das Abstimmungsergebnis ist gesondert auszuweisen.
Ausgenommen hiervon sind Wahlen und die Kreismitgliedervollversammlung.
Abschnitt 6: Schlussbestimmungen
§ 21 SATZUNGSÄNDERUNG
Diese Satzung kann von einer Kreismitgliedervollversammlung mit einer ¾ Mehrheit der
anwesenden Mitglieder geändert werden. Bei einer Satzungsänderung per Urabstimmung ist eine ¾
Mehrheit der teilnehmenden Mitglieder erforderlich.
§ 22 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine der Bestimmungen dieser Satzung ganz oder teilweise rechtswidrig oder unwirksam sein
oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem
solchen Fall ist die Satzung vielmehr ihrem Sinne gemäß zur Durchführung zu bringen.
Die rechtswidrige oder unwirksame Bestimmung ist durch Beschluss der nächsten
Kreismitgliedervollversammlung zu ersetzen.
Alternative Liste Spandau - KV von Bündnis 90/ Die Grünen
Kreismitgliedervollversammlung am 01.06.2015
S – 12
Satzung
Antragstellerinnen:
Bodo Byszio
Gegenstand:
Nichtbefassung der Anträge zur Satzung
Anmerkungen:
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Alternative Liste Spandau - KV von Bündnis 90/ Die Grünen
Kreismitgliedervollversammlung am 01.06.2015
S – 02
Satzung
Antragstellerinnen:
Bodo Byszio
Gegenstand:
§ 1 Name und Sitz Absatz 3 Kurzbezeichnung
Anmerkungen:
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angenommen
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Alternative Liste Spandau - KV von Bündnis 90/ Die Grünen
Kreismitgliedervollversammlung am 01.06.2015
S – 03
Satzung
Antragstellerinnen:
Bodo Byszio
Gegenstand:
§ 2 Zuständigkeit Absatz 1 Aufgabenstellung
Anmerkungen:
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Alternative Liste Spandau - KV von Bündnis 90/ Die Grünen
Kreismitgliedervollversammlung am 01.06.2015
S – 04
Satzung
Antragstellerinnen:
Bodo Byszio
Gegenstand:
§ 3 Mitgliedschaft Absatz 1 Voraussetzung
Anmerkungen:
Maileingang 15.05.15
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Alternative Liste Spandau - KV von Bündnis 90/ Die Grünen
Kreismitgliedervollversammlung am 01.06.2015
S – 05
Satzung
Antragstellerinnen:
Bodo Byszio
Gegenstand:
§ 5 Ordnungsmaßnahmen
Anmerkungen:
Maileingang 15.05.15
angenommen
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Alternative Liste Spandau - KV von Bündnis 90/ Die Grünen
Kreismitgliedervollversammlung am 01.06.2015
S – 06
Satzung
Antragstellerinnen:
Bodo Byszio
Gegenstand:
§ 10 Kreisvorstand Absatz 2 Aufgabenstellung
Anmerkungen:
Maileingang 15.05.15
angenommen
zurückgezogen
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Alternative Liste Spandau - KV von Bündnis 90/ Die Grünen
Kreismitgliedervollversammlung am 01.06.2015
S – 07
Satzung
Antragstellerinnen:
Bodo Byszio
Gegenstand:
§ 10 Kreisvorstand – Absatz 3 Wahl, Amtszeit
Anmerkungen:
Maileingang 15.05.15
angenommen
zurückgezogen
übernommen
nicht befasst
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Alternative Liste Spandau - KV von Bündnis 90/ Die Grünen
Kreismitgliedervollversammlung am 01.06.2015
S – 08
Satzung
Antragstellerinnen:
Bodo Byszio
Gegenstand:
§ 10 Kreisvorstand Absatz 5 Sitzungen, Protokoll, Beschlussfähigkeit
Anmerkungen:
Maileingang 15.05.15
angenommen
zurückgezogen
übernommen
nicht befasst
geändert angenommen
vertagt
abgelehnt
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Alternative Liste Spandau - KV von Bündnis 90/ Die Grünen
Kreismitgliedervollversammlung am 01.06.2015
S – 09
Satzung
Antragstellerinnen:
Bodo Byszio
Gegenstand:
§ 16 Quotierung Absatz 3 Wahlverfahren
Anmerkungen:
Maileingang 15.05.15
angenommen
zurückgezogen
übernommen
nicht befasst
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Alternative Liste Spandau - KV von Bündnis 90/ Die Grünen
Kreismitgliedervollversammlung am 01.06.2015
S – 11
Satzung
Antragstellerinnen:
Bodo Byszio
Gegenstand:
§ 19 Satzungsänderung
Anmerkungen:
Maileingang 15.05.15
angenommen
zurückgezogen
übernommen
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