KV Bündnis 90/Die Grünen Alternative Liste Spandau Jagowstr. 15 * 13585 Berlin * Tel: 030 – 335 97 14 * Fax: 030 – 336 02 73 [email protected] * wwww.alspandau.de * www.facebook.com/alspandau Mitglieder der Alternativen Liste Spandau Kreisverband Bündnis 90 /Die Grünen Berlin-Spandau, 07.05.2015 Einladung zur Kreismitgliedervollversammlung am Montag, 01.06.2015 19.30 – 22.00 Uhr und am Montag, 08.06.2015 19.30 – 22.00 Uhr Ort: Freie Georgschule, Seecktstr. 2, 13597 Berlin Ehemals Standort Gottfried-Kinkel-Oberschule – Bus M37 Liebe Mitglieder, die Fortsetzung der Diskussion und Beschlussfassung über die vertagten Tagesordnungspunkte sind zwei Termine vorgesehen. Zu Beginn der Sitzung wurde neu der TOP aktuelle Situation aufgenommen. Zu den Anträgen: Abgabeschluss für die 2. Versendung ist der 15.05.2015: - angekündigte Änderungen der Antragsteller/innen zum eingebrachten Antrag werden unter der vergebenen Nr. mit dem Zusatz „neu“ gekennzeichnet - Änderungsanträge zu den vorliegenden Anträgen werden fortlaufend nummeriert. Die Diskussion der dann vorliegenden Anträge ist am Montag den 18.05.2015, 20.00 h (Plenum, Jagowstr. 15) vorgesehen. Ferner ist für den 26.05.15, 20.00 h ein Sondertreffen angesetzt, in dem ggf. weitere Anträge/Änderungsanträge infolge der Diskussion am 18. 05. vorgestellt und diskutiert werden können. Mitglieder, deren Stimmrecht ruht, haben die Möglichkeit vor Ort den Nachweis über die Begleichung des Beitragsrückstandes vorzulegen. Falls eine Kinderbetreuung erforderlich ist, bitten wir um eine telefonische Absprache unter der Tel.- Nr. 335 97 14 oder Benachrichtigung per Mail an [email protected]. i.A. Angelika Höhne (Die Einladung wurde maschinell erstellt und ist auch ohne handschriftliche Unterschrift gültig.) Alternative Liste Spandau - KV von Bündnis 90/ Die Grünen Kreismitgliedervollversammlung am 01.06.2015 TO–01 Tagesordnung 01.06.2015 Antragstellerinnen: Kreisvorstand/Plenum Gegenstand: Tagesordnung Anmerkungen: 04.05.2015 Tagesordnung 1. Formalia a. b. c. d. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Wahl der Versammlungsleitung Bestätigung der Tagesordnung Wahl der Zählkommission 2. Aktuelle Situation Bericht und Aussprache 3. Mittelfristige Finanzplanung: Haushaltsplan 2015 Vorliegende Unterlagen (versendet mit der Einladung zur KMVV am 16.03.2015 und 23.03.2015): - Mittelfristige Finanzplanung Anträge: HH – 01 bis 03 4. Beschlussfassung über die Satzung des Kreisverbandes Vorliegende Unterlagen (versendet mit der Einladung zur KMVV am 16.03.2015 und 23.03.2015): Antrag: S - 01 5. Verschiedenes Alternative Liste Spandau - KV von Bündnis 90/ Die Grünen Kreismitgliedervollversammlung am 08.06.2015 TO–01 Tagesordnung 08.06.2015 Antragstellerinnen: Kreisvorstand/Plenum Gegenstand: Tagesordnung Anmerkungen: 04.05.2015 Tagesordnung 1. Formalia a. b. c. d. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Wahl der Versammlungsleitung Bestätigung der Tagesordnung Wahl der Zählkommission 2. Haushaltsplan 2015 / Mittelfristige Finanzplanung Ggf. Fortsetzung der Diskussion / Beschlussfassung der KMVV am 01.06.2015 3. Beschlussfassung über die Satzung des Kreisverbandes: Ggf. Fortsetzung der Diskussion / Beschlussfassung der KMVV am 01.06.2015. 4. Verschiedenes KV Bündnis 90/Die Grünen Alternative Liste Spandau Jagowstr. 15 * 13585 Berlin * Tel: 030 – 335 97 14 * Fax: 030 – 336 02 73 [email protected] * wwww.alspandau.de * www.facebook.com/alspandau Mitglieder der Alternativen Liste Spandau Kreisverband Bündnis 90 /Die Grünen Berlin-Spandau, 20.05.2015 2. Versendung zur Kreismitgliedervollversammlung (KMVV) am Montag, 01.06.2015 und am Montag, 08.06.2015 , jeweils19.30 – 22.00 Uhr Ort: Freie Georgschule, Seecktstr. 2, 13597 Berlin Liebes Mitglied, mit dieser Versendung erhältst Du die vorliegenden Unterlagen für die KMVV. Leider fehlten 2 Seiten der Anlage Mietshäusersyndikat, das beigefügte Blatt gehört zu den Verbundbausteinen (vor Solidartransfer). Ich bitte um Verständnis, dass von einer erneuten Kopie abgesehen wurde. Die Tagesordnung wurde bereits versendet. Die vorliegenden Anträge und das Verfahren wurde während des Plenums am 19.03.15 besprochen. Zunächst werden jeweils die Änderungsanträge zu den Leitanträgen HH – 01 und S – 01 neu abgestimmt. Reihenfolge siehe Rückseite. Am Dienstag, den 26. Mai 2015 ist ab 20. 00 h eine zweite Diskussion zur Vorbereitung der KMVV vorgesehen. Falls eine Kinderbetreuung erforderlich ist, bitten wir um eine telefonische Absprache unter der Tel.Nr. 335 97 14 oder Benachrichtigung per Mail an [email protected]. i.A. Angelika Höhne (Die Einladung wurde maschinell erstellt und ist auch ohne handschriftliche Unterschrift gültig.) Folgende Anträge entfallen (redaktionelle Änderungen / nicht Teil der Versendung): HH – 07 GEZ/Rundfunkbeitrag S – 10 durchgängige Nummerierung der Paragraphen Folgende Anträge sollen wie folgt aufgerufen werden: TOP 4: HH - 01 Mittelfristige Finanzplanung: Haushaltsplan 2015 (s. Unterlagen zur KMVV am 23.03.15) Abstimmungen: HH - 05 E 1.5 Mitgliedsbeiträge HH - 02neu E 1.1 A 3.14 Mehreinnahmen Mandatsträgerbeitrag Gemeinsame Besprechung, getrennte Abstimmung: HH – 04 A 3.1 Entwurf schriftlicher Mietvertrag HH – 03 A 3.1 Aufrechterhaltung Mietvertrag / Beitritt Verein HH – 08 A 5.3 Publikationen HH – 01 Schlussabstimmung hierzu beigefügt auch Informationen über das Mietshäusersyndikat und die Satzung des Vereins zur Förderung alternativer Publizistik und alternativer Labensformen e.V. TOP 5: S – 01neu Satzung Abstimmungen: S - 12 Nichtbefassung der Anträge zur Satzung* S – 02 § 1 Name und Sitz: Absatz 3 S – 03 § 2 Zuständigkeit: Absatz 1 S – 04 § 3 Mitgliedschaft: Absatz 1 S – 05 § 5 Ordnungsmaßnahmen V – 01 § 8 Plenum / Inhalte und Turnus S - 06 § 10 Kreisvorstand: Absatz 2 S – 07 § 10 Kreisvorstand: Absatz 3 S – 08 § 10 Kreisvorstand: Absatz 5 S – 09 § 16 Quotierung: Absatz 3 NEUFASSUNG ANGEKÜNDIGT S - 11 § 19 Satzungsänderung S – 01 Schlussabstimmung * Bei Annahme wird V – 01 unter Verschiedenes aufgerufen Alternative Liste Spandau - KV von Bündnis 90/ Die Grünen Kreismitgliedervollversammlung am 01.06.2015 HH – 02 neu Mittelfristige Finanzplanung: Haushaltsplan 2015 Antragstellerinnen: Angelika Höhne Gegenstand: Mandatsträgerbeiträge/Haushaltswirtschaft Anmerkungen: Tischvorlage 23.05.2015 / Neufassung angenommen zurückgezogen übernommen nicht befasst geändert angenommen vertagt abgelehnt ! " ! $ # % $ " ! ! ) * $ # $ +,! ( & & "$ $ - . /. */ . 0 3 ' & 12 - ) # # & 1 $ # ) $ 0 " ! " ) $ */ . 2 # # " & 4 ' ( & & 5 7 $ - ( ))+ 0 $ @ ! , A 6//-// 90: /;;<= > 8 ,' # 5 & " $ ' 1 , ,! & " $ % $ & # ? ' $ & " & $- Alternative Liste Spandau - KV von Bündnis 90/ Die Grünen Kreismitgliedervollversammlung am 01.06.2015 HH – 04 Mittelfristige Finanzplanung: Haushaltsplan 2015 Antragstellerinnen: Rudolf Königer Gegenstand: Mietvertrag Anmerkungen: Maileingang 16.05.15 gemäß Vorankündigung angenommen zurückgezogen ! übernommen übernommen nicht nichtbefasst befasst " % # &'( % geändert geändert angenommen angenommen vertagt vertagt abgelehnt abgelehnt $ )$* $+* , # ' ' # . 1 ' 1 1 0 31 $ 2 ( - $/ $ . 0 . # # Alternative Liste Spandau - KV von Bündnis 90/ Die Grünen Kreismitgliedervollversammlung am 01.06.2015 HH – 03 Mittelfristige Finanzplanung: Haushaltsplan 2015 Antragstellerinnen: Angelika Höhne Gegenstand: Mietvertrag Anmerkungen: Tischvorlage 23.03.2015 angenommen zurückgezogen übernommen nicht befasst ! " geändert angenommen vertagt # abgelehnt $ % % % & '() *+%,-%*,.- / # 0! & # 0 1 % .- 2 ! $ " 3 () # % 4 # # # # # 4 % & 5' 0 # 6 7 # " % Alternative Liste Spandau - KV von Bündnis 90/ Die Grünen Kreismitgliedervollversammlung am 01.06.2015 HH – 05 Mittelfristige Finanzplanung: Haushaltsplan 2015 Antragstellerinnen: Konrad Hickel Gegenstand: Mitgliedseinnahmen Anmerkungen: Maileingang 15.05.15 angenommen zurückgezogen !"# übernommen nicht befasst $ %& & geändert angenommen vertagt %& abgelehnt ' ( ) ) ) $ ) ! * ) / * + 0* "# ) , ) + ) ( , 1 * ) $ ) 2 ) # 0 $* ) ) ) 3 ) %$4& . + () # ) . ) * $ ( ( ( Alternative Liste Spandau - KV von Bündnis 90/ Die Grünen Kreismitgliedervollversammlung am 01.06.2015 HH – 08 Mittelfristige Finanzplanung: Haushaltsplan 2015 Antragstellerinnen: Konrad Hickel Gegenstand: Publikationen Anmerkungen: Maileingang 15.05.15 angenommen zurückgezogen übernommen nicht befasst geändert angenommen vertagt abgelehnt ! # $%& ' ! ! "! ( # " " + " " " !% ) * " ( " " - " " % ) " " " , ! " ! , ! , Solidartransfer | Mietshäuser Syndikat http://www.syndikat.org/de/syndikat/solidartransfer/ ! " % * % & # ' # ( % & . $ ) # ' * # +,,- * 2 ! 3 --5'555 (6' . 7 ! # +5 2 ! 3 ! / 4 * * * ' 0 ! 0 & ! * 4 * 0 -1 # 0 . # !0 0 #* 5#18 ' 9 ! ' Solidartransfer | Mietshäuser Syndikat http://www.syndikat.org/de/syndikat/solidartransfer/ . ?58 & ' & ' & A) * # : & * $ %* . %* &0 " & B $ # & * +,-+,-+. . * 6 & ' $* @ & & # ; $ ! ! & * &A" * # $ ! ! # ! ' % # ' ' $ %* 4 % < A > ) " ! 9 $ * < ; * C& $ ; & * % ! ! * 0 ! . ' $ )* A & % ' * D = -5+1 . * 'C # : 0 # ! " & . +/-,0-+. 4 * * * # 7 ! ! # @ ! * "$%!&'( '( * * ' : 6 " & * > Die Verbundbausteine | Mietshäuser Syndikat ! http://www.syndikat.org/de/syndikat/verbundbausteine/ " #$$ %& & ' $ ! ! ' () * + , + " - ( + 3 ) )4 - - ) !% . # - + 2 5 ) 5 -- - * 3 + ( ( ( " #$ % & . / 0 !1 ! 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(&"- 3 ) (&"- 3 ) 3 " ! )4 ) " 3 " http://www.syndikat.org/de/syndikat/verbundbausteine/ C A 3 (&"- 3 46) ! 1 (/ ) )# ! %& 9 & (/ / - " + " > ( " ) -# >4 ( ( 9 - "- 3& / + 9 % + ?-) 9 (( -9 - )4 ' !9 - "- 3& - ) ! , ) + E + "- 3 4 3 6 D@ . )+ ) - ) (&"- 3 !? -- 6 9 6 2 )* + 3 / )4 D) J - !9 "- 3 " ) ! ) ! 6 - E+ ! ! ) Die Verbundbausteine | Mietshäuser Syndikat "- 3&9 http://www.syndikat.org/de/syndikat/verbundbausteine/ % " ) ! $ ?1 9 6 -# )* @ -- ( ' 6 2 * > 6 . " ) . ( . 3 ! 6) 5 )) - + ) 3 6 ) (/ -# / + 9 ?-3* >4 - / -# * ( ! + + ! (&"- 3 ) ? / 2 - + * Die Verbundbausteine | Mietshäuser Syndikat ) H > %& $ 3 6 ( -/ ) ( -2 -9 - ) -! 9 $ ( K LG 2 9 * ) < "= % @ + ) -@ &' / ! ) , ? ) 9 ) L 7 /* ! )4 " 4 A 46) / "- 3 # + $ ( 3 6 - "-6 ( " 4 ( ! 1- ) ? ) 6 & . " )4 ) 7 ! ! - " LG % #$ ? M " 6 <(/ * 4) ) / @ ?-6 http://www.syndikat.org/de/syndikat/verbundbausteine/ 3* > & '>%= ) / )4 - B ( / + . . > 6 H - 6 / % ! # $ $ ! " % &' ! (' # ' " ) * + ! ! 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' %% / $ . 4 ! 1 ! %% % # ' # geändert angenommen vertagt # 1 1 , # / / ' ' 2 ' / Alternative Liste Spandau - KV von Bündnis 90/ Die Grünen Kreismitgliedervollversammlung am 01.06.2015 S – 01 neu Satzung Antragstellerinnen: Angelika Höhne, Rudolf Königer, Sieglinde Müller Gegenstand: Beschlussfassung über die Satzung des Kreisverbandes Spandau Anmerkungen: ersetzt S – 01 / Änderungen Fettdruck angenommen zurückgezogen übernommen nicht befasst geändert angenommen vertagt abgelehnt Satzung Kreisverband Spandau PRÄAMBEL Abschnitt 1: Name, Sitz und Zuständigkeit § 1 § 2 NAME UND SITZ ZUSTÄNDIGKEIT Abschnitt 2: Mitgliedschaft § 3 § 4 § 5 MITGLIEDSCHAFT RECHTE UND PFLICHTEN DER MITGLIEDER ORDNUNGSMASSNAHMEN Abschnitt 3: Organe und Gremien des Kreisverbandes § 6 § 7 § 8 § 9 § 10 § 11 WAHLVERSAMMLUNG DIE KREISMITGLIEDERVOLLVERSAMMLUNG (KMVV) PLENUM FRAUENVOLLVERSAMMLUNG (FVV) KREISVORSTAND ARBEITSGRUPPEN Abschnitt 4: Verfahrensvorschriften § 12 § 13 § 14 § 15 VERSAMMLUNGEN PRESSEERKLÄRUNGEN, SOZIALE NETZWERKE VETORECHT URABSTIMMUNG Abschnitt 5: Grundsätze § 16 § 17 § 18 § 19 § 20 QUOTIERUNG ENTLOHNUNGSGRUNDSÄTZE WAHRNEHMUNG VON MANDATEN KONSENSPRINZIP ZUSAMMENARBEIT IM BEZIRK UND BETEILIGUNG VON BÜRGERN UND BÜRGERINNEN AN DER ARBEIT DES KREISVERBANDES Abschnitt 6: Schlussbestimmungen § 21 § 22 SATZUNGSÄNDERUNG SALVATORISCHE KLAUSEL Alternative Liste Spandau - KV von Bündnis 90/ Die Grünen Kreismitgliedervollversammlung am 01.06.2015 PRÄAMBEL Der Kreisverband Bündnis 90/Die Grünen - Alternative Liste Spandau ist ein Zusammenschluss mündiger Bürgerinnen und Bürger, die sich an der innerparteilichen Diskussion um die Ideale, Ziele und Programmatik der Partei Bündnis 90/Die Grünen beteiligen und deren Umsetzung im kommunalen Umfeld verfolgen. Die Mitglieder stehen sich eigenverantwortlich und gleichberechtigt gegenüber, der Umgang untereinander und gegenüber Dritten unterliegt den rechtsstaatlichen Prinzipien. Abschnitt 1: Name, Sitz und Zuständigkeit § 1 (1) (2) (3) (4) § 2 (1) (2) NAME UND SITZ Der Name lautet „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Alternative Liste Spandau“. Er ist ein Kreisverband des Bundesverbandes der politischen Partei BÜNDNS 90/DIE GRÜNEN. Seine Kurzbezeichnung lautet „Die Grünen/AL Spandau“. Sitz und Arbeitsgebiet ist der Bezirk Spandau von Berlin. ZUSTÄNDIGKEIT Der Kreisverband erfüllt alle innerparteilichen Aufgabenstellungen im Rahmen und im Sinne der Bundessatzung und wählt aus seinem Kreis die Delegierten gemäß den Vorgaben der Bundes- bzw. Landessatzung. Er ist die zuständige Gliederung für alle Belange der kommunalen Selbstverwaltung im Sinne des Parteiengesetzes. Dies betrifft a. die Aufstellung von Direktkandidatinnen und Direktkandidaten im Wahlkreis sowie gemäß den Vorgaben des Landesverbandes - die Beteiligung bzw. die Aufstellung von Landes- oder Bezirklisten zu öffentlichen Wahlen. b. die Aufstellung von Bezirkslisten für die Wahl der Bezirksverordnetenversammlung Spandau sowie die politische Begleitung der Arbeit der Bezirksverordneten. Abschnitt 2: Mitgliedschaft und Mitarbeit § 3 (1) (2) (3) (4) (5) (6) MITGLIEDSCHAFT Mitglied kann jeder Mensch werden, der die politischen Ziele von Bündnis 90/Die Grünen sowie des Kreisverbandes anerkennt und keiner anderen Partei angehört. Der Beitritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Kreisvorstand unter Anerkennung von Programm, Grundkonsens und der Satzung des Kreisverbandes und der übergeordneten Verbände. Der Kreisvorstand kann dem Beitritt widersprechen. Die Ablehnung eines Aufnahmeantrages bedarf der Schriftform. Gegen die Ablehnung kann innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ablehnung Widerspruch eingelegt werden. Über den Widerspruch entscheidet die Mitgliederversammlung in nichtöffentlicher Sitzung mit einfacher Mehrheit. Gegen die Entscheidung der Mitgliederversammlung kann binnen vier Wochen nach Beschlussfassung Klage vor dem Landesschiedsgericht erhoben werden. Die Mitgliedschaft beginnt erst mit der formalen schriftlichen Aufnahme durch den Kreisvorstand und dem Eingang der ersten Beitragszahlung, ggf. der Zustimmung des Kreisvorstandes zur Beitragsbefreiung. Näheres regelt die Beitrags- und Kassenordnung. Die Mitgliedschaft erlischt mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Austrittserklärung, Tod oder den Ausschluss. Bei Eintritt vor Wahlterminen gilt eine Sperrfrist von vier Wochen, in dem das aktive Stimmrecht nicht ausgeübt werden kann. Als Wahltermine gelten Vorstandswahlen, Alternative Liste Spandau - KV von Bündnis 90/ Die Grünen Kreismitgliedervollversammlung am 01.06.2015 Nominierungstermine - wie die Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten zu öffentlichen Wahlen – Urabstimmungen und dergleichen. § 4 (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) (11) (12) RECHTE UND PFLICHTEN DER MITGLIEDER Jedes Mitglied kann unter Beachtung der Quotierung in alle satzungsgemäß vorgesehenen Funktionen gewählt werden Jedes Mitglied hat im Rahmen datenschutzrechtlicher Bestimmungen das Recht, an allen Sitzungen des Kreisverbandes, seiner Gliederungen sowie der BVV-Gruppe oder BVVFraktion teilzunehmen. Jedes Mitglied hat Stimmrecht: • in allen Gliederungen des Kreisverbandes. • bei der innerparteilichen Erstellung von Wahlvorschlägen für die Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten für öffentliche Wahlen in der Kreismitgliedervollversammlung. • bei Urabstimmungen. Sofern schriftliche Einladungen und Versendungen des Kreisverbandes erfolgen hat jedes Mitglied das Recht auf Zustellung per e-Mail alternativ zur postalischen Zustellung. Der handschriftlich unterschriebene Antrag ist in der Kreisgeschäftsstelle zu hinterlegen. Jedes Mitglied hat das Recht, sich im Rahmen datenschutzrechtlicher Bestimmungen über alle Unterlagen und Einladungen der AL-Spandau und ihrer Gliederungen in Kenntnis zu setzen. Jedes Mitglied hat das Recht, gegenüber dem Kreisverband zu erklären, dass es keine postalischen Zusendungen oder e-Mails erhalten möchte. Die handschriftlich unterschriebene schriftliche Erklärung ist in der Kreisgeschäftsstelle zu hinterlegen. Sie gilt nicht für Wahlversammlungen zu öffentlichen Wahlen. Jedes Mitglied hat das Recht, sich mit anderen Mitgliedern schriftlich in Verbindung zu setzen. Zur Wahrung des Datenschutzes erfolgt die Versendung des Schriftsatzes über die Kreisgeschäftsstelle an alle stimmberechtigten Mitglieder. Der Kreisvorstand kann im Einzelfall entscheiden, dass die Mitglieder über den Wunsch des Mitgliedes und das Thema des Schreibens sowie die Möglichkeit der Einsichtnahme und Anfertigung einer Kopie in der Kreisgeschäftsstelle informiert werden. Jedes Mitglied zahlt einen Mindestbeitrag in Höhe von 1% seines Nettoeinkommens, mindestens aber monatlich Euro 5,00. Über Anträge zur teilweisen oder völligen Beitragsbefreiung entscheidet der Kreisvorstand. Wenn nicht anders angegeben, gilt die Beitragsbefreiung jeweils bis zum 31. März des Folgejahres. Näheres regelt die Beitrags- und Kassenordnung. Jedes Mitglied hat die Pflicht, seinen Mitgliedsbeitrag pünktlich zu entrichten. Die Modalitäten der Beitragszahlung regelt die - Beitrags- und Kassenordnung. Jedes Mitglied hat eigenständig darauf zu achten, dass es erreichbar ist und den Kreisverband über Änderungen der Anschrift ggf. der Mail-Adresse umgehend zu informieren. Die Mitgliedsrechte ruhen ab einem Beitragsrückstand von mehr als zwei Monaten und bei dreimaliger Nichterreichbarkeit. Mandatsträger/-innen zahlen Sonderbeiträge nach Maßgabe der Beschlüsse der Kreismitgliedervollversammlung. Näheres regelt die Beitrags- und Kassenordnung. § 5 ORDNUNGSMASSNAHMEN Bei Anträgen auf Einleitung von Ordnungsmaßnahmen gegenüber Mitgliedern ist gemäß § 20 der Bundessatzung zu verfahren. Ergänzend zur Satzung des Bundesverbandes ruhen die Mitgliedsrechte im Kreisverband gemäß § 4 Absatz 11 dieser Satzung. Alternative Liste Spandau - KV von Bündnis 90/ Die Grünen Kreismitgliedervollversammlung am 01.06.2015 Abschnitt 3: Organe und Gremien des Kreisverbandes § 6 (1) (2) (3) (4) (5) § 7 (1) (2) (3) (4) WAHLVERSAMMLUNG Für die Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten zu öffentlichen Wahlen werden Wahlversammlungen einberufen, zu denen die Feststellung der aktiven und passiven Stimmberechtigung der Mitglieder entsprechend der Wahlgesetzgebung erfolgt: a. Gemäß den rechtlichen Bestimmungen ist eine Einschränkung des Stimmrechts durch Staatsangehörigkeit zu beachten. b. Gemäß den rechtlichen Bestimmungen ist die Zuordnung von Mitgliedern anderer Kreisverbände durch eine von den Bezirksgrenzen abweichende Festlegung der Wahlkreisgröße – z. B. bei Bundestagswahlen - zu beachten. c. Gemäß den rechtlichen Bestimmungen ist eine Zuordnung der Mitglieder, die ihr Stimmrecht regelmäßig in einem anderen Bezirk oder einer Landesarbeitsgemeinschaft wahrnehmen zu beachten. Bei Wahlfreiheit des Bezirkes unabhängig vom Wohnort in Berlin – z. B. bei Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen – können die Mitglieder schriftlich ihre Entscheidung mitteilen. Liegt am Stichtag keine Erklärung des Mitgliedes vor, so gilt die Zuordnung nach Wohnbezirk (Hauptwohnsitz). Zur Wahlversammlung wird schriftlich unter Angabe des Termins, des Ortes, der Dauer und der Tagesordnung mit einer Frist von 14 Tagen (Tag der Versendung –Datum der Mail/Poststempel) eingeladen. Die vorliegenden Bewerbungen werden zum angegebenen Datum auf der Internetseite des Kreisverbandes eingestellt. Die letzte Aktualisierung erfolgt am Tag vor der Versammlung. Der Wahlversammlung wird zu Beginn der Sitzung ein Wahlvorschlag der Kreismitgliedervollversammlung vorgelegt. Darüber hinaus hat jedes Mitglied mit passivem Wahlrecht das Recht unter Einhaltung der Quotierung zu den aufgerufenen Wahlgängen zu kandidieren. Wahlen werden in geheimer Wahl durchgeführt. Näheres regelt die Geschäfts- und Wahlordnung. DIE KREISMITGLIEDERVOLLVERSAMMLUNG (KMVV) Die Kreismitgliedervollversammlung ist die Hauptversammlung des Kreisverbandes. Sie wird einmal jährlich im März einberufen. Außerordentliche Sitzungen der Kreismitgliedervollversammlung sind einzuberufen auf Verlangen: a) des Plenums. b) des Kreisvorstandes. c) von 10 % der Mitglieder. d) der Frauenvollversammlung. Die Kreismitgliedervollversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 15 % der Mitglieder anwesend sind. Die Zahl der Anwesenden ergibt sich aus der Anzahl der ausgegebenen Stimmausweise. Sofern nicht anders bestimmt beschließt sie mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Personalentscheidungen erfolgen mit absoluter Mehrheit. Bei Satzungs- und Grundsatzfragen gilt das Konsensprinzip. Näheres regelt die Geschäfts- und Wahlordnung. Die Kreismitgliedervollversammlung ist in der Regel schriftlich unter Angabe des Termins, des Ortes, der Dauer und der Tagesordnung mit einer Frist von zehn Tagen (Tag der Versendung –Datum der Mail/Poststempel) einzuladen. Alternative Liste Spandau - KV von Bündnis 90/ Die Grünen Kreismitgliedervollversammlung am 01.06.2015 (5) (6) (7) (8) § 8 (1) Die Unterlagen für die Kreismitgliedervollversammlung werden am Tag der Einladung auf der Internetseite des Kreisverbandes eingestellt und täglich aktualisiert. Die letzte Aktualisierung erfolgt am Tag vor der Sitzung. Anträge usw. zur Kreismitgliedervollversammlung sollen auf dem vorhergehenden Plenum diskutiert werden. Gleiches gilt für Vorschläge zur Kandidatinnen- und Kandidatenaufstellung. Grundsatzanträge zu Programm und Satzung müssen auf dem vorhergehenden Plenum vor der Kreismitgliedervollversammlung vorgelegt werden. Bei Nichteinhaltung der Frist entscheidet die Kreismitgliedervollversammlung über die Behandlung des Antrages. Die Kreismitgliedervollversammlung gibt sich eine Geschäfts- und Wahlordnung, die für alle Versammlungen des Kreisverbandes gilt. Diese bleibt auch für die folgenden Kreismitgliedervollversammlungen in Kraft, sofern sie nicht zu Beginn einer KMVV geändert wird. Die Kreismitgliedervollversammlung tagt öffentlich, sie kann mit einfacher Mehrheit die Behandlung von Tagesordnungspunkten unter Ausschluss der Öffentlichkeit beschließen. Ihre Aufgaben sind insbesondere: Die Beschlussfassung über das gemeinsame Wahlprogramm. Die Beschlussfassung über politische Grundsätze. Die Aufstellung von Direktkandidaten/-innen zu öffentlichen Wahlen. Gemäß den Vorgaben des Landesverbandes die Beschlussfassung über die Aufstellung der Bezirkslisten für die Wahl zum Abgeordnetenhaus. Die Beschlussfassung über die Aufstellung der Bezirkslisten für die Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung Spandau. Die Beschlussfassung über Richtlinien für Abgeordnete des Kreisverbandes, Bezirksverordnete und über Koalitionen und die Bildung von Zählgemeinschaften. Die Wahl und Entlastung des Kreisvorstandes nach vorherigem Rechenschaftsbericht und Rechnungslegung. Die Kontrolle der Parteifinanzen und Beschlussfassung über finanzpolitische Vorgaben, den Haushalt und die Mittelfristige Finanzplanung des Kreisverbandes. Zur Ausübung der Kontrolle wählt die Kreismitgliedervollversammlung zwei Rechnungs- und Kassenprüfer/-innen. Das Ergebnis ihrer Prüfung ist Bestandteil des Rechenschaftsberichtes. Die Wahl von zwei Rechnungs- und Kassenprüfer/-innen. Die Amtszeit der Rechnungsprüferinnen beträgt zwei Jahren. Wenn nach Ablauf der Amtszeit keine Neuwahl erfolgt, bleiben die Rechnungs- und Kassenprüfer/-innen bis zur erfolgreichen Durchführung von Neuwahlen im Amt. Die Wiederwahl ist unbegrenzt möglich. Die Beschlussfassung über Rechenschaftsberichte ihrer Organe und der gewählten Vertreter/-innen. Die Rechnungs- und Kassenprüfer/-innen sind zugleich Mandatsprüfer/-innen zur Feststellung der Stimmberechtigung eines Mitglieds. Die Beschlussfassung über die Beitrags- und Kassenordnung. Die Wahl und Abberufung der Delegierten und Ersatzdelegierten zur Bundesdelegiertenkonferenz (BDK), zur Landesdelegiertenkonferenz (LDK) und zum Landesausschuss (LA). Die Amtszeit richtet sich nach den Vorgaben der Bundes- bzw. Landessatzung. PLENUM Das Plenum ist die ständige Mitgliederversammlung des Kreisverbandes. Es tagt in der Regel wöchentlich, mindestens aber zweimal im Monat zu festgelegten Zeiten an einem festgesetzten Wochentag. Es ist beschlussfähig, wenn mindestens 10 % der Mitglieder Alternative Liste Spandau - KV von Bündnis 90/ Die Grünen Kreismitgliedervollversammlung am 01.06.2015 (2) (3) § 9 (1) (2) (3) anwesend sind. Es entscheidet mit einfacher Mehrheit, wenn nicht anderes in der Satzung bestimmt ist. Die Tagesordnung wird jeweils vier Tage vor der Sitzung auf der Internetseite des Kreisverbandes veröffentlicht. Das Plenum dient der Beratung, Bündelung und Beschlussfassung aller bezirklichen Politikfelder. Es präzisiert im Rahmen der Beschlüsse der Kreismitgliedervollversammlung die Positionen zu politisch relevanten Themen. Es hat insbesondere folgende Aufgaben: a) Mandatierung und Unterstützung der Delegierten für die BDK, die LDK und den LA. b) Mandatierung und politische Begleitung der Arbeit der Bezirksverordneten. c) Einsetzung von ständigen Arbeitsgruppen und Erteilung von Arbeitsaufträgen. d) zur Erledigung dringlicher Aufgaben die Einsetzung du Beauftragung von ad hoc Arbeitsgruppen, Kommissionen und Ausschüsse. e) Der Wahl und Abwahl der Stachelredaktion im Rahmen des Stachelstatuts. f) Koordinierung und Delegieren aller sonstigen politischen Aufgaben. g) Die Pflicht, sich über die Arbeit der Arbeitsgruppen zu informieren. h) Entscheidungen über Veröffentlichungen jedweder Art zu treffen, ausgenommen hiervon ist der Spandauer Stachel. FRAUENVOLLVERSAMMLUNG (FVV) Die Frauenvollversammlung wird auf Wunsch von 10% der stimmberechtigten weiblichen Mitglieder einberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich unter Angabe des Termins, der Ortes, der Dauer und der Tagesordnung mit einer Frist von zehn Tagen. Die Frauenvollversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 10 % der weiblichen Mitglieder anwesend sind. Die Zahl der Anwesenden ergibt sich aus der Anzahl der ausgegebenen Stimmkarten. Die Versammlung beschließt mit einfacher Mehrheit. Personalentscheidungen erfolgen mit absoluter Mehrheit. Näheres regelt die Wahl- und Geschäftsordnung. Die Frauenversammlung tagt frauenöffentlich. Ihre Aufgaben sind die Beschlussfassung der frauenpolitischen / feministischen Leitlinien des Kreisverbandes. § 10 KREISVORSTAND (1) Der Kreisvorstand besteht aus drei Personen, die für die Funktionen Vorsitz, stellvertretender Vorsitzend und Schriftführung gewählt werden. Ein Mitglied des Vorstandes ist als Finanzverantwortliche/r zu benennen. Darüber hinaus können bis zu zwei Beisitzer/-innen gewählt werden, die den Kreisverband in Absprache mit dem/der Finanzverantwortlichen im Landesfinanzrat vertreten. (2) Der Kreisvorstand erfüllt seine funktionale Aufgabe im Sinne des Parteiengesetzes ausschließlich nach Maßgabe der von der Kreismitgliedervollversammlung und dem Plenum gefassten Beschlüsse. Der Kreisvorstand entscheidet unterjährig in dringenden Fällen, zu denen eine Beschlussfassung vor dem nächsten Sitzungstermin des Plenums erforderlich ist. Die Berichterstattung erfolgt in der darauf folgenden Sitzung des Plenums. Der Kreisvorstand übt keine politische Leitungsfunktion nach innen aus. (3) Der Kreisvorstand wird für zwei Jahre gewählt. Die Wiederwahl ist möglich. Wenn nach Ablauf der Amtszeit keine Neuwahl erfolgt, bleibt der Kreisvorstand bis zur erfolgreichen Durchführung von Neuwahlen im Amt. (4) Der Kreisvorstand beurkundet die Wahlversammlungsbeschlüsse über die Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten zu öffentlichen Wahlen (Wahlvorschläge). (5) Der Kreisvorstand tagt bei Bedarf. Über Sitzungen ist Protokoll zu führen. Die Mitglieder des Kreisvorstandes entscheiden mit einfacher Mehrheit. Er ist beschlussfähig, wenn sich mehr als die Hälfte der gewählten Mitglieder beteiligt. Alternative Liste Spandau - KV von Bündnis 90/ Die Grünen Kreismitgliedervollversammlung am 01.06.2015 § 11 (1) (2) (3) (4) ARBEITSGRUPPEN Arbeitsgruppen sind Facharbeitsgruppen, die im Rahmen ihrer Bestimmungen und des politischen Grundkonsens selbständig politische Themen aufgreifen und bearbeiten. Arbeitsaufträge durch das Plenum sind möglich. Die Arbeitsgruppen können zu ihren Fachthemen selbständig (Presse-)Erklärungen veröffentlichen. Diese sind dem Plenum möglichst vorab, spätestens aber auf der nächsten Sitzung vorzulegen. Die AGs haben das Recht, sich Sprecher/-innen zu wählen. Die Bezirksverordneten sind den jeweiligen Facharbeitsgruppen zugeordnet. Die AGs haben die Aufgabe, die betreffenden Themen zu bearbeiten und die Tätigkeit der Bezirksverordneten politisch zu begleiten und zu unterstützen. Die AGs erarbeiten mit den Bezirksverordneten Anträge und Anfragen und unterstützen sie fachlich bei der Vorbereitung der Ausschusssitzungen. Über die Arbeit der AGs ist das Plenum in regelmäßigen Abständen und auf Anfrage zu informieren. Abschnitt 4: Verfahrensvorschriften § 12 (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) § 13 (1) (2) VERSAMMLUNGEN Das Hausrecht liegt bei der Versammlungsleitung. Im Einvernehmen mit der Versammlungsleitung kann das Hausrecht durch anwesende Mitglieder des Kreisvorstandes ausgeübt werden. Versammlungen sind barrierefrei durchzuführen. Versammlungen finden zu Zeiten statt, die für Menschen mit Kindern angemessen sind. Bei Bedarf ist eine Kinderbetreuung zu organisieren. Der Bedarf ist bis drei Tage vor der Sitzung gegenüber der Kreisgeschäftsstelle anzumelden. Die Dauer von Mitgliederversammlungen und Sitzungen fester Gremien ist auf zweieinhalb Stunden zu begrenzen. Im Einzelfall kann die Versammlung mit einer 2/3 Mehrheit eine Verlängerung beschließen. Die Abstimmung ist spätestens 30 Minuten vor Ende der regulären Sitzungszeit durchzuführen. Die Versammlungsleitungen sind mindestparitätisch mit Frauen zu besetzen und sollten von Sitzung zu Sitzung wechseln. Die Redezeit ist deutlich zu begrenzen, wobei angeregt wird, sich und andere nicht zu wiederholen. Das Recht von Frauen auf die Hälfte der Redezeit ist durch die Führung getrennter Redelisten sicherzustellen. Über Mitgliederversammlungen sind eine Anwesenheitsliste und ein Protokoll zu führen. Die Anwesenheitslisten und Protokollbücher sind nach vorheriger Terminabsprache mitgliederöffentlich in der Kreisgeschäftsstelle einsehbar. Ein Ergebnisprotokoll wird auf der Internetseite veröffentlicht. Im Ergebnisprotokoll sind die behandelten Themen und Beschlüsse aufzuführen, wobei die einstimmige oder mehrheitliche Annahme oder Ablehnung eines Antrages zu dokumentieren ist. PRESSEERKLÄRUNGEN, SOZIALE NETZWERKE Presseerklärungen im Namen des Kreisverbandes unterliegen grundsätzlich dem vierAugen-Prinzip, sie sind mit einem der vom Kreisverband für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Beauftragten vor Herausgabe abzustimmen. Für die Betreuung der Webseite, Facebookseite, Twitter sowie etwaige zukünftige Anmeldungen des Kreisverbandes in sozialen Netzwerken werden Beauftragte ernannt, die eigenverantwortlich die Interessen des Kreisverbandes wahrnehmen und Kommentare sperren, löschen oder mit einem klärenden Kommentar versehen können. Über Alternative Liste Spandau - KV von Bündnis 90/ Die Grünen Kreismitgliedervollversammlung am 01.06.2015 diesbezügliche Eingriffe ist die AG Öffentlichkeit, bei grundsätzlicher Bedeutung das Plenum, in der nächsten Sitzung zu informieren und die Entscheidung zu begründen. § 14 VETORECHT Die Mehrheit der Frauen einer Versammlung hat ein Vetorecht mit aufschiebender Wirkung. Eine Abstimmung unter den stimmberechtigten Frauen wird auf Verlangen vor der Gesamtabstimmung durchgeführt. Lehnt die Mehrheit der stimmberechtigten Frauen eine Beschlussvorlage unter frauenpolitischen Aspekten ab, wird erneut diskutiert und über die Vorlage auf der nächsten Versammlung entschieden. Hierbei gilt das Konsensprinzip. § 15 (1) (2) URABSTIMMUNG Die Urabstimmung wird durchgeführt auf Verlangen von: a) der Kreismitgliedervollversammlung - KMVV. b) der ständigen Mitgliederversammlung - Plenum. c) 15 % der stimmberechtigten Mitglieder. Die Urabstimmung ist zulässig bei grundsätzlichen politischen Fragen. Dazu gehören insbesondere: a) Beschlussfassung über Programm und Satzung. b) Beschlussfassung über Wahlprogramme. c) Regierungsbeteiligung und Koalitionsvereinbarung. Die Ausführungsbestimmungen des Landes- und Bundesverbandes gelten entsprechend, sofern in dieser Satzung keine andere Regelung festgelegt ist Abschnitt 4: Grundsätze § 16 (1) (2) (3) QUOTIERUNG Es wird angestrebt Gremien, Ausschüsse, Kommissionen und Arbeitsgruppen mindestparitätisch mit Frauen zu besetzen. Die Wahl von Sprecherinnen und Sprechern erfolgt mindestparitätisch. Um die Mindestparität von Frauen auf allen Wahllisten zu gewährleisten ist das Wahlverfahren so zu gestalten, dass getrennt nach Frauen und Männern gewählt wird und Frauen mindestens die ungeraden Listenplätze einnehmen. Sollte es im ersten Wahlgang nicht möglich sein, mindestens die Hälfte der zu besetzenden Listenplätze mit Frauen zu besetzen, müssen diese Plätze frei bleiben und erneut gezielt Frauen geworben werden. Diesbezüglich kann der zweite Wahlgang frühestens sieben Tage nach dem ersten Wahlgang durchgeführt werden. Bei parteiinternen Wahlen bleibt das Wahlverfahren für gerade Listenplätze hiervon unberührt. Bei Aufstellungen zu öffentlichen Wahlen gilt: wenn die paritätische Besetzung auch im zweiten Wahlgang nicht gewährleistet ist, können die zu besetzenden Listenplätze im dritten Wahlgang geschlechtsunabhängig besetzt werden. § 17 ENTLOHNUNGSGRUNDSÄTZE Für alle vom Kreisverband Beschäftigten sowie Amts- und Mandatsträger/-innen, die ein Beschäftigungsverhältnis auf Vorschlag und im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Kreisverband inne haben, gilt der Einheitslohn. Näheres regelt die Beitrags- und Kassenordnung. § 18 WAHRNEHMUNG VON MANDATEN Als Repräsentanten/-innen des Kreisverbandes sind Mandatsträger/-innen und Delegierte aufgefordert, bei der Ausübung des Amtes die Beschlüsse des Kreisverbandes zu beachten. Näheres regelt die Geschäfts- und Wahlordnung. Alternative Liste Spandau - KV von Bündnis 90/ Die Grünen Kreismitgliedervollversammlung am 01.06.2015 § 19 KONSENSPRINZIP Um einen möglichst breiten Konsens zu erreichen, sollen Abstimmungen über strittige Positionen erst in zweiter 2.Lesung erfolgen. Nach dem Austausch der Positionen in erster Lesung sind die Antragsteller/-innen aber auch die übrigen Mitglieder aufgefordert, einen Kompromiss zu suchen. Positionen, die sich unvereinbar gegenüber stehen sind mehrheitlich zu entscheiden. § 20 (1) (2) ZUSAMMENARBEIT IM BEZIRK UND BETEILIGUNG VON BÜRGERN UND BÜRGERINNEN AN DER ARBEIT DES KREISVERBANDES Die Zusammenarbeit mit Initiativen und Organisationen im Bezirk und die Beteiligung des Kreisverbandes an Netzwerken erfolgt im Sinne der Satzung. Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an den Sitzungen des Kreisverbandes ist ausdrücklich erwünscht. Bei regelmäßiger Teilhabe können Nichtmitglieder an offenen Abstimmungen teilnehmen, das Abstimmungsergebnis ist gesondert auszuweisen. Ausgenommen hiervon sind Wahlen und die Kreismitgliedervollversammlung. Abschnitt 6: Schlussbestimmungen § 21 SATZUNGSÄNDERUNG Diese Satzung kann von einer Kreismitgliedervollversammlung mit einer ¾ Mehrheit der anwesenden Mitglieder geändert werden. Bei einer Satzungsänderung per Urabstimmung ist eine ¾ Mehrheit der teilnehmenden Mitglieder erforderlich. § 22 SALVATORISCHE KLAUSEL Sollte eine der Bestimmungen dieser Satzung ganz oder teilweise rechtswidrig oder unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall ist die Satzung vielmehr ihrem Sinne gemäß zur Durchführung zu bringen. Die rechtswidrige oder unwirksame Bestimmung ist durch Beschluss der nächsten Kreismitgliedervollversammlung zu ersetzen. Alternative Liste Spandau - KV von Bündnis 90/ Die Grünen Kreismitgliedervollversammlung am 01.06.2015 S – 12 Satzung Antragstellerinnen: Bodo Byszio Gegenstand: Nichtbefassung der Anträge zur Satzung Anmerkungen: Maileingang 15.05.15 angenommen zurückgezogen ! " übernommen nicht befasst geändert angenommen vertagt # $% &% '&$% abgelehnt ( ) * + , # # ) # ) # . + Alternative Liste Spandau - KV von Bündnis 90/ Die Grünen Kreismitgliedervollversammlung am 01.06.2015 S – 02 Satzung Antragstellerinnen: Bodo Byszio Gegenstand: § 1 Name und Sitz Absatz 3 Kurzbezeichnung Anmerkungen: Maileingang 15.05.15 angenommen geändert angenommen abgelehnt vertagt ! &! & ) $ & '(" * +,(+,-( + & " # ! ) # &. ! / 0 1 , &! 2 1* 0 1 '( $ &! 1 '( , zurückgezogen $ $ % Alternative Liste Spandau - KV von Bündnis 90/ Die Grünen Kreismitgliedervollversammlung am 01.06.2015 S – 03 Satzung Antragstellerinnen: Bodo Byszio Gegenstand: § 2 Zuständigkeit Absatz 1 Aufgabenstellung Anmerkungen: Maileingang 15.05.15 angenommen zurückgezogen ! übernommen nicht befasst " # % $ #! geändert angenommen vertagt $ abgelehnt % & " ( )'*)' * ) $ # $ ' $+ $ % , " $ '- % " $ . &/ ( ( 1 '! & " " $ ! '0 ' Alternative Liste Spandau - KV von Bündnis 90/ Die Grünen Kreismitgliedervollversammlung am 01.06.2015 S – 04 Satzung Antragstellerinnen: Bodo Byszio Gegenstand: § 3 Mitgliedschaft Absatz 1 Voraussetzung Anmerkungen: Maileingang 15.05.15 angenommen zurückgezogen übernommen nicht befasst geändert angenommen vertagt ! %&' # # ( $ ,-! " ) .+&.+/& . # abgelehnt #$ * + #0 $ ! %& ' ( $ $ 1$ + +2 1 " " 34 1 #$ 45 Alternative Liste Spandau - KV von Bündnis 90/ Die Grünen Kreismitgliedervollversammlung am 01.06.2015 S – 05 Satzung Antragstellerinnen: Bodo Byszio Gegenstand: § 5 Ordnungsmaßnahmen Anmerkungen: Maileingang 15.05.15 angenommen zurückgezogen übernommen nicht befasst geändert angenommen vertagt abgelehnt ! # ()* $ % " &' % + , %' %&', - ! . / 0 " + ! ! " + % 1! " ) +2 % % ! $ ! %3 %) " ! 2 $ + 45 ! $ + 4 $ ! ) * % % Alternative Liste Spandau - KV von Bündnis 90/ Die Grünen Kreismitgliedervollversammlung am 01.06.2015 S – 06 Satzung Antragstellerinnen: Bodo Byszio Gegenstand: § 10 Kreisvorstand Absatz 2 Aufgabenstellung Anmerkungen: Maileingang 15.05.15 angenommen zurückgezogen übernommen nicht befasst geändert angenommen vertagt ! " abgelehnt # " $ # ! ( ) % ! & * # &' ! % +"( , -& -& &' & - % %. % # , % " & , ( , ) ! ( + ) ! & Alternative Liste Spandau - KV von Bündnis 90/ Die Grünen Kreismitgliedervollversammlung am 01.06.2015 S – 07 Satzung Antragstellerinnen: Bodo Byszio Gegenstand: § 10 Kreisvorstand – Absatz 3 Wahl, Amtszeit Anmerkungen: Maileingang 15.05.15 angenommen zurückgezogen übernommen nicht befasst geändert angenommen vertagt ! & + $ ", " # . 1" 1"2 1 . ! )" & / /3 / 4 5 ) + "4 * 5 6 , ) . * ( 0,& $ ( * / # ' * % " abgelehnt & ! * + " " ' "% Alternative Liste Spandau - KV von Bündnis 90/ Die Grünen Kreismitgliedervollversammlung am 01.06.2015 S – 08 Satzung Antragstellerinnen: Bodo Byszio Gegenstand: § 10 Kreisvorstand Absatz 5 Sitzungen, Protokoll, Beschlussfähigkeit Anmerkungen: Maileingang 15.05.15 angenommen zurückgezogen übernommen nicht befasst geändert angenommen vertagt abgelehnt ! # $ % & ( ! $ ) * % " ' & + % ! ! ! ) .#/ ( , , -( 0 ( 1 & / & 2 %' * & 3 , 4 5 ( 6 % ! 7 * $ ! / / % % Alternative Liste Spandau - KV von Bündnis 90/ Die Grünen Kreismitgliedervollversammlung am 01.06.2015 S – 09 Satzung Antragstellerinnen: Bodo Byszio Gegenstand: § 16 Quotierung Absatz 3 Wahlverfahren Anmerkungen: Maileingang 15.05.15 angenommen zurückgezogen übernommen nicht befasst geändert angenommen vertagt !" #" $#!" abgelehnt % & ' ( ( & + . - * + 2 & + & + + ( $ $ 3. & + 1 3 ( 2& ( 6 ) 2 7 + & ( + * $ + + & ( ) & * & ( " ( 4 * 5 & (. 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