April 2015 Umweltinformation D E R A B F A L L W I R T S C H A F T S A C H S E N – A N H A L T S Ü D – A Ö R Wertstoffhöfe der AW SAS – AöR Öffnungszeiten: Wertstoffhof Weißenfels Straße am Wehr, Tel.: 034443 279037 Mo 10.00 – 17.30 Uhr Mi 10.00 – 17.30 Uhr Do 10.00 – 17.30 Uhr Fr 10.00 – 17.30 Uhr Sa 09.00 – 15.00 Uhr Aussagekräftige Schnappschüsse gesucht Wertstoffhof Naumburg Hallesche Straße 60, Tel.: 03445 777783 Mo 10.00 – 17.30 Uhr Di 10.00 – 17.00 Uhr Do 10.00 – 17.30 Uhr Fr 10.00 – 17.30 Uhr Sa 09.00 – 15.00 Uhr Wertstoffhof Zeitz Friedrich-Degelow-Str., Tel.: 0162 3999629 Mo 10.00 – 17.30 Uhr Di 10.00 – 17.30 Uhr Mi 10.00 – 17.30 Uhr Fr 10.00 – 17.30 Uhr Sa 09.00 – 15.00 Uhr Grün- und Astschnittplätze Karsdorf Betreiber: USUM GmbH, Am Alten Tagebau 1, Mo – Fr: 07.00 – 16.00 Uhr Jeden ersten und letzten Samstag im Monat 09.00 – 12.00 Uhr Freyburg / Zeuchfeld März – November Merseburger Str., Mi + Fr: 10.00 – 16.00 Uhr Bad Bibra Gewerbegebiet „Altenrodaer Straße“, Di 09.00 – 11.00 Uhr Fr 15.00 – 17.00 Uhr Sa 09.00 – 12.00 Uhr Lützen Promenade, März – November Sa 08.00 – 12.00 Uhr Teuchern Schafberg, Februar – November Mi 13.00 – 16.00 Uhr Sa 08.00 – 12.00 Uhr Hohenmölsen Gewerbegebiet Einheit 17, März – Nov Fr 13.00 – 17.00 Uhr Sa 09.00 – 12.00 Uhr Punkewitz Siloanlage der Argrargenossenschaft „Wethautal“, März – November Mi 15.00 – 17.00 Uhr Sa 09.00 – 12.00 Uhr Bad Kösen Kläranlage Bad Kösen, Ziegeleiloch 1, März – November Di 16.00 – 18.00 Uhr Fr 13.00 – 18.00 Uhr Sa 09.00 – 12.00 Uhr Weitere Grün- und Astschnittannahmestellen finden Sie an den Standorten: Kompostwerk Weißenfels, Wertstoffhof Weißenfels, Wertstoffhof Zeitz, Wertstoffhof Naumburg, Kompostierungsanlage Nißma Unter dem Motto „Das hast du sauber hingekriegt“ startet die Abfallwirtschaft in diesem Jahr einen Wettbewerb um attraktive Fotos für die Titelseite des Abfallratgebers 2016, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren können mitmachen und sich mit ihren besten Schnappschüssen bewerben. Mehr zum Wettbewerb auf Seite 4 Gretchenfrage: Gelbe Tonne oder Gelber Sack? Übergang zur flächendeckenden Gelben Tonne war mit Kompromiss beim Entsorgungsrhythmus verbunden Ein sauberes Erscheinungsbild der Kommunen in unserem Landkreis ist heutzutage nicht mehr wegzudenken. Bereits seit dem Jahr 2011 bemüht sich die Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd daher darum, im Rahmen der Entsorgung von Leichtverpackungen das Sammelsystem der Systembetreiber auf die Behältersammlung, also die Entsorgung über den Gelben Abfallbehälter, umzustellen. Unzählige Veranstaltungen und Abstimmungsgespräche mit mehreren Systembetreibern zur Umstellung von der Sack- auf die Behältersammlung fanden in dieser Zeit statt. Beweggründe waren damals wie heute der hohe Stellenwert des Tourismus im Burgenlandkreis und die Einstufung der Region als windreiches Gebiet. Vielerorts wurden Säcke von Windböen erfasst und deren Inhalt auf den Straßen verteilt. Nicht zu vergessen sei hier auch das Interesse von Waschbären und Katzen an den Gelben Säcken und an den unter Umständen enthaltenen Nahrungsrückständen. Die Abschaffung der Gelben Säcke und damit die Einführung der Gelben Tonnen wurde stets als zukunftsweisend, bürger- und umweltfreundlich angesehen. Diese Umstellung auf die Behälterentsorgung ist nunmehr nur unter der Bedingung gelungen, dass der Abfuhrrhythmus auf vier Wochen umgestellt wird. Selbstverständlich ist dieser Turnus auch für die Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd kein zufriedenstellendes Ergebnis. Durch Aktivitäten auf politischer Ebene wurde zuletzt die Einigung auf einen dreiwöchentlichen Abfuhrrhythmus angestrebt, was am Ende nun zunächst auch scheiterte. Nach Aussage der Systembetreiber praktizieren alle Landkreise die vierwöchentliche Abholung, in denen eine Umstellung von Sack- auf Behältersammlung durchgeführt wurde. Rücksprachen der AW SAS – AöR mit mehreren Landkreisen bestätigen dies. Mit der Entsorgung über Behälter wird den Bürgern insgesamt das Seite 2 doppelte Volumen für ihre Leichtverpackungsabfälle zur Verfügung gestellt, als bei der vierzehntäglichen Abholung der Gelben Säcke eingesammelt wurde. Die Entscheidung des Verwaltungsrates im März 2015 im Sinne der vierwöchentlichen Behälterleerung ist letztendlich darauf zurückzuführen, dass eine Rückkehr zur Sacksammlung verhindert werden sollte. Die Systembetreiber hätten auf die Erfüllung aktueller Verträge bestehen können, wenn eine Zustimmung durch den Verwaltungsrat ausgeblieben wäre: die Rückkehr zur Sacksammlung für Leichtverpackungen wäre unumgänglich gewesen. Des Weiteren hätte eine Ablehnung zwangsweise zur Erfassung von Stoffgleichen Nichtverpackungen (s. unten) über ein separates System geführt. Ein relativ geringer Anteil der Stoffgleichen Nichtverpackungen hätte eine Leerung dieser Behälter von zwei bis vier Mal jährlich bedeutet. Die Kosten der Wertstofftonne wären zu 100 % von der Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd und somit den Bürgern zu tragen. Die gemeinsame Nutzung des Sammelsystems kostet hingegen nur die prozentuale Höhe des Anteils an Stoffgleichen Nichtverpackungen (maximal 20 %). Viele Bürger äußerten in Anschreiben und im persönlichen Gespräch mit der Abfallwirtschaft ihre Vermutung, dass durch die Veränderung des Abfuhrrhythmus Kosten gespart und Margen zu Lasten der Gebührenzahler maximiert werden. „Dies ist keineswegs der Fall.“, so Gundram Mock, Vorstandsvorsitzender der Abfallwirtschaft. „Ein Sammelsystem mittels Behälter verursacht sogar mehr Kosten als eine zweiwöchentliche Sacksammlung – auch bei einer vierwöchentlichen Sammlung.“ Es sei darauf hingewiesen, dass die Entsorgung der Leichtverpackungen in der Gelben Tonne bisher keinesfalls gebührenfinanziert war. Dies trifft lediglich auf den Anteil der Stoffgleichen Nichtverpackungen seit 01.01.2015 zu. Die Ausgabe von Gelben Säcken ist nur noch für jene Bürger vorgesehen, welche grundsätzlich nicht an die Behälterentsorgung angeschlossen sind bzw. bei welchen die Gestellung einer weiteren Gelben Tonne in Einzelfällen auf Grund von örtlichen Gegebenheiten nachweislich nicht möglich ist. Keine zeitliche Begrenzung gibt es hingegen bei der Abholung dieser Säcke: sowohl bereitgestellte Gelbe als auch transparente Plastiksäcke werden bei ordnungsgemäßer Befüllung abgeholt und entsorgt. Die Erfassung der Stoffgleichen Nichtverpackungen in der Gelben Tonne gilt nicht für Gewerbetreibende. Dies ergibt sich aus den Forderungen der Systembetreiber, welche eine Miterfassung dieser Abfallart für Gewerbetreibende über ihr Sammelsystem nicht zulassen. Hierfür gelten strikte Anweisungen. Nach Auskunft der Systembetreiber hätte die Erfahrung gezeigt, dass erhebliche Mengen nicht lizenzierter Verpackungen auf Kosten der Haushalte und der Systembetreiber entsorgt werden. Gewerbetreibenden steht hier die Möglichkeit offen, sich zur Einsammlung und Verwertung der Stoffgleichen Nichtverpackungen sowie Transportverpackungen privaten Entsorgungsfirmen zu bedienen. Eine Überlassungspflicht gegenüber der Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd für derartige Transportverpackungen bzw. Umverpackungen und Stoffgleiche Nichtverpackungen besteht nicht. Stoffgleiche Nichtverpackungen aus Haushalten dürfen seit 2015 in die Gelbe Tonne Seit Anfang des Jahres haben alle Bürger die Möglichkeit, neben Joghurt-Bechern, Konservendosen und Co. auch jenen Abfall in der Gelben Tonne bzw. im Gelben Sack zu entsorgen, welcher aus dem gleichen Material besteht und keine Verpackung darstellt. Diese Gruppe der sogenannten Stoffgleichen Nichtverpackungen, also beispielsweise eine Küchenschüssel aus Kunststoff, musste bisher im Restmüll entsorgt werden. Laut Schätzungen beträgt der Anteil dieser Nichtverpackungen in der nunmehr einheitlichen Wertstofftonne ca. drei bis vier Kilogramm pro Einwohner und Jahr, belastet also das zur Entsorgung bereitstehende Volumen in der Gelben Tonne nur minimal. Diese Mitnutzung des Sammelsystems „Gelbe Tonne/Gelber Sack“ bezieht sich ausschließlich auf die haushaltsnahe Entsorgung und gilt nicht für Gewerbetreibende. Bei der Eingabe in den Abfallbehälter ist zu beachten: Größere Gegenstände müssen zwingend in Einzelstücke zerteilt werden, wobei hier der Behälterdeckel anschließend noch geschlossen sein muss. Das Gesamtgewicht des Entsorgungsgegenstandes soll 5 kg/240 l-Abfallbehälter nicht überschreiten. Auch darf kein Abfall, insbesondere sper- rige Gegenstände wie Plastikstuhl oder Wäschekorb, lose neben der Gelben Tonne abgestellt werden. Welche Gegenstände zählen zu dieser Abfallart? Dies beantwortet das aktualisierte Abfall-ABC auf der Homepage www.awsas.de (Downloads). An dieser Stelle sind einige Beispiele für die Stoffgleichen Nichtverpackungen zusammengefasst: aus Metall: Besteck, Kleintierkäfig, Töpfe, Pfannen aus Kunststoff: Blumenkästen/-töpfe, Eimer, Einweggeschirr, Gartenmöbel, Gießkanne, Katzentoilette (gereinigt ohne Inhalt), Kinderspielzeug (ohne Elektrik), Kunststofffolien und -planen aus Haushalten, Luftmatratzen, -bett, Plastikhüllen von CDs/DVDs/Disketten, Pool kunststofffolie (aufblasbar), Regentonnen, Sonnenschirmfuß, Haushaltswannen/Wäschekörbe Seite 3 In diesen beiden Becken wird zukünftig das Presswasser für die Landwirtschaft gelagert. Neues Auffangbecken für den „flüssigen Dünger“ Kapazität zum Speichern des Prozesswassers im Kompostwerk Weißenfels reichte bisher nicht aus Die Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd – AöR betreibt durch die Bio-Komp SAS GmbH am Standort Weißenfels ihr Kompostwerk. Gebaut 1999, verarbeitet das Werk jährlich rund 23.600 Tonnen Bioabfall und 5.700 Tonnen Grünschnitt, die in den Haushalten im Burgenlandkreis anfallen. Neben dem Kompost, welcher an Gartenbesitzer und Landwirte abgegeben wird, entsteht das sogenannte Presswasser, ein flüssiger Dünger. Die zum Speichern des Prozessabwassers erforderliche Kapazität auf dem Gelände des Kompostwerkes reichte bislang nicht aus. Die täglich anfallenden 30 m³ Presswasser wurden bislang im vorhandenen Presswasserbecken gespeichert und in kurzen Abständen an einen externen Abnehmer zur Zwischenspeicherung abgegeben. Die Leerung dieser Zwischenlager erfolgte durch Austrag als Dünger auf Feldflächen in den zulässigen Zeiträumen. Allerdings besaß das bisherige Presswasserbecken lediglich ein maximales Speichervolumen von 380 m³, musste also spätestens nach 13 Arbeitstagen geleert werden. Um die Kapazität zur Lagerung des Presswassers auf einen gesetzlich geforderten Zeitraum von sechs Monaten zu erhöhen, wurde in den letzten Monaten die Errichtung von zwei Presswasserbehältern in Stahlbeton-/Stahlbetonfertigteilbauweise mit einem Fassungsvermögen von jeweils 3.000 m³ abgeschlossen. Beide Behälter sind gasdicht abgedeckt und können über Rohrleitungen unabhängig voneinander befüllt und geleert werden. Nicht zuletzt dank des relativ milden Winters gestalteten sich die Arbeiten vor Ort weitestgehend zügig und konnten nach fünf Monaten Bauzeit abgeschlossen werden. Die Weiterverarbeitung des getrennt erfassten Bioabfalls ermöglicht es, den natürlichen Kreislauf einzuhalten. Mit dem Ziel, eine Entsorgung auf hohem Niveau durchzuführen und damit einen entscheidenden Beitrag zur Umwelt zu leisten, wurde das Kompostwerk in den vergangenen 15 Jahren permanent technisch erneuert und in mehreren Stufen ausgebaut, so dass es sich auch anderthalb Jahrzehnte nach seiner Inbetriebnahme auf dem Stand der Technik präsentiert. Seite 4 „Das hast du sauber hingekriegt!“ – Fotowettbewerb Kreative Schnappschüsse für die Titelseite des Abfallratgebers werden gesucht In jedem Haushalt findet man ihn: den Abfallratgeber mit allen wichtigen Informationen rund um die Abfallentsorgung und natürlich mit dem wichtigen Tourenplan für die drei Regionen Zeitz, Naumburg und Weißenfels. Liebe Kinder, in diesem Jahr seid ihr gefragt. Ganz nach dem Motto: „Das hast du sauber hingekriegt!“ warten wir auf Fotos von euch mit euren Freunden, Eltern, Großeltern und Co. Wir suchen Bilder, auf denen ihr und eure Familie mit den Themen Abfall und Recycling im Burgenlandkreis tagtäglich in Berührung kommt. Schickt Fotos von euch z. B. mit eurer Oma auf dem Wertstoffhof, mit dem Vati beim Bereitstellen der Mülltonne vor dem Haus, mit dem Bruder bei der Grünschnitt-Abgabe oder im Gespräch mit dem Müllwerker. Wir möchten gern daran teilhaben, wie ihr nahezu jeden Tag zur Abfallvermeidung und Abfalltrennung beitragt. Wir freuen uns auf eure kreativen Ideen und halten selbstverständlich attraktive Sachpreise bereit. Hier noch einige Hinweise: Schickt bzw. schicken Sie, liebe Eltern, die Fotos unter dem Stichwort „Fotowettbewerb“ bitte -- entweder per E-Mail an: [email protected] -- oder per Post an: Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd – AöR, Görschen, Südring 8, 06618 Mertendorf Bitte beachten: -- max. 4 Fotos je Teilnehmer; Mindest auflösung der Fotos 300 dpi und maximale Größe der E-Mail 10 MB; bei Zusendung in Papierformat: 20 x 30 cm (inkl. digital z. B. auf CD-ROM) -- Angabe der vollständigen Postadresse und des Geburtsdatums des Einsenders (Alter des Einsenders am Tag des Posteingangs: bis vollendetes 18. Lebensjahr). Die Urheberrechte bleiben bei den Fotografen. Mit der Einsendung der Fotos wird die Zustimmung zur Veröffentlichung in Online- und Printmedien gegeben. Einsendeschluss ist der 24.07.2015. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Nur saubere Alttextilien können optimal wiederverwertet werden Neben wiederverwendbaren Textilien befinden sich verschmutzte Alttextilien und Schuhe im Sammel container Seit mehr als einem Jahr finden die Bürgerinnen und Bürger auf den Wertstoffhöfen sowie Grün- und Astschnittplätzen der AW SAS – AöR Sammelcontainer für Alttextilien vor, die durch die Abfallwirtschaft in Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz aufgestellt wurden. Ziel ist es, so viele Alttextilien wie möglich wiederzuverwerten und damit entsprechend des Kreislaufprinzips einer neuen Nutzung zuzuführen. Die Abfallwirtschaft weist darauf hin, dass keine verschmutzten Alttextilien bzw. Putzlappen in den Container gegeben werden dürfen. Schuhe sind nur paarweise und gebündelt einzuwerfen. Voraussetzung für eine Wiederverwertung ist zudem, dass nur Alttextilsäcke ohne Müllanteile eingeworfen werden. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines Sperrmüll- bzw. Elektroschrott-Termins die Alttextilien zur Abholung mitzugeben. Diese sind in wetterfesten Säcken verschlossen, mit einer von der AW SAS vorgegebenen Nummerierung versehen, neben dem Sperrmüll am vereinbarten Ort bereitzustellen. Darüber „freut“ sich der Alttextilcontainer: Kleider, Badebekleidung, -mäntel, Federbetten und Bettwäsche, Unterwäsche und Nachtwäsche aus Baumwolle, Seide oder Synthetik, Leggings, Hosen, paarweise: Schuhe (in Säcken), Socken und Handschuhe, Accessoires wie Schirmmützen, Filzmützen, Hüte, Gürtel, Halstücher, Schals, Stirnbänder und Stofftaschentücher, Taschen (ohne Inhalt): Baumwolltaschen, Handtaschen, Ledertaschen, Lederartikel, Sportbekleidung, Gardinen, Handtücher und Waschlappen, Schlafsäcke, Woll-, Lammfell- und Tagesdecken, Pelzbekleidung, Faserpelzbekleidung, Schürzen, Kittel, Stofftischdecken (nicht gummiert) Darüber „freut“ er sich nicht: Badeutensilien wie Schwimmringe, Luftmatratzen, Taucherausrüstung, Pools, Zelte, Planen, Koffer, Kissen und Vorhänge, Tierreste, -trophäen, Felle, Inliner, Rollschuhe, Skischuhe, Schlittschuhe, Matratzenschoner und -unterlagen, Möbelstoffe, Teppiche und textile Bodenbeläge Impressum Herausgeber: Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd – AöR Görschen, Südring 8, 06618 Mertendorf Tel.: 034445 223-0 Fax: 034445 223-33 [email protected] www.awsas.de Fotos: AW SAS – AöR, EGSAS mbH Gesamtherstellung: Druckhaus Gera GmbH Jacob-A.-Morand-Straße 16 07552 Gera Tel.: 0365 737520 www.druckhaus-gera.de
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