Die neue Mess- und Eichverordnung Auswirkungen auf

Seminar
Die neue Mess- und Eichverordnung
Auswirkungen auf Abfallsammlung und -entsorgung
Termin
Referenten
09. Juni 2015
10:00 Uhr bis 14:00 Uhr
RA Thomas Lammers
Köhler & Klett Rechtsanwälte
Veranstaltungsort
Teilnahmegebühr
Handwerkskammer zu Köln
Heumarkt 12
50667 Köln
185 € für Mitglieder des BDE/VBS
235 € für Nichtmitglieder
Dipl.-Ing. Gerolf Wölfert
c-trace GmbH
Enthalten sind die Tagungsgetränke und das Mittagessen.
WAS
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ÄNDER
SICH?
Programm
09. Juni 2015
10:00 Begrüßung
10:05 Einführung in das neue Mess- und Eichgesetz
und die neue Mess- und Eichverordnung
11:45 Fragestellungen zur
Anwendung in der Praxis
• Anzeigepflichten für neue und
erneuerte Waagen
• Messbereiche und Mindestlasten
• Pflichten bei der Verwendung von
Messgeräten und Messwerten
• Auswirkungen auf den Umgang
mit Fahrzeugwaagen, Taragewichten
und Fremdwaagen
• Antragsfrist für die Eichung
•Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände
•Pauschalen
• mögliche Vollzugsmaßnahmen
durch Behörden
• korrekte Gestaltung von Rechnungen
und Messprotokollen
• Alternative Meldungen:
• Volumenabhängige Abrechnungen
• Gewichtsabhängige Abrechnungen
Dipl.-Ing. Gerolf Wölfert
c-trace GmbH
RA Thomas Lammers
Köhler & Klett Rechtsanwälte
13:15 Gemeinsamer Imbiss
und Gedankenaustausch
11:30 Kaffeepause
14:00 Ende der Veranstaltung
BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoff­­wirtschaft e.V.
Wirtschafts- und Arbeitgeberverband
BDE Bundesverband der Deutschen
Entsorgungs-, Wasser- und
Rohstoffwirtschaft e.V.
Behrenstraße 29, 10117 Berlin
Tel.: +49 30 5900335-90
Fax: +49 30 5900335-99
www.bde.de
Inhalt
Durch das am 01.01.2015 in Kraft getretene Mess- und
Eichgesetz (MessEG) und die neue Mess- und Eichverordnung (MessEV) wurde das gesetzliche Messwesen in
Deutschland novelliert. Für Verwender von Messgeräten
und Messwerten im geschäftlichen Verkehr – also auch die
Entsorgungsbranche – bringt die Neuregelung einige rechtliche Vorgaben mit sich, die im bisherigen Eichrecht nicht
vorgesehen waren.
Zudem geben wir Ihnen Hinweise für die Lösung besonders
wichtiger Fragestellungen, wie etwa den Umgang mit
Fahrzeugwaagen oder die Verwendung von Pauschalen bei
der Abrechnung. Darüber hinaus können die in Ihrer eigenen
betrieblichen Praxis auftretenden Probleme und Fragen mit
den Referenten diskutieren werden.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und stehen Ihnen für
Rückfragen jederzeit gern zur Verfügung!
Neu sind etwa die Pflicht zur Anzeige neuer oder erneuerter
Waagen sowie die Regelungen über die Verwendung von
gespeicherten Taragewichten. Bei Nichtbeachtung der
neuen gesetzlichen Vorschriften drohen Bußgelder bis zu
50.000 Euro.
Dieses Seminar soll Unsicherheiten im betrieblichen Umgang mit dem neuen Mess- und Eichrecht von vorherein
entgegen wirken und Ihnen dabei helfen, kostspielige Fehler
zu vermeiden. Hierzu werden zunächst die für Entsorgungsunternehmen relevanten Neuregelungen besprochen.
Anmeldung
Per Fax +49 30 590 03 35–96
Per E-Mail [email protected]
Hiermit melde ich verbindlich untenstehende Person(en) zum BDE-Seminar Die neue Mess- und Eichverordnung am 09.
Juni 2015 in Köln an. Die Teilnahmegebühr beträgt regulär für Mitglieder des BDE/VBS 185 € pro Teilnehmer und für
Nichtmitglieder 235 € pro Teilnehmer.
Teilnehmer 1 (Vorname, Name)
Teilnehmer 2 (Vorname, Name)
Unternehmen
​Rechnungsanschrift:
Straße
Postleitzahl und Ort
TelefonTelefax E-Mail
BDE-Mitglied, Mitgliedsnummer:
VBS-Mitglied
Nicht-Mitglied
Steuer-ID, nur wenn Rechnungsanschrift außerhalb Deutschlands
Optional für Ihren internen Rechnungslauf: Bestellnummer:
Bestelldatum:
Eine Stornierung ist nach erfolgter Anmeldung nicht möglich. Gern akzeptieren wir einen Ersatzteilnehmer,
Datum
UnterschriftAusgefüllte Anmeldung jetzt per Email senden:
Die Anmeldung per Email ist auch ohne Unterschrift rechtsgültig.