Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landrat am Sonntag, dem 07. Juni 2015 (etwaiger 2. Wahlgang am 28. Juni 2015) in der Gemeinde Pfaffroda 1. Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Gemeinde Pfaffroda wird in der Zeit vom 18.05.2015 bis 22.05.2015 während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag von 9.00 bis 12.00 und von Dienstag von 9.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch von 9.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag von 9.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 16.00 Uhr Freitag von 9.00 bis 12.00 und von Uhr bis Uhr im Hauptamt der Gemeindeverwaltung Pfaffroda, Freiberger Straße 6, 09526 Pfaffroda, Erdgeschoss, rechts (barrierefrei) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten. Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person eingetragenen Daten zu überprüfen. Die Einsichtnahme kann sich auch auf die Eintragung anderer Personen erstrecken, wenn derjenige, der Einsicht nehmen möchte, Tatsachen glaubhaft gemacht hat, aus denen sich die Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses hinsichtlich dieser Personen ergeben kann. Die Einsichtnahme in Daten anderer Personen ist ausgeschlossen, wenn für diese im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 34 des Sächsischen Meldegesetzes eingetragen ist. Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme ist die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechts einzelner bestimmter Personen steht. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet werden und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden zweiten Wahlgang wird dasselbe Wählerverzeichnis benutzt; eine nochmalige Auslegung findet nicht statt. 2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtnahme, spätestens am 22.05.2015 bis 12.00 Uhr im Hauptamt der Gemeindeverwaltung Pfaffroda, Freiberger Straße 6 in 09526 Pfaffroda einen Antrag auf Berichtigung stellen. Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift zu stellen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizufügen. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 17.05.2015 eine Wahlbenachrichtigung. Sie gilt auch für einen gegebenenfalls erforderlich werdenden zweiten Wahlgang; neue Wahlbenachrichtigungen werden grundsätzlich nicht versandt. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und bereits Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen, um nicht Gefahr zu laufen, dass das Wahlrecht nicht ausgeübt werden kann. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des Landkreises Erzgebirgskreis oder durch Briefwahl teilnehmen 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter. 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, wenn a) er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu beantragen, b) sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Frist zur Einsichtnahme entstanden ist oder c) sein Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist. Der Antrag kann gemeinsam für die Wahl am 07.06.2015 und für den etwaigen zweiten Wahlgang am 28.06.2015 gestellt werden. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 05.06.2015, 16.00 Uhr und für einen etwaigen zweiten Wahlgang bis zum 26.06.2015, 16.00 Uhr im Hauptamt der Gemeindeverwaltung Pfaffroda, Freiberger Straße 6 in 09526 Pfaffroda mündlich oder schriftlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax oder E-Mail als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. In dem Antrag sind die Anschrift des Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum oder die laufende Nummer, unter der er im Wählerverzeichnis geführt wird, anzugeben. Im Falle einer plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch am Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs, bis 15.00 Uhr, bei der Gemeinde unter vorstehender Anschrift gestellt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den vorstehend unter Nr. 5.2 angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs, 15.00 Uhr, stellen. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor dem Wahltag bzw. vor dem Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel, - einen amtlichen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl, - einen amtlichen Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige Anschrift der Gemeinde, die Bezeichnung der Ausgabestelle des Wahlscheines, die Wahlscheinnummer und der Wahlbezirk angegeben sind und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, so kann er die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben. Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der verschlossene amtliche Wahlbrief mit Stimmzettelumschlag, Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die Gemeindebehörde gesandt werden, dass die Unterlagen dort spätestens am Wahltag bzw. Tag des etwaigen zweiten Wahlgangs bis 18.00 Uhr eingehen. Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post AG als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich für den Wähler befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl, das mit den Briefwahlunterlagen übersandt wird, zu entnehmen. Pfaffroda, den 21.04.2015 S. Günther Bürgermeister Gemeinde Pfaffroda Erzgebirgskreis Wahlbekanntmachung 1. Am Sonntag, dem 07.06.2015 findet in der Gemeinde Pfaffroda die Wahl des Landrates im Landkreis Erzgebirgskreis statt. Die Wahlzeit dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Termin eines etwa notwendig werdenden zweiten Wahlgangs: Sonntag, der 28. Juni 2015. Die Wahlzeit dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. 2. Die Gemeinde ist in folgende 5 Wahlbezirke eingeteilt: Nr. des Wahlbezirks Abgrenzung der Wahlbezirke Lage des Wahlraumes barrierefrei 412 Dörnthal Ortsteil Dörnthal ja 413 Haselbach Ortsteil Haselbach 414 Pfaffroda Ortsteile Pfaffroda und Schönfeld 415 Dittmannsdorf Ortsteil Dittmannsdorf 416 Hallbach Ortsteile Hallbach und Hutha Wildrosen-Grundschule Dörnthal, Freiberger Straße 12, 09526 Pfaffroda-Dörnthal Dorfgemeinschaftsraum Haselbach, Dorfstraße 27, 09526 Pfaffroda-Haselbach Ehemalige Schule Pfaffroda, Freiberger Straße 6, 09526 Pfaffroda Alte Schule Dittmannsdorf, An der Biela 4, 09526 Pfaffroda-Dittmannsdorf Alte Schule Hallbach, Dorfstraße 118, 09526 Pfaffroda-Hallbach nein ja nein nein In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit bis zum 17.05.2015 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag um 17.00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Pfaffroda, Freiberger Straße 6 in 09526 Pfaffroda, im Bürgermeisterzimmer zusammen. 3. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Die Stimmzettel für die Wahl des Landrats sind von weißer Farbe. Die Stimmzettel für den zweiten Wahlgang des Landrats sind von hellgrauer Farbe. Der Stimmzettel wird im Wahlraum bereitgehalten und dem Wähler bei Betreten des Wahlraums ausgehändigt. 4. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält die Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge in der nach § 20 Abs. 6 KomWO festgestellten Reihenfolge. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel einen der im Stimmzettel aufgeführten Bewerber durch Ankreuzen oder auf eine andere eindeutige Weise kennzeichnet. 5. Jeder Wähler kann - außer er besitzt einen Wahlschein - nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Unionsbürgern ein gültiger Identitätsausweis oder Reisepass, mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgelegt und bei einem etwaigen zweiten Wahlgang abgegeben werden. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 6. Wer einen Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des Landkreises Erzgebirgskreis oder durch Briefwahl wählen. 7. Wer durch Briefwahl wählen will, muss einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beantragen und seinen Wahlbrief mit Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Gemeinde übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Der Antrag kann für die Wahl und einem etwaigen zweiten Wahlgang gestellt werden. 8. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben oder lesen kann oder durch körperliche Gebrechen gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 StGB). 9. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk/Briefwahlvorstand sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Pfaffroda, den 21.04.2015 S. Günther Bürgermeister Aus dem Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates am Montag, dem 13.04.2015 im Versammlungsraum des Rathauses Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse: Beschluss 07/2015 Der Gemeinderat Pfaffroda beschließt den Wirtschaftsplan 2015 für den Körperschaftswald. Beschluss 08/2015 Der Gemeinderat Pfaffroda beschließt die Haushaltssatzung für das Jahr 2015 mit ihren Anlagen. Beschluss 09/2015 Der Gemeinderat beschließt die Einnahmeverbesserungen und Ausgabenreduzierung lt. Anlage. Beschluss 10/2015 Der Gemeinderat Pfaffroda beschließt die Vergabe der Errichtung einer vollbiologischen Kläranlage für das Grundstück Freiberger Straße 6 in Pfaffroda (einschließlich Verkaufsstelle Sachsonia und Jugendklub) an die Firma Ronald Planert, Hauptstraße 37 in 09573 Leubsdorf. Vergabesumme: 9.232,02 € Beschluss 11/2015 Der Gemeinderat Pfaffroda beschließt die Vergabe der Errichtung einer vollbiologischen Kläranlage für das Grundstück Dorfstraße 118/119/120 in Pfaffroda-Hallbach an die Firma Tiefbau Schröder, Am Hofteich 25, 09526 Pfaffroda-Schönfeld Vergabesumme: 12.303,09 € Beschluss 12/2015 Der Gemeinderat Pfaffroda beschließt die Vergabe zur Anschaffung des Spielgerätes „Spiellandschaft Main“ an die Firma AUKAM. Kaufpreis: 5.358,81 € Beschluss 13/2015 Gemeindliches Einvernehmen zum Antrag auf Anbau einer zusätzlichen Verladung an die vorhandene Produktionshalle auf dem Flurstück 581/10 der Gemarkung Hallbach Beschluss 14/2015 Gemeindliches Einvernehmen zum Antrag auf Ersatzneubau des ehemaligen Herrenhauses auf dem Flurstück 332/13 der Gemarkung Haselbach
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