BKF-Mitgliederversammlung und Fachtagung 20.06.2015 Anlage 2

BKF-Mitgliederversammlung und Fachtagung 20.06.2015
Anlage 2
Erweiterte Struktur BKF mit Landes- und Regionalgeschäftsstellen
Die Geschäftsstellen müssen kein e.V. sein, müssen aber eine Geschäftsordnung (analog
Satzung) haben. Aufgaben und Zuständigkeiten müssen geregelt sein.
Aufgaben (im Wesentlichen, was die Vereine leisten):
● Vernetzung
● Öffentlichkeitsarbeit
● Beratung von Familien
● Treffen von Familien und Betroffenen
● Koordinierung und Weitergabe von Infos zu Urteilen, Finanzierung, Rechtslage,
Gesetzesentwürfen
● Musteranträge
● Werbung, Besuche und Teilnahme an Messen, Kongresse
Vorteile:
● Teil der ehrenamtlichen Arbeiten wird finanziell unterstützt
● Öffentlichkeitsarbeit und Werbung in eigener Sache
● Materialien (Flyer, Broschüren, Rollups, Videos, Pressemeldungen, Vorträge) werden
vom BKF kostenpflichtig zur Verfügung gestellt. Ebenfalls Referenten für Vorträge
etc. Kosten sind Teil der Geschäftsstellenfinanzierung der Selbsthilfe
Pflichten und Kosten:
● Antrag stellen
● Jährlich Rechenschaft legen und neu begründen
● Zeitaufwand
● Kostenerstattung an BKF für Materialien (finanziert durch die Selbsthilfeförderung)
Struktur:
Bundesgeschäftsstelle:
Landesgeschäftsstelle (im Folgenden LV) Bayern e.V.:
Regionalgeschäftsstelle (im Folgenden RV) München:
RV Starnberg:
LV Hamburg (und SH):
LV NRW und RP:
RV NRW und RP:
LV Hessen:
RV Hessen:
LV BW:
RV BW:
LV Ost:
RV Ost:
Vorstand Mai 2015
WV
Vorstand, Nürnberg
Vorstand LV Nürnberg
Phoenix
FortSchritt Starnberg
Schritt für Schritt