BKF-Mitgliederversammlung und Fachtagung 20.06.2015 Anlage 2 Erweiterte Struktur BKF mit Landes- und Regionalgeschäftsstellen Die Geschäftsstellen müssen kein e.V. sein, müssen aber eine Geschäftsordnung (analog Satzung) haben. Aufgaben und Zuständigkeiten müssen geregelt sein. Aufgaben (im Wesentlichen, was die Vereine leisten): ● Vernetzung ● Öffentlichkeitsarbeit ● Beratung von Familien ● Treffen von Familien und Betroffenen ● Koordinierung und Weitergabe von Infos zu Urteilen, Finanzierung, Rechtslage, Gesetzesentwürfen ● Musteranträge ● Werbung, Besuche und Teilnahme an Messen, Kongresse Vorteile: ● Teil der ehrenamtlichen Arbeiten wird finanziell unterstützt ● Öffentlichkeitsarbeit und Werbung in eigener Sache ● Materialien (Flyer, Broschüren, Rollups, Videos, Pressemeldungen, Vorträge) werden vom BKF kostenpflichtig zur Verfügung gestellt. Ebenfalls Referenten für Vorträge etc. Kosten sind Teil der Geschäftsstellenfinanzierung der Selbsthilfe Pflichten und Kosten: ● Antrag stellen ● Jährlich Rechenschaft legen und neu begründen ● Zeitaufwand ● Kostenerstattung an BKF für Materialien (finanziert durch die Selbsthilfeförderung) Struktur: Bundesgeschäftsstelle: Landesgeschäftsstelle (im Folgenden LV) Bayern e.V.: Regionalgeschäftsstelle (im Folgenden RV) München: RV Starnberg: LV Hamburg (und SH): LV NRW und RP: RV NRW und RP: LV Hessen: RV Hessen: LV BW: RV BW: LV Ost: RV Ost: Vorstand Mai 2015 WV Vorstand, Nürnberg Vorstand LV Nürnberg Phoenix FortSchritt Starnberg Schritt für Schritt
© Copyright 2024