Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der und der im Zeitraum 01. Januar - 31. Dezember 2014 badenova AG & Co. KG bnNETZE GmbH Tullastraße 61 Tullastraße 61 79108 Freiburg i. Br. 79108 Freiburg i. Br. Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms im Kalenderjahr 2014 Veröffentlichung: 31. März 2015 Präambel Mit diesem Bericht kommt die badenova AG & Co. KG – im weiteren „badenova“ genannt sowie die bnNETZE GmbH - im weiteren „bnNETZE“ genannt - ihrer Verpflichtung aus § 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG nach. Der Bericht umfasst den Zeitraum 1. Januar – 31. Dezember 2014 und befasst sich mit den Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der badenova und bnNETZE zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts in den Tätigkeitsbereichen Gas und Strom (aktualisierte Fassung vom Dezember 2011). Der Bericht wird vorgelegt von Mathias Niemann, dem Gleichbehandlungsbeauftragten der badenova AG & Co. KG sowie der bnNETZE GmbH, Tullastraße 61, 79108 Freiburg im Breisgau und ist auf der Internetseite www.badenova.de sowie www.bnnetze.de veröffentlicht. 2 Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms im Kalenderjahr 2014 Veröffentlichung: 31. März 2015 Teil A: Selbstbeschreibung der badenova AG & Co. KG und der bnNETZE GmbH Als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen mit jeweils mehr als 100.000 angeschlossenen Kunden, sowohl im Strom- als auch Gasbereich, ist die badenova gemäß § 6a, § 6b, § 7 und § 7a EnWG zur rechtlichen, organisatorischen, informationellen und buchhalterischen Entflechtung verpflichtet. Ausgehend von diesen Verpflichtungen stellt sich für das Unternehmen die aufbauorganisatorische Struktur wie nachfolgend beschrieben, dar. Sie bildet den Hintergrund für die von der badenova sowie der bnNETZE ergriffenen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes. A) badenova AG & Co. KG: Leitungsebene: Gesamtvorstand bestehend aus drei Vorstandsmitgliedern Stabsbereiche: Öffentlichkeitsarbeit, Unternehmensentwicklung, Innovation, Interne Revision, Controlling, Gesellschaftsorgane, Datenschutz, Windenergie Unternehmensbereiche: Vertrieb, Marketing, Kundenservice, Personalmanagement, Finanzwesen, IT-Management, Kommunalmanagement, Bioenergie Die badenova hat mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.01.2007 die Vorgabe des EnWG zur rechtlichen Entflechtung durch die Ausgründung der bnNETZE vollzogen. Anteilseigner der bnNETZE ist zu 100 % die badenova. Mit Wirkung zum 01.01.2014 wurde das gesamte Anlagevermögen an den Gas- und Stromverteilnetzen von der badenova an die bnNETZE übertragen und das bis dahin praktizierte Pachtmodell zwischen badenova und bnNETZE abgelöst. Zudem wurde auch mit Wirkung zum 01.01.2014 im Rahmen eines „konzernübergreifenden“ Organisationsprojekts während des Jahres 2013 die Umsetzung zu einer „großen, vollumfänglichen“ Netzgesellschaft durchgeführt. Hierzu wurde ein Großteil der Mitarbeiter der badenova, die unmittelbare oder sonstige Tätigkeiten des Netzbetriebs ausüben und bisher in so genannten „shared-service“ Abteilungen der badenova eingesetzt waren, in die bnNETZE überführt. Auch in den Konzessionsverträgen mit den Städten und Gemeinden, in deren Gebiet Gas- und Stromverteilnetze betrieben werden und deren Konzessionsnehmer wir sind, wurde als Vertragsnehmer die badenova durch die bnNETZE ersetzt. Somit schließt die bnNETZE jetzt auch rechtlich selbstständig die Konzessionsverträge ab. 3 Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms im Kalenderjahr 2014 Veröffentlichung: 31. März 2015 Die Aufbauorganisation der bnNETZE ist aufgrund der vorher dargestellten organisatorischen Änderungen zum 1. Januar 2014 im Vergleich zur „kleinen Netzgesellschaft“ mit Pachtmodell deutlich umfangreicher. Sie beschäftigt 675 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Ende 2013 = 43), die ihr direkt arbeitsvertraglich zugeordnet sind. Der Organisationsaufbau wird im nachfolgenden erläutert: A) bnNETZE GmbH: Leitungsebene: Geschäftsführung bestehend aus zwei Geschäftsführern Stabsbereiche: Arbeitssicherheit, Gefahrgutbeauftragter, Gleichbehandlungsbeauftragter, Regulierungsmanagement Fachbereiche: Technische Dienstleitungen, Wasserbereich, Materialwirtschaft, Netzwirtschaft, Zentraler Verbundleitwarte Der Teil des Beauftragtenwesens, welcher vorwiegend dem Netzbetrieb zuarbeitet, wurde aus der badenova in die bnNETZE als Stabsbereich überführt. Hierzu zählt der Arbeitsschutz-, der Gefahrgut-, der Regulierungs- sowie der Gleichbehandlungsbeauftragte. Alle Beauftragtenbereiche sind jedoch zusätzlich in ihrem Aufgabengebiet auch für die badenova verantwortlich und tätig. Die Verantwortlichkeiten bzw. der Tätigkeitenumfang sind im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages geregelt. Die Aufbauorganisation unterhalb der Geschäftsführung gliedert sich neben den bisherigen Fachbereichen Netzmanagement, Vertragsmanagement und zentrale Verbundwarte, nun zusätzlich in die Fachbereiche Technische Planung, Technische Disposition, Technischen Betrieb, Infrastruktur, Logistik, Einkauf, Versicherung, Liegenschaften, Kantine und Steuerung Messwesen. Die Fachbereiche nehmen mit der Geschäftsführung die fachlich eigenständige Entscheidungshoheit der Netzbetreiberaufgaben war. Netzbetreiberrelevante Aufgaben, die nicht selbst in diesen Fachbereichen operativ bearbeitet werden, werden durch diese gesteuert. Hierzu gehören im Wesentlichen noch Aufgaben aus dem Bereich des Finanz- und Rechnungswesens sowie einige Stabsbereiche der badenova, wie der Datenschutz. Auch hier liegt für alle wesentlichen Aufgaben des Netzbetreibers die Letztentscheidungshoheit bei der bnNETZE. 4 Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms im Kalenderjahr 2014 Veröffentlichung: 31. März 2015 Ebenfalls in die Netzgesellschaft überführt wurde der „nicht-regulierte“ Wasserbereich. Ausgliederung der Aufgaben des Lieferantenwechsels, der Netzkundenabrechnung und der Energiebilanzierung in die E-MAKS GmbH & Co. KG Sowohl die badenova als auch die bnNETZE haben das Erbringen von Abrechnungsdienstleistungen, Lieferantenwechsel und Energiedatenmanagement für die Strom-, Gas-, Wasser- und Abwasserver- und -entsorgung in die E-MAKS GmbH & Co. KG ausgegliedert. Hierzu wurde diese Gesellschaft durch die badenova mit der Thüga AG, München gegründet. Im Einzelnen erbringt die E-MAKS GmbH & Co. KG für die bnNETZE nachfolgend genannte Dienstleistungen: Marktpartnerkommunikation, Energiedatenmanagement (EDM), Energieabrechnungsmanagement, Netznutzungsmanagement, Forderungsmanagement Die E-MAKS GmbH & Co. KG hat in diesem Zusammenhang für die von ihr für die bnNETZE zu erbringenden Dienstleistungen die entsprechenden Beschlüsse der Bundesnetzagentur umgesetzt. Dies betrifft i. W. die Beschlüsse: BK6-6-009 (GPKE) BK7-06-067 (GeLi Gas) BK6-07-002 (MaBiS) BK7-08-002 (GABI Gas) Da die E-MAKS GmbH & Co. KG im Sinne eines diskriminierungsfreien Netzzugangs sensible und wirtschaftlich relevante Aufgaben für die bnNETZE bearbeitet, ist sie in das Gleichbehandlungsprogramm der badenova/bnNETZE eingebunden. 5 Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms im Kalenderjahr 2014 Veröffentlichung: 31. März 2015 Teil B: Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts Das Gleichbehandlungsprogramm enthält die Maßnahmen der badenova und bnNETZE zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts. Im Rahmen dieses Berichts stellt die badenova und die bnNETZE dar, wie diese Maßnahmen während des Berichtszeitraums im Unternehmen vermittelt und gegebenenfalls im Einzelnen weiter ausgestaltet worden sind. I. Ausgestaltung des Gleichbehandlungsmanagements 1. Gleichbehandlungsprogramm Aktualisierung des Gleichbehandlungsprogramms Im Berichtsjahr 2011 wurde das Gleichbehandlungsprogramm vom Januar 2006 aktualisiert. Die Aktualisierung resultierte im Wesentlichen aus veränderten aufbau- und ablauforganisatorischen Maßnahmen. Das Gleichbehandlungsprogramm trat in seiner neuen Fassung zum 01. Dezember 2011 in Kraft und wurde gegenüber der BNetzA angezeigt. Bekanntmachung des Gleichbehandlungsprogramms gegenüber den Mitarbeitern der badenova AG & Co. KG, der bnNETZE GmbH und der E-MAKS GmbH & Co. KG Das Gleichbehandlungsprogramm wurde allen Mitarbeitern per Email mitgeteilt. Zudem ist eine Bekanntgabe über das Intranet erfolgt. Hier besteht auch die Möglichkeit eines ständigen downloads. Im Rahmen von regelmäßigen Schulungen wird auf das Gleichbehandlungsprogramm als wesentlicher Teil der gesetzlichen Vorgaben hingewiesen. Bekanntmachung des Gleichbehandlungsprogramms gegenüber der Bundesnetzagentur Das Gleichbehandlungsprogramm wurde am 29.11.2011 per Post durch den Vorstandsvorsitzenden und den Gleichbehandlungsbeauftragten der badenova der Bundesnetzagentur (BNetzA) übermittelt. Der Eingang wurde bestätigt. Art und Weise der Festlegung des Gleichbehandlungsprogramms für die mit Tätigkeiten des Netzbetriebs befassten Mitarbeiter 6 Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms im Kalenderjahr 2014 Veröffentlichung: 31. März 2015 Das Gleichbehandlungsprogramm ist mittels einer offiziellen Bekanntgabe durch den Vorstand sowie durch die Einbindung in das Organisationshandbuch der badenova für alle Mitarbeiter Bestandteil ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten geworden. Zusätzlich wurden und werden Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Aufgaben für den Netzbereich übernehmen und hierbei auch sensible bzw. vorteilhafte Daten des Netzbereiches erhalten, mit einer entsprechenden Verpflichtungserklärung, die sie unterzeichnet haben, zur Beachtung und Einhaltung der Vorgaben des Gleichbehandlungsprogramms angewiesen. Aufgrund der Übernahme der Tätigkeiten im Rahmen der Netzkundenabrechnung, des Lieferantenwechsels und der Energiedatenbilanzierung durch die E-MAKS für die bnNETZE, wurde auch für die Mitarbeiter der E-MAKS das Gleichbehandlungsprogramm zum Bestandteil der arbeitsvertraglichen Pflichten gemacht. 2. Gleichbehandlungsbeauftragter/-stelle Gemäß § 7a Abs. 5 EnWG bestellt die badenova AG & Co. KG eine Person zur Überwachung der Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms. Mit der Aufgabe des Gleichbehandlungsbeauftragten ist bei der bnNETZE GmbH Herr Mathias Niemann (Stabstelle Gleichbehandlungsbeauftragter) betraut. Im Rahmen einer Dienstleistungsvereinbarung übt er diese Funktion auch für die badenova AG & Co. KG aus. Zudem ist er Ansprechpartner für die Mitarbeiter der EMAKS GmbH & Co. KG insbesondere für Anliegen zu § 6a EnWG. Kontaktdaten: bnNETZE GmbH Herr Mathias Niemann, Gleichbehandlungsbeauftragter Tullastraße 61, 79108 Freiburg im Breisgau Tel: 0761-279-2437, Fax: 0761-279-54-2437 [email protected] Kommunikation zwischen dem Gleichbehandlungsbeauftragten und den mit Tätigkeiten des Netzbetriebs befassten Mitarbeitern Für jeden Mitarbeiter ist die Erreichbarkeit des Gleichbehandlungsbeauftragten per Telefon, Fax und E-Mail sichergestellt und kommuniziert worden. Zudem besteht generell die Möglichkeit detaillierte Fragestellungen persönlich zu erörtern. 7 Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms im Kalenderjahr 2014 Veröffentlichung: 31. März 2015 - Beispielsweise wurden in Gesprächen mit einzelnen Mitarbeitern und auch ganzen Fachbereichen konkrete Fragestellungen zu entflechtungsrelevanten Punkten besprochen. Insbesondere treten regelmäßig Fragestellungen auf, die einen evtl. Bezug zu unseren Geschäftstätigkeiten im Bereich Wasser und Wärme betreffen. Der Gleichbehandlungsbeauftragte hat generell die Möglichkeit die internen Medien (z.B. Mitarbeiterzeitschrift, Intranet, Schwarzes Brett, etc.) für seine Informationsweitergabe zu nutzen. - Beispielsweise wurden im Jahr 2014 erläutert, weshalb und wie die markenrechtliche Änderung von „badenovaNETZ“ zu bnNETZE vollzogen wurde. Einbindung des Gleichbehandlungsbeauftragten in Projekte, die sich aus der Umsetzung der Entflechtungsanforderungen aus dem EnWG ergeben bzw. diese tangieren. - IT-Projekt zur Erfassung von Nachmietern/Eigentümern im Rahmen der Ersatz- und Grundversorgung - Strukturprojekt in 2014 zur Optimierung der badenova und bnNETZE - Projekt zur Umsetzung der Anforderungen an die markenrechtlichen Entflechtungsvorgaben - Fortführung des Projektes zur Umsetzung der Finanzmarktregeln aus MiFID, EMIR und REMIT bzgl. der Relevanz auf die Energiebeschaffungsprozesse des Netzbetreibers (Verlustenergie und Differenzbilanzkreisbewirtschaftung) - Projekt zur Nachrüstung von Einspeiseanlagen nach EEG, in Bezug auf Umsetzung der Anforderungen der Systemstabilitätsverordnung - Umsetzung der Anforderungen nach § 13 Abs.2, Abs.2a S.3 EnWG i.V.m. § 14 EEG 2014 (Einspeisemanagementmaßnahmen) Teilnahme an Besprechungen - Teilnahme an den 14-tägig stattfindenden Besprechungen von Vorstand, Stabs- und Unternehmensbereichsleitern - Abstimmungsgespräche mit dem Datenschutz- und IT-Sicherheitsbeauftragten Kommunikation zwischen dem Gleichbehandlungsbeauftragten und der Unternehmensleitung 8 Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms im Kalenderjahr 2014 Veröffentlichung: 31. März 2015 Der Gleichbehandlungsbeauftragte ist durch die Unternehmensleitung der badenova und der bnNETZE bestellt. Er ist der Stabstelle "Gleichbehandlungsbeauftragter" zugeordnet, welche direkt bei der Geschäftsführung angegliedert ist. Der Gleichbehandlungsbeauftragte besitzt ein direktes Vortragsrecht bei den Unternehmensleitungen. Zusätzlich nimmt der Gleichbehandlungsbeauftragte an dem 14-tägig stattfindenden Vorstandsjourfixe teil. Hierdurch wird ein frühzeitiges Einbinden seinerseits bei Fragen zur informatorischen und organisatorischen Entflechtung bzw. sich daraus ergebenden Fragestellungen sichergestellt. II. Umsetzung des Gleichbehandlungsprogramms/Überprüfung wesentlicher diskriminierungsrelevanter Geschäftsprozesse Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts Zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts ist die Aufbau- und Ablauforganisation der badenova sowie der bnNETZE an den Anforderungen des EnWG ausgerichtet worden. Basis hier sind neben den Vorgaben des EnWG die „Gemeinsamen Auslegungsgrundsätze I bis III der Regulierungsbehörden“ vom 1. März 2006, 13. Juni 2007 und 16. Juli 2012. Der Zugriff auf vorhandene Soft- und Hardware-Systeme, die wirtschaftliche Vorteile bringen können oder vertraulich zu behandeln sind, ist so gestaltet worden, dass seitens des Vertriebes hierauf keine Zugriffsmöglichkeiten bestehen. In 2014 wurden folgende Arbeitsabläufe auf Diskriminierungspotential untersucht: Prozess- und Zugriffsberechtigungsgestaltung der von badenova, bnNETZE und E-MAKS verwendeten Software: - Regelmäßige Prüfung des Berichtigungskonzeptes für den Zugriff auf die unbundlingkritischen SAP-Module - regelmäßige Abstimmung der EDV-Datenhaltung und -zugriffsgestaltung mit dem Datenschutzbeauftragten - einzelfallbezogene Prüfung von Mitarbeiteranträgen für die Zugriffsberechtigung auf netzbetreiberspezische IT-Systeme (z.B. GIS) Aufbau- und Ablauforganisation der badenova und bnNETZE: - Ermittlungs- und Veröffentlichungsablauf der Netz-, Mess- und Abrechnungsentgelte Gas und Strom für das Jahr 2015 9 Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms im Kalenderjahr 2014 Veröffentlichung: 31. März 2015 - Prozessablaufprüfung im Bereich der Zählersperrung - Überprüfung der Unbundlingkonformität im Rahmen des Strukturprojektes 2014 zur Optimierung von badenova und bnNETZE Bearbeitung von Kundenbeschwerden zum Lieferantenwechselprozess über BNetzA - Prüfung des Sachverhaltes der Beschwerde - Beantwortung der Beschwerde ggü. der BNetzA - Ggf. Einleitung von Behebungsmaßnahmen, wenn Analyse der Beschwerde einen fehlerhaften Prozessschritt ergeben hat III. Schulungskonzept Seit Beginn der gesetzlichen Anforderungen zu den Entflechtungsvorgaben gemäß EnWG 2005, werden hierzu regelmäßig Schulungen abgehalten. In den Schulungen werden je nach Bedürfnislage des Teilnehmerkreises unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt und mit differenzierter Inhaltstiefe gearbeitet. Mit der jeweiligen Novellierung von EU-Binnenmarktrichtlinie und EnWG wird das Schulungsmaterial aktualisiert. In 2014 wurden folgende Schulungs- und Informationsveranstaltungen abgehalten: Schulungsvortrag für neu eingestellte Mitarbeiter innerhalb deren Einführungstages Gesonderte Schulungen für neue Mitarbeiter des neuen Unternehmensbereiches „KUN“ zur Kundenbetreuung Schulungen auf Veranlassung von Führungskräften für ihre Mitarbeiter Informationsveranstaltung für Betriebsratsmitglieder Der Inhalt der Informationen/Schulungen betraf im Wesentlichen: Gesamtthematik Entflechtungsvorschriften nach EnWG Umgang mit Netzkundendaten Beurteilung von Netzinformationen hinsichtlich ihrer Sensibilität Veröffentlichungspflichten Änderungen hinsichtlich der Kundenbeziehungen/Lieferantenwechselprozess nach GPKE/GeLi Gas Energiedatenbilanzierung und -weitergabe nach GabiGas und MaBiS 10 Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms im Kalenderjahr 2014 Veröffentlichung: 31. März 2015 Zudem existiert eine Schulungspräsentation, die Führungskräfte auch selbst nach Bedarf in ihren Bereichen einsetzen können. IV. 1. Überwachungskonzept Überwachung der Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms Im Gleichbehandlungsprogramm wurde dem Gleichbehandlungsbeauftragten Rechte eingeräumt, die eine Überwachung der Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms ermöglichen. Zur Erfüllung seiner Aufgabe hat er bei Verdacht eines Verstoßes, aber auch für stichprobenartige Kontrollen, ungehinderten Zugang zu allen relevanten Bereichen und Unternehmensteilen. Er ist befugt, Mitarbeiter aus diesen Bereichen und Unternehmensteilen zu befragen sowie in Akten, Unterlagen und elektronische Datenverarbeitungssysteme und diskriminierungsrelevante Prozesse Einsicht zu nehmen. Im Kalenderjahr 2014 überwachte der Gleichbehandlungsbeauftragte die Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms durch die bereits oben dargestellten Geschäftsprozessüberprüfungen/-analysen sowie durch folgende stichprobenartige Kontrollen: Überprüfung der Weitergabe von kundenbezogenen Lastgangdaten nur bei entsprechender Bevollmächtigung Kontrolle von Protokollverteilern mit relevanten Netzinformationen Ablauf der Bekanntgabe geänderter Netznutzungsentgelte Überprüfen des Mitarbeiterverständnisses über den Zusammenhang des diskriminierungsfreien Verhaltens aus Netzbetreibersicht 2. Informationsmöglichkeiten des Gleichbehandlungsbeauftragten im Hinblick auf die Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms Der Gleichbehandlungsbeauftragte koordiniert bei der badenova und der bnNETZE die Behandlung von Beschwerden über Verstöße gegen das Gleichbehandlungsprogramm und die zugrunde liegenden gesetzlichen Vorschriften. Die Mitarbeiter sind durch das Gleichbehandlungsprogramm verpflichtet, den Gleichbehandlungsbeauftragten und die von ihm beauftragten Mitarbeiter bei der Überwachung der Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms sowie der Durchführung seiner Aufgaben zu 11 Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms im Kalenderjahr 2014 Veröffentlichung: 31. März 2015 unterstützen. Hierzu haben die Mitarbeiter insbesondere vollständig und wahrheitsgemäß die erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie Einsicht in die von ihnen verwalteten Akten, Unterlagen und elektronischen Datenverarbeitungssysteme und diskriminierungsrelevanten Prozesse zu gewähren. Hierzu erfolgt jeweils die Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten ggf. dem Betriebsrat. Besteht seitens der Mitarbeiter Informations- bzw. Meldebedarf bzgl. der Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms, steht der Gleichbehandlungsbeauftragte dem Mitarbeiter persönlich, telefonisch, per E-Mail oder per Fax zur Verfügung und geht Hinweisen auf evtl. Verstöße gegen das Gleichbehandlungsprogramm nach. Im Berichtszeitraum wurden keine Verstöße gemeldet. Das im Rahmen des Gleichbehandlungsprogramms vorgesehene und auch in Anspruch genommene Klärungsgespräch beim Gleichbehandlungsbeauftragten zu Fragestellungen von Mitarbeitern erweist sich als richtig, da hierdurch im Vorfeld eventuellen Fehlhandlungen bzgl. des Umgangs mit wirtschaftlich vorteilhaften oder sensiblen Informationen und Daten des Netzbetreibers vorgebeugt werden konnte. Freiburg, den 31.03.2015 Mathias Niemann ------------------------------------------------(Der Gleichbehandlungsbeauftragte) 12
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