Tarifinformation Postbank Rahmen für Entflechtung aus dem Konzern / Tarifeinigung für Postbank-Filialbeschäftigte Absicherung für 18.000 Postbank-Beschäftigte nach Trennung von DeutscheBank-Konzern Kündigungsschutz bis Ende Juni 2017 verlängert Nur einvernehmliche Anpassungen im Tarifvertrag Die Entscheidung der Deutschen Bank ist gefallen, die Postbank wieder aus dem Konzern zu lösen. Die 18.000 Postbankerinnen und -banker erwarten eine sichere Perspektive für die Zukunft – unabhängig, ob die Bank nun in die Selbstständigkeit oder unter das Dach eines neuen Eigentümers geht. Die Tarifgemeinschaft aus DBV, dpvkom und komba im Verbund mit dbb beamtenbund und tarifunion vereinbarte mit dem Arbeitgeber Postbank am 28. April 2015 einen grundlegenden Fahrplan. Während der Entflechtung werden die Interessen von Unternehmen und Beschäftigten auf Augenhöhe gewahrt: Der Kündigungsschutz in der Deutsche Postbank AG, der Postbank Firmenkunden AG, der Postbank Filialvertrieb AG, der Postbank Filial GmbH, der BHW Bausparkasse AG, der Postbank Finanzberatung AG, der Postbank Akademie und Service GmbH und der Postbank Immobilien GmbH wird bis zum 30. Juni 2017 verlängert. Notwendige Anpassungen oder Neuregelungen in einzelnen Tarifpunkten werden bis Ende Juni 2017 nur einvernehmlich zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite abgeschlossen. Rationalisierungen sind im Zuge der Neuaufstellung der Postbank nicht ausgeschlossen und verunsichern viele Beschäftigte. Deshalb hat die Tarifgemeinschaft aus DBV, dpvkom und komba den Rationalisierungsschutz im Tarifvertrag konkretisiert und erweitert. Tarifinformation Postbank Bei Rationalisierungen muss ein gleichwertiger ArbeitsPlatz gefunden werden – sonst überprüfbar per StufenPlan in anderen Einheiten Alle diese Regelungen sind keine Vorfestlegungen für Einheiten in der Deutschen Bank Vergütungen für Mitarbeiter im Filialvertrieb steigen um 2,1 und um 2,0 Prozent Falls Arbeitnehmer/innen auf einen Transferplan kommen, haben sie Anspruch auf eine arbeitgeberseitige Vermittlung in einen gleichwertigen, zumutbaren und dauerhaften Arbeitsplatz im Kernbereich der Postbank. Nur wenn dies nicht möglich ist, erhalten diese Beschäftigten in folgender Reihenfolge Angebote zumutbarer freier Stellen (nach dem bekannten Kaskaden-Modell): a) in der Deutsche Postbank AG b) im Konzern Deutsche Postbank AG c) im Konzern Deutsche Bank AG. Arbeitnehmer/innen können im Zweifel den ordnungsgemäßen Ablauf des Kaskaden-Modells bei einer paritätisch besetzten betrieblichen Beschwerdestelle überprüfen lassen. Kündigungsschutz bis Mitte 2017 für Postbanker/innen Neben diesen grundsätzlichen Absicherungen konnte die Tarifgemeinschaft einen neuen Tarifabschluss in der Postbank Filialvertrieb AG und in der Postbank Filial GmbH erreichen: Die Vergütungen nach dem Entgelt-Tarifvertrag Filialvertrieb steigen ab 1. April 2015 um 2,1 % und ab 1. April 2016 nochmals um 2,0 %. Für Januar bis März 2015 gelten die bis zum 31. Dezember 2014 jeweils gültigen Entgelttabellen weiter. Der Stundensatz für geringfügig Beschäftigte nach dem Entgelttarifvertrag wird in gleicher Weise erhöht. Die AuszubildendenVergütungen steigen ab dem 1. April 2015 um 50 Euro. V.i.S.d.P.: Oliver Popp DBV – Gewerkschaft d. Finanzdienstleister Kreuzstraße 20, 40210 Düsseldorf Tel.: 0211 – 36 94 558; Fax: 0211 – 36 96 79 Überprüfbares Verfahren bei Rationalisierungen
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