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Tarifinformation Postbank
Rahmen für Entflechtung aus dem Konzern /
Tarifeinigung für Postbank-Filialbeschäftigte
Absicherung für 18.000
Postbank-Beschäftigte nach
Trennung von DeutscheBank-Konzern
Kündigungsschutz bis Ende
Juni 2017 verlängert
Nur einvernehmliche
Anpassungen im Tarifvertrag
Die Entscheidung der Deutschen Bank ist gefallen, die
Postbank wieder aus dem Konzern zu lösen. Die 18.000 Postbankerinnen und -banker erwarten eine sichere Perspektive für die Zukunft – unabhängig, ob die Bank nun in die
Selbstständigkeit oder unter das
Dach eines neuen Eigentümers
geht. Die Tarifgemeinschaft aus
DBV, dpvkom und komba im
Verbund mit dbb beamtenbund
und
tarifunion
vereinbarte mit dem Arbeitgeber
Postbank am 28. April 2015 einen grundlegenden Fahrplan.
Während
der
Entflechtung
werden die Interessen von Unternehmen und Beschäftigten
auf Augenhöhe gewahrt:
Der Kündigungsschutz in
der Deutsche Postbank AG, der
Postbank Firmenkunden AG,
der Postbank Filialvertrieb AG,
der Postbank Filial GmbH, der
BHW Bausparkasse AG, der
Postbank Finanzberatung AG,
der Postbank Akademie und
Service GmbH und der Postbank Immobilien GmbH wird bis
zum 30. Juni 2017 verlängert.
Notwendige Anpassungen oder Neuregelungen in
einzelnen Tarifpunkten werden
bis Ende Juni 2017 nur einvernehmlich zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite abgeschlossen.
Rationalisierungen sind im Zuge
der Neuaufstellung der Postbank nicht ausgeschlossen und
verunsichern viele Beschäftigte.
Deshalb hat die Tarifgemeinschaft aus DBV, dpvkom und
komba den Rationalisierungsschutz im Tarifvertrag konkretisiert und erweitert.
Tarifinformation Postbank
Bei Rationalisierungen muss
ein gleichwertiger ArbeitsPlatz gefunden werden –
sonst überprüfbar per StufenPlan in anderen Einheiten
Alle diese Regelungen sind
keine Vorfestlegungen für
Einheiten in der Deutschen
Bank
Vergütungen für Mitarbeiter
im Filialvertrieb steigen um
2,1 und um 2,0 Prozent
Falls Arbeitnehmer/innen auf
einen Transferplan kommen,
haben sie Anspruch auf eine
arbeitgeberseitige Vermittlung
in einen gleichwertigen, zumutbaren und dauerhaften Arbeitsplatz im Kernbereich der
Postbank. Nur wenn dies nicht
möglich ist, erhalten diese Beschäftigten in folgender Reihenfolge Angebote zumutbarer freier Stellen (nach dem bekannten Kaskaden-Modell):
a)
in der Deutsche Postbank AG
b)
im Konzern Deutsche
Postbank AG
c)
im Konzern Deutsche
Bank AG.
Arbeitnehmer/innen können im
Zweifel den ordnungsgemäßen
Ablauf des Kaskaden-Modells
bei einer paritätisch besetzten
betrieblichen Beschwerdestelle
überprüfen lassen.
Kündigungsschutz bis Mitte
2017 für Postbanker/innen
Neben diesen grundsätzlichen
Absicherungen konnte die Tarifgemeinschaft einen neuen
Tarifabschluss in der Postbank
Filialvertrieb AG und in der
Postbank Filial GmbH erreichen:
Die Vergütungen nach
dem Entgelt-Tarifvertrag Filialvertrieb steigen ab 1. April 2015
um 2,1 % und ab 1. April 2016
nochmals um 2,0 %. Für Januar
bis März 2015 gelten die bis zum
31. Dezember 2014 jeweils gültigen Entgelttabellen weiter.
Der Stundensatz für geringfügig Beschäftigte nach
dem Entgelttarifvertrag wird in
gleicher Weise erhöht.
Die
AuszubildendenVergütungen steigen ab dem 1.
April 2015 um 50 Euro.
V.i.S.d.P.: Oliver Popp
DBV – Gewerkschaft d. Finanzdienstleister
Kreuzstraße 20, 40210 Düsseldorf
Tel.: 0211 – 36 94 558; Fax: 0211 – 36 96 79
Überprüfbares Verfahren bei
Rationalisierungen