Dipl.- Ing. Jürgen Klatt, Landkreis Celle- Der Landrat, Amt für Umwelt und ländlichen Raum Kampfmittelverdacht… …Kampfmittelräumung… …Kampfmittelfreigabe… …alles paletti?? Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ des BDFWT, Bad Kissingen 2015 Dipl.- Ing. Jürgen Klatt, Landkreis Celle- Der Landrat, Amt für Umwelt und ländlichen Raum Einleitung Kampfmittelfreigabe- was braucht die Behörde - als Träger der Bauleitplanung - für die Erteilung der Baugenehmigung - als Bodenschutzbehörde? Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ des BDFWT, Bad Kissingen 2015 Dipl.- Ing. Jürgen Klatt, Landkreis Celle- Der Landrat, Amt für Umwelt und ländlichen Raum Anlass Kampfmittelräumung durch den Abtrag von Boden und sonstigen Stoffen (Volumenräumung / Separation) Vollflächige, punktuell bodeneingreifende Kampfmittelräumung Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ des BDFWT, Bad Kissingen 2015 Kann hier ein Wohngebiet entstehenohne weiteres? Dipl.- Ing. Jürgen Klatt, Landkreis Celle- Der Landrat, Amt für Umwelt und ländlichen Raum Anlass Wurde die Baugenehmigung zurecht erteilt? Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ des BDFWT, Bad Kissingen 2015 Dipl.- Ing. Jürgen Klatt, Landkreis Celle- Der Landrat, Amt für Umwelt und ländlichen Raum Anlass „mit Fe- Sonde abgesucht“ Können hier ohne weiteres Bodenproben entnommen werden? Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ des BDFWT, Bad Kissingen 2015 Dipl.- Ing. Jürgen Klatt, Landkreis Celle- Der Landrat, Amt für Umwelt und ländlichen Raum Rechtliche Grundlagen- Bauleitplanung Baugesetzbuch § 1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung (1) Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe dieses Gesetzbuchs vorzubereiten und zu leiten. … (3) Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. … (6) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen: 1.die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung … = Kampfmittelfreiheit erforderlich Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ des BDFWT, Bad Kissingen 2015 Dipl.- Ing. Jürgen Klatt, Landkreis Celle- Der Landrat, Amt für Umwelt und ländlichen Raum Rechtliche Grundlagen- Baugenehmigungspraxis Niedersächsische Bauordnung § 13 Schutz gegen schädliche Einflüsse 1 Bauliche Anlagen müssen so angeordnet, beschaffen und gebrauchstauglich sein, dass durch chemische, physikalische oder biologische Einflüsse, insbesondere Wasser, Feuchtigkeit, pflanzliche oder tierische Schädlinge, Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen. 2 Das Baugrundstück muss für die bauliche Anlage entsprechend geeignet sein. = Kampfmittelfreiheit erforderlich (Große- Suchsdorf, NBauO § 13) Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ des BDFWT, Bad Kissingen 2015 Dipl.- Ing. Jürgen Klatt, Landkreis Celle- Der Landrat, Amt für Umwelt und ländlichen Raum Rechtliche Grundlagen- Altlastenbearbeitung Arbeitsschutzgesetz § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. § 4 Allgemeine Grundsätze Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen: 1.Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird; 2.Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen; = Kampfmittelfreiheit erforderlich Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ des BDFWT, Bad Kissingen 2015 Dipl.- Ing. Jürgen Klatt, Landkreis Celle- Der Landrat, Amt für Umwelt und ländlichen Raum Kampfmittelfreigabe Arbeitshilfen Kampfmittelräumung: „Kampfmittelfreiheit beschreibt die Situation kampfmittelbelasteter Grundstücke nach erfolgten Räum- und Beseitigungsarbeiten. Sie wird nach Abschluss der Arbeiten (oder erfolgter Absuche) unter Hinweis auf das Räumziel und die eingesetzte Technik erklärt.“ Ziele der Kampfmittelräumung Kampfmittelfreiheit mit Einschränkungen bedeutet, dass die Sicherheit ausschließlich für eine konkret definierte Nutzung erreicht wird. Kampfmittelfreiheit ohne Einschränkungen bedeutet, dass die uneingeschränkte Sicherheit bei jeglicher Art von Nutzung erreicht wird. Kampfmittelfreiheit = Freisein von Kampfmitteln? Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ des BDFWT, Bad Kissingen 2015 Dipl.- Ing. Jürgen Klatt, Landkreis Celle- Der Landrat, Amt für Umwelt und ländlichen Raum Kampfmittelfreigabe- Beispiel 1 „Freigabe“ 1957: „Durch diese Suchaktion dürfte das Gelände soweit munitionsfrei sein, wie dies auf einem ehemaligen Schieß- und Sprengplatz möglich ist. Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ des BDFWT, Bad Kissingen 2015 Dipl.- Ing. Jürgen Klatt, Landkreis Celle- Der Landrat, Amt für Umwelt und ländlichen Raum Kampfmittelfreigabe- Beispiel 2 Freigabe 1973: „Die grün umrandeten Flächen sind abgesucht und von sprengkräftigen Kampfmitteln frei.“ - kein Nutzungsbezug Freigabe 1991: „Das im anliegenden Lageplan grün markierte Grundstück wurde durch Oberflächensondierung/ Tiefensondierung überprüft. Kampfmittel wurden geborgen und abtransportiert. Gegen die vorgesehene Nutzung bestehen keine Bedenken.“ Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ des BDFWT, Bad Kissingen 2015 Dipl.- Ing. Jürgen Klatt, Landkreis Celle- Der Landrat, Amt für Umwelt und ländlichen Raum Kampfmittelfreigabe- Beispiel 3 Freigabe 1990: im Lageplan als „Gelände mit Fe-Gerät abgesucht“ signiert Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ des BDFWT, Bad Kissingen 2015 Dipl.- Ing. Jürgen Klatt, Landkreis Celle- Der Landrat, Amt für Umwelt und ländlichen Raum Kampfmittelfreigabe- Beispiel 4 Freigabe 2001: Firma: „Absuchen mit Fe- Sonde auf Empfindlichkeitsstufe 3 Die Firma versichert, dass die im beiliegenden Lageplan gekennzeichneten Flächen so von Munition und Munitionsteilen geräumt sind, wie es dem heutigen Stand der Technik entspricht .“ KBD: „Das im beigefügten Lageplan markierte Grundstück wurde durch Oberflächensondierung überprüft. Kampfmittel wurden geborgen und abtransportiert. Gegen die vorgesehene Nutzung bestehen in Bezug auf Kampfmittel keine Bedenken.“ Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ des BDFWT, Bad Kissingen 2015 Dipl.- Ing. Jürgen Klatt, Landkreis Celle- Der Landrat, Amt für Umwelt und ländlichen Raum Kampfmittelfreigabe- Beispiel 5 Freigabe 201… Firma: „Die Firma erklärt, die im Bericht beschriebenen… Flächenanteile nach dem Stand der Technik sowie bestem Wissen und Gewissen von Kampfmitteln beräumt zu haben. Innerhalb der beräumten Flächen bestehen keine Gefahren für Leib und Leben, die von Kampfmitteln ausgehen könnten“ KBD: „Absuchen mit Fe- Sonde auf Empfindlichkeitsstufe 3 Die Firma versichert, dass die im beiliegenden Lageplan gekennzeichneten Flächen so von Munition und Munitionsteilen geräumt sind, wie es dem heutigen Stand der Technik entspricht .“ „Gegen die vorgesehene Nutzung bestehen keine Bedenken.“ Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ des BDFWT, Bad Kissingen 2015 Dipl.- Ing. Jürgen Klatt, Landkreis Celle- Der Landrat, Amt für Umwelt und ländlichen Raum Kampfmittelfreigabe Es wird bestätigt… das das Baugrundstück… hinsichtlich einer Belastung mit Kampfmitteln… ordnungsgemäß … untersucht wurde. Es wurden Kampfmittel gefunden und fachgerecht geräumt. Die Kampfmittelfreiheit gem. ATV DIN 18323… ist gegeben. Quelle: www.kampfmittelportal.de Es wird darauf hingewiesen, dass trotz fachgerechter Untersuchung und Beräumung nach dem aktuellen Stand der Technik und den gesetzlichen Vorgaben nicht auszuschließen ist, dass sich auf den untersuchten Grundstücken weiterhin Kampfmittel befinden. Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ des BDFWT, Bad Kissingen 2015 Dipl.- Ing. Jürgen Klatt, Landkreis Celle- Der Landrat, Amt für Umwelt und ländlichen Raum Kampfmittelfreigabe Was zeigt die praktische Erfahrung: Kampfmittelfreigabe = Bestätigung der ordnungsgemäßen Absuche Kampfmittelfreigabe = Freisein von Kampfmitteln - unabhängig vom Zeitpunkt der Räumung! Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ des BDFWT, Bad Kissingen 2015 Dipl.- Ing. Jürgen Klatt, Landkreis Celle- Der Landrat, Amt für Umwelt und ländlichen Raum Kampfmittelfreigabe ? Und nun? Kann man gefahrlos in den Boden eingreifen? Was ist zu tun, um gefahrlos in den Boden eingreifen zu können? Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ des BDFWT, Bad Kissingen 2015 Dipl.- Ing. Jürgen Klatt, Landkreis Celle- Der Landrat, Amt für Umwelt und ländlichen Raum Schlussfolgerungen Beispiel OU Sprengfeld Süd und Sprengplatz AGE 16 Vorlaufende bzw. begleitende Anwendung von Verfahren aus der Kampfmittelräumung - geomagnetische Aufzeichnung - Testfeldräumung - Anlegen von Schürfen durch Fachkundige KM Hier war das verhältnismäßig! Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ des BDFWT, Bad Kissingen 2015 Dipl.- Ing. Jürgen Klatt, Landkreis Celle- Der Landrat, Amt für Umwelt und ländlichen Raum Schlussfolgerungen Was braucht die Behörde? Klare Aussage, die auch für Laien verständlich sein muss, - was getan wurde - was gefunden wurde und ob das gefährlich war - womit noch gerechnet werden muss (Splitter, Kleinteile, sprengkräftige Munition?) und ob das gefährlich ist. - Keinesfalls nur Aussage zur derzeitigen Nutzung oder klare Aussage zum Procedere bei Nutzungsänderung (wer beurteilt neu?) - Verwendung der Formulierung der AH KMR? Abschätzung der Erforderlichkeit und Angemessenheit von Maßnahmen bei Bodeneingriffen- ist das Risiko nun geringer als auf unverdächtigen Flächen? Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ des BDFWT, Bad Kissingen 2015 Dipl.- Ing. Jürgen Klatt, Landkreis Celle- Der Landrat, Amt für Umwelt und ländlichen Raum Schlussfolgerungen Wo ist das Kampfmittelrisiko größer? Quelle: Saft, Krieg in der Heimat Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ des BDFWT, Bad Kissingen 2015 Dipl.- Ing. Jürgen Klatt, Landkreis Celle- Der Landrat, Amt für Umwelt und ländlichen Raum Schlussfolgerungen Was braucht man wirklich? Nutzungsabsicht Räumziel Maßnahmen Alternativen Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ des BDFWT, Bad Kissingen 2015 Dipl.- Ing. Jürgen Klatt, Landkreis Celle- Der Landrat, Amt für Umwelt und ländlichen Raum Schluss Funde nach der Volumenräumung: Ist hier gesundes Wohnen möglich? Ist hier der Baugrund geeignet? Können hier Bodenproben entnommen werden? Diskussion erwünscht! Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ des BDFWT, Bad Kissingen 2015
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