Kampfmittelfreigabe…

Dipl.- Ing. Jürgen Klatt, Landkreis Celle- Der Landrat, Amt für Umwelt und ländlichen Raum
Kampfmittelverdacht… …Kampfmittelräumung…
…Kampfmittelfreigabe…
…alles paletti??
Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ des BDFWT, Bad Kissingen 2015
Dipl.- Ing. Jürgen Klatt, Landkreis Celle- Der Landrat, Amt für Umwelt und ländlichen Raum
Einleitung
Kampfmittelfreigabe- was braucht
die Behörde
- als Träger der Bauleitplanung
- für die Erteilung der
Baugenehmigung
- als Bodenschutzbehörde?
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Anlass
Kampfmittelräumung durch den Abtrag
von Boden und sonstigen Stoffen
(Volumenräumung / Separation)
Vollflächige, punktuell bodeneingreifende
Kampfmittelräumung
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Kann hier ein
Wohngebiet
entstehenohne weiteres?
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Anlass
Wurde die Baugenehmigung
zurecht erteilt?
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Anlass
„mit Fe- Sonde abgesucht“
Können hier ohne weiteres
Bodenproben entnommen
werden?
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Rechtliche Grundlagen- Bauleitplanung
Baugesetzbuch
§ 1 Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung
(1) Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung
der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe dieses
Gesetzbuchs vorzubereiten und zu leiten.
…
(3) Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und
soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
…
(6) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu
berücksichtigen:
1.die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und
Arbeitsbevölkerung …
= Kampfmittelfreiheit erforderlich
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Rechtliche Grundlagen- Baugenehmigungspraxis
Niedersächsische Bauordnung
§ 13
Schutz gegen schädliche Einflüsse
1 Bauliche Anlagen müssen so angeordnet, beschaffen und
gebrauchstauglich sein, dass durch chemische, physikalische oder
biologische Einflüsse, insbesondere Wasser, Feuchtigkeit, pflanzliche
oder tierische Schädlinge, Gefahren oder unzumutbare Belästigungen
nicht entstehen. 2 Das Baugrundstück muss für die bauliche Anlage
entsprechend geeignet sein.
= Kampfmittelfreiheit erforderlich
(Große- Suchsdorf, NBauO § 13)
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Rechtliche Grundlagen- Altlastenbearbeitung
Arbeitsschutzgesetz
§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers
(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des
Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die
Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit
beeinflussen.
§ 4 Allgemeine Grundsätze
Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden
allgemeinen Grundsätzen auszugehen:
1.Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben
sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden
und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird;
2.Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen;
= Kampfmittelfreiheit erforderlich
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Kampfmittelfreigabe
Arbeitshilfen Kampfmittelräumung:
„Kampfmittelfreiheit beschreibt die Situation kampfmittelbelasteter
Grundstücke nach erfolgten Räum- und Beseitigungsarbeiten. Sie wird
nach Abschluss der Arbeiten (oder erfolgter Absuche) unter Hinweis
auf das Räumziel und die eingesetzte Technik erklärt.“
Ziele der Kampfmittelräumung
Kampfmittelfreiheit mit Einschränkungen bedeutet, dass die Sicherheit
ausschließlich für eine konkret definierte Nutzung erreicht wird.
Kampfmittelfreiheit ohne Einschränkungen bedeutet, dass die
uneingeschränkte Sicherheit bei jeglicher Art von Nutzung erreicht
wird.
Kampfmittelfreiheit = Freisein von Kampfmitteln?
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Kampfmittelfreigabe- Beispiel 1
„Freigabe“ 1957:
„Durch diese Suchaktion dürfte
das Gelände soweit munitionsfrei
sein, wie dies auf einem ehemaligen Schieß- und Sprengplatz
möglich ist.
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Kampfmittelfreigabe- Beispiel 2
Freigabe 1973:
„Die grün umrandeten Flächen
sind abgesucht und von
sprengkräftigen Kampfmitteln frei.“
- kein Nutzungsbezug
Freigabe 1991:
„Das im anliegenden Lageplan
grün markierte Grundstück wurde
durch Oberflächensondierung/
Tiefensondierung überprüft.
Kampfmittel wurden geborgen und
abtransportiert. Gegen die
vorgesehene Nutzung bestehen
keine Bedenken.“
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Kampfmittelfreigabe- Beispiel 3
Freigabe 1990:
im Lageplan als
„Gelände mit Fe-Gerät abgesucht“
signiert
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Kampfmittelfreigabe- Beispiel 4
Freigabe 2001:
Firma:
„Absuchen mit Fe- Sonde auf
Empfindlichkeitsstufe 3
Die Firma versichert, dass die im
beiliegenden Lageplan
gekennzeichneten Flächen so von
Munition und Munitionsteilen geräumt
sind, wie es dem heutigen Stand der
Technik entspricht .“
KBD:
„Das im beigefügten Lageplan markierte
Grundstück wurde durch Oberflächensondierung überprüft. Kampfmittel
wurden geborgen und abtransportiert.
Gegen die vorgesehene Nutzung
bestehen in Bezug auf Kampfmittel
keine Bedenken.“
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Kampfmittelfreigabe- Beispiel 5
Freigabe 201…
Firma:
„Die Firma erklärt, die im Bericht
beschriebenen… Flächenanteile nach
dem Stand der Technik sowie bestem
Wissen und Gewissen von Kampfmitteln
beräumt zu haben. Innerhalb der
beräumten Flächen bestehen keine
Gefahren für Leib und Leben, die von
Kampfmitteln ausgehen könnten“
KBD:
„Absuchen mit Fe- Sonde auf
Empfindlichkeitsstufe 3
Die Firma versichert, dass die im
beiliegenden Lageplan gekennzeichneten
Flächen so von Munition und Munitionsteilen geräumt sind, wie es dem heutigen
Stand der Technik entspricht .“
„Gegen die vorgesehene Nutzung
bestehen keine Bedenken.“
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Kampfmittelfreigabe
Es wird bestätigt… das das
Baugrundstück… hinsichtlich einer
Belastung mit Kampfmitteln…
ordnungsgemäß … untersucht wurde.
Es wurden Kampfmittel gefunden und
fachgerecht geräumt. Die
Kampfmittelfreiheit gem. ATV DIN
18323… ist gegeben.
Quelle: www.kampfmittelportal.de
Es wird darauf hingewiesen, dass trotz
fachgerechter Untersuchung und
Beräumung nach dem aktuellen Stand
der Technik und den gesetzlichen
Vorgaben nicht auszuschließen ist,
dass sich auf den untersuchten
Grundstücken weiterhin Kampfmittel
befinden.
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Kampfmittelfreigabe
Was zeigt die praktische Erfahrung:
Kampfmittelfreigabe = Bestätigung der ordnungsgemäßen Absuche
Kampfmittelfreigabe = Freisein von Kampfmitteln
- unabhängig vom Zeitpunkt der Räumung!
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Kampfmittelfreigabe
?
Und nun?
Kann man gefahrlos in den Boden
eingreifen?
Was ist zu tun, um gefahrlos in den Boden
eingreifen zu können?
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Schlussfolgerungen
Beispiel OU Sprengfeld Süd und Sprengplatz AGE 16
Vorlaufende bzw. begleitende
Anwendung von Verfahren aus
der Kampfmittelräumung
- geomagnetische
Aufzeichnung
- Testfeldräumung
- Anlegen von Schürfen
durch Fachkundige KM
Hier war das verhältnismäßig!
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Schlussfolgerungen
Was braucht die Behörde?
Klare Aussage, die auch für Laien verständlich sein muss,
- was getan wurde
- was gefunden wurde und ob das gefährlich war
- womit noch gerechnet werden muss (Splitter, Kleinteile, sprengkräftige
Munition?) und ob das gefährlich ist.
- Keinesfalls nur Aussage zur derzeitigen Nutzung oder klare Aussage
zum Procedere bei Nutzungsänderung (wer beurteilt neu?)
- Verwendung der Formulierung der AH KMR?
Abschätzung der Erforderlichkeit und Angemessenheit von Maßnahmen bei
Bodeneingriffen- ist das Risiko nun geringer als auf unverdächtigen
Flächen?
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Schlussfolgerungen
Wo ist das Kampfmittelrisiko größer?
Quelle: Saft, Krieg in der Heimat
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Schlussfolgerungen
Was braucht man wirklich?
Nutzungsabsicht
Räumziel
Maßnahmen
Alternativen
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Schluss
Funde nach der Volumenräumung:
Ist hier gesundes Wohnen
möglich?
Ist hier der Baugrund geeignet?
Können hier Bodenproben
entnommen werden?
Diskussion erwünscht!
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