Kampfmittelräumung in kontaminierten Bereichen – Rahmenbedingungen Seite 1 Kampfmittelräumung in kontaminierten Bereichen Rahmenbedingungen & praktische Umsetzung Siegfried Illgner Fachkraft Arbeitssicherheit, C-Feuerwerker, Koordinator TRGS 524/BaustellV 29328 Faßberg Dipl.-Ing. Ingo Voigt Institut für Angewandte Hydrogeologie GbR 30827 Garbsen Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ des BDFWT, Bad Kissingen 2015 Siegfried Illgner Fachkraft Arbeitssicherheit C-Feuerwerker, Koordinator TRGS 524/BaustellV Kampfmittelräumung in kontaminierten Bereichen – Rahmenbedingungen Seite 2 Kampfmittelräumung in kontaminierten Bereichen - Rahmenbedingungen - Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ des BDFWT, Bad Kissingen 2015 Siegfried Illgner Fachkraft Arbeitssicherheit C-Feuerwerker, Koordinator TRGS 524/BaustellV Kampfmittelräumung in kontaminierten Bereichen – Rahmenbedingungen Seite 3 Planung und Ausführung von Technischen Erkundungsund Kampfmittelräummaßnahmen KMR durch ausgebildete Kräfte des Nutzers chem./ konv. Munition KMR durch gewerblichen AN incl. ÖBÜ/FBL Support konv. Munition Entsorgung durch Fachunternehmen Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ des BDFWT, Bad Kissingen 2015 Siegfried Illgner Fachkraft Arbeitssicherheit C-Feuerwerker, Koordinator TRGS 524/BaustellV Kampfmittelräumung in kontaminierten Bereichen – Rahmenbedingungen Seite 4 Regelwerke TRGS 524 Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen in Verbindung mit DGUV Regel 101- 004 Kontaminierte Bereiche (ehem. BGR 128) (Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung wieder.) Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ des BDFWT, Bad Kissingen 2015 Siegfried Illgner Fachkraft Arbeitssicherheit C-Feuerwerker, Koordinator TRGS 524/BaustellV Kampfmittelräumung in kontaminierten Bereichen – Rahmenbedingungen Seite 5 TRGS 524 Arbeits- und Sicherheitsplan Standortbeschreibung (u. A. Historie, Standortsituation), Ermittlungen der vermuteten / festgestellten Gefahrstoffe, Arbeitsbereichsanalyse (d.h. Ermittlung der einzelnen Tätigkeiten, bei denen mit einer Gefährdung durch Gefahrstoffe zu rechnen ist) Gefährdungsbeurteilung (d.h. tätigkeitsbezogene Gefährdungsabschätzung) Festlegungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, (Schwarz-/Weißbereich, etc.) Definition eines Messkonzeptes (z.B. Festlegung der vorzuhaltenden Messgeräte) Regelung der Entsorgungswege (u.A. kontaminierte PSA, Abfälle) Dokumentations- und Nachweispflichten, Abstimmung des A+S-Plans mit allen Beteiligten (AG, GAA, Nutzer…) Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ des BDFWT, Bad Kissingen 2015 Siegfried Illgner Fachkraft Arbeitssicherheit C-Feuerwerker, Koordinator TRGS 524/BaustellV Kampfmittelräumung in kontaminierten Bereichen – Rahmenbedingungen Seite 6 TRGS 524 Arbeits- und Sicherheitsplan Konkretisiert die Grundpflichten zur Informationsermittlung (§7 GefStoffV) Bei Einhaltung der TRGS gilt die Vermutungswirkung nach §8 GefStoffV (allgemeine Schutzmaßnahmen) Der Arbeits- und Sicherheitsplan ersetzt nicht die gemäß GefStoffV geforderte Gefährdungsbeurteilung. Ausgehend von den bisher ermittelten Gefährdungen, ist nun eine tiefergehende Betrachtung jedes einzelnen dieser Stoffe durchzuführen, um den in §9, §10, §11 GefStoffV geforderten zusätzlichen und besonderen Schutzmaßnahmen Rechnung zu tragen Aufgabe des Auftragnehmers … jedoch ist NICHT Aufgabe des Räumstellenleiters da dieser i.d.R. keine fachkundige Person gemäß GefStoffV §6(9) ist. [….Fachkundig können insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt sein.] Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ des BDFWT, Bad Kissingen 2015 Siegfried Illgner Fachkraft Arbeitssicherheit C-Feuerwerker, Koordinator TRGS 524/BaustellV Kampfmittelräumung in kontaminierten Bereichen – Rahmenbedingungen Seite 7 Regelwerke Arbeitshilfen Kampfmittelräumung Die Arbeitshilfen Kampfmittelräumung gelten für die Planung und Ausführung der Erkundung, Bewertung und Räumung von Kampfmitteln auf Bundesliegenschaften….. …. nicht behandelt werden die Erkundung, Bewertung und Räumung chemischer Kampfstoffe. …. aber eingestuft in die Fundklasse „K“ (Granaten und Bomben des Ersten und Zweiten Weltkriegs, die Kampfstoffe enthalten. Die Bergung, Räumung und Beseitigung derartiger Kampfmittel unterliegen besonderen Auflagen und gesetzlichen Bestimmungen.) Verweis: Anhang A5 Gefahrstoffverordnung Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ des BDFWT, Bad Kissingen 2015 Siegfried Illgner Fachkraft Arbeitssicherheit C-Feuerwerker, Koordinator TRGS 524/BaustellV Kampfmittelräumung in kontaminierten Bereichen – Rahmenbedingungen Seite 8 Regelwerke DGUV Regel 113-003 (Anhang 5) (ehem. BGR 114) Abschnitt 16 Chemische Kampfstoffe Die Verantwortliche Person hat dafür zu sorgen, dass der gefährdete Bereich von Personen geräumt und abgesperrt…….. Nur eine hierzu befähigte fachkundige Person darf weitere Untersuchungen vornehmen…. Zur Identifizierung von kampfstoffverdächtiger Fundmunition sind geeignete Geräte heranzuziehen.(Kampfstoffspür-, Röntgengeräte etc) Abschnitt 17 Sonstige gefährlichen Stoffe (arsenhaltige Rauchladungen) Abschnitt 19 Erste Hilfe Nr. 19.2 Absprachen mit Tox. Arzt über: Rettungspersonal, Erste Hilfe Material/Maßnahmen Verweis: über DGUV 101-004 Gefahrstoffverordnung Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ des BDFWT, Bad Kissingen 2015 Siegfried Illgner Fachkraft Arbeitssicherheit C-Feuerwerker, Koordinator TRGS 524/BaustellV Kampfmittelräumung in kontaminierten Bereichen – Rahmenbedingungen Seite 9 Regelwerke DGUV Information 201-027 (ehem. BGI 833) Abschnitt 4 Methodik der Gefährdungsbeurteilung (tätigkeitsbezogen) 4.2 …….Daher müssen die Stoffe, gegenüber denen die Beschäftigten exponiert sein könnten, ermittelt werden. Im Stadium der Planung kann dies nur anhand der zu erwartenden Munitionssorten oder dergleichen vorgenommen werden. Abschnitt 5 Schutzmaßnahmen 5.1.1 ….Geräte zur Identifizierung der Kampfmittel, insbesondere solche, die chemische Kampfstoffe enthalten(messtechnische Überwachung) 5.2.3.2…Betriebsanweisung (tätigkeitsbezogen) Anhang 6 Checkliste Verweis: Gefahrstoffverordnung Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ des BDFWT, Bad Kissingen 2015 Siegfried Illgner Fachkraft Arbeitssicherheit C-Feuerwerker, Koordinator TRGS 524/BaustellV Kampfmittelräumung in kontaminierten Bereichen – Rahmenbedingungen Seite 10 Regelwerke GefStoffV § 7 Grundpflichten (1) Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung nach § 6 durchgeführt und die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 4 ergriffen worden sind. § 13 Betriebsstörungen, Unfälle und Notfälle (1) Um die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten bei Betriebsstörungen, Unfällen oder Notfällen zu schützen, hat der Arbeitgeber rechtzeitig die Notfallmaßnahmen festzulegen, die beim Eintreten eines derartigen Ereignisses zu ergreifen sind. Dies schließt die Bereitstellung angemessener Erste-HilfeEinrichtungen und die Durchführung von Sicherheitsübungen in regelmäßigen Abständen ein. Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ des BDFWT, Bad Kissingen 2015 Siegfried Illgner Fachkraft Arbeitssicherheit C-Feuerwerker, Koordinator TRGS 524/BaustellV Kampfmittelräumung in kontaminierten Bereichen – Rahmenbedingungen Seite 11 Kontrolle anhand Notfallszenario „Planspiel“ (Freisetzung einer Chemikalie) Festlegen Evakuierungs- und Warnbereich bei Freisetzung Festlegen Rettungsweg/Sammelpunkt entsprechend Windrichtung Festlegung Alarmierungswege und Absprachen mit Leitstelle Vorhalten/Einsatz geeigneter PSA zur Ersten Hilfe in der Räumfläche Transport des /der Verletzten aus der Räumfläche Vorhalten/Einsatz geeignetes Dekont-/Desinfektionsmittel Dekont-/Desinfektion des/der Verletzten bzw. der Betroffenen Ausbildung und ständiges Vorhalten von Personal zur Dekont-/ Desinfektion Anpassen der Schwarz- Weißanlage Dokumentation und Kenntlichmachung Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ des BDFWT, Bad Kissingen 2015 Siegfried Illgner Fachkraft Arbeitssicherheit C-Feuerwerker, Koordinator TRGS 524/BaustellV Kampfmittelräumung in kontaminierten Bereichen – Rahmenbedingungen Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ des BDFWT, Bad Kissingen 2015 Seite 12 Siegfried Illgner Fachkraft Arbeitssicherheit C-Feuerwerker, Koordinator TRGS 524/BaustellV Kampfmittelräumung in kontaminierten Bereichen – Rahmenbedingungen Seite 13 „Alle Dinge sind Gift und nichts ist ohne Gift, allein die Dosis machts, daß ein Ding kein Gift ist“ Paracelsus (1493-1541) Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ des BDFWT, Bad Kissingen 2015 Siegfried Illgner Fachkraft Arbeitssicherheit C-Feuerwerker, Koordinator TRGS 524/BaustellV Kampfmittelräumung in kontaminierten Bereichen – Ein Praxisbeispiel Kampfmittelräumung in kontaminierten Bereichen Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ des BDFWT, Bad Kissingen 2015 - Praktische Umsetzung - Seite 14 Dipl.-Ing. Ingo Voigt – Institut für Angewandte Hydrogeologie GbR Kampfmittelräumung in kontaminierten Bereichen – Ein Praxisbeispiel Abstimmung von Rettungs- und begleitende Maßnahmen mit der Rettungsleitstelle und den betreffenden Krankenhaus, Koordination von Erste-Hilfe-Maßnahmen mit einem in die Toxikologie der Gefahrstoffe eingewiesenen Arzt, Einsatz von Rettungspersonal (Sanitäter) vor Ort und in Rufbereitschaft (Arzt), Anforderungen an die Ausbildung von Ersthelfern bzw. Sanitäter, Vorhalt von speziellem Erste-Hilfe-Material auf der Räumstelle (sog. ToxBox), Festlegung von speziellen Erste-Hilfe-Maßnahmen (z.B. Dekontamination). Einsatz von ausgebildeten Ersthelfer auf Räumstelle, Vorhalt von Personen, Einrichtungen und Hilfsmittel zur Gefahrenrettung und Erste Hilfe, Vorhalt von redundanten Meldeeinrichtungen (Festnetztelefon / digitaler Funk zur Rettungsleitstelle, Kennzeichnung und Freihaltung von Rettungswegen, sowie Markieren eines Hubschrauberlandeplatzes, Seite 15 Dipl.-Ing. Ingo Voigt – Institut für Angewandte Hydrogeologie GbR Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ des BDFWT, Bad Kissingen 2015 Abstimmung mit den örtlich zuständigen Bergungs- und Rettungsstellen Kampfmittelräumung in kontaminierten Bereichen – Ein Praxisbeispiel • Ausbildung und Training der Mitarbeiter mit Erster Hilfe, • Rettungssanitäter und RTW vor Ort, (ggf. auch ToxArzt), • • • qualifizierte Erste- Hilfe- Ausrüstung, • Vorhalt von Antidote (sog. ToxBox), Vorhalt von Dekont.-Ausstattung, • Notdusche incl. Dekont.- und Sicherungspersonal. • Vorhalt von Seifen und Waschlösung, Dekont.-Chemikalien, usw., arbeitsmedizinische Betreuung (Notfallausweis) und Untersuchung auf wesentliche Gefahrstoffe • G 40 - krebserzeugende Stoffe • G 26 - Isoliergeräte/Atemschutz • G 24 - Hauterkrankungen • G 16 - Arsenverbindungen Seite 16 Dipl.-Ing. Ingo Voigt – Institut für Angewandte Hydrogeologie GbR Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ des BDFWT, Bad Kissingen 2015 Notfallplanung - Erste Hilfe (eigene Kräfte) Kampfmittelräumung in kontaminierten Bereichen – Ein Praxisbeispiel T echnische Maßnahmen O rganisatorische Maßnahmen P ersonenbezogene Maßnahmen Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ des BDFWT, Bad Kissingen 2015 Das TOP-Prinzip im Arbeitsschutz Seite 17 Dipl.-Ing. Ingo Voigt – Institut für Angewandte Hydrogeologie GbR Kampfmittelräumung in kontaminierten Bereichen – Ein Praxisbeispiel Einsatz von Erdbaumaschinen mit Schutzverglasung (Widerstandsklasse BR 6 der DIN EN 1063 & Stahlplatten der Wandstärke 12 mm bei ST 37) Seite 18 Dipl.-Ing. Ingo Voigt – Institut für Angewandte Hydrogeologie GbR Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ des BDFWT, Bad Kissingen 2015 Technische Maßnahmen (Auswahl) Kampfmittelräumung in kontaminierten Bereichen – Ein Praxisbeispiel Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ des BDFWT, Bad Kissingen 2015 Technische Maßnahmen (Auswahl) Einsatz von Erdbaumaschinen mit Anlagen zur Atemluftversorgung gemäß DGUV-I 201-004 (ehem. BGI 581) Seite 19 Dipl.-Ing. Ingo Voigt – Institut für Angewandte Hydrogeologie GbR Kampfmittelräumung in kontaminierten Bereichen – Ein Praxisbeispiel Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ des BDFWT, Bad Kissingen 2015 Technische Maßnahmen (Auswahl) Einsatz von Separationsanlagen gem. DGVU-I-201-027 (ehem. BGI 833) - Begrenzung der Fallhöhe auf höchstens 50 cm, - Auslaufrutschen mit Plastikbahnen unter Überhangmagneten, - Abschaltanlagen an Sep.-Anlage und am Beschickungsgerät, - Schutzwälle und sorgsame Bodenaufgabe, Seite 20 Dipl.-Ing. Ingo Voigt – Institut für Angewandte Hydrogeologie GbR Kampfmittelräumung in kontaminierten Bereichen – Ein Praxisbeispiel Arbeiten zur KMR werden gemäß DGUV-R-113-003 (ehem. BGR 114) „Explosivstoff- Zerlege- oder Vernichteregeln“ und nur mit erfahrenem und eingewiesenem Personal durchgeführt, Aussicht über die Räumarbeiten durch besonders befähigte fachkundige Personen, Reduzierung der vor Ort tätigen Personen (z.B. Einsatz von Aussichtspersonen als Maschinenführer) Benutzung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung, Vorhaltung einer einsatzbereiten Schwarz-/Weiß-Anlage und Einrichtungen/Material zur Erst-/Grobdekontamination, Planung und Training von Notfall-/ Rettungsmaßnahmen (Bergung, Dekontamination, Erstversorgung) Seite 21 Dipl.-Ing. Ingo Voigt – Institut für Angewandte Hydrogeologie GbR Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ des BDFWT, Bad Kissingen 2015 Organisatorische Maßnahmen (Auswahl) Kampfmittelräumung in kontaminierten Bereichen – Ein Praxisbeispiel arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, Vorhalt und Benutzung der Persönlicher Schutzausrüstungen gemäß die Schutzstufenkonzept des A+S-Plan, Handlungsanleitung („Handlungs-Checkbuch“) für die Erstversorgung Verletzter am Unfallort sowie für den Notarzteinsatz Sicherheitsunterweisungen Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ des BDFWT, Bad Kissingen 2015 Personenbezogene Maßnahmen (Auswahl) Seite 22 Dipl.-Ing. Ingo Voigt – Institut für Angewandte Hydrogeologie GbR Kampfmittelräumung in kontaminierten Bereichen – Ein Praxisbeispiel PSA - Schutzstufenkonzept Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ des BDFWT, Bad Kissingen 2015 Schutzstufe 1 (normaler Arbeitsschutz) Arbeiten zur Kampfmittelräumung Schutzstufe 2 (erhöhter Arbeitsschutz) Arbeiten mit kontaminiertem Material, Schutzstufe 3 (maximaler Arbeitsschutz) Kontakt zu kontaminiertem Bodenmaterial und der Gefahr der Freisetzung Seite 23 Dipl.-Ing. Ingo Voigt – Institut für Angewandte Hydrogeologie GbR Kampfmittelräumung in kontaminierten Bereichen – Ein Praxisbeispiel Grobdekontamination an KF-Grenze Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ des BDFWT, Bad Kissingen 2015 Vorhaltung von Dekont.-Material und PSA an der Räumflächengrenze zur Grobdekontamination Vorhaltung von Dekont.-Material an der Schwarz/Weiß-Anlage / Dekont.-Platz Seite 24 Dipl.-Ing. Ingo Voigt – Institut für Angewandte Hydrogeologie GbR Kampfmittelräumung in kontaminierten Bereichen – Ein Praxisbeispiel Stationäre S/W-Einrichtung (incl. Dekont.-Platz und Standort Rettungssanitäter) Stationäre S/W-Einrichtung (an der Grenze Schwarzbereich) Mobile S/W-Einrichtung (Tagesbaustellen i.R. Begleitung Bodenprobenahme) Seite 25 Seite 25 Dipl.-Ing. Ingo Voigt – Institut für Angewandte Hydrogeologie GbR Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ des BDFWT, Bad Kissingen 2015 Schwarz / Weiß-Einrichtung Kampfmittelräumung in kontaminierten Bereichen – Ein Praxisbeispiel Dekontamination an S/W-Anlage Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ des BDFWT, Bad Kissingen 2015 Vorhaltung von Material zur Personen- und Materialdekontamination (Auswahl) an der Schwarz/Weiß-Anlage Seite 26 Dipl.-Ing. Ingo Voigt – Institut für Angewandte Hydrogeologie GbR Kampfmittelräumung in kontaminierten Bereichen – Ein Praxisbeispiel Unterweisung und Training Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ des BDFWT, Bad Kissingen 2015 Unterweisung des Personal und Training der Benutzung von PSA Training von Notfallmaßnahmen (Berge- und Dekont.-Übungen), incl. Auswertung Seite 27 Dipl.-Ing. Ingo Voigt – Institut für Angewandte Hydrogeologie GbR Kampfmittelräumung in kontaminierten Bereichen – Ein Praxisbeispiel Meßtechnische Begleitung (Auswahl) Bereich mit gesundheitsschädigen Gasen und Dämpfen, Bereich mit brennbaren oder explosionsfähigen Stoffen, Bereich mit gebundenen Schadstoffen (Boden), Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ des BDFWT, Bad Kissingen 2015 Abgestimmt auf das Gefahrstoffspektrum u. Gefährdungssituation mittels : elektronische Geräte (IMS, PID, usw.,) Gasspürsätze (Dräger-Röhrchen), Spürpapier /-pulver, Seite 28 Dipl.-Ing. Ingo Voigt – Institut für Angewandte Hydrogeologie GbR Kampfmittelräumung in kontaminierten Bereichen – Ein Praxisbeispiel Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ des BDFWT, Bad Kissingen 2015 Messtechnische Begleitung Seite 29 Dipl.-Ing. Ingo Voigt – Institut für Angewandte Hydrogeologie GbR Kampfmittelräumung in kontaminierten Bereichen – Ein Praxisbeispiel Kampfmittelräumung in kontaminierten Bereichen Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“ des BDFWT, Bad Kissingen 2015 Rahmenbedingungen & praktische Umsetzung Siegfried Illgner Fachkraft Arbeitssicherheit, C-Feuerwerker, Koordinator TRGS 524/BaustellV 29328 Faßberg Dipl.-Ing. Ingo Voigt Institut für Angewandte Hydrogeologie GbR 30827 Garbsen Dipl.-Ing. Ingo Voigt – Institut für Angewandte Hydrogeologie GbR Seite 30
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