zum Vortrag - DFAB GmbH

Kampfmittelräumung in kontaminierten Bereichen – Rahmenbedingungen
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Kampfmittelräumung in kontaminierten Bereichen
Rahmenbedingungen & praktische Umsetzung
Siegfried Illgner
Fachkraft Arbeitssicherheit, C-Feuerwerker, Koordinator TRGS 524/BaustellV
29328 Faßberg
Dipl.-Ing. Ingo Voigt
Institut für Angewandte Hydrogeologie GbR
30827 Garbsen
Fachtagung „Kampfmittelbeseitigung“
des BDFWT, Bad Kissingen 2015
Siegfried Illgner
Fachkraft Arbeitssicherheit
C-Feuerwerker, Koordinator TRGS 524/BaustellV
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Kampfmittelräumung in kontaminierten Bereichen
- Rahmenbedingungen -
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Planung und Ausführung von Technischen Erkundungsund Kampfmittelräummaßnahmen
KMR durch
ausgebildete
Kräfte des
Nutzers
chem./ konv.
Munition
KMR durch
gewerblichen AN
incl. ÖBÜ/FBL
Support
konv.
Munition
Entsorgung durch Fachunternehmen
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Regelwerke

TRGS 524
Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen
in Verbindung mit

DGUV Regel 101- 004
Kontaminierte Bereiche
(ehem. BGR 128)
(Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der
Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte
Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen einschließlich deren
Einstufung und Kennzeichnung wieder.)
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TRGS 524 Arbeits- und Sicherheitsplan

Standortbeschreibung (u. A. Historie, Standortsituation),

Ermittlungen der vermuteten / festgestellten Gefahrstoffe,

Arbeitsbereichsanalyse
(d.h. Ermittlung der einzelnen Tätigkeiten, bei denen mit einer
Gefährdung durch Gefahrstoffe zu rechnen ist)

Gefährdungsbeurteilung
(d.h. tätigkeitsbezogene Gefährdungsabschätzung)

Festlegungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz,
(Schwarz-/Weißbereich, etc.)

Definition eines Messkonzeptes
(z.B. Festlegung der vorzuhaltenden Messgeräte)

Regelung der Entsorgungswege (u.A. kontaminierte PSA, Abfälle)

Dokumentations- und Nachweispflichten,
Abstimmung des A+S-Plans mit allen Beteiligten (AG, GAA, Nutzer…)
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TRGS 524 Arbeits- und Sicherheitsplan

Konkretisiert die Grundpflichten zur Informationsermittlung
(§7 GefStoffV)

Bei Einhaltung der TRGS gilt die Vermutungswirkung nach
§8 GefStoffV (allgemeine Schutzmaßnahmen)
Der Arbeits- und Sicherheitsplan ersetzt nicht die gemäß GefStoffV
geforderte Gefährdungsbeurteilung.
Ausgehend von den bisher ermittelten Gefährdungen, ist nun eine
tiefergehende Betrachtung jedes einzelnen dieser Stoffe
durchzuführen, um den in §9, §10, §11 GefStoffV geforderten
zusätzlichen und besonderen Schutzmaßnahmen
Rechnung zu tragen
 Aufgabe des Auftragnehmers
… jedoch ist NICHT Aufgabe des Räumstellenleiters
da dieser i.d.R. keine fachkundige Person gemäß GefStoffV §6(9) ist.
[….Fachkundig können insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt sein.]
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Regelwerke

Arbeitshilfen Kampfmittelräumung
Die Arbeitshilfen Kampfmittelräumung gelten für die Planung und
Ausführung der Erkundung, Bewertung und Räumung von Kampfmitteln
auf Bundesliegenschaften…..
…. nicht behandelt werden die Erkundung, Bewertung und Räumung
chemischer Kampfstoffe.
…. aber eingestuft in die Fundklasse „K“
(Granaten und Bomben des Ersten und Zweiten Weltkriegs, die
Kampfstoffe enthalten. Die Bergung, Räumung und Beseitigung derartiger
Kampfmittel unterliegen besonderen Auflagen und gesetzlichen
Bestimmungen.)
 Verweis: Anhang A5  Gefahrstoffverordnung
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Regelwerke

DGUV Regel 113-003 (Anhang 5) (ehem. BGR 114)

Abschnitt 16 Chemische Kampfstoffe

Die Verantwortliche Person hat dafür zu sorgen, dass der gefährdete
Bereich von Personen geräumt und abgesperrt……..

Nur eine hierzu befähigte fachkundige Person darf weitere
Untersuchungen vornehmen….

Zur Identifizierung von kampfstoffverdächtiger Fundmunition sind
geeignete Geräte heranzuziehen.(Kampfstoffspür-, Röntgengeräte etc)

Abschnitt 17 Sonstige gefährlichen Stoffe (arsenhaltige Rauchladungen)

Abschnitt 19 Erste Hilfe

Nr. 19.2 Absprachen mit Tox. Arzt über:

Rettungspersonal, Erste Hilfe Material/Maßnahmen
 Verweis: über DGUV 101-004  Gefahrstoffverordnung
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Regelwerke

DGUV Information 201-027

(ehem. BGI 833)
Abschnitt 4 Methodik der Gefährdungsbeurteilung (tätigkeitsbezogen)
4.2 …….Daher müssen die Stoffe, gegenüber denen die Beschäftigten
exponiert sein könnten, ermittelt werden. Im Stadium der Planung kann
dies nur anhand der zu erwartenden Munitionssorten oder dergleichen
vorgenommen werden.

Abschnitt 5 Schutzmaßnahmen
5.1.1 ….Geräte zur Identifizierung der Kampfmittel, insbesondere solche,
die chemische Kampfstoffe enthalten(messtechnische Überwachung)
5.2.3.2…Betriebsanweisung (tätigkeitsbezogen)

Anhang 6 Checkliste
 Verweis:  Gefahrstoffverordnung
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Regelwerke

GefStoffV

§ 7 Grundpflichten


(1) Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst
aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung nach
§ 6 durchgeführt und die erforderlichen Schutzmaßnahmen
nach Abschnitt 4 ergriffen worden sind.
§ 13 Betriebsstörungen, Unfälle und Notfälle

(1) Um die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten bei
Betriebsstörungen, Unfällen oder Notfällen zu schützen, hat der
Arbeitgeber rechtzeitig die Notfallmaßnahmen festzulegen, die
beim Eintreten eines derartigen Ereignisses zu ergreifen sind.
Dies schließt die Bereitstellung angemessener Erste-HilfeEinrichtungen und die Durchführung von Sicherheitsübungen in
regelmäßigen Abständen ein.
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Kontrolle anhand Notfallszenario „Planspiel“
(Freisetzung einer Chemikalie)

Festlegen Evakuierungs- und Warnbereich bei Freisetzung 

Festlegen Rettungsweg/Sammelpunkt entsprechend Windrichtung 

Festlegung Alarmierungswege und Absprachen mit Leitstelle 

Vorhalten/Einsatz geeigneter PSA zur Ersten Hilfe in der Räumfläche 

Transport des /der Verletzten aus der Räumfläche 

Vorhalten/Einsatz geeignetes Dekont-/Desinfektionsmittel 

Dekont-/Desinfektion des/der Verletzten bzw. der Betroffenen 
Ausbildung und ständiges Vorhalten von Personal zur Dekont-/
Desinfektion 
 Anpassen der Schwarz- Weißanlage 


Dokumentation und Kenntlichmachung 
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„Alle Dinge sind Gift und nichts ist ohne
Gift, allein die Dosis machts, daß ein
Ding kein Gift ist“
Paracelsus
(1493-1541)
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- Praktische Umsetzung -
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Dipl.-Ing. Ingo Voigt – Institut für Angewandte Hydrogeologie GbR
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
Abstimmung von Rettungs- und begleitende Maßnahmen mit der
Rettungsleitstelle und den betreffenden Krankenhaus,

Koordination von Erste-Hilfe-Maßnahmen mit einem in die Toxikologie
der Gefahrstoffe eingewiesenen Arzt,

Einsatz von Rettungspersonal (Sanitäter) vor Ort und in Rufbereitschaft (Arzt),

Anforderungen an die Ausbildung von Ersthelfern bzw. Sanitäter,

Vorhalt von speziellem Erste-Hilfe-Material auf der Räumstelle (sog. ToxBox),

Festlegung von speziellen Erste-Hilfe-Maßnahmen (z.B. Dekontamination).

Einsatz von ausgebildeten Ersthelfer auf Räumstelle,

Vorhalt von Personen, Einrichtungen und Hilfsmittel zur
Gefahrenrettung und Erste Hilfe,

Vorhalt von redundanten Meldeeinrichtungen
(Festnetztelefon / digitaler Funk zur Rettungsleitstelle,

Kennzeichnung und Freihaltung von Rettungswegen, sowie Markieren
eines Hubschrauberlandeplatzes,
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Abstimmung mit den örtlich zuständigen
Bergungs- und Rettungsstellen
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•
Ausbildung und Training der Mitarbeiter mit Erster Hilfe,
•
Rettungssanitäter und RTW vor Ort, (ggf. auch ToxArzt),
•
•
•
qualifizierte Erste- Hilfe- Ausrüstung,
•
Vorhalt von Antidote (sog. ToxBox),
Vorhalt von Dekont.-Ausstattung,
•
Notdusche incl. Dekont.- und Sicherungspersonal.
•
Vorhalt von Seifen und Waschlösung, Dekont.-Chemikalien, usw.,
arbeitsmedizinische Betreuung (Notfallausweis) und Untersuchung auf
wesentliche Gefahrstoffe
•
G 40 - krebserzeugende Stoffe
•
G 26 - Isoliergeräte/Atemschutz
•
G 24 - Hauterkrankungen
•
G 16 - Arsenverbindungen
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Notfallplanung - Erste Hilfe (eigene Kräfte)
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
T echnische Maßnahmen

O rganisatorische Maßnahmen

P ersonenbezogene Maßnahmen
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Das TOP-Prinzip im Arbeitsschutz
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Kampfmittelräumung in kontaminierten Bereichen – Ein Praxisbeispiel
Einsatz von Erdbaumaschinen mit Schutzverglasung
(Widerstandsklasse BR 6 der DIN EN 1063 & Stahlplatten der Wandstärke 12 mm bei ST 37)
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Technische Maßnahmen (Auswahl)
Kampfmittelräumung in kontaminierten Bereichen – Ein Praxisbeispiel
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Technische Maßnahmen (Auswahl)
Einsatz von Erdbaumaschinen mit Anlagen zur Atemluftversorgung
gemäß DGUV-I 201-004 (ehem. BGI 581)
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Technische Maßnahmen (Auswahl)
Einsatz von Separationsanlagen gem. DGVU-I-201-027 (ehem. BGI 833)
- Begrenzung der Fallhöhe auf höchstens 50 cm,
- Auslaufrutschen mit Plastikbahnen unter Überhangmagneten,
- Abschaltanlagen an Sep.-Anlage und am Beschickungsgerät,
- Schutzwälle und sorgsame Bodenaufgabe,
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
Arbeiten zur KMR werden gemäß DGUV-R-113-003 (ehem. BGR 114)
„Explosivstoff- Zerlege- oder Vernichteregeln“ und nur mit erfahrenem
und eingewiesenem Personal durchgeführt,

Aussicht über die Räumarbeiten durch besonders befähigte fachkundige
Personen,

Reduzierung der vor Ort tätigen Personen (z.B. Einsatz von
Aussichtspersonen als Maschinenführer)

Benutzung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung,

Vorhaltung einer einsatzbereiten Schwarz-/Weiß-Anlage und
Einrichtungen/Material zur Erst-/Grobdekontamination,

Planung und Training von Notfall-/ Rettungsmaßnahmen
(Bergung, Dekontamination, Erstversorgung)
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Organisatorische Maßnahmen (Auswahl)
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
arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen,

Vorhalt und Benutzung der Persönlicher Schutzausrüstungen
gemäß die Schutzstufenkonzept des A+S-Plan,

Handlungsanleitung („Handlungs-Checkbuch“)
für die Erstversorgung Verletzter am Unfallort
sowie für den Notarzteinsatz

Sicherheitsunterweisungen
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Personenbezogene Maßnahmen (Auswahl)
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PSA - Schutzstufenkonzept
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Schutzstufe 1 (normaler Arbeitsschutz)
Arbeiten zur Kampfmittelräumung
Schutzstufe 2 (erhöhter Arbeitsschutz)
Arbeiten mit kontaminiertem Material,
Schutzstufe 3 (maximaler Arbeitsschutz)
Kontakt zu kontaminiertem Bodenmaterial und
der Gefahr der Freisetzung
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Grobdekontamination an KF-Grenze
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Vorhaltung von Dekont.-Material und PSA an der
Räumflächengrenze zur Grobdekontamination
Vorhaltung von Dekont.-Material an der
Schwarz/Weiß-Anlage / Dekont.-Platz
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Stationäre S/W-Einrichtung
(incl. Dekont.-Platz und Standort Rettungssanitäter)
Stationäre S/W-Einrichtung (an der Grenze
Schwarzbereich)
Mobile S/W-Einrichtung
(Tagesbaustellen i.R. Begleitung Bodenprobenahme)
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Schwarz / Weiß-Einrichtung
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Dekontamination an S/W-Anlage
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Vorhaltung von Material zur Personen- und
Materialdekontamination (Auswahl) an der
Schwarz/Weiß-Anlage
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Unterweisung und Training
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Unterweisung des Personal und Training der
Benutzung von PSA
Training von Notfallmaßnahmen
(Berge- und Dekont.-Übungen), incl. Auswertung
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Meßtechnische Begleitung (Auswahl)

Bereich mit gesundheitsschädigen Gasen und Dämpfen,

Bereich mit brennbaren oder explosionsfähigen Stoffen,

Bereich mit gebundenen Schadstoffen (Boden),
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Abgestimmt auf das Gefahrstoffspektrum u. Gefährdungssituation
mittels :
 elektronische Geräte (IMS, PID, usw.,)

Gasspürsätze (Dräger-Röhrchen),

Spürpapier /-pulver,
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Messtechnische Begleitung
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