Deutscher Bundestag Drucksache 18/5065 18. Wahlperiode 28.05.2015 Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2015 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im ersten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2015 Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 26. Mai 2015 II A 2 – H 1221/15/10001 Gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 4 Absatz 2 des Haushaltsgesetzes 2015 übersende ich die Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen (üpl./apl.) Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen im ersten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2015. –2– Drucksache 18/5065 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im ersten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2015 1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben Einzelplan/ Kapitel/ Titel Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe 1 2 02 Deutscher Bundestag 0201 Deutscher Bundestag 687 01 Leistungen an internationale Organisationen/Leistungen im Zusammenhang mit internationalen Mitgliedschaften ................................................................................. Ansatz laut Haushaltsplan 2015 T€ bewilligte über-/außerplanmäßige Ausgabe T€ 3 4 1.318 150 156 109 720 40 338 34 Wechselkursbedingter Bedarf beim Beitrag an die Interparlamentarische Union (IPU). Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf der Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland in der Organisation. 06 Bundesministerium des Innern 0601 Gesellschaft und Verfassung 532 44 Kosten für Veranstaltungen der Verfassungsorgane aus besonderen Anlässen, insbesondere für Staatsakte, Staatsbegräbnisse und zentrale Gedenkveranstaltungen ............................................................................................. Mehrausgaben zur Finanzierung des Staatsaktes zum Gedenken an den verstorbenen ehemaligen Bundespräsidenten Dr. Richard von Weizsäcker. 685 11 Zuschuss an die Stiftung "Die Mitarbeit" sowie an die "Deutsche Gesellschaft e. V." .................................................................................................................................. Finanzierung des Projekts der Deutschen Gesellschaft e. V. „70 Jahre nach Kriegsende - Russlanddeutsche gestern und heute“. 0611 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben 687 20 Beiträge an verschiedene Organisationen ................................................................. Höhere Mitgliedsbeiträge Deutschlands für die Koordinierungsstelle zur regionalen Zusammenarbeit in Asyl-, Flüchtlings- und Migrationsfragen und des Forum of Federation auf Grund der Wechselkursentwicklung. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung von Rechtsverpflichtungen. Die Rechtsverpflichtungen beruhen auf den aus den Mitgliedschaften bei beiden Institutionen resultierenden Mitgliederpflichten zu regelmäßigen Beitragszahlungen nach den geltenden Rahmenvereinbarungen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Einzelplan/ Kapitel/ Titel 1 –3– Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe 2 14 Bundesministerium der Verteidigung 1407 Sonstiger Betrieb der Bundeswehr 861 01 apl Gesellschafterdarlehen an die LH Bundeswehr Bekleidungsgesellschaft mbH…….. Drucksache 18/5065 Ansatz laut Haushaltsplan 2015 T€ bewilligte über-/außerplanmäßige Ausgabe T€ 3 4 - 10.800 4.672 850 Außerplanmäßige Ausgabe zur Gewährung eines Gesellschafterdarlehens an die LH Bundeswehr Bekleidungsgesellschaft mbH. Die außerplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. Februar 2015 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. 23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 2304 Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken 687 04 Zahlungen an die Inter-Amerikanische Entwicklungsbank und deren Sonderfonds, an die Inter-Amerikanische Investitionsgesellschaft und an den Multilateralen Investitionsfonds ........................................................................................................ Wechselkursbedingte höhere Ausgaben für die Beteiligung am Kapital der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank. Die überplanmäßigen Ausgaben (450 T€ und 400 T€) dienen der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf vertraglichen Verpflichtungen (Kapitalzeichnungsurkunde). –4– Drucksache 18/5065 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (VE) Einzelplan/ Kapitel/ Titel/ VE Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen VE 1 2 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 0918 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) 544 01 üpl Forschung, Untersuchungen und Ähnliches ............................................................... Ansatz VE laut Haushaltsplan 2015 T€ bewilligte über-/außerplanmäßige VE T€ 3 4 500 180 56.000 34.500 Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2017 bis zu: 140 T€ Im Haushaltsjahr 2018 bis zu: 40 T€ Erforderliche Beauftragung eines Unternehmens mit der Entwicklung eines sogenannten Endkundenmesstools als Ergebnis einer Ausschreibung. 11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 1101 Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen 681 21 üpl Zusätzliche Mittel für Bildungsmaßnahmen ................................................................ Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig: Im Haushaltsjahr 2016 bis zu: 18.000 T€ Im Haushaltsjahr 2017 bis zu: 10.500 T€ Im Haushaltsjahr 2018 bis zu: 6.000 T€ Überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung infolge einer tatsächlich höheren Zahl von ausbildungsinteressierten jungen EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern einschließlich Eintritten aus dem Jahr 2014 nach der alten Förderrichtlinie (Individualförderung), die erst im Jahr 2015 in die Ausbildungsphase einmünden. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 29. Januar 2015 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333
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