18/5065 - Datenbanken des deutschen Bundestags

Deutscher Bundestag
Drucksache 18/5065
18. Wahlperiode
28.05.2015
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Haushaltsführung 2015
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
im ersten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2015
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 26. Mai 2015
II A 2 – H 1221/15/10001
Gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 4 Absatz 2
des Haushaltsgesetzes 2015 übersende ich die Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen (üpl./apl.) Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen im ersten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2015.
–2–
Drucksache 18/5065
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
im ersten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2015
1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Einzelplan/
Kapitel/
Titel
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe
1
2
02
Deutscher Bundestag
0201
Deutscher Bundestag
687 01
Leistungen an internationale Organisationen/Leistungen im Zusammenhang mit
internationalen Mitgliedschaften .................................................................................
Ansatz laut
Haushaltsplan 2015
T€
bewilligte
über-/außerplanmäßige
Ausgabe
T€
3
4
1.318
150
156
109
720
40
338
34
Wechselkursbedingter Bedarf beim Beitrag an die Interparlamentarische Union
(IPU). Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung.
Die Rechtsverpflichtung beruht auf der Mitgliedschaft der Bundesrepublik
Deutschland in der Organisation.
06
Bundesministerium des Innern
0601
Gesellschaft und Verfassung
532 44
Kosten für Veranstaltungen der Verfassungsorgane aus besonderen Anlässen,
insbesondere
für
Staatsakte,
Staatsbegräbnisse
und
zentrale
Gedenkveranstaltungen .............................................................................................
Mehrausgaben zur Finanzierung des Staatsaktes zum Gedenken an den
verstorbenen ehemaligen Bundespräsidenten Dr. Richard von Weizsäcker.
685 11
Zuschuss an die Stiftung "Die Mitarbeit" sowie an die "Deutsche Gesellschaft e. V."
..................................................................................................................................
Finanzierung des Projekts der Deutschen Gesellschaft e. V. „70 Jahre nach
Kriegsende - Russlanddeutsche gestern und heute“.
0611
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben
687 20
Beiträge an verschiedene Organisationen .................................................................
Höhere Mitgliedsbeiträge Deutschlands für die Koordinierungsstelle zur regionalen
Zusammenarbeit in Asyl-, Flüchtlings- und Migrationsfragen und des Forum of
Federation auf Grund der Wechselkursentwicklung. Die überplanmäßige Ausgabe
dient der Erfüllung von Rechtsverpflichtungen. Die Rechtsverpflichtungen beruhen
auf den aus den Mitgliedschaften bei beiden Institutionen resultierenden
Mitgliederpflichten zu regelmäßigen Beitragszahlungen nach den geltenden
Rahmenvereinbarungen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Einzelplan/
Kapitel/
Titel
1
–3–
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe
2
14
Bundesministerium der Verteidigung
1407
Sonstiger Betrieb der Bundeswehr
861 01 apl Gesellschafterdarlehen an die LH Bundeswehr Bekleidungsgesellschaft mbH……..
Drucksache 18/5065
Ansatz laut
Haushaltsplan 2015
T€
bewilligte
über-/außerplanmäßige
Ausgabe
T€
3
4
-
10.800
4.672
850
Außerplanmäßige Ausgabe zur Gewährung eines Gesellschafterdarlehens an die
LH Bundeswehr Bekleidungsgesellschaft mbH. Die außerplanmäßige Ausgabe ist
mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. Februar 2015 dem
Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
23
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
2304
Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken
687 04
Zahlungen an die Inter-Amerikanische Entwicklungsbank und deren Sonderfonds,
an die Inter-Amerikanische Investitionsgesellschaft und an den Multilateralen
Investitionsfonds ........................................................................................................
Wechselkursbedingte höhere Ausgaben für die Beteiligung am Kapital der
Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank. Die überplanmäßigen Ausgaben (450 T€
und 400 T€) dienen der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung
beruht auf vertraglichen Verpflichtungen (Kapitalzeichnungsurkunde).
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2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (VE)
Einzelplan/
Kapitel/
Titel/
VE
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen VE
1
2
09
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
0918
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post
und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur)
544 01 üpl Forschung, Untersuchungen und Ähnliches ...............................................................
Ansatz VE laut
Haushaltsplan 2015
T€
bewilligte
über-/außerplanmäßige
VE
T€
3
4
500
180
56.000
34.500
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2017 bis zu:
140 T€
Im Haushaltsjahr 2018 bis zu:
40 T€
Erforderliche Beauftragung eines Unternehmens mit der Entwicklung eines
sogenannten Endkundenmesstools als Ergebnis einer Ausschreibung.
11
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
1101
Leistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch
und gleichartige Leistungen
681 21 üpl Zusätzliche Mittel für Bildungsmaßnahmen ................................................................
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2016 bis zu:
18.000 T€
Im Haushaltsjahr 2017 bis zu:
10.500 T€
Im Haushaltsjahr 2018 bis zu:
6.000 T€
Überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung infolge einer tatsächlich höheren Zahl
von ausbildungsinteressierten jungen EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern
einschließlich Eintritten aus dem Jahr 2014 nach der alten Förderrichtlinie
(Individualförderung), die erst im Jahr 2015 in die Ausbildungsphase einmünden.
Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des
Bundesministeriums der Finanzen vom 29. Januar 2015 dem Deutschen Bundestag
und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
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ISSN 0722-8333