Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Schleusingen 03 Für den Bebauungsplan ist eine Umweltprüfung (Umweltbericht) gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erforderlich. 04 Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. 05 Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll frühzeitig durchgeführt werden. Die allgemeinen Ziele und Zwecke des aufzustellenden Bebauungsplanes können in der Zeit vom Beschlüsse der 5. Sitzung des Stadtrates vom 14.04.2015 11. Mai bis einschließlich 14. Juni 2015 Beschluss-Nr. 12/5/2015 Genehmigung Niederschrift Stadtrat während der Dienstzeiten: Beschluss: Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift der 5. Stadtratssitzung vom 27.02.2015 in der vorliegenden Form. Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag gez. Klaus Brodführer Bürgermeister Beschluss-Nr. 13/5/2015 Vertreter im Stiftungsrat Reha in der Stadtverwaltung Schleusingen, Markt 9, Rathaus, Zimmer 1.2., eingesehen werden. Hier besteht die Möglichkeit, sich zur vorgesehenen Planung zu äußern. Beschluss: Der Stadtrat stimmt der Widerberufung von Bürgermeister Klaus Brodführer als Mitglied des Stiftungsrates der Stiftung Rehabilitationszentrum „Thüringer Wald“ Schleusingen sowie der Berufung als Stellvertreter von Michael Mitulla für die Amtszeit 2015-2018 zu. Begründung: Ziel des Bauleitplanes ist es, eine Bestandssicherung mit der Möglichkeit der geringfügigen Erweiterung der Häuser bzw. des möglichen Umbaus zu herzustellen. Die Siedlung besteht seit DDR-Zeiten und wird seither durchgängig genutzt. Sie liegt z. Z. im „unbeplanten Außenbereich“. Für das Gebiet ist keine Änderung der vorhandenen Erschließung geplant. Eine Besonderheit des Standortes stellt die Tatsache dar, dass ein Teil des Gebietes als „Pachtgarten“ und ein Teil „Wochenendhausgebiet“ privat genutzt werden. Die Nutzungen soll beibehalten werden. gez. Klaus Brodführer Bürgermeister Beschluss-Nr. 14/5/2015 Aufstellungsbeschluss B-Plan „Am Schwimmbad“ Beschluss: Der Stadtrat beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum Einfachen Bebauungsplan Nr. 40-04/2015 „Am Schwimmbad“ in der Stadt Schleusingen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der vorliegenden Form zu fassen: 01 02 7.15 Uhr bis 16.15 Uhr 7.15 Uhr bis 16.15 Uhr 7.15 Uhr bis 16.15 Uhr 7.15 Uhr bis 17.45 Uhr 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr Der Stadtrat fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des Einfachen Bebauungsplans „Am Schwimmbad“ - Stadt Schleusingen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der Anlage zum Beschluss zu entnehmen. Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Schleusingen, Flur 11, die Flurstücke: 405/136; 407/136; 408/136; 137; 446/139; 447/139; 448/139; 139/1; 139/2; 139/3; 139/4; 139/5; 139/6; 139/7; 139/8; 139/9; 139/10; 139/11; 139/12; 276/204 (Weg); 481/139; sowie Gemarkung Schleusingen, Flur 12, die Flurstücke: 114/1; 302/58; 244/3*tw (Weg); 423/122; 424/122; 425/262; 427/122; 429/245 (Weg); 426/262; 243 (Weg); 298/259; 154*tw (Weg) und 156*tw (Weg) Anlage: Lageplan mit Geltungsbereich (schwarz gestrichelt) des Einfachen Bebauungsplans „Am Schwimmbad“ - Stadt Schleusingen Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Stadtratsmitglieder: 21 Davon anwesend: 19 *teilweise 1 2. Ausgabe 2015 - 30.04.2015 Hobbyraum auf den Flurstücken 324/2 und 335 in der Flur 2 Gemarkung Geisenhöhn zu erteilen. Ja-Stimmen: 19 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 gez. Klaus Brodführer Bürgermeister Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Stadtratsmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Beschluss-Nr. BWO 08/06/2015 Anbau Unterstellhalle gez. Klaus Brodführer Bürgermeister Beschluss: Der Ausschuss Bauwesen/Wirtschaft/Ordnung beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag des Herrn Peter Gießer, Frühlingsweg 16 in Schleusingen auf Anbau einer Unterstellhalle auf dem Flurstück 160/2 in der Flur 26 Gemarkung Schleusingen (Suhler Str. 19) zu erteilen. Beschluss-Nr. 15/5/2015 Bestätigung Jahresrechnung 2014 Beschluss: Der Stadtrat bestätigt die Jahresrechnung 2014 einschließlich der Anlagen. Er nimmt den Bericht 2014 nach § 81 Abs. 4 ThürGemHV (Erläuterungsbericht) zur Kenntnis. Soweit noch keine Einzelgenehmigung vorliegt, werden die außer- u. überplanmäßigen Ausgaben genehmigt. Mit der bisherigen Abdeckung der Mehrausgaben und Mehreinnahmen bzw. Einsparung im Haushaltsjahr 2014 besteht Einverständnis. Gleichzeitig wird die Bildung der Haushaltsausgabereste zum in der Jahresrechnung enthaltenen Umfang beschlossen. gez. Klaus Brodführer Bürgermeister Beschluss-Nr. BWO 09/07/2015 Erweiterung eines Anbaues Beschluss: Der Ausschuss Bauwesen/Wirtschaft/Ordnung beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Herrn Harald Schmidt, Königstr. 7 in Scheusingen, auf Erweiterung eines Anbaues auf den Flurstücken 69/9 und 70/2 in der Flur 10 Gemarkung Schleusingen (Heinrich-Heine-Ring 2) zu erteilen. gez. Klaus Brodführer Bürgermeister Beschluss-Nr. 16/5/2015 Installation Parkleitsystem gez. Klaus Brodführer Bürgermeister Beschluss: Der Stadtrat bestätigt die Installation eines Parkleitsystems in der Stadt Schleusingen. Die Realisierung soll bis 2016 erfolgen und ist im Haushaltsplan aufzunehmen. Beschluss-Nr. BWO 10/08/2015 Voranfrage – Flächenerweiterung Verkaufsfläche LIDL Beschluss: Der Ausschuss Bauwesen/Wirtschaft/Ordnung beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Voranfrage der LIDL Dienstleistungs GmbH & Co.KG Gera auf Flächenerweiterung am bestehenden LIDLMarkt auf 1.300 qm Verkaufsfläche auf den Flurstücken 141/6, 12/7, 132/3, 170/4 u. 150/6 (Jägerhausstraße) nicht zu erteilen. gez. Klaus Brodführer Bürgermeister In nichtöffentlicher Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr. 11/5/2015 Bestellung Wirtschaftsprüfer WGS für 2014 _________________________________________________ gez. Klaus Brodführer Bürgermeister Beschluss-Nr. BWO 11/09/2015 Anbau an Einfamilienwohnhaus im OT Geisenhöhn Beschlüsse der 4. Sitzung des Ausschusses Bauwesen/Wirtschaft/Ordnung vom 26. März 2015 Beschluss: Der Ausschuss Bauwesen/Wirtschaft/Ordnung beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag des Herrn André Pierdel, Dorfstr. 17 im OT Geisenhöhn, auf Anbau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Flurstück 604/319 in der Flur 2 Gemarkung Schleusingen zu erteilen. Beschluss-Nr. BWO 06/04/2015 Genehmigung Ausschuss-Niederschrift Beschluss: Der Ausschuss Bauwesen/Wirtschaft/Ordnung genehmigt die Niederschrift der 3. Ausschusssitzung vom 22.01.2015 in der vorliegenden Form. gez. Klaus Brodführer Bürgermeister Beschluss-Nr. BWO 12/10/2015 Antrag auf Neubau Einfamilienwohnhaus Kastanienweg gez. Klaus Brodführer Bürgermeister Beschluss: Der Ausschuss Bauwesen/Wirtschaft/Ordnung beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Frank u. Cathrin Breitung, Schleusinger Str. 48 in Kloster Veßra, OT Zollbrück, auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses in Fertigbauweise mit Garage und Carport auf dem Flurstück 119/1 in der Flur 23, Gemarkung Schleusingen (Kastanienweg) zu erteilen. Beschluss-Nr. BWO 07/05/2015 Aufbau Gaube Wohnhaus Gemark. Geisenhöhn Beschluss: Der Ausschuss Bauwesen/Wirtschaft/Ordnung beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag des Herrn Gerhard Heß, Dorfstr. 20 in Schleusingen, OT Geisenhöhn zum Aufbau einer Gaube auf dem Wohnhaus, der teilweisen Nutzungsänderung der Scheune zur Doppelgarage und der Nutzungsänderung des Kellerhauses zum gez. Klaus Brodführer Bürgermeister 2 2. Ausgabe 2015 - 30.04.2015 Umwelt und Naturschutz vom 16.10.2006 festgestellte Flurbereinigungsgebiet Schleusingen, Az.: 3-3-0382, wie folgt geringfügig geändert: Beschluss-Nr. BWO 13/11/2015 Auftragserteilung Fußgängerbrücke Ratscher - Gerüst Aus dem Flurbereinigungsgebiet werden folgende Grundstücke ausgeschlossen: Beschluss: Der Ausschuss Bauwesen/Wirtschaft/Ordnung beschließt die Auftragserteilung für die Baumaßnahme „Sanierung der Fußgängerbrücke Ratscher – Gewerk Gerüst“ an den wirtschaftlichsten Bieter: Kihr Gerüstbau GmbH Neuhof.. gez. Klaus Brodführer Bürgermeister 1.1.1 Gemarkung Rappelsdorf, Flur 3 Flurstücke Nr.: 251/1; 251/2; 269; 271; 272; 400/2; 478/27; 479/27; 480/27; 481/27 1.1.2 Gemarkung Rappelsdorf, Flur 4 Flurstücke Nr. 201; 212; 296; 637/196; 641/209; 642/211 Beschluss-Nr. BWO 14/12/2015 Auftragserteilung Fußgängerbrücke Ratscher- Geländer Beschluss: Der Ausschuss Bauwesen/Wirtschaft/Ordnung beschließt die Auftragserteilung für die Baumaßnahme „Sanierung der Fußgängerbrücke Ratscher – Gewerk Geländer“ an den wirtschaftlichsten Bieter: Schmiedearbeiten Rolf Blaurock, Hinternah. Zum Flurbereinigungsgebiet werden folgende Grundstücke zugezogen: 1.2.1 Gemarkung Geisenhöhn, Flur 3 Flurstücke Nr.: 300/47; 302/48; 304/51; 318/79; 367/58 Beschlüsse der 4. Sitzung des Hauptausschusses vom 26. März 2015 1.2.2 Gemarkung Geisenhöhn, Flur 5 Flurstück Nr.: 81 Beschluss-Nr. HA 03/04/2015 Genehmigung Sitzungsniederschrift 1.2.3 Gemarkung Rappelsdorf, Flur 3 Flurstück Nr.: 386/6 gez. Klaus Brodführer Bürgermeister Beschluss: Der Hauptausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift der Hauptausschusssitzung vom 15.01.201530.10.2014 in der vorliegenden Form. Das Verfahrensgebiet hat nach der Änderung eine Fläche von 422 ha. Anordnung der Flurbereinigung gez. Klaus Brodführer Bürgermeister Für die zum Verfahrensgebiet zugezogenen Grundstücke wird die Flurbereinigung nach § 87 FlurbG angeordnet. Auszahlung Jagdpacht der Jagdgenossenschaft Gottfriedsberg Teilnehmergemeinschaft Die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet zugezogenen Grundstücke, die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten sind mit Bekanntgabe dieses Beschlusses Mitglieder der mit dem Flurbereinigungsbeschluss vom 16.10.2006 entstandenen „Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Schleusingen“, als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Schleusingen. Die Jagdpachtauszahlung findet am 10. Mai und am 7. Juni 2015 in der Zeit von 9:00-12:00 Uhr im Vereinshaus Gottfriedsberg statt. Der Jagdvorstand Leske – Jagdvorsteher Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen - Flurbereinigungsbehörde Frankental 1, 98617 Meiningen Az.: 3-3-0382 301/48; Meiningen, den 23.02.2015 Beteiligte Am Flurbereinigungsverfahren sind beteiligt (Beteiligte): - als Teilnehmer Änderungsbeschluss Nr. 1 die Eigentümer und die Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke Änderung des Flurbereinigungsgebietes als Nebenbeteiligte Schleusingen a) der Träger des Unternehmens; Nach § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), wird das mit Beschluss des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, b) Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bezirken Grundstücke vom Flur-bereinigungsverfahren betroffen sind; 3 2. Ausgabe 2015 - 30.04.2015 c) andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten oder deren Grenzen geändert werden; Ufergehölze beseitigt werden sollen; die Beseitigung ist nur in Ausnahmefällen möglich, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden; c) Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Flurbereinigungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses beeinflusst oder von ihm beeinflusst wird; d) wenn Holzeinschläge vorgenommen werden sollen, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen. d) Inhaber von Rechten an den zu dem Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken; Sind entgegen den Absätzen a) und b) Änderungen vorgenommen, Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie im Verfahren unberücksichtigt bleiben; die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand gemäß § 137 FlurbG wiederherstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist. Sind Eingriffe entgegen dem Absatz c) vorgenommen worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen. Werden entgegen dem Absatz d) Holzeinschläge vorgenommen, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat. Wer den Vorschriften zu Buchstabe b), c) oder d) zuwiderhandelt, begeht nach § 154 FlurbG eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße geahndet werden kann. e) Empfänger neuer Grundstücke nach den §§ 54 und 55 FlurbG bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes; f) Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Unterhaltungs- oder Ausführungskosten auferlegt wird oder die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben. Anmeldung von Rechten Die Beteiligten werden aufgefordert, Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, innerhalb von drei Monaten nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen, Frankental 1, 98617 Meiningen, Postanschrift: Postfach 100653, 98606 Meiningen, anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines o.a. Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. Auslegung des Beschlusses mit Gründen Je eine mit Gründen versehene Ausfertigung dieses Beschlusses liegt zwei Wochen lang nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung für die Flurbereinigungsgemeinde Stadt Schleusingen im Dienstgebäude der Stadtverwaltung Markt 9, 98553 Schleusingen sowie für die angrenzenden Gemeinden Auengrund im Dienstgebäude der Gemeindeverwaltung, Kirchweg 8, 98673 Auengrund OT Crock, Stadt Hildburghausen im Dienstgebäude der Stadtverwaltung, Clara-Zetkin-Straße 3, 98646 Hildburghausen sowie Zeitweilige Einschränkungen der Grundstücksnutzung Nach § 34 bzw. § 85 Nummer 5 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) ist von der Bekanntgabe dieses Beschlusses ab bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes in folgenden Fällen die Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde erforderlich: Kloster Veßra und Ahlstädt im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft „Feldstein“, Mauerstraße 9, 98660 Themar, während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. a) wenn die Nutzungsart der Grundstücke im Flurbereinigungsgebiet geändert werden soll; dies gilt nicht für Änderungen, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören; Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim b) wenn Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche Anlagen errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden sollen; Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen Hausanschrift: Frankental 1, 98617 Meiningen, Postanschrift: Postfach 100653, 98606 Meiningen, c) wenn Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und 4 2. Ausgabe 2015 - 30.04.2015 Um Nachzahlung und Bußgelder zu vermeiden, werden alle Hundebesitzer die ihren Hund noch nicht angemeldet haben aufgefordert, dies umgehend zu erledigen. einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, so ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim o.g. Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung eingegangen ist. Schleusingen, den 09.04.2015 gez. Klaus Brodführer Bürgermeister gez. Knut Rommel DS Amtsleiter _____________________________________________ Ende amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachung an Stelle des Hundesteuerbescheides IMPRESSUM: Herausgeber und Vertrieb: Redaktion: Internet: Geltungsbereich: Druck: Die Hundesteuer wird in einem 01.07.2015 zur Zahlung fällig. Betrag Nachträglich zum Geburtstag im April gratulieren der Bürgermeister und die Mitarbeiter der Stadtverwaltung herzlich: am zum 65. Geburtstag am 05.04. Herrn Rolf Triebel, Schleusingen am 07.04. Frau Regina Volk, Schleusingen am 07.04. Herrn Walter Leopold, Schleusingen am 11.04. Frau Hannelore Steigleder, Schleusingen am 15.04. Frau Gerlinde Strohschneider, OT Gethles am 24.04. Frau Roßel Stubenrauch, OT Gethles am 28.04. Herrn Ludwig Gramlich, Schleusingen am 30.04. Herrn Rudi Möhring, Schleusingen Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann binnen einen Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Schleusingen einzulegen. Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgenden Tages. zum 70. Geburtstag am 05.04. Frau Bärbel Schuldt, Schleusingen am 21.04. Frau Helga Krech, Schleusingen am 30.04. Herrn Günter Spindler, Schleusingen Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten. zum 75. Geburtstag am 02.04. Frau Margit Bauer, Schleusingen am 04.04. Herrn Hartmut Jenk, Schleusingen am 07.04. Frau Bärbel Rexhausen, Schleusingen am 12.04. Frau Hiltrud Machalett, Schleusingen am 16.04. Frau Ingrid Zoller, Schleusingen am 19.04. Frau Margrit Mayer, Schleusingen am 22.04. Herr Manfred Wagner, Schleusingen am 23.04. Herr Horst Hofmann, OT Gethles am 24.04. Herr Klaus Wirsing, OT Ratscher am 25.04. Herr Lothar Schlott, Schleusingen Alle Steuerpflichtigen, die nicht am Bankeinzug teilnehmen, werden gebeten, die Hundesteuer spätestens zum oben genannten Termin auf die folgende Bankverbindung der Stadtkasse zu überweisen BIC: IBAN: Schleusinger Amtsblatt Stadtverwaltung Schleusingen; Markt 9, 98553 Schleusingen, Tel.: 036841-347-12 Carmen Imber, Stadtverwaltung Schleusingen www.schleusingen.de; [email protected] Stadt Schleusingen Druckerei Foerster, 98553 Schleusingen, An der Schleuse 2, Tel.: 036841-41019 Bezugsmöglichkeit: Das Amtsblatt wird an alle Haushalte der Stadt Schleusingen kostenlos verteilt. Einzelbezug: Über die Stadt Schleusingen zum Preis von 1,50 EUR pro Ausgabe möglich. Erscheinungsweise: 2.500 Exemplare/nach Bedarf Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2015 für die Stadt Schleusingen mit den Ortsteilen Fischbach, Gethles, Rappelsdorf, Geisenhöhn, Gottfriedsberg, Heckengereuth und Ratscher. Die Steuersätze für die Erhebung der Hundesteuer sind gegenüber dem Kalenderjahr 2014 unverändert geblieben. Somit wird auf die Versendung der Hundesteuerbescheide für das Kalenderjahr 2015 verzichtet. Für all diejenigen Hundehalter, bei denen sich an den Voraussetzungen zur Erhebung der Hundesteuer nach der Hundesteuersatzung vom 17.05.2011 und der 1. Änderungssatzung vom 24.10.2011 seit der letzten Bescheid-Erstellung nichts geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2015 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. HELADEF1HIL DE06 8405 4040 1170 1017 19 Kreissparkasse Hildburghausen Eine Teilnahme am Bankeinzugsverfahren ist jederzeit möglich. Vordrucke erhalten Sie im Rathaus sowie im Internet unter: http://www.schleusingen.de 5 2. Ausgabe 2015 - 30.04.2015 zum 80. Geburtstag am 17.04. Frau Magdalene Schmidt, Schleusingen am 22.04. Frau Elfriede Spindler, OT Gethles am 23.04. Herr Lutz Vack, Schleusingen am 26.04. Frau Christa Puttkammer, OT Rappelsdorf am 28.04. Frau Adelheid Kemp, Schleusingen am 29.04. Frau Maria Gredkiewicz, Schleusingen am 30.04. Herr Karl-Heinz Förster, Schleusingen Glückwünsche zur Diamantenen Hochzeit zum 85. Geburtstag am 08.04. Frau Elfriede Trommer, Schleusingen zum 90. Geburtstag am 02.04. Herrn Günther Möhring, Schleusingen am 13.04. Frau Edelgard Rupio, Schleusingen am 14.04. Frau Hilde Lenz, Schleusingen Horst und Inge Joachim, Vogelhofstraße 12 in Schleusingen, feierten am 5. März 2015 das 60. Ehejubiläum. Es gratulierten Bürgermeister Klaus Brodführer und Landrat Thomas Müller. Glückwünsche zum Geburtstag im Mai an die Geburtstagsjubilare: zum 65. Geburtstag am 05.05. Frau Roswitha Koch, Schleusingen am 07.05. Frau Regina Birko, Schleusingen am 13.05. Herrn Burghard Mauer, OT Ratscher am 16.05. Herrn Wolfgang Wagner, Schleusingen am 24.05. Herrn Ulrich Uhlworm, Schleusingen am 25.05. Herrn Rainer Leipold, Schleusingen am 30.05. Herrn Jürgen Fabig, OT Ratscher am 30.05. Frau Heidrun Frühauf, OT Rappelsdorf am 30.05. Frau Ilona Dannemann, Schleusingen Herzliche Glückwünsche nachträglich an Herta und Rolf Büttner, Suhler Str. 63, zur Diamantenen Hochzeit am 01.04.2015 ___________________________________________ zum 70. Geburtstag am 09.05. Frau Ingeborg Unger, OT Fischbach am 10.05. Frau Gabriele Richter, Schleusingen zum 75. Geburtstag am 01.05. Herrn Hellmut Röder, Schleusingen am 18.05. Frau Elfriede Frühauf, OT Gethles zum 80. Geburtstag am 01.05. Frau Reinhilde Normann, Schleusingen am 03.05. Herrn Joachim Rose, Schleusingen am 09.05. Frau Anni Pfeufer, Schleusingen Eröffnung der neuen Kinderkrippe mit 18 Plätzen in der Ilmenauer Straße 5 im April 2015 Der Umbau der Außenstelle des Kindergartens „Schleuseknirpse“ kostete der Stadt insgesamt 175.000 Euro. 120 Euro monatlich zahlen die Eltern für das erste Kind (egal ob Krippe oder Kindergarten) Insgesamt 634 Euro kostet ein Kindergartenplatz in Schleusingen. zum 85. Geburtstag am 07.05. Frau Elfriede Mitschke, Schleusingen am 10.05. Frau Gisela Schneider, Schleusingen zum 90. Geburtstag am 10.05. Frau Grete Woitas, Schleusingen 6 2. Ausgabe 2015 - 30.04.2015 Herr Günther Möhring aus Schleusingen, Eisfelder Straße 18, feierte am 2. April 2015 seinen 90. Geburtstag, zu dem Bürgermeister Klaus Brodführer gratulierte. Glückwünsche zur Goldenen Hochzeit Frau Hilde Lenz feierte am 14.04.2015 ihren 90. Geburtstag im Wilhelm-Augusta-Stift Es gratulierten Bürgermeister Klaus Brodführer, Rolf Kaden in Vertretung des Landrates sowie Heimleiter des Stiftes Nicolas Lubnow Goldene Hochzeit feierten am17.04.2015 Gertraude und Rolf Nehmert in Schleusingen, Elisabethstr. 5. Zum 50.Ehejubiläum gratulierte auch Bürgermeister Klaus Brodführer. Glückwünsche des Bürgermeisters zum 90. Geburtstag Veranstaltungshinweis: Tag der offenen Tür am 1. Mai 2015 10.00 bis 19.00 Uhr Alles rund um die Freiwillige Feuerwehr in Schleusingen, Gerätehaus Prof.-Franke-Platz Frau Gerda Hörnlein, Georg-Neumark-Str. 20 in Schleusingen wurde am 18.02.2015 90 Jahre alt. Glückwünsche überbrachten Bürgermeister Klaus Brodführer und der Beigeordneten des Landkreises Helge Hoffmann 7 DRK Kreisverband Suhl e. V Pflegeberatung / Tagespflege Schleusingen Pflege- und Neukundenberatung – „Alles aus einer Hand“ umfassende Beratung zu den Leistungen des DRK Kreisverbandes Suhl e. V. Als pflegebedürftig gelten Menschen, die auf ständige Hilfe bei regelmäßig wiederkehrenden Aktivitäten des täglichen Lebens angewiesen sind. Wenn man selbst oder ein Angehöriger pflegebedürftig wird, kommen viele organisatorische Details auf die Betroffenen zu. Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen zur Pflegeversicherung und bieten Ihnen eine umfassende Beratung zu allen Leistungsangeboten des DRK KV Suhl e.V., u. a. Leistungen der ambulanten Pflege in den Sozialstationen, der Wohngemeinschaft Intensivpflege, der Wohngemeinschaft für ältere Bürger, Service Wohnen, Tagesbetreuung, Hausnotruf, Pflegekursen, Fahrdienst sowie zu Essen auf Rädern. Wir beraten Sie zu Fragen rund um das Thema Pflege, zu den Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung und unterstützen Sie bei behördlichen Formalitäten. Fachlich kompetente Mitarbeiter beantworten hier gerne all Ihre Fragen. DRK Tagespflege „Herbstrose“ Schleusingen – den Tag mit netten Menschen verbringen Was ist eine Tagespflege? Die Tagespflege ist eine alternative Betreuungsform zum Seniorenheim. Häufig ist die Versorgung von Pflegebedürftigen in der häuslichen Umgebung nicht kontinuierlich möglich z. B. durch Berufstätigkeit der Angehörigen. Dann ermöglicht die Versorgung in einer Tagespflege nicht selten, dass der Pflegebedürftige auch weiterhin in seiner gewohnten häuslichen Umgebung verbleiben können. Die Gäste werden vom Fahrdienst zu Hause abgeholt und am Abend wieder gebracht. Die Betreuung wird ganz individuell von Montag bis Freitag, von Besuchen einmal in der Woche bis täglich angeboten.So kann z.B. einmal die Woche die/der pflegende Angehörige in Ruhe einkaufen gehen, Termine wahrnehmen und sich eine „Auszeit“ zum Kraft schöpfen nehmen. Unsere Tagespflege „Herbstrose“ in Schleusingen ist eine moderne Einrichtung, in der hilfebedürftige, vor allem ältere Menschen in geselliger Runde den Tag verbringen. In geschmackvollen, behindertengerechten Räumen werden die Tagesgäste von unseren erfahrenen und qualifizierten Mitarbeitern während des Tages betreut und begleitet. Wir wollen dazu beitragen, dass unsere Gäste sich in der Gemeinschaft sicher und geborgen fühlen, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten im alltäglichen Leben erhalten bzw. wieder verbessern. Beschäftigungsangebote sind u. a. Gedächtnistraining, Seniorengymnastik, Singen und Musizieren, Hauswirtschaft, Kochen und Backen, Handarbeiten, Basteln, im Sommer gärtnern, basale und sensorische Stimulationen sowie Spaziergänge. Gemeinsame Feiern werden durchgeführt so Weihnachtsfeiern, Osterfest und wie erst am 15. Marz 2015 das Frühlingsfest mit Angrillen. Unsere Tagespflege verfügt über 22 Plätze. Ausstattung: - großzügiger Aufenthaltsbereich mit integrierter Therapieküche‘ - Aufenthalts– und Therapieraum - 3 gemütliche Ruheräume, die als Wohnzimmer, Entspannungsraum und Gartenzimmer gestaltet sind - Pflegebad mit moderner Pflegewanne - Sonnenterrasse Kommen Sie doch mal vorbei Über die Kosten und alle anderen Fragen rund um die Tagespflege informieren wir Sie gerne bzw. die Pflegeberater unverbindlich. Vereinbaren Sie einfach einen Termin. Auf Wunsch kann das persönliche Gespräch auch bei Ihnen zu Hause erfolgen. Pflegeberatung/Neukundenberatung über DRK Service-Center, Pfarrstr. 10, 98527 Suhl DRK Tagesbetreuung “Herbstrose”, Eisfelder Straße 39b, 98553 Schleusingen Ansprechpartner: Frau Franziska Schwaldt Weitere Informationen/Anfragen: e-mail: [email protected] oder www.drk –suhl.de.
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