Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt

Amtlicher Teil
Öffentliche Bekanntmachungen der
Stadt Schleusingen
03
Für den Bebauungsplan ist eine Umweltprüfung (Umweltbericht) gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erforderlich.
04
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
05
Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.
1 BauGB soll frühzeitig durchgeführt werden. Die allgemeinen Ziele und Zwecke des aufzustellenden Bebauungsplanes
können in der Zeit vom
Beschlüsse der 5. Sitzung des Stadtrates vom
14.04.2015
11. Mai bis einschließlich 14. Juni 2015
Beschluss-Nr. 12/5/2015
Genehmigung Niederschrift Stadtrat
während der Dienstzeiten:
Beschluss:
Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift der 5. Stadtratssitzung vom
27.02.2015 in der vorliegenden Form.
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
gez. Klaus Brodführer
Bürgermeister
Beschluss-Nr. 13/5/2015
Vertreter im Stiftungsrat Reha
in der Stadtverwaltung Schleusingen, Markt 9, Rathaus,
Zimmer 1.2., eingesehen werden.
Hier besteht die Möglichkeit, sich zur vorgesehenen Planung zu äußern.
Beschluss:
Der Stadtrat stimmt der Widerberufung von Bürgermeister Klaus
Brodführer als Mitglied des Stiftungsrates der Stiftung Rehabilitationszentrum „Thüringer Wald“ Schleusingen sowie der Berufung als
Stellvertreter von Michael Mitulla für die Amtszeit 2015-2018 zu.
Begründung:
Ziel des Bauleitplanes ist es, eine Bestandssicherung mit der Möglichkeit der geringfügigen Erweiterung der Häuser bzw. des möglichen
Umbaus zu herzustellen. Die Siedlung besteht seit DDR-Zeiten und
wird seither durchgängig genutzt. Sie liegt z. Z. im „unbeplanten
Außenbereich“. Für das Gebiet ist keine Änderung der vorhandenen
Erschließung geplant.
Eine Besonderheit des Standortes stellt die Tatsache dar, dass ein Teil
des Gebietes als „Pachtgarten“ und ein Teil „Wochenendhausgebiet“
privat genutzt werden. Die Nutzungen soll beibehalten werden.
gez. Klaus Brodführer
Bürgermeister
Beschluss-Nr. 14/5/2015
Aufstellungsbeschluss B-Plan „Am Schwimmbad“
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum Einfachen
Bebauungsplan Nr. 40-04/2015 „Am Schwimmbad“ in der Stadt
Schleusingen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der vorliegenden Form zu
fassen:
01
02
7.15 Uhr bis 16.15 Uhr
7.15 Uhr bis 16.15 Uhr
7.15 Uhr bis 16.15 Uhr
7.15 Uhr bis 17.45 Uhr
7.15 Uhr bis 12.00 Uhr
Der Stadtrat fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss
zur Aufstellung des Einfachen Bebauungsplans „Am
Schwimmbad“ - Stadt Schleusingen. Der Geltungsbereich
des Bebauungsplans ist der Anlage zum Beschluss zu entnehmen.
Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung
Schleusingen, Flur 11, die Flurstücke:
405/136; 407/136; 408/136; 137; 446/139; 447/139;
448/139; 139/1; 139/2; 139/3; 139/4; 139/5; 139/6; 139/7;
139/8; 139/9; 139/10; 139/11; 139/12; 276/204 (Weg);
481/139;
sowie Gemarkung Schleusingen, Flur 12, die Flurstücke:
114/1; 302/58; 244/3*tw (Weg); 423/122; 424/122; 425/262;
427/122; 429/245 (Weg); 426/262; 243 (Weg); 298/259;
154*tw (Weg) und 156*tw (Weg)
Anlage:
Lageplan mit Geltungsbereich (schwarz gestrichelt) des Einfachen Bebauungsplans „Am Schwimmbad“ - Stadt Schleusingen
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Stadtratsmitglieder: 21
Davon anwesend: 19
*teilweise
1
2. Ausgabe 2015 - 30.04.2015
Hobbyraum auf den Flurstücken 324/2 und 335 in der Flur 2 Gemarkung Geisenhöhn zu erteilen.
Ja-Stimmen:
19
Nein-Stimmen:
0
Stimmenthaltungen: 0
gez. Klaus Brodführer
Bürgermeister
Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Stadtratsmitglieder von der
Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss-Nr. BWO 08/06/2015
Anbau Unterstellhalle
gez. Klaus Brodführer
Bürgermeister
Beschluss:
Der Ausschuss Bauwesen/Wirtschaft/Ordnung beschließt, das
gemeindliche Einvernehmen zum Antrag des Herrn Peter Gießer,
Frühlingsweg 16 in Schleusingen auf Anbau einer Unterstellhalle auf
dem Flurstück 160/2 in der Flur 26 Gemarkung Schleusingen (Suhler
Str. 19) zu erteilen.
Beschluss-Nr. 15/5/2015
Bestätigung Jahresrechnung 2014
Beschluss:
Der Stadtrat bestätigt die Jahresrechnung 2014 einschließlich der
Anlagen. Er nimmt den Bericht 2014 nach § 81 Abs. 4 ThürGemHV
(Erläuterungsbericht) zur Kenntnis. Soweit noch keine Einzelgenehmigung vorliegt, werden die außer- u. überplanmäßigen Ausgaben
genehmigt. Mit der bisherigen Abdeckung der Mehrausgaben und
Mehreinnahmen bzw. Einsparung im Haushaltsjahr 2014 besteht
Einverständnis. Gleichzeitig wird die Bildung der Haushaltsausgabereste zum in der Jahresrechnung enthaltenen Umfang beschlossen.
gez. Klaus Brodführer
Bürgermeister
Beschluss-Nr. BWO 09/07/2015
Erweiterung eines Anbaues
Beschluss:
Der Ausschuss Bauwesen/Wirtschaft/Ordnung beschließt, das
gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Herrn Harald Schmidt,
Königstr. 7 in Scheusingen, auf Erweiterung eines Anbaues auf den
Flurstücken 69/9 und 70/2 in der Flur 10 Gemarkung Schleusingen
(Heinrich-Heine-Ring 2) zu erteilen.
gez. Klaus Brodführer
Bürgermeister
Beschluss-Nr. 16/5/2015
Installation Parkleitsystem
gez. Klaus Brodführer
Bürgermeister
Beschluss:
Der Stadtrat bestätigt die Installation eines Parkleitsystems in der
Stadt Schleusingen. Die Realisierung soll bis 2016 erfolgen und ist im
Haushaltsplan aufzunehmen.
Beschluss-Nr. BWO 10/08/2015
Voranfrage – Flächenerweiterung Verkaufsfläche LIDL
Beschluss:
Der Ausschuss Bauwesen/Wirtschaft/Ordnung beschließt, das
gemeindliche Einvernehmen zur Voranfrage der LIDL Dienstleistungs
GmbH & Co.KG Gera auf Flächenerweiterung am bestehenden LIDLMarkt auf 1.300 qm Verkaufsfläche auf den Flurstücken 141/6, 12/7,
132/3, 170/4 u. 150/6 (Jägerhausstraße) nicht zu erteilen.
gez. Klaus Brodführer
Bürgermeister
In nichtöffentlicher Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr. 11/5/2015
Bestellung Wirtschaftsprüfer WGS für 2014
_________________________________________________
gez. Klaus Brodführer
Bürgermeister
Beschluss-Nr. BWO 11/09/2015
Anbau an Einfamilienwohnhaus im OT Geisenhöhn
Beschlüsse der 4. Sitzung des Ausschusses
Bauwesen/Wirtschaft/Ordnung vom 26. März
2015
Beschluss:
Der Ausschuss Bauwesen/Wirtschaft/Ordnung beschließt, das
gemeindliche Einvernehmen zum Antrag des Herrn André Pierdel,
Dorfstr. 17 im OT Geisenhöhn, auf Anbau eines
Einfamilienwohnhauses auf dem Flurstück 604/319 in der Flur 2 Gemarkung Schleusingen zu erteilen.
Beschluss-Nr. BWO 06/04/2015
Genehmigung Ausschuss-Niederschrift
Beschluss:
Der Ausschuss Bauwesen/Wirtschaft/Ordnung genehmigt die Niederschrift der 3. Ausschusssitzung vom 22.01.2015 in der vorliegenden
Form.
gez. Klaus Brodführer
Bürgermeister
Beschluss-Nr. BWO 12/10/2015
Antrag auf Neubau Einfamilienwohnhaus Kastanienweg
gez. Klaus Brodführer
Bürgermeister
Beschluss:
Der Ausschuss Bauwesen/Wirtschaft/Ordnung beschließt, das
gemeindliche Einvernehmen zum Antrag von Frank u. Cathrin
Breitung, Schleusinger Str. 48 in Kloster Veßra, OT Zollbrück, auf
Neubau eines Einfamilienwohnhauses in Fertigbauweise mit Garage
und Carport auf dem Flurstück 119/1 in der Flur 23, Gemarkung
Schleusingen (Kastanienweg) zu erteilen.
Beschluss-Nr. BWO 07/05/2015
Aufbau Gaube Wohnhaus Gemark. Geisenhöhn
Beschluss:
Der Ausschuss Bauwesen/Wirtschaft/Ordnung beschließt, das
gemeindliche Einvernehmen zum Antrag des Herrn Gerhard Heß,
Dorfstr. 20 in Schleusingen, OT Geisenhöhn zum Aufbau einer Gaube
auf dem Wohnhaus, der teilweisen Nutzungsänderung der Scheune
zur Doppelgarage und der Nutzungsänderung des Kellerhauses zum
gez. Klaus Brodführer
Bürgermeister
2
2. Ausgabe 2015 - 30.04.2015
Umwelt und Naturschutz vom 16.10.2006 festgestellte
Flurbereinigungsgebiet Schleusingen, Az.: 3-3-0382, wie
folgt geringfügig geändert:
Beschluss-Nr. BWO 13/11/2015
Auftragserteilung Fußgängerbrücke Ratscher - Gerüst
Aus dem Flurbereinigungsgebiet werden folgende
Grundstücke ausgeschlossen:
Beschluss:
Der Ausschuss Bauwesen/Wirtschaft/Ordnung beschließt die Auftragserteilung für die Baumaßnahme „Sanierung der Fußgängerbrücke
Ratscher – Gewerk Gerüst“ an den wirtschaftlichsten Bieter: Kihr
Gerüstbau GmbH Neuhof..
gez. Klaus Brodführer
Bürgermeister
1.1.1
Gemarkung Rappelsdorf, Flur 3
Flurstücke Nr.: 251/1; 251/2; 269; 271; 272;
400/2; 478/27; 479/27; 480/27; 481/27
1.1.2
Gemarkung Rappelsdorf, Flur 4
Flurstücke Nr. 201; 212; 296; 637/196;
641/209; 642/211
Beschluss-Nr. BWO 14/12/2015
Auftragserteilung Fußgängerbrücke Ratscher- Geländer
Beschluss:
Der Ausschuss Bauwesen/Wirtschaft/Ordnung beschließt die Auftragserteilung für die Baumaßnahme „Sanierung der Fußgängerbrücke
Ratscher – Gewerk Geländer“ an den wirtschaftlichsten Bieter:
Schmiedearbeiten Rolf Blaurock, Hinternah.
Zum Flurbereinigungsgebiet werden folgende
Grundstücke zugezogen:
1.2.1
Gemarkung Geisenhöhn, Flur 3
Flurstücke Nr.:
300/47;
302/48; 304/51; 318/79; 367/58
Beschlüsse der 4. Sitzung des Hauptausschusses vom 26. März 2015
1.2.2
Gemarkung Geisenhöhn, Flur 5
Flurstück Nr.:
81
Beschluss-Nr. HA 03/04/2015
Genehmigung Sitzungsniederschrift
1.2.3
Gemarkung Rappelsdorf, Flur 3
Flurstück Nr.:
386/6
gez. Klaus Brodführer
Bürgermeister
Beschluss:
Der Hauptausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift der
Hauptausschusssitzung vom 15.01.201530.10.2014 in der vorliegenden Form.
Das Verfahrensgebiet hat nach der Änderung eine Fläche von 422 ha.
Anordnung der Flurbereinigung
gez. Klaus Brodführer
Bürgermeister
Für die zum Verfahrensgebiet zugezogenen Grundstücke
wird die Flurbereinigung nach § 87 FlurbG angeordnet.
Auszahlung Jagdpacht der Jagdgenossenschaft
Gottfriedsberg
Teilnehmergemeinschaft
Die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet zugezogenen Grundstücke, die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten sind mit Bekanntgabe dieses
Beschlusses Mitglieder der mit dem Flurbereinigungsbeschluss vom 16.10.2006 entstandenen „Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Schleusingen“, als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in
Schleusingen.
Die Jagdpachtauszahlung findet am
10. Mai und am 7. Juni 2015 in der Zeit von 9:00-12:00
Uhr im Vereinshaus Gottfriedsberg statt.
Der Jagdvorstand
Leske – Jagdvorsteher
Amt für Landentwicklung und
Flurneuordnung Meiningen
- Flurbereinigungsbehörde Frankental 1, 98617 Meiningen
Az.: 3-3-0382
301/48;
Meiningen, den 23.02.2015
Beteiligte
Am Flurbereinigungsverfahren sind beteiligt (Beteiligte):
- als Teilnehmer
Änderungsbeschluss Nr. 1
die Eigentümer und die Erbbauberechtigten der zum
Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke
Änderung des Flurbereinigungsgebietes
als Nebenbeteiligte
Schleusingen
a) der Träger des Unternehmens;
Nach § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976
(BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des
Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), wird das mit
Beschluss des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft,
b) Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bezirken Grundstücke vom Flur-bereinigungsverfahren
betroffen sind;
3
2. Ausgabe 2015 - 30.04.2015
c) andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die
Land für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen
erhalten oder deren Grenzen geändert werden;
Ufergehölze beseitigt werden sollen; die Beseitigung
ist nur in Ausnahmefällen möglich, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes
und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden;
c) Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem
Flurbereinigungsgebiet räumlich zusammenhängt
und dieses beeinflusst oder von ihm beeinflusst wird;
d) wenn Holzeinschläge vorgenommen werden sollen,
die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen.
d) Inhaber von Rechten an den zu dem Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher
Grundstücke beschränken;
Sind entgegen den Absätzen a) und b) Änderungen vorgenommen, Anlagen hergestellt oder beseitigt worden,
so können sie im Verfahren unberücksichtigt bleiben; die
Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand
gemäß § 137 FlurbG wiederherstellen lassen, wenn dies
der Flurbereinigung dienlich ist.
Sind Eingriffe entgegen dem Absatz c) vorgenommen
worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen.
Werden entgegen dem Absatz d) Holzeinschläge vorgenommen, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der
Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat.
Wer den Vorschriften zu Buchstabe b), c) oder d) zuwiderhandelt, begeht nach § 154 FlurbG eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße geahndet werden kann.
e) Empfänger neuer Grundstücke nach den §§ 54 und
55 FlurbG bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes;
f)
Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet
gehörenden Grundstücken, denen ein Beitrag zu den
Unterhaltungs- oder Ausführungskosten auferlegt
wird oder die zur Errichtung fester Grenzzeichen an
der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben.
Anmeldung von Rechten
Die Beteiligten werden aufgefordert, Rechte, die aus dem
Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am
Flurbereinigungsverfahren berechtigen, innerhalb von
drei Monaten nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen, Frankental
1, 98617 Meiningen, Postanschrift: Postfach 100653,
98606 Meiningen, anzumelden.
Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet,
so kann das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen
gelten lassen. Der Inhaber eines o.a. Rechtes muss die
Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des
Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.
Auslegung des Beschlusses mit Gründen
Je eine mit Gründen versehene Ausfertigung dieses Beschlusses liegt zwei Wochen lang nach dem ersten Tag
der öffentlichen Bekanntmachung für
die Flurbereinigungsgemeinde Stadt Schleusingen im
Dienstgebäude der Stadtverwaltung Markt 9, 98553
Schleusingen
sowie für die angrenzenden Gemeinden
Auengrund im Dienstgebäude der Gemeindeverwaltung, Kirchweg 8, 98673 Auengrund OT Crock,
Stadt Hildburghausen im Dienstgebäude der Stadtverwaltung, Clara-Zetkin-Straße 3, 98646 Hildburghausen sowie
Zeitweilige Einschränkungen der Grundstücksnutzung
Nach § 34 bzw. § 85 Nummer 5 Flurbereinigungsgesetz
(FlurbG) ist von der Bekanntgabe dieses Beschlusses ab
bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes in
folgenden Fällen die Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde erforderlich:
Kloster Veßra und Ahlstädt im Dienstgebäude der
Verwaltungsgemeinschaft „Feldstein“, Mauerstraße
9, 98660 Themar,
während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die
Beteiligten aus.
a) wenn die Nutzungsart der Grundstücke im Flurbereinigungsgebiet geändert werden soll; dies gilt nicht für
Änderungen, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören;
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von
einem Monat nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim
b) wenn Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen,
Hangterrassen und ähnliche Anlagen errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden
sollen;
Amt für Landentwicklung und
Flurneuordnung Meiningen
Hausanschrift: Frankental 1, 98617 Meiningen,
Postanschrift: Postfach 100653, 98606 Meiningen,
c) wenn Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke,
Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und
4
2. Ausgabe 2015 - 30.04.2015
Um Nachzahlung und Bußgelder zu vermeiden, werden alle Hundebesitzer die ihren Hund noch nicht
angemeldet haben aufgefordert, dies umgehend zu
erledigen.
einzulegen.
Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, so ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim o.g. Amt für
Landentwicklung und Flurneuordnung eingegangen ist.
Schleusingen, den 09.04.2015
gez. Klaus Brodführer
Bürgermeister
gez. Knut Rommel
DS
Amtsleiter
_____________________________________________
Ende amtlicher Teil
Öffentliche Bekanntmachung
an Stelle des Hundesteuerbescheides
IMPRESSUM:
Herausgeber und
Vertrieb:
Redaktion:
Internet:
Geltungsbereich:
Druck:
Die Hundesteuer wird in einem
01.07.2015 zur Zahlung fällig.
Betrag
Nachträglich zum Geburtstag im April
gratulieren der Bürgermeister und die Mitarbeiter
der Stadtverwaltung herzlich:
am
zum 65. Geburtstag
am 05.04. Herrn Rolf Triebel, Schleusingen
am 07.04. Frau Regina Volk, Schleusingen
am 07.04. Herrn Walter Leopold, Schleusingen
am 11.04. Frau Hannelore Steigleder, Schleusingen
am 15.04. Frau Gerlinde Strohschneider, OT Gethles
am 24.04. Frau Roßel Stubenrauch, OT Gethles
am 28.04. Herrn Ludwig Gramlich, Schleusingen
am 30.04. Herrn Rudi Möhring, Schleusingen
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen
die gleichen
Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein
schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann binnen einen Monats
nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der
Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt
Schleusingen einzulegen. Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgenden Tages.
zum 70. Geburtstag
am 05.04. Frau Bärbel Schuldt, Schleusingen
am 21.04. Frau Helga Krech, Schleusingen
am 30.04. Herrn Günter Spindler, Schleusingen
Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit
des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung
der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten.
zum 75. Geburtstag
am 02.04. Frau Margit Bauer, Schleusingen
am 04.04. Herrn Hartmut Jenk, Schleusingen
am 07.04. Frau Bärbel Rexhausen, Schleusingen
am 12.04. Frau Hiltrud Machalett, Schleusingen
am 16.04. Frau Ingrid Zoller, Schleusingen
am 19.04. Frau Margrit Mayer, Schleusingen
am 22.04. Herr Manfred Wagner, Schleusingen
am 23.04. Herr Horst Hofmann, OT Gethles
am 24.04. Herr Klaus Wirsing, OT Ratscher
am 25.04. Herr Lothar Schlott, Schleusingen
Alle Steuerpflichtigen, die nicht am Bankeinzug teilnehmen,
werden gebeten, die Hundesteuer spätestens zum oben genannten Termin auf die folgende Bankverbindung der Stadtkasse zu überweisen
BIC:
IBAN:
Schleusinger Amtsblatt
Stadtverwaltung Schleusingen; Markt 9,
98553 Schleusingen, Tel.: 036841-347-12
Carmen Imber, Stadtverwaltung Schleusingen
www.schleusingen.de; [email protected]
Stadt Schleusingen
Druckerei Foerster, 98553 Schleusingen,
An der Schleuse 2, Tel.: 036841-41019
Bezugsmöglichkeit: Das Amtsblatt wird an alle Haushalte der
Stadt Schleusingen kostenlos verteilt.
Einzelbezug:
Über die Stadt Schleusingen zum Preis von
1,50 EUR pro Ausgabe möglich.
Erscheinungsweise: 2.500 Exemplare/nach Bedarf
Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2015 für die
Stadt Schleusingen mit den Ortsteilen Fischbach, Gethles,
Rappelsdorf, Geisenhöhn, Gottfriedsberg, Heckengereuth
und Ratscher.
Die Steuersätze für die Erhebung der Hundesteuer sind gegenüber dem Kalenderjahr 2014 unverändert geblieben. Somit wird
auf die Versendung der Hundesteuerbescheide für das Kalenderjahr 2015 verzichtet.
Für all diejenigen Hundehalter, bei denen sich an den Voraussetzungen zur Erhebung der Hundesteuer nach der Hundesteuersatzung vom 17.05.2011 und der 1. Änderungssatzung
vom 24.10.2011 seit der letzten Bescheid-Erstellung nichts
geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2015 in der
zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.
HELADEF1HIL
DE06 8405 4040 1170 1017 19
Kreissparkasse Hildburghausen
Eine Teilnahme am Bankeinzugsverfahren ist jederzeit möglich.
Vordrucke erhalten Sie im Rathaus sowie im Internet
unter: http://www.schleusingen.de
5
2. Ausgabe 2015 - 30.04.2015
zum 80. Geburtstag
am 17.04. Frau Magdalene Schmidt, Schleusingen
am 22.04. Frau Elfriede Spindler, OT Gethles
am 23.04. Herr Lutz Vack, Schleusingen
am 26.04. Frau Christa Puttkammer, OT Rappelsdorf
am 28.04. Frau Adelheid Kemp, Schleusingen
am 29.04. Frau Maria Gredkiewicz, Schleusingen
am 30.04. Herr Karl-Heinz Förster, Schleusingen
Glückwünsche zur Diamantenen Hochzeit
zum 85. Geburtstag
am 08.04. Frau Elfriede Trommer, Schleusingen
zum 90. Geburtstag
am 02.04. Herrn Günther Möhring, Schleusingen
am 13.04. Frau Edelgard Rupio, Schleusingen
am 14.04. Frau Hilde Lenz, Schleusingen
Horst und Inge Joachim, Vogelhofstraße 12 in
Schleusingen, feierten am 5. März 2015 das 60. Ehejubiläum. Es gratulierten Bürgermeister
Klaus Brodführer und Landrat Thomas Müller.
Glückwünsche zum Geburtstag im Mai an die
Geburtstagsjubilare:
zum 65. Geburtstag
am 05.05. Frau Roswitha Koch, Schleusingen
am 07.05. Frau Regina Birko, Schleusingen
am 13.05. Herrn Burghard Mauer, OT Ratscher
am 16.05. Herrn Wolfgang Wagner, Schleusingen
am 24.05. Herrn Ulrich Uhlworm, Schleusingen
am 25.05. Herrn Rainer Leipold, Schleusingen
am 30.05. Herrn Jürgen Fabig, OT Ratscher
am 30.05. Frau Heidrun Frühauf, OT Rappelsdorf
am 30.05. Frau Ilona Dannemann, Schleusingen
Herzliche Glückwünsche nachträglich an Herta
und Rolf Büttner, Suhler Str. 63, zur Diamantenen Hochzeit am 01.04.2015
___________________________________________
zum 70. Geburtstag
am 09.05. Frau Ingeborg Unger, OT Fischbach
am 10.05. Frau Gabriele Richter, Schleusingen
zum 75. Geburtstag
am 01.05. Herrn Hellmut Röder, Schleusingen
am 18.05. Frau Elfriede Frühauf, OT Gethles
zum 80. Geburtstag
am 01.05. Frau Reinhilde Normann, Schleusingen
am 03.05. Herrn Joachim Rose, Schleusingen
am 09.05. Frau Anni Pfeufer, Schleusingen
Eröffnung der neuen Kinderkrippe mit 18 Plätzen in
der Ilmenauer Straße 5 im April 2015
Der Umbau der Außenstelle des Kindergartens
„Schleuseknirpse“ kostete der Stadt insgesamt
175.000 Euro.
120 Euro monatlich zahlen die Eltern
für das erste Kind (egal ob Krippe oder Kindergarten)
Insgesamt 634 Euro kostet ein Kindergartenplatz
in Schleusingen.
zum 85. Geburtstag
am 07.05. Frau Elfriede Mitschke, Schleusingen
am 10.05. Frau Gisela Schneider, Schleusingen
zum 90. Geburtstag
am 10.05. Frau Grete Woitas, Schleusingen
6
2. Ausgabe 2015 - 30.04.2015
Herr Günther Möhring aus Schleusingen, Eisfelder
Straße 18, feierte am 2. April 2015 seinen
90. Geburtstag, zu dem Bürgermeister
Klaus Brodführer gratulierte.
Glückwünsche zur Goldenen Hochzeit
Frau Hilde Lenz feierte am 14.04.2015
ihren 90. Geburtstag im Wilhelm-Augusta-Stift
Es gratulierten Bürgermeister Klaus Brodführer, Rolf
Kaden in Vertretung des Landrates sowie Heimleiter
des Stiftes Nicolas Lubnow
Goldene Hochzeit feierten am17.04.2015
Gertraude und Rolf Nehmert in Schleusingen, Elisabethstr. 5. Zum 50.Ehejubiläum gratulierte auch Bürgermeister Klaus Brodführer.
Glückwünsche des Bürgermeisters
zum 90. Geburtstag
Veranstaltungshinweis:
Tag der offenen Tür am 1. Mai 2015
10.00 bis 19.00 Uhr
Alles rund um die Freiwillige Feuerwehr in Schleusingen, Gerätehaus
Prof.-Franke-Platz
Frau Gerda Hörnlein, Georg-Neumark-Str. 20 in
Schleusingen wurde am 18.02.2015 90 Jahre alt. Glückwünsche überbrachten Bürgermeister
Klaus Brodführer und der Beigeordneten des
Landkreises Helge Hoffmann
7
DRK Kreisverband Suhl e. V
Pflegeberatung / Tagespflege Schleusingen
Pflege- und Neukundenberatung – „Alles aus einer Hand“ umfassende Beratung zu den
Leistungen des DRK Kreisverbandes Suhl e. V.
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die auf ständige Hilfe bei regelmäßig
wiederkehrenden Aktivitäten des täglichen Lebens angewiesen sind.
Wenn man selbst oder ein Angehöriger pflegebedürftig wird, kommen viele
organisatorische Details auf die Betroffenen zu. Wir beantworten Ihnen die
wichtigsten Fragen zur Pflegeversicherung und bieten Ihnen eine
umfassende Beratung zu allen Leistungsangeboten des DRK KV Suhl e.V.,
u. a. Leistungen der ambulanten Pflege in den Sozialstationen, der
Wohngemeinschaft Intensivpflege, der Wohngemeinschaft für ältere
Bürger, Service Wohnen, Tagesbetreuung, Hausnotruf, Pflegekursen,
Fahrdienst sowie zu Essen auf Rädern.
Wir beraten Sie zu Fragen rund um das Thema Pflege, zu den Leistungen
der Kranken- und Pflegeversicherung und unterstützen Sie bei
behördlichen Formalitäten. Fachlich kompetente Mitarbeiter beantworten
hier gerne all Ihre Fragen.
DRK Tagespflege „Herbstrose“ Schleusingen – den Tag mit netten Menschen verbringen
Was ist eine Tagespflege?
Die Tagespflege ist eine alternative Betreuungsform zum Seniorenheim.
Häufig ist die Versorgung von Pflegebedürftigen in der häuslichen Umgebung
nicht kontinuierlich möglich z. B. durch Berufstätigkeit der Angehörigen. Dann
ermöglicht die Versorgung in einer Tagespflege nicht selten, dass der
Pflegebedürftige auch weiterhin in seiner gewohnten häuslichen Umgebung
verbleiben können. Die Gäste werden vom Fahrdienst zu Hause abgeholt und
am Abend wieder gebracht. Die Betreuung wird ganz individuell von Montag
bis Freitag, von Besuchen einmal in der Woche bis täglich angeboten.So kann
z.B. einmal die Woche die/der pflegende Angehörige in Ruhe einkaufen
gehen, Termine wahrnehmen und sich eine „Auszeit“ zum Kraft schöpfen
nehmen.
Unsere Tagespflege „Herbstrose“ in Schleusingen ist eine moderne
Einrichtung, in der hilfebedürftige, vor allem ältere Menschen in geselliger
Runde den Tag verbringen. In geschmackvollen, behindertengerechten
Räumen werden die Tagesgäste von unseren erfahrenen und qualifizierten
Mitarbeitern während des Tages betreut und begleitet. Wir wollen dazu
beitragen, dass unsere Gäste sich in der Gemeinschaft sicher und geborgen
fühlen, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten im alltäglichen Leben erhalten bzw.
wieder verbessern. Beschäftigungsangebote sind u. a. Gedächtnistraining,
Seniorengymnastik, Singen und Musizieren, Hauswirtschaft, Kochen und
Backen, Handarbeiten, Basteln, im Sommer gärtnern, basale und sensorische
Stimulationen sowie Spaziergänge. Gemeinsame Feiern werden durchgeführt
so Weihnachtsfeiern, Osterfest und wie erst am 15. Marz 2015 das
Frühlingsfest mit Angrillen. Unsere Tagespflege verfügt über 22 Plätze.
Ausstattung:
- großzügiger Aufenthaltsbereich mit integrierter Therapieküche‘
- Aufenthalts– und Therapieraum
- 3 gemütliche Ruheräume, die als Wohnzimmer, Entspannungsraum
und Gartenzimmer gestaltet sind
- Pflegebad mit moderner Pflegewanne
- Sonnenterrasse
Kommen Sie doch mal vorbei
Über die Kosten und alle anderen Fragen rund um die Tagespflege
informieren wir Sie gerne bzw. die Pflegeberater unverbindlich.
Vereinbaren Sie einfach einen Termin. Auf Wunsch kann das persönliche
Gespräch auch bei Ihnen zu Hause erfolgen.
Pflegeberatung/Neukundenberatung
über DRK Service-Center, Pfarrstr. 10, 98527 Suhl
DRK Tagesbetreuung “Herbstrose”, Eisfelder Straße 39b, 98553 Schleusingen
Ansprechpartner: Frau Franziska Schwaldt
Weitere Informationen/Anfragen: e-mail: [email protected] oder www.drk –suhl.de.