PDF

Bundesrat: 934. Sitzung vom 12.06.2015 –
gefasste Beschlüsse nebst
Abstimmungsverhalten des Freistaates
Bayern
Kein Bundesgesetz ohne Bundesrat. Meist frühzeitig in die
Gesetzgebung eingebunden und i.d.R. das letzte Organ, das inhaltlich mit einer Gesetzesänderung
befasst ist, sind seine Beschlüsse ein gutes Gesetzgebungsradar sowohl hinsichtlich der Gesetze, die
in Kürze verkündet werden, als auch hinsichtlich der Gesetze, die sich anderweitig im Verfahren
befinden. Auf o.g. Sitzung wurden u.a. folgende Beschlüsse gefasst:
I. Gebilligte Gesetze
Der Bundesrat billigte u.a. folgende Gesetzesbeschlüsse des Bundestages:
●
●
●
●
Gesetz zur Tarifeinheit (Tarifeinheitsgesetz) [TOP 2]
Stichworte: Arbeitskämpfe konkurrierender Gewerkschaften im selben Unternehmen; Grundsatz
der Tarifeinheit als subsidiäre Kollissionsregel; Mehrheitsprinzip.
Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung
von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern [
TOP 5]
Stichworte: Errichtung eines Sondervermögens des Bundes zur Förderung von Investitionen
struktur- und finanzschwacher Kommunen; weitere finanzielle Entlastungen von Ländern und
Kommunen, u.a. bei der Unterbringung von Asylbewerbern, durch höhere Anteile an den
Umsatzsteuereinnahmen und höheren Bundesanteil bei Hartz-IV-Leistungen; Gesetz zur
Errichtung eines Sondervermögens „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ (KInvFErrG) als Art. 1,
Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen
(Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KinvFG) als Art. 2.
Kleinanlegerschutzgesetz [TOP 6]
Weitere Informationen (z.B. Stellungnahmen seitens des Freistaats, Genese des Vorhabens)
Neuntes Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (9. BVerfGGÄndG) [TOP
7]
Stichworte: Wahl der vom Bundestag zu bestimmenden Richterinnen und Richter künftig direkt
durch das Plenum und nicht mehr indirekt durch den Wahlausschuss (die durch den Bundesrat zu
bestimmenden Mitglieder des BVerfG werden bereits direkt gewählt, vgl. Art. 7 BVerfGG; vgl. zur
direkten Wahl auch Art. 94 GG); Wahl jedoch aufgrund der Wahlvorschläge des Wahlausschusses
(Vorschläge müssen mit mindestens 8 von 12 Stimmen beschlossen werden); Wahl im Plenum ohne
Aussprache; zum Richter ist gewählt, wer eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen
Stimmen, mindestens die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt.
●
●
Zweites Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes [TOP 10]
Stichworte: Ausweitung der Besonderen Ausgleichsregelung; weiterhin anteilige
Direktvermarktung entsprechend der Praxis nach dem EEG 2012.
Erstes Gesetz zur Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes [TOP 11]
Stichworte: Umsetzung der geänderten RL 2003/98/EG über die Weiterverwendung von
Informationen des öffentlichen Sektors (PSI-Richtlinie).
II. Landesinitiativen
Es wurden u.a. folgende Landesinitiativen behandelt:
●
●
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes [TOP 12]
Stichworte: Verbot, Pelztiere zur Pelztiergewinnung zu halten und zu töten.
Beschluss: Ausschusszuweisung.
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen
Geschlechts [TOP 47a]
Stichworte: Änderung von § 1353 BGB; Rechte der Kirchen und Religionsgemeinschaften bleiben
unberührt.
Beschluss: Ausschusszuweisung.Weitere Informationen (z.B. Stellungnahmen seitens des
Freistaats, Genese des Vorhabens)
III. Gesetzentwürfe der Bundesregierung
Der Bundesrat hat u.a. zu folgenden Gesetzentwürfen der Bundesregierung Beschluss gefasst:
●
●
●
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (
Hospiz- und Palliativgesetz – HPG) [TOP 17]
Stichworte: Palliativversorgung als Regelversorgung der GKV; bessere finanzielle Ausstattung
stationärer Kinder- und Erwachsenenhospize; neben Personalkosten nun auch Berücksichtigung
von Sachkosten bei den Zuschüssen für ambulante Hospizdienste (z.B. Fahrkosten der
Ehrenamtler).
Beschluss: Stellungnahme.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes und
anderer Gesetze [TOP 18]
Stichworte: Anerkennung von im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweisen für Berufe,die im
Zuständigkeitsbereich des Bundes liegen; europäischer Berufsausweis für bestimmte
Berufsgruppen; Vorwarnmechanismus für gefälschte Berufsqualifikationsnachweise.
Beschluss: Stellungnahme.
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist
für Verkehrsdaten [TOP 19]
Stichworte: Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung; Änderung StPO; Änderung TKG;
Verpflichtung der TK-Anbieter zur zeitlich befristeten Speicherung von Verkehrsdaten
(Rufnummern der an einem Telefongespräch beteiligten Anschlüsse, Zeitpunkt und Dauer des
Anrufs sowie IP-Adressen einschließlich Zeitpunkt und Dauer der Vergabe der IP-Adressen für
zehn Wochen; Standortdaten bei Handy-Gesprächen für vier Wochen; keine Speicherung der
Kommunikationsinhalte, aufgerufenen Internetseiten sowie der Daten zum E-Mail-Verkehr);
Sicherheit der gespeicherten Daten (Datenspeicherung ausschließlich im Inland; besonders
sicheres Verschlüsselungsverfahren; Speicherung in gesonderten, vom Internet entkoppelten
Speichersystemen mit hohem Schutz vor dem Zugriff aus dem Internet; 4-Augen-Prinzip beim
Datenzugriff); Datenabruf (Strafverfolgungsbehörden: Verfolgung bestimmter besonders schwerer
Straftaten, die auch im Einzelfall schwer wiegen müssen; Länder: zur Gefahrenabwehr, wenn eine
konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder für den Bestand des Bundes oder
des Landes besteht und eine entsprechende landesgesetzliche Eingriffsermächtigung vorhanden;
Datenabruf grundsätzlich nur mit Erlaubnis des Richters; Unterrichtung der Betroffenen vom
Datenabruf; kein Datenabruf bei den nach § 53 StPO zeugnisverweigerungsberechtigten Personen
– insbesondere Geistlichen, Rechtsanwälten, Ärzten, Journalisten); neuer Sraftatbestand der
Datenhehlerei (neuer § 202d StGB).
Beschluss: keine Stellungnahme.Weitere Informationen (z.B. Stellungnahmen seitens des
Freistaats, Genese des VorhabensZur Entwicklung zum Thema „Vorratsdatenspeicherung“ über
das konkrete Gesetzgebungsverfahren hinaus: vgl. hier.
IV. EU-Vorlagen
●
EU-Justizbarometer 2015 [TOP 32]
Stichworte: Das Justizbarometer soll objektive, zuverlässige und vergleichbare Daten über
Qualität, Leistungsfähigkeit und Unabhängigkeit der Justizsysteme liefern. So möchte die
Kommission die Mitgliedstaaten unterstützen, ihre Justizsysteme leistungsfähiger zu machen. Der
Bundesrat äußert sich auch im Jahre 2015 skeptisch („keine belastbare Grundlage für einen
verwertbaren Vergleich der nationalen Justizsysteme“).
Beschluss: Stellungnahme.
V. Rechtsverordnungen
●
Erste Verordnung zur Änderung der Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung [TOP 40]
Stichworte: Verlängerung der Veränderungssperre, um den Salzstock Gorleben gegen mögliche
nachteilige Veränderungen durch Eingriffe Dritter zu sichern, die eine spätere Standorterkundung
zur Endlagerung radioaktiver Abfälle erschweren oder unmöglich machen würden (geplante
Verlängerung der Veränderungssperre: 10 Jahre; Bundesrat fordert Änderungen und max.
Verlängerung bis 31.03.2017).
Beschluss: Zustimmung mit Änderungen/Entschließung
VI. Nützliche Links mit weiteren Informationen
Die verlinkten Tagesordnungspunkte (TOP) führen zur Sitzungswebsite des Bundesrates. Dort sind
u.a. die Stellungnahmen des Bundesrates abrufbar und die wesentlichen Inhalte des behandelten
Tagesordnungspunkts meist zusammengefasst („Erläuterungen zum Tagesordnungspunkt“).
Darüber hinaus findet sich dort ein Link zum DIP (Dokumentations- und Informationssystem für
Parlamentarische Vorgänge): Dort ist der aktuelle Stand und Gang des Verfahrens dokumentiert.
Eine konzise Zusammenfassung der Bundesrats-Beschlüsse und Stellungnahmen zu wesentlichen
Tagesordnungspunkten enthält zudem die Rubrik „Plenum kompakt“.
Ass. iur. Klaus Kohnen; Foto: (c) Aleix Cortadellas – Fotolia.com
Update v. (xxx)
Eine Übersicht über das Abstimmungsverhalten des Freistaates Bayern nebst dem Gesamtergebnis
der Abstimmung findet sich hier (PDF, xxx KB). (red. Hinweis: wird nachgetragen wenn vorliegend).