ÄRZTEBLATT 3/2014 MECKLENBURG-VORPOMMERN

ÄRZTEBLATT
3/2014
MECKLENBURG-VORPOMMERN
Umfrage zur Facharztsituation an den Kliniken
in Mecklenburg-Vorpommern
Die Borreliose – Erkennung und Behandlung heute
Aus dem ärztlichen Leben
Inhalt
Leitartikel
Umfrage zur Facharztsituation an den Kliniken
in Mecklenburg-Vorpommern
Recht
88
Wissenschaft und Forschung
Die Borreliose – Erkennung und Behandlung
heute
Arzneimittelinteraktionen durch
Grapefruitsaft
Für Sie gelesen
115
89
Service
92
PREFERE: Chance für urologische Forschung
und Patienten
117
Chikungunya überwindet den Atlantik:
Virus erstmals in der Karibik registriert
96
Aus der Kammer
Aus dem ärztlichen Leben
114
Buchvorstellungen
Fortbildung
22. Interdisziplinäre Seminar- und
Fortbildungswoche
Aus der Praxis der Norddeutschen
Schlichtungsstelle
118
Goldenes Doktordiplom
118
Explosion an Erbschleicherfällen im Jahr 2013
118
99
Aktuelles
Mitarbeit als Untersuchungsärztin/-arzt im
DRK-Blutspendedienst Mecklenburg-Vorpommern
100
Anzahl der Organspender in 2013 weiter
stark gesunken
101
Krankenhäuser erwarten Entschuldigung der AOK
103
Rostock Lecture
104
Veranstaltungen und Kongresse
Impfkurse in Mecklenburg-Vorpommern
105
Veranstaltungen der Ärztekammer M-V
105
Veranstaltungen in unserem Kammerbereich
106
Aus der Kassenärztlichen Vereinigung
Öffentliche Ausschreibung
109
Satzungen und Ordnungen
Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern
110
Vierzehnte Änderung der Weiterbildungsordnung
der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
111
Vierte Änderung der Berufsordnung für die
Ärztinnen und Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern 113
AUSGABE 3/2014 24. JAHRGANG
Kulturecke
Sommerlicher Musikgenuss bei den Festspielen
Mecklenburg-Vorpommern 2014
119
Tag der Begegnung der Ärztesenioren
am 14. April 2014
120
Personalien
Eine letzte Kommisionssitzung 2013 und
ein leiser Abschied
120
Prof. Henry Völzke ist neuer Präsident der
Deutschen Gesellschaft für Epidemiologie
121
Nachruf Prof. Dr. med. habil. Dr. h. c. Wolfgang
Dietrich Straube
121
Wir trauern um
122
Wir beglückwünschen
123
Impressum
123
Seite 87
LEITARTIKEL
Umfrage zur Facharztsituation an den Kliniken
in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern leben 2014 erstmals mehr als
10 000 Ärzte (wenngleich 30 Prozent nicht mehr berufstätig
sind). Aktuell sind 10 001 Ärzte gemeldet. Die Zahl der stationär tätigen Ärzte ist seit 1998 von 2862 auf 3798 Kolleginnen
und Kollegen angestiegen (vgl. Ärztezeitung vom 15.11.2013 ).
Statistisch gesehen sieht das doch gut aus! Warum also steht
der Fachärztemangel an deutschen Krankenhäusern nicht nur
in Fachkreisen, sondern auch öffentlich dauerhaft in der Diskussion?
Ich bin seit 1980 in verschiedenen Positionen klinisch tätig. In
den letzten Jahren hat sich, nicht nur aus meiner Sicht, der
ärztliche Dienst in den Krankenhäusern deutlich verändert. In
vielen geführten Gesprächen mit Ärzten spiegelt sich jedoch
eine erhebliche Heterogenität in der Wahrnehmung des Klinikalltags bei den klinisch tätigen Kollegen wider, abhängig von
der Fachrichtung, der spezifischen Tätigkeit, Dienststellung
oder auch der Einrichtung selbst.
Mit dem Arbeitszeitgesetz wurde auch für Ärzte die Arbeit
rund um die Uhr ohne Ruhezeiten endlich abgeschafft. Das
war gut so. Der dadurch entstandene Mehrbedarf an ärztlichem Fachpersonal wurde meist nicht ergänzt. Mit der Einführung des DRG-Systems im Jahre 2003 an den Krankenhäusern
kam es zu den uns bekannten unterschiedlichen Bewertungsrelationen von Behandlungsfällen und ärztlicher Tätigkeit und
den sich daraus ergebenden ökonomischen Zwängen und Veränderungen in der Krankenhauslandschaft. Gleichzeitig trugen die zunehmende Verdichtung der Arbeitsabläufe (immer
höhere Fallzahlen mit immer kürzeren Verweildauern), Prozessveränderungen in der vor-, stationären und nachstationären Arbeit ohne zusätzliches Personal, Angriffe auf die Freiberuflichkeit des Arztes (Anweisungen Dritter, z. B. ControllingAbteilungen an den Arzt), die fehlende oder unzureichende
Honorierung von Aus- und Weiterbildung bzw. Forschung
durch das DRG-System, die fehlende moralische Anerkennung
der ärztlichen Leistung durch die Klinikleitung bis hin zum Konkurrenzdenken zwischen den Abteilungen einer Klinik, das
Herumschlagen mit MDK-Anfragen, fehlende Entwicklungsmöglichkeiten oder Weiterbeschäftigung nach der Facharztprüfung für einen jungen Arzt u. a. m. zu zunehmendem
Druck und Unzufriedenheit und damit zur „Flucht“ qualifizierter Kolleginnen und Kollegen aus dem Klinikdienst bei.
Hinzu kommt, dass in Krankenhäusern damit auch der so wichtige fachärztliche „Mittelbau“ verschwand. Wer erzieht junge
Kolleginnen und Kollegen zu Kollegialität und lebt sie ihnen
vor? Wie kann man noch vermitteln, dass der Arztberuf einer
Seite 88
der schönsten Berufe – eine Berufung – ist, wenn ärztlicher
Sachverstand weniger zählt als Abrechnungsziffern? In den
kommenden Jahren werden eine Vielzahl älterer und erfahrener Kolleginnen und Kollegen in den wohlverdienten Ruhestand gehen. So manche Stelle, nicht einmal Chefarztstelle,
kann in unserem Bundesland nicht unproblematisch nachbesetzt werden. Immer mehr Abteilungen, ja Kliniken stehen vor
dem finanziellen Ruin oder sind personell ausgeblutet. Ganz
still und heimlich verschwinden ganze Fachrichtungen aus unserem Bundesland, wie z. B. die Kinderkardiologie. Hat wirklich
nur noch Zukunft, was sich „rechnet“? Es ist jedem klar, dass
mit Ressourcen sparsam umgegangen werden und Medizin
bezahlbar bleiben muss. Sozial- und Gesundheitssysteme dürfen nicht zur Gewinnoptimierung missbraucht werden. Es
braucht Mut zur Veränderung!
Als einzige Institution vertritt die Ärztekammer MecklenburgVorpommern die Interessen aller Ärzte unseres Bundeslandes.
Als Selbstverwaltungsorgan der Ärzteschaft gilt es dabei, die
Wahrung des Heilberufsgesetztes, der Berufsordnung oder
auch der Weiterbildungsordnung mit den völlig unterschiedlichen Interessen der Politik, der Gesundheitswirtschaft und der
Ärzteschaft zu harmonisieren. Vor dem Hintergrund der skizzierten Entwicklung ist es uns als Ärztekammer wichtig, die
Situation im Facharztbereich an den Krankenhäusern in unserem Bundesland zu erfassen und daraus Rückschlüsse für notwendige Veränderungen zu ziehen.
Wir möchten Sie herzlich bitten, sich an einer Umfrage zu den
Interessen und Problemlagen von Fachärztinnen und -ärzten
an Krankenhäusern zu beteiligen. Wir wenden uns an alle in
den Krankenhäusern tätigen Fachärztinnen und -ärzte, aber
auch an alle Kolleginnen und Kollegen, die sich in jüngerer
Vergangenheit aus einer Kliniktätigkeit heraus einem anderen
Tätigkeitsfeld zugewandt haben. Wir werden Sie in Kürze persönlich zur Teilnahme an einer Online-Umfrage einladen. Nehmen Sie sich in eigener Sache 20 Minuten Zeit! Die anonymisierte Auswertung der Befragung erfolgt im Rahmen einer von
der Ärztekammer mitbetreuten Masterarbeit. Erste Ergebnisse
werden wir Ihnen bei reger Beteiligung bereits zur Frühjahrstagung 2014 der Kammerversammlung vorstellen können.
Wir bedanken uns bereits heute für Ihre Teilnahme und Unterstützung!
Dr. med. Annegret Schlicht
ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN
WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG
Die Borreliose – Erkennung
und Behandlung heute
Die Lyme-Borreliose, benannt nach dem Örtchen Lyme in Connecticut, wo 1975 ein auffallender Cluster von rheumatologischen Erkrankungen Anlass zur Entdeckung der Krankheitsentität war, wird heute meist nur „Borreliose“ genannt. Weltweit
gibt es zwar eine ganze Reihe anderer Borreliosen, im Alltag
spielen diese aber kaum eine Rolle. Die hier besprochene LymeBorreliose wird von mehreren, sehr ähnlichen Borrelienarten
verursacht, wir sprechen von Borrelia burgdorferi „sensu lato“.
Gemeinsam ist allen Borrelien, dass die Übertragung durch Zecken erfolgt, lediglich das Rückfallfieber (Borrelia recurrentis)
wird durch Körperläuse übertragen. Im natürlichen Kreislauf
leben Borrelien hauptsächlich in Mäusen und werden von Zecken auf jeweils neue Mäusegenerationen übertragen. Die
Maus erkrankt durch die Borrelieninfektion nicht, es kommt
aber zu einer lebenslangen Bakteriämie. Dadurch kann eine Zecke den Erreger jederzeit wieder aufnehmen und bei der nächsten Blutmahlzeit weitergeben. Menschen und andere Großsäuger sind dagegen epidemiologische Sackgassen, sie lassen keine
Bakteriämie zu.
Hauptüberträger sind Schildzecken der Gattung Ixodes, bei uns
Ixodes ricinus. Diese Zecken sind transovariell (quasi von Geburt
an) bereits zu 1 % infiziert, nach der ersten Blutmahlzeit der
Larve auf einer Maus und der anschließenden Häutung zur
Nymphe finden wir etwa 15 % Durchseuchung, bei der adulten
Zecke bis zu 50 %.
Wir haben 5.000 an Patienten gefundene Zecken untersucht
(1). Aus dieser Untersuchung stammen wichtige Kennzahlen:
Etwa 80 % der an Menschen gefundenen Zecken sind Nymphen. Durchschnittlich 15 % dieser Zecken enthalten Borrelien,
bei einem Viertel der borrelienhaltigen Zecken kommt es zur
Übertragung. Das globale Risiko, nach einem Zeckenstich an
Borreliose zu erkranken, beträgt also ca. 4 %. Damit ist eine
generelle antibiotische Prophylaxe nach Zeckenstich abzulehnen, da man 96 von 100 Patienten unnötig behandeln würde.
Eine amerikanische Arbeitsgruppe (2) hat eine prophylaktische
Gabe einer Einmaldosis Doxycyclin für sinnvoll erachtet, die tatsächlichen Ergebnisse dieser Studie rechtfertigen das aber unseres Erachtens nicht, da die Fallzahlen dieser Untersuchung zu
klein waren, um eine Evidenz zu begründen.
etwa sieben bis zehn
Tagen. Der Erreger
breitet sich langsam
zentrifugal von der
Stichstelle nach peripher aus. Erst mit
dem Einsetzen der
zellulären Immunantwort nach frühestens sieben Tagen strömen Lymphozyten und Plasmazellen in das betroffene Areal
der Haut ein und machen so das Erythema migrans (EM) sichtbar. Das Erythem hat beim Erscheinen bereits eine Größe von
mindestens vier Zentimetern und wächst dann täglich um drei
bis sechs Millimeter.
Das Erythema migrans zeigt keine ekzematösen Elemente, da
die Epidermis nicht betroffen ist. Die Oberhaut ist glatt und
schuppt nicht. Das EM ist eine Blickdiagnose.
Wird ein EM diagnostiziert, ist die Behandlung unverzüglich
einzuleiten. Eine serologische Untersuchung auf Borrelienantikörper ist zu diesem Zeitpunkt nicht sinnvoll, da in den meisten
Fällen noch keine Antikörper nachweisbar sind.
Erstaunlicherweise fehlen auch heute noch größere aussagekräftige Studien, die ausreichende Evidenz für Therapieempfehlungen bieten würden. Die meisten Untersuchungen sind
Jahrzehnte alt und haben nur kleine Fallzahlen eingeschlossen.
Trotzdem hat sich im Laufe der Jahre ein standardisiertes Vorgehen etabliert (3).
Klinischer Verlauf der Infektion
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum zwölften Lebensjahr geben wir heute entweder Amoxicillin oder Cefuroximaxetil über
20 Tage in gewichtsadaptierter Dosis. Bei Allergien gegenüber
Betalaktamantibiotika ist Azithromycin möglich, ggf. auch Clarithromycin.
Roxithromycin ist zu vermeiden, da es nicht in Studien abgesichert werden konnte. Oralpenicilline außer Amoxicillin sind in
vitro schlecht wirksam und deshalb ebenfalls zu vermeiden.
Bei Erwachsenen wird häufig zwei- bis dreimal 100 mg Doxycyclin täglich über 20 Tage verordnet, wobei auf Schutz vor UVStrahlung zu achten ist und Milchprodukte vermieden werden
sollen. Bei Unverträglichkeit kann wie bei Kindern auf Amoxicillin oder Cefuroximaxetil ausgewichen werden. Azithromycin
ist ebenfalls wirksam, muss aber kontinuierlich über mindestens
zehn Tage gegeben werden.
Nach der Übertragung des Erregers durch Zeckenstich gibt es
zunächst ein obligates klinisch symptomfreies Intervall von
Schwangere mit Erythema migrans sind konsequent zu behandeln, das es vor allem bei Infektionen im ersten Trimenon zur
AUSGABE 3/2014 24. JAHRGANG
Seite 89
WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG
Übertragung auf das Ungeborene kommen kann. Folgen können Fehlgeburten und Totgeburten sein. Für Schwangere geeignet sind Amoxicillin und Cefuroximaxetil.
Borrelieninfektionen in der Generalisationsphase
Wenn sich die Borrelien in der Haut langsam nach peripher weiterverbreiten, so werden sie früher oder später ein Blutgefäß
durchwandern und die Bakteriämie beginnt. Diese kann wegen
der relativ geringen Keimzahl subklinisch verlaufen und so völlig unbemerkt bleiben. Sie kann aber auch mit Grippegefühl,
Abgeschlagenheit und Nachtschweiß verbunden sein.
Dann kann es zu ersten Organmanifestationen, zum Beispiel
einer Lyme-Karditis, kommen.
Da die Symptomatik der Generalisationsphase sehr uncharakteristisch ist, fehlen Therapiestudien zu diesem Stadium völlig, es
herrscht aber Konsens, dass auch in dieser Phase meist noch
eine orale Antibiotikatherapie ausreicht.
Neuroborreliose
In einigen Fällen (ca. 5 % der Infektionen) breitet sich der Erreger nicht unbedingt haematogen, sondern entlang peripherer
Nerven aus. Dies führt zu heftigsten Schmerzen zunächst in der
betroffenen Extremität, dann zu aufsteigender Schmerzsymptomatik (Polyradikulitis) und schließlich zum Vollbild der Neuroborreliose („Bannwarth-Syndrom“) mit entzündlichem Liquorbefund. Facialisparesen können auftreten, sind aber nicht obligat. Bei der Liquorpunktion findet man eine erhöhte Zellzahl
und eine autochthone Antikörperproduktion, was mit der Reiber-Formel bewiesen wird. Diese Formel setzt das Verhältnis
der Borrelienantikörper im Serum und im Liquor in einen Vergleich zum Verhältnis Albumin im Serum und Liquor. So kann
man feststellen, ob im Liquorraum selbst Antikörper gebildet
werden oder diese nur aus dem Serum stammen.
Auch Neuroborreliosen können noch mit Doxycyclin behandelt
werden, da dieses liquorgängig ist. Im Allgemeinen wird man
aber intravenös mit Ceftriaxon oder Cefotaxim behandeln (siehe Tabelle 1).
Die Borreliose im Spätstadium (chronische Phase)
Nach der Erregergeneralisation werden Antikörper gebildet
und die von Lymphozyten und Makrophagen erreichbaren Borrelien werden eliminiert. Lediglich an „immunologisch privile-
gierten Orten“, zum Beispiel in der kollagenen Faser, können
Nester von Borrelien überleben (4). Diese Nester sind Ursache
für die Symptome des Spätstadiums, die sich im Wesentlichen
auf den Bewegungs- und Stützapparat konzentrieren. Myalgien
und Arthralgien, öfter auch Arthritiden großer Gelenke, sind
charakteristisch für die chronische Infektion, oft begleitet von
starker Abgeschlagenheit und nächtlichen Schweißausbrüchen.
Oft bleiben die Patienten auch für längere Zeit asymptomatisch. Daher kann man bei Reihenuntersuchungen oder Stichproben immer wieder Patienten finden, die zwar hohe Antikörper gegen Borrelien haben, aber zum Zeitpunkt der Untersuchung keine klinischen Beschwerden zeigen.
Dies hat zur Annahme geführt, dass Borrelieninfektionen auch
spontan ausheilen können. Zwei Langzeituntersuchungen haben diese Theorie widerlegt. Petersen (5) hat in einer Langzeituntersuchung an 1.849 Patienten in den USA gefunden, dass
der letzte zunächst asymptomatisch seropositive Patient nach
acht Jahren symptomatisch wurde. Wir haben in der KraichtalStudie (6) zeigen können, dass ebenfalls spätestens nach acht
Jahren eine Krankheitsaktivität auftrat.
Langzeitstudien, die gezeigt hätten, dass es Spontanheilungen
gibt, existieren dagegen nicht.
Gleichzeitig konnten wir zeigen, dass auch die Chronische Borreliose durch eine intravenöse Therapie geheilt werden kann
und dass die spezifische Immunantwort nach Jahren wieder
verschwindet, wenn die Therapie erfolgreich war (7).
Tabelle 2: Therapie der chronischen Borreliose
Cefotaxim 2 x 3 g/Tag über 15 Tage intravenös
(2 x 40mg/kg KG)
Ceftriaxon 2 g/Tag über 14 Tage intravenös (25 mg/kg KG)
Alternativen bei Allergie gegen Cephalosporine:
Penicillin G 4 x 5 MegaE,
Imipenem, Doxycyclin i.v. (nicht durch Studien abgesichert)
Auch für das chronische Stadium existieren nur wenige Therapiestudien. Dattwyler (8) hat gefunden, dass Ceftriaxon Vorteile gegenüber Penicillin G hat (8). Wir konnten zeigen, dass Cefotaxim ebenfalls dem Penicillin G überlegen ist (9).
In den USA hat es sich eingebürgert, über längere Zeiträume
mit oralem Doxycyclin zu behandeln, obwohl bis heute keine
kontrollierte Studie die Wirksamkeit bewiesen hätte. Die Begründung dafür ist wohl eher in der Tatsache zu suchen, dass
Hausärzte und Internisten in den USA aus Haftungsgründen
keine ambulanten intravenösen Antibiotikagaben durchführen.
Tabelle 1: Therapie der Neuroborreliose
Doxycyclin 3 x 100 mg/20 Tage oral
Cefotaxim 2 x 3 g/15 Tage intravenös
Ceftriaxon 2 g/14 Tage intravenös
Seite 90
Viel diskutiert wurde eine Studie von Klempner (10), der gefunden haben will, dass eine erneute i.v.-Therapie bei Patienten,
die an persistenten Symptomen leiden und bereits einmal antibiotisch behandelt worden waren, keinen Erfolg bringt. Dieser
ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN
WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG
Fazit
Die Borreliose ist eine bakterielle Infektion, die durch Zecken
übertragen wird. Die Zecken ihrerseits nehmen die Erreger von
Mäusen auf. Diese erkranken nicht, stellen also ein unerschöpfliches Reservoir dar. Nur 4 % aller Zeckenbisse führen beim Menschen zu einer Infektion, sodass eine generelle Antibiotika-Gabe
nach einem Zeckenstich nicht zu rechtfertigen ist. Wird der Erreger übertragen, kommt es nach einem symptomfreien Intervall
von etwa sieben bis zehn Tagen zum Erythema migrans, das
beim Erscheinen bereits eine Größe von mindestens vier Zentimetern hat und dann täglich um drei bis sechs mm wächst.
Zu behandeln ist mit Doxycyclin, Amoxicillin oder Cefuroximaxetil über 20 Tage. Bei Allergien gegenüber Betalaktamantibiotika ist Azithromycin möglich. Kommt es zur Bakteriämie, kann
diese subklinisch verlaufen und nur mit Grippegefühl, Abgeschlagenheit und Nachtschweiß verbunden sein. In einigen Fällen (ca. 5 % der Infektionen) breitet sich der Erreger nicht unbedingt haematogen, sondern entlang peripherer Nerven aus
(Neuroborreliose). Sie muss über 20 Tage mit Doxycyclin oral
oder über 14 Tage mit Cefotaxim oder Ceftriaxon intravenös
behandelt werden. Die chronische Borreliose entsteht so: nach
der Bakteriämie werden Antikörper gebildet und die von Lymphozyten und Makrophagen erreichbaren Borrelien werden
eliminiert. Lediglich an „immunologisch privilegierten Orten“,
zum Beispiel in der kollagenen Faser, können Nester von Borrelien überleben. Diese Nester sind Ursache für die Symptome des
Spätstadiums, die sich im Wesentlichen auf den Bewegungsund Stützapparat konzentrieren. Auch in diesem Stadium ist
noch eine antibakterielle Therapie angezeigt und erfolgreich.
Da die Erkrankung durch die anfangs nur mäßig ausgeprägte
und wenig spezifische Symptomatik „tückisch“ ist, sollte in jedem Zweifelsfall ein Borrelientiter angefordert werden.
AUSGABE 3/2014 24. JAHRGANG
Studie fehlt jede Aussagekraft, da Klempner auch „seronegative“ Borreliose-Patienten eingeschlossen hat. Eine seronegative
Borreliose gibt es aber im Spätstadium definitiv nicht.
Literatur
1. Maiwald M, Oehme R, March O et al.: Transmission risk of Borrelia burgdorferi sensu lato from Ixodes ricinus ticks to humans in southwest Germany.
Epidemiol Infect 1998; 121: 103-108.
2. Wormser GP, Dattwyler RJ, Shapiro ED et al.: Single-dose prophylaxis against
Lyme disease. Lancet Infect Dis 2007; 7: 371-373.
3. Breier F, Kunz G, Klade H et al.: Erythema migrans: three weeks treatment for
prevention of late Lyme borreliosis. Infection 1996; 24: 69-72.
4. Haupl T, Hahn G, Rittig M et al.: Persistence of Borrelia burgdorferi in ligamentous tissue from a patient with chronic Lyme borreliosis. Arthritis Rheum
1993; 36: 1621-1626.
5. Petersen LR, Sweeney AH, Checko PJ et al.: Epidemiological and clinical features of 1,149 persons with Lyme disease identified by laboratory-based surveillance in Connecticut. Yale J Biol Med 1989; 62: 253-262.
6. Hassler D: Langzeitbeobachtungen zum Krankheitsbild der Lyme-Borreliose
in einem Endemiegebiet: Daten zur Vektorökologie, Epidemiologie, Serologie und Klinik, Therapie und Therapiekontrolle Habilitationsschrift.
Universität Heidelberg, 1998.
7. Hassler D, Schnauffer M, Ehrfeld H, Muller E: Disappearance of specific immune response after successful therapy of chronic Lyme borreliosis. Int J Med
Microbiol 2004; 293 Suppl 37: 161-164.
8. Dattwyler RJ, Halperin JJ, Volkman DJ, Luft BJ: Treatment of late Lyme borreliosis-randomised comparison of ceftriaxone and penicillin. Lancet 1988; 1:
1191-1194.
9. Hassler D, Zoller L, Haude M et al.: Cefotaxime versus penicillin in the late
stage of Lyme disease-prospective, randomized therapeutic study. Infection
1990; 18: 16-20.
10.Klempner MS, Hu LT, Evans J et al.: Two controlled trials of antibiotic treatment in patients with persistent symptoms and a history of Lyme disease. N
Engl J Med 2001; 345: 85-92.
Interessenkonflikte
Ein Interessenkonflikt wird vom Autor verneint.
PD Dr. med. D. Hassler, Kraichtal
[email protected]
Quelle: Hassler D: Die Borreliose – Erkennung und Behandlung
heute. Arzneiverordnung in der Praxis (AVP) 2014; 41: 4-6.
Nachdruck mit freundlicher Genehmigung der
Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft.
Seite 91
WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG
Arzneimittelinteraktionen durch Grapefruitsaft
Seit den 1980er Jahren ist bekannt, dass der Genuss von Grapefruitsaft zu Interaktionen mit Arzneimitteln führen kann.
Mehrfach sind schwerwiegende Folgen wie bspw. Rhabdomyolysen, akutes Nierenversagen, Torsades de pointes oder Blutbildungsstörungen beschrieben, in einigen Fällen mit tödlichem Ausgang (1).
Eine aktuelle kanadische Zusammenstellung nennt mehr als 85
Arzneimittel, unter denen klinisch relevante Interaktionen auftreten können; die Zahl der Mittel mit potenziell schwerwiegenden Interaktionen mit Grapefruitsaft ist in den letzten fünf
Jahren von 17 auf 43 gestiegen (2). Demgegenüber ist die Zahl
der Kasuistiken, die auch einen Kausalzusammenhang ausreichend sichern können, vergleichsweise klein (3). Wir hatten
zuletzt den Bericht über eine Rhabdomyolyse unter Atorvastatin nach übermäßigem Genuss von Grapefruitsaft dargestellt
(4).
Interaktions-Mechanismen
Wegen der variablen und komplexen Zusammensetzung des
Grapefruitsafts sind die Mechanismen, die zu Interaktionen mit
Arzneimitteln führen können, äußerst vielfältig und nicht abschließend verstanden. Zur Abklärung werden oft invitro Untersuchungen an Lebermikrosomen, in den letzten Jahren aber
auch häufiger pharmakokinetische Studien an meist gesunden
Erwachsenen durchgeführt. Die Bewertung der klinischen Relevanz entsprechender Untersuchungsergebnisse ist nicht immer einfach (3). Nach derzeitigem Wissensstand lassen sich die
klinisch bedeutsamen Interaktionen ganz überwiegend auf
eine Hemmung des CYP-Enzyms 3A4 zurückführen, das an der
Metabolisierung von mehr als 50 % der gängigen Arzneimittel
beteiligt ist. Es ist nicht nur in den Hepatozyten der Leber, sondern vor allem auch in den Enterozyten des Dünn- und Dickdarms lokalisiert.
Inhaltsstoffe des Grapefruitsafts gehen mit dem CYP 3A4 in
der Darmmukosa eine kovalente Bindung ein und hemmen es
irreversibel. Das CYP 3A4 in den Hepatozyten ist dagegen
kaum betroffen. Die CYP 3A4-Hemmung in den Enterozyten
kann bei Arzneimitteln, die durch das Enzym präsystemisch inaktiviert werden und nur eine geringe Bioverfügbarkeit aufweisen, einen deutlichen Anstieg der systemischen Verfügbarkeit verursachen. Exemplarisch ist dies für den Kalziumantagonisten Felopidin, der gewöhnlich nur zu etwa 15 % bioverfügbar ist, intensiv untersucht worden: Konsum von Grapefruitsaft
kann die Plasmakonzentration von Felodipin auf das Drei- bis
Achtfache steigern (2; 3).
Seite 92
Bei Gesunden hemmen Inhaltsstoffe des Grapefruitsafts auch
CYP 1A2 und CYP 2D6, was in einzelnen Kasuistiken als Auslöser von Interaktionen mit SSRI diskutiert wird. Insgesamt ist die
klinische Bedeutung dieses Effektes jedoch unklar (1). In-vitro
ist auch eine schwache Hemmung des p-Glykoproteins nachweisbar, ein Transportprotein, das unter Anderem die renale
Ausscheidung einiger Arzneimittel fördert. Klinisch scheint
auch die Hemmung des p-Glykoproteins nur von geringer Bedeutung (3), möglicherweise ist sie Ursache eines moderaten
Anstiegs der Digoxin-Spiegel unter Grapefruitsaft (1).
Komplexer und erst in Ansätzen erforscht ist die klinische Relevanz der Hemmung so genannter organischer AnionenTransportsysteme, die in den Zellmembranen zahlreicher Organe zu finden sind und in den Enterozyten des Dünn- und Dickdarms z. B. die Resorption anionischer Substanzen fördern.
Eine reversible Hemmung organischer Anionentransporter
durch Inhaltsstoffe des Grapefruitsafts scheint für die verminderte Resorption beispielsweise. von Etoposid, Aliskiren und
Fexofenadin verantwortlich zu sein (3).
Verantwortliche Inhaltsstoffe des Grapefruitsaftes
Zahlreiche Bestandteile des Grapefruitsaftes sind für die Hemmung des CYP 3A4 und der organischen Anionentransporter
verantwortlich gemacht worden. Nach heutigem Kenntnisstand kommt Furanocumarinen (Bergamottin, Dihydroxybergamottin) und Flavonoiden (Narangin) die größte Bedeutung
zu, wobei erstere hauptsächlich das CYP 3A4 und letztere die
organischen Anionentransporter inhibieren. Der Gehalt des
Grapefruitsaftes an diesen Stoffen ist von der Art der Frucht,
deren Reifegrad und Herkunft und auch von Herstellungsprozessen des Saftes abhängig. Sie sind nicht nur in frischen Säften und Früchten enthalten, sondern auch in konservierten
Zubereitungen, gefriergetrockneten Säften und Extrakten aus
den Schalen. Zudem kommen Furanocumarine und Flavonoide
auch in anderen, mit der Grapefruit verwandten Zitrusfrüchten wie Bitterorangen, Limonen und Pampelmusen vor. Der
wechselnde Gehalt an den auslösenden Stoffen erschwert in
der Praxis die Vorhersehbarkeit von Arzneimittelinteraktionen
unter diesen Früchten und ihren Zubereitungen ganz wesentlich (3).
Klinische Aspekte der Interaktionen
Schon ein größeres Glas (200-250ml) üblicher Grapefruitsäfte
kann ausreichen, die enterale CYP 3A4-Aktivität relevant und
u. U. vollständig zu hemmen (2). Etwa vier Stunden nach GeÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN
WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG
nuss ist die Hemmung der
CYP 3A4-Aktivität maximal
ausgeprägt. Wegen der irreversiblen Hemmung ist ein
relevanter Effekt selbst bei
einmaligem Genuss noch
nach 24 Stunden nachweisbar. Entsprechend der physiologischen Regenerationszeit der Enterozyten kann
die Normalisierung der Enzymaktivität bis zu drei
Tage beanspruchen. Täglicher und vor allem täglich
mehrfacher Genuss der genannten Menge kann zur
anhaltenden Reduktion der
enteralen CYP 3A4-Aktivität
führen und die Bioverfügbarkeit und Plasmaspiegel
betroffener
Arzneimittel
kumulativ erhöhen (2; 3).
Die Hemmung organischer
Anionentransporter nach
Genuss von Grapefruitsaft
ist dagegen reversibel und
nur von kurzer Dauer über
etwa zwei bis vier Stunden.
Bei einzelnen Arzneimitteln
wie Fexofenadin oder Aliskiren fand sich eine Halbierung der Bioverfügbarkeit
infolge der Resorptionshemmung (3). Für andere
Mittel wie Glibenclamid,
die ebenfalls bekannte Substrate organischer Anionentransporter sind, konnte
eine Interaktion mit Grapefruitsaft allerdings nicht gezeigt werden, möglicherweise weil auch Anionentransporter in den renalen
Tubuluszellen
gehemmt
und so Resorption und Exkretion vermindert werden.
Die Komplexität wird noch
dadurch erhöht, dass die
betroffenen Mittel zusätzlich Substrate von CYP 3A4
und/oder p-Glykoprotein
sein können (1; 3).
AUSGABE 3/2014 24. JAHRGANG
Seite 93
WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG
Potenziell betroffene Arzneimittel
aber relevante Interaktionen auftreten, wenn sie eine geringe
therapeutische Breite besitzen. Eine aktuelle Liste mit potenziVon der Hemmung der enteralen CYP 3A4-Aktivität durch
ell betroffenen Arzneimitteln ist unter www.cmaj.ca/lookup/
Grapefruitsaft sind nur oral angewandte Arzneimittel betrofsuppl/doi:10.1503cmaj.120951/-/DC1 frei im Internet zugängfen und von diesen vor allem solche, die wegen hoher enteralich. Die Liste enthält auch eine Abschätzung der Bedrohung
ler „first-pass“-Effekte nur eine sehr geringe (< 10 %) oder
für die Patienten. Diese ergibt sich durch die Ausprägung der
geringe (10-30 %) Bioverfügbarkeit aufweisen. Auch bei ArzInteraktion, die therapeutische Breite der betroffenen Arzneineimitteln mit mäßiger Bioverfügbarkeit (30-70 %) können
mittel und die klinische Schwere der potenziellen Störwirkungen. In der Tabelle 1 findet sich eine Auswahl
an Mitteln aus dieser Liste, bei denen die InTabelle 1: Arzneimittel mit potenziell hoher / sehr hoher Patientengefährdung durch Interaktiteraktion mit Grapefruitsaft eine große oder
on mit Grapefruitsaft
sehr große Bedrohung für die Patienten
darstellen kann. Bei den (nicht erwähnten)
Arzneimittel
Risiko durch
Potenzielle
Kalziumantagonisten Felodipin, Nitrendipin
Interaktion
Störwirkung
oder Nifidepin ist zwar ebenfalls mit relevanKrebsmittel
ten Interaktionen zu rechnen (kaum dagegen
Tyrosinkinase-Inhibitoren
hoch
Torsade de pointes,
wie Dasatinib, Erlotinib, Nilotinib,
Myelotoxizität
bei Amlodipin!); die Gefährdung der PatienLapatinib, Everolimus
ten durch Hypotonien wird aber als weniger
Antiinfektiva
gravierend eingeschätzt.
Ähnliches trifft für Benzodiazepine wie DiaErythromycin
hoch
Torsade de pointes
zepam, Triazolam und Midazolam zu, die bei
Chinin
hoch
Torsade de pointes
Genuss von Grapefruitsaft zur verstärkten
Halofantrin
sehr hoch
Torsade de pointes
Sedierung führen können (2). Weitere InforPrimaquin
hoch
Myelotoxizität
mationen zum Einfluss von Grapefruitsaft auf
Statine
die Änderung der Bioverfügbarkeit wichtiger
Atorvastatin
hoch
Rhabdomyolyse
Arzneimittel bietet eine frei zugängliche PuLovastatin
sehr hoch
Rhabdomyolyse
blikation, deren Anhang einen detaillierten
Simvastatin
sehr hoch
Rhabdomyolyse
Überblick der Ergebnisse aus pharmakokineHerz-Kreislaufmittel
tischen Studien an Menschen enthält (3).
Amiodaron
hoch
Torsade de pointes
Apixaban
hoch
Blutungen
Dronedaron
sehr hoch
Torsade de pointes
Eplerenon
hoch
Hyperkaliämie, Arrhythmien
Ticagrelor
hoch
Blutungen
Verapamil
hoch
AV-Block
Buspiron
hoch
Sedierung, Schwindel
Fentanyl (oral)
hoch
Atemdepression
Ketamin (oral)
sehr hoch
Atemdepression
Oxycodon
hoch
Atemdepression
Pimozid
hoch
Torsade de pointes
Quetiapin
hoch
Sedierung, Schwindel
Ziprasidon
hoch
Torsade de pointes
Ciclosporin
hoch
Nephrotoxizität
Sirolimus
hoch
Nephrotoxizität,
Myelotoxizität
Tacrolimus
hoch
Nephrotoxizität
Cisaprid
hoch
Torsade de pointes
Domperidon
sehr hoch
Torsade de pointes
ZNS-Mittel
Immunsuppressiva
Gastrointestinale Mittel
Seite 94
Klinische Bedeutung und Hinweise
für die Praxis
Nicht für alle der aufgeführten Arzneimittel
sind tatsächlich Interaktionen mit schwerwiegenden Folgen für die Patienten durch Genuss von Grapefruitsaft in Kasuistiken oder
Fallserien beschrieben. Die Gründe hierfür
sind vielfältig: nach den Daten der Kinetikstudien scheint der Interaktionseffekt interindividuell sehr variabel ausgeprägt (für einzelne Mittel wurden Unterschiede um den
Faktor acht gefunden), bisher sind Grapefruitprodukte hinsichtlich der verantwortlichen Inhaltsstoffe nicht standardisierbar
(auch nicht im Rahmen von Kinetikstudien)
und schließlich variiert auch die Empfindlichkeit der Patienten gegenüber erhöhten Plasmakonzentrationen erheblich. Ein weiterer,
wesentlicher Grund dürfte jedoch eine hohe
Dunkelziffer infolge „Undereporting“ sein,
weil das Interaktionspotenzial von GrapeÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN
WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG
fruitsaft nicht immer ausreichend bekannt ist oder weil im Einzelfall aus anderen Gründen ein Zusammenhang nicht hergestellt wird (2; 3).
Grundsätzlich sollte bei der Verordnung von Arzneimitteln und
Überprüfung von Medikationsplänen an die Möglichkeit von
Interaktionen mit Nahrungsmitteln wie Grapefruitsaft oder
Grapefruitprodukte gedacht werden. Zumindest unter der Behandlung mit den in der Tabelle aufgelisteten Arzneimitteln,
bei denen eine Hemmung des enteralen CYP 3A4 zur höhergradigen Gefährdung führen kann, sollten die Patienten den
Genuss von Grapefruitsaft und anderen Produkten der Grapefruit oder verwandter Zitrusfrüchte auf ein Minimum beschränken – oder besser ganz vermeiden. Ob solche Forderungen
überzogen sind, wird in der Literatur teils kontrovers beurteilt
(1-3). Aus Sicherheitsüberlegungen erscheinen sie nachvollziehbar, schon weil der Gehalt der genannten Produkte an den
Furanocumarinen im Einzelfall nicht bekannt ist und stark variieren kann. Die Patienten sollten unbedingt über die Zusammenhänge aufgeklärt werden (5). Bei Arzneimitteln wie Etoposid, Aliskiren, Ciprofloxacin und Fexofenadin, deren Resorption durch Grapefruitprodukte eingeschränkt werden kann,
reicht in aller Regel ein Abstand von zwei bis vier Stunden bis
zur Einnahme der Mittel (3).
In den USA werden deutlich größere Mengen an Grapefruits
und deren Produkte konsumiert als in Deutschland. Dort gibt
es intensive Bemühungen, die problematischen Inhaltsstoffe
noch genauer zu charakterisieren und ihren Gehalt in Grapefruitprodukten möglichst zu standardisieren. Erste Versuche,
die für die gefährdenden Interaktionen hauptsächlich verantwortlichen Furanocumarine durch Filtration, Erhitzung oder
UV-Bestrahlung zu eliminieren bzw. zu inaktivieren, verliefen
bereits erfolgreich.
AUSGABE 3/2014 24. JAHRGANG
Fazit
Etliche Arzneimittel (siehe Tabelle 1) können mit Grapefruitsaft
interagieren. Ein hohes Gefährdungspotenzial besteht bei oral
verabreichten Mitteln mit hohem enteralen „First-Pass-Effekt“
und geringer therapeutischer Breite.
Listen entsprechender Mittel sind im Netz abrufbar. Zumindest
Patienten mit solcher Behandlung sollten den Genuss von
Grapefruitprodukten oder verwandter Zitrusfrüchte auf ein
Minimum reduzieren oder ganz vermeiden. Am sichersten ist
es freilich, wenn Patienten, die Arzneimittel einnehmen, ganz
auf Grapefruitprodukte verzichten.
Literatur
1. Grapefruit and drug interactions. Prescrire Int 2012; 21: 294-298.
2. Bailey DG, Dresser G, Arnold JM: Grapefruit-medication interactions: forbidden fruit or avoidable consequences? CMAJ 2013; 185: 309-316.
3. Hanley MJ, Cancalon P, Widmer WW, Greenblatt DJ: The effect of grapefruit
juice on drug disposition. Expert Opin Drug Metab Toxicol 2011; 7: 267-286.
4. Höffler D: Vorsicht vor Grapefruitsaftinduzierten Arzneimittelinteraktionen.
Arzneiverordnung in der Praxis (AVP) 2005; 32: 119-120.
5. Pirmohamed M: Drug-grapefruit juice interactions: two mechanisms are clear
but individual responses vary. BMJ 2013; 346: f1.
Interessenkonflikte
Ein Interessenkonflikt wird vom Autor verneint.
Dr. med. Hans Wille, Bremen
[email protected]
Quelle: Wille H: Arzneimittelinteraktionen durch Grapefruitsaft. Arzneiverordnung in der Praxis (AVP) 2014; 41: 16-19.
Nachdruck mit freundlicher Genehmigung der
Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft.
Seite 95
FORTBILDUNG
22. Interdisziplinäre Seminar- und
Fortbildungswoche
4. bis 8. November 2013 in der Yachthafenresidenz „Hohe Düne“ Rostock-Warnemünde
Eröffnung der Fortbildungswoche durch Dr. Crusius
Mittlerweile ist es ein vertrautes Bild: freundlich und entspannt miteinander plaudernde Ärzte in den Pausen der Fortbildungswoche im Kongresszentrum der Yachthafenresidenz.
Das Ambiente und die Rahmenbedingungen des Hauses trugen wesentlich zum Wohlbefinden der lernenden Ärzte bei.
Denn die 22. Auflage hielt wieder aktuelle, interessante, aber
auch zahlreiche schwierige Themen und anspruchsvolle Seminarstunden bereit.
Prof. Junghans im Gespräch mit Frau Mertink (r.)
Seite 96
Zu den 21 verschiedenen Angeboten gehörte wie alljährlich
mit 40 Wochenstunden die „Kursweiterbildung Palliativmedizin“, die durch das umfangreiche Wissen und große Engagement insbesondere von Prof. Junghanß und Dr. Lakner
die Teilnehmer für diese Zusatzbezeichnung qualifizierte.
Wiederaufgelegt vermittelte der „Lungenfunktionskurs“
mit dem praktischen Bestandteil in der Universitätsmedizin
Rostock, verständliche Funktionsdiagnostik und interessante
Übungen sowie sehr gute Kasuistiken. Die Kursleiter Frau Dr.
Hortian und Dr. Kovac wurden mit einer Kursnote von 1,2 dafür belohnt.
Auf Wunsch unserer Ärzte wurde der Kurs „Notfall-Airwaymanagement“ beibehalten, Dr. Fischer leitete diesen beliebten Kurs, der die Erwartungen bestens erfüllte. Neuheiten im
Rettungsdienst, spezifisches Gerätewissen und realistischer,
praktischer Erfahrungsaustausch zur Vertiefung der Kenntnisse waren die wichtigsten Inhalte.
Unter der Leitung von Dr. Voß und Prof. Ißmer fand der Dauerbrenner „Langzeit-EKG-Kurs“ statt. Das umfangreiche
Gebiet wurde unter aktiver Einbindung und fachlicher Forderung der Teilnehmer zusammenhängend vermittelt – die positive Einschätzung (Note 1,0) belegt den Dank und die hohe
Wertschätzung dafür.
ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN
FORTBILDUNG
Prof. Ißmer und Dr. Voß auf dem Weg zum
Langzeit-EKG-Kurs
Der „Interdisziplinäre Ultraschall-Grundkurs“ erfordert umfangreiche organisatorisch-technische Vorbereitung. Der Aufwand
wird alljährlich mit
großem Interesse und
aktiver Mitarbeit belohnt. Der gute Ruf
der Fortbildung eilt
alljährlich dem sehr
gefragten Kurs voraus. Zu danken haben
wir dies den Kursleitern Dr. Holle, Prof.
Nürnberg und Dr.
Spengler.
Prof. Nürnberg im Ultraschall-Grundkurs
Dem Dialog mit Allgemeinmedizinern und Hausärzten wollten
wir uns 2013 besonders widmen. Dr. Avemarg referierte zum
Thema „Häufige Beratungsanlässe und Gesundheitsstörungen in der Allgemeinarztpraxis und bei Hausbesuchen“, nannte die Schwerpunktsetzung bei Diagnosen, erläuterte viele Erfahrungswerte u. a. im Umgang mit Praxissoftware und dem Hausbesuchskoffer.
Neu war das Thema „Behandlung von Patienten mit Demenz / geistiger oder mehrfacher Behinderung“. Zu den
Anforderungen an die spezielle Sprechstunde mit Behinderten referierte Prof. Häßler unter Nutzung aktueller Forschungsergebnisse mit höchster Kompetenz. Lebendige Interaktion ermöglichte die Beantwortung vieler Fragen, z. B.
zum Umgang mit und der Akzeptanz von Menschen mit Intelligenzminderung.
AUSGABE 3/2014 24. JAHRGANG
Die „Rehabilitation – Verordnungsberechtigung“ wurde
von Dr. Kupatz wieder mit vielen hilfreichen Tipps und Hinweisen verständlich vermittelt.
Ein Experiment war die Aufnahme einer zusätzlichen Abendveranstaltung. Dabei ist das Thema „Antiangiogene Ansätze in der Therapie des kolorektalen Karzinoms“ äußerst
speziell. Die aktuellsten Erkenntnisse konnten unter der Leitung von Prof. Hildebrandt den Teilnehmern erläutert werden.
Prof. Schneider und Dr. Buhrmann vermittelten im 20 Stunden-Kurs die Theorie „Psychosomatischer Grundversorgung“ in bewährter Weise (in Kleingruppen) sehr gut. Die
vielen authentischen Fallbeispiele konnten offen in kollegialer
Atmosphäre besprochen werden, klinisch relevante Darstellungen gefielen besonders den jüngeren Teilnehmern.
„Seltene Erkrankungen“ sollten unter der Leitung von Dr.
Sturm als Thema in den Fokus gerückt und unterschiedliche
Beratungsansätze ins Bewusstsein gerufen werden. Am Beispiel der Mukoviszidose wurden die Diagnosestellung und die
richtige Therapie erläutert und nachgefragt, die Wissensauffrischung wurde sehr begrüßt.
Der Vorschlag einen Refresher-Kurs „Palliativmedizin“ anzubieten, kam gut an. Die Vertiefung in Recht und Ethik, aktuelle gesetzliche Grundlagen, Onkologie in der Palliativmedizin oder die Qualität der Schmerztherapie bot der erfahrene
Kursleiter Dr. Goepel zum Kompetenzerhalt an und forderte
zum Erfahrungsaustausch auf.
„Manualmedizinische Untersuchung und Behandlung
des Bewegungssystems unter Einschluss osteopathischer Verfahren“ – ein Kurs, in welchem sich Prof. Buchmann
sen. und Prof. Buchmann jun. in hervorragender Weise ergänzten. Die Einführung und Vorstellung manualmedizinischer Grundlagen wurde mit viel Vergnügen, sehr praxisorientiert und didaktisch einprägsam vorgetragen. Durch Üben
osteopathischer Grifftechniken in bester Interaktion wurde
das Wissen gefördert. Die Bewertung mit der Note 1,0 war
dafür die Anerkennung.
Seite 97
FORTBILDUNG
Prof. Buchmann jun. demonstriert Grifftechniken
Zum zweiten Mal wurde der Refresher-Kurs „Kindernotfälle“ in der Fortbildungswoche platziert und unter engagierter
Leitung von Dr. Klaunick vorbereitet sowie anschaulich durchgeführt. Fundiertes notfallmedizinisches und pädiatrisches
Wissen konnte von weiteren Referenten vermittelt werden, so
dass die Teilnehmer Sicherheit im Umgang mit speziellen Notfallsituationen erlangten.
Die Vortragenden des Grundkurses „Impfen“ waren mitreißend, kompetent und kritisch mit hervorragender Präsentation. Frau Dr. Littmann und Frau Prof. Hülße erhielten das
Lob (Benotung 1,1) für diese Standardfortbildung zum Erwerb des Impfzertifikates der Ärztekammer M-V. Mit aktuellen Empfehlungen der STIKO und durch die Beantwortung
vieler Fragen sind die Teilnehmer für die derzeitige Impfsituation gerüstet.
Mit dem Ziel, die Patientenkommunikation und kollegiale
Fachsprache zu verbessern, organisierte Frau Glöde mit uns
gemeinsam die Auffrischung allgemeiner Sprachkenntnisse in
dem Kurzkurs „Medical English“. In Kleinstgruppen wurde
individuell und äußerst effektiv mit Muttersprachlern berufsbezogener Inhalt erlernt und gefestigt. Die gute Anregung
zum Lernen und die neue Didaktik führten zur sehr guten Bewertung.
Auch der zeitlich letzte Kurs war ein Novum: „Sportmedizinische Bewegungslehre – Rezepte für Bewegung“. Mit
einem abwechslungsreichen und dynamischen Ablauf ergab
sich eine Mischung aus Theorie und Praxis. Die Teilnehmer
wurden sensibilisiert, sich im Interesse Ihrer Patienten über
Verordnungen, Testverfahren, gesundheitsfördernde Maßnahmen und Sportangebote zu informieren. Dr. Kupatz organisierte als Höhepunkt die bewegungstechnische Selbsterfahrung durch Übungsparcours und als Abschluss eine NordicWalking Runde um die Yachthafenresidenz.
Nordic-Walking-Gruppe beim Aufwärmen
An vier Tagen fanden auch die zusätzlichen Mittagsvorträge
sehr guten Zuspruch. Die Themenauswahl sicherte volle Zuhörerreihen, wie z. B. bei dem Vortrag „Ernährung und Lifestyle“ von Prof. Schober. Fundiert, rhetorisch brillant, auch
humorvoll gab er viele Empfehlungen für die Patienten weiter.
Das nationale Krebsregister wurde von Prof. Dommisch inhaltlich erläutert, die aktuelle Forschung und Praxisrelevanz dargelegt. Über Arzneimittel im Alter erfuhren die Teilnehmer
anschaulich, unterhaltsam und einprägsam relevante Neuigkeiten von Dr. Sturm. Zu dem Reizthema „Präventionsgesetz“,
wurde die Notwendigkeit und politische Einordnung herausgestellt. Dr. Franze versuchte für die Zuhörer die Thematik zu
erschließen und sie im Interesse ihrer Patienten zu motivieren.
Prof. Schober engagiert beim Mittagsvortrag
Seite 98
Dipl.-Päd. Ch. Mertink
Referatsleiterin Fortbildung
ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN
AUS DER KAMMER
Aus dem ärztlichen Leben
Brief an die Sozialministerin, den Ärztekammerpräsidenten und den Vorsitzenden
der Kassenärztlichen Vereinigung M-V
Sehr geehrte Frau Sozialministerin Birgit Hesse,
sehr geehrter Herr Ärztekammerpräsident
Dr. med. Andreas Crusius,
sehr geehrter Herr KV-Vorsitzender
Dr. med. Wolfgang Eckert,
innerhalb einer Woche), die von einigen Kassen auch extra
honoriert werden.
Wir brauchen also nichts neu zu erfinden.
Diese „Art“ der schnellen Vorstellung wird von den zuweisenden Kollegen angewandt und genutzt.
vor dem Hintergrund der derzeitigen öffentlichen Diskussion
über die Terminvergabe in Facharztpraxen möchte ich mich
als „betroffener“ Facharzt zu Wort melden.
Ich will auf Probleme hinweisen, die nicht in den Medien diskutiert und zu politischen Zwecken benutzt werden, die aber
durchaus unsere derzeitige Situation als niedergelassene
Fachärzte beleuchten und die geklärt werden müssen.
Nun komme ich zu meinem Hauptproblem:
Die Vergütung für gesetzlich versicherte Patienten wird über
den Honorarverteilungsmaßstab geregelt. Dieser gibt eine
Abstaffelung der Vergütung entsprechend der Anzahl der
Behandlungsfälle vor. Der Ausgangswert wird über die
Fallanzahl im Durchschnitt der Fachgruppe (in meinem Fall
die der Chirurgen) ermittelt. Wenn man über diesen Aus-
Seit 18 Jahren führe ich eine chirurgische Einzelpraxis in der
Kleinstadt Ribnitz-Damgarten. Ich versorge dabei Patienten
aus einem großen ländlichen Einzugsbereich vom Fischland/
Darß über Bad Sülze, von Trinwillershagen bis an den östlichen Stadtrand von Rostock.
Mein Honorar beziehe ich, wie die meisten niedergelassenen
Kollegen im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern, fast
ausschließlich aus der Behandlung gesetzlich versicherter Patienten.
Reine „Privatpraxen“ werden durch eine sehr geringe Anzahl von ärztlichen Kollegen in Großstädten betrieben.
Die in den Medien und der Politik immer wieder deklarierte
Bevorzugung von Privatpatienten bei der Behandlung ist daher irrelevant. Was dabei verschwiegen wird, ist die Honorierung privatärztlicher Leistungen. Diese erfolgt nach einer
Gebührenordnung aus dem Jahre 1996 und stellt somit wirklich nicht den oft medienwirksam publizierten „Einkommensgau“ dar.
Welche andere Berufsgruppe in Deutschland berechnet ihre
Leistungen zu Preisen aus dem vergangenen Jahrhundert?
Ich kenne keine!
In meiner chirurgischen Praxis arbeite ich mit einem Terminsystem. Dieses ist in der Lage, Patienten mit akuten dringlichen Erkrankungen (egal welcher Versicherungsart) in den
laufenden Praxisbetrieb am selben Tag einzugliedern.
Außerdem gibt es bereits seit mehreren Jahren entsprechende Dringlichkeitsvermerke auf den Überweisungsscheinen
(Behandlungsnotwendigkeit innerhalb eines Werktages oder
AUSGABE 3/2014 24. JAHRGANG
Seite 99
AUS DER KAMMER / AKTUELLES
gangswert Patienten behandelt, wird das Honorar ab einem
festgelegten Prozentsatz gekürzt.
Eine weitere Limitierung bei der Vergütung ergibt sich aus
dem Vergleich der Behandlungsfälle mit denen aus dem Vorjahresquartal. Dabei wird die Anzahl der behandelten Patienten des gleichen Quartals des Vorjahres zu Grunde gelegt.
Bei Überschreitung dieser Anzahl behandelter Patienten um
mehr als 5 % erfolgt keine Honorierung der erbrachten Leistungen.
Patientenaufkommen Anträge auf Erhöhung der Regelleistungsvolumina gestellt und negative Bescheide erhalten.
Mein „Problem“:
Auf Grund einer schweren Erkrankung eines chirurgischen
Kollegen in meiner Stadt und der daraus resultierenden Umstrukturierungen, kamen in einem Quartal wesentlich mehr
Patienten aus der Region und erkrankte Touristen (wir sind
Urlaubsregion) in meine Praxis.
Ich stellte den Antrag bei der Kassenärztlichen Vereinigung
(KV), die 5 %-Klausel für dieses Quartal auszusetzen.
Dieser Antrag wurde negativ beschieden!
Sehr geehrte Frau Ministerin, sehr geehrter Herr Ärztekammerpräsident und sehr geehrter Herr KV-Vorsitzender,
Ich hatte meine Leistungen im entsprechenden Quartal bereits erbracht. Mir sind zusätzliche Unkosten entstanden
(Überstunden beim Personal, Verbrauchsmaterialien in der
Praxis usw.), ganz zu schweigen von meiner Zeit – Freizeit –
Lebenszeit!!! – die ich für die Behandlung der Patienten aufgebracht/geopfert habe.
Mir ist bekannt, dass es in der Vergangenheit anderen Ärzten ähnlich ergangen ist. Auch diese hatten wegen hoher
Es geht um den Erhalt der niedergelassenen Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern!
Es steht die wohnortnahe ärztliche Versorgung und die Gewinnung von ärztlichem Nachwuchs „auf dem Spiel“!
Und vor diesem Sachverhalt stellen sich dann Politiker hin
und fordern uns Ärzte auf, noch schneller und mehr (gesetzlich versicherte) Patienten zu behandeln und drohen damit,
die Krankenhäuser für ambulante Behandlungen zu öffnen
und deren Vergütung aus dem ambulanten Honorartopf zu
bezahlen.
ich bitte Sie, diese ungerechten, in sich nicht schlüssigen Rahmenbedingungen, welche weit weg sind von einer leistungsorientierten Honorierung, in ihren Gremien anzusprechen.
Es sollten dringend notwendige Veränderungen zum Wohle
aller unserer Patienten erfolgen, egal ob privat oder gesetzlich versichert.
Mit freundlichen Grüßen
Jean Dörffeldt
Mitarbeit als Untersuchungsärztin/-arzt
im DRK-Blutspendedienst
Mecklenburg-Vorpommern
Der Rotkreuz-Blutspendedienst in Mecklenburg-Vorpommern sucht regelmäßig Ärztinnen und Ärzte als freie Mitarbeiter oder Ehrenamtliche. Sie untersuchen die Blutspenderinnen und Blutspender auf ihre Spendetauglichkeit, betreuen sie während der Blutentnahme und leisten medizinische
Versorgung in Notfällen.
Der DRK-Blutspendedienst wendet sich an alle Ärztinnen und
Ärzte, die nach ihrer aktiven Berufstätigkeit oder neben ihrer Hauptbeschäftigung mit ihnen zusammenarbeiten möchten, indem sie die Spendeteams mit ihrer Fachkompetenz
unterstützen.
Seite 100
Bei Interesse und Fragen wenden Sie sich bitte an:
Blutspendedienst Mecklenburg-Vorpommern gemeinnützige
GmbH
Institut Neubrandenburg Tel.: 0395 570700
Institut Rostock
Tel.: 0381 440350
Institut Schwerin
Tel.: 0385 591450
Institut Stralsund
Tel.: 03831 30120
Internet: www.blutspende-mv.de
(Nach einer Information des ärztlichen Geschäftsführers
Dr. Wolfgang Stangenberg)
ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN
AKTUELLES
Anzahl der Organspender in 2013 weiter stark
gesunken
Nach dem starken Rückgang
der Organspenden im Jahr
Organspende und Transplantation
2012 hat sich diese dramatiJanuar bis Dezember 2012 / 2013
sche Entwicklung im Jahr
Anzahl der Organspender1 im regionalen Vergleich
2013 noch weiter verschärft.
Region
2012
2013
Die Anzahl der OrganspenNord
168
135
der ist bundesweit um 16,3
Nord-Ost
113
102
Prozent von 1.046 Spender in
Ost
119
106
2012 auf lediglich 876* geBayern
155
118
sunken. Dies entspricht eiBaden-Württemberg
119
98
Mitte
141
123
nem Durchschnitt von 10,9
Nordrhein-Westfalen
231
194
Spendern pro eine Million
Bundesweit
1.046
876
Einwohner, 2012 waren es
noch 12,8 Spender pro eine
Anzahl der gespendeten Organe2 im regionalen Vergleich
Million Einwohner. Die SumRegion
2012
2013
me der gespendeten Organe
Nord
595
484
sank von 3.511 im Jahr 2012
Nord-Ost
373
354
auf 3.035* in 2013 (-13,6 ProOst
374
335
zent). Im vergangenen Jahr
Bayern
520
395
wurden insgesamt 3.248*
Baden-Württemberg
374
322
Mitte
490
442
Spenderorgane aus dem
Nordrhein-Westfalen
785
703
Eurotransplant-Verbund in
Bundesweit
3.511
3.035
Deutschland transplantiert,
im Jahr 2012 waren es noch
Anzahl der durchgeführten Transplantationen3 im regionalen Vergleich
3.706.
Region
2012
2013
Nord
771
688
„Leider sind die OrganspenNord-Ost
326
313
dezahlen im vergangenen
Ost
402
289
Jahr weiterhin rückläufig.
Bayern
603
462
Diese Entwicklung betrachBaden-Württemberg
470
444
ten wir mit großer Sorge“,
Mitte
289
279
Nordrhein-Westfalen
845
773
betont Dr. jur. Rainer Hess,
Bundesweit
3.706
3.248
hauptamtlicher Vorstand für
Restrukturierung der DeutAnmerkungen:
DSO-Organspenderegionen:
Anmerkungen:
1
schen Stiftung Organtrans Ohne
Lebendspende, ohne Dominospende.
Ohne Lebendspende,
2 ohne Dominospende.
In Deutschland entnommen und später bundesweit sowie im Ausland transplantiert.
plantation (DSO).
Region Nord
Region Nord-Ost
Ohne
Lebendspende,
ohne Dominospende.
In Deutschland
entnommen und
Bremen, Hamburg, NiederBerlin, Brandenburg,
3 später bundesweit sowie im Ausland
Der Rückgang der Organsachsen, Schleswig-Holstein
Mecklenburg-Vorpommern
Ohne Transplantationen nach Lebendspende
/ Dominospende.
transplantiert.
Quelle:
DSO
15.01.2014
(vorläufige
Zahlen)
Ohne Lebendspende, ohne
spendezahlen zieht sich
Region Nordrhein-Westfalen
Dominospende.
durch alle DSO-Regionen,
Region Ost
* Alle
aus dem
Jahr 2013 sind vorläufige Zahlen.
OhneZahlen
Transplantationen
nach
Sachsen, SachsenLebendspende / Dominospende.
Anhalt, Thüringen
wobei er in der Region NordRegion Mitte
Hessen, RheinlandQuelle: DSO 10.01.2014
Pfalz, Saarland
Ost mit 9,7 Prozent am nied(vorläufige Zahlen)
rigsten ausfällt und in Bayern mit 23,9 Prozent am höchsten Region
DieBaden-Württemberg
Organspende wird durch das Transplantationsgesetz
Region Bayern klar
ist. Alle Partner sind aufgerufen, gemeinsam zu einer Verbesgeregelt. Die DSO ist für die Einhaltung sowie den korrekten
serung der Situation beizutragen. Es ist notwendig die KranAblauf aller Schritte im Organspendeprozess verantwortlich.
kenhäuser, insbesondere auch die TransplantationsbeaufEs ist eine kontinuierliche Aufklärung und Transparenz nottragten, professionell in ihrer Aufgabe zu unterstützen.
wendig, um dem anhaltenden Rückgang der Spendermel1
2
3
AUSGABE 3/2014 24. JAHRGANG
Seite 101
tte
en
12,7
AKTUELLES
13,0
Organspender pro eine Mio. Einwohner 2012 / 2013
dungen in vielen Krankenhäusern sowie der verstärkten Verunsicherung innerhalb der Bevölkerung entgegenzuwirken.
Es gibt gute Gründe, über Organspende nachzudenken, sich
zu informieren und eine Entscheidung zu treffen:
1
Jeder kann in die Situation geraten,
dringend eine Organnder pro� eine
Mio. Einwohner3 2013
spende zu benötigen.
�Der akute Organmangel in Deutschland wird durch die
zurückgehenden Spenderzahlen weiter verschärft. Es
kann noch weniger schwerkranken
rd
10,4Menschen mit einer
Transplantation geholfen werden.
12,8
Ost
Ost
Baden-Württemberg
Zahl der Organspender1 pro eine Mio. Einwohner2 2012
Nordrhein-Westfalen
Nord-Ost
Ost
Bayern
Bundesdurchschnitt: 12,8
9,4
Baden-Württemberg
tte
12,3
13,0
Bundesdurchschnitt: 12,8
9,4
Baden-Württemberg
9,2
Mitte
11,2
Nordrhein-Westfalen
11,1
Bundesdurchschnitt: 10,9
Anmerkungen:
Anmerkungen:
Zahl der Organspender1 pro eine Mio. Einwohner3 2013
1
Ohne Lebendspende, ohne Dominospende.
1 Ohne Lebendspende,
2
Einwohnerzahlen Stand 30.06.2012 (vor Zensus 2011) Quelle Statistisches Bundesamt
ohne Dominospende.
3
Nord
Einwohnerzahlen
Stand 30.06.2013 (nach Zensus10,4
2011) Quelle Statistisches Bundesamt
2 Einwohnerzahlen Stand 30.06.
Quelle: DSO 15.01.2014 (vorläufige Zahlen)
2012 (vor Zensus 2011)
Nord-Ost
13,7
12,5
DSO-Organspenderegionen:
Bayern
9,4
Quelle: DSO 10.01.2014
(vorläufige Zahlen)
DSO-Organspenderegionen:
Region Nord
Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Region Nordrhein-Westfalen
Region Mitte
Hessen, RheinlandPfalz, Saarland
Region Baden-Württemberg
Region Nord-Ost
11,2
Bremen, Hamburg, NiederNordrhein-Westfalen
sachsen, Schleswig-Holstein
amt
Einwohnerzahlen Stand 30.06.
2013 (nach Zensus 2011)
Quelle Statistisches Bundesamt
9,2
RegionMitte
Nord
.06.
Quelle Statistisches Bundesamt
3
Ost
DSO-Organspenderegionen:
Baden-Württemberg
12,5
Bayern
12,7
11,1
13,7
Ost
13,8
11,0
Nordrhein-Westfalen
10,4
Nord-Ost
14,8
11,2
Mitte
en
Nord
12,7
9,2
12,7
Informationen der Deutschen
Stiftung
Organtransplantation)
13,0
Zahl der Organspender1 pro eine Mio. Einwohner3 2013
12,5
Nord
11,0
Mitte(Nach
13,7
rg
Berlin, Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern
11,1
Bundesdurchschnitt: 10,9
Region Nordrhein-Westfalen
.06.
amt
mehr Kontrolle
und Transparenz in der Organvergabe eingeleitet und umgesetzt, um
zukünftige Manipulationen12,7
zu verhindern.
Nord
�Jedes gespendete Organ kann das Leben eines schwerNord-Ost
14,8
kranken Menschen retten.
13,8
�Die eigeneOst
und selbstbestimmte Entscheidung
entlastet
die Angehörigen,
die
ansonsten
im
Ernstfall
um
eine EntBayern
12,3
scheidung gebeten werden.
Organspender pro eine Mio. Einwohner 2012 / 2013
rn
10,9
1
�Es
umfassende
Maßnahmen
für
Zahl
derwurden
Organspender
pro eine Mio.
Einwohner2 2012
Anmerkungen:
Region Ost
DSO-Organspenderegionen:
Sachsen, SachsenAnhalt, Thüringen
Ohne Lebendspende,
ohne Dominospende.
1
Region Mitte
Hessen, RheinlandPfalz, Saarland
Einwohnerzahlen Stand 30.06.
2012 (vor Zensus 2011)
Quelle Statistisches Bundesamt
2
Einwohnerzahlen Stand 30.06.
2013 (nach Zensus 2011)
Quelle Statistisches Bundesamt
3
Region Nord
Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Region Nordrhein-Westfalen
Region Baden-Württemberg
Region Mitte
Quelle: DSO 10.01.2014
(vorläufige Zahlen)
Region Ost
Sachsen, SachsenAnhalt, Thüringen
Region Bayern
Hessen, RheinlandPfalz, Saarland
Region Baden-Württemberg
Seite 102
Region Nord-Ost
Berlin, Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern
Region Bayern
ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN
AKTUELLES
Krankenhäuser erwarten Entschuldigung
der AOK
Deutsche Krankenhausgesellschaft zu fragwürdigen Zahlen des
AOK-Krankenhausreports 2014
„Ich fordere den AOK-Bundesverband auf, sich für die Behauptung im aktuellen Krankenhausreport, in deutschen
Krankenhäusern würden 18.800 Menschen durch vermeidbare Behandlungsfehler zu Schaden kommen, zu entschuldigen“, erklärte der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Alfred Dänzer, zum Abschluss einer zwischenzeitlich vorgenommenen, ausführlichen Prüfung aller
verfügbaren Daten über Schadenshäufigkeiten bei Krankenhausbehandlungen.
Das Ergebnis ist eindeutig, die im Report behauptete Zahl
von Toten kann nur eine wissentliche Falschangabe sein.
Jeder Schaden ist immer einer zu viel. In keinem Gesundheitswesen der Welt können aber Schäden ausgeschlossen
werden.
Tatsachen für den Krankenhausbereich in Deutschland
sind, dass
�von allen bearbeiteten Anträgen zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern bei den Schlichtungsstellen der Ärztekammern 82 auf Todesfälle entfielen,
� aus Schadendatenbanken von Haftpflichtversicherern ca.
1.200 Schadensansprüche mit Todesfallhintergrund hochgerechnet werden könnten,
mals keine Fakten) aus den Jahren 1996 bis 2006 „fortgeschätzt“ worden, obwohl alle Experten wüssten, dass in den
letzten Jahren fundamentale Weiterentwicklungen bei der
Installierung von Vorkehrungen und Instrumenten zur Verbesserung der Patientensicherheit und der Qualität der Krankenhausleistungen erfolgt seien.
Die von der AOK angegebene Höhe der Todesfälle infolge
von Behandlungsfehlern in Krankenhäusern erweist sich vor
dem Hintergrund der Faktenanalysen als absolut unseriös.
In unverantwortlicher Weise wird offensichtlich das Ziel verfolgt, die Leistungen der Krankenhäuser und ihrer über eine
Million engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu
verunglimpfen und die Patienten zu verunsichern.
Der DKG-Präsident erwartet, dass der Spitzenverband der
Ortskrankenkassen, der auch viele tausende AOK-versicherte
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser vertritt, den Anstand besitzt, sich für die Falschbehauptungen
im WiDO-Report 2014 zu entschuldigen.
(Nach einer Pressemitteilung der
Deutschen Krankenhausgesellschaft)
� laut Report vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen
selbst insgesamt nur 8.600 Fälle vermuteter Behandlungsfehler für den Krankenhausbereich genannt würden.
(8.600 bei behaupteten 188.000!!), über Todesfälle
würden dabei überhaupt keine Angaben gemacht,
�die Annahme, jeder zehnte der im Report behaupteten
188.000 Behandlungsfehler sei so gravierend, dass Patienten zu Tode kämen, absolut unseriös ist. Aus leider geschehenen, kleineren Behandlungsfehlern wie Medikamentenverwechslungen oder leichteren Infektionen sei
dies nicht zu schlussfolgern.
Der Präsident der DKG kritisierte, dass diese Daten in einer
seriösen wissenschaftlichen Aufarbeitung hätten berücksichtigt werden müssen. Dagegen seien Schätzungen (schon daAUSGABE 3/2014 24. JAHRGANG
Seite 103
AKTUELLES
ROSTOCK
LECTURE
ROSTOCK
LECTURE
Die Universität Rostock beehrt sich
Die Universität Rostock beehrt sich
Prof. Dr. rer. nat. Erwin NEHER
Prof. Dr. rer. nat. Erwin NEHER
als Redner der ersten Rostock Lecture zu begrüßen.
als Redner der ersten Rostock Lecture zu begrüßen.
Öffentlicher Vortrag am 24.04.2014, 19:00 Uhr,
Öffentlicher Vortrag am 24.04.2014, 19:00 Uhr,
Aula des Universitätsgebäudes, Universitätsplatz 1:
Aula des Universitätsgebäudes, Universitätsplatz 1:
Hirnsignale: Welche Signale sieht und verarbeitet
Hirnsignale: Welche Signale sieht und verarbeitet
unser Gehirn?
unser Gehirn?
Prof.
Dr.Neher
Erwin Neher
Prof. Dr.
Erwin
Emeritus Direktor
Emeritus Direktor
Max-Planck-Institut für
Max-Planck-Institut für
Biophysikalische Chemie,
Biophysikalische Chemie,
Göttingen
Göttingen
derMünchen
Physik TU
Münchenof
/ University
Wisconsin,
Madison (USA)
1962-1967:1962-1967:
Studium derStudium
Physik TU
/ University
Wisconsin,ofMadison
(USA)
1970:
Promotion
1970:
Promotion (Physik)
TU(Physik)
MünchenTU München
Wissenschaftlicher
Assistent,
MPI für München
Psychiatrie, München
1970-1972:1970-1972:
Wissenschaftlicher
Assistent, MPI
für Psychiatrie,
Wissenschaftlicher
Assistent,
MPI für Biophysikalische
Chemie, Göttingen
1972-1982:1972-1982:
Wissenschaftlicher
Assistent, MPI
für Biophysikalische
Chemie, Göttingen
ResearchYale
Associate,
YaleDepartment
University, of
Department
1975-1976:1975-1976:
Research Associate,
University,
Physiologyof Physiology
1989:
Fairchild
Scholar,
Caltech, Pasadena
1989:
Fairchild Scholar,
Caltech,
Pasadena
1983:/ Emeritus
DirektorDirektor
/ Emeritus
am MPI für Biophysikalische
Chemie, Göttingen
seit 1983: seit
Direktor
am Direktor
MPI für Biophysikalische
Chemie, Göttingen
1991: Nobelpreis
für Physiologie
oder Medizin
1991: Nobelpreis
für Physiologie
oder Medizin
UNIVERSITÄT
UNIVERSITÄT
ROSTOCKROSTOCK
www.uni-rostock.de
www.uni-rostock.de
Seite 104
ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN
VERANSTALTUNGEN UND KONGRESSE
Veranstaltungskalender
Impfkurse in
Mecklenburg-Vorpommern
- Grundkurs: Erwerb des Impfzertifikates der Ärztekammer M-V
- Refresher-Kurs: Voraussetzung: Impfzertifikat
einer Ärztekammer
Gebühr: Grundkurs: je 80,00 €, Refresher-Kurs:
je 40,00 €, Erweiterter Refresher-Kurs: 50,00 € (Ärzte),
20,00 € (medizinisches Assistenzpersonal)
Kurse der Ärztekammer M-V
6 P 28.06.2014, 09:00 – 14:30 Uhr Grundkurs
13.09.2014, 10:00 – 15:00 Uhr Impftag der
Ärztekammer M-V
(Erweiterter Refresher-Kurs) 6 P 07.11.2014, 09:00 – 15:00 Uhr Grundkurs
(Im Rahmen der 23. Seminar- und Fort
bildungswoche der Ärztekammer M-V
in Rostock-Warnemünde)
6 P Ort: Hörsaal, Ärztekammer M-V, August-Bebel-Str. 9 a,
18055 Rostock
Leitung: Frau Dr. med. M. Littmann
Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung,
August-Bebel-Str. 9 a, 18055 Rostock,
Tel.: 0381 49280-42, -43, -44, -46, Fax: 0381 4928040,
E-Mail: [email protected]
Kurse anerkannter Kursleiter im
Kammerbereich
4P
05.04.2014, 09:00 – 13:00 Uhr Refresher-Kurs 05.04.2014, 09:00 – 14:30 Uhr Grundkurs 6 P Leitung: Frau Priv.-Doz. Dr. med. habil. R. Bruns
Ort/Anmeldung: Universitätsmedizin Greifswald,
Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin,
Frau Priv.-Doz. Dr. med. habil. R. Bruns,
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1, 17475 Greifswald,
Tel.: 03834 866378, Fax: 03834 866483,
Internet: http://www.medizin.uni-greifswald.de,
E-Mail: [email protected]
09.07.2014, 14:00 – 17:30 Uhr
4P Fachärztlicher Refresher-Kurs
Ort: Rostock
Leitung: Frau Dr. med. M. Littmann
Anmeldung: Berufsverband der Frauenärzte,
Herr Dipl.-Med. U. Freitag, Turnerweg 11 a,
23970 Wismar, Tel.: 03841 283432, Fax: 03841 283433,
E-Mail: [email protected]
11.10.2014, 10:30 – 14:15 Uhr
4P
Refresher-Kurs
11.10.2014, 08:30 – 14:15 Uhr
6P Grundkurs Ort: Institut für Hygiene, Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum
AUSGABE 3/2014 24. JAHRGANG
Neubrandenburg, Salvador-Allende-Str. 30,
17036 Neubrandenburg
Leitung: Frau Dr. med. M. Littmann,
Herr Priv.-Doz. Dr. med. habil. J. Hallauer
Anmeldung: Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum
Neubrandenburg, Institut für Hygiene, Sekretariat,
Salvador-Allende-Str. 30, 17036 Neubrandenburg,
Tel.: 0395 7752061, Fax: 0395 775192061,
E-Mail: [email protected]
Ort: Hörsaal, Ärztekammer M-V, August-Bebel-Str. 9 a,
18055 Rostock
Leitung: Herr RA J. Neu
Gebühr: 150,00 €
Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung,
August-Bebel-Str. 9 a, 18055 Rostock,
Tel.: 0381 49280-42, -43, -44, -46, Fax: 0381 4928040,
E-Mail: [email protected]
Adipositas (gesamt 32 Stunden)
Ein vollständiges und aktualisiertes Angebot finden
Sie auf der Internetseite:
http://www.aek-mv.de � Fortbildung �
Veranstaltungskalender
Veranstaltungen der
Ärztekammer M-V
Fallstricke bei der ärztlichen Leichenschau – Vermeidungsstrategien
Termin: 12.03.2014, 14:00 – 18:15 Uhr 4 P Ort: Hörsaal, Ärztekammer M-V, August-Bebel-Str. 9 a,
18055 Rostock
Leitung: Frau Prof. Dr. med. habil. B. Bockholdt
Gebühr: 50,00 €
Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung,
August-Bebel-Str. 9 a, 18055 Rostock,
Tel.: 0381 49280-42, -43, -44, -46, Fax: 0381 4928040,
E-Mail: [email protected]
Grundkurs im Strahlenschutz für
Ärzte (und Medizinphysiker)
zum Erreichen der Fachkunde Strahlenschutz nach Röntgenverordnung
25 P
Termin: 20.03.2014, 10:00 Uhr –
22.03.2014, 15:15 Uhr
Ort: Hörsaal, Ärztekammer M-V, August-Bebel-Str. 9 a,
18055 Rostock
Leitung: Herr Dr. med. J.-C. Kröger
Gebühr: 140,00 € (bei Komplettbuchung von Grundund Spezialkurs: 250,00 €)
Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung,
August-Bebel-Str. 9 a, 18055 Rostock,
Tel.: 0381 49280-42, -43, -44, -46, Fax: 0381 4928040,
E-Mail: [email protected]
Medizinische Begutachtung (12 Stunden)
Themen: Grundlagen, Spezielle Begutachtungsfragen:
HWS-Trauma, gesetzliche Unfallversicherung, Schwerbehindertenrecht, soziales Entschädigungsrecht, Pflegeversicherung, Berufskrankheiten, gesetzliche Rentenversicherung, Rehabilitation, Begutachtung im Arzthaftungsrecht
12 P
Termin: 28.03.2014, 15:00 Uhr –
29.03.2014, 16:00 Uhr 16 P Teil I 25. – 26.04.2014
16 P Teil II 20. – 21.06.2014
Ort: Hörsaal, Ärztekammer M-V, August-Bebel-Str. 9 a,
18055 Rostock
Leitung: Frau Dr. med. V. Wagner
Gebühr: je 200,00 €
Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung,
August-Bebel-Str. 9 a, 18055 Rostock,
Tel.: 0381 49280-42, -43, -44, -46, Fax: 0381 4928040,
E-Mail: [email protected]
Spezialkurs im Strahlenschutz
zum Erreichen der Fachkunde Strahlenschutz nach
Röntgenverordnung
21 P
(Voraussetzung: Besuch des Grundkurses)
Termin: 10.04.2014, 13:00 Uhr –
12.04.2014, 13:00 Uhr
Ort: Hörsaal, Ärztekammer M-V, August-Bebel-Str. 9 a,
18055 Rostock
Leitung: Herr Dr. med. J.-C. Kröger
Gebühr: 140,00 € (bei Komplettbuchung von
Grund- und Spezialkurs: 250,00 €)
Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung,
August-Bebel-Str. 9 a, 18055 Rostock,
Tel.: 0381 49280-42, -43, -44, -46, Fax: 0381 4928040,
E-Mail: [email protected]
Refresher-Kurse „Der Praxisnotfall“
(Herz-Lungen-Wiederbelebung)
je 9 P
(für niedergelassene Ärzte und deren Assistenzpersonal,
jeweils 09:00 – 16:00 Uhr)
24.05.2014 Hörsaal, Ärztekammer M-V, August
Bebel-Str. 9 a, 18055 Rostock
06.09.2014 Raum 305, Schulungsraum des Pflege-
dienstes (MVZ), Universitätsmedizin Greifswald,
Fleischmannstr. 6, 17475 Greifswald
22.11.2014 Stadtverwaltung, Brandschutz- und
Rettungsamt, Ziegelbergstr. 50,
17033 Neubrandenburg
Gebühr: 100,00 € Ärzte, 80,00 € Assistenzpersonal
Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung,
August-Bebel-Str. 9 a, 18055 Rostock,
Tel.: 0381 49280-42, -43, -44, -46,
Fax: 0381 4928040,
E-Mail: [email protected]
Seite 105
VERANSTALTUNGEN UND KONGRESSE
80-Stunden-Kurs zum Erwerb der
Zusatzbezeichnung Notfallmedizin
(80 Stunden; nach den Empfehlungen der
Bundesärztekammer)
81 P
Termin: 01.07.2014, 08:00 Uhr –
08.07.2014, 17:15 Uhr
Ort: Ärztekammer M-V, Universitätsmedizin Rostock
und Berufsfeuerwehr Rostock
Leitung: Herr Dr. med. M. Gloger,
Herr Dr. med. B. Werner
Gebühr: 700,00 €
Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung,
August-Bebel-Str. 9 a, 18055 Rostock,
Tel.: 0381 49280-42, -43, -44, -46, Fax: 0381 4928040,
E-Mail: [email protected]
Refresher-Kurs „Leitender Notarzt“
und „OrgL“ (16 Stunden)
17 P
Termin: 04.07.2014, 09:00 Uhr –
05.07.2014, 16:00 Uhr
Ort: Ostseebad Heringsdorf
Leitung: N. N.
Gebühr: 250,00 €
Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung,
August-Bebel-Str. 9 a, 18055 Rostock,
Tel.: 0381 49280-42, -43, -44, -46, Fax: 0381 4928040,
E-Mail: [email protected]
Aktualisierung der Fachkunde
im Strahlenschutz nach Röntgenverordnung
9P
Termin: 20.09.2014, 09:00 – 16:00 Uhr
Ort: Hörsaal, Ärztekammer M-V, August-Bebel-Str. 9 a,
18055 Rostock
Leitung: Herr Dr. med. J.-C. Kröger
Gebühr: 100,00 €
Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung,
August-Bebel-Str. 9 a, 18055 Rostock,
Tel.: 0381 49280-42, -43, -44, -46, Fax: 0381 4928040,
E-Mail: [email protected]
IX. Umweltmedizinisches Symposium
6P Termin: 27.09.2014, 09:00 – 14:00 Uhr
Ort: Hörsaal, Ärztekammer M-V, August-Bebel-Str. 9 a,
18055 Rostock
Leitung: Herr Dr. med. G. Hauk
Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung,
August-Bebel-Str. 9 a, 18055 Rostock,
Tel.: 0381 49280-42, -43, -44, -46, Fax: 0381 4928040,
E-Mail: [email protected]
Gendiagnostikgesetz (GenDG) –
Erwerb der Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung
9P
Neu! – Termin: 05.11.2014 (Mittwoch),
09:00 – 17:00 Uhr
Ort: Kongresszentrum, Yachthafenresidenz Hohe Düne,
Am Yachthafen 1, 18119 Rostock-Warnemünde
Leitung: Frau Prof. Dr. med. U. Felbor
Seite 106
Gebühr: 50,00 €
Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung,
August-Bebel-Str. 9 a, 18055 Rostock,
Tel.: 0381 49280-42, -43, -44, -46, Fax: 0381 4928040,
E-Mail: [email protected]
Veranstaltungen in unserem
Kammerbereich
In einer fraktioniert laufenden
Selbsterfahrungsgruppe (tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) sind derzeit Plätze frei.
Information: Universitätsmedizin Greifswald, Herr
Prof. Dr. med. habil. H. Freyberger,
Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie,
Rostocker Chaussee 70, 18437 Stralsund,
Tel.: 03831 452100, E-Mail: [email protected]
Thorax- und GI-Tumorkonferenz
Termine: mittwochs,
je 3 P
jeweils 14:00 – 16:30 Uhr
Ort: Röntgendemonstrationsraum 00.06 EG,
Universitätsmedizin Greifswald,
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1, 17475 Greifswald
Leitung: Herr Prof. Dr. med. C.-D. Heidecke
Anmeldung: Universitätsmedizin Greifswald,
Klinik und Poliklinik für Chirurgie, Sekretariat,
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1, 17475 Greifswald,
Tel.: 03834 866001, Fax: 03834 866002
Folgende Veranstalter bieten in M-V
Balintgruppenarbeit an:
Gadebusch – Frau Dipl.-Med. A. Hachtmann,
Tel.: 03886 212440
Greifswald – Frau Dr. med. B. Noack,
Tel.: 03834 594664
Rostock – Frau Dr. med. K. Birke, Tel.: 038203 44606
Schwerin – Herr Dr. med. P. Herzog,
Tel.: 0385 5777373
Stralsund – Herr Dr. med. Dr. jur. M. Gillner,
Tel.: 03831 452200
Interdisziplinäre suchtmedizinische
je 3 P
Fallkonferenz
Termine: dienstags, jeweils 13:30 – 15:00 Uhr
Ort: kleiner Konferenzraum, Serrahner Diakoniewerk
gGmbH, Fachklinik für Abhängigkeitserkrankungen,
Am Pfarrhof 1, 18292 Serrahn
Leitung: Herr Dr. med. W. Traub
Anmeldung: Serrahner Diakoniewerk gGmbH,
Sekretariat Frau A. Dammeier,
Am Pfarrhof 1, 18292 Serrahn, Tel.: 038456 62580,
Fax: 038456 62585,
Internet: http://www.rehaklinik-serrahn.de,
E-Mail: [email protected]
Wöchentliche Fortbildung der Abteilung für Kinderchirurgie der Chirurgischen Klinik und Poliklinik
der Universitätsmedizin Rostock
Termine: donnerstags,
jeweils 08:15 – 09:00 Uhr
je 1 P
Leitung: Herr Prof. Dr. med. G. Stuhldreier
Ort / Anmeldung: Universitätsmedizin Rostock,
Chirurgische Klinik und Poliklinik,
Abteilung für Kinderchirurgie, Ernst-Heydemann-Str. 8,
18057 Rostock, Tel.: 0381 4946251
Seminare zum Unternehmermodell
der BGW
Auch 2014 bietet die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtpflege (BGW) über den Kooperationspartner Arbeitssicherheit Böttcher, Unternehmern aus dem Gesundheitswesen wieder die Möglichkeit an Unternehmerseminaren teilzunehmen.
Orte: Rostock / Schwerin / Neubrandenburg
Weitere Informationen:
Internet: http://www.bgw-online.de oder
http://www.Arbeitssicherheit-Boettcher.de
Fortbildungen der MEDIAN Klinik
Heiligendamm
Termine: jeweils 11:45 – 12:30 Uhr
je 1 P Fallkonferenzen – 19.03.2014 / 26.03.2014 /
02.04.2014 / 16.04.2014 / 30.04.2014 / 14.05.2014 /
28.05.2014 / 11.06.2014 / 25.06.2014 / 09.07.2014 /
16.07.2014 / 23.07.2014 / 30.07.2014 / 06.08.2014 /
13.08.2014 / 20.08.2014 /03.09.2014 / 17.09.2014 /
01.10.2014 / 15.10.2014 / 29.10.2014
05.03.2014 Der ärztliche Reha-Entlassungsbericht
12.03.2014 Schwierige Situationen in Beratung und Therapie
09.04.2014 Demenzdiagnostik
23.04.2014 Allgemeine Psychotherapie nach Grawe und Neuropsychotherapie
07.05.2014 Psychopathologie
21.05.2014 Psychoedukation bei chronisch Schmerzkranken
04.06.2014 Vorstellung Stressbewältigung
18.06.2014 Medizinisch-beruflich orientierte
Rehabilitation
02.07.2014 Achtsamkeit
27.08.2014 Ereigniskorrelierte Potenziale bei psycho
somatischen Patienten – Ideen zur Verar
beitung emotionaler Eindrücke
10.09.2014 Konfrontationsbehandlung bei Ängsten
24.09.2014 Krankenhaushygiene
08.10.2014 Emotionale Intelligenz
22.10.2014 Sokratischer Dialog
Leitung: Frau Dr. med. K. Birke
Anmeldung: MEDIAN Klinik Heiligendamm,
Frau E. Deecke, Zum Strand 1, 18209 Heiligendamm,
Tel.: 038203 44606, Fax: 038203 44607,
E-Mail: [email protected]
ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN
VERANSTALTUNGEN UND KONGRESSE
Fortbildungsveranstaltungen der
Klinik und Poliklinik für Hals-NasenOhren-Heilkunde, Kopf- und Halschirurgie „Otto Körner“ der Universitätsmedizin Rostock
Termine: jeweils 17:00 – 19:00 Uhr
je 3 P 05.03.2014 16:00 Uhr (statt: 26.02.2014)
Allergiekolloquium
26.03.2014 Patiententag – Tracheostomapflege
25.06.2014 Akustikusneurinom – Diagnostik und
Therapie
27.06.2014 (statt: 20.06.2014) „Last Lecture“ –
Abschiedssymposium für
Herrn Prof. Dr. med. Hans Wilhelm Pau
24.09.2014 Diagnostik und Therapie des frühen
Larynxkarzinoms
29.10.2014 (statt: 22.10.2014) Notfälle in der HNO
19.11.2014 Tracheotomieverfahren und Tracheostomapflege
17.12.2014 Antibiotikatherapie in der HNO-Heilkunde
Leitung: Herr Prof. Dr. med. habil. T. Just
Ort / Anmeldung: Universitätsmedizin Rostock,
Klinik und Poliklinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde,
Kopf- und Halschirurgie „Otto Körner“, Frau G. Schwarz,
Doberaner Str. 137 – 139, 18057 Rostock,
Tel.: 0381 4948301, Fax: 0381 4948302,
Internet: http://www.hno.med.uni-rostock.de,
E-Mail: [email protected]
Psychosomatische Grundversorgung
(20 Stunden Diagnostik und Differentialdiagnostik,
30 Stunden Interventionsmethoden in der Psychosomatischen Grundversorgung)
Die Teilnahme an einer kontinuierlichen Balintgruppenarbeit über 30 Stunden ist ebenfalls möglich.
Frühjahrskurs: 12. – 14.03.2014 (Block I),
21. – 23.05.2014 (Block II)
50 P
Herbstkurs: 03. – 05.09.2014 (Block I),
15. – 17.10.2014 (Block II)
50 P
Ort: Klinik für Psychosomatik und Psychotherapeutische Medizin, Universitätsmedizin Rostock,
Gehlsheimer Str. 20, 18147 Rostock
Leitung: Herr Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. W. Schneider
Anmeldung: Universitätsmedizin Rostock, Klinik für
Psychosomatik und Psychotherapeutische Medizin,
Frau B. Burau, Gehlsheimer Str. 20, 18147 Rostock,
Tel.: 0381 4949671, Fax: 0381 4949672,
E-Mail: [email protected]
AUSGABE 3/2014 24. JAHRGANG
23. Greifswalder Zirkel Qualitätssicherung Orthopädie
Thema: De-novo-Skoliose der Lendenwirbelsäule:
Therapiemöglichkeiten konservativ und operativ
Termin: 19.03.2014, 19:00 Uhr
Ort: Hörsaal SÜD, Universitätsmedizin Greifswald,
Fleischmannstr. 8, 17475 Greifswald
Leitung: Herr Prof. Dr. med. H. Merk,
Herr Dr. med. H. Spank, Herr Dr. med. F.-G. Smiszek,
Herr Dr. med. P. Rassudow
Anmeldung: Universitäsmedizin Greifswald, Klinik
und Poliklinik für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie, Frau M.A. S. Kühl, Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1,
17475 Greifswald, Tel.: 03834 867213,
E-Mail: [email protected]
7. Onkologischer Workshop
Mecklenburg
5P
Thema: Das nichtkleinzellige Bronchialkarzinom
Termin: 19.03.2014, 18:00 – 21:00 Uhr Ort: Hörsaal, Klinik und Poliklinik für Strahlentherapie,
Universitätsmedizin Rostock,
Südring 75, 18059 Rostock
Leitung: Herr Prof. Dr. med. habil. G. Hildebrandt
Anmeldung: Universitätsmedizin Rostock, Klinik
und Poliklinik für Strahlentherapie, Frau U. Jesswein,
Südring 75, 18059 Rostock,
Tel.: 0381 4949006, Fax: 0381 4949002,
E-Mail: [email protected]
Demenz als Langzeitfolge von
Suchtmittelkonsum?
Termin: 26.03.2014, 16:00 – 18:30 Uhr
Ort: Augustenstift zu Schwerin, Schäferstr. 17,
19053 Schwerin
Leitung: Herr Dr. D. K. Wolter (Hadeslev / Dänemark)
Gebühr: 20,00 €
Anmeldung: Landesstelle für Suchtfragen Mecklenburg-Vorpommern e. V., Herr A. Rihl,
August-Bebel-Str. 3, 19055 Schwerin,
Tel.: 0385 712953, Fax: 0385 7589195,
Internet: http://www.lsmv.de, E-Mail: [email protected]
Fahreignung und psychische Erkrankung – Wie geht das zusammen?
Termin: 26.03.2014, 14:30 – 19:00 Uhr
Ort: Festsaal, Haus 13, Carl-Friedrich-Flemming-Klinik,
HELIOS Kliniken Schwerin GmbH,
Wismarsche Str. 393 – 397, 19049 Schwerin
Leitung / Anmeldung: HELIOS Kliniken Schwerin
GmbH, Carl-Friedrich-Flemming-Klinik,
Klinik für Abhängigkeitserkrankungen,
Frau Dipl.-Med. S. Fuhrmann,
Wismarsche Str. 393 – 397, 19049 Schwerin,
Tel.: 0385 5203282, Fax: 0385 5207091,
E-Mail: [email protected]
OP-Workshop Brust-Chirurgie
SERAGYN BR-Mesh
Termine: 27. – 28.03.2014 / 06. – 07.11.2014
(1. Tag: theoretische Einführung,
2. Tag: Live-Operationen)
Leitung: Herr Prof. Dr. med. habil. R. Ohlinger
Ort / Anmeldung: Universitätsmedizin Greifswald,
Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Interdisziplinäres Brustzentrum, Frau D. Krellenberg,
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1, 17475 Greifswald,
Tel.: 03834 866482, E-Mail: [email protected], (begrenzte Teilnehmerzahl)
Komplette Akupunkturausbildung
der DGfAN e. V. zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Akupunktur
(KV Qualifikation)
Beginn neues Kurssystem 2014:
04. – 06.04.2014 Grundkurs C
XIV. Warnemünder Woche – Akademie am
Meer: Akupunktur, Neuraltherapie
und Spezialseminare
Termin: 17. – 25.05.2014
17. 05.2014 / 18.05.2014 Praktikumskurs
18.05.2014 Fallseminar
Spezialseminare:
19.05.2014 Positionierungstechniken, Ostheopathie, Akupunktur der unteren Extremitäten,
Chapman-Punkte
20.05.2014 Kinesiotape in der täglichen Praxis – Grund- und Aufbaukurs
21.05.2014 Kinesiologie in der Akupunktur
22.05.2014 Energetik in der Chinesischen Medizin, Puls- und Zungendiagnostik in der
täglichen Praxis
23.05.2014 Erfahrungen mit TCM-Kombinations
methoden bei komplizierten Erkrankun
gen durch Nierenschwäche mit Fallvor-
stellung
24.05.2014 Schädelakupunktur nach Yamamoto (YNSA)
Seite 107
VERANSTALTUNGEN UND KONGRESSE
Ort: Akupunkturfortbildungszentrum Kur- und
Ferienhotel „Sanddorn“, Strandweg 12,
18119 Rostock-Warnemünde
Leitung: Frau Dr. med. R. Schwanitz
Anmeldung: Akupunkturfortbildungszentrum,
Frau Dr. med. R. Schwanitz,
Strandweg 12, 18119 Rostock-Warnemünde,
Tel.: 0381 5439935, Fax: 0381 5439988,
E-Mail: [email protected]
Weiterbildung im „Qualitätsmanagement Akutschmerz“
je 5 P
Termine: 10.04.2014 / 20.11.2014,
jeweils 13:00 – 16:00 Uhr
Ort: Raum 316, Universitätsmedizin Greifswald,
Fleischmannstr. 6, 17475 Greifswald
Leitung: Herr Dr. med. A. Jülich
Anmeldung: Universitätsmedizin Greifswald,
Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin,
Herr Dr. med. A. Jülich, Fleischmannstr. 42 – 44,
17475 Greifswald,
Tel.: 03834 865801, Fax: 03834 865844,
E-Mail: [email protected]
Curriculum „IRRT – Imaginatives
Überschreiben bei der Behandlung
posttraumatischer Störungen“
21 P
Teil I 25.04.2014, 14:00 Uhr –
27.04.2014, 17:00 Uhr
21 P
Teil II 13.06.2014, 14:00 Uhr –
15.06.2014, 17:00 Uhr Ort: Aula, AHG Klinik Waren, Am Kurpark 1,
17192 Waren (Müritz)
Leitung: Herr Prof. Dr. M. Smucker,
Herr Dr. med. O. Kristof
Gebühr: je 325,00 €
Anmeldung: AHG Klinik Waren, Frau K. Völz,
Am Kurpark 1, 17192 Waren (Müritz),
Tel.: 03991 635420, Fax: 03991 535426,
E-Mail: [email protected], (begrenzte Teilnehmerzahl)
49. Jahrestagung der Gesellschaft
der Internisten Mecklenburg-Vorpommerns e. V.
- Rheumatologie / Nephrologie
- Gastroenterologie / Onkologie
- Infektiologie / Hygiene
- Verzahnung von hausärztlicher und klinischer
Versorgung
- Zentrale Notaufnahme / Leitsymptom
„Schlechter Allgemeinzustand“
- Kardiologie / Pulmologie – Leitsymptom Dyspnoe
Workshops: Nichtinvasive Beatmung (NIV),
Reanimation, Gastroskopie und Koloskopie
Termin: 09. – 10.05.2014
Ort: Technologie- und Gewerbezentrum e. V. Schwerin /
Wismar, Alter Holzhafen 19, 23966 Wismar
Leitung: Herr Dr. med. R. Keller,
Herr Priv.-Doz. Dr. med. H. Schneider
Gebühr: 30,00 € (Mitglieder GdI, DGIM, BDI), 50,00 €
Seite 108
(Nichtmitglieder), 20,00 € (Rentner),
10,00 € (Studenten und Pflegepersonal),
20,00 € (Workshop)
Anmeldung: Gesellschaft der Internisten M-V e. V.,
c/o Sana Hanse-Klinikum Wismar GmbH, Marketing,
Frau L. Thieme, Störtebekerstr. 6, 23966 Wismar,
Tel.: 03841 331196, Internet: http://www.gdi-mv.de,
E-Mail: [email protected]
Experten-Workshop SERGYN BR-Mesh
Termin: 12. – 13.05.2014
(1. Tag: theoretische Einführung,
2. Tag: Live-Operationen)
Ort: Gutshaus Stolpe (Anklam) / Interdisziplinäres
Brustzentrum, Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde
und Geburtshilfe, Universitätsmedizin Greifswald,
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1, 17475 Greifswald,
Leitung: Herr Prof. Dr. med. habil. R. Ohlinger
Anmeldung: Universitätsmedizin Greifswald, Klinik
und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe,
Interdisziplinäres Brustzentrum, Frau D. Krellenberg,
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1, 17475 Greifswald,
Tel.: 03834 866482, E-Mail: [email protected], (begrenzte Teilnehmerzahl)
Fortbildungen der Carl-Friedrich-FlemmingKlinik, HELIOS Kliniken Schwerin GmbH –
Curriculum für Psychiatrie und
Psychotherapie
Termine: jeweils 08:30 – 16:30 Uhr
je 8 P
22.05.2014 Diagnostik und Therapie von Abhängigkeitserkrankungen
28.08.2014 Exploration und psychiatrische Befunder
hebung bei psychischen Erkrankungen
20.11.2014 Grundlagen und Methoden der Psychotherapie
Ort: „Alte Bibliothek“, Haus 11, Carl-Friedrich-Flemming-Klinik, HELIOS Kliniken Schwerin GmbH,
Wismarsche Str. 393 – 397, 19049 Schwerin
Leitung: Herr Prof. Dr. med. A. Broocks
Anmeldung: HELIOS Kliniken Schwerin GmbH,
Carl-Friedrich-Flemming-Klinik,
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie,
Frau S. Steinigk, Wismarsche Str. 393 – 397,
19049 Schwerin, Tel.: 0385 5203200,
E-Mail: [email protected]
Implantatgestützte Brustrekonstruktion mit titanisierten TILOOP®
Bra Netzen
Termin: 22. – 23.05.2014 / 25. – 26.09.2014
(1. Tag: theoretische Einführung,
2. Tag: Live-Operationen)
Leitung: Herr Prof. Dr. med. habil. R. Ohlinger
Ort / Anmeldung: Universitätsmedizin Greifswald,
Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Interdisziplinäres Brustzentrum, Frau D. Krellenberg,
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1, 17475 Greifswald,
Tel.: 03834 866482, E-Mail: [email protected], (begrenzte Teilnehmerzahl)
Intensivseminar Innere Medizin der
Gesellschaft der Internisten M-V
(für Facharztkandidaten und zur Wiederauffrischung)
Termin: 16. – 20.06.2014
Leitung: Herr Prof. Dr. med. habil. H.-C. Schober,
Frau Dr. A. Gottschall
Gebühr: 350,00 € (Ausbildungsassistenten),
400,00 € (Fachärzte);
Mitglieder der DGIM, GdI M-V, BDI: 250,00 € (Ausbildungsassistenten), 350,00 € (Fachärzte)
Ort / Anmeldung: Gesellschaft der Internisten
M-V e. V., c/o Frau Dr. A. Gottschall,
Maxie-Wander-Ring 8, 18106 Rostock,
Tel.: 0172 1304699, E-Mail: [email protected]
24. Sonographiekurse der Säuglingshüfte Mecklenburg-Vorpommern
(nach den Richtlinien der DEGUM und der KBV)
21. – 22.06.2014 Grundkurs
20. – 21.09.2014 Aufbaukurs
21. – 22.03.2015 Abschlusskurs
Leitung: Herr Prof. Dr. med. H. Merk
Ort / Anmeldung: Universitäsmedizin Greifswald,
Klinik und Poliklinik für Orthopädie und Orthopädische
Chirurgie, Frau M.A. S. Kühl,
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1, 17475 Greifswald,
Tel.: 03834 867213,
E-Mail: [email protected]
12. Duktoskopie-Workshop
Termin: 26. – 27.06.2014
(1. Tag: theoretische Einführung,
2. Tag: Live-Operationen)
Leitung: Herr Prof. Dr. med. M. Zygmunt,
Herr Prof. Dr. med. habil. R. Ohlinger
Ort / Anmeldung: Universitätsmedizin Greifswald,
Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Interdisziplinäres Brustzentrum, Frau D. Krellenberg,
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1, 17475 Greifswald,
Tel.: 03834 866482, E-Mail: [email protected], (begrenzte Teilnehmerzahl)
10. Fußchirurgisches Symposium
Mecklenburg-Vorpommern
Termin: 28.06.2014, 09:00 – 16:00 Uhr
Ort: Schlosshotel Klink, Schlossstr. 6, 17192 Klink
Leitung: Frau Dr. med. A. Simon
Anmeldung: Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg, Klinik für Orthopädie 2, Fußzentrum,
Standort Malchin, Sekretariat,
Basedower Str. 33, 17139 Malchin,
Tel.: 03994 6413201, Fax: 03994 6413224
Detailliertere Angaben und weitere Fortbildungs­­
veranstaltungen finden Sie auf der Internetseite:
http://www.baek.de � Fortbildungs­portal
ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN
AUS DER KASSENÄRTZLICHEN VEREINIGUNG
Öffentliche Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen gemäß §103 Abs. 3 a und 4 SGB V
Die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern schreibt auf Antrag folgende Vertragsarztsitze zur Übernahme
durch einen Nachfolger aus, da es sich um für weitere Zulassungen gesperrte Gebiete handelt.
Planungsbereich Übergabetermin
Bewerbungsfrist
Ausschreibungsnr.
Mittelbereich Rostock Stadtgebiet
Hausarzt (Praxisanteil)
Hausarzt
1. Juli 2014
nächstmöglich
15. März 2014
15. März 2014
21/02/13
24/07/13/1
Mittelbereich Schwerin Stadtgebiet
Hausarzt
Hausarzt
Hausarzt
Hausarzt
Hausarzt
nächstmöglich
nächstmöglich
1. Juli 2014
nächstmöglich
nächstmöglich
15. März 2014
15. März 2014
15. März 2014
15. März 2014
15. März 2014
15/05/13
21/03/13
08/07/13
24/06/13
09/08/13
Mittelbereich Greifswald Stadtgebiet
Hausarzt
1. Juli 2014
15. März 2014
08/08/13
15. März 2014
17/01/14/1
Hausärztliche Versorgung
Mittelbereich Neubrandenburg Stadtgebiet
Hausarzt (halber Vertragsarztsitz)
nächstmöglich
Allgemeine fachärztliche Versorgung
Kreisregion Schwerin/Wismar/Nordwestmecklenburg
halber Vertragsarztsitz eines ärztlichen
nächstmöglich
15. März 2014
Psychotherapeuten (Bewerbungen von Psychologischen Psychotherapeuten sind möglich)
02/09/13
Kreisregion Neubrandenburg/Mecklenburg-Strelitz
Facharzt für Augenheilkunde
nächstmöglich
15. März 2014
02/07/13
Kreisregion Stralsund/Nordvorpommern
Facharzt für Augenheilkunde
Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten
nächstmöglich
1. Juli 2015
15. März 2014
15. März 2014
19/11/13/2
13/01/14
Kreisregion Greifswald/Ostvorpommern
Facharzt für HNO-Heilkunde (Praxisanteil)
Facharzt für HNO-Heilkunde (Praxisanteil)
1. Januar 2015
1. Januar 2015
15. März 2014
15. März 2014
20/11/13
21/11/13
Landkreis Parchim
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
1. April 2014
3. Januar 2015
15. März 2014
15. März 2014
02/12/13
02/01/14
Landkreis Rügen
Facharzt für Chirurgie
1. Oktober 2014
15. März 2014
07/11/13
1. Januar 2015
28. Februar 2015
15. März 2014
15. März 2014
09/12/13
17/09/13
15. März 2014
20/01/14
Kreisfreie Stadt Rostock
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin
(Praxisanteil)
Gesonderte fachärztliche Versorgung
KV-Bezirk (Land Mecklenburg-Vorpommern)
Facharzt für Nuklearmedizin (Praxisanteil)
nächstmöglich
Die Ausschreibungen erfolgen zunächst anonym. Bewerbungen sind unter Angabe der Ausschreibungsnummer an die
Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern, Postfach 16 01 45, 19091 Schwerin, zu richten.
Den Bewerbungsunterlagen sind beizufügen:
• Auszug aus dem Arztregister;
• Nachweise über die seit der Eintragung in das Arztregister ausgeübten ärztlichen Tätigkeiten;
• Lebenslauf;
• Behördenführungszeugnis im Original.
AUSGABE 3/2014 24. JAHRGANG
Seite 109
SATZUNGEN UND ORDNUNGEN
Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern
Am 09.11.2013 fand die Kammerversammlung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern statt.
Wir informieren zusammengefasst über die Ergebnisse zum
Tagesordnungspunkt „Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern“.
Der Geschäftsbericht des Versorgungswerkes zum 31.12.2012
wurde vorgelegt und von der Kammerversammlung festgestellt. Nach den Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes geben wir nachstehend die wichtigsten Daten des
Geschäftsberichtes 2012 bekannt:
1. Geschäftsbericht 2012
Aktiva 2012
TEUR
Passiva 2012
TEUR
21.715
I.
Gewinnrücklage
9.435
1.767
II.
Deckungsrückstellung
910.850
III.
Rückstellung für künftige
Leistungsverbesserungen
IV.
Sonstiges
I.
Grundbesitz
II.
Hypothekendarlehen
III.
Wertpapiere und
Schuldverschreibungen
IV.
Beteiligungen
38.738
V.
Festgelder
66.000
VI.
Forderungen gegenüber
Mitgliedern
VII.
Sonstiges
Bilanzsumme
1.014.820
27.391
901
404
13.073
1.052.547
Bilanzsumme
1.052.547
968.936
Erträge
TEUR
Aufwendungen
TEUR
I.
Beiträge
65.162
I.
Aufwendungen für Versicherungsfälle
II.
Erträge aus der Rückstellung für
künftige Leistungsverbesserungen
19.542
II.
Zuweisungen zur
Gewinnrücklage
III.
Grundstückserträge
1.811
III.
Zuweisungen zur Deckungsrückstellung
IV.
Zinsen und Erträge aus
Kapitalanlagen
43.127
IV.
Zuweisungen zur Rückstellung für
künftige Leistungsverbesserungen
6.538
V.
Sonstiges
37
V.
Abschreibungen auf Kapitalanlagen
1.800
VI.
Personal-/Sachkosten
2.067
VII.
Sonstiges
Summe
129.679
Summe
22.653
344
96.234
43
129.679
2. Leistungserhöhungen
Auf Vorschlag von Verwaltungs- und Aufsichtsausschuss des
Versorgungswerkes beschloss die Kammerversammlung, die
Rentenanwartschaften der beitragszahlenden Mitglieder ab
01.01.2014 um 1,0 % zu erhöhen. Auch die am 31.12.2013 bereits laufenden Renten werden um 1,0 % erhöht.
Das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern als Versicherungsaufsichtsbehörde der
Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern hat diese Beschlüsse der Kammerversammlung am 13.01.2014 genehmigt.
Seite 110
Nachfolgend werden gemäß § 2 der Alterssicherungsordnung (ASO) die Beschlüsse der Kammerversammlung vom 09.11.2013 bekannt gemacht:
„Für das Jahr 2014 wird der Rentenbemessungsbetrag gemäß
§ 19 Absatz 4 Satz 1 ASO auf 93,76 Euro festgesetzt.“
„Die am 31.12.2013 laufenden Renten und die nach § 17 Absatz 3 Satz 1 und 2 ASO aufgeschobenen Rentenanwartschaften werden ab 01.01.2014 um 1,0 % erhöht.“
ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN
SATZUNGEN UND ORDNUNGEN
Hinweis zur Veröffentlichung der 14. Änderung der Weiterbildungsordnung
Die 14. Änderung der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigt die Vorgaben des
Gesetzgebers über die berufliche Anerkennung ausländischer Qualifikationen („Anerkennungsgesetz“). Die Verfahren
werden konkretisiert, in deren Rahmen Qualifikationen, die in Ländern der europäischen Union, EWR-Staaten oder anderen
Vertragsstaaten bzw. Qualifikationen, die außerhalb dieser Länder (sog. „Drittstaaten“ ) erworben wurden, anerkannt werden.
Im Abschnitt A Paragraphenteil werden die alten §§ 18, 18a, 18b, 18c und 19 durch die neuen §§ 18, 18a, 19 und 19a ersetzt.
Vierzehnte Änderung der Weiterbildungsordnung
der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Vom 30. Januar 2014
Artikel 1
Aufgrund § 23 Abs. 2 Nr. 5 in Verbindung mit § 42 des Heilberufsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern vom 22. Januar 1993 (GVOBl.
M-V S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom
10. Dezember 2012 (GVOBl. M-V S. 537, 543), wird die Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern vom
20. Juni 2005 (Ärztebl. M-V 7/2005 Sonderheft), zuletzt geändert
durch Satzung vom 16. August 2012 (Ärztebl. M-V 9/2012, S. 352 f.),
wie folgt geändert:
Im Abschnitt A Paragraphenteil werden die §§ 18, 18a, 18b, 18c
und 19 durch die folgenden §§ 18, 18a, 19 und 19a ersetzt:
„§ 18
Anerkennung von Weiterbildungen aus dem Gebiet der Europäischen Union (Mitgliedstaat), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR-Staat) oder aus einem Staat, dem
Deutschland und die Europäische Union einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben (Vertragsstaat) als
Facharztbezeichnung
(1) Wer ein fachbezogenes Diplom, ein fachbezogenes Prüfungszeugnis oder einen sonstigen fachlichen Ausbildungsnachweis
(Weiterbildungsnachweis) besitzt, das oder der nach dem Recht
der Europäischen Union oder dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum oder einem Vertrag, mit dem
Deutschland und die Europäische Union einen entsprechenden
Rechtsanspruch eingeräumt haben gegenseitig automatisch
anzuerkennen ist, erhält auf Antrag die Anerkennung der Facharztbezeichnung.
Diese Personen führen die dafür in dieser Weiterbildungsordnung vorgesehene Bezeichnung.
(2) Wer einen Weiterbildungsnachweis besitzt, der eine Weiterbildung belegt, die vor den im Anhang V Nummer 5.1.2. der
Richtlinie 2005/36/EG genannten Stichtagen begonnen wurde,
erhält auf Antrag die Anerkennung bei Vorlage einer Bescheinigung durch die zuständige Behörde oder eine andere zuständige Stelle des Mitglied-, EWR- oder Vertragsstaates, in
dem der Weiterbildungsnachweis ausgestellt wurde, über die
Erfüllung der Mindestanforderungen nach Art. 25 oder Art. 28
der Richtlinie 2005/36/EG (Konformitätsbescheinigung) oder
AUSGABE 3/2014 24. JAHRGANG
bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen durch Vorlage
einer Bescheinigung, aus der sich ergibt, dass diese Person
während der letzten fünf Jahre vor Ausstellung der Bescheinigung mindestens drei Jahre ununterbrochen tatsächlich und
rechtmäßig die betreffende ärztliche Tätigkeit ausgeübt hat.
Für Weiterbildungsnachweise aus der früheren Tschechoslowakei, der früheren Sowjetunion sowie vom früheren Jugoslawien gelten die Sonderregelungen in Art. 23 Abs. 3 bis 5 der
Richtlinie 2005/36/EG.
Wer einen Weiterbildungsnachweis besitzt, der nach den in
Anhang V Nummer 5.1.2. der Richtlinie 2005/36/EG genannten
Stichtagen ausgestellt und nicht einer in Anhang V Nummern
5.1.3. oder 5.1.4. genannten Bezeichnung entspricht, erhält auf
Antrag die Anerkennung bei Vorlage einer Konformitätsbescheinigung sowie einer Erklärung durch die zuständige Behörde oder durch eine andere zuständige Stelle des Herkunftsmitgliedstaates darüber, dass der Weiterbildungsnachweis dem
Weiterbildungsnachweis gleichgestellt wird, dessen Bezeichnung in Anhang V Nummern 5.1.2., 5.1.3. oder 5.1.4. der Richtlinie 2005/36/EG aufgeführt ist.
Die Bescheinigungen nach den Sätzen 1 bis 3 gelten als Weiterbildungsnachweise nach Absatz 1 und werden automatisch
anerkannt. Diese Personen führen die dafür in dieser Weiterbildungsordnung vorgesehene Bezeichnung.
(3) Wer einen Weiterbildungsnachweis besitzt, der nicht nach Absatz 1 oder 2 automatisch anzuerkennen ist, erhält auf Antrag
die Anerkennung einer Facharztbezeichnung, wenn die Gleichwertigkeit des Weiterbildungsstandes gegeben ist.
Gleiches gilt bei Vorliegen eines Weiterbildungsnachweises aus
einem anderen als den in Absatz 1 genannten Gebieten (Drittstaat), der durch einen anderen Mitglied-, EWR- oder Vertragsstaat anerkannt worden ist, wenn der Antragsteller drei Jahre
die betreffende ärztliche Tätigkeit im Hoheitsgebiet des Mitglied-, EWR- oder Vertragsstaates ausgeübt hat, der diesen
Nachweis anerkannt und die zuständige Behörde oder eine
andere zuständige Stelle dieses Staates ihm dies bescheinigt
hat.
Der Weiterbildungsstand ist als gleichwertig anzusehen, wenn
die Weiterbildung des Antragstellers keine wesentlichen Unterschiede gegenüber der Weiterbildung nach dieser Weiterbildungsordnung aufweist; zudem muss die Gleichwertigkeit der
vorangegangenen ärztlichen Grundausbildung durch die zuständige Behörde festgestellt werden.
Seite 111
SATZUNGEN UND ORDNUNGEN
Wesentliche Unterschiede liegen vor, wenn
1. die nachgewiesene Weiterbildungsdauer mindestens ein
Jahr unter der durch diese Weiterbildungsordnung festgelegten Weiterbildungsdauer liegt oder
2. in der nachgewiesenen Weiterbildung Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten fehlen, deren Erwerb eine wesentliche Voraussetzung für die beantragte Bezeichnung wäre.
Wesentliche Unterschiede können ganz oder teilweise
durch Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten ausgeglichen werden, die von den Antragstellern im Rahmen ihrer
Berufspraxis in einem Mitgliedstaat, einem EWR-Staat, einem Vertragsstaat oder einem Drittstaat erworben wurden.
Wurden wesentliche Unterschiede nicht durch Berufspraxis
ausgeglichen, ist hierüber ein Bescheid verbunden mit dem
Angebot einer Eignungsprüfung zu erteilen.
Hierin sind die Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten
mitzuteilen, in denen wesentliche Unterschiede bestehen
und auf die sich die Eignungsprüfung erstrecken soll.
Für die Eignungsprüfung gelten – mit Ausnahme von
§ 14 Abs. 2, 4 und 5 – die §§ 13 bis 16 entsprechend. Die
Dauer der Prüfung beträgt mindestens 30 Minuten.
(4)Die Ärztekammer bestätigt innerhalb eines Monats den Eingang der Antragsunterlagen und teilt mit, welche Unterlagen
fehlen.
Spätestens drei Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen ist über die Anerkennung zu entscheiden.
In Fällen des Absatzes 3 verlängert sich die Frist um einen Monat innerhalb derer über die Durchführung der Eignungsprüfung zu entscheiden ist.
Die Ärztekammer erteilt auf Anfrage Auskunft zur Weiterbildungsordnung und zum Verfahren der Anerkennung.
(5)Für die Anerkennung der Weiterbildungsnachweise nach den
Absätzen 1 bis 3 sind vom Antragsteller folgende Unterlagen
und Bescheinigungen vorzulegen:
1. die Approbation oder Berufserlaubnis zuzüglich Nachweis
über den gleichwertigen Ausbildungsstand,
2. ein Identitätsnachweis,
3. eine tabellarische Aufstellung über die absolvierte Weiterbildung und die Berufspraxis,
4. eine amtlich beglaubigte Kopie der Weiterbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Berufspraxis,
5. in Fällen des Absatzes 2 Konformitätsbescheinigungen oder
Tätigkeitsnachweise über die letzten fünf Jahre,
6. in Fällen des Absatzes 3 zusätzliche Nachweise zur Prüfung
der Gleichwertigkeit,
7. für den Fall, dass in einem anderen Mitgliedstaat, EWRStaat oder Vertragsstaat ein Nachweis über eine Weiterbildung ausgestellt wird, die ganz oder teilweise in Drittstaaten absolviert wurde, Unterlagen darüber, welche Tätigkeiten in Drittstaaten durch die zuständige Stelle des Ausstellungsmitgliedstaates in welchem Umfang auf die Weiterbildung angerechnet wurden,
8. eine schriftliche Erklärung, ob die Anerkennung der Weiterbildungsnachweise bereits bei einer anderen Ärztekammer
beantragt wurde oder wird.
Soweit die unter Nrn. 4 bis 8 genannten Unterlagen und Bescheinigungen nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, sind
sie zusätzlich in beglaubigter Übersetzung vorzulegen, die
durch einen öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer
oder Dolmetscher erstellt wurde.
Seite 112
Der Antragsteller ist verpflichtet, alle für die Ermittlung der
Gleichwertigkeit notwendigen Unterlagen vorzulegen sowie
alle dazu erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Kommt der Antragsteller dieser Mitwirkungspflicht nicht nach
und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erschwert,
kann die Ärztekammer ohne weitere Ermittlungen entscheiden.
Dies gilt entsprechend, wenn der Antragsteller in anderer Weise die Aufklärung des Sachverhalts erschwert.
Der Antrag kann wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt werden, nachdem der Antragsteller auf die Folge schriftlich hingewiesen worden ist und der Mitwirkungspflicht nicht innerhalb
einer angemessenen Frist nachgekommen ist.
Ist der Antragsteller aus Gründen, die er darzulegen hat, nicht
in der Lage, die notwendigen Unterlagen und Bescheinigungen
vorzulegen, kann sich die Ärztekammer an die Kontaktstelle,
die zuständige Behörde oder an eine andere zuständige Stelle
des Herkunftsstaates wenden.
(6) Die Ärztekammer darf Auskünfte von den zuständigen Behörden oder von anderen zuständigen Stellen eines anderen Herkunftsstaates einholen, soweit sie berechtigte Zweifel an der
Richtigkeit der Angaben des Antragstellers hat.
(7) Die Ärztekammer bestätigt der zuständigen Behörde oder einer anderen zuständigen Stelle auf Anfrage sowohl die Authentizität der von ihr ausgestellten Bescheinigung als auch,
dass die Mindestanforderungen an die Weiterbildung nach Art.
25 und 28 der Richtlinie 2005/36/EG erfüllt sind.
§ 18a
Anerkennung von Weiterbildungen aus dem Gebiet der Europäischen Union (Mitgliedstaat), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR-Staat) oder aus einem Staat, dem
Deutschland und die Europäische Union einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben (Vertragsstaat) als
Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung
(1)Für die Fälle einer Anerkennung nach § 2 Abs. 3 und 4 gilt
§ 18 Abs. 3 bis 7 entsprechend.
(2) § 18 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 findet keine Anwendung. Wesentliche
Unterschiede liegen vor, wenn sich die Dauer der nachgewiesenen Weiterbildung gegenüber der in dieser Weiterbildungsordnung geregelten Weiterbildung deutlich unterscheidet.
§ 19
Anerkennung von Weiterbildungen außerhalb des Gebietes
der Europäischen Union (Mitgliedstaat) und außerhalb der
anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Staat) und außerhalb eines
Staates, dem Deutschland und die Europäische Union einen
entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben (Vertragsstaat) als Facharztbezeichnung
(1) Wer einen Weiterbildungsnachweis besitzt, der in einem Drittstaat ausgestellt wurde, erhält auf Antrag die Anerkennung
der Bezeichnung, wenn die Gleichwertigkeit des Weiterbildungsstandes gegeben ist.
Diese Personen führen die dafür in dieser Weiterbildungsordnung vorgesehene Bezeichnung.
(2) Für die Überprüfung der Gleichwertigkeit gilt § 18 Abs. 3 Sätze 3 bis 5 entsprechend.
ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN
SATZUNGEN UND ORDNUNGEN
Der Nachweis der erforderlichen Kenntnisse, Erfahrungen und
Fertigkeiten wird durch das Ablegen einer Prüfung erbracht.
Für die Prüfung gelten die §§ 13 bis 16 entsprechend.
Die erforderlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten
sind nach Satz 2 auch nachzuweisen, wenn die Prüfung des Antrags nur mit unangemessenem zeitlichen oder sachlichen Aufwand möglich ist, weil die erforderlichen Unterlagen und Nachweise aus Gründen, die nicht in der Person des Antragstellers
liegen, von diesem nicht vorgelegt werden können.
(3)Für das Anerkennungsverfahren gelten die Vorschriften über
Fristen, Unterlagen und Bescheinigungen sowie Auskünfte
nach § 18 Abs. 4 Sätze 3 und 4, Abs. 5 Sätze 1 bis 6 sowie Abs. 6
entsprechend.
Dauer der nachgewiesenen Weiterbildung gegenüber der in
dieser Weiterbildungsordnung geregelten Weiterbildung deutlich unterscheidet.“
Artikel 2
Die vierzehnte Änderung der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern tritt am ersten Tag des auf die
Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern folgenden Kalendermonats in Kraft.
Rostock, 16.12.2013
gez. Dr. med. Andreas Crusius
Präsident der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
§ 19 a
Anerkennung von Weiterbildungen außerhalb des Gebietes
der Europäischen Union (Mitgliedstaat) und außerhalb der
anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Staat) und außerhalb eines
Staates, dem Deutschland und die Europäische Union einen
entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben (Vertragsstaat) als Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung
Genehmigt: Schwerin, 10. 01.2014
(1) Für die Fälle einer Anerkennung nach § 2 Abs. 3 und 4 gilt § 19
Abs. 2 und Abs. 3 entsprechend.
(2)§ 18 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 findet keine entsprechende Anwendung. Wesentliche Unterschiede liegen vor, wenn sich die
gez. Dr. med. Andreas Crusius
Präsident der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
gez. Christian Sievers
Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales MecklenburgVorpommern
Ausgefertigt: Rostock, 30.01.2014
Vierte Änderung der Berufsordnung für die Ärztinnen
und Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern
Vom 15. Januar 2014
Artikel 1
Aufgrund des § 23 Absatz 2 Nr. 4 des Heilberufsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern vom 22. Januar 1993, zuletzt geändert durch
Artikel 6 des Gesetzes vom 10. Dezember 2012 (GVOBl. M-V S. 537,
543) wird die Anlage 3 „Richtlinie zur Durchführung der assistierten Reproduktion“ der Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern vom 20.06.2005 (Amtsblatt M-V/
AAz. 2005 S. 917, Ärztebl. M-V 07/2005, Sonderheft S. 83 ff.), zuletzt geändert durch Satzung vom 06. März 2012 (Ärztebl. M-V
5/2012, S. 183 ff.), wie folgt geändert:
In Anlage 3 – Richtlinie zur Durchführung der assistierten Reproduktion – in Punkt 5.4.1. Dokumentation wird Satz 2 gestrichen.
Artikel 2
Die vierte Änderung der Berufsordnung für die Ärztinnen und
Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern tritt am ersten Tag des auf
AUSGABE 3/2014 24. JAHRGANG
die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern folgenden Kalendermonats in Kraft.
Rostock, 17.12.2013
gez. Dr. med. Andreas Crusius
Präsident der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Genehmigt: Schwerin, 13.01.2014
gez. Christian Sievers
Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales
Mecklenburg-Vorpommern
Ausgefertigt: Rostock, 15.01.2014
gez. Dr. med. Andreas Crusius
Präsident der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Seite 113
RECHT
Aus der Praxis der Norddeutschen Schlichtungsstelle
Portkatheterentfernung – Messen ist besser als schätzen!
Kasuistik
Bei der 55-jährigen Patientin wurde im Jahr 2005 eine akute
myeloische Leukämie festgestellt. Zur Behandlung war ein
Portkathetersystem notwendig, welches im Bereich der rechten Schulter implantiert wurde. Da im März 2010 die Erkrankung als in Remission galt, wurde die Indikation zur Portkatheterentfernung gestellt.
Diese wurde im Juli 2010 durch einen Facharzt für Chirurgie
in Lokalanästhesie durchgeführt. Aufgrund ausgeprägter adhärenter Verwachsungen gestaltete sich die Präparation
schwierig. Der Port wurde dargestellt und der Katheter freigelegt. Anschließend erfolgten die Entfernung des Ports und
des Katheters.
Nach zunächst unauffälligem Verlauf wurde im Juni 2011
durch einen anderen Chirurgen ein Fadengranulom an der
Wunde diagnostiziert und in Lokalanästhesie entfernt. Bei
fortbestehender nässender, fistelnder Wund erfolgte im August 2011 eine Wundrevision in Vollnarkose mit Wundanfrischung und Säuberung. Ein Abstrich ergab eine massenhafte
Besiedlung mit Staphylococcus aureus.
Wegen weiter schlecht heilender Wunde erfolgte dann die
Vorstellung in einer Chirurgischen Klinik. Hier wurde im Oktober 20011 eine Wundrevision im Bereich der rechten Schulter vorgenommen. Dabei fand sich eine sondierbare Fistel,
die bis zur Einmündungsstelle der Vena cephalica in die Vena
subclavia darstellbar war. Es konnte noch dort befindliches
Kathetermaterial frei präpariert werden, das sich entfernen
ließ. Es handelte sich um einen circa zehn Zentimeter langen
Katheterrest. Bei weiterer Präparation wurden noch zwei
kleine Fragmente von je zwei bis drei Millimeter des ehemaligen Portkatheters gefunden und entfernt. Eine intraoperative Röntgenuntersuchung zeigte dann kein verbliebenes
Kathetermaterial mehr.
Anfang November 2011 erfolgte eine chirurgische Wundtoilette mit Wunddebridement und Anlage eines Vakuumversiegelungssystems, was zu deutlicher Besserung der Wundsituation führte, so dass die Wunde sekundär verschlossen und
die Patientin aus stationärer Behandlung entlassen werden
konnte. Ende November 2011 wurden reizlose Wundverhältnisse dokumentiert.
Die Patientin moniert, durch die inkomplette Entfernung
des Portkathetersystems mit verbliebenem zehn ZenSeite 114
timeter langen Katheterrest sei es zu einer eitrig fistelnden Wunde gekommen, die mehrfach revidiert und
insgesamt dreimal in Vollnarkose Nachfolgeoperationen nach sich gezogen hätte.
Der Chirurg argumentiert, der Eingriff sei aufgrund stärkerer
Verwachsungen und fast knöcherner, knorpeliger Bindegewebsstrukturen schwierig gewesen. Es wäre aber der Port
insgesamt dargestellt worden und auch das Kathetermaterial entfernt worden. Hinweise auf unvollständige Entfernung
hätten sich bei dem Eingriff nicht gezeigt, weshalb kein Anlass bestanden habe, weitere Kontrollen durchzuführen.
Gutachten
Da eine Katheterlänge von 20 bis 25 Zentimetern gängig sei,
hätte bei der Portkatheterentfernung auffallen müssen, dass
der entfernte Katheter zu kurz war. Es hätten Röntgenaufnahmen durchgeführt werden müssen, um über den Verbleib des Restes Aufklärung zu bekommen. Dies sei aber
nicht erfolgt. Bei der Entfernung des Katheterportsystems
sei fehlerhaft ein zehn Zentimeter langer Katheterrest verblieben, der die späteren Wundheilungsstörungen verursacht hätte. Dadurch wären insgesamt drei Narkosen und
Operationen zur endgültigen Wundabheilung notwendig
gewesen.
Entscheidung der Schlichtungsstelle
Die Indikation zur Portentfernung war gegeben, da das Portsystem nicht mehr benötigt wurde. Die Portentfernung erfolgte in Lokalanästhesie unter erschwerten Bedingungen
durch starke Verwachsungen. Bei der Portkatheterentfernung wurde nur ein Teil des Kathetersystems entfernt. Dieses
hätte angesichts der gängigen Länge von derartigen Kathetern bei der Operation auffallen und Röntgenkontrollen zur
Folge haben müssen, welche dann den verbliebenen Katheterrest aufgezeigt hätten. Das Vorgehen des Operateurs
war fehlerhaft.
Bei korrektem Vorgehen wäre nach circa 14 Tagen die Wundheilung abgeschlossen gewesen. Durch das verbliebene
Fremdkörpermaterial kam es zu einem Wundinfekt mit
Wundfistelungen, die insgesamt drei Operationen in
Vollnarkose nach sich zogen.
Dadurch kam es zu lang anhaltenden Wundheilungsstörungen und einem über ein Jahr andauernden Heilungsprozess.
ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN
RECHT / BUCHVORSTELLUNGEN
Fazit
Bei Entfernung von Fremdkörpermaterial sollte der Operateur sich präoperativ Klarheit darüber verschaffen, wie dieses
Material ursprünglich beschaffen war, als es eingebracht
wurde. Das erleichtert ihm, sich für die Kontrollmaßnahmen
hinsichtlich einer restlosen Materialentfernung zu sensibilisieren.
Verfasser:
Rechtsanwalt Johann Neu
Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen
der norddeutschen Ärztekammern
Hans-Böckler-Allee 3
30173 Hannover
E-Mail: [email protected]
Für Sie gelesen
Krebs
Die unsterbliche Krankheit
Martin Bleif
2, Auflage, Klett-Cotta Verlag Stuttgart 2013
528 Seiten, gebunden, mit zahlreichen Abb., € 24,95
ISBN 978-3-608-94594-2
Krebs kann jeden jederzeit
treffen.
In Deutschland ist im Jahr
2014 mit einer halben Million Krebs-Neuerkrankungen
zu rechnen.
Kein Wunder: das Thema
„Krebs“ ist in den Medien
präsent und in persönlichen Gesprächen „in aller
Munde“.
Trotz umfangreicher Aufklärungskampagnen finden sich in allen Gesellschaftsschichten Unwissenheit und mystische Vorstellungen. Auch Interviews mit Prominenten tragen dazu bei.
So äußerte sich der an Lungenkrebs erkrankte Regisseur Helmut Dietl, dass er „diese ganze Prozedur nicht mitmache, also
diese Radio-Chemo-Dingsda“.
Der Büchermarkt lieferte in kurzen zeitlichen Abständen mehrere empfehlenswerte Neuerscheinungen, z. B. Siddhartha
Mukherjee: „Der König aller Krankheiten – Krebs – eine Biografie“ (s. Ärzteblatt M-V, Heft 6/2012) oder Wolfgang
Herrndorfer:„Arbeit und Struktur“.
Jetzt liegt ein weiteres Buch vor: „Krebs – die unsterbliche
Krankheit“.
Warum sollte man es lesen, immerhin 528 Seiten?
AUSGABE 3/2014 24. JAHRGANG
Der bekannte Radioonkologe Martin Bleif verbindet in diesem
Buch umfassende sachliche Informationen über Krebs mit seinen sehr persönlichen Erfahrungen; seine junge Frau Imogen
(selbst Unfallchirurgin) erkrankte wenige Monate nach der
Geburt ihrer Tochter an Brustkrebs (2008) und starb nach zwei
Jahren. Gemeinsam mit ihr konzipierte er dieses Buch.
Die Krankheit seiner Frau, sagt der Arzt und Ehemann, habe
seinen professionell deformierten Blick auf den Krebs verändert.
In der fachlich-naturwissenschaftlichen Auseinandersetzung
mit der Krebserkrankung werden alle gegenwärtig aktuellen
Themen besprochen. Krebs ist kein undurchschaubares, dunkles Mysterium. Mit spürbarem Enthusiasmus blickt der Autor
auf den rasanten Erkenntnisfortschritt in den letzten Jahrzehnten, dämpft aber zugleich hochfliegende Erwartungen.
So entsteht ein umfassendes Portrait einer unsterblichen
Krankheit.
Im letzten Kapitel erzählt Martin Bleif vom Sterben seiner
Frau. Der Text ist entsprechend persönlich gehalten und bleibt
gefühlvoll zwischen Nähe und Distanz. Am Ende fehlen ihm
die Worte … der Schluss ist ein Gedicht. Der Leidensweg seiner Frau ist auch seine eigene Tragödie.
Man spürt, wie sich Heilkunde zur Lebenskunde erweitert.
Das Buch ist fachlich kompetent und emotional stilsicher geschrieben, eben lesefreundlich, wie es das ernste Thema verlangt.
Mehrere „anspruchsvolle“ wissenschaftliche Textstellen sind
wohl nur für Fachleute zugängig.
Leider sind dem Klett-Cotta Verlag einige formale Missstände
anzulasten (Rechtschreib-, Tipp- und Grammatikfehler), die
den Lesefluss stören.
Meine Empfehlung: Eine lohnende Lektüre nicht nur für Patienten, deren Familienangehörigen und Freunde, sondern für
uns alle.
Prof. H. H. Büttner, Wismar
Seite 115
BUCHVORSTELLUNGEN
Operative Zugangswege in der
Orthopädie und Traumatologie
Hrsg.: F. Kerschbaumer, K. Weise, C. J. Wirth
4. Auflage, Thieme-Verlag Stuttgart New York 2013
409 S., 747 Abb., € 299,99
ISBN 978-3-13-684704-6
„Diejenigen, die sich für
Praxis ohne Wissen begeistern, sind wie Seeleute, die
ohne Steuer oder Kompass
ein Schiff besteigen und nie
ganz sicher sind, wohin sie
fahren.“ (Leonardo da Vinci)
Unter der Voraussetzung,
dass das Wissen und Verständnis des optimalen Zugangsweges die Basis und
eine wesentliche Säule des
Erfolgs operativer Maßnahmen darstellen, entstand vor 27 Jahren der
Bildatlas „Operative Zugangswege in Orthopädie und Traumatologie“. Die jetzt erschienene 4. Auflage des Werkes wurde
notwendig, weil die 3. Auflage längst vergriffen war. Diese
Neuauflage ist dabei kein einfaches „Facelifting“ eines vorhandenen Buches. Nein – dieses Werk erfährt eine Aktualisierung, in dem der Weiterentwicklung der Standardzugangswege, insbesondere im Hinblick auf ein weichteilschonendes,
minimal-invasives Vorgehen, Rechnung getragen wird. Neue
arthroskopische und endoskopische Techniken werden ebenso
wie auch selten erforderliche Zugangswege berücksichtigt.
Die Herausgeber haben das Buch in drei Abschnitte unterteilt,
die sich mit der Wirbelsäule, dem Becken und der unteren Extremität sowie dem Schultergürtel und der oberen Extremität
befassen. Die Handhabung wird durch eine, das ganze Buch
durchziehende, einheitliche Systematik erleichtert. Nach Darstellung der Indikation für den entsprechenden Eingriff wird
der anatomische Situs dargestellt. Auf Vor- und Nachteile der
Lagerung, Zugänge und Schnittführung wird kurz und prägnant eingegangen.
Der Leser profitiert von der enormen Erfahrung der Autoren
durch Anmerkungen und Hinweise auf Gefahren und Komplikationen. Die einzelnen Phasen der Operationen werden in einer Schritt-für-Schritt-Technik, ergänzt durch brillante Abbildungen, bestens visualisiert. Neue Techniken, wie das rein thorakoskopische Vorgehen bzw. der minimal-invasive thorakoskopisch assistierte Zugang zur BWS, werden in ihrer ganzen Komplexität, detailgenau und didaktisch sehr gut gegliedert, vorgestellt.
Seite 116
Als unverzichtbaren Bestandteil finden klassische und neuere
arthroskopische Techniken, wie z. B. die Hüftarthroskopie, Eingang in dieses Werk. Hierbei wird auf die exakte Beschreibung
der Lagerung, Anlage der Portale, dem diagnostischen Rundgang durch die Gelenkkompartimente in anschaulicher Art
und Weise Rechnung getragen.
Die steigende Anzahl von Revisionseingriffen erfährt durch
die Darstellung der Varianten der unterschiedlichen Zugänge
in den verschiedenen Körperregionen und Lagerungstechniken eine umfassende Würdigung.
In diesem Buch sind alle relevanten Zugangswege der operativen Orthopädie und Unfallchirurgie beschrieben. In dem
Werk spürt man, wie durch das Zusammentreffen einer breit
gefächerten klinischen Erfahrung der Herausgeber in Kombination mit profunden anatomisch-topographischen Kenntnissen und einer exzellenten Illustration ein Werk entstanden ist,
das jedem operativ tätigen Orthopäden und Unfallchirurgen
uneingeschränkt empfohlen werden kann.
Dr. D. Thiede, Wismar
Ausgebremst und raus!
Ein Rostocker Mediziner erinnert sich
Band IVa: 1979-1985, Band IVb: 1986-1994
Rüdiger Ruppert
ß Verlag & Medien GbR Rostock 2012
Beide Bände gesamt 670 Seiten, zahlreiche s/w Abb., je € 18,00
ISBN 978-3-940835-32-1 (a), ISBN 978-3-940835-34-5 (b)
Mit diesem abschließenden
zweibändigen Teil liegt
nunmehr eine Ruppert-Tetralogie vor, die aus den
minutiösen Tagebuchaufzeichnungen des Rostocker
Kollegen (geb. 1933) entstanden ist. Vorangegangene Bände wurden an dieser
Stelle besprochen (Ärzteblatt M-V, Heft 4/2011 und
Heft 4/2013), so dass interessierte Freunde und Kollegen auf nochmals nahezu
700 Buchseiten 15 weitere
Berufs- und Lebensjahre
des jetzt 80-jährigen Autors in erschöpfender Detailtreue verfolgen können. Die Kapitel der beiden Bände betreffen jeweils
die einzelnen Jahre der behandelten Zeiträume, wobei (wegen
fehlender Notizen) das Jahr 1984 ausgespart ist.
Rüdiger Rupperts Zweitfacharztausbildung für Arbeitsmedizin
fiel in die Zeit des Direktorates von Eduard Kersten, der bis 1982
ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN
BUCHVORSTELLUNGEN / SERVICE
das Institut für Arbeitshygiene leitete und dessen Nachfolger
seit 1984 Ekkehard Münzberger gewesen ist. Unter diesen beiden renommierten Arbeitsmedizinern war der Autor bis 1988
im Institut tätig. Die vielfältigen, sich naturgemäß auch wiederholenden akademischen, wissenschaftlichen und „gesellschaftlichen“ Tagesaufgaben wechseln mit Schilderungen von Reisen,
Familienereignissen und kulturellen Belangen. 1986 erhielt Rüdiger Ruppert mit Frau und Tochter eine gewerkschaftliche
Schiffsreise auf der „Arkona“, die ihm als das so genannte
„Traumschiff“ aus dem Westfernsehen vertraut war.
Da die Erinnerungen an diese ersehnte Seefahrt eigenartigerweise fehlen, fällt dem Rezensenten sofort ein Witz aus der
Wendezeit ein. Da kommt eine Frau in den Fischladen und verlangt Scampi und Crevetten. Die gebe es hier nicht, so die Verkäuferin. Die Kundin fragte, wieso nicht, sie komme gerade von
einer FDGB-Reise mit der „Arkona“ – da habe es alles gegeben!
Und darauf nun 1989 die Fischhändlerin: Gute Frau, wir sind
hier nicht auf der „Arkona“ sondern auf der „Titanic“!
Die vielen Ereignisse und Umbrüche der Wendezeit an Universität und Stadt und Land reflektiert der Kollege aus persönli-
cher Sicht. Bis zum Eintritt in den Vorruhestand 1994 war er mit
arbeitshygienischen Aufgaben, in Sonderheit mit Fragen des
Studentengesundheitsschutzes betraut. Dafür gab es leider im
allgemeinen Umbruch zunächst kaum das notwendige Interesse. Gehäuft klingen über die Jahre auch Sorgen des Autors um
den einst so begrüßten, jedoch mehr und mehr reparaturbedürftigen Russenwagen „Wolga“ an, den nach der Wende ein
in die Heimat abziehender sowjetischer Offizier kauft!
Rupperts steigen auf einen neuen „MAZDA 626“ um und liegen damit im allgemeinen Trend der „Vereinigungsmotorisierung“ im Osten, die jahrelang undenkbar gewesen ist. Die
autobiographische Tetralogie endet mit der Hochzeit von
Sohn und Schwiegertochter des Ehepaares Ruppert zwei Tage
vor Sylvester 1994 und dem Abschied des Autors vom Berufsleben zu Jahresbeginn 1995.
Da nur ein engerer Leserkreis zu Rüdiger Rupperts Büchern
greifen wird, sollten diese jedoch wegen ihrer Detailfülle in
das Rostocker Walter-Kempowski-Archiv gelangen, um für
eventuelle spätere „Echolotungen“ greifbar zu sein.
Prof. H. Nizze, Rostock
PREFERE: Chance für urologische Forschung und Patienten
Urologen appellieren zur Teilnahme an größter Prostatakrebs-Studie
Im Januar 2013 fiel der Startschuss für die deutsche Prostatakrebs-Studie PREFERE, eine der größten klinischen Studien auf
dem Gebiet der Onkologie. Sie soll erstmals die vier empfohlenen Therapien zur Behandlung eines lokal begrenzten Prostatakarzinoms miteinander vergleichen. Die Studie wird von einem großen Bündnis aus Deutscher Krebshilfe sowie den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen industrieunabhängig finanziert, unterstützt von der Deutschen Gesellschaft
für Urologie e. V. (DGU), dem Berufsverband Deutscher Urologen e.V. (BDU), der Deutschen Gesellschaft für Radioonkologie,
der Deutschen Krebsgesellschaft und dem Bundesverband Prostatakrebs Selbsthilfe.
Rund Dreiviertel der erforderlichen Krankenhäuser haben sich
bundesweit bereits erfolgreich dem aufwendigen Verfahren
zur Qualitätssicherung unterzogen und können als Studienzentren Patienten in die Studie aufnehmen. 80 Männer mit einem
Niedrigrisiko-Karzinom wurden bereits rekrutiert. Damit bis
2016 die erforderliche Zahl von mehr als 7000 Studienteilnehmern erreicht wird, ist die Beteiligung möglichst vieler niedergelassener Urologinnen und Urologen notwendig. Aus
diesem Grund appellieren der DGU-Generalsekretär Prof. Dr.
Oliver Hakenberg und BDU-Präsident Dr. Axel Schroeder an alle
Urologen, sich an der Studie zu beteiligen.
AUSGABE 3/2014 24. JAHRGANG
Die Patienten-Rekrutierung erfolgt nach exakten Vorgaben: Bei
Verdacht auf Prostatakrebs stellt der Urologe seine Diagnose.
Wenn der Patient die Auswahlkriterien erfüllt, informiert ihn
der Arzt über die vier Therapiemöglichkeiten und die Studie.
Signalisiert der Patient Teilnahmebereitschaft, händigt ihm der
Urologe das Aufklärungsvideo mit der Begleitbroschüre aus
und überweist ihn an ein Studienzentrum.
Die Behandlungsoptionen sind die radikale Prostatektomie
(operative Entfernung der Prostata), die perkutane Strahlentherapie (Bestrahlung von außen), die Low-Dose-Brachytherapie (Bestrahlung von innen mittels implantierter Seeds) oder
die Active Surveillance (aufmerksame Beobachtung).
Die Therapie, die der Patient nach der Randomisierung erhält,
wird nach der aktuellen S3-Leitlinie durch erfahrene Spezialisten in den Studienzentren durchgeführt. Danach übernimmt
der niedergelassene Urologe die Nachsorge des Patienten bis
zum Ende der Studie 2030, mindestens jedoch über einen Zeitraum von 13 Jahren.
Weitere Informationen zur Studie unter: www.prefere.de (Nach einer Presseinformation von DGU und BDU)
Seite 117
SERVICE
Chikungunya überwindet den Atlantik:
Virus erstmals in der Karibik registriert
Seit Dezember 2013 wurden auf mehreren karibischen Inseln
Infektionen mit Chikungunya-Fieber registriert. Es ist das erste bekannte Auftreten dieser mückenübertragenen Virusinfektion auf den amerikanischen Kontinenten. Bislang trat die
Erkrankung vorwiegend in Asien und Afrika auf. Die Überträgermücke (asiatische Tigermücke, s. Foto) des Chikungunya-Fiebers ist in Süd- und Mittelamerika ansässig, deshalb ist mit einer weiteren Ausbreitung der Erkrankung in
der Region zu rechnen.
Die Infektion zeigt sich durch hohes Fiber, starke Gelenk- und
Muskelschmerzen, Kopfschmerzen und mitunter Hautauschlag. In der Regel heilt sie ohne Komplikationen von allein
aus. Da keine Impfung oder ursächliche Behandlungsmöglichkeit existiert, sollten Reisende in die Karibik sich umfas-
send vor Mückenstichen schützen, empfiehlt das CRM Centrum für Reisemedizin.
Tagsüber ist helle und geschlossene Kleidung empfehlenswert. Dunkle Kleidung lockt Mücken eher an. Da Moskitos
durch dünne Materialien hindurch stechen können, sollte
feines Gewebe zusätzlich mit einem Insektenschutz imprägniert werden. Für freie Hautstellen empfehlen sich mückenabweisende Mittel mit dem Wirkstoff DEET (Diethyl-m-Toluamid) in Konzentrationen ab 30 Prozent. Moskitonetze
über dem Schlafplatz und an Fenstern und Türen sind abends
und nachts als Schutz vor den Insekten ratsam.
(Nach einer Information des CRM Centrum für Reisemedizin)
Goldenes Doktordiplom
Die Charité ehrt seit vielen Jahren ihre Alumni, die vor 50
Jahren an der Charité promoviert haben, mit der Vergabe
einer „Goldenen Doktorurkunde“.
Auch in diesem Jahr soll es wieder im Rahmen eines großen
Festaktes im Konzerthaus am Gendarmenmarkt in BerlinMitte erfolgen.
Leider ist der Kontakt zu so mancher Kollegin oder manchem
Kollegen verloren gegangen.
Sollten Sie vor etwa 50 Jahren in Berlin promoviert haben
oder jemanden kennen, für den das zutrifft, melden Sie sich
doch bitte im Promotionsbüro der Charité – Universitätsmedizin Berlin – unter Tel.: 030 450576018/016.
Explosion an Erbschleicherfällen im Jahr 2013
Der Vorstandsvorsitzende der Kester-Haeusler-Stiftung und
Vorsitzende der Stiftung für Erbrecht, Prof. Dr. Volker Thieler,
weist auf die enorme Steigerung der Erbschleicherfälle im
Jahr 2013 hin. Auffällig seien viele Betreuer, die sich hemmungslos als Erben einsetzen lassen. obwohl sie sich um
die Betreuten und nicht um Ihre eigene Vermögensmehrung
kümmern sollten.
Aus München sei aktuell ein Fall bekannt geworden, der an
Dreistigkeit nicht zu übertreffen ist. Die gerichtlich eingesetzte Betreuerin forderte eine plötzlich erblindete Frau auf,
sich von ihrem Ehemann scheiden zu lassen. Anschließend
verlangte die Betreuerin von der geschiedenen Frau das Testament, in dem der Ehemann als Erbe eingesetzt war, zu ändern. Zuletzt überredete die Betreuerin die Frau dazu, dass
diese die Betreuerin als Erbin im neuen Testament einsetzt.
Seite 118
Der Vorsitzende der Stiftung fordert vom Gesetzgeber das
für Altenheimmitarbeiter existierende Erbverbot sofort
auch auf alle von Gerichten eingesetzten Betreuer auszuweiten.
Im Rahmen ihrer Forschungstätigkeit beschäftigt sich die
Kester-Haeusler-Stiftung mit ihren Instituten für internationales Erbrecht http://www.institut-fuer-internationales-erbrecht.de und für Betreuungsrecht www.betreuungsrecht.de
bereits seit Jahren intensiv mit Rechtsfragen, Rechtsprechung
und Gesetzgebung sowie den Auswirkungen rechtlicher Vorschriften in der Praxis.
(Nach einer Pressemitteilung der Kester-Haeusler-Stiftung,
Fürstenfeldbruck)
ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN
KULTURECKE
Sommerlicher Musikgenuss bei den Festspielen
Mecklenburg-Vorpommern 2014
Vom 20. Juni bis 21. September 2014 bringen die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern
mit 127 Veranstaltungen in 86 Spielstätten
wieder internationale Klassikgrößen und
Nachwuchstalente in Herrenhäuser und
Schlossparks, Kirchen und Klöster, Scheunen
und Industriehallen im ganzen Land.
Mit dabei sind die Berliner Philharmoniker unter Leitung von Gustavo Dudamel, Rudolf
Buchbinder, Menahem Pressler, Sol Gabetta,
Götz Alsmann, Klaus Florian Vogt, der Windsbacher und der Tölzer Knabenchor, die Schauspieler Katja Riemann und Burghart Klaußner
und viele mehr.
Als Preisträger in Residence wird der aufstrebende Pianist Igor Levit (siehe Foto) die Saison in 21 Konzerten
mit bekannten Orchestern und Kammermusikfreunden prägen. In der Reihe „Junge Elite“ stellen sich Nachwuchsmusiker
aus aller Welt dem Publikum vor.
Die musikalische Tradition und die Orchester, Chöre und Ensembles aus dem Land stehen in der Reihe „Musik aus M-V“
auf dem Programm.
Ungewöhnliche Hörerfahrungen und persönliche Begegnungen
ermöglichen u. a. das Streichquartett-Festival „360° Streichquartett“ mit dem Artemis Quartett und dem Belcea Quartet auf
Schloss Ulrichshusen und die „Pavillons der Jahrhunderte“ zur
Romantik und zur Wiener Klassik, die die Musik im Zusammenhang mit der Literatur und Bildenden Kunst erlebbar machen.
Als musikalisches Wandertheater zieht der „Jahrmarkt der
Sensationen“ durch das Land, und bei der „Landpartie Junge
Elite“ lernen die Besucher nicht nur die jungen Musiker, sondern auch die Spielstätten und ihre Umgebung kennen.
Gleich dreimal verwandelt sich die Reithalle in Redefin in einen Konzertsaal für Spitzenmusiker aus aller Welt: Den Auftakt bilden die Berliner Philharmoniker und der venezianische
Dirigent Gustavo Dudamel, zur Beethoven-Gala mit drei Klavierkonzerten lädt der österreichische Pianist Rudolf Buchbinder und Julia Fischer spielt Brahms’ Violinkonzert mit der
Dresdner Philharmonie unter ihrem Chefdirigenten Michael
Sanderling. Vor der Musik laden die grünen Wiesen des Landgestüts zum Picknicken und zur Pferdeshow ein.
Zum Ausflug in die schönsten Schlossparks des Landes laden
die großen Open Airs der Festspiele Mecklenburg-VorpomAUSGABE 3/2014 24. JAHRGANG
Foto: Felix Broede
An die schönsten Orte im ganzen Land locken von Juni bis September
127 Veranstaltungen mit Klassikstars und jungen Talenten aus aller Welt
mern ein: Im Park von Schloss Bothmer in Klütz spannt die
„Spanische Nacht“ den Bogen von Musik aus den Opern „Don
Giovanni“, „Carmen“ und „Der Barbier von Sevilla“ über das
berühmte Gitarrenkonzert „Concierto de Aranjuez“ bis zu
Flamenco-Klängen. In den Schlosspark Hasenwinkel lockt nicht
nur die Open-Air-Gala mit der Kammerakademie Potsdam,
dem Trompeter Gábor Boldoczki und Albrecht Mayer, SoloOboist der Berliner Philharmoniker, sondern auch erstmalig
ein großes Kinder- und Familienfest: Auf vielen Bühnen im
ganzen Park präsentieren das Jugendsinfonieorchester Schwerin, der Landesjugendchor M-V und viele weitere junge Musiker aus dem Land – unterstützt vom David Orlowsky Trio und
dem Moderator der „Sendung mit der Maus“ Ralph Caspers
– ein buntes Programm zum Zuhören und Mitmachen.
Ein Sommervergnügen für die ganze Familie ist auch das größte Open Air der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern, das
„Kleine Fest im großen Park“ vor der märchenhaften Kulisse
des Barockschlosses Ludwigslust, bei dem Akrobaten, Komiker
und prächtige Fantasiegestalten aus aller Welt mit atemberaubenden wie amüsanten Vorstellungen zu erleben sind.
Konzertkarten sind im Internet unter www.festspiele-mv.de,
telefonisch unter 0385 5918585 und an allen bekannten Vorverkaufsstellen erhältlich. Das gesamte Programm und weitere Informationen finden sich unter www.festspiele-mv.de.
(Nach Informationen der Festspiele
Mecklenburg-Vorpommern gGmbH)
Seite 119
KULTURECKE / PERSONALIEN
Tag der Begegnung der Ärztesenioren am 14. April 2014
Das nächste Seniorentreffen findet am 14. April 2014 um 14.00 Uhr im Hörsaal der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, August-Bebel-Str. 9 a in Rostock statt.
Folgendes Programm ist vorgesehen:
14.00 Uhr Dr. med. Andreas Crusius, Präsident der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
„Aktuelles zur Gesundheitspolitik“
14.30 Uhr
MR Dr. med. Rüdiger Ruppert, Facharzt für Arbeitsmedizin
„Lesung aus der Autobiografie“
15.00 Uhr Professor Peter Baumbach, Architekt
„Rostock – Stadt am Wasser“
Für die Planung der Veranstaltung bitten wir alle Interessenten um Voranmeldung bei der Ärztekammer (Tel.: 0381 492800).
Eine letzte Kommissionssitzung 2013 und
ein leiser Abschied
Die Ärztlichen Stelle nach § 17a Röntgenverordnung
wurde als gemeinsame Einrichtung von Ärztekammer und
Kassenärztlicher Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern im
Februar 1994 gegründet. In diese Kommission wurden Radiologen und Teilgebietsradiologen berufen, darunter auch der
Radiologe PD Dr. med. habil. Hermann Lange.
Er war sozusagen von Anfang an dabei, brachte Vorschläge
für eine effektive Tätigkeit ein, sensibilisierte für die Kinderradiologie und war nicht zuletzt ein Spezialist auf dem Gebiet der Angiographie.
Im Jahr 2000 übernahm Dr. Lange den Vorsitz der Ärztlichen
Stelle und leitete sie mit vollem ehrenamtlichem Engagement neben seiner klinischen Tätigkeit als Radiologe am
Krankenhaus Neubrandenburg.
Bei den vielen Überprüfungen – auf Einhaltung der hohen
Qualitätsstandards, auf die medizinisch indizierte Anwendung von Röntgenstrahlen, auf strahlenreduzierende Maßnahmen, auf Strahlenschutz usw. – war es ihm stets wichtig,
mit dem einen oder anderen Betreiber, dessen Prüfergebnisse nicht so gut ausfielen, ein persönliches Gespräch zu
führen.
Seite 120
Seine Tätigkeit in der Ärztlichen Stelle endete mit der
letzten Sitzung im Dezember
2013 und ab Januar 2014
übernimmt Dr. med. JensChristian Kröger, Radiologe
an der Universität Rostock,
den Vorsitz.
Im Namen des Vorstandes
der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern möchten
wir uns auf diesem Wege bei
Ihnen, Herr Privatdozent Dr.
Hermann Lange, für Ihre Tätigkeit als Vorsitzender der Ärztlichen Stelle Röntgen bedanken.
Wir schätzen Ihre Loyalität und Ihre Sachlichkeit und danken
besonders für Ihr hohes Engagement sowie Ihre Einsatzbereitschaft und wünschen Ihnen noch viele schöne Jahre.
Dr. Andreas Crusius
Präsident
Ärztliche Stelle Röntgen
ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN
PERSONALIEN
Prof. Henry Völzke ist neuer Präsident
der Deutschen Gesellschaft für Epidemiologie
Seit dem 1. Januar 2014 ist Prof. Dr. med. habil. Henry
Völzke der neue Präsident der 2005 gegründeten Deutschen
Gesellschaft für Epidemiologie (dgepi.de). Er wird dieses Amt
für zwei Jahre bekleiden.
Der 1967 in Anklam geborene Henry Völzke ist seit dem Jahre 2008 an der Universität Greifswald Lehrstuhlinhaber für
Klinische Epidemiologie am Institut für Community Medicine.
Die von Prof. Henry Völzke geleitete Study of Health in Pomerania (SHIP) gehört zu einer Reihe epidemiologischer Studien in Deutschland, die weit über die nationalen Grenzen
hinaus bekannt sind. Neben seiner Funktion als Leiter der SHIP-Studie ist er an mehreren anderen Projekten beteiligt. So verantwortet er u. a. den
nordostdeutschen Teil der deutschlandweiten Nationalen Kohorte, deren Ziel ist die umfassende Klärung der Entstehungsbedingungen von chronischen Erkrankungen und Infektionen
als Basis für verbesserte Vorbeugung und Früherkennung.
Er ist dort einer der beiden
Sprecher des MRT-Teilprojektes und auch Mitglied des
Deutschen Zentrums für HerzKreislauf-Forschung.
Prof. Völzke vertritt Deutschland im International Council
for the Control of Iodine Deficiency Disorders (ICCIDD),
einer der WHO und UNICEF
nahe stehenden Organisation, die sich um den Jodmangel weltweit kümmert.
(Mitteilung der Universitätsmedizin Greifswald
bearbeitet von I. Mumm)
Nachruf
Prof. Dr. med. habil. Dr. h. c. Wolfgang Dietrich Straube
Mit großer Bestürzung und Trauer erfuhren wir, dass der ehemalige Direktor der Universitäts-Frauenklinik Greifswald
(1991-2006) Prof. Dr. med. habil. Dr. h. c. Wolfgang Dietrich
Straube am 06.12.2013 verstorben ist.
Wolfgang Dietrich Straube wurde am 09.11.1940 in Zwickau in
einer Arztfamilie geboren. Nach Kindheit und Schulzeit in seiner Geburtsstadt nahm er 1959 das Medizinstudium in Rostock
auf. Hier lernte er seine Frau kennen und wohnte mit ihr in der
Folgezeit in einer der schönsten Gegenden der Hansestadt.
Mit dem Staatsexamen promovierte er mit dem Thema „Die
Ausscheidung von Porter-Silber-Chromogenen post partum
nach normaler Schwangerschaft und nach Präeklampsie“ mit
„summa cum laude“ und begann nach einem praktischen Jahr
an der Charité seine Tätigkeit an der Universitäts-Frauenklinik
Rostock.
Wissenschaftlich beschäftigte er sich mit immunhistochemischen Untersuchungen schwangerschaftstypischer Proteine,
der Charakterisierung der so genannten „pregnancy zone“
sowie der Immunologie der Reproduktion und der EPH-Gestose. Straube wurde 1971 Facharzt für Gynäkologie und GeburtsAUSGABE 3/2014 24. JAHRGANG
hilfe, erhielt im gleichen Jahr für
seine wissenschaftliche Arbeit
den Preis der Deutschen Gesellschaft für klinische Medizin und
1974 die Facultas docendi.
Im Jahre 1976 habilitierte er sich
zusammen mit zwei Kollegen
mit dem Thema: „Protein der
„pregnancy zone“ – Vorkommen, Isolierung, Charakterisierung, biologische Funktion“.
1979 wurde er zum Oberarzt ernannt, 1982 zum Hochschuldozenten berufen und 1983 wurde ihm zum zweiten Mal der
Preis der Universität Rostock verliehen. Insgesamt 131 Publikationen und 187 Vorträge bildeten die weitere Grundlage für
seine Berufung als außerordentlicher Professor an die Universitäts-Frauenklinik nach Greifswald im Jahr 1985.
Hier wurde ihm zunächst die Leitung der Geburtshilfe übertragen. Straube rückte sich auch in der Greifswalder Zeit nie
Seite 121
PERSONALIEN
in den Vordergrund und jegliches Draufgängertum war ihm
fremd. Er war vom Naturell her eher feinsinnig und den bildenden Künsten sehr zugetan. Nicht selten hörte man von
ihm in der Arztbesprechung zum klinischen Kontext passende
Zitate aus der antiken und der Weltliteratur.
Erst nach seinem Tode erfuhren wir, dass er zudem gerne und
gut Klavier spielte. Auch seine wissenschaftliche Tätigkeit war
– äußerlich betrachtet – wie jede Grundlagenforschung – eher
unspektakulär und nicht sofort von praktisch-klinischer Relevanz. In Greifswald konzentrierte er sich nun vorrangig auf die
Charakterisierung von „early pregnancy factors“ und ihre Bedeutung für eine frühe Schwangerschaftsdiagnose sowie ihre
Rolle bei Fehlgeburten.
In den letzten Jahren kamen noch arbeits- und umweltmedizinische Probleme in der Reproduktionsmedizin hinzu. Diese
Aspekte ergaben sich aus einer fruchtbaren wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit seiner Frau, die gleichzeitig in
Greifswald das Institut für Arbeitsmedizin leitete. Letztendlich
war Prof. Straube aber auf allen Gebieten der Gynäkologie
und Geburtshilfe zu Hause.
Mit der politischen Wende wurde Straube 1991 zum geschäftsführenden Direktor gewählt. Wie alle Hochschullehrer musste
er sich einer Ehrenkommission, die über die politische Tauglichkeit und danach einer Überleitungskommission, die über
die wissenschaftliche Eignung als Professor neuen Rechts zu
befinden hatte, stellen. Zuletzt hatte eine Übernahmekommission festzulegen, ob auf der Basis der Vorentscheidungen
und der ökonomischen Voraussetzungen die Übernahme in
ein neues Arbeitsverhältnis an der Universität erfolgen kann.
Im Ergebnis wurde er als politisch unbelastet und wissenschaftlich qualifiziert 1992 als C4-Professor zum Direktor der
Klinik berufen. Obwohl ihm zeitgleich eine C4-Professur in
Rostock angeboten wurde, entschied er sich dennoch für „seine“ Greifswalder Klinik.
Trotzdem blieb er in seinem Herzen immer Rostocker und hat
die enge Verbindung zu seiner Wahlheimat nie abreißen lassen.
Die Förderung der freien Entwicklung von wissenschaftlichen
Mitarbeitern lag ihm besonders am Herzen. Unter seinem Direktorat sind alleine von seinen Mitarbeitern 276 Publikatio-
nen veröffentlicht worden, wurden 1125 wissenschaftliche
Vorträge gehalten, konnten sich fünf Kollegen habilitieren
sowie 66 Promovenden ihre Arbeit abschließen. Zudem fanden an der Klinik 68 nationale und internationale Veranstaltungen statt. Deutschlandweit bekannt waren die Veranstaltungen zur Hysteroskopie. Straube gründete ein reproduktionsmedizinisches Forschungslabor, unterstützte die Entwicklung eines endoskopischen Trainingszentrums und schuf die
intrastrukturellen Voraussetzungen für die geburtshilflichgynäkologische Sammlung. Er förderte nachhaltig auch die
Onkologie, wie die Zertifizierung der Klinik als Brustzentrum,
die Einrichtung einer onkologischen Tagesklinik und eines Studiensekretariats.
Er war Mitbegründer und Mitherausgeber der Frauenärztlichen Taschenbücher und bis zu seinem Tode Mitautor beim
Pschyrembel – Klinisches Wörterbuch und Handbuch Therapie.
Er war Mitglied der Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe und zeitweise Vorsitzender der Norddeutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe sowie des Berufsverbandes der Frauenärzte in Mecklenburg-Vorpommern.
Straube pflegte die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit der
Pommerschen Medizinischen Universität Stettin und erhielt
dort 2001 die Ehrendoktorwürde. Aus seiner Ehe gingen 1967
und 1976 eine Tochter und ein Sohn hervor, die inzwischen
selbst als Ärzte tätig sind.
Nach seinem Ausscheiden aus der Klinik hat sich Straube,
wenn auch noch fachlich-schriftstellerisch und gutachterlich
tätig, vollständig in seine Wahlheimat Rostock zurückgezogen. Wenn man angesichts seines viel zu frühen Todes seine
ehemaligen Mitarbeiter, die sich heute zum Teil in angesehenen Positionen befinden, nach seinen hervorragendsten Eigenschaften fragt, so ist die einhellige Meinung, dass er im
Sinne der Entwicklung von Klinik, Lehre und Forschung seinen
Mitarbeitern große Freiräume gewährte und ihre Qualifikation nachhaltig förderte.
Prof. Dr. M. Zygmunt, Prof. Dr. G. Köhler,
Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe,
Universitätsmedizin Greifswald,
Prof. Dr. T. Römer, Frauenklinik Evangelisches Krankenhaus
Köln-Weyertal
Wir trauern um
Herrn Dr. med. Manfred Schulz
geb. 05.10.1941
verstorben am 10.12.2013
Ueckermünde
Frau Dr. med. Elisabeth Stangl
geb. 12.12.1926
verstorben am 24.01.2014
Stralsund
Herrn Volker Kelling
geb. 11.12.1964
verstorben am 08.02.2014
Wolgast
Seite 122
ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN
PERSONALIEN
Wir beglückwünschen
Veröffentlicht werden nur die Namen der Jubilare,
die mit der Publikation einverstanden sind.
50. Geburtstag im April 2014
Dr. med. Kerstin Neuber
PD Dr. med. Sebastian Schmidt
Dr. med. Wolfgang Schmidt
05.04.1964 Rostock / Roggentin
08.04.1964 Greifswald
29.04.1964 Rostock
60. Geburtstag im April 2014
Dr. med. Roland Ruhnke
Dr. med. Andreas Baars
Dr. med. Kristina Kohl
Dr. med. Jürgen Malowsky
Dr. med. Kordula Nocke
08.04.1954
14.04.1954
14.04.1954
15.04.1954
29.04.1954
Ostseebad Heringsdorf
Waren (Müritz)
Greifswald
Strasburg
Strasburg
65. Geburtstag im April 2014
Dr. med. In Soo Gambert
Dr. med. Eilhard Mix
Dr. med. Sigrid Herzog
Dr. med. Regina Löffler
Dr. med. Eva Liebe
Prof. Dr. med. habil. Roland Sudik
06.04.1949
08.04.1949
10.04.1949
13.04.1949
16.04.1949
21.04.1949
Wismar
Rostock
Rostock / Steinfeld
Schwerin
Rostock / Lambrechtshagen
Neubrandenburg
70. Geburtstag im April 2014
Marianne Clauß
Dipl.-Med. Stefan Hasselmann
Erika Lietz
PD Dr. med. habil.
Volker Worm
dr.(H) Bernd Heine
MR Dr. med. Ludwig Sander
09.04.1944 Trassenheide
09.04.1944 Schwerin
16.04.1944 Güstrow / Mühl Rosin
17.04.1944 Greifswald
26.04.1944 Wismar
29.04.1944 Pantelitz
75. Geburtstag im April 2014
Dr. med. Dieter Brandt
Dr. med. Lore Bürgstein
Dr. med. Waltraud Dinger
Prof. Dr. med. habil.
Jochen Fanghänel
Dr. med. Wolfgang Weidig
Dr. med. Gudrun Cammann
Dr. med. Wilfried Rhau
SR Dr. med. Ingrid Wejda
PD Dr. med. Rainhart Hofmann
Dr. med. Barbara Köhler
Dr. med. habil. Heinrich Wosnitzka
Prof. Dr. sc. med. Siegbert Michel
01.04.1939 Waren (Müritz)
01.04.1939 Rostock
02.04.1939 Sassnitz
03.04.1939
05.04.1939
06.04.1939
11.04.1939
11.04.1939
20.04.1939
29.04.1939
29.04.1939
30.04.1939
Neuenkirchen
Mühl-Rosin
Rostock
Boizenburg / Bad Bodenteich
Kessin
Rostock
Rostock
Greifswald
Koserow
80. Geburtstag im April 2014
Dr. med. Claus Brock
MR Dr. med. Gert Resener
SR Dr. med. Marianne Maaß
03.04.1934 Neubrandenburg
14.04.1934 Teterow
24.04.1934 Rostock
85. Geburtstag im April 2014
SR Mercedes Einecke
AUSGABE 3/2014 24. JAHRGANG
20.04.1929 Rostock
Impressum
HERAUSGEBER
Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
August-Bebel-Straße 9a
18055 Rostock
Telefon:0381 49280-0
Telefax: 0381 49280-80
REDAKTION Dr. med. A. Crusius
(Chefredakteur)
Dr. med. W. Schimanke
(stellvertr. Chefredakteur)
Prof. Dr. med. H. Büttner
Dr. med. R. Bruhn
Dr. med. C. Brock
Dr. med. G. Langhans
A NSCHRIFT DER REDAKTION Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
August-Bebel-Straße 9a
18055 Rostock
Zuschriften redaktioneller Art bitte nur
an diese Anschrift, nicht an ein einzelnes
Mitglied der Redaktion
E-Mail: [email protected]
V ERANTWORTLICH IM SINNE
DES PRESSEGESETZES Dr. med. A. Crusius
Bitte reichen Sie die Manuskripte per E-Mail oder auf Diskette / CD im
Word-for-Windows-Format ein. Vorname, Name und korrekte Anschrift des
Autors sind erforderlich. Die Redaktion freut sich auch über unverlangt
ein­­gesandte Manuskripte.
Die Beiträge geben die Auffassung der namentlich ge­nannten Autoren
wieder, die der Mei­nung der Schriftleitung nicht zu entsprechen braucht.
Die Re­daktion muß sich natürlich das Recht vorbehalten, über die Ver­
öffentlichung, aber auch die Ge­staltung des Beitra­ges einschließlich kleiner re­dak­tio­neller Änderungen zu entscheiden. Änderungen, die den Sinn
des Beitra­ges betreffen, werden mit dem Autor abgestimmt.
Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind
urheberrechtlich ge­schützt. Mit Aus­­nahme der gesetzlich zugelassenen
Fälle ist eine Verwer­tung ohne Einwilli­gung des Verlages strafbar. Für Angaben über die Dosierung und Applikation von Präparaten kann von der
Redaktion keine Gewähr über­nommen werden.
V ERLAG, ANZEIGENLEITUNG
UND VERTRIEB
Leipziger Verlagsanstalt GmbH
Paul-Gruner-Straße 62
04107 Leipzig
Telefon:0341 710039-90
Telefax: 0341 710039-99
Home: www.l-va.de
E-Mail: [email protected]
z.Zt. ist Anzeigenpreisliste 2014
vom 01.01.2014 gültig.
VERLAGSLEITUNG Dr. Rainer Stumpe
ANZEIGENDISPOSITION Melanie Bölsdorff
DRUCK Brühlsche Universitätsdruckerei
GmbH & Co. KG Am Urnenfeld 12 35396 Gießen
BEZUGSPREIS /
ABONNEMENTPREISE
Inland jährlich 94,00 EUR inkl. Versandkosten, im Ausland jährlich 94,00 EUR (zzgl. Versandkosten)
Einzelheft 7,95 EUR
zzgl. 2,50 EUR Versandkosten
Bestellungen nimmt der Verlag entgegen. Die Kündigung des Abonnements
ist mit einer Frist von zwei Monaten mög­lich und schrift­­lich an den Verlag
zu richten. Die Abonnements­gelder werden jährlich im voraus in Rechnung
ge­stellt.
ISSN: 0939-3323
Seite 123