ÄRZTEBLATT 3/2014 MECKLENBURG-VORPOMMERN Umfrage zur Facharztsituation an den Kliniken in Mecklenburg-Vorpommern Die Borreliose – Erkennung und Behandlung heute Aus dem ärztlichen Leben Inhalt Leitartikel Umfrage zur Facharztsituation an den Kliniken in Mecklenburg-Vorpommern Recht 88 Wissenschaft und Forschung Die Borreliose – Erkennung und Behandlung heute Arzneimittelinteraktionen durch Grapefruitsaft Für Sie gelesen 115 89 Service 92 PREFERE: Chance für urologische Forschung und Patienten 117 Chikungunya überwindet den Atlantik: Virus erstmals in der Karibik registriert 96 Aus der Kammer Aus dem ärztlichen Leben 114 Buchvorstellungen Fortbildung 22. Interdisziplinäre Seminar- und Fortbildungswoche Aus der Praxis der Norddeutschen Schlichtungsstelle 118 Goldenes Doktordiplom 118 Explosion an Erbschleicherfällen im Jahr 2013 118 99 Aktuelles Mitarbeit als Untersuchungsärztin/-arzt im DRK-Blutspendedienst Mecklenburg-Vorpommern 100 Anzahl der Organspender in 2013 weiter stark gesunken 101 Krankenhäuser erwarten Entschuldigung der AOK 103 Rostock Lecture 104 Veranstaltungen und Kongresse Impfkurse in Mecklenburg-Vorpommern 105 Veranstaltungen der Ärztekammer M-V 105 Veranstaltungen in unserem Kammerbereich 106 Aus der Kassenärztlichen Vereinigung Öffentliche Ausschreibung 109 Satzungen und Ordnungen Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern 110 Vierzehnte Änderung der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern 111 Vierte Änderung der Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern 113 AUSGABE 3/2014 24. JAHRGANG Kulturecke Sommerlicher Musikgenuss bei den Festspielen Mecklenburg-Vorpommern 2014 119 Tag der Begegnung der Ärztesenioren am 14. April 2014 120 Personalien Eine letzte Kommisionssitzung 2013 und ein leiser Abschied 120 Prof. Henry Völzke ist neuer Präsident der Deutschen Gesellschaft für Epidemiologie 121 Nachruf Prof. Dr. med. habil. Dr. h. c. Wolfgang Dietrich Straube 121 Wir trauern um 122 Wir beglückwünschen 123 Impressum 123 Seite 87 LEITARTIKEL Umfrage zur Facharztsituation an den Kliniken in Mecklenburg-Vorpommern In Mecklenburg-Vorpommern leben 2014 erstmals mehr als 10 000 Ärzte (wenngleich 30 Prozent nicht mehr berufstätig sind). Aktuell sind 10 001 Ärzte gemeldet. Die Zahl der stationär tätigen Ärzte ist seit 1998 von 2862 auf 3798 Kolleginnen und Kollegen angestiegen (vgl. Ärztezeitung vom 15.11.2013 ). Statistisch gesehen sieht das doch gut aus! Warum also steht der Fachärztemangel an deutschen Krankenhäusern nicht nur in Fachkreisen, sondern auch öffentlich dauerhaft in der Diskussion? Ich bin seit 1980 in verschiedenen Positionen klinisch tätig. In den letzten Jahren hat sich, nicht nur aus meiner Sicht, der ärztliche Dienst in den Krankenhäusern deutlich verändert. In vielen geführten Gesprächen mit Ärzten spiegelt sich jedoch eine erhebliche Heterogenität in der Wahrnehmung des Klinikalltags bei den klinisch tätigen Kollegen wider, abhängig von der Fachrichtung, der spezifischen Tätigkeit, Dienststellung oder auch der Einrichtung selbst. Mit dem Arbeitszeitgesetz wurde auch für Ärzte die Arbeit rund um die Uhr ohne Ruhezeiten endlich abgeschafft. Das war gut so. Der dadurch entstandene Mehrbedarf an ärztlichem Fachpersonal wurde meist nicht ergänzt. Mit der Einführung des DRG-Systems im Jahre 2003 an den Krankenhäusern kam es zu den uns bekannten unterschiedlichen Bewertungsrelationen von Behandlungsfällen und ärztlicher Tätigkeit und den sich daraus ergebenden ökonomischen Zwängen und Veränderungen in der Krankenhauslandschaft. Gleichzeitig trugen die zunehmende Verdichtung der Arbeitsabläufe (immer höhere Fallzahlen mit immer kürzeren Verweildauern), Prozessveränderungen in der vor-, stationären und nachstationären Arbeit ohne zusätzliches Personal, Angriffe auf die Freiberuflichkeit des Arztes (Anweisungen Dritter, z. B. ControllingAbteilungen an den Arzt), die fehlende oder unzureichende Honorierung von Aus- und Weiterbildung bzw. Forschung durch das DRG-System, die fehlende moralische Anerkennung der ärztlichen Leistung durch die Klinikleitung bis hin zum Konkurrenzdenken zwischen den Abteilungen einer Klinik, das Herumschlagen mit MDK-Anfragen, fehlende Entwicklungsmöglichkeiten oder Weiterbeschäftigung nach der Facharztprüfung für einen jungen Arzt u. a. m. zu zunehmendem Druck und Unzufriedenheit und damit zur „Flucht“ qualifizierter Kolleginnen und Kollegen aus dem Klinikdienst bei. Hinzu kommt, dass in Krankenhäusern damit auch der so wichtige fachärztliche „Mittelbau“ verschwand. Wer erzieht junge Kolleginnen und Kollegen zu Kollegialität und lebt sie ihnen vor? Wie kann man noch vermitteln, dass der Arztberuf einer Seite 88 der schönsten Berufe – eine Berufung – ist, wenn ärztlicher Sachverstand weniger zählt als Abrechnungsziffern? In den kommenden Jahren werden eine Vielzahl älterer und erfahrener Kolleginnen und Kollegen in den wohlverdienten Ruhestand gehen. So manche Stelle, nicht einmal Chefarztstelle, kann in unserem Bundesland nicht unproblematisch nachbesetzt werden. Immer mehr Abteilungen, ja Kliniken stehen vor dem finanziellen Ruin oder sind personell ausgeblutet. Ganz still und heimlich verschwinden ganze Fachrichtungen aus unserem Bundesland, wie z. B. die Kinderkardiologie. Hat wirklich nur noch Zukunft, was sich „rechnet“? Es ist jedem klar, dass mit Ressourcen sparsam umgegangen werden und Medizin bezahlbar bleiben muss. Sozial- und Gesundheitssysteme dürfen nicht zur Gewinnoptimierung missbraucht werden. Es braucht Mut zur Veränderung! Als einzige Institution vertritt die Ärztekammer MecklenburgVorpommern die Interessen aller Ärzte unseres Bundeslandes. Als Selbstverwaltungsorgan der Ärzteschaft gilt es dabei, die Wahrung des Heilberufsgesetztes, der Berufsordnung oder auch der Weiterbildungsordnung mit den völlig unterschiedlichen Interessen der Politik, der Gesundheitswirtschaft und der Ärzteschaft zu harmonisieren. Vor dem Hintergrund der skizzierten Entwicklung ist es uns als Ärztekammer wichtig, die Situation im Facharztbereich an den Krankenhäusern in unserem Bundesland zu erfassen und daraus Rückschlüsse für notwendige Veränderungen zu ziehen. Wir möchten Sie herzlich bitten, sich an einer Umfrage zu den Interessen und Problemlagen von Fachärztinnen und -ärzten an Krankenhäusern zu beteiligen. Wir wenden uns an alle in den Krankenhäusern tätigen Fachärztinnen und -ärzte, aber auch an alle Kolleginnen und Kollegen, die sich in jüngerer Vergangenheit aus einer Kliniktätigkeit heraus einem anderen Tätigkeitsfeld zugewandt haben. Wir werden Sie in Kürze persönlich zur Teilnahme an einer Online-Umfrage einladen. Nehmen Sie sich in eigener Sache 20 Minuten Zeit! Die anonymisierte Auswertung der Befragung erfolgt im Rahmen einer von der Ärztekammer mitbetreuten Masterarbeit. Erste Ergebnisse werden wir Ihnen bei reger Beteiligung bereits zur Frühjahrstagung 2014 der Kammerversammlung vorstellen können. Wir bedanken uns bereits heute für Ihre Teilnahme und Unterstützung! Dr. med. Annegret Schlicht ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG Die Borreliose – Erkennung und Behandlung heute Die Lyme-Borreliose, benannt nach dem Örtchen Lyme in Connecticut, wo 1975 ein auffallender Cluster von rheumatologischen Erkrankungen Anlass zur Entdeckung der Krankheitsentität war, wird heute meist nur „Borreliose“ genannt. Weltweit gibt es zwar eine ganze Reihe anderer Borreliosen, im Alltag spielen diese aber kaum eine Rolle. Die hier besprochene LymeBorreliose wird von mehreren, sehr ähnlichen Borrelienarten verursacht, wir sprechen von Borrelia burgdorferi „sensu lato“. Gemeinsam ist allen Borrelien, dass die Übertragung durch Zecken erfolgt, lediglich das Rückfallfieber (Borrelia recurrentis) wird durch Körperläuse übertragen. Im natürlichen Kreislauf leben Borrelien hauptsächlich in Mäusen und werden von Zecken auf jeweils neue Mäusegenerationen übertragen. Die Maus erkrankt durch die Borrelieninfektion nicht, es kommt aber zu einer lebenslangen Bakteriämie. Dadurch kann eine Zecke den Erreger jederzeit wieder aufnehmen und bei der nächsten Blutmahlzeit weitergeben. Menschen und andere Großsäuger sind dagegen epidemiologische Sackgassen, sie lassen keine Bakteriämie zu. Hauptüberträger sind Schildzecken der Gattung Ixodes, bei uns Ixodes ricinus. Diese Zecken sind transovariell (quasi von Geburt an) bereits zu 1 % infiziert, nach der ersten Blutmahlzeit der Larve auf einer Maus und der anschließenden Häutung zur Nymphe finden wir etwa 15 % Durchseuchung, bei der adulten Zecke bis zu 50 %. Wir haben 5.000 an Patienten gefundene Zecken untersucht (1). Aus dieser Untersuchung stammen wichtige Kennzahlen: Etwa 80 % der an Menschen gefundenen Zecken sind Nymphen. Durchschnittlich 15 % dieser Zecken enthalten Borrelien, bei einem Viertel der borrelienhaltigen Zecken kommt es zur Übertragung. Das globale Risiko, nach einem Zeckenstich an Borreliose zu erkranken, beträgt also ca. 4 %. Damit ist eine generelle antibiotische Prophylaxe nach Zeckenstich abzulehnen, da man 96 von 100 Patienten unnötig behandeln würde. Eine amerikanische Arbeitsgruppe (2) hat eine prophylaktische Gabe einer Einmaldosis Doxycyclin für sinnvoll erachtet, die tatsächlichen Ergebnisse dieser Studie rechtfertigen das aber unseres Erachtens nicht, da die Fallzahlen dieser Untersuchung zu klein waren, um eine Evidenz zu begründen. etwa sieben bis zehn Tagen. Der Erreger breitet sich langsam zentrifugal von der Stichstelle nach peripher aus. Erst mit dem Einsetzen der zellulären Immunantwort nach frühestens sieben Tagen strömen Lymphozyten und Plasmazellen in das betroffene Areal der Haut ein und machen so das Erythema migrans (EM) sichtbar. Das Erythem hat beim Erscheinen bereits eine Größe von mindestens vier Zentimetern und wächst dann täglich um drei bis sechs Millimeter. Das Erythema migrans zeigt keine ekzematösen Elemente, da die Epidermis nicht betroffen ist. Die Oberhaut ist glatt und schuppt nicht. Das EM ist eine Blickdiagnose. Wird ein EM diagnostiziert, ist die Behandlung unverzüglich einzuleiten. Eine serologische Untersuchung auf Borrelienantikörper ist zu diesem Zeitpunkt nicht sinnvoll, da in den meisten Fällen noch keine Antikörper nachweisbar sind. Erstaunlicherweise fehlen auch heute noch größere aussagekräftige Studien, die ausreichende Evidenz für Therapieempfehlungen bieten würden. Die meisten Untersuchungen sind Jahrzehnte alt und haben nur kleine Fallzahlen eingeschlossen. Trotzdem hat sich im Laufe der Jahre ein standardisiertes Vorgehen etabliert (3). Klinischer Verlauf der Infektion Bei Kindern und Jugendlichen bis zum zwölften Lebensjahr geben wir heute entweder Amoxicillin oder Cefuroximaxetil über 20 Tage in gewichtsadaptierter Dosis. Bei Allergien gegenüber Betalaktamantibiotika ist Azithromycin möglich, ggf. auch Clarithromycin. Roxithromycin ist zu vermeiden, da es nicht in Studien abgesichert werden konnte. Oralpenicilline außer Amoxicillin sind in vitro schlecht wirksam und deshalb ebenfalls zu vermeiden. Bei Erwachsenen wird häufig zwei- bis dreimal 100 mg Doxycyclin täglich über 20 Tage verordnet, wobei auf Schutz vor UVStrahlung zu achten ist und Milchprodukte vermieden werden sollen. Bei Unverträglichkeit kann wie bei Kindern auf Amoxicillin oder Cefuroximaxetil ausgewichen werden. Azithromycin ist ebenfalls wirksam, muss aber kontinuierlich über mindestens zehn Tage gegeben werden. Nach der Übertragung des Erregers durch Zeckenstich gibt es zunächst ein obligates klinisch symptomfreies Intervall von Schwangere mit Erythema migrans sind konsequent zu behandeln, das es vor allem bei Infektionen im ersten Trimenon zur AUSGABE 3/2014 24. JAHRGANG Seite 89 WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG Übertragung auf das Ungeborene kommen kann. Folgen können Fehlgeburten und Totgeburten sein. Für Schwangere geeignet sind Amoxicillin und Cefuroximaxetil. Borrelieninfektionen in der Generalisationsphase Wenn sich die Borrelien in der Haut langsam nach peripher weiterverbreiten, so werden sie früher oder später ein Blutgefäß durchwandern und die Bakteriämie beginnt. Diese kann wegen der relativ geringen Keimzahl subklinisch verlaufen und so völlig unbemerkt bleiben. Sie kann aber auch mit Grippegefühl, Abgeschlagenheit und Nachtschweiß verbunden sein. Dann kann es zu ersten Organmanifestationen, zum Beispiel einer Lyme-Karditis, kommen. Da die Symptomatik der Generalisationsphase sehr uncharakteristisch ist, fehlen Therapiestudien zu diesem Stadium völlig, es herrscht aber Konsens, dass auch in dieser Phase meist noch eine orale Antibiotikatherapie ausreicht. Neuroborreliose In einigen Fällen (ca. 5 % der Infektionen) breitet sich der Erreger nicht unbedingt haematogen, sondern entlang peripherer Nerven aus. Dies führt zu heftigsten Schmerzen zunächst in der betroffenen Extremität, dann zu aufsteigender Schmerzsymptomatik (Polyradikulitis) und schließlich zum Vollbild der Neuroborreliose („Bannwarth-Syndrom“) mit entzündlichem Liquorbefund. Facialisparesen können auftreten, sind aber nicht obligat. Bei der Liquorpunktion findet man eine erhöhte Zellzahl und eine autochthone Antikörperproduktion, was mit der Reiber-Formel bewiesen wird. Diese Formel setzt das Verhältnis der Borrelienantikörper im Serum und im Liquor in einen Vergleich zum Verhältnis Albumin im Serum und Liquor. So kann man feststellen, ob im Liquorraum selbst Antikörper gebildet werden oder diese nur aus dem Serum stammen. Auch Neuroborreliosen können noch mit Doxycyclin behandelt werden, da dieses liquorgängig ist. Im Allgemeinen wird man aber intravenös mit Ceftriaxon oder Cefotaxim behandeln (siehe Tabelle 1). Die Borreliose im Spätstadium (chronische Phase) Nach der Erregergeneralisation werden Antikörper gebildet und die von Lymphozyten und Makrophagen erreichbaren Borrelien werden eliminiert. Lediglich an „immunologisch privile- gierten Orten“, zum Beispiel in der kollagenen Faser, können Nester von Borrelien überleben (4). Diese Nester sind Ursache für die Symptome des Spätstadiums, die sich im Wesentlichen auf den Bewegungs- und Stützapparat konzentrieren. Myalgien und Arthralgien, öfter auch Arthritiden großer Gelenke, sind charakteristisch für die chronische Infektion, oft begleitet von starker Abgeschlagenheit und nächtlichen Schweißausbrüchen. Oft bleiben die Patienten auch für längere Zeit asymptomatisch. Daher kann man bei Reihenuntersuchungen oder Stichproben immer wieder Patienten finden, die zwar hohe Antikörper gegen Borrelien haben, aber zum Zeitpunkt der Untersuchung keine klinischen Beschwerden zeigen. Dies hat zur Annahme geführt, dass Borrelieninfektionen auch spontan ausheilen können. Zwei Langzeituntersuchungen haben diese Theorie widerlegt. Petersen (5) hat in einer Langzeituntersuchung an 1.849 Patienten in den USA gefunden, dass der letzte zunächst asymptomatisch seropositive Patient nach acht Jahren symptomatisch wurde. Wir haben in der KraichtalStudie (6) zeigen können, dass ebenfalls spätestens nach acht Jahren eine Krankheitsaktivität auftrat. Langzeitstudien, die gezeigt hätten, dass es Spontanheilungen gibt, existieren dagegen nicht. Gleichzeitig konnten wir zeigen, dass auch die Chronische Borreliose durch eine intravenöse Therapie geheilt werden kann und dass die spezifische Immunantwort nach Jahren wieder verschwindet, wenn die Therapie erfolgreich war (7). Tabelle 2: Therapie der chronischen Borreliose Cefotaxim 2 x 3 g/Tag über 15 Tage intravenös (2 x 40mg/kg KG) Ceftriaxon 2 g/Tag über 14 Tage intravenös (25 mg/kg KG) Alternativen bei Allergie gegen Cephalosporine: Penicillin G 4 x 5 MegaE, Imipenem, Doxycyclin i.v. (nicht durch Studien abgesichert) Auch für das chronische Stadium existieren nur wenige Therapiestudien. Dattwyler (8) hat gefunden, dass Ceftriaxon Vorteile gegenüber Penicillin G hat (8). Wir konnten zeigen, dass Cefotaxim ebenfalls dem Penicillin G überlegen ist (9). In den USA hat es sich eingebürgert, über längere Zeiträume mit oralem Doxycyclin zu behandeln, obwohl bis heute keine kontrollierte Studie die Wirksamkeit bewiesen hätte. Die Begründung dafür ist wohl eher in der Tatsache zu suchen, dass Hausärzte und Internisten in den USA aus Haftungsgründen keine ambulanten intravenösen Antibiotikagaben durchführen. Tabelle 1: Therapie der Neuroborreliose Doxycyclin 3 x 100 mg/20 Tage oral Cefotaxim 2 x 3 g/15 Tage intravenös Ceftriaxon 2 g/14 Tage intravenös Seite 90 Viel diskutiert wurde eine Studie von Klempner (10), der gefunden haben will, dass eine erneute i.v.-Therapie bei Patienten, die an persistenten Symptomen leiden und bereits einmal antibiotisch behandelt worden waren, keinen Erfolg bringt. Dieser ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG Fazit Die Borreliose ist eine bakterielle Infektion, die durch Zecken übertragen wird. Die Zecken ihrerseits nehmen die Erreger von Mäusen auf. Diese erkranken nicht, stellen also ein unerschöpfliches Reservoir dar. Nur 4 % aller Zeckenbisse führen beim Menschen zu einer Infektion, sodass eine generelle Antibiotika-Gabe nach einem Zeckenstich nicht zu rechtfertigen ist. Wird der Erreger übertragen, kommt es nach einem symptomfreien Intervall von etwa sieben bis zehn Tagen zum Erythema migrans, das beim Erscheinen bereits eine Größe von mindestens vier Zentimetern hat und dann täglich um drei bis sechs mm wächst. Zu behandeln ist mit Doxycyclin, Amoxicillin oder Cefuroximaxetil über 20 Tage. Bei Allergien gegenüber Betalaktamantibiotika ist Azithromycin möglich. Kommt es zur Bakteriämie, kann diese subklinisch verlaufen und nur mit Grippegefühl, Abgeschlagenheit und Nachtschweiß verbunden sein. In einigen Fällen (ca. 5 % der Infektionen) breitet sich der Erreger nicht unbedingt haematogen, sondern entlang peripherer Nerven aus (Neuroborreliose). Sie muss über 20 Tage mit Doxycyclin oral oder über 14 Tage mit Cefotaxim oder Ceftriaxon intravenös behandelt werden. Die chronische Borreliose entsteht so: nach der Bakteriämie werden Antikörper gebildet und die von Lymphozyten und Makrophagen erreichbaren Borrelien werden eliminiert. Lediglich an „immunologisch privilegierten Orten“, zum Beispiel in der kollagenen Faser, können Nester von Borrelien überleben. Diese Nester sind Ursache für die Symptome des Spätstadiums, die sich im Wesentlichen auf den Bewegungsund Stützapparat konzentrieren. Auch in diesem Stadium ist noch eine antibakterielle Therapie angezeigt und erfolgreich. Da die Erkrankung durch die anfangs nur mäßig ausgeprägte und wenig spezifische Symptomatik „tückisch“ ist, sollte in jedem Zweifelsfall ein Borrelientiter angefordert werden. AUSGABE 3/2014 24. JAHRGANG Studie fehlt jede Aussagekraft, da Klempner auch „seronegative“ Borreliose-Patienten eingeschlossen hat. Eine seronegative Borreliose gibt es aber im Spätstadium definitiv nicht. Literatur 1. Maiwald M, Oehme R, March O et al.: Transmission risk of Borrelia burgdorferi sensu lato from Ixodes ricinus ticks to humans in southwest Germany. Epidemiol Infect 1998; 121: 103-108. 2. Wormser GP, Dattwyler RJ, Shapiro ED et al.: Single-dose prophylaxis against Lyme disease. Lancet Infect Dis 2007; 7: 371-373. 3. Breier F, Kunz G, Klade H et al.: Erythema migrans: three weeks treatment for prevention of late Lyme borreliosis. Infection 1996; 24: 69-72. 4. Haupl T, Hahn G, Rittig M et al.: Persistence of Borrelia burgdorferi in ligamentous tissue from a patient with chronic Lyme borreliosis. Arthritis Rheum 1993; 36: 1621-1626. 5. Petersen LR, Sweeney AH, Checko PJ et al.: Epidemiological and clinical features of 1,149 persons with Lyme disease identified by laboratory-based surveillance in Connecticut. Yale J Biol Med 1989; 62: 253-262. 6. Hassler D: Langzeitbeobachtungen zum Krankheitsbild der Lyme-Borreliose in einem Endemiegebiet: Daten zur Vektorökologie, Epidemiologie, Serologie und Klinik, Therapie und Therapiekontrolle Habilitationsschrift. Universität Heidelberg, 1998. 7. Hassler D, Schnauffer M, Ehrfeld H, Muller E: Disappearance of specific immune response after successful therapy of chronic Lyme borreliosis. Int J Med Microbiol 2004; 293 Suppl 37: 161-164. 8. Dattwyler RJ, Halperin JJ, Volkman DJ, Luft BJ: Treatment of late Lyme borreliosis-randomised comparison of ceftriaxone and penicillin. Lancet 1988; 1: 1191-1194. 9. Hassler D, Zoller L, Haude M et al.: Cefotaxime versus penicillin in the late stage of Lyme disease-prospective, randomized therapeutic study. Infection 1990; 18: 16-20. 10.Klempner MS, Hu LT, Evans J et al.: Two controlled trials of antibiotic treatment in patients with persistent symptoms and a history of Lyme disease. N Engl J Med 2001; 345: 85-92. Interessenkonflikte Ein Interessenkonflikt wird vom Autor verneint. PD Dr. med. D. Hassler, Kraichtal [email protected] Quelle: Hassler D: Die Borreliose – Erkennung und Behandlung heute. Arzneiverordnung in der Praxis (AVP) 2014; 41: 4-6. Nachdruck mit freundlicher Genehmigung der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft. Seite 91 WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG Arzneimittelinteraktionen durch Grapefruitsaft Seit den 1980er Jahren ist bekannt, dass der Genuss von Grapefruitsaft zu Interaktionen mit Arzneimitteln führen kann. Mehrfach sind schwerwiegende Folgen wie bspw. Rhabdomyolysen, akutes Nierenversagen, Torsades de pointes oder Blutbildungsstörungen beschrieben, in einigen Fällen mit tödlichem Ausgang (1). Eine aktuelle kanadische Zusammenstellung nennt mehr als 85 Arzneimittel, unter denen klinisch relevante Interaktionen auftreten können; die Zahl der Mittel mit potenziell schwerwiegenden Interaktionen mit Grapefruitsaft ist in den letzten fünf Jahren von 17 auf 43 gestiegen (2). Demgegenüber ist die Zahl der Kasuistiken, die auch einen Kausalzusammenhang ausreichend sichern können, vergleichsweise klein (3). Wir hatten zuletzt den Bericht über eine Rhabdomyolyse unter Atorvastatin nach übermäßigem Genuss von Grapefruitsaft dargestellt (4). Interaktions-Mechanismen Wegen der variablen und komplexen Zusammensetzung des Grapefruitsafts sind die Mechanismen, die zu Interaktionen mit Arzneimitteln führen können, äußerst vielfältig und nicht abschließend verstanden. Zur Abklärung werden oft invitro Untersuchungen an Lebermikrosomen, in den letzten Jahren aber auch häufiger pharmakokinetische Studien an meist gesunden Erwachsenen durchgeführt. Die Bewertung der klinischen Relevanz entsprechender Untersuchungsergebnisse ist nicht immer einfach (3). Nach derzeitigem Wissensstand lassen sich die klinisch bedeutsamen Interaktionen ganz überwiegend auf eine Hemmung des CYP-Enzyms 3A4 zurückführen, das an der Metabolisierung von mehr als 50 % der gängigen Arzneimittel beteiligt ist. Es ist nicht nur in den Hepatozyten der Leber, sondern vor allem auch in den Enterozyten des Dünn- und Dickdarms lokalisiert. Inhaltsstoffe des Grapefruitsafts gehen mit dem CYP 3A4 in der Darmmukosa eine kovalente Bindung ein und hemmen es irreversibel. Das CYP 3A4 in den Hepatozyten ist dagegen kaum betroffen. Die CYP 3A4-Hemmung in den Enterozyten kann bei Arzneimitteln, die durch das Enzym präsystemisch inaktiviert werden und nur eine geringe Bioverfügbarkeit aufweisen, einen deutlichen Anstieg der systemischen Verfügbarkeit verursachen. Exemplarisch ist dies für den Kalziumantagonisten Felopidin, der gewöhnlich nur zu etwa 15 % bioverfügbar ist, intensiv untersucht worden: Konsum von Grapefruitsaft kann die Plasmakonzentration von Felodipin auf das Drei- bis Achtfache steigern (2; 3). Seite 92 Bei Gesunden hemmen Inhaltsstoffe des Grapefruitsafts auch CYP 1A2 und CYP 2D6, was in einzelnen Kasuistiken als Auslöser von Interaktionen mit SSRI diskutiert wird. Insgesamt ist die klinische Bedeutung dieses Effektes jedoch unklar (1). In-vitro ist auch eine schwache Hemmung des p-Glykoproteins nachweisbar, ein Transportprotein, das unter Anderem die renale Ausscheidung einiger Arzneimittel fördert. Klinisch scheint auch die Hemmung des p-Glykoproteins nur von geringer Bedeutung (3), möglicherweise ist sie Ursache eines moderaten Anstiegs der Digoxin-Spiegel unter Grapefruitsaft (1). Komplexer und erst in Ansätzen erforscht ist die klinische Relevanz der Hemmung so genannter organischer AnionenTransportsysteme, die in den Zellmembranen zahlreicher Organe zu finden sind und in den Enterozyten des Dünn- und Dickdarms z. B. die Resorption anionischer Substanzen fördern. Eine reversible Hemmung organischer Anionentransporter durch Inhaltsstoffe des Grapefruitsafts scheint für die verminderte Resorption beispielsweise. von Etoposid, Aliskiren und Fexofenadin verantwortlich zu sein (3). Verantwortliche Inhaltsstoffe des Grapefruitsaftes Zahlreiche Bestandteile des Grapefruitsaftes sind für die Hemmung des CYP 3A4 und der organischen Anionentransporter verantwortlich gemacht worden. Nach heutigem Kenntnisstand kommt Furanocumarinen (Bergamottin, Dihydroxybergamottin) und Flavonoiden (Narangin) die größte Bedeutung zu, wobei erstere hauptsächlich das CYP 3A4 und letztere die organischen Anionentransporter inhibieren. Der Gehalt des Grapefruitsaftes an diesen Stoffen ist von der Art der Frucht, deren Reifegrad und Herkunft und auch von Herstellungsprozessen des Saftes abhängig. Sie sind nicht nur in frischen Säften und Früchten enthalten, sondern auch in konservierten Zubereitungen, gefriergetrockneten Säften und Extrakten aus den Schalen. Zudem kommen Furanocumarine und Flavonoide auch in anderen, mit der Grapefruit verwandten Zitrusfrüchten wie Bitterorangen, Limonen und Pampelmusen vor. Der wechselnde Gehalt an den auslösenden Stoffen erschwert in der Praxis die Vorhersehbarkeit von Arzneimittelinteraktionen unter diesen Früchten und ihren Zubereitungen ganz wesentlich (3). Klinische Aspekte der Interaktionen Schon ein größeres Glas (200-250ml) üblicher Grapefruitsäfte kann ausreichen, die enterale CYP 3A4-Aktivität relevant und u. U. vollständig zu hemmen (2). Etwa vier Stunden nach GeÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG nuss ist die Hemmung der CYP 3A4-Aktivität maximal ausgeprägt. Wegen der irreversiblen Hemmung ist ein relevanter Effekt selbst bei einmaligem Genuss noch nach 24 Stunden nachweisbar. Entsprechend der physiologischen Regenerationszeit der Enterozyten kann die Normalisierung der Enzymaktivität bis zu drei Tage beanspruchen. Täglicher und vor allem täglich mehrfacher Genuss der genannten Menge kann zur anhaltenden Reduktion der enteralen CYP 3A4-Aktivität führen und die Bioverfügbarkeit und Plasmaspiegel betroffener Arzneimittel kumulativ erhöhen (2; 3). Die Hemmung organischer Anionentransporter nach Genuss von Grapefruitsaft ist dagegen reversibel und nur von kurzer Dauer über etwa zwei bis vier Stunden. Bei einzelnen Arzneimitteln wie Fexofenadin oder Aliskiren fand sich eine Halbierung der Bioverfügbarkeit infolge der Resorptionshemmung (3). Für andere Mittel wie Glibenclamid, die ebenfalls bekannte Substrate organischer Anionentransporter sind, konnte eine Interaktion mit Grapefruitsaft allerdings nicht gezeigt werden, möglicherweise weil auch Anionentransporter in den renalen Tubuluszellen gehemmt und so Resorption und Exkretion vermindert werden. Die Komplexität wird noch dadurch erhöht, dass die betroffenen Mittel zusätzlich Substrate von CYP 3A4 und/oder p-Glykoprotein sein können (1; 3). AUSGABE 3/2014 24. JAHRGANG Seite 93 WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG Potenziell betroffene Arzneimittel aber relevante Interaktionen auftreten, wenn sie eine geringe therapeutische Breite besitzen. Eine aktuelle Liste mit potenziVon der Hemmung der enteralen CYP 3A4-Aktivität durch ell betroffenen Arzneimitteln ist unter www.cmaj.ca/lookup/ Grapefruitsaft sind nur oral angewandte Arzneimittel betrofsuppl/doi:10.1503cmaj.120951/-/DC1 frei im Internet zugängfen und von diesen vor allem solche, die wegen hoher enteralich. Die Liste enthält auch eine Abschätzung der Bedrohung ler „first-pass“-Effekte nur eine sehr geringe (< 10 %) oder für die Patienten. Diese ergibt sich durch die Ausprägung der geringe (10-30 %) Bioverfügbarkeit aufweisen. Auch bei ArzInteraktion, die therapeutische Breite der betroffenen Arzneineimitteln mit mäßiger Bioverfügbarkeit (30-70 %) können mittel und die klinische Schwere der potenziellen Störwirkungen. In der Tabelle 1 findet sich eine Auswahl an Mitteln aus dieser Liste, bei denen die InTabelle 1: Arzneimittel mit potenziell hoher / sehr hoher Patientengefährdung durch Interaktiteraktion mit Grapefruitsaft eine große oder on mit Grapefruitsaft sehr große Bedrohung für die Patienten darstellen kann. Bei den (nicht erwähnten) Arzneimittel Risiko durch Potenzielle Kalziumantagonisten Felodipin, Nitrendipin Interaktion Störwirkung oder Nifidepin ist zwar ebenfalls mit relevanKrebsmittel ten Interaktionen zu rechnen (kaum dagegen Tyrosinkinase-Inhibitoren hoch Torsade de pointes, wie Dasatinib, Erlotinib, Nilotinib, Myelotoxizität bei Amlodipin!); die Gefährdung der PatienLapatinib, Everolimus ten durch Hypotonien wird aber als weniger Antiinfektiva gravierend eingeschätzt. Ähnliches trifft für Benzodiazepine wie DiaErythromycin hoch Torsade de pointes zepam, Triazolam und Midazolam zu, die bei Chinin hoch Torsade de pointes Genuss von Grapefruitsaft zur verstärkten Halofantrin sehr hoch Torsade de pointes Sedierung führen können (2). Weitere InforPrimaquin hoch Myelotoxizität mationen zum Einfluss von Grapefruitsaft auf Statine die Änderung der Bioverfügbarkeit wichtiger Atorvastatin hoch Rhabdomyolyse Arzneimittel bietet eine frei zugängliche PuLovastatin sehr hoch Rhabdomyolyse blikation, deren Anhang einen detaillierten Simvastatin sehr hoch Rhabdomyolyse Überblick der Ergebnisse aus pharmakokineHerz-Kreislaufmittel tischen Studien an Menschen enthält (3). Amiodaron hoch Torsade de pointes Apixaban hoch Blutungen Dronedaron sehr hoch Torsade de pointes Eplerenon hoch Hyperkaliämie, Arrhythmien Ticagrelor hoch Blutungen Verapamil hoch AV-Block Buspiron hoch Sedierung, Schwindel Fentanyl (oral) hoch Atemdepression Ketamin (oral) sehr hoch Atemdepression Oxycodon hoch Atemdepression Pimozid hoch Torsade de pointes Quetiapin hoch Sedierung, Schwindel Ziprasidon hoch Torsade de pointes Ciclosporin hoch Nephrotoxizität Sirolimus hoch Nephrotoxizität, Myelotoxizität Tacrolimus hoch Nephrotoxizität Cisaprid hoch Torsade de pointes Domperidon sehr hoch Torsade de pointes ZNS-Mittel Immunsuppressiva Gastrointestinale Mittel Seite 94 Klinische Bedeutung und Hinweise für die Praxis Nicht für alle der aufgeführten Arzneimittel sind tatsächlich Interaktionen mit schwerwiegenden Folgen für die Patienten durch Genuss von Grapefruitsaft in Kasuistiken oder Fallserien beschrieben. Die Gründe hierfür sind vielfältig: nach den Daten der Kinetikstudien scheint der Interaktionseffekt interindividuell sehr variabel ausgeprägt (für einzelne Mittel wurden Unterschiede um den Faktor acht gefunden), bisher sind Grapefruitprodukte hinsichtlich der verantwortlichen Inhaltsstoffe nicht standardisierbar (auch nicht im Rahmen von Kinetikstudien) und schließlich variiert auch die Empfindlichkeit der Patienten gegenüber erhöhten Plasmakonzentrationen erheblich. Ein weiterer, wesentlicher Grund dürfte jedoch eine hohe Dunkelziffer infolge „Undereporting“ sein, weil das Interaktionspotenzial von GrapeÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG fruitsaft nicht immer ausreichend bekannt ist oder weil im Einzelfall aus anderen Gründen ein Zusammenhang nicht hergestellt wird (2; 3). Grundsätzlich sollte bei der Verordnung von Arzneimitteln und Überprüfung von Medikationsplänen an die Möglichkeit von Interaktionen mit Nahrungsmitteln wie Grapefruitsaft oder Grapefruitprodukte gedacht werden. Zumindest unter der Behandlung mit den in der Tabelle aufgelisteten Arzneimitteln, bei denen eine Hemmung des enteralen CYP 3A4 zur höhergradigen Gefährdung führen kann, sollten die Patienten den Genuss von Grapefruitsaft und anderen Produkten der Grapefruit oder verwandter Zitrusfrüchte auf ein Minimum beschränken – oder besser ganz vermeiden. Ob solche Forderungen überzogen sind, wird in der Literatur teils kontrovers beurteilt (1-3). Aus Sicherheitsüberlegungen erscheinen sie nachvollziehbar, schon weil der Gehalt der genannten Produkte an den Furanocumarinen im Einzelfall nicht bekannt ist und stark variieren kann. Die Patienten sollten unbedingt über die Zusammenhänge aufgeklärt werden (5). Bei Arzneimitteln wie Etoposid, Aliskiren, Ciprofloxacin und Fexofenadin, deren Resorption durch Grapefruitprodukte eingeschränkt werden kann, reicht in aller Regel ein Abstand von zwei bis vier Stunden bis zur Einnahme der Mittel (3). In den USA werden deutlich größere Mengen an Grapefruits und deren Produkte konsumiert als in Deutschland. Dort gibt es intensive Bemühungen, die problematischen Inhaltsstoffe noch genauer zu charakterisieren und ihren Gehalt in Grapefruitprodukten möglichst zu standardisieren. Erste Versuche, die für die gefährdenden Interaktionen hauptsächlich verantwortlichen Furanocumarine durch Filtration, Erhitzung oder UV-Bestrahlung zu eliminieren bzw. zu inaktivieren, verliefen bereits erfolgreich. AUSGABE 3/2014 24. JAHRGANG Fazit Etliche Arzneimittel (siehe Tabelle 1) können mit Grapefruitsaft interagieren. Ein hohes Gefährdungspotenzial besteht bei oral verabreichten Mitteln mit hohem enteralen „First-Pass-Effekt“ und geringer therapeutischer Breite. Listen entsprechender Mittel sind im Netz abrufbar. Zumindest Patienten mit solcher Behandlung sollten den Genuss von Grapefruitprodukten oder verwandter Zitrusfrüchte auf ein Minimum reduzieren oder ganz vermeiden. Am sichersten ist es freilich, wenn Patienten, die Arzneimittel einnehmen, ganz auf Grapefruitprodukte verzichten. Literatur 1. Grapefruit and drug interactions. Prescrire Int 2012; 21: 294-298. 2. Bailey DG, Dresser G, Arnold JM: Grapefruit-medication interactions: forbidden fruit or avoidable consequences? CMAJ 2013; 185: 309-316. 3. Hanley MJ, Cancalon P, Widmer WW, Greenblatt DJ: The effect of grapefruit juice on drug disposition. Expert Opin Drug Metab Toxicol 2011; 7: 267-286. 4. Höffler D: Vorsicht vor Grapefruitsaftinduzierten Arzneimittelinteraktionen. Arzneiverordnung in der Praxis (AVP) 2005; 32: 119-120. 5. Pirmohamed M: Drug-grapefruit juice interactions: two mechanisms are clear but individual responses vary. BMJ 2013; 346: f1. Interessenkonflikte Ein Interessenkonflikt wird vom Autor verneint. Dr. med. Hans Wille, Bremen [email protected] Quelle: Wille H: Arzneimittelinteraktionen durch Grapefruitsaft. Arzneiverordnung in der Praxis (AVP) 2014; 41: 16-19. Nachdruck mit freundlicher Genehmigung der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft. Seite 95 FORTBILDUNG 22. Interdisziplinäre Seminar- und Fortbildungswoche 4. bis 8. November 2013 in der Yachthafenresidenz „Hohe Düne“ Rostock-Warnemünde Eröffnung der Fortbildungswoche durch Dr. Crusius Mittlerweile ist es ein vertrautes Bild: freundlich und entspannt miteinander plaudernde Ärzte in den Pausen der Fortbildungswoche im Kongresszentrum der Yachthafenresidenz. Das Ambiente und die Rahmenbedingungen des Hauses trugen wesentlich zum Wohlbefinden der lernenden Ärzte bei. Denn die 22. Auflage hielt wieder aktuelle, interessante, aber auch zahlreiche schwierige Themen und anspruchsvolle Seminarstunden bereit. Prof. Junghans im Gespräch mit Frau Mertink (r.) Seite 96 Zu den 21 verschiedenen Angeboten gehörte wie alljährlich mit 40 Wochenstunden die „Kursweiterbildung Palliativmedizin“, die durch das umfangreiche Wissen und große Engagement insbesondere von Prof. Junghanß und Dr. Lakner die Teilnehmer für diese Zusatzbezeichnung qualifizierte. Wiederaufgelegt vermittelte der „Lungenfunktionskurs“ mit dem praktischen Bestandteil in der Universitätsmedizin Rostock, verständliche Funktionsdiagnostik und interessante Übungen sowie sehr gute Kasuistiken. Die Kursleiter Frau Dr. Hortian und Dr. Kovac wurden mit einer Kursnote von 1,2 dafür belohnt. Auf Wunsch unserer Ärzte wurde der Kurs „Notfall-Airwaymanagement“ beibehalten, Dr. Fischer leitete diesen beliebten Kurs, der die Erwartungen bestens erfüllte. Neuheiten im Rettungsdienst, spezifisches Gerätewissen und realistischer, praktischer Erfahrungsaustausch zur Vertiefung der Kenntnisse waren die wichtigsten Inhalte. Unter der Leitung von Dr. Voß und Prof. Ißmer fand der Dauerbrenner „Langzeit-EKG-Kurs“ statt. Das umfangreiche Gebiet wurde unter aktiver Einbindung und fachlicher Forderung der Teilnehmer zusammenhängend vermittelt – die positive Einschätzung (Note 1,0) belegt den Dank und die hohe Wertschätzung dafür. ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN FORTBILDUNG Prof. Ißmer und Dr. Voß auf dem Weg zum Langzeit-EKG-Kurs Der „Interdisziplinäre Ultraschall-Grundkurs“ erfordert umfangreiche organisatorisch-technische Vorbereitung. Der Aufwand wird alljährlich mit großem Interesse und aktiver Mitarbeit belohnt. Der gute Ruf der Fortbildung eilt alljährlich dem sehr gefragten Kurs voraus. Zu danken haben wir dies den Kursleitern Dr. Holle, Prof. Nürnberg und Dr. Spengler. Prof. Nürnberg im Ultraschall-Grundkurs Dem Dialog mit Allgemeinmedizinern und Hausärzten wollten wir uns 2013 besonders widmen. Dr. Avemarg referierte zum Thema „Häufige Beratungsanlässe und Gesundheitsstörungen in der Allgemeinarztpraxis und bei Hausbesuchen“, nannte die Schwerpunktsetzung bei Diagnosen, erläuterte viele Erfahrungswerte u. a. im Umgang mit Praxissoftware und dem Hausbesuchskoffer. Neu war das Thema „Behandlung von Patienten mit Demenz / geistiger oder mehrfacher Behinderung“. Zu den Anforderungen an die spezielle Sprechstunde mit Behinderten referierte Prof. Häßler unter Nutzung aktueller Forschungsergebnisse mit höchster Kompetenz. Lebendige Interaktion ermöglichte die Beantwortung vieler Fragen, z. B. zum Umgang mit und der Akzeptanz von Menschen mit Intelligenzminderung. AUSGABE 3/2014 24. JAHRGANG Die „Rehabilitation – Verordnungsberechtigung“ wurde von Dr. Kupatz wieder mit vielen hilfreichen Tipps und Hinweisen verständlich vermittelt. Ein Experiment war die Aufnahme einer zusätzlichen Abendveranstaltung. Dabei ist das Thema „Antiangiogene Ansätze in der Therapie des kolorektalen Karzinoms“ äußerst speziell. Die aktuellsten Erkenntnisse konnten unter der Leitung von Prof. Hildebrandt den Teilnehmern erläutert werden. Prof. Schneider und Dr. Buhrmann vermittelten im 20 Stunden-Kurs die Theorie „Psychosomatischer Grundversorgung“ in bewährter Weise (in Kleingruppen) sehr gut. Die vielen authentischen Fallbeispiele konnten offen in kollegialer Atmosphäre besprochen werden, klinisch relevante Darstellungen gefielen besonders den jüngeren Teilnehmern. „Seltene Erkrankungen“ sollten unter der Leitung von Dr. Sturm als Thema in den Fokus gerückt und unterschiedliche Beratungsansätze ins Bewusstsein gerufen werden. Am Beispiel der Mukoviszidose wurden die Diagnosestellung und die richtige Therapie erläutert und nachgefragt, die Wissensauffrischung wurde sehr begrüßt. Der Vorschlag einen Refresher-Kurs „Palliativmedizin“ anzubieten, kam gut an. Die Vertiefung in Recht und Ethik, aktuelle gesetzliche Grundlagen, Onkologie in der Palliativmedizin oder die Qualität der Schmerztherapie bot der erfahrene Kursleiter Dr. Goepel zum Kompetenzerhalt an und forderte zum Erfahrungsaustausch auf. „Manualmedizinische Untersuchung und Behandlung des Bewegungssystems unter Einschluss osteopathischer Verfahren“ – ein Kurs, in welchem sich Prof. Buchmann sen. und Prof. Buchmann jun. in hervorragender Weise ergänzten. Die Einführung und Vorstellung manualmedizinischer Grundlagen wurde mit viel Vergnügen, sehr praxisorientiert und didaktisch einprägsam vorgetragen. Durch Üben osteopathischer Grifftechniken in bester Interaktion wurde das Wissen gefördert. Die Bewertung mit der Note 1,0 war dafür die Anerkennung. Seite 97 FORTBILDUNG Prof. Buchmann jun. demonstriert Grifftechniken Zum zweiten Mal wurde der Refresher-Kurs „Kindernotfälle“ in der Fortbildungswoche platziert und unter engagierter Leitung von Dr. Klaunick vorbereitet sowie anschaulich durchgeführt. Fundiertes notfallmedizinisches und pädiatrisches Wissen konnte von weiteren Referenten vermittelt werden, so dass die Teilnehmer Sicherheit im Umgang mit speziellen Notfallsituationen erlangten. Die Vortragenden des Grundkurses „Impfen“ waren mitreißend, kompetent und kritisch mit hervorragender Präsentation. Frau Dr. Littmann und Frau Prof. Hülße erhielten das Lob (Benotung 1,1) für diese Standardfortbildung zum Erwerb des Impfzertifikates der Ärztekammer M-V. Mit aktuellen Empfehlungen der STIKO und durch die Beantwortung vieler Fragen sind die Teilnehmer für die derzeitige Impfsituation gerüstet. Mit dem Ziel, die Patientenkommunikation und kollegiale Fachsprache zu verbessern, organisierte Frau Glöde mit uns gemeinsam die Auffrischung allgemeiner Sprachkenntnisse in dem Kurzkurs „Medical English“. In Kleinstgruppen wurde individuell und äußerst effektiv mit Muttersprachlern berufsbezogener Inhalt erlernt und gefestigt. Die gute Anregung zum Lernen und die neue Didaktik führten zur sehr guten Bewertung. Auch der zeitlich letzte Kurs war ein Novum: „Sportmedizinische Bewegungslehre – Rezepte für Bewegung“. Mit einem abwechslungsreichen und dynamischen Ablauf ergab sich eine Mischung aus Theorie und Praxis. Die Teilnehmer wurden sensibilisiert, sich im Interesse Ihrer Patienten über Verordnungen, Testverfahren, gesundheitsfördernde Maßnahmen und Sportangebote zu informieren. Dr. Kupatz organisierte als Höhepunkt die bewegungstechnische Selbsterfahrung durch Übungsparcours und als Abschluss eine NordicWalking Runde um die Yachthafenresidenz. Nordic-Walking-Gruppe beim Aufwärmen An vier Tagen fanden auch die zusätzlichen Mittagsvorträge sehr guten Zuspruch. Die Themenauswahl sicherte volle Zuhörerreihen, wie z. B. bei dem Vortrag „Ernährung und Lifestyle“ von Prof. Schober. Fundiert, rhetorisch brillant, auch humorvoll gab er viele Empfehlungen für die Patienten weiter. Das nationale Krebsregister wurde von Prof. Dommisch inhaltlich erläutert, die aktuelle Forschung und Praxisrelevanz dargelegt. Über Arzneimittel im Alter erfuhren die Teilnehmer anschaulich, unterhaltsam und einprägsam relevante Neuigkeiten von Dr. Sturm. Zu dem Reizthema „Präventionsgesetz“, wurde die Notwendigkeit und politische Einordnung herausgestellt. Dr. Franze versuchte für die Zuhörer die Thematik zu erschließen und sie im Interesse ihrer Patienten zu motivieren. Prof. Schober engagiert beim Mittagsvortrag Seite 98 Dipl.-Päd. Ch. Mertink Referatsleiterin Fortbildung ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN AUS DER KAMMER Aus dem ärztlichen Leben Brief an die Sozialministerin, den Ärztekammerpräsidenten und den Vorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung M-V Sehr geehrte Frau Sozialministerin Birgit Hesse, sehr geehrter Herr Ärztekammerpräsident Dr. med. Andreas Crusius, sehr geehrter Herr KV-Vorsitzender Dr. med. Wolfgang Eckert, innerhalb einer Woche), die von einigen Kassen auch extra honoriert werden. Wir brauchen also nichts neu zu erfinden. Diese „Art“ der schnellen Vorstellung wird von den zuweisenden Kollegen angewandt und genutzt. vor dem Hintergrund der derzeitigen öffentlichen Diskussion über die Terminvergabe in Facharztpraxen möchte ich mich als „betroffener“ Facharzt zu Wort melden. Ich will auf Probleme hinweisen, die nicht in den Medien diskutiert und zu politischen Zwecken benutzt werden, die aber durchaus unsere derzeitige Situation als niedergelassene Fachärzte beleuchten und die geklärt werden müssen. Nun komme ich zu meinem Hauptproblem: Die Vergütung für gesetzlich versicherte Patienten wird über den Honorarverteilungsmaßstab geregelt. Dieser gibt eine Abstaffelung der Vergütung entsprechend der Anzahl der Behandlungsfälle vor. Der Ausgangswert wird über die Fallanzahl im Durchschnitt der Fachgruppe (in meinem Fall die der Chirurgen) ermittelt. Wenn man über diesen Aus- Seit 18 Jahren führe ich eine chirurgische Einzelpraxis in der Kleinstadt Ribnitz-Damgarten. Ich versorge dabei Patienten aus einem großen ländlichen Einzugsbereich vom Fischland/ Darß über Bad Sülze, von Trinwillershagen bis an den östlichen Stadtrand von Rostock. Mein Honorar beziehe ich, wie die meisten niedergelassenen Kollegen im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern, fast ausschließlich aus der Behandlung gesetzlich versicherter Patienten. Reine „Privatpraxen“ werden durch eine sehr geringe Anzahl von ärztlichen Kollegen in Großstädten betrieben. Die in den Medien und der Politik immer wieder deklarierte Bevorzugung von Privatpatienten bei der Behandlung ist daher irrelevant. Was dabei verschwiegen wird, ist die Honorierung privatärztlicher Leistungen. Diese erfolgt nach einer Gebührenordnung aus dem Jahre 1996 und stellt somit wirklich nicht den oft medienwirksam publizierten „Einkommensgau“ dar. Welche andere Berufsgruppe in Deutschland berechnet ihre Leistungen zu Preisen aus dem vergangenen Jahrhundert? Ich kenne keine! In meiner chirurgischen Praxis arbeite ich mit einem Terminsystem. Dieses ist in der Lage, Patienten mit akuten dringlichen Erkrankungen (egal welcher Versicherungsart) in den laufenden Praxisbetrieb am selben Tag einzugliedern. Außerdem gibt es bereits seit mehreren Jahren entsprechende Dringlichkeitsvermerke auf den Überweisungsscheinen (Behandlungsnotwendigkeit innerhalb eines Werktages oder AUSGABE 3/2014 24. JAHRGANG Seite 99 AUS DER KAMMER / AKTUELLES gangswert Patienten behandelt, wird das Honorar ab einem festgelegten Prozentsatz gekürzt. Eine weitere Limitierung bei der Vergütung ergibt sich aus dem Vergleich der Behandlungsfälle mit denen aus dem Vorjahresquartal. Dabei wird die Anzahl der behandelten Patienten des gleichen Quartals des Vorjahres zu Grunde gelegt. Bei Überschreitung dieser Anzahl behandelter Patienten um mehr als 5 % erfolgt keine Honorierung der erbrachten Leistungen. Patientenaufkommen Anträge auf Erhöhung der Regelleistungsvolumina gestellt und negative Bescheide erhalten. Mein „Problem“: Auf Grund einer schweren Erkrankung eines chirurgischen Kollegen in meiner Stadt und der daraus resultierenden Umstrukturierungen, kamen in einem Quartal wesentlich mehr Patienten aus der Region und erkrankte Touristen (wir sind Urlaubsregion) in meine Praxis. Ich stellte den Antrag bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), die 5 %-Klausel für dieses Quartal auszusetzen. Dieser Antrag wurde negativ beschieden! Sehr geehrte Frau Ministerin, sehr geehrter Herr Ärztekammerpräsident und sehr geehrter Herr KV-Vorsitzender, Ich hatte meine Leistungen im entsprechenden Quartal bereits erbracht. Mir sind zusätzliche Unkosten entstanden (Überstunden beim Personal, Verbrauchsmaterialien in der Praxis usw.), ganz zu schweigen von meiner Zeit – Freizeit – Lebenszeit!!! – die ich für die Behandlung der Patienten aufgebracht/geopfert habe. Mir ist bekannt, dass es in der Vergangenheit anderen Ärzten ähnlich ergangen ist. Auch diese hatten wegen hoher Es geht um den Erhalt der niedergelassenen Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern! Es steht die wohnortnahe ärztliche Versorgung und die Gewinnung von ärztlichem Nachwuchs „auf dem Spiel“! Und vor diesem Sachverhalt stellen sich dann Politiker hin und fordern uns Ärzte auf, noch schneller und mehr (gesetzlich versicherte) Patienten zu behandeln und drohen damit, die Krankenhäuser für ambulante Behandlungen zu öffnen und deren Vergütung aus dem ambulanten Honorartopf zu bezahlen. ich bitte Sie, diese ungerechten, in sich nicht schlüssigen Rahmenbedingungen, welche weit weg sind von einer leistungsorientierten Honorierung, in ihren Gremien anzusprechen. Es sollten dringend notwendige Veränderungen zum Wohle aller unserer Patienten erfolgen, egal ob privat oder gesetzlich versichert. Mit freundlichen Grüßen Jean Dörffeldt Mitarbeit als Untersuchungsärztin/-arzt im DRK-Blutspendedienst Mecklenburg-Vorpommern Der Rotkreuz-Blutspendedienst in Mecklenburg-Vorpommern sucht regelmäßig Ärztinnen und Ärzte als freie Mitarbeiter oder Ehrenamtliche. Sie untersuchen die Blutspenderinnen und Blutspender auf ihre Spendetauglichkeit, betreuen sie während der Blutentnahme und leisten medizinische Versorgung in Notfällen. Der DRK-Blutspendedienst wendet sich an alle Ärztinnen und Ärzte, die nach ihrer aktiven Berufstätigkeit oder neben ihrer Hauptbeschäftigung mit ihnen zusammenarbeiten möchten, indem sie die Spendeteams mit ihrer Fachkompetenz unterstützen. Seite 100 Bei Interesse und Fragen wenden Sie sich bitte an: Blutspendedienst Mecklenburg-Vorpommern gemeinnützige GmbH Institut Neubrandenburg Tel.: 0395 570700 Institut Rostock Tel.: 0381 440350 Institut Schwerin Tel.: 0385 591450 Institut Stralsund Tel.: 03831 30120 Internet: www.blutspende-mv.de (Nach einer Information des ärztlichen Geschäftsführers Dr. Wolfgang Stangenberg) ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN AKTUELLES Anzahl der Organspender in 2013 weiter stark gesunken Nach dem starken Rückgang der Organspenden im Jahr Organspende und Transplantation 2012 hat sich diese dramatiJanuar bis Dezember 2012 / 2013 sche Entwicklung im Jahr Anzahl der Organspender1 im regionalen Vergleich 2013 noch weiter verschärft. Region 2012 2013 Die Anzahl der OrganspenNord 168 135 der ist bundesweit um 16,3 Nord-Ost 113 102 Prozent von 1.046 Spender in Ost 119 106 2012 auf lediglich 876* geBayern 155 118 sunken. Dies entspricht eiBaden-Württemberg 119 98 Mitte 141 123 nem Durchschnitt von 10,9 Nordrhein-Westfalen 231 194 Spendern pro eine Million Bundesweit 1.046 876 Einwohner, 2012 waren es noch 12,8 Spender pro eine Anzahl der gespendeten Organe2 im regionalen Vergleich Million Einwohner. Die SumRegion 2012 2013 me der gespendeten Organe Nord 595 484 sank von 3.511 im Jahr 2012 Nord-Ost 373 354 auf 3.035* in 2013 (-13,6 ProOst 374 335 zent). Im vergangenen Jahr Bayern 520 395 wurden insgesamt 3.248* Baden-Württemberg 374 322 Mitte 490 442 Spenderorgane aus dem Nordrhein-Westfalen 785 703 Eurotransplant-Verbund in Bundesweit 3.511 3.035 Deutschland transplantiert, im Jahr 2012 waren es noch Anzahl der durchgeführten Transplantationen3 im regionalen Vergleich 3.706. Region 2012 2013 Nord 771 688 „Leider sind die OrganspenNord-Ost 326 313 dezahlen im vergangenen Ost 402 289 Jahr weiterhin rückläufig. Bayern 603 462 Diese Entwicklung betrachBaden-Württemberg 470 444 ten wir mit großer Sorge“, Mitte 289 279 Nordrhein-Westfalen 845 773 betont Dr. jur. Rainer Hess, Bundesweit 3.706 3.248 hauptamtlicher Vorstand für Restrukturierung der DeutAnmerkungen: DSO-Organspenderegionen: Anmerkungen: 1 schen Stiftung Organtrans Ohne Lebendspende, ohne Dominospende. Ohne Lebendspende, 2 ohne Dominospende. In Deutschland entnommen und später bundesweit sowie im Ausland transplantiert. plantation (DSO). Region Nord Region Nord-Ost Ohne Lebendspende, ohne Dominospende. In Deutschland entnommen und Bremen, Hamburg, NiederBerlin, Brandenburg, 3 später bundesweit sowie im Ausland Der Rückgang der Organsachsen, Schleswig-Holstein Mecklenburg-Vorpommern Ohne Transplantationen nach Lebendspende / Dominospende. transplantiert. Quelle: DSO 15.01.2014 (vorläufige Zahlen) Ohne Lebendspende, ohne spendezahlen zieht sich Region Nordrhein-Westfalen Dominospende. durch alle DSO-Regionen, Region Ost * Alle aus dem Jahr 2013 sind vorläufige Zahlen. OhneZahlen Transplantationen nach Sachsen, SachsenLebendspende / Dominospende. Anhalt, Thüringen wobei er in der Region NordRegion Mitte Hessen, RheinlandQuelle: DSO 10.01.2014 Pfalz, Saarland Ost mit 9,7 Prozent am nied(vorläufige Zahlen) rigsten ausfällt und in Bayern mit 23,9 Prozent am höchsten Region DieBaden-Württemberg Organspende wird durch das Transplantationsgesetz Region Bayern klar ist. Alle Partner sind aufgerufen, gemeinsam zu einer Verbesgeregelt. Die DSO ist für die Einhaltung sowie den korrekten serung der Situation beizutragen. Es ist notwendig die KranAblauf aller Schritte im Organspendeprozess verantwortlich. kenhäuser, insbesondere auch die TransplantationsbeaufEs ist eine kontinuierliche Aufklärung und Transparenz nottragten, professionell in ihrer Aufgabe zu unterstützen. wendig, um dem anhaltenden Rückgang der Spendermel1 2 3 AUSGABE 3/2014 24. JAHRGANG Seite 101 tte en 12,7 AKTUELLES 13,0 Organspender pro eine Mio. Einwohner 2012 / 2013 dungen in vielen Krankenhäusern sowie der verstärkten Verunsicherung innerhalb der Bevölkerung entgegenzuwirken. Es gibt gute Gründe, über Organspende nachzudenken, sich zu informieren und eine Entscheidung zu treffen: 1 Jeder kann in die Situation geraten, dringend eine Organnder pro� eine Mio. Einwohner3 2013 spende zu benötigen. �Der akute Organmangel in Deutschland wird durch die zurückgehenden Spenderzahlen weiter verschärft. Es kann noch weniger schwerkranken rd 10,4Menschen mit einer Transplantation geholfen werden. 12,8 Ost Ost Baden-Württemberg Zahl der Organspender1 pro eine Mio. Einwohner2 2012 Nordrhein-Westfalen Nord-Ost Ost Bayern Bundesdurchschnitt: 12,8 9,4 Baden-Württemberg tte 12,3 13,0 Bundesdurchschnitt: 12,8 9,4 Baden-Württemberg 9,2 Mitte 11,2 Nordrhein-Westfalen 11,1 Bundesdurchschnitt: 10,9 Anmerkungen: Anmerkungen: Zahl der Organspender1 pro eine Mio. Einwohner3 2013 1 Ohne Lebendspende, ohne Dominospende. 1 Ohne Lebendspende, 2 Einwohnerzahlen Stand 30.06.2012 (vor Zensus 2011) Quelle Statistisches Bundesamt ohne Dominospende. 3 Nord Einwohnerzahlen Stand 30.06.2013 (nach Zensus10,4 2011) Quelle Statistisches Bundesamt 2 Einwohnerzahlen Stand 30.06. Quelle: DSO 15.01.2014 (vorläufige Zahlen) 2012 (vor Zensus 2011) Nord-Ost 13,7 12,5 DSO-Organspenderegionen: Bayern 9,4 Quelle: DSO 10.01.2014 (vorläufige Zahlen) DSO-Organspenderegionen: Region Nord Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein Region Nordrhein-Westfalen Region Mitte Hessen, RheinlandPfalz, Saarland Region Baden-Württemberg Region Nord-Ost 11,2 Bremen, Hamburg, NiederNordrhein-Westfalen sachsen, Schleswig-Holstein amt Einwohnerzahlen Stand 30.06. 2013 (nach Zensus 2011) Quelle Statistisches Bundesamt 9,2 RegionMitte Nord .06. Quelle Statistisches Bundesamt 3 Ost DSO-Organspenderegionen: Baden-Württemberg 12,5 Bayern 12,7 11,1 13,7 Ost 13,8 11,0 Nordrhein-Westfalen 10,4 Nord-Ost 14,8 11,2 Mitte en Nord 12,7 9,2 12,7 Informationen der Deutschen Stiftung Organtransplantation) 13,0 Zahl der Organspender1 pro eine Mio. Einwohner3 2013 12,5 Nord 11,0 Mitte(Nach 13,7 rg Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern 11,1 Bundesdurchschnitt: 10,9 Region Nordrhein-Westfalen .06. amt mehr Kontrolle und Transparenz in der Organvergabe eingeleitet und umgesetzt, um zukünftige Manipulationen12,7 zu verhindern. Nord �Jedes gespendete Organ kann das Leben eines schwerNord-Ost 14,8 kranken Menschen retten. 13,8 �Die eigeneOst und selbstbestimmte Entscheidung entlastet die Angehörigen, die ansonsten im Ernstfall um eine EntBayern 12,3 scheidung gebeten werden. Organspender pro eine Mio. Einwohner 2012 / 2013 rn 10,9 1 �Es umfassende Maßnahmen für Zahl derwurden Organspender pro eine Mio. Einwohner2 2012 Anmerkungen: Region Ost DSO-Organspenderegionen: Sachsen, SachsenAnhalt, Thüringen Ohne Lebendspende, ohne Dominospende. 1 Region Mitte Hessen, RheinlandPfalz, Saarland Einwohnerzahlen Stand 30.06. 2012 (vor Zensus 2011) Quelle Statistisches Bundesamt 2 Einwohnerzahlen Stand 30.06. 2013 (nach Zensus 2011) Quelle Statistisches Bundesamt 3 Region Nord Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein Region Nordrhein-Westfalen Region Baden-Württemberg Region Mitte Quelle: DSO 10.01.2014 (vorläufige Zahlen) Region Ost Sachsen, SachsenAnhalt, Thüringen Region Bayern Hessen, RheinlandPfalz, Saarland Region Baden-Württemberg Seite 102 Region Nord-Ost Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern Region Bayern ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN AKTUELLES Krankenhäuser erwarten Entschuldigung der AOK Deutsche Krankenhausgesellschaft zu fragwürdigen Zahlen des AOK-Krankenhausreports 2014 „Ich fordere den AOK-Bundesverband auf, sich für die Behauptung im aktuellen Krankenhausreport, in deutschen Krankenhäusern würden 18.800 Menschen durch vermeidbare Behandlungsfehler zu Schaden kommen, zu entschuldigen“, erklärte der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Alfred Dänzer, zum Abschluss einer zwischenzeitlich vorgenommenen, ausführlichen Prüfung aller verfügbaren Daten über Schadenshäufigkeiten bei Krankenhausbehandlungen. Das Ergebnis ist eindeutig, die im Report behauptete Zahl von Toten kann nur eine wissentliche Falschangabe sein. Jeder Schaden ist immer einer zu viel. In keinem Gesundheitswesen der Welt können aber Schäden ausgeschlossen werden. Tatsachen für den Krankenhausbereich in Deutschland sind, dass �von allen bearbeiteten Anträgen zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern bei den Schlichtungsstellen der Ärztekammern 82 auf Todesfälle entfielen, � aus Schadendatenbanken von Haftpflichtversicherern ca. 1.200 Schadensansprüche mit Todesfallhintergrund hochgerechnet werden könnten, mals keine Fakten) aus den Jahren 1996 bis 2006 „fortgeschätzt“ worden, obwohl alle Experten wüssten, dass in den letzten Jahren fundamentale Weiterentwicklungen bei der Installierung von Vorkehrungen und Instrumenten zur Verbesserung der Patientensicherheit und der Qualität der Krankenhausleistungen erfolgt seien. Die von der AOK angegebene Höhe der Todesfälle infolge von Behandlungsfehlern in Krankenhäusern erweist sich vor dem Hintergrund der Faktenanalysen als absolut unseriös. In unverantwortlicher Weise wird offensichtlich das Ziel verfolgt, die Leistungen der Krankenhäuser und ihrer über eine Million engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verunglimpfen und die Patienten zu verunsichern. Der DKG-Präsident erwartet, dass der Spitzenverband der Ortskrankenkassen, der auch viele tausende AOK-versicherte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser vertritt, den Anstand besitzt, sich für die Falschbehauptungen im WiDO-Report 2014 zu entschuldigen. (Nach einer Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft) � laut Report vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen selbst insgesamt nur 8.600 Fälle vermuteter Behandlungsfehler für den Krankenhausbereich genannt würden. (8.600 bei behaupteten 188.000!!), über Todesfälle würden dabei überhaupt keine Angaben gemacht, �die Annahme, jeder zehnte der im Report behaupteten 188.000 Behandlungsfehler sei so gravierend, dass Patienten zu Tode kämen, absolut unseriös ist. Aus leider geschehenen, kleineren Behandlungsfehlern wie Medikamentenverwechslungen oder leichteren Infektionen sei dies nicht zu schlussfolgern. Der Präsident der DKG kritisierte, dass diese Daten in einer seriösen wissenschaftlichen Aufarbeitung hätten berücksichtigt werden müssen. Dagegen seien Schätzungen (schon daAUSGABE 3/2014 24. JAHRGANG Seite 103 AKTUELLES ROSTOCK LECTURE ROSTOCK LECTURE Die Universität Rostock beehrt sich Die Universität Rostock beehrt sich Prof. Dr. rer. nat. Erwin NEHER Prof. Dr. rer. nat. Erwin NEHER als Redner der ersten Rostock Lecture zu begrüßen. als Redner der ersten Rostock Lecture zu begrüßen. Öffentlicher Vortrag am 24.04.2014, 19:00 Uhr, Öffentlicher Vortrag am 24.04.2014, 19:00 Uhr, Aula des Universitätsgebäudes, Universitätsplatz 1: Aula des Universitätsgebäudes, Universitätsplatz 1: Hirnsignale: Welche Signale sieht und verarbeitet Hirnsignale: Welche Signale sieht und verarbeitet unser Gehirn? unser Gehirn? Prof. Dr.Neher Erwin Neher Prof. Dr. Erwin Emeritus Direktor Emeritus Direktor Max-Planck-Institut für Max-Planck-Institut für Biophysikalische Chemie, Biophysikalische Chemie, Göttingen Göttingen derMünchen Physik TU Münchenof / University Wisconsin, Madison (USA) 1962-1967:1962-1967: Studium derStudium Physik TU / University Wisconsin,ofMadison (USA) 1970: Promotion 1970: Promotion (Physik) TU(Physik) MünchenTU München Wissenschaftlicher Assistent, MPI für München Psychiatrie, München 1970-1972:1970-1972: Wissenschaftlicher Assistent, MPI für Psychiatrie, Wissenschaftlicher Assistent, MPI für Biophysikalische Chemie, Göttingen 1972-1982:1972-1982: Wissenschaftlicher Assistent, MPI für Biophysikalische Chemie, Göttingen ResearchYale Associate, YaleDepartment University, of Department 1975-1976:1975-1976: Research Associate, University, Physiologyof Physiology 1989: Fairchild Scholar, Caltech, Pasadena 1989: Fairchild Scholar, Caltech, Pasadena 1983:/ Emeritus DirektorDirektor / Emeritus am MPI für Biophysikalische Chemie, Göttingen seit 1983: seit Direktor am Direktor MPI für Biophysikalische Chemie, Göttingen 1991: Nobelpreis für Physiologie oder Medizin 1991: Nobelpreis für Physiologie oder Medizin UNIVERSITÄT UNIVERSITÄT ROSTOCKROSTOCK www.uni-rostock.de www.uni-rostock.de Seite 104 ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN VERANSTALTUNGEN UND KONGRESSE Veranstaltungskalender Impfkurse in Mecklenburg-Vorpommern - Grundkurs: Erwerb des Impfzertifikates der Ärztekammer M-V - Refresher-Kurs: Voraussetzung: Impfzertifikat einer Ärztekammer Gebühr: Grundkurs: je 80,00 €, Refresher-Kurs: je 40,00 €, Erweiterter Refresher-Kurs: 50,00 € (Ärzte), 20,00 € (medizinisches Assistenzpersonal) Kurse der Ärztekammer M-V 6 P 28.06.2014, 09:00 – 14:30 Uhr Grundkurs 13.09.2014, 10:00 – 15:00 Uhr Impftag der Ärztekammer M-V (Erweiterter Refresher-Kurs) 6 P 07.11.2014, 09:00 – 15:00 Uhr Grundkurs (Im Rahmen der 23. Seminar- und Fort bildungswoche der Ärztekammer M-V in Rostock-Warnemünde) 6 P Ort: Hörsaal, Ärztekammer M-V, August-Bebel-Str. 9 a, 18055 Rostock Leitung: Frau Dr. med. M. Littmann Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung, August-Bebel-Str. 9 a, 18055 Rostock, Tel.: 0381 49280-42, -43, -44, -46, Fax: 0381 4928040, E-Mail: [email protected] Kurse anerkannter Kursleiter im Kammerbereich 4P 05.04.2014, 09:00 – 13:00 Uhr Refresher-Kurs 05.04.2014, 09:00 – 14:30 Uhr Grundkurs 6 P Leitung: Frau Priv.-Doz. Dr. med. habil. R. Bruns Ort/Anmeldung: Universitätsmedizin Greifswald, Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin, Frau Priv.-Doz. Dr. med. habil. R. Bruns, Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1, 17475 Greifswald, Tel.: 03834 866378, Fax: 03834 866483, Internet: http://www.medizin.uni-greifswald.de, E-Mail: [email protected] 09.07.2014, 14:00 – 17:30 Uhr 4P Fachärztlicher Refresher-Kurs Ort: Rostock Leitung: Frau Dr. med. M. Littmann Anmeldung: Berufsverband der Frauenärzte, Herr Dipl.-Med. U. Freitag, Turnerweg 11 a, 23970 Wismar, Tel.: 03841 283432, Fax: 03841 283433, E-Mail: [email protected] 11.10.2014, 10:30 – 14:15 Uhr 4P Refresher-Kurs 11.10.2014, 08:30 – 14:15 Uhr 6P Grundkurs Ort: Institut für Hygiene, Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum AUSGABE 3/2014 24. JAHRGANG Neubrandenburg, Salvador-Allende-Str. 30, 17036 Neubrandenburg Leitung: Frau Dr. med. M. Littmann, Herr Priv.-Doz. Dr. med. habil. J. Hallauer Anmeldung: Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg, Institut für Hygiene, Sekretariat, Salvador-Allende-Str. 30, 17036 Neubrandenburg, Tel.: 0395 7752061, Fax: 0395 775192061, E-Mail: [email protected] Ort: Hörsaal, Ärztekammer M-V, August-Bebel-Str. 9 a, 18055 Rostock Leitung: Herr RA J. Neu Gebühr: 150,00 € Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung, August-Bebel-Str. 9 a, 18055 Rostock, Tel.: 0381 49280-42, -43, -44, -46, Fax: 0381 4928040, E-Mail: [email protected] Adipositas (gesamt 32 Stunden) Ein vollständiges und aktualisiertes Angebot finden Sie auf der Internetseite: http://www.aek-mv.de � Fortbildung � Veranstaltungskalender Veranstaltungen der Ärztekammer M-V Fallstricke bei der ärztlichen Leichenschau – Vermeidungsstrategien Termin: 12.03.2014, 14:00 – 18:15 Uhr 4 P Ort: Hörsaal, Ärztekammer M-V, August-Bebel-Str. 9 a, 18055 Rostock Leitung: Frau Prof. Dr. med. habil. B. Bockholdt Gebühr: 50,00 € Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung, August-Bebel-Str. 9 a, 18055 Rostock, Tel.: 0381 49280-42, -43, -44, -46, Fax: 0381 4928040, E-Mail: [email protected] Grundkurs im Strahlenschutz für Ärzte (und Medizinphysiker) zum Erreichen der Fachkunde Strahlenschutz nach Röntgenverordnung 25 P Termin: 20.03.2014, 10:00 Uhr – 22.03.2014, 15:15 Uhr Ort: Hörsaal, Ärztekammer M-V, August-Bebel-Str. 9 a, 18055 Rostock Leitung: Herr Dr. med. J.-C. Kröger Gebühr: 140,00 € (bei Komplettbuchung von Grundund Spezialkurs: 250,00 €) Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung, August-Bebel-Str. 9 a, 18055 Rostock, Tel.: 0381 49280-42, -43, -44, -46, Fax: 0381 4928040, E-Mail: [email protected] Medizinische Begutachtung (12 Stunden) Themen: Grundlagen, Spezielle Begutachtungsfragen: HWS-Trauma, gesetzliche Unfallversicherung, Schwerbehindertenrecht, soziales Entschädigungsrecht, Pflegeversicherung, Berufskrankheiten, gesetzliche Rentenversicherung, Rehabilitation, Begutachtung im Arzthaftungsrecht 12 P Termin: 28.03.2014, 15:00 Uhr – 29.03.2014, 16:00 Uhr 16 P Teil I 25. – 26.04.2014 16 P Teil II 20. – 21.06.2014 Ort: Hörsaal, Ärztekammer M-V, August-Bebel-Str. 9 a, 18055 Rostock Leitung: Frau Dr. med. V. Wagner Gebühr: je 200,00 € Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung, August-Bebel-Str. 9 a, 18055 Rostock, Tel.: 0381 49280-42, -43, -44, -46, Fax: 0381 4928040, E-Mail: [email protected] Spezialkurs im Strahlenschutz zum Erreichen der Fachkunde Strahlenschutz nach Röntgenverordnung 21 P (Voraussetzung: Besuch des Grundkurses) Termin: 10.04.2014, 13:00 Uhr – 12.04.2014, 13:00 Uhr Ort: Hörsaal, Ärztekammer M-V, August-Bebel-Str. 9 a, 18055 Rostock Leitung: Herr Dr. med. J.-C. Kröger Gebühr: 140,00 € (bei Komplettbuchung von Grund- und Spezialkurs: 250,00 €) Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung, August-Bebel-Str. 9 a, 18055 Rostock, Tel.: 0381 49280-42, -43, -44, -46, Fax: 0381 4928040, E-Mail: [email protected] Refresher-Kurse „Der Praxisnotfall“ (Herz-Lungen-Wiederbelebung) je 9 P (für niedergelassene Ärzte und deren Assistenzpersonal, jeweils 09:00 – 16:00 Uhr) 24.05.2014 Hörsaal, Ärztekammer M-V, August Bebel-Str. 9 a, 18055 Rostock 06.09.2014 Raum 305, Schulungsraum des Pflege- dienstes (MVZ), Universitätsmedizin Greifswald, Fleischmannstr. 6, 17475 Greifswald 22.11.2014 Stadtverwaltung, Brandschutz- und Rettungsamt, Ziegelbergstr. 50, 17033 Neubrandenburg Gebühr: 100,00 € Ärzte, 80,00 € Assistenzpersonal Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung, August-Bebel-Str. 9 a, 18055 Rostock, Tel.: 0381 49280-42, -43, -44, -46, Fax: 0381 4928040, E-Mail: [email protected] Seite 105 VERANSTALTUNGEN UND KONGRESSE 80-Stunden-Kurs zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin (80 Stunden; nach den Empfehlungen der Bundesärztekammer) 81 P Termin: 01.07.2014, 08:00 Uhr – 08.07.2014, 17:15 Uhr Ort: Ärztekammer M-V, Universitätsmedizin Rostock und Berufsfeuerwehr Rostock Leitung: Herr Dr. med. M. Gloger, Herr Dr. med. B. Werner Gebühr: 700,00 € Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung, August-Bebel-Str. 9 a, 18055 Rostock, Tel.: 0381 49280-42, -43, -44, -46, Fax: 0381 4928040, E-Mail: [email protected] Refresher-Kurs „Leitender Notarzt“ und „OrgL“ (16 Stunden) 17 P Termin: 04.07.2014, 09:00 Uhr – 05.07.2014, 16:00 Uhr Ort: Ostseebad Heringsdorf Leitung: N. N. Gebühr: 250,00 € Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung, August-Bebel-Str. 9 a, 18055 Rostock, Tel.: 0381 49280-42, -43, -44, -46, Fax: 0381 4928040, E-Mail: [email protected] Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz nach Röntgenverordnung 9P Termin: 20.09.2014, 09:00 – 16:00 Uhr Ort: Hörsaal, Ärztekammer M-V, August-Bebel-Str. 9 a, 18055 Rostock Leitung: Herr Dr. med. J.-C. Kröger Gebühr: 100,00 € Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung, August-Bebel-Str. 9 a, 18055 Rostock, Tel.: 0381 49280-42, -43, -44, -46, Fax: 0381 4928040, E-Mail: [email protected] IX. Umweltmedizinisches Symposium 6P Termin: 27.09.2014, 09:00 – 14:00 Uhr Ort: Hörsaal, Ärztekammer M-V, August-Bebel-Str. 9 a, 18055 Rostock Leitung: Herr Dr. med. G. Hauk Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung, August-Bebel-Str. 9 a, 18055 Rostock, Tel.: 0381 49280-42, -43, -44, -46, Fax: 0381 4928040, E-Mail: [email protected] Gendiagnostikgesetz (GenDG) – Erwerb der Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung 9P Neu! – Termin: 05.11.2014 (Mittwoch), 09:00 – 17:00 Uhr Ort: Kongresszentrum, Yachthafenresidenz Hohe Düne, Am Yachthafen 1, 18119 Rostock-Warnemünde Leitung: Frau Prof. Dr. med. U. Felbor Seite 106 Gebühr: 50,00 € Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung, August-Bebel-Str. 9 a, 18055 Rostock, Tel.: 0381 49280-42, -43, -44, -46, Fax: 0381 4928040, E-Mail: [email protected] Veranstaltungen in unserem Kammerbereich In einer fraktioniert laufenden Selbsterfahrungsgruppe (tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) sind derzeit Plätze frei. Information: Universitätsmedizin Greifswald, Herr Prof. Dr. med. habil. H. Freyberger, Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Rostocker Chaussee 70, 18437 Stralsund, Tel.: 03831 452100, E-Mail: [email protected] Thorax- und GI-Tumorkonferenz Termine: mittwochs, je 3 P jeweils 14:00 – 16:30 Uhr Ort: Röntgendemonstrationsraum 00.06 EG, Universitätsmedizin Greifswald, Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1, 17475 Greifswald Leitung: Herr Prof. Dr. med. C.-D. Heidecke Anmeldung: Universitätsmedizin Greifswald, Klinik und Poliklinik für Chirurgie, Sekretariat, Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1, 17475 Greifswald, Tel.: 03834 866001, Fax: 03834 866002 Folgende Veranstalter bieten in M-V Balintgruppenarbeit an: Gadebusch – Frau Dipl.-Med. A. Hachtmann, Tel.: 03886 212440 Greifswald – Frau Dr. med. B. Noack, Tel.: 03834 594664 Rostock – Frau Dr. med. K. Birke, Tel.: 038203 44606 Schwerin – Herr Dr. med. P. Herzog, Tel.: 0385 5777373 Stralsund – Herr Dr. med. Dr. jur. M. Gillner, Tel.: 03831 452200 Interdisziplinäre suchtmedizinische je 3 P Fallkonferenz Termine: dienstags, jeweils 13:30 – 15:00 Uhr Ort: kleiner Konferenzraum, Serrahner Diakoniewerk gGmbH, Fachklinik für Abhängigkeitserkrankungen, Am Pfarrhof 1, 18292 Serrahn Leitung: Herr Dr. med. W. Traub Anmeldung: Serrahner Diakoniewerk gGmbH, Sekretariat Frau A. Dammeier, Am Pfarrhof 1, 18292 Serrahn, Tel.: 038456 62580, Fax: 038456 62585, Internet: http://www.rehaklinik-serrahn.de, E-Mail: [email protected] Wöchentliche Fortbildung der Abteilung für Kinderchirurgie der Chirurgischen Klinik und Poliklinik der Universitätsmedizin Rostock Termine: donnerstags, jeweils 08:15 – 09:00 Uhr je 1 P Leitung: Herr Prof. Dr. med. G. Stuhldreier Ort / Anmeldung: Universitätsmedizin Rostock, Chirurgische Klinik und Poliklinik, Abteilung für Kinderchirurgie, Ernst-Heydemann-Str. 8, 18057 Rostock, Tel.: 0381 4946251 Seminare zum Unternehmermodell der BGW Auch 2014 bietet die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtpflege (BGW) über den Kooperationspartner Arbeitssicherheit Böttcher, Unternehmern aus dem Gesundheitswesen wieder die Möglichkeit an Unternehmerseminaren teilzunehmen. Orte: Rostock / Schwerin / Neubrandenburg Weitere Informationen: Internet: http://www.bgw-online.de oder http://www.Arbeitssicherheit-Boettcher.de Fortbildungen der MEDIAN Klinik Heiligendamm Termine: jeweils 11:45 – 12:30 Uhr je 1 P Fallkonferenzen – 19.03.2014 / 26.03.2014 / 02.04.2014 / 16.04.2014 / 30.04.2014 / 14.05.2014 / 28.05.2014 / 11.06.2014 / 25.06.2014 / 09.07.2014 / 16.07.2014 / 23.07.2014 / 30.07.2014 / 06.08.2014 / 13.08.2014 / 20.08.2014 /03.09.2014 / 17.09.2014 / 01.10.2014 / 15.10.2014 / 29.10.2014 05.03.2014 Der ärztliche Reha-Entlassungsbericht 12.03.2014 Schwierige Situationen in Beratung und Therapie 09.04.2014 Demenzdiagnostik 23.04.2014 Allgemeine Psychotherapie nach Grawe und Neuropsychotherapie 07.05.2014 Psychopathologie 21.05.2014 Psychoedukation bei chronisch Schmerzkranken 04.06.2014 Vorstellung Stressbewältigung 18.06.2014 Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation 02.07.2014 Achtsamkeit 27.08.2014 Ereigniskorrelierte Potenziale bei psycho somatischen Patienten – Ideen zur Verar beitung emotionaler Eindrücke 10.09.2014 Konfrontationsbehandlung bei Ängsten 24.09.2014 Krankenhaushygiene 08.10.2014 Emotionale Intelligenz 22.10.2014 Sokratischer Dialog Leitung: Frau Dr. med. K. Birke Anmeldung: MEDIAN Klinik Heiligendamm, Frau E. Deecke, Zum Strand 1, 18209 Heiligendamm, Tel.: 038203 44606, Fax: 038203 44607, E-Mail: [email protected] ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN VERANSTALTUNGEN UND KONGRESSE Fortbildungsveranstaltungen der Klinik und Poliklinik für Hals-NasenOhren-Heilkunde, Kopf- und Halschirurgie „Otto Körner“ der Universitätsmedizin Rostock Termine: jeweils 17:00 – 19:00 Uhr je 3 P 05.03.2014 16:00 Uhr (statt: 26.02.2014) Allergiekolloquium 26.03.2014 Patiententag – Tracheostomapflege 25.06.2014 Akustikusneurinom – Diagnostik und Therapie 27.06.2014 (statt: 20.06.2014) „Last Lecture“ – Abschiedssymposium für Herrn Prof. Dr. med. Hans Wilhelm Pau 24.09.2014 Diagnostik und Therapie des frühen Larynxkarzinoms 29.10.2014 (statt: 22.10.2014) Notfälle in der HNO 19.11.2014 Tracheotomieverfahren und Tracheostomapflege 17.12.2014 Antibiotikatherapie in der HNO-Heilkunde Leitung: Herr Prof. Dr. med. habil. T. Just Ort / Anmeldung: Universitätsmedizin Rostock, Klinik und Poliklinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Halschirurgie „Otto Körner“, Frau G. Schwarz, Doberaner Str. 137 – 139, 18057 Rostock, Tel.: 0381 4948301, Fax: 0381 4948302, Internet: http://www.hno.med.uni-rostock.de, E-Mail: [email protected] Psychosomatische Grundversorgung (20 Stunden Diagnostik und Differentialdiagnostik, 30 Stunden Interventionsmethoden in der Psychosomatischen Grundversorgung) Die Teilnahme an einer kontinuierlichen Balintgruppenarbeit über 30 Stunden ist ebenfalls möglich. Frühjahrskurs: 12. – 14.03.2014 (Block I), 21. – 23.05.2014 (Block II) 50 P Herbstkurs: 03. – 05.09.2014 (Block I), 15. – 17.10.2014 (Block II) 50 P Ort: Klinik für Psychosomatik und Psychotherapeutische Medizin, Universitätsmedizin Rostock, Gehlsheimer Str. 20, 18147 Rostock Leitung: Herr Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. W. Schneider Anmeldung: Universitätsmedizin Rostock, Klinik für Psychosomatik und Psychotherapeutische Medizin, Frau B. Burau, Gehlsheimer Str. 20, 18147 Rostock, Tel.: 0381 4949671, Fax: 0381 4949672, E-Mail: [email protected] AUSGABE 3/2014 24. JAHRGANG 23. Greifswalder Zirkel Qualitätssicherung Orthopädie Thema: De-novo-Skoliose der Lendenwirbelsäule: Therapiemöglichkeiten konservativ und operativ Termin: 19.03.2014, 19:00 Uhr Ort: Hörsaal SÜD, Universitätsmedizin Greifswald, Fleischmannstr. 8, 17475 Greifswald Leitung: Herr Prof. Dr. med. H. Merk, Herr Dr. med. H. Spank, Herr Dr. med. F.-G. Smiszek, Herr Dr. med. P. Rassudow Anmeldung: Universitäsmedizin Greifswald, Klinik und Poliklinik für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie, Frau M.A. S. Kühl, Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1, 17475 Greifswald, Tel.: 03834 867213, E-Mail: [email protected] 7. Onkologischer Workshop Mecklenburg 5P Thema: Das nichtkleinzellige Bronchialkarzinom Termin: 19.03.2014, 18:00 – 21:00 Uhr Ort: Hörsaal, Klinik und Poliklinik für Strahlentherapie, Universitätsmedizin Rostock, Südring 75, 18059 Rostock Leitung: Herr Prof. Dr. med. habil. G. Hildebrandt Anmeldung: Universitätsmedizin Rostock, Klinik und Poliklinik für Strahlentherapie, Frau U. Jesswein, Südring 75, 18059 Rostock, Tel.: 0381 4949006, Fax: 0381 4949002, E-Mail: [email protected] Demenz als Langzeitfolge von Suchtmittelkonsum? Termin: 26.03.2014, 16:00 – 18:30 Uhr Ort: Augustenstift zu Schwerin, Schäferstr. 17, 19053 Schwerin Leitung: Herr Dr. D. K. Wolter (Hadeslev / Dänemark) Gebühr: 20,00 € Anmeldung: Landesstelle für Suchtfragen Mecklenburg-Vorpommern e. V., Herr A. Rihl, August-Bebel-Str. 3, 19055 Schwerin, Tel.: 0385 712953, Fax: 0385 7589195, Internet: http://www.lsmv.de, E-Mail: [email protected] Fahreignung und psychische Erkrankung – Wie geht das zusammen? Termin: 26.03.2014, 14:30 – 19:00 Uhr Ort: Festsaal, Haus 13, Carl-Friedrich-Flemming-Klinik, HELIOS Kliniken Schwerin GmbH, Wismarsche Str. 393 – 397, 19049 Schwerin Leitung / Anmeldung: HELIOS Kliniken Schwerin GmbH, Carl-Friedrich-Flemming-Klinik, Klinik für Abhängigkeitserkrankungen, Frau Dipl.-Med. S. Fuhrmann, Wismarsche Str. 393 – 397, 19049 Schwerin, Tel.: 0385 5203282, Fax: 0385 5207091, E-Mail: [email protected] OP-Workshop Brust-Chirurgie SERAGYN BR-Mesh Termine: 27. – 28.03.2014 / 06. – 07.11.2014 (1. Tag: theoretische Einführung, 2. Tag: Live-Operationen) Leitung: Herr Prof. Dr. med. habil. R. Ohlinger Ort / Anmeldung: Universitätsmedizin Greifswald, Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Interdisziplinäres Brustzentrum, Frau D. Krellenberg, Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1, 17475 Greifswald, Tel.: 03834 866482, E-Mail: [email protected], (begrenzte Teilnehmerzahl) Komplette Akupunkturausbildung der DGfAN e. V. zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Akupunktur (KV Qualifikation) Beginn neues Kurssystem 2014: 04. – 06.04.2014 Grundkurs C XIV. Warnemünder Woche – Akademie am Meer: Akupunktur, Neuraltherapie und Spezialseminare Termin: 17. – 25.05.2014 17. 05.2014 / 18.05.2014 Praktikumskurs 18.05.2014 Fallseminar Spezialseminare: 19.05.2014 Positionierungstechniken, Ostheopathie, Akupunktur der unteren Extremitäten, Chapman-Punkte 20.05.2014 Kinesiotape in der täglichen Praxis – Grund- und Aufbaukurs 21.05.2014 Kinesiologie in der Akupunktur 22.05.2014 Energetik in der Chinesischen Medizin, Puls- und Zungendiagnostik in der täglichen Praxis 23.05.2014 Erfahrungen mit TCM-Kombinations methoden bei komplizierten Erkrankun gen durch Nierenschwäche mit Fallvor- stellung 24.05.2014 Schädelakupunktur nach Yamamoto (YNSA) Seite 107 VERANSTALTUNGEN UND KONGRESSE Ort: Akupunkturfortbildungszentrum Kur- und Ferienhotel „Sanddorn“, Strandweg 12, 18119 Rostock-Warnemünde Leitung: Frau Dr. med. R. Schwanitz Anmeldung: Akupunkturfortbildungszentrum, Frau Dr. med. R. Schwanitz, Strandweg 12, 18119 Rostock-Warnemünde, Tel.: 0381 5439935, Fax: 0381 5439988, E-Mail: [email protected] Weiterbildung im „Qualitätsmanagement Akutschmerz“ je 5 P Termine: 10.04.2014 / 20.11.2014, jeweils 13:00 – 16:00 Uhr Ort: Raum 316, Universitätsmedizin Greifswald, Fleischmannstr. 6, 17475 Greifswald Leitung: Herr Dr. med. A. Jülich Anmeldung: Universitätsmedizin Greifswald, Klinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin, Herr Dr. med. A. Jülich, Fleischmannstr. 42 – 44, 17475 Greifswald, Tel.: 03834 865801, Fax: 03834 865844, E-Mail: [email protected] Curriculum „IRRT – Imaginatives Überschreiben bei der Behandlung posttraumatischer Störungen“ 21 P Teil I 25.04.2014, 14:00 Uhr – 27.04.2014, 17:00 Uhr 21 P Teil II 13.06.2014, 14:00 Uhr – 15.06.2014, 17:00 Uhr Ort: Aula, AHG Klinik Waren, Am Kurpark 1, 17192 Waren (Müritz) Leitung: Herr Prof. Dr. M. Smucker, Herr Dr. med. O. Kristof Gebühr: je 325,00 € Anmeldung: AHG Klinik Waren, Frau K. Völz, Am Kurpark 1, 17192 Waren (Müritz), Tel.: 03991 635420, Fax: 03991 535426, E-Mail: [email protected], (begrenzte Teilnehmerzahl) 49. Jahrestagung der Gesellschaft der Internisten Mecklenburg-Vorpommerns e. V. - Rheumatologie / Nephrologie - Gastroenterologie / Onkologie - Infektiologie / Hygiene - Verzahnung von hausärztlicher und klinischer Versorgung - Zentrale Notaufnahme / Leitsymptom „Schlechter Allgemeinzustand“ - Kardiologie / Pulmologie – Leitsymptom Dyspnoe Workshops: Nichtinvasive Beatmung (NIV), Reanimation, Gastroskopie und Koloskopie Termin: 09. – 10.05.2014 Ort: Technologie- und Gewerbezentrum e. V. Schwerin / Wismar, Alter Holzhafen 19, 23966 Wismar Leitung: Herr Dr. med. R. Keller, Herr Priv.-Doz. Dr. med. H. Schneider Gebühr: 30,00 € (Mitglieder GdI, DGIM, BDI), 50,00 € Seite 108 (Nichtmitglieder), 20,00 € (Rentner), 10,00 € (Studenten und Pflegepersonal), 20,00 € (Workshop) Anmeldung: Gesellschaft der Internisten M-V e. V., c/o Sana Hanse-Klinikum Wismar GmbH, Marketing, Frau L. Thieme, Störtebekerstr. 6, 23966 Wismar, Tel.: 03841 331196, Internet: http://www.gdi-mv.de, E-Mail: [email protected] Experten-Workshop SERGYN BR-Mesh Termin: 12. – 13.05.2014 (1. Tag: theoretische Einführung, 2. Tag: Live-Operationen) Ort: Gutshaus Stolpe (Anklam) / Interdisziplinäres Brustzentrum, Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Universitätsmedizin Greifswald, Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1, 17475 Greifswald, Leitung: Herr Prof. Dr. med. habil. R. Ohlinger Anmeldung: Universitätsmedizin Greifswald, Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Interdisziplinäres Brustzentrum, Frau D. Krellenberg, Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1, 17475 Greifswald, Tel.: 03834 866482, E-Mail: [email protected], (begrenzte Teilnehmerzahl) Fortbildungen der Carl-Friedrich-FlemmingKlinik, HELIOS Kliniken Schwerin GmbH – Curriculum für Psychiatrie und Psychotherapie Termine: jeweils 08:30 – 16:30 Uhr je 8 P 22.05.2014 Diagnostik und Therapie von Abhängigkeitserkrankungen 28.08.2014 Exploration und psychiatrische Befunder hebung bei psychischen Erkrankungen 20.11.2014 Grundlagen und Methoden der Psychotherapie Ort: „Alte Bibliothek“, Haus 11, Carl-Friedrich-Flemming-Klinik, HELIOS Kliniken Schwerin GmbH, Wismarsche Str. 393 – 397, 19049 Schwerin Leitung: Herr Prof. Dr. med. A. Broocks Anmeldung: HELIOS Kliniken Schwerin GmbH, Carl-Friedrich-Flemming-Klinik, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Frau S. Steinigk, Wismarsche Str. 393 – 397, 19049 Schwerin, Tel.: 0385 5203200, E-Mail: [email protected] Implantatgestützte Brustrekonstruktion mit titanisierten TILOOP® Bra Netzen Termin: 22. – 23.05.2014 / 25. – 26.09.2014 (1. Tag: theoretische Einführung, 2. Tag: Live-Operationen) Leitung: Herr Prof. Dr. med. habil. R. Ohlinger Ort / Anmeldung: Universitätsmedizin Greifswald, Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Interdisziplinäres Brustzentrum, Frau D. Krellenberg, Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1, 17475 Greifswald, Tel.: 03834 866482, E-Mail: [email protected], (begrenzte Teilnehmerzahl) Intensivseminar Innere Medizin der Gesellschaft der Internisten M-V (für Facharztkandidaten und zur Wiederauffrischung) Termin: 16. – 20.06.2014 Leitung: Herr Prof. Dr. med. habil. H.-C. Schober, Frau Dr. A. Gottschall Gebühr: 350,00 € (Ausbildungsassistenten), 400,00 € (Fachärzte); Mitglieder der DGIM, GdI M-V, BDI: 250,00 € (Ausbildungsassistenten), 350,00 € (Fachärzte) Ort / Anmeldung: Gesellschaft der Internisten M-V e. V., c/o Frau Dr. A. Gottschall, Maxie-Wander-Ring 8, 18106 Rostock, Tel.: 0172 1304699, E-Mail: [email protected] 24. Sonographiekurse der Säuglingshüfte Mecklenburg-Vorpommern (nach den Richtlinien der DEGUM und der KBV) 21. – 22.06.2014 Grundkurs 20. – 21.09.2014 Aufbaukurs 21. – 22.03.2015 Abschlusskurs Leitung: Herr Prof. Dr. med. H. Merk Ort / Anmeldung: Universitäsmedizin Greifswald, Klinik und Poliklinik für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie, Frau M.A. S. Kühl, Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1, 17475 Greifswald, Tel.: 03834 867213, E-Mail: [email protected] 12. Duktoskopie-Workshop Termin: 26. – 27.06.2014 (1. Tag: theoretische Einführung, 2. Tag: Live-Operationen) Leitung: Herr Prof. Dr. med. M. Zygmunt, Herr Prof. Dr. med. habil. R. Ohlinger Ort / Anmeldung: Universitätsmedizin Greifswald, Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Interdisziplinäres Brustzentrum, Frau D. Krellenberg, Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1, 17475 Greifswald, Tel.: 03834 866482, E-Mail: [email protected], (begrenzte Teilnehmerzahl) 10. Fußchirurgisches Symposium Mecklenburg-Vorpommern Termin: 28.06.2014, 09:00 – 16:00 Uhr Ort: Schlosshotel Klink, Schlossstr. 6, 17192 Klink Leitung: Frau Dr. med. A. Simon Anmeldung: Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg, Klinik für Orthopädie 2, Fußzentrum, Standort Malchin, Sekretariat, Basedower Str. 33, 17139 Malchin, Tel.: 03994 6413201, Fax: 03994 6413224 Detailliertere Angaben und weitere Fortbildungs veranstaltungen finden Sie auf der Internetseite: http://www.baek.de � Fortbildungsportal ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN AUS DER KASSENÄRTZLICHEN VEREINIGUNG Öffentliche Ausschreibung von Vertragsarztsitzen gemäß §103 Abs. 3 a und 4 SGB V Die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern schreibt auf Antrag folgende Vertragsarztsitze zur Übernahme durch einen Nachfolger aus, da es sich um für weitere Zulassungen gesperrte Gebiete handelt. Planungsbereich Übergabetermin Bewerbungsfrist Ausschreibungsnr. Mittelbereich Rostock Stadtgebiet Hausarzt (Praxisanteil) Hausarzt 1. Juli 2014 nächstmöglich 15. März 2014 15. März 2014 21/02/13 24/07/13/1 Mittelbereich Schwerin Stadtgebiet Hausarzt Hausarzt Hausarzt Hausarzt Hausarzt nächstmöglich nächstmöglich 1. Juli 2014 nächstmöglich nächstmöglich 15. März 2014 15. März 2014 15. März 2014 15. März 2014 15. März 2014 15/05/13 21/03/13 08/07/13 24/06/13 09/08/13 Mittelbereich Greifswald Stadtgebiet Hausarzt 1. Juli 2014 15. März 2014 08/08/13 15. März 2014 17/01/14/1 Hausärztliche Versorgung Mittelbereich Neubrandenburg Stadtgebiet Hausarzt (halber Vertragsarztsitz) nächstmöglich Allgemeine fachärztliche Versorgung Kreisregion Schwerin/Wismar/Nordwestmecklenburg halber Vertragsarztsitz eines ärztlichen nächstmöglich 15. März 2014 Psychotherapeuten (Bewerbungen von Psychologischen Psychotherapeuten sind möglich) 02/09/13 Kreisregion Neubrandenburg/Mecklenburg-Strelitz Facharzt für Augenheilkunde nächstmöglich 15. März 2014 02/07/13 Kreisregion Stralsund/Nordvorpommern Facharzt für Augenheilkunde Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten nächstmöglich 1. Juli 2015 15. März 2014 15. März 2014 19/11/13/2 13/01/14 Kreisregion Greifswald/Ostvorpommern Facharzt für HNO-Heilkunde (Praxisanteil) Facharzt für HNO-Heilkunde (Praxisanteil) 1. Januar 2015 1. Januar 2015 15. März 2014 15. März 2014 20/11/13 21/11/13 Landkreis Parchim Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin 1. April 2014 3. Januar 2015 15. März 2014 15. März 2014 02/12/13 02/01/14 Landkreis Rügen Facharzt für Chirurgie 1. Oktober 2014 15. März 2014 07/11/13 1. Januar 2015 28. Februar 2015 15. März 2014 15. März 2014 09/12/13 17/09/13 15. März 2014 20/01/14 Kreisfreie Stadt Rostock Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin (Praxisanteil) Gesonderte fachärztliche Versorgung KV-Bezirk (Land Mecklenburg-Vorpommern) Facharzt für Nuklearmedizin (Praxisanteil) nächstmöglich Die Ausschreibungen erfolgen zunächst anonym. Bewerbungen sind unter Angabe der Ausschreibungsnummer an die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern, Postfach 16 01 45, 19091 Schwerin, zu richten. Den Bewerbungsunterlagen sind beizufügen: • Auszug aus dem Arztregister; • Nachweise über die seit der Eintragung in das Arztregister ausgeübten ärztlichen Tätigkeiten; • Lebenslauf; • Behördenführungszeugnis im Original. AUSGABE 3/2014 24. JAHRGANG Seite 109 SATZUNGEN UND ORDNUNGEN Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern Am 09.11.2013 fand die Kammerversammlung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern statt. Wir informieren zusammengefasst über die Ergebnisse zum Tagesordnungspunkt „Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern“. Der Geschäftsbericht des Versorgungswerkes zum 31.12.2012 wurde vorgelegt und von der Kammerversammlung festgestellt. Nach den Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes geben wir nachstehend die wichtigsten Daten des Geschäftsberichtes 2012 bekannt: 1. Geschäftsbericht 2012 Aktiva 2012 TEUR Passiva 2012 TEUR 21.715 I. Gewinnrücklage 9.435 1.767 II. Deckungsrückstellung 910.850 III. Rückstellung für künftige Leistungsverbesserungen IV. Sonstiges I. Grundbesitz II. Hypothekendarlehen III. Wertpapiere und Schuldverschreibungen IV. Beteiligungen 38.738 V. Festgelder 66.000 VI. Forderungen gegenüber Mitgliedern VII. Sonstiges Bilanzsumme 1.014.820 27.391 901 404 13.073 1.052.547 Bilanzsumme 1.052.547 968.936 Erträge TEUR Aufwendungen TEUR I. Beiträge 65.162 I. Aufwendungen für Versicherungsfälle II. Erträge aus der Rückstellung für künftige Leistungsverbesserungen 19.542 II. Zuweisungen zur Gewinnrücklage III. Grundstückserträge 1.811 III. Zuweisungen zur Deckungsrückstellung IV. Zinsen und Erträge aus Kapitalanlagen 43.127 IV. Zuweisungen zur Rückstellung für künftige Leistungsverbesserungen 6.538 V. Sonstiges 37 V. Abschreibungen auf Kapitalanlagen 1.800 VI. Personal-/Sachkosten 2.067 VII. Sonstiges Summe 129.679 Summe 22.653 344 96.234 43 129.679 2. Leistungserhöhungen Auf Vorschlag von Verwaltungs- und Aufsichtsausschuss des Versorgungswerkes beschloss die Kammerversammlung, die Rentenanwartschaften der beitragszahlenden Mitglieder ab 01.01.2014 um 1,0 % zu erhöhen. Auch die am 31.12.2013 bereits laufenden Renten werden um 1,0 % erhöht. Das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern als Versicherungsaufsichtsbehörde der Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern hat diese Beschlüsse der Kammerversammlung am 13.01.2014 genehmigt. Seite 110 Nachfolgend werden gemäß § 2 der Alterssicherungsordnung (ASO) die Beschlüsse der Kammerversammlung vom 09.11.2013 bekannt gemacht: „Für das Jahr 2014 wird der Rentenbemessungsbetrag gemäß § 19 Absatz 4 Satz 1 ASO auf 93,76 Euro festgesetzt.“ „Die am 31.12.2013 laufenden Renten und die nach § 17 Absatz 3 Satz 1 und 2 ASO aufgeschobenen Rentenanwartschaften werden ab 01.01.2014 um 1,0 % erhöht.“ ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN SATZUNGEN UND ORDNUNGEN Hinweis zur Veröffentlichung der 14. Änderung der Weiterbildungsordnung Die 14. Änderung der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigt die Vorgaben des Gesetzgebers über die berufliche Anerkennung ausländischer Qualifikationen („Anerkennungsgesetz“). Die Verfahren werden konkretisiert, in deren Rahmen Qualifikationen, die in Ländern der europäischen Union, EWR-Staaten oder anderen Vertragsstaaten bzw. Qualifikationen, die außerhalb dieser Länder (sog. „Drittstaaten“ ) erworben wurden, anerkannt werden. Im Abschnitt A Paragraphenteil werden die alten §§ 18, 18a, 18b, 18c und 19 durch die neuen §§ 18, 18a, 19 und 19a ersetzt. Vierzehnte Änderung der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern Vom 30. Januar 2014 Artikel 1 Aufgrund § 23 Abs. 2 Nr. 5 in Verbindung mit § 42 des Heilberufsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern vom 22. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 10. Dezember 2012 (GVOBl. M-V S. 537, 543), wird die Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern vom 20. Juni 2005 (Ärztebl. M-V 7/2005 Sonderheft), zuletzt geändert durch Satzung vom 16. August 2012 (Ärztebl. M-V 9/2012, S. 352 f.), wie folgt geändert: Im Abschnitt A Paragraphenteil werden die §§ 18, 18a, 18b, 18c und 19 durch die folgenden §§ 18, 18a, 19 und 19a ersetzt: „§ 18 Anerkennung von Weiterbildungen aus dem Gebiet der Europäischen Union (Mitgliedstaat), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR-Staat) oder aus einem Staat, dem Deutschland und die Europäische Union einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben (Vertragsstaat) als Facharztbezeichnung (1) Wer ein fachbezogenes Diplom, ein fachbezogenes Prüfungszeugnis oder einen sonstigen fachlichen Ausbildungsnachweis (Weiterbildungsnachweis) besitzt, das oder der nach dem Recht der Europäischen Union oder dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum oder einem Vertrag, mit dem Deutschland und die Europäische Union einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben gegenseitig automatisch anzuerkennen ist, erhält auf Antrag die Anerkennung der Facharztbezeichnung. Diese Personen führen die dafür in dieser Weiterbildungsordnung vorgesehene Bezeichnung. (2) Wer einen Weiterbildungsnachweis besitzt, der eine Weiterbildung belegt, die vor den im Anhang V Nummer 5.1.2. der Richtlinie 2005/36/EG genannten Stichtagen begonnen wurde, erhält auf Antrag die Anerkennung bei Vorlage einer Bescheinigung durch die zuständige Behörde oder eine andere zuständige Stelle des Mitglied-, EWR- oder Vertragsstaates, in dem der Weiterbildungsnachweis ausgestellt wurde, über die Erfüllung der Mindestanforderungen nach Art. 25 oder Art. 28 der Richtlinie 2005/36/EG (Konformitätsbescheinigung) oder AUSGABE 3/2014 24. JAHRGANG bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen durch Vorlage einer Bescheinigung, aus der sich ergibt, dass diese Person während der letzten fünf Jahre vor Ausstellung der Bescheinigung mindestens drei Jahre ununterbrochen tatsächlich und rechtmäßig die betreffende ärztliche Tätigkeit ausgeübt hat. Für Weiterbildungsnachweise aus der früheren Tschechoslowakei, der früheren Sowjetunion sowie vom früheren Jugoslawien gelten die Sonderregelungen in Art. 23 Abs. 3 bis 5 der Richtlinie 2005/36/EG. Wer einen Weiterbildungsnachweis besitzt, der nach den in Anhang V Nummer 5.1.2. der Richtlinie 2005/36/EG genannten Stichtagen ausgestellt und nicht einer in Anhang V Nummern 5.1.3. oder 5.1.4. genannten Bezeichnung entspricht, erhält auf Antrag die Anerkennung bei Vorlage einer Konformitätsbescheinigung sowie einer Erklärung durch die zuständige Behörde oder durch eine andere zuständige Stelle des Herkunftsmitgliedstaates darüber, dass der Weiterbildungsnachweis dem Weiterbildungsnachweis gleichgestellt wird, dessen Bezeichnung in Anhang V Nummern 5.1.2., 5.1.3. oder 5.1.4. der Richtlinie 2005/36/EG aufgeführt ist. Die Bescheinigungen nach den Sätzen 1 bis 3 gelten als Weiterbildungsnachweise nach Absatz 1 und werden automatisch anerkannt. Diese Personen führen die dafür in dieser Weiterbildungsordnung vorgesehene Bezeichnung. (3) Wer einen Weiterbildungsnachweis besitzt, der nicht nach Absatz 1 oder 2 automatisch anzuerkennen ist, erhält auf Antrag die Anerkennung einer Facharztbezeichnung, wenn die Gleichwertigkeit des Weiterbildungsstandes gegeben ist. Gleiches gilt bei Vorliegen eines Weiterbildungsnachweises aus einem anderen als den in Absatz 1 genannten Gebieten (Drittstaat), der durch einen anderen Mitglied-, EWR- oder Vertragsstaat anerkannt worden ist, wenn der Antragsteller drei Jahre die betreffende ärztliche Tätigkeit im Hoheitsgebiet des Mitglied-, EWR- oder Vertragsstaates ausgeübt hat, der diesen Nachweis anerkannt und die zuständige Behörde oder eine andere zuständige Stelle dieses Staates ihm dies bescheinigt hat. Der Weiterbildungsstand ist als gleichwertig anzusehen, wenn die Weiterbildung des Antragstellers keine wesentlichen Unterschiede gegenüber der Weiterbildung nach dieser Weiterbildungsordnung aufweist; zudem muss die Gleichwertigkeit der vorangegangenen ärztlichen Grundausbildung durch die zuständige Behörde festgestellt werden. Seite 111 SATZUNGEN UND ORDNUNGEN Wesentliche Unterschiede liegen vor, wenn 1. die nachgewiesene Weiterbildungsdauer mindestens ein Jahr unter der durch diese Weiterbildungsordnung festgelegten Weiterbildungsdauer liegt oder 2. in der nachgewiesenen Weiterbildung Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten fehlen, deren Erwerb eine wesentliche Voraussetzung für die beantragte Bezeichnung wäre. Wesentliche Unterschiede können ganz oder teilweise durch Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten ausgeglichen werden, die von den Antragstellern im Rahmen ihrer Berufspraxis in einem Mitgliedstaat, einem EWR-Staat, einem Vertragsstaat oder einem Drittstaat erworben wurden. Wurden wesentliche Unterschiede nicht durch Berufspraxis ausgeglichen, ist hierüber ein Bescheid verbunden mit dem Angebot einer Eignungsprüfung zu erteilen. Hierin sind die Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten mitzuteilen, in denen wesentliche Unterschiede bestehen und auf die sich die Eignungsprüfung erstrecken soll. Für die Eignungsprüfung gelten – mit Ausnahme von § 14 Abs. 2, 4 und 5 – die §§ 13 bis 16 entsprechend. Die Dauer der Prüfung beträgt mindestens 30 Minuten. (4)Die Ärztekammer bestätigt innerhalb eines Monats den Eingang der Antragsunterlagen und teilt mit, welche Unterlagen fehlen. Spätestens drei Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen ist über die Anerkennung zu entscheiden. In Fällen des Absatzes 3 verlängert sich die Frist um einen Monat innerhalb derer über die Durchführung der Eignungsprüfung zu entscheiden ist. Die Ärztekammer erteilt auf Anfrage Auskunft zur Weiterbildungsordnung und zum Verfahren der Anerkennung. (5)Für die Anerkennung der Weiterbildungsnachweise nach den Absätzen 1 bis 3 sind vom Antragsteller folgende Unterlagen und Bescheinigungen vorzulegen: 1. die Approbation oder Berufserlaubnis zuzüglich Nachweis über den gleichwertigen Ausbildungsstand, 2. ein Identitätsnachweis, 3. eine tabellarische Aufstellung über die absolvierte Weiterbildung und die Berufspraxis, 4. eine amtlich beglaubigte Kopie der Weiterbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Berufspraxis, 5. in Fällen des Absatzes 2 Konformitätsbescheinigungen oder Tätigkeitsnachweise über die letzten fünf Jahre, 6. in Fällen des Absatzes 3 zusätzliche Nachweise zur Prüfung der Gleichwertigkeit, 7. für den Fall, dass in einem anderen Mitgliedstaat, EWRStaat oder Vertragsstaat ein Nachweis über eine Weiterbildung ausgestellt wird, die ganz oder teilweise in Drittstaaten absolviert wurde, Unterlagen darüber, welche Tätigkeiten in Drittstaaten durch die zuständige Stelle des Ausstellungsmitgliedstaates in welchem Umfang auf die Weiterbildung angerechnet wurden, 8. eine schriftliche Erklärung, ob die Anerkennung der Weiterbildungsnachweise bereits bei einer anderen Ärztekammer beantragt wurde oder wird. Soweit die unter Nrn. 4 bis 8 genannten Unterlagen und Bescheinigungen nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, sind sie zusätzlich in beglaubigter Übersetzung vorzulegen, die durch einen öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher erstellt wurde. Seite 112 Der Antragsteller ist verpflichtet, alle für die Ermittlung der Gleichwertigkeit notwendigen Unterlagen vorzulegen sowie alle dazu erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Kommt der Antragsteller dieser Mitwirkungspflicht nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erschwert, kann die Ärztekammer ohne weitere Ermittlungen entscheiden. Dies gilt entsprechend, wenn der Antragsteller in anderer Weise die Aufklärung des Sachverhalts erschwert. Der Antrag kann wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt werden, nachdem der Antragsteller auf die Folge schriftlich hingewiesen worden ist und der Mitwirkungspflicht nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachgekommen ist. Ist der Antragsteller aus Gründen, die er darzulegen hat, nicht in der Lage, die notwendigen Unterlagen und Bescheinigungen vorzulegen, kann sich die Ärztekammer an die Kontaktstelle, die zuständige Behörde oder an eine andere zuständige Stelle des Herkunftsstaates wenden. (6) Die Ärztekammer darf Auskünfte von den zuständigen Behörden oder von anderen zuständigen Stellen eines anderen Herkunftsstaates einholen, soweit sie berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Antragstellers hat. (7) Die Ärztekammer bestätigt der zuständigen Behörde oder einer anderen zuständigen Stelle auf Anfrage sowohl die Authentizität der von ihr ausgestellten Bescheinigung als auch, dass die Mindestanforderungen an die Weiterbildung nach Art. 25 und 28 der Richtlinie 2005/36/EG erfüllt sind. § 18a Anerkennung von Weiterbildungen aus dem Gebiet der Europäischen Union (Mitgliedstaat), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR-Staat) oder aus einem Staat, dem Deutschland und die Europäische Union einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben (Vertragsstaat) als Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung (1)Für die Fälle einer Anerkennung nach § 2 Abs. 3 und 4 gilt § 18 Abs. 3 bis 7 entsprechend. (2) § 18 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 findet keine Anwendung. Wesentliche Unterschiede liegen vor, wenn sich die Dauer der nachgewiesenen Weiterbildung gegenüber der in dieser Weiterbildungsordnung geregelten Weiterbildung deutlich unterscheidet. § 19 Anerkennung von Weiterbildungen außerhalb des Gebietes der Europäischen Union (Mitgliedstaat) und außerhalb der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Staat) und außerhalb eines Staates, dem Deutschland und die Europäische Union einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben (Vertragsstaat) als Facharztbezeichnung (1) Wer einen Weiterbildungsnachweis besitzt, der in einem Drittstaat ausgestellt wurde, erhält auf Antrag die Anerkennung der Bezeichnung, wenn die Gleichwertigkeit des Weiterbildungsstandes gegeben ist. Diese Personen führen die dafür in dieser Weiterbildungsordnung vorgesehene Bezeichnung. (2) Für die Überprüfung der Gleichwertigkeit gilt § 18 Abs. 3 Sätze 3 bis 5 entsprechend. ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN SATZUNGEN UND ORDNUNGEN Der Nachweis der erforderlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten wird durch das Ablegen einer Prüfung erbracht. Für die Prüfung gelten die §§ 13 bis 16 entsprechend. Die erforderlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten sind nach Satz 2 auch nachzuweisen, wenn die Prüfung des Antrags nur mit unangemessenem zeitlichen oder sachlichen Aufwand möglich ist, weil die erforderlichen Unterlagen und Nachweise aus Gründen, die nicht in der Person des Antragstellers liegen, von diesem nicht vorgelegt werden können. (3)Für das Anerkennungsverfahren gelten die Vorschriften über Fristen, Unterlagen und Bescheinigungen sowie Auskünfte nach § 18 Abs. 4 Sätze 3 und 4, Abs. 5 Sätze 1 bis 6 sowie Abs. 6 entsprechend. Dauer der nachgewiesenen Weiterbildung gegenüber der in dieser Weiterbildungsordnung geregelten Weiterbildung deutlich unterscheidet.“ Artikel 2 Die vierzehnte Änderung der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern tritt am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern folgenden Kalendermonats in Kraft. Rostock, 16.12.2013 gez. Dr. med. Andreas Crusius Präsident der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern § 19 a Anerkennung von Weiterbildungen außerhalb des Gebietes der Europäischen Union (Mitgliedstaat) und außerhalb der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Staat) und außerhalb eines Staates, dem Deutschland und die Europäische Union einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben (Vertragsstaat) als Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung Genehmigt: Schwerin, 10. 01.2014 (1) Für die Fälle einer Anerkennung nach § 2 Abs. 3 und 4 gilt § 19 Abs. 2 und Abs. 3 entsprechend. (2)§ 18 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 findet keine entsprechende Anwendung. Wesentliche Unterschiede liegen vor, wenn sich die gez. Dr. med. Andreas Crusius Präsident der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern gez. Christian Sievers Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales MecklenburgVorpommern Ausgefertigt: Rostock, 30.01.2014 Vierte Änderung der Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern Vom 15. Januar 2014 Artikel 1 Aufgrund des § 23 Absatz 2 Nr. 4 des Heilberufsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern vom 22. Januar 1993, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 10. Dezember 2012 (GVOBl. M-V S. 537, 543) wird die Anlage 3 „Richtlinie zur Durchführung der assistierten Reproduktion“ der Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern vom 20.06.2005 (Amtsblatt M-V/ AAz. 2005 S. 917, Ärztebl. M-V 07/2005, Sonderheft S. 83 ff.), zuletzt geändert durch Satzung vom 06. März 2012 (Ärztebl. M-V 5/2012, S. 183 ff.), wie folgt geändert: In Anlage 3 – Richtlinie zur Durchführung der assistierten Reproduktion – in Punkt 5.4.1. Dokumentation wird Satz 2 gestrichen. Artikel 2 Die vierte Änderung der Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern tritt am ersten Tag des auf AUSGABE 3/2014 24. JAHRGANG die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern folgenden Kalendermonats in Kraft. Rostock, 17.12.2013 gez. Dr. med. Andreas Crusius Präsident der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern Genehmigt: Schwerin, 13.01.2014 gez. Christian Sievers Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Ausgefertigt: Rostock, 15.01.2014 gez. Dr. med. Andreas Crusius Präsident der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern Seite 113 RECHT Aus der Praxis der Norddeutschen Schlichtungsstelle Portkatheterentfernung – Messen ist besser als schätzen! Kasuistik Bei der 55-jährigen Patientin wurde im Jahr 2005 eine akute myeloische Leukämie festgestellt. Zur Behandlung war ein Portkathetersystem notwendig, welches im Bereich der rechten Schulter implantiert wurde. Da im März 2010 die Erkrankung als in Remission galt, wurde die Indikation zur Portkatheterentfernung gestellt. Diese wurde im Juli 2010 durch einen Facharzt für Chirurgie in Lokalanästhesie durchgeführt. Aufgrund ausgeprägter adhärenter Verwachsungen gestaltete sich die Präparation schwierig. Der Port wurde dargestellt und der Katheter freigelegt. Anschließend erfolgten die Entfernung des Ports und des Katheters. Nach zunächst unauffälligem Verlauf wurde im Juni 2011 durch einen anderen Chirurgen ein Fadengranulom an der Wunde diagnostiziert und in Lokalanästhesie entfernt. Bei fortbestehender nässender, fistelnder Wund erfolgte im August 2011 eine Wundrevision in Vollnarkose mit Wundanfrischung und Säuberung. Ein Abstrich ergab eine massenhafte Besiedlung mit Staphylococcus aureus. Wegen weiter schlecht heilender Wunde erfolgte dann die Vorstellung in einer Chirurgischen Klinik. Hier wurde im Oktober 20011 eine Wundrevision im Bereich der rechten Schulter vorgenommen. Dabei fand sich eine sondierbare Fistel, die bis zur Einmündungsstelle der Vena cephalica in die Vena subclavia darstellbar war. Es konnte noch dort befindliches Kathetermaterial frei präpariert werden, das sich entfernen ließ. Es handelte sich um einen circa zehn Zentimeter langen Katheterrest. Bei weiterer Präparation wurden noch zwei kleine Fragmente von je zwei bis drei Millimeter des ehemaligen Portkatheters gefunden und entfernt. Eine intraoperative Röntgenuntersuchung zeigte dann kein verbliebenes Kathetermaterial mehr. Anfang November 2011 erfolgte eine chirurgische Wundtoilette mit Wunddebridement und Anlage eines Vakuumversiegelungssystems, was zu deutlicher Besserung der Wundsituation führte, so dass die Wunde sekundär verschlossen und die Patientin aus stationärer Behandlung entlassen werden konnte. Ende November 2011 wurden reizlose Wundverhältnisse dokumentiert. Die Patientin moniert, durch die inkomplette Entfernung des Portkathetersystems mit verbliebenem zehn ZenSeite 114 timeter langen Katheterrest sei es zu einer eitrig fistelnden Wunde gekommen, die mehrfach revidiert und insgesamt dreimal in Vollnarkose Nachfolgeoperationen nach sich gezogen hätte. Der Chirurg argumentiert, der Eingriff sei aufgrund stärkerer Verwachsungen und fast knöcherner, knorpeliger Bindegewebsstrukturen schwierig gewesen. Es wäre aber der Port insgesamt dargestellt worden und auch das Kathetermaterial entfernt worden. Hinweise auf unvollständige Entfernung hätten sich bei dem Eingriff nicht gezeigt, weshalb kein Anlass bestanden habe, weitere Kontrollen durchzuführen. Gutachten Da eine Katheterlänge von 20 bis 25 Zentimetern gängig sei, hätte bei der Portkatheterentfernung auffallen müssen, dass der entfernte Katheter zu kurz war. Es hätten Röntgenaufnahmen durchgeführt werden müssen, um über den Verbleib des Restes Aufklärung zu bekommen. Dies sei aber nicht erfolgt. Bei der Entfernung des Katheterportsystems sei fehlerhaft ein zehn Zentimeter langer Katheterrest verblieben, der die späteren Wundheilungsstörungen verursacht hätte. Dadurch wären insgesamt drei Narkosen und Operationen zur endgültigen Wundabheilung notwendig gewesen. Entscheidung der Schlichtungsstelle Die Indikation zur Portentfernung war gegeben, da das Portsystem nicht mehr benötigt wurde. Die Portentfernung erfolgte in Lokalanästhesie unter erschwerten Bedingungen durch starke Verwachsungen. Bei der Portkatheterentfernung wurde nur ein Teil des Kathetersystems entfernt. Dieses hätte angesichts der gängigen Länge von derartigen Kathetern bei der Operation auffallen und Röntgenkontrollen zur Folge haben müssen, welche dann den verbliebenen Katheterrest aufgezeigt hätten. Das Vorgehen des Operateurs war fehlerhaft. Bei korrektem Vorgehen wäre nach circa 14 Tagen die Wundheilung abgeschlossen gewesen. Durch das verbliebene Fremdkörpermaterial kam es zu einem Wundinfekt mit Wundfistelungen, die insgesamt drei Operationen in Vollnarkose nach sich zogen. Dadurch kam es zu lang anhaltenden Wundheilungsstörungen und einem über ein Jahr andauernden Heilungsprozess. ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN RECHT / BUCHVORSTELLUNGEN Fazit Bei Entfernung von Fremdkörpermaterial sollte der Operateur sich präoperativ Klarheit darüber verschaffen, wie dieses Material ursprünglich beschaffen war, als es eingebracht wurde. Das erleichtert ihm, sich für die Kontrollmaßnahmen hinsichtlich einer restlosen Materialentfernung zu sensibilisieren. Verfasser: Rechtsanwalt Johann Neu Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern Hans-Böckler-Allee 3 30173 Hannover E-Mail: [email protected] Für Sie gelesen Krebs Die unsterbliche Krankheit Martin Bleif 2, Auflage, Klett-Cotta Verlag Stuttgart 2013 528 Seiten, gebunden, mit zahlreichen Abb., € 24,95 ISBN 978-3-608-94594-2 Krebs kann jeden jederzeit treffen. In Deutschland ist im Jahr 2014 mit einer halben Million Krebs-Neuerkrankungen zu rechnen. Kein Wunder: das Thema „Krebs“ ist in den Medien präsent und in persönlichen Gesprächen „in aller Munde“. Trotz umfangreicher Aufklärungskampagnen finden sich in allen Gesellschaftsschichten Unwissenheit und mystische Vorstellungen. Auch Interviews mit Prominenten tragen dazu bei. So äußerte sich der an Lungenkrebs erkrankte Regisseur Helmut Dietl, dass er „diese ganze Prozedur nicht mitmache, also diese Radio-Chemo-Dingsda“. Der Büchermarkt lieferte in kurzen zeitlichen Abständen mehrere empfehlenswerte Neuerscheinungen, z. B. Siddhartha Mukherjee: „Der König aller Krankheiten – Krebs – eine Biografie“ (s. Ärzteblatt M-V, Heft 6/2012) oder Wolfgang Herrndorfer:„Arbeit und Struktur“. Jetzt liegt ein weiteres Buch vor: „Krebs – die unsterbliche Krankheit“. Warum sollte man es lesen, immerhin 528 Seiten? AUSGABE 3/2014 24. JAHRGANG Der bekannte Radioonkologe Martin Bleif verbindet in diesem Buch umfassende sachliche Informationen über Krebs mit seinen sehr persönlichen Erfahrungen; seine junge Frau Imogen (selbst Unfallchirurgin) erkrankte wenige Monate nach der Geburt ihrer Tochter an Brustkrebs (2008) und starb nach zwei Jahren. Gemeinsam mit ihr konzipierte er dieses Buch. Die Krankheit seiner Frau, sagt der Arzt und Ehemann, habe seinen professionell deformierten Blick auf den Krebs verändert. In der fachlich-naturwissenschaftlichen Auseinandersetzung mit der Krebserkrankung werden alle gegenwärtig aktuellen Themen besprochen. Krebs ist kein undurchschaubares, dunkles Mysterium. Mit spürbarem Enthusiasmus blickt der Autor auf den rasanten Erkenntnisfortschritt in den letzten Jahrzehnten, dämpft aber zugleich hochfliegende Erwartungen. So entsteht ein umfassendes Portrait einer unsterblichen Krankheit. Im letzten Kapitel erzählt Martin Bleif vom Sterben seiner Frau. Der Text ist entsprechend persönlich gehalten und bleibt gefühlvoll zwischen Nähe und Distanz. Am Ende fehlen ihm die Worte … der Schluss ist ein Gedicht. Der Leidensweg seiner Frau ist auch seine eigene Tragödie. Man spürt, wie sich Heilkunde zur Lebenskunde erweitert. Das Buch ist fachlich kompetent und emotional stilsicher geschrieben, eben lesefreundlich, wie es das ernste Thema verlangt. Mehrere „anspruchsvolle“ wissenschaftliche Textstellen sind wohl nur für Fachleute zugängig. Leider sind dem Klett-Cotta Verlag einige formale Missstände anzulasten (Rechtschreib-, Tipp- und Grammatikfehler), die den Lesefluss stören. Meine Empfehlung: Eine lohnende Lektüre nicht nur für Patienten, deren Familienangehörigen und Freunde, sondern für uns alle. Prof. H. H. Büttner, Wismar Seite 115 BUCHVORSTELLUNGEN Operative Zugangswege in der Orthopädie und Traumatologie Hrsg.: F. Kerschbaumer, K. Weise, C. J. Wirth 4. Auflage, Thieme-Verlag Stuttgart New York 2013 409 S., 747 Abb., € 299,99 ISBN 978-3-13-684704-6 „Diejenigen, die sich für Praxis ohne Wissen begeistern, sind wie Seeleute, die ohne Steuer oder Kompass ein Schiff besteigen und nie ganz sicher sind, wohin sie fahren.“ (Leonardo da Vinci) Unter der Voraussetzung, dass das Wissen und Verständnis des optimalen Zugangsweges die Basis und eine wesentliche Säule des Erfolgs operativer Maßnahmen darstellen, entstand vor 27 Jahren der Bildatlas „Operative Zugangswege in Orthopädie und Traumatologie“. Die jetzt erschienene 4. Auflage des Werkes wurde notwendig, weil die 3. Auflage längst vergriffen war. Diese Neuauflage ist dabei kein einfaches „Facelifting“ eines vorhandenen Buches. Nein – dieses Werk erfährt eine Aktualisierung, in dem der Weiterentwicklung der Standardzugangswege, insbesondere im Hinblick auf ein weichteilschonendes, minimal-invasives Vorgehen, Rechnung getragen wird. Neue arthroskopische und endoskopische Techniken werden ebenso wie auch selten erforderliche Zugangswege berücksichtigt. Die Herausgeber haben das Buch in drei Abschnitte unterteilt, die sich mit der Wirbelsäule, dem Becken und der unteren Extremität sowie dem Schultergürtel und der oberen Extremität befassen. Die Handhabung wird durch eine, das ganze Buch durchziehende, einheitliche Systematik erleichtert. Nach Darstellung der Indikation für den entsprechenden Eingriff wird der anatomische Situs dargestellt. Auf Vor- und Nachteile der Lagerung, Zugänge und Schnittführung wird kurz und prägnant eingegangen. Der Leser profitiert von der enormen Erfahrung der Autoren durch Anmerkungen und Hinweise auf Gefahren und Komplikationen. Die einzelnen Phasen der Operationen werden in einer Schritt-für-Schritt-Technik, ergänzt durch brillante Abbildungen, bestens visualisiert. Neue Techniken, wie das rein thorakoskopische Vorgehen bzw. der minimal-invasive thorakoskopisch assistierte Zugang zur BWS, werden in ihrer ganzen Komplexität, detailgenau und didaktisch sehr gut gegliedert, vorgestellt. Seite 116 Als unverzichtbaren Bestandteil finden klassische und neuere arthroskopische Techniken, wie z. B. die Hüftarthroskopie, Eingang in dieses Werk. Hierbei wird auf die exakte Beschreibung der Lagerung, Anlage der Portale, dem diagnostischen Rundgang durch die Gelenkkompartimente in anschaulicher Art und Weise Rechnung getragen. Die steigende Anzahl von Revisionseingriffen erfährt durch die Darstellung der Varianten der unterschiedlichen Zugänge in den verschiedenen Körperregionen und Lagerungstechniken eine umfassende Würdigung. In diesem Buch sind alle relevanten Zugangswege der operativen Orthopädie und Unfallchirurgie beschrieben. In dem Werk spürt man, wie durch das Zusammentreffen einer breit gefächerten klinischen Erfahrung der Herausgeber in Kombination mit profunden anatomisch-topographischen Kenntnissen und einer exzellenten Illustration ein Werk entstanden ist, das jedem operativ tätigen Orthopäden und Unfallchirurgen uneingeschränkt empfohlen werden kann. Dr. D. Thiede, Wismar Ausgebremst und raus! Ein Rostocker Mediziner erinnert sich Band IVa: 1979-1985, Band IVb: 1986-1994 Rüdiger Ruppert ß Verlag & Medien GbR Rostock 2012 Beide Bände gesamt 670 Seiten, zahlreiche s/w Abb., je € 18,00 ISBN 978-3-940835-32-1 (a), ISBN 978-3-940835-34-5 (b) Mit diesem abschließenden zweibändigen Teil liegt nunmehr eine Ruppert-Tetralogie vor, die aus den minutiösen Tagebuchaufzeichnungen des Rostocker Kollegen (geb. 1933) entstanden ist. Vorangegangene Bände wurden an dieser Stelle besprochen (Ärzteblatt M-V, Heft 4/2011 und Heft 4/2013), so dass interessierte Freunde und Kollegen auf nochmals nahezu 700 Buchseiten 15 weitere Berufs- und Lebensjahre des jetzt 80-jährigen Autors in erschöpfender Detailtreue verfolgen können. Die Kapitel der beiden Bände betreffen jeweils die einzelnen Jahre der behandelten Zeiträume, wobei (wegen fehlender Notizen) das Jahr 1984 ausgespart ist. Rüdiger Rupperts Zweitfacharztausbildung für Arbeitsmedizin fiel in die Zeit des Direktorates von Eduard Kersten, der bis 1982 ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN BUCHVORSTELLUNGEN / SERVICE das Institut für Arbeitshygiene leitete und dessen Nachfolger seit 1984 Ekkehard Münzberger gewesen ist. Unter diesen beiden renommierten Arbeitsmedizinern war der Autor bis 1988 im Institut tätig. Die vielfältigen, sich naturgemäß auch wiederholenden akademischen, wissenschaftlichen und „gesellschaftlichen“ Tagesaufgaben wechseln mit Schilderungen von Reisen, Familienereignissen und kulturellen Belangen. 1986 erhielt Rüdiger Ruppert mit Frau und Tochter eine gewerkschaftliche Schiffsreise auf der „Arkona“, die ihm als das so genannte „Traumschiff“ aus dem Westfernsehen vertraut war. Da die Erinnerungen an diese ersehnte Seefahrt eigenartigerweise fehlen, fällt dem Rezensenten sofort ein Witz aus der Wendezeit ein. Da kommt eine Frau in den Fischladen und verlangt Scampi und Crevetten. Die gebe es hier nicht, so die Verkäuferin. Die Kundin fragte, wieso nicht, sie komme gerade von einer FDGB-Reise mit der „Arkona“ – da habe es alles gegeben! Und darauf nun 1989 die Fischhändlerin: Gute Frau, wir sind hier nicht auf der „Arkona“ sondern auf der „Titanic“! Die vielen Ereignisse und Umbrüche der Wendezeit an Universität und Stadt und Land reflektiert der Kollege aus persönli- cher Sicht. Bis zum Eintritt in den Vorruhestand 1994 war er mit arbeitshygienischen Aufgaben, in Sonderheit mit Fragen des Studentengesundheitsschutzes betraut. Dafür gab es leider im allgemeinen Umbruch zunächst kaum das notwendige Interesse. Gehäuft klingen über die Jahre auch Sorgen des Autors um den einst so begrüßten, jedoch mehr und mehr reparaturbedürftigen Russenwagen „Wolga“ an, den nach der Wende ein in die Heimat abziehender sowjetischer Offizier kauft! Rupperts steigen auf einen neuen „MAZDA 626“ um und liegen damit im allgemeinen Trend der „Vereinigungsmotorisierung“ im Osten, die jahrelang undenkbar gewesen ist. Die autobiographische Tetralogie endet mit der Hochzeit von Sohn und Schwiegertochter des Ehepaares Ruppert zwei Tage vor Sylvester 1994 und dem Abschied des Autors vom Berufsleben zu Jahresbeginn 1995. Da nur ein engerer Leserkreis zu Rüdiger Rupperts Büchern greifen wird, sollten diese jedoch wegen ihrer Detailfülle in das Rostocker Walter-Kempowski-Archiv gelangen, um für eventuelle spätere „Echolotungen“ greifbar zu sein. Prof. H. Nizze, Rostock PREFERE: Chance für urologische Forschung und Patienten Urologen appellieren zur Teilnahme an größter Prostatakrebs-Studie Im Januar 2013 fiel der Startschuss für die deutsche Prostatakrebs-Studie PREFERE, eine der größten klinischen Studien auf dem Gebiet der Onkologie. Sie soll erstmals die vier empfohlenen Therapien zur Behandlung eines lokal begrenzten Prostatakarzinoms miteinander vergleichen. Die Studie wird von einem großen Bündnis aus Deutscher Krebshilfe sowie den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen industrieunabhängig finanziert, unterstützt von der Deutschen Gesellschaft für Urologie e. V. (DGU), dem Berufsverband Deutscher Urologen e.V. (BDU), der Deutschen Gesellschaft für Radioonkologie, der Deutschen Krebsgesellschaft und dem Bundesverband Prostatakrebs Selbsthilfe. Rund Dreiviertel der erforderlichen Krankenhäuser haben sich bundesweit bereits erfolgreich dem aufwendigen Verfahren zur Qualitätssicherung unterzogen und können als Studienzentren Patienten in die Studie aufnehmen. 80 Männer mit einem Niedrigrisiko-Karzinom wurden bereits rekrutiert. Damit bis 2016 die erforderliche Zahl von mehr als 7000 Studienteilnehmern erreicht wird, ist die Beteiligung möglichst vieler niedergelassener Urologinnen und Urologen notwendig. Aus diesem Grund appellieren der DGU-Generalsekretär Prof. Dr. Oliver Hakenberg und BDU-Präsident Dr. Axel Schroeder an alle Urologen, sich an der Studie zu beteiligen. AUSGABE 3/2014 24. JAHRGANG Die Patienten-Rekrutierung erfolgt nach exakten Vorgaben: Bei Verdacht auf Prostatakrebs stellt der Urologe seine Diagnose. Wenn der Patient die Auswahlkriterien erfüllt, informiert ihn der Arzt über die vier Therapiemöglichkeiten und die Studie. Signalisiert der Patient Teilnahmebereitschaft, händigt ihm der Urologe das Aufklärungsvideo mit der Begleitbroschüre aus und überweist ihn an ein Studienzentrum. Die Behandlungsoptionen sind die radikale Prostatektomie (operative Entfernung der Prostata), die perkutane Strahlentherapie (Bestrahlung von außen), die Low-Dose-Brachytherapie (Bestrahlung von innen mittels implantierter Seeds) oder die Active Surveillance (aufmerksame Beobachtung). Die Therapie, die der Patient nach der Randomisierung erhält, wird nach der aktuellen S3-Leitlinie durch erfahrene Spezialisten in den Studienzentren durchgeführt. Danach übernimmt der niedergelassene Urologe die Nachsorge des Patienten bis zum Ende der Studie 2030, mindestens jedoch über einen Zeitraum von 13 Jahren. Weitere Informationen zur Studie unter: www.prefere.de (Nach einer Presseinformation von DGU und BDU) Seite 117 SERVICE Chikungunya überwindet den Atlantik: Virus erstmals in der Karibik registriert Seit Dezember 2013 wurden auf mehreren karibischen Inseln Infektionen mit Chikungunya-Fieber registriert. Es ist das erste bekannte Auftreten dieser mückenübertragenen Virusinfektion auf den amerikanischen Kontinenten. Bislang trat die Erkrankung vorwiegend in Asien und Afrika auf. Die Überträgermücke (asiatische Tigermücke, s. Foto) des Chikungunya-Fiebers ist in Süd- und Mittelamerika ansässig, deshalb ist mit einer weiteren Ausbreitung der Erkrankung in der Region zu rechnen. Die Infektion zeigt sich durch hohes Fiber, starke Gelenk- und Muskelschmerzen, Kopfschmerzen und mitunter Hautauschlag. In der Regel heilt sie ohne Komplikationen von allein aus. Da keine Impfung oder ursächliche Behandlungsmöglichkeit existiert, sollten Reisende in die Karibik sich umfas- send vor Mückenstichen schützen, empfiehlt das CRM Centrum für Reisemedizin. Tagsüber ist helle und geschlossene Kleidung empfehlenswert. Dunkle Kleidung lockt Mücken eher an. Da Moskitos durch dünne Materialien hindurch stechen können, sollte feines Gewebe zusätzlich mit einem Insektenschutz imprägniert werden. Für freie Hautstellen empfehlen sich mückenabweisende Mittel mit dem Wirkstoff DEET (Diethyl-m-Toluamid) in Konzentrationen ab 30 Prozent. Moskitonetze über dem Schlafplatz und an Fenstern und Türen sind abends und nachts als Schutz vor den Insekten ratsam. (Nach einer Information des CRM Centrum für Reisemedizin) Goldenes Doktordiplom Die Charité ehrt seit vielen Jahren ihre Alumni, die vor 50 Jahren an der Charité promoviert haben, mit der Vergabe einer „Goldenen Doktorurkunde“. Auch in diesem Jahr soll es wieder im Rahmen eines großen Festaktes im Konzerthaus am Gendarmenmarkt in BerlinMitte erfolgen. Leider ist der Kontakt zu so mancher Kollegin oder manchem Kollegen verloren gegangen. Sollten Sie vor etwa 50 Jahren in Berlin promoviert haben oder jemanden kennen, für den das zutrifft, melden Sie sich doch bitte im Promotionsbüro der Charité – Universitätsmedizin Berlin – unter Tel.: 030 450576018/016. Explosion an Erbschleicherfällen im Jahr 2013 Der Vorstandsvorsitzende der Kester-Haeusler-Stiftung und Vorsitzende der Stiftung für Erbrecht, Prof. Dr. Volker Thieler, weist auf die enorme Steigerung der Erbschleicherfälle im Jahr 2013 hin. Auffällig seien viele Betreuer, die sich hemmungslos als Erben einsetzen lassen. obwohl sie sich um die Betreuten und nicht um Ihre eigene Vermögensmehrung kümmern sollten. Aus München sei aktuell ein Fall bekannt geworden, der an Dreistigkeit nicht zu übertreffen ist. Die gerichtlich eingesetzte Betreuerin forderte eine plötzlich erblindete Frau auf, sich von ihrem Ehemann scheiden zu lassen. Anschließend verlangte die Betreuerin von der geschiedenen Frau das Testament, in dem der Ehemann als Erbe eingesetzt war, zu ändern. Zuletzt überredete die Betreuerin die Frau dazu, dass diese die Betreuerin als Erbin im neuen Testament einsetzt. Seite 118 Der Vorsitzende der Stiftung fordert vom Gesetzgeber das für Altenheimmitarbeiter existierende Erbverbot sofort auch auf alle von Gerichten eingesetzten Betreuer auszuweiten. Im Rahmen ihrer Forschungstätigkeit beschäftigt sich die Kester-Haeusler-Stiftung mit ihren Instituten für internationales Erbrecht http://www.institut-fuer-internationales-erbrecht.de und für Betreuungsrecht www.betreuungsrecht.de bereits seit Jahren intensiv mit Rechtsfragen, Rechtsprechung und Gesetzgebung sowie den Auswirkungen rechtlicher Vorschriften in der Praxis. (Nach einer Pressemitteilung der Kester-Haeusler-Stiftung, Fürstenfeldbruck) ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN KULTURECKE Sommerlicher Musikgenuss bei den Festspielen Mecklenburg-Vorpommern 2014 Vom 20. Juni bis 21. September 2014 bringen die Festspiele Mecklenburg-Vorpommern mit 127 Veranstaltungen in 86 Spielstätten wieder internationale Klassikgrößen und Nachwuchstalente in Herrenhäuser und Schlossparks, Kirchen und Klöster, Scheunen und Industriehallen im ganzen Land. Mit dabei sind die Berliner Philharmoniker unter Leitung von Gustavo Dudamel, Rudolf Buchbinder, Menahem Pressler, Sol Gabetta, Götz Alsmann, Klaus Florian Vogt, der Windsbacher und der Tölzer Knabenchor, die Schauspieler Katja Riemann und Burghart Klaußner und viele mehr. Als Preisträger in Residence wird der aufstrebende Pianist Igor Levit (siehe Foto) die Saison in 21 Konzerten mit bekannten Orchestern und Kammermusikfreunden prägen. In der Reihe „Junge Elite“ stellen sich Nachwuchsmusiker aus aller Welt dem Publikum vor. Die musikalische Tradition und die Orchester, Chöre und Ensembles aus dem Land stehen in der Reihe „Musik aus M-V“ auf dem Programm. Ungewöhnliche Hörerfahrungen und persönliche Begegnungen ermöglichen u. a. das Streichquartett-Festival „360° Streichquartett“ mit dem Artemis Quartett und dem Belcea Quartet auf Schloss Ulrichshusen und die „Pavillons der Jahrhunderte“ zur Romantik und zur Wiener Klassik, die die Musik im Zusammenhang mit der Literatur und Bildenden Kunst erlebbar machen. Als musikalisches Wandertheater zieht der „Jahrmarkt der Sensationen“ durch das Land, und bei der „Landpartie Junge Elite“ lernen die Besucher nicht nur die jungen Musiker, sondern auch die Spielstätten und ihre Umgebung kennen. Gleich dreimal verwandelt sich die Reithalle in Redefin in einen Konzertsaal für Spitzenmusiker aus aller Welt: Den Auftakt bilden die Berliner Philharmoniker und der venezianische Dirigent Gustavo Dudamel, zur Beethoven-Gala mit drei Klavierkonzerten lädt der österreichische Pianist Rudolf Buchbinder und Julia Fischer spielt Brahms’ Violinkonzert mit der Dresdner Philharmonie unter ihrem Chefdirigenten Michael Sanderling. Vor der Musik laden die grünen Wiesen des Landgestüts zum Picknicken und zur Pferdeshow ein. Zum Ausflug in die schönsten Schlossparks des Landes laden die großen Open Airs der Festspiele Mecklenburg-VorpomAUSGABE 3/2014 24. JAHRGANG Foto: Felix Broede An die schönsten Orte im ganzen Land locken von Juni bis September 127 Veranstaltungen mit Klassikstars und jungen Talenten aus aller Welt mern ein: Im Park von Schloss Bothmer in Klütz spannt die „Spanische Nacht“ den Bogen von Musik aus den Opern „Don Giovanni“, „Carmen“ und „Der Barbier von Sevilla“ über das berühmte Gitarrenkonzert „Concierto de Aranjuez“ bis zu Flamenco-Klängen. In den Schlosspark Hasenwinkel lockt nicht nur die Open-Air-Gala mit der Kammerakademie Potsdam, dem Trompeter Gábor Boldoczki und Albrecht Mayer, SoloOboist der Berliner Philharmoniker, sondern auch erstmalig ein großes Kinder- und Familienfest: Auf vielen Bühnen im ganzen Park präsentieren das Jugendsinfonieorchester Schwerin, der Landesjugendchor M-V und viele weitere junge Musiker aus dem Land – unterstützt vom David Orlowsky Trio und dem Moderator der „Sendung mit der Maus“ Ralph Caspers – ein buntes Programm zum Zuhören und Mitmachen. Ein Sommervergnügen für die ganze Familie ist auch das größte Open Air der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern, das „Kleine Fest im großen Park“ vor der märchenhaften Kulisse des Barockschlosses Ludwigslust, bei dem Akrobaten, Komiker und prächtige Fantasiegestalten aus aller Welt mit atemberaubenden wie amüsanten Vorstellungen zu erleben sind. Konzertkarten sind im Internet unter www.festspiele-mv.de, telefonisch unter 0385 5918585 und an allen bekannten Vorverkaufsstellen erhältlich. Das gesamte Programm und weitere Informationen finden sich unter www.festspiele-mv.de. (Nach Informationen der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern gGmbH) Seite 119 KULTURECKE / PERSONALIEN Tag der Begegnung der Ärztesenioren am 14. April 2014 Das nächste Seniorentreffen findet am 14. April 2014 um 14.00 Uhr im Hörsaal der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, August-Bebel-Str. 9 a in Rostock statt. Folgendes Programm ist vorgesehen: 14.00 Uhr Dr. med. Andreas Crusius, Präsident der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern „Aktuelles zur Gesundheitspolitik“ 14.30 Uhr MR Dr. med. Rüdiger Ruppert, Facharzt für Arbeitsmedizin „Lesung aus der Autobiografie“ 15.00 Uhr Professor Peter Baumbach, Architekt „Rostock – Stadt am Wasser“ Für die Planung der Veranstaltung bitten wir alle Interessenten um Voranmeldung bei der Ärztekammer (Tel.: 0381 492800). Eine letzte Kommissionssitzung 2013 und ein leiser Abschied Die Ärztlichen Stelle nach § 17a Röntgenverordnung wurde als gemeinsame Einrichtung von Ärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern im Februar 1994 gegründet. In diese Kommission wurden Radiologen und Teilgebietsradiologen berufen, darunter auch der Radiologe PD Dr. med. habil. Hermann Lange. Er war sozusagen von Anfang an dabei, brachte Vorschläge für eine effektive Tätigkeit ein, sensibilisierte für die Kinderradiologie und war nicht zuletzt ein Spezialist auf dem Gebiet der Angiographie. Im Jahr 2000 übernahm Dr. Lange den Vorsitz der Ärztlichen Stelle und leitete sie mit vollem ehrenamtlichem Engagement neben seiner klinischen Tätigkeit als Radiologe am Krankenhaus Neubrandenburg. Bei den vielen Überprüfungen – auf Einhaltung der hohen Qualitätsstandards, auf die medizinisch indizierte Anwendung von Röntgenstrahlen, auf strahlenreduzierende Maßnahmen, auf Strahlenschutz usw. – war es ihm stets wichtig, mit dem einen oder anderen Betreiber, dessen Prüfergebnisse nicht so gut ausfielen, ein persönliches Gespräch zu führen. Seite 120 Seine Tätigkeit in der Ärztlichen Stelle endete mit der letzten Sitzung im Dezember 2013 und ab Januar 2014 übernimmt Dr. med. JensChristian Kröger, Radiologe an der Universität Rostock, den Vorsitz. Im Namen des Vorstandes der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern möchten wir uns auf diesem Wege bei Ihnen, Herr Privatdozent Dr. Hermann Lange, für Ihre Tätigkeit als Vorsitzender der Ärztlichen Stelle Röntgen bedanken. Wir schätzen Ihre Loyalität und Ihre Sachlichkeit und danken besonders für Ihr hohes Engagement sowie Ihre Einsatzbereitschaft und wünschen Ihnen noch viele schöne Jahre. Dr. Andreas Crusius Präsident Ärztliche Stelle Röntgen ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN PERSONALIEN Prof. Henry Völzke ist neuer Präsident der Deutschen Gesellschaft für Epidemiologie Seit dem 1. Januar 2014 ist Prof. Dr. med. habil. Henry Völzke der neue Präsident der 2005 gegründeten Deutschen Gesellschaft für Epidemiologie (dgepi.de). Er wird dieses Amt für zwei Jahre bekleiden. Der 1967 in Anklam geborene Henry Völzke ist seit dem Jahre 2008 an der Universität Greifswald Lehrstuhlinhaber für Klinische Epidemiologie am Institut für Community Medicine. Die von Prof. Henry Völzke geleitete Study of Health in Pomerania (SHIP) gehört zu einer Reihe epidemiologischer Studien in Deutschland, die weit über die nationalen Grenzen hinaus bekannt sind. Neben seiner Funktion als Leiter der SHIP-Studie ist er an mehreren anderen Projekten beteiligt. So verantwortet er u. a. den nordostdeutschen Teil der deutschlandweiten Nationalen Kohorte, deren Ziel ist die umfassende Klärung der Entstehungsbedingungen von chronischen Erkrankungen und Infektionen als Basis für verbesserte Vorbeugung und Früherkennung. Er ist dort einer der beiden Sprecher des MRT-Teilprojektes und auch Mitglied des Deutschen Zentrums für HerzKreislauf-Forschung. Prof. Völzke vertritt Deutschland im International Council for the Control of Iodine Deficiency Disorders (ICCIDD), einer der WHO und UNICEF nahe stehenden Organisation, die sich um den Jodmangel weltweit kümmert. (Mitteilung der Universitätsmedizin Greifswald bearbeitet von I. Mumm) Nachruf Prof. Dr. med. habil. Dr. h. c. Wolfgang Dietrich Straube Mit großer Bestürzung und Trauer erfuhren wir, dass der ehemalige Direktor der Universitäts-Frauenklinik Greifswald (1991-2006) Prof. Dr. med. habil. Dr. h. c. Wolfgang Dietrich Straube am 06.12.2013 verstorben ist. Wolfgang Dietrich Straube wurde am 09.11.1940 in Zwickau in einer Arztfamilie geboren. Nach Kindheit und Schulzeit in seiner Geburtsstadt nahm er 1959 das Medizinstudium in Rostock auf. Hier lernte er seine Frau kennen und wohnte mit ihr in der Folgezeit in einer der schönsten Gegenden der Hansestadt. Mit dem Staatsexamen promovierte er mit dem Thema „Die Ausscheidung von Porter-Silber-Chromogenen post partum nach normaler Schwangerschaft und nach Präeklampsie“ mit „summa cum laude“ und begann nach einem praktischen Jahr an der Charité seine Tätigkeit an der Universitäts-Frauenklinik Rostock. Wissenschaftlich beschäftigte er sich mit immunhistochemischen Untersuchungen schwangerschaftstypischer Proteine, der Charakterisierung der so genannten „pregnancy zone“ sowie der Immunologie der Reproduktion und der EPH-Gestose. Straube wurde 1971 Facharzt für Gynäkologie und GeburtsAUSGABE 3/2014 24. JAHRGANG hilfe, erhielt im gleichen Jahr für seine wissenschaftliche Arbeit den Preis der Deutschen Gesellschaft für klinische Medizin und 1974 die Facultas docendi. Im Jahre 1976 habilitierte er sich zusammen mit zwei Kollegen mit dem Thema: „Protein der „pregnancy zone“ – Vorkommen, Isolierung, Charakterisierung, biologische Funktion“. 1979 wurde er zum Oberarzt ernannt, 1982 zum Hochschuldozenten berufen und 1983 wurde ihm zum zweiten Mal der Preis der Universität Rostock verliehen. Insgesamt 131 Publikationen und 187 Vorträge bildeten die weitere Grundlage für seine Berufung als außerordentlicher Professor an die Universitäts-Frauenklinik nach Greifswald im Jahr 1985. Hier wurde ihm zunächst die Leitung der Geburtshilfe übertragen. Straube rückte sich auch in der Greifswalder Zeit nie Seite 121 PERSONALIEN in den Vordergrund und jegliches Draufgängertum war ihm fremd. Er war vom Naturell her eher feinsinnig und den bildenden Künsten sehr zugetan. Nicht selten hörte man von ihm in der Arztbesprechung zum klinischen Kontext passende Zitate aus der antiken und der Weltliteratur. Erst nach seinem Tode erfuhren wir, dass er zudem gerne und gut Klavier spielte. Auch seine wissenschaftliche Tätigkeit war – äußerlich betrachtet – wie jede Grundlagenforschung – eher unspektakulär und nicht sofort von praktisch-klinischer Relevanz. In Greifswald konzentrierte er sich nun vorrangig auf die Charakterisierung von „early pregnancy factors“ und ihre Bedeutung für eine frühe Schwangerschaftsdiagnose sowie ihre Rolle bei Fehlgeburten. In den letzten Jahren kamen noch arbeits- und umweltmedizinische Probleme in der Reproduktionsmedizin hinzu. Diese Aspekte ergaben sich aus einer fruchtbaren wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit seiner Frau, die gleichzeitig in Greifswald das Institut für Arbeitsmedizin leitete. Letztendlich war Prof. Straube aber auf allen Gebieten der Gynäkologie und Geburtshilfe zu Hause. Mit der politischen Wende wurde Straube 1991 zum geschäftsführenden Direktor gewählt. Wie alle Hochschullehrer musste er sich einer Ehrenkommission, die über die politische Tauglichkeit und danach einer Überleitungskommission, die über die wissenschaftliche Eignung als Professor neuen Rechts zu befinden hatte, stellen. Zuletzt hatte eine Übernahmekommission festzulegen, ob auf der Basis der Vorentscheidungen und der ökonomischen Voraussetzungen die Übernahme in ein neues Arbeitsverhältnis an der Universität erfolgen kann. Im Ergebnis wurde er als politisch unbelastet und wissenschaftlich qualifiziert 1992 als C4-Professor zum Direktor der Klinik berufen. Obwohl ihm zeitgleich eine C4-Professur in Rostock angeboten wurde, entschied er sich dennoch für „seine“ Greifswalder Klinik. Trotzdem blieb er in seinem Herzen immer Rostocker und hat die enge Verbindung zu seiner Wahlheimat nie abreißen lassen. Die Förderung der freien Entwicklung von wissenschaftlichen Mitarbeitern lag ihm besonders am Herzen. Unter seinem Direktorat sind alleine von seinen Mitarbeitern 276 Publikatio- nen veröffentlicht worden, wurden 1125 wissenschaftliche Vorträge gehalten, konnten sich fünf Kollegen habilitieren sowie 66 Promovenden ihre Arbeit abschließen. Zudem fanden an der Klinik 68 nationale und internationale Veranstaltungen statt. Deutschlandweit bekannt waren die Veranstaltungen zur Hysteroskopie. Straube gründete ein reproduktionsmedizinisches Forschungslabor, unterstützte die Entwicklung eines endoskopischen Trainingszentrums und schuf die intrastrukturellen Voraussetzungen für die geburtshilflichgynäkologische Sammlung. Er förderte nachhaltig auch die Onkologie, wie die Zertifizierung der Klinik als Brustzentrum, die Einrichtung einer onkologischen Tagesklinik und eines Studiensekretariats. Er war Mitbegründer und Mitherausgeber der Frauenärztlichen Taschenbücher und bis zu seinem Tode Mitautor beim Pschyrembel – Klinisches Wörterbuch und Handbuch Therapie. Er war Mitglied der Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe und zeitweise Vorsitzender der Norddeutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe sowie des Berufsverbandes der Frauenärzte in Mecklenburg-Vorpommern. Straube pflegte die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit der Pommerschen Medizinischen Universität Stettin und erhielt dort 2001 die Ehrendoktorwürde. Aus seiner Ehe gingen 1967 und 1976 eine Tochter und ein Sohn hervor, die inzwischen selbst als Ärzte tätig sind. Nach seinem Ausscheiden aus der Klinik hat sich Straube, wenn auch noch fachlich-schriftstellerisch und gutachterlich tätig, vollständig in seine Wahlheimat Rostock zurückgezogen. Wenn man angesichts seines viel zu frühen Todes seine ehemaligen Mitarbeiter, die sich heute zum Teil in angesehenen Positionen befinden, nach seinen hervorragendsten Eigenschaften fragt, so ist die einhellige Meinung, dass er im Sinne der Entwicklung von Klinik, Lehre und Forschung seinen Mitarbeitern große Freiräume gewährte und ihre Qualifikation nachhaltig förderte. Prof. Dr. M. Zygmunt, Prof. Dr. G. Köhler, Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Universitätsmedizin Greifswald, Prof. Dr. T. Römer, Frauenklinik Evangelisches Krankenhaus Köln-Weyertal Wir trauern um Herrn Dr. med. Manfred Schulz geb. 05.10.1941 verstorben am 10.12.2013 Ueckermünde Frau Dr. med. Elisabeth Stangl geb. 12.12.1926 verstorben am 24.01.2014 Stralsund Herrn Volker Kelling geb. 11.12.1964 verstorben am 08.02.2014 Wolgast Seite 122 ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN PERSONALIEN Wir beglückwünschen Veröffentlicht werden nur die Namen der Jubilare, die mit der Publikation einverstanden sind. 50. Geburtstag im April 2014 Dr. med. Kerstin Neuber PD Dr. med. Sebastian Schmidt Dr. med. Wolfgang Schmidt 05.04.1964 Rostock / Roggentin 08.04.1964 Greifswald 29.04.1964 Rostock 60. Geburtstag im April 2014 Dr. med. Roland Ruhnke Dr. med. Andreas Baars Dr. med. Kristina Kohl Dr. med. Jürgen Malowsky Dr. med. Kordula Nocke 08.04.1954 14.04.1954 14.04.1954 15.04.1954 29.04.1954 Ostseebad Heringsdorf Waren (Müritz) Greifswald Strasburg Strasburg 65. Geburtstag im April 2014 Dr. med. In Soo Gambert Dr. med. Eilhard Mix Dr. med. Sigrid Herzog Dr. med. Regina Löffler Dr. med. Eva Liebe Prof. Dr. med. habil. Roland Sudik 06.04.1949 08.04.1949 10.04.1949 13.04.1949 16.04.1949 21.04.1949 Wismar Rostock Rostock / Steinfeld Schwerin Rostock / Lambrechtshagen Neubrandenburg 70. Geburtstag im April 2014 Marianne Clauß Dipl.-Med. Stefan Hasselmann Erika Lietz PD Dr. med. habil. Volker Worm dr.(H) Bernd Heine MR Dr. med. Ludwig Sander 09.04.1944 Trassenheide 09.04.1944 Schwerin 16.04.1944 Güstrow / Mühl Rosin 17.04.1944 Greifswald 26.04.1944 Wismar 29.04.1944 Pantelitz 75. Geburtstag im April 2014 Dr. med. Dieter Brandt Dr. med. Lore Bürgstein Dr. med. Waltraud Dinger Prof. Dr. med. habil. Jochen Fanghänel Dr. med. Wolfgang Weidig Dr. med. Gudrun Cammann Dr. med. Wilfried Rhau SR Dr. med. Ingrid Wejda PD Dr. med. Rainhart Hofmann Dr. med. Barbara Köhler Dr. med. habil. Heinrich Wosnitzka Prof. Dr. sc. med. Siegbert Michel 01.04.1939 Waren (Müritz) 01.04.1939 Rostock 02.04.1939 Sassnitz 03.04.1939 05.04.1939 06.04.1939 11.04.1939 11.04.1939 20.04.1939 29.04.1939 29.04.1939 30.04.1939 Neuenkirchen Mühl-Rosin Rostock Boizenburg / Bad Bodenteich Kessin Rostock Rostock Greifswald Koserow 80. Geburtstag im April 2014 Dr. med. Claus Brock MR Dr. med. Gert Resener SR Dr. med. Marianne Maaß 03.04.1934 Neubrandenburg 14.04.1934 Teterow 24.04.1934 Rostock 85. Geburtstag im April 2014 SR Mercedes Einecke AUSGABE 3/2014 24. JAHRGANG 20.04.1929 Rostock Impressum HERAUSGEBER Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern August-Bebel-Straße 9a 18055 Rostock Telefon:0381 49280-0 Telefax: 0381 49280-80 REDAKTION Dr. med. A. Crusius (Chefredakteur) Dr. med. W. Schimanke (stellvertr. Chefredakteur) Prof. Dr. med. H. Büttner Dr. med. R. Bruhn Dr. med. C. Brock Dr. med. G. Langhans A NSCHRIFT DER REDAKTION Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern August-Bebel-Straße 9a 18055 Rostock Zuschriften redaktioneller Art bitte nur an diese Anschrift, nicht an ein einzelnes Mitglied der Redaktion E-Mail: [email protected] V ERANTWORTLICH IM SINNE DES PRESSEGESETZES Dr. med. A. Crusius Bitte reichen Sie die Manuskripte per E-Mail oder auf Diskette / CD im Word-for-Windows-Format ein. Vorname, Name und korrekte Anschrift des Autors sind erforderlich. Die Redaktion freut sich auch über unverlangt eingesandte Manuskripte. Die Beiträge geben die Auffassung der namentlich genannten Autoren wieder, die der Meinung der Schriftleitung nicht zu entsprechen braucht. Die Redaktion muß sich natürlich das Recht vorbehalten, über die Ver öffentlichung, aber auch die Gestaltung des Beitrages einschließlich kleiner redaktioneller Änderungen zu entscheiden. Änderungen, die den Sinn des Beitrages betreffen, werden mit dem Autor abgestimmt. 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