INFORMATION 3. Auflage - April 2015 Seite 1 Dienstrecht alt Dienstrecht neu Wer kommt ins neue Dienstrecht? • Landesvertragslehrpersonen, die mit Beginn des Schuljahres 2019/2020 oder danach erstmals in ein Dienstverhältnis zum Bund oder zu einem Land eintreten unterliegen zwingend den Bestimmungen des neuen Dienstrechtes. • Personen, die in den Schuljahren 2014/2015 (Wirksamkeit des Neuen Dienstrechtes ab in Kraft treten des Gesetzes mit 01.09.2015) bis 2018/2019 (Übergangszeitraum) erstmals in ein Dienstverhältnis als Landesvertragslehrperson aufgenommen werden, haben ein Optionsrecht und können sich zwischen neuem und altem Dienstrecht entscheiden. Martin Höflehner [email protected] steht für Anfragen zur Verfügung • Personen, die vor dem Beginn des Schuljahres 2014/2015 schon einmal in einem öffentlich-rechtlichen oder in einem vertraglichen Dienstverhältnis zum Bund oder zu einem Land als Lehrperson gestanden sind, unterliegen zwingend dem alten Dienstrecht. Anmerkung: Dies (kein Optionsrecht) gilt nach derzeitiger gesetzlicher Lage auch für jene KollegInnen, die während ihres Studiums vor dem Schuljahr 2014/15 Stunden in einer öffentlichen Schule, also in einem Dienstverhältnis zum Bund oder zum Land, übernommen haben. * alle Geldangaben in der Tabelle sind Bruttoangaben Kurze Gegenüberstellung der beiden Dienstrechte Dienstrecht alt Dienstrecht neu Keine Optionsmöglichkeit Erstanstellung vor dem Schuljahr 2014/2015 Optionsmöglichkeit Erstanstellung zwischen Septem- Erstanstellung zwischen September 2014 und August 2019 ber 2014 und August 2019 VolksschullehrerInnen: 22 Stunden Unterrichtsverpflichtung LehrerInnen an NMS/HS und Polytechnischen Schulen: 21 Stunden SonderschullehrerInnen je nach Einsatz: 21 oder 22 Stunden Erstanstellung ab dem Schuljahr 2019/20 Für alle LehrerInnen: 22 Stunden + 2 Stunden für • Klassenführung • Mentorentätigkeit • Beratungstätigkeit • Verwaltung von Lehrmittelsammlungen • Wahrnehmung der Aufgaben des Qualitätsmanagements auf Schulebene • Fachkoordination • Koordination an Neuen Mittelschulen Herausgeber: wiener lehrerInnen-fcg in der GÖD/Gewerkschaft Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer Redaktionsteam und für den Inhalt verantwortlich: Martin Höflehner und Mag. Johannes Idinger Layout: Martin Höflehner Alle: 1010 Wien, Schenkenstraße 4/5, Tel.: 534 54/431, 436 www.fcg-wien-aps.at INFORMATION 3. Auflage - April 2015 Seite 2 Dienstrecht alt Dienstrecht neu ja nein 1776 Stunden nicht festgelegt Jahresnormmodell Jahresstundenanzahl gesamt VolksschullehrerInnen: 792 Stunden Jahresstunden Unterrichstverpflichtung LehrerInnen an NMS/HS und Polytechnischen Schulen: 756 Stunden 792 Stunden SonderschullehrerInnen je nach Einsatz: 792 oder 756 Stunden VolksschullehrerInnen: 660 Stunden Jahresstunden Vor- und Nachbereitung LehrerInnen an NMS/HS und Polytechnischen Schulen: 630 Stunden nicht festgelegt SonderschullehrerInnen je nach Einsatz: 660 oder 630 Stunden VolksschullehrerInnen: 324 Stunden Jahresstunden sonstige Tätigkeiten LehrerInnen an NMS/HS und Polytechnischen Schulen: 390 Stunden nicht festgelegt SonderschullehrerInnen je nach Einsatz: 390 oder 324 Stunden Supplierverpflichtung (ohne zusätzlicher Abgeltung) Abgeltung für eine Supplierstunde 20 Stunden 24 Stunden 1,3 % vom Bruttogehalt (bis zur 7. Gehaltsstufe liegt man unter 35,00 €, ab der 8. Gehaltsstufedarüber) 35,00 Euro 2254,00 € 2513,00 € Anfangsgehalt mit einem befristeten Vertrag (bis zu 5 Jahren) Häufige Abgeltungen bzw. Zulagen Volksschule/Sonderschule: Klassenführung (KF) 86,00 € (10 mal im Jahr) Mehrstufenzulage 92,00 € (14 mal im Jahr) keine (außer bei der Ausübung zusätzlicher Funktionen - siehe nächste Seite) Herausgeber: wiener lehrerInnen-fcg in der GÖD/Gewerkschaft Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer Redaktionsteam und für den Inhalt verantwortlich: Martin Höflehner und Mag. Johannes Idinger Layout: Martin Höflehner Alle: 1010 Wien, Schenkenstraße 4/5, Tel.: 534 54/431, 436 www.fcg-wien-aps.at INFORMATION 3. Auflage - April 2015 Seite 3 Häufige Abgeltungen bzw. Zulagen NMS/HS/PTS Klassenvorstand (KV) 86,00 € Fächervergütung für D, M und E (10 mal im Jahr) 25,00 € monatlich für jede Zulage für Unterricht in D, M oder Wochenstunde in diesen GegenE 65,00 € bei 1 Klasse oder ständen (12 mal im Jahr) in der 81,00 € bei 2 oder mehr Klassen Sekundarstufe 1 und der PTS (14 mal im Jahr) Einstufung in eine Entlohnungsstufe spätestens nach 5 Dienstjahren mit einem befristeten Vertrag, bei Erhalt eines unbefristeten Vertrages (l2a2) sofort, egal ob der Vertrag befristet oder unbefristet ist (pd) l2a2 pd in Klammer die Verweildauer in Jahren 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. Entlohnungsstufen Monatliche Abgeltung bzw. Zulage für zusätzliche Funktionen (nicht vollständig) • PraxisschullehrerIn in VS, NMS/HS, PTS und Sonderschulen 2.182,00 (2) 2.244,00 (2) 2.305,00 (2) 2.383,00 (2) 2.516,00 (2) 2.665,00 (2) 2.822,00 (2) 2.995,00 (2) 3.169,00 (2) 3.345,00 (2) 3.521,00 (2) 3.697,00 (2) 3.873,00 (2) 4.044,00 (2) 4.203,00 (2) 4.371,00 (2) 4.542,00 (2) 4.663,00 (2) 1. 2.513,00 (3,5 Jahre als Master, 4,5 Jahre als Bachelor mit 240 ECTS und 5,5 Jahre als Bachelor mit 180 ECTS) 2. 3. 4. 5. 6. 7. 2.863,00 (5) 3.214,00 (5) 3.565,00 (6) 3.916,00 (6) 4.267,00 (6) 4.484,00 l2a2 pd zwischen und 110,00 € und 305,00 € ( je nach Gehaltsstufe) 156,00 € • FachkoordinatorInnen in D, M und E in NMS/HS und PTS oder KoordinatorInnen an NMS 81,00 € oder 98,00 € je nach Schulgröße keine Zulage Herausgeber: wiener lehrerInnen-fcg in der GÖD/Gewerkschaft Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer Redaktionsteam und für den Inhalt verantwortlich: Martin Höflehner und Mag. Johannes Idinger Layout: Martin Höflehner Alle: 1010 Wien, Schenkenstraße 4/5, Tel.: 534 54/431, 436 www.fcg-wien-aps.at INFORMATION 3. Auflage - April 2015 Seite 4 je nach Schultype und Schulgröße 25,00 € bis 305,40 € 156,00 € • Berufsorientierungskoordination keine 156,00 € • Lerndesign Neue Mittelschule keine 156,00 € • Sonder- und Heilpädagogik keine 156,00 € • MentorIn (für die Betreuung von 1, 2, oder 3 LehrerInnen in der Induktionsphase) 109,00 € 146,00 € 182,00 € 94,00 € 125,00 € 156,00 € Bruttoeinkommensvergleich mit 40 Jahren VS + KF bei einem Dienstantritt mit 22 Jahren 2014/15 669 000,00 € 758 000,00 € Bruttoeinkommensvergleich mit 65 Jahren VS + KF bei einem Dienstantritt mit 22 Jahren 2014/15 2 160 000,00 € 2 215 000,00 € Bruttoeinkommensvergleich mit 40 Jahren NMS + NMS-Zulage (81,00 €) bzw. Fächervergütung für 8 Stunden bei einem Dienstantritt mit 22 Jahren 2014/15 690 000,00 € 795 000,00 € Bruttoeinkommensvergleich mit 54 Jahren NMS + NMS-Zulage (81,00 €) bzw. Fächervergütung für 8 Stunden bei einem Dienstantritt mit 22 Jahren 2014/15 2 210 000,00 € 2.315.000,00 € LehrerIn des Schultyps ProfessorIn Ernennungserfordernisse für die betreffende Stelle gemäß § 26 (1) LDG bzw. § 2 (3) Landesvertragslehrpersonengesetz mind. 6jährige Berufserfahrung Hochschullehrgang Schulmanagement (90 ECTS) nach 4 Jahren unbefristet befristet auf 5 Jahre Weiterbestellung möglich gestaffelt nach Klassenanzahl, Gehaltsstufe und Jahren der LeiterInnentätigkeit Anzahl der LehrerInnen, Komplexität der Schulstruktur und Funktionsdauer • Schülerberatung Verwendungsbezeichnung SchulleiterIn SchulleiterInnenbestellung LeiterInnenzulage fcg - wiener lehrerInnen Starker Beruf. Starke Vertretung. Unsere Mitglieder in der Personalvertretung der LandeslehrerInnen an allgemein bildenden Pflichtschulen (=Zentralausschuss Wien) Mag. Johannes Idinger, Martin Höflehner, Stephan Maresch (Vorsitzender), Mag. Romana Deckenbacher, Thomas Krebs Herausgeber: wiener lehrerInnen-fcg in der GÖD/Gewerkschaft Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer Redaktionsteam und für den Inhalt verantwortlich: Martin Höflehner und Mag. Johannes Idinger Layout: Martin Höflehner Alle: 1010 Wien, Schenkenstraße 4/5, Tel.: 534 54/431, 436 www.fcg-wien-aps.at
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