SuE-Info vom 23.03.2015 - Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt

 23. März 2015
Forderungen der Aufwertungskampagne
- besonders wichtig für die Behindertenhilfe „Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung“ und„Heilerziehungspfleger/innen“
profitieren von den ver.di Forderungen zur Aufwertung der Sozialberufe ganz besonders!
Mit den Forderungen zur Aufwertung der Sozialberufe geht ver.di besonders die Probleme in der
Behindertenhilfe an. Während es z.B. bei Erzieher/innen, Sozialpädagogen/innen etc. im Wesentlichen
um die Aufwertung dieser Berufsgruppen geht, werden im Bereich der Behindertenhilfe völlig neue
Berufsgruppen angepackt.
Lange überfällig ist die tätigkeitsgerechte Bezeichnung der Beschäftigten in den Werkstätten für
behinderte Menschen (WfbM). Bislang gab es hier im Eingruppierungsrecht den sogenannten „Leiter
einer Werkstatt für Behinderte“ - was das genau ist, erschließt sich nicht sofort. Gemeint ist die
umgangssprachlich als „Gruppenleiter/in“ bezeichnete Tätigkeit.
In den Forderungen zur Aufwertung der Sozialberufe wird das Tätigkeitsmerkmal „Fachkraft für
Arbeits- und Berufsförderung“ neu aufgenommen. Eingruppierungsrelevant soll nur noch die
ausgeübte Tätigkeit und die entsprechend erfolgreich absolvierte „staatlich anerkannte Prüfung“ sein.
Ein wichtiger Schritt nach vorne, der die Einstiegsqualifizierung als Handwerker/in, Arbeitserzieher/in,
Erzieher/in oder andere in den Hintergrund treten lässt. Auch spielt die Unterscheidung in Meister/in
und Geselle/in keine Rolle mehr. Es soll nur noch die ausgeübte Tätigkeit eingruppierungsrelevant sein.
Dies bedeutet eine Gleichstellung mit anderen Eingruppierungsmerkmalen und eine echte Aufwertung
der „Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung“. Dass ver.di diese Berufsgruppe künftig in der
Grundeingruppierung in der Entgeltgruppe S 10 sieht, ist da natürlich auch noch eine erhebliche
finanzielle Aufwertung.
Eine wichtige Berufsgruppe in der Behindertenhilfe ist der/die “Heilerziehungspfleger/in”. Bislang
gibt es diese Berufsgruppe in den Eingruppierungsmerkmalen überhaupt nicht. Das macht die
Eingruppierung in der Praxis durchaus schwierig. In den ver.di Forderungen zur Aufwertung der
Sozialberufe ist diese Berufsgruppe nun aufgenommen. Der /die Heilerziehungspfleger/in ist in die
Forderungen gleichwertig mit den Erzieher/innen aufgenommen und als Beruf benannt. Hiermit geht
ver.di auch hier einen wichtigen Schritt nach vorne, zur Aufwertung der Heilerziehungspfleger/innen.
Finanziell sieht ver.di auch die Heilerziehungspfleger/innen künftig in der Grundeingruppierung in der
Entgeltgruppe S 10.
Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung und Heilerziehungspfleger/innen profitieren von den ver.di
Forderungen zur Aufwertung der Sozialberufe ganz besonders. Was von diesen Forderungen umsetzbar
ist, entscheiden diese Berufsgruppen selbst, mit ihrem aktiven Einsatz bei Aktionen und
Arbeitskampfmaßnahmen. Herausgeber: ver.di-Fachkommission Behindertenhilfe Hessen
Verantwortlich: Stefan Röhrhoff, Wilhelm-Leuschner-Str. 69-77, 60329 Frankfurt am Main
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